Kleinunternehmer - Rechnungspflicht
Hallo zusammen,
ist man als Kleinunternehmer dazu verpflichtet Rechnungen zu erstellen, wenn man an Privatpersonen verkauft? Oder besteht diese Pflicht nur dann, wenn eine Rechnung ausdrücklich angefordert wird?
Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen.
Kleinunternehmer - Rechnungspflicht
Hallo zusammen,
ist man als Kleinunternehmer dazu verpflichtet Rechnungen zu erstellen, wenn man an Privatpersonen verkauft? Oder besteht diese Pflicht nur dann, wenn eine Rechnung ausdrücklich angefordert wird?
Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen.
53 Antworten
Seller_lOIHxKLWXCRuA
Seller_iF93C3SbyC3Bg
Vielen Dank, durch einige der Beiträge hatte ich mich schon durchgelesen, allerdings bin ich verwirrt, weil dort immer von “Privatverkäufer” gesprochen wird… Ich habe ein Gewerbe angemeldet und die Kleinunternehmerreglung in Anspruch genommen, demnach bin ich dann kein Privatverkäufer mehr oder?
Seller_tH27nljKuBFQx
Rechnungsgestellung an einen Privatkunden ist keine Pflicht, außer bei Werklieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück.
Eine Pflicht besteht auch nicht auf Anforderung.
LG Hightower
Seller_iF93C3SbyC3Bg
Dem bin ich mir bewusst, deshalb habe ich geschrieben, dass mir die vorigen Beiträge zum Verkauf als Privatperson nicht weiterhelfen… Es geht eben nicht um Verkauf ALS Privatperson, sondern um Verkauf AN Privatpersonen.
Liebe Grüße
Bearbeitet von: Anton am 01.02.2018 18:44
Seller_iF93C3SbyC3Bg
Vielen Dank, wenn man nach den falschen Sachen wie „Rechnungspflicht Kleinunternehmer“ googelt, findet man die antwort eben nicht so schnell.
Bearbeitet von: Anton am 01.02.2018 18:55
Seller_FoObmc2u3xOBV
sorry, aber der Inhalt Ihres postings ist so nicht korrekt.
Wer mit privaten Endverbrauchern Geschäfte macht muss grundsätzlich gar keine Rechnung ausstellen. Das Gesetz sieht keine Rechnungspflicht vor. (als Gewerbtreibender ist man berechtigt eine Rechnung auszustellen, aber nicht verpflichtet) Anders sieht es aus, wenn sie als Unternehmern mit anderen Unternehmen oder juristischen Personen geschäftlich Verkehren. Dann sind sie verpflichtet innerhalb von sechs Monaten nach Erbringung der Leistung eine Rechnung zu erstellen.
Quelle: Bundesfinanzverwaltung
P.S. Gilt auch für Kleinunternehmer
Seller_iF93C3SbyC3Bg
War ursprünglich davon ausgegangen, dass eine besondere Regelung für Kleinunternehmer existiert, deswegen die Angabe.
Bearbeitet von: Anton am 01.02.2018 20:40
Seller_FoObmc2u3xOBV
"Als Kleinunternehmer bist du verpflichtet Rechnungen zu erstellen "
darauf bezieht sich mein “nicht korrekt”
Die Rechnungspflicht besteht nur bei Lieferungen an Gewerbetreibende
Bearbeitet von: World-of-Games am 01.02.2018 20:52