3D Druck für Marken Brettspiel - Markenrecht
Liebes Forum,
eine Frage zum Selbstschutz.
Ich experimentiere gerade etwas mit einem 3D Drucker. Die Ergebnisse sind recht vielversprechend. Meine Idee ist es, für ein Brettspiel passende Steine, Sets, Dekos oder andere Dinge zu drucken. Für das recht bekannte Brettspiel möchte ich keine Marke eintragen, aber möchte im Verkaufstext "XY kompatibel" benennen und Fotos mit den gedruckten Produkten auf dem Brettspiel anzeigen. Kann mir hier eine Abmahnung drohen ?
Gerne Euren Rat - da ich Frage, habe ich auch keine Antwort gefunden, ich würde mich keiner ASIN anschließen und auch keine konkrete Werbung mit dem Markennamen machen wollen.
VG
3D Druck für Marken Brettspiel - Markenrecht
Liebes Forum,
eine Frage zum Selbstschutz.
Ich experimentiere gerade etwas mit einem 3D Drucker. Die Ergebnisse sind recht vielversprechend. Meine Idee ist es, für ein Brettspiel passende Steine, Sets, Dekos oder andere Dinge zu drucken. Für das recht bekannte Brettspiel möchte ich keine Marke eintragen, aber möchte im Verkaufstext "XY kompatibel" benennen und Fotos mit den gedruckten Produkten auf dem Brettspiel anzeigen. Kann mir hier eine Abmahnung drohen ?
Gerne Euren Rat - da ich Frage, habe ich auch keine Antwort gefunden, ich würde mich keiner ASIN anschließen und auch keine konkrete Werbung mit dem Markennamen machen wollen.
VG
0 Antworten
Seller_B8A16cPRYNPzj
Lass dich von einem auf Markenrecht spezialisierten Anwalt beraten. Nach meiner Überzeugung ist schon "XY kompatibel" kritisch, Fotos vom Brettspiel erst recht. Aber es ist, was es ist: meine Meinung.
Seller_aZy8ingLZyRAR
Markenrecht ist die häufigste und teuerste Ursache für Abmahnungen. Es sollte am besten gar kein Zusammenhang mit anderen Marken verwendet werden, weil man sonst immer abgemahnt werden kann. Ich wäre hier sehr vorsichtig, weil die Gefahr immer von einer Seite droht, die man trotz Beratern nicht im Blick hatte.
Seller_wZG7nQ2eli1H2
ich denke hier geht es um die konkrete Verwendung des Markennamen. Man könnte eventuell den Markennamen leicht anders schreiben, sodass jeder potenzielle Kunde versteht, mit welchem Brettspiel dein Produkt kompatibel ist, ein Patentanwalt dich aber nicht belangen kann. Doofes Beispiel: statt "Nerf Gun" (eingetragener Name) schreibst du "Nerfty Gun" (jeder weiß, was gemeint ist, abmahnbar ist es dann aber nicht)
Wenn du auch in der Gestaltung deiner Produktbilder kreativ bist, sollte es kein Problem sein, das bekannte Brettspiel optisch verständlich darzustellen, ohne die Marke / Marken-Farben / Design mit einzubringen.
Dein Produkt könnte auf dem Produktbild im Fokus sein, und leicht verschwommen im Hintergrund das besagte Brettspiel.
Rechtlich belangen kann man dich nur bei konkreten Verstößen gegen das Markenrecht - sprich du zeigst offensichtlich die Marke + das Brettspiel, oder verwendest klar und deutlich eingetragene Markennamen.
Vielleicht hilft es dir! Viel Erfolg!
Seller_hY34DdsZgIeYo
Du darfst angeben, passend für XYZ, für, Ersatz für etc. Aber nicht übertreiben.
Z.B. "Ersetzt OE-Nummer" Mercedes 1234... "Passend für" Mercedes XY.
Amazon ist pingelig und verbietet es generell, sperrt die Artikel.
Bei Bilder ist es auch egal, wenn es dein Bild ist. Aber auch hier Vorsicht, dass es nicht irreführend für Kunden ist. Am Besten Marken anderer nicht auf Bildern zeigen.
Und auch die Teile, die du druckst, dürfen nicht patentiert/geschützt sein.
Z.B. Das Porsche-Logo, der Name ist geschützt. Du darfst das Logo, so wie es ist, nicht drucken, verkaufen und mit dem Namen Geld verdienen.
3d-Druck für Endkunden, empfehlen sich die Profi-Geräte ab 10K€, mit dem speziellen Druckverfahren.
Seller_0yl0cExL8yUR7
Servus, Yin_und_Yang hat Dir schon das einzig richtige geraten: Falls es Dir die Sache wert ist (musst Du selbst wissen, ob sich die Kosten dafür, was gleich kommt, lohnen), beauftrage einen spezialisierten RA und lass Dir Deine Fragestellung prüfen. Ist rechtlich so, wie Du es schilderst (da fangen aber die Probleme schon an: Für einen RA ist zunächst das Wichtigste, den Sachverhalt so ausführlich wie möglich geschildert zu bekommen, zB gehört da auch dazu, für welches Spiel usw. usf.), nicht so schwer, aber selbst mit einer rechtlich fundierten Antwort hier im seller forum ist Dir in Deinem eigenen, richtig verstandenen Interesse nicht gedient: Wichtig bei sowas ist, dass Du eine belastbare Aussage bekommst von jemandem, der das beruflich macht (und damit auch zB eine Vermögenshaftpflicht dafür hat). Denn wenn sich die Wirklichkeit anders rausstellt als eine eingeholte (Rechts-)Meinung, hilft Dir eine Auskunft hier nichts.
Grüße
Seller_qCMM1VUCX7ApP
Ich überlege, ob AMZ - trotz der tollen Reichweite - für Dich die richtige Plattform ist.
Wären einschlägige Spielforen oder selbst Kleinanzeigen nicht geeigneter...
...zumindest hast Du da nicht den Stress mit dem Verkäuferservice und monatelangen Prüfverfahren.