Fälschung ohne Testkauf - Schwachstellen im Prozess
Complaint: 10116923432, 10128923962, 10127858402, 10128852822, 10160196102
Hallo Amazon-Team,
wir vertreiben seit fast 10 Jahren eigene „kompatible Produkte“ für bestimmte Marken. Wir haben rechtlich geprüfte Produkte und ausdrücklich KEIN Interesse an Markenrechtsverletzungen. Unsere Produkte werden aktuell wieder seit fast 3 Wochen von einer nicht erreichbaren Agentur unrechtmäßig gesperrt, als „Fälschung ohne Testkauf“. Weder über die angegebene oder diverse Emailadressen, noch telefonisch ist jemand der Agentur zu erreichen. Der Amazon-Verkäuferservice und das Health-Team, reagieren nicht, bzw. mit Standardantworten „… bitte reichen Sie eine Rechnung oder Lizenz ein“. Was natürlich nicht möglich ist, da unsere Produkte „kompatibel“ bzw. „passend“ sind! In der Vergangenheit war es ein Glückspiel unsere Produkte von Agenturen frei zu bekommen. Jetzt scheint aber so, dass diese Agenturen festgestellt haben, das Amazon einfach „pauschal sperrt“, ohne weitere Nachweise einzufordern. Amazon möchte verständlich nicht haften, das ist ok. ABER ordnungshalber müsste der Markenrechtinhaber unmittelbar über den Rechtsweg den Markenverstoß mittels Klage anzeigen. Das macht er aber in unserem Fall nicht, weil er weiß das unsere Produkte ordnungsgemäß und rechtlich zulässig sind. Da Amazon im aktuellen Prozess aber „pauschal“ ohne weitere Nachweise wie „eine Klageerhebung“ die ASINs dauerhaft sperrt, können diese Agenturen aktuell das Amazon System missbrauchen. Zeitgleich gegenüber Ihrem Kunden, dem Markeninhaber, signalisieren wie „toll“ die Agentur die Markenrechte Monitor und sperrt. Der aktuelle Prozess hat so massive Missbrauchsmängel. Denn erstens wird die Beweislasst unrechtmäßig „umgekehrt“ und zweiten verstößt Amazon und die Agentur gegen das EU-Wettbewerbsrecht, weil rechtmäßig zulässige Produkte pauschal gesperrt werden können. Korrekt bzw. besser wäre es wenn Amazon die ASINs vorsorglich sperrt, eine Gegendarstellung von uns anfordert und im strittigen Fall, den Markeninhaber auffordert innerhalb von 5 Werktagen einen Klagenachweis einzureichen. Sofern keine Klage erhoben wird, müsste die ASIN wieder automatisch freigeben werden. Warum? Wenn wirklich ein Markenrechtsverstoß vorliegt, dann sollte der Markeninhaber auch gezwungen sein seine Rechte auf „Unterlassung und Schadensersatz“ durch eine Klage geltend zu machen. Damit wäre der Prozess fair, Amazon wäre aus der „Haftung“ und würde die Interessen beider Seiten waren. Wenn also ein Klagenachweis eingereicht wird, dann bleibt die ASIN vorsorglich gesperrt, wenn aber KEIN Klagenachweis eingereicht wird, dann war die Sperrung offensichtlich zu Unrecht und ASIN sollte automatisch wieder freigeben werden. Der Prozess ist aktuell nicht fair aufgesetzt, mit der Folge das „windige IT-Marken-Monitor-Agenturen“ automatisiert nach Markennamen suchen und Artikel pauschal zu Unrecht sperren lassen, mit negativen Folgen, Wettbewerbsbehinderung und Beweislastumkehr.
Hier brauchen wir dringend Hilfe, weil das System solche Details nicht erkennt und „pauschal“ bestraft. Amazon-Mitarbeiter an der Hotline die Umstände und Rechtsdetails teilweise sogar erkennen, aber keine Möglichkeit haben zu handeln.
Hier die rechtlichen Hinweise:
Wir Nutzen ausschließlich Wortmarken Dritter zulässig „Beschreibend“ gemäß der EU-Rechtsprechung und Amazon Guideline.
A) According to European Union High Court jurisdiction:
EuGH, Urteil vom 12.11.2002, Az. C-206/01 – Arsenal Football Club)
EuGH, Urteil vom 23.04.2009, Az. C-487/07 – L’Oréal/Bellure
EuGH, Urteil vom 23.02.1999, Az. C-63/97 – BMW u BMW Nederland BV/Ronald Karel Deenik
EuGH, Urteil vom 25.07.2018, Az. C-129/17 – Mitsubishi)
EUIPO, Slogan-Entscheidung vom 30.07.2021, Az. R 1437/2020-5)
B) According to § 23 Trademark law MarkenG (Germany)
§ 23: (c) as an indication of a characteristic or property, (d) as an indication of purpose/use.
C) Amazon Guidelines “pour convient / adatto a”:
In addition to our assessment and justification, we refer to AMAZON's "objective" assessment guidelines According to Amazon's Intellectual Property Policy 5 (c), the use of trademarks is permissible if you make truthful statements that a product is compatible with another trademarked product. For example, if a seller offers a special cable that is compatible with the Kindle e-reader and states that it is "compatible with Kindle", this is not considered trademark infringement as long as the statement is true and not misleading. Note that "similar to" statements (such as "similar to Kindle" or "better than Kindle") constitute trademark infringement. We use permitted terms only:
IN GERMANY: “für"/"kompatibel mit"/"passend für
IN UNITED KINGDOM: "for"/”compatible with”/”fits”/”intended for”
IN FRANCE: pour »/« compatible avec »/« convient »/« destiné à
IN ITALY: "per"/"compatibile con"/"adatto a"/"destinato a"
IN SPAIN: "para" / "compatible con" / "adecuado para" / "hecho para"
IN UNITED STATES: "for"/”compatible with”/”fits”/”intended for”
IN NETHERLANDS: 'voor' / 'compatibel met' / 'past bij' / 'bedoeld voor'
Fälschung ohne Testkauf - Schwachstellen im Prozess
Complaint: 10116923432, 10128923962, 10127858402, 10128852822, 10160196102
Hallo Amazon-Team,
wir vertreiben seit fast 10 Jahren eigene „kompatible Produkte“ für bestimmte Marken. Wir haben rechtlich geprüfte Produkte und ausdrücklich KEIN Interesse an Markenrechtsverletzungen. Unsere Produkte werden aktuell wieder seit fast 3 Wochen von einer nicht erreichbaren Agentur unrechtmäßig gesperrt, als „Fälschung ohne Testkauf“. Weder über die angegebene oder diverse Emailadressen, noch telefonisch ist jemand der Agentur zu erreichen. Der Amazon-Verkäuferservice und das Health-Team, reagieren nicht, bzw. mit Standardantworten „… bitte reichen Sie eine Rechnung oder Lizenz ein“. Was natürlich nicht möglich ist, da unsere Produkte „kompatibel“ bzw. „passend“ sind! In der Vergangenheit war es ein Glückspiel unsere Produkte von Agenturen frei zu bekommen. Jetzt scheint aber so, dass diese Agenturen festgestellt haben, das Amazon einfach „pauschal sperrt“, ohne weitere Nachweise einzufordern. Amazon möchte verständlich nicht haften, das ist ok. ABER ordnungshalber müsste der Markenrechtinhaber unmittelbar über den Rechtsweg den Markenverstoß mittels Klage anzeigen. Das macht er aber in unserem Fall nicht, weil er weiß das unsere Produkte ordnungsgemäß und rechtlich zulässig sind. Da Amazon im aktuellen Prozess aber „pauschal“ ohne weitere Nachweise wie „eine Klageerhebung“ die ASINs dauerhaft sperrt, können diese Agenturen aktuell das Amazon System missbrauchen. Zeitgleich gegenüber Ihrem Kunden, dem Markeninhaber, signalisieren wie „toll“ die Agentur die Markenrechte Monitor und sperrt. Der aktuelle Prozess hat so massive Missbrauchsmängel. Denn erstens wird die Beweislasst unrechtmäßig „umgekehrt“ und zweiten verstößt Amazon und die Agentur gegen das EU-Wettbewerbsrecht, weil rechtmäßig zulässige Produkte pauschal gesperrt werden können. Korrekt bzw. besser wäre es wenn Amazon die ASINs vorsorglich sperrt, eine Gegendarstellung von uns anfordert und im strittigen Fall, den Markeninhaber auffordert innerhalb von 5 Werktagen einen Klagenachweis einzureichen. Sofern keine Klage erhoben wird, müsste die ASIN wieder automatisch freigeben werden. Warum? Wenn wirklich ein Markenrechtsverstoß vorliegt, dann sollte der Markeninhaber auch gezwungen sein seine Rechte auf „Unterlassung und Schadensersatz“ durch eine Klage geltend zu machen. Damit wäre der Prozess fair, Amazon wäre aus der „Haftung“ und würde die Interessen beider Seiten waren. Wenn also ein Klagenachweis eingereicht wird, dann bleibt die ASIN vorsorglich gesperrt, wenn aber KEIN Klagenachweis eingereicht wird, dann war die Sperrung offensichtlich zu Unrecht und ASIN sollte automatisch wieder freigeben werden. Der Prozess ist aktuell nicht fair aufgesetzt, mit der Folge das „windige IT-Marken-Monitor-Agenturen“ automatisiert nach Markennamen suchen und Artikel pauschal zu Unrecht sperren lassen, mit negativen Folgen, Wettbewerbsbehinderung und Beweislastumkehr.
Hier brauchen wir dringend Hilfe, weil das System solche Details nicht erkennt und „pauschal“ bestraft. Amazon-Mitarbeiter an der Hotline die Umstände und Rechtsdetails teilweise sogar erkennen, aber keine Möglichkeit haben zu handeln.
Hier die rechtlichen Hinweise:
Wir Nutzen ausschließlich Wortmarken Dritter zulässig „Beschreibend“ gemäß der EU-Rechtsprechung und Amazon Guideline.
A) According to European Union High Court jurisdiction:
EuGH, Urteil vom 12.11.2002, Az. C-206/01 – Arsenal Football Club)
EuGH, Urteil vom 23.04.2009, Az. C-487/07 – L’Oréal/Bellure
EuGH, Urteil vom 23.02.1999, Az. C-63/97 – BMW u BMW Nederland BV/Ronald Karel Deenik
EuGH, Urteil vom 25.07.2018, Az. C-129/17 – Mitsubishi)
EUIPO, Slogan-Entscheidung vom 30.07.2021, Az. R 1437/2020-5)
B) According to § 23 Trademark law MarkenG (Germany)
§ 23: (c) as an indication of a characteristic or property, (d) as an indication of purpose/use.
C) Amazon Guidelines “pour convient / adatto a”:
In addition to our assessment and justification, we refer to AMAZON's "objective" assessment guidelines According to Amazon's Intellectual Property Policy 5 (c), the use of trademarks is permissible if you make truthful statements that a product is compatible with another trademarked product. For example, if a seller offers a special cable that is compatible with the Kindle e-reader and states that it is "compatible with Kindle", this is not considered trademark infringement as long as the statement is true and not misleading. Note that "similar to" statements (such as "similar to Kindle" or "better than Kindle") constitute trademark infringement. We use permitted terms only:
IN GERMANY: “für"/"kompatibel mit"/"passend für
IN UNITED KINGDOM: "for"/”compatible with”/”fits”/”intended for”
IN FRANCE: pour »/« compatible avec »/« convient »/« destiné à
IN ITALY: "per"/"compatibile con"/"adatto a"/"destinato a"
IN SPAIN: "para" / "compatible con" / "adecuado para" / "hecho para"
IN UNITED STATES: "for"/”compatible with”/”fits”/”intended for”
IN NETHERLANDS: 'voor' / 'compatibel met' / 'past bij' / 'bedoeld voor'
0 Antworten
Seller_KFiOCNzjNltJ7
Es tut mir Leid, Dir das so zu schreiben aber ohne einen Rechtsanwalt und auf dem Rechtsweg wirst Du nicht weiterkommen. Aktuell gibt es auf AMZ nur einen hoffnungslos inkompetenten Support. Man wird Dir schreiben:
"Ich bin xy und werde Ihnen gerne helfen. Ich verstehe, wie wichtig diese Angelegenheit für Sie ist und was das für einen Einfluss auf Ihr Unternehmen hat. Wir haben die Anfrage geprüft und benötigen weitere Informationen von Ihnen, um den Fall zu lösen. Bitte teilen Sie uns Folgendes mit, indem Sie auf diese Nachricht antworten:
- Marke betroffen
- Gerätetyp/Art der betroffenen Ausrüstung
- Liste der betroffenen ASINs
usw. usf."
Das ASIN und Marke etc. bereits in der Anfrage vermerkt waren, brauche ich nicht weiter zu erwähnen. Aber Du wirst, so wie ich, wieder antworten weil die Hoffnung stirbt ja zuletzt. Du wirst wieder eine Antwort bekommen die mehr oder weniger gleich aussieht. Auf keinen Fall wird irgendjemand Dein Problem lösen, geschweige denn es verstehen. Das ist der Stand der Dinge, sorry.
Seller_C8XxwTXrjLw11
Du kannst das erreichen in dem du ein Schreiben aufsetzt, mit dem du erklärst dass du der Hersteller bist - und darüber inaus Amazon von allen Rechtsansrüchen bzgl der ASIN freistellst, falls es zu einer Klage etc kommen sollten. Lass dir das am besten von einem Markenanwalt aufsetzen. Das geht relativ fix (Emfohlen Dr. Rolf Claessen) - Gleichzeitig kannst du auch die Agentur abmahnen lassen.
Sharon11
Hallo @Seller_9T88cUWZk9YWF,
Danke für deinen Beitrag hier im Forum. Mein Name ist Sharon und ich werde gerne versuchen, dir bei deinem Problem zu helfen!
Es tut mir leid zu hören, dass du nach deinem ersten Einspruch das Problem nicht lösen konntest. Zunächst möchte ich klarstellen, dass zwar nach der Meldung eines geistigen Eigentums, wie du bereits erwähnt hast, alle Verkäufer, die das Angebot anbieten, den Verstoß erhalten. Jedoch ist das Melde-Formular nur für Rechteinhaber:innen oder von Bevollmächtigten mit Genehmigung der Rechteinhaber:innen verfügbar. Das heißt, das keine Agentur einen Verstoß melden darf. Für weitere Informationen zum Melden von Verletzungen des geistigen Eigentums, besuche bitte die Hilfeseite: https://sellercentral-europe.amazon.com/help/hub/reference/G202132860 mons_sel_mkid=amzn1.mp.o.A1PA6795UKMFR9&mons_sel_mcid=amzn1.merchant.o.A3RNO7JG7CASTL&mons_sel_persist=true&mons_sel_dc=AAAAmNTDRxY%3D
Nach den Informationen in deinem Beitrag, da du erwähnt hast, dass neben der betreffenden Marke immer überall in der Produktbeschreibung/Tittle „für" /"kompatibel mit" /"passend für" angegeben war, werde ich deinen Fall an die zuständige Abteilung weiterleiten. Bitte stelle sicher, dass dein Notfallkontakt auf demneuesten Stand ist. Jemand von der Verkäuferleistung Abteilung wird dich anrufen.
Herzliche Grüße,
Sharon