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Seller_iF93C3SbyC3Bg

Kleinunternehmer - Rechnungspflicht

Hallo zusammen,

ist man als Kleinunternehmer dazu verpflichtet Rechnungen zu erstellen, wenn man an Privatpersonen verkauft? Oder besteht diese Pflicht nur dann, wenn eine Rechnung ausdrücklich angefordert wird?

Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen.

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Kleinunternehmer - Rechnungspflicht

Hallo zusammen,

ist man als Kleinunternehmer dazu verpflichtet Rechnungen zu erstellen, wenn man an Privatpersonen verkauft? Oder besteht diese Pflicht nur dann, wenn eine Rechnung ausdrücklich angefordert wird?

Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen.

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Seller_iF93C3SbyC3Bg
In Antwort auf: Post von: Seller_iF93C3SbyC3Bg

Vielen Dank, durch einige der Beiträge hatte ich mich schon durchgelesen, allerdings bin ich verwirrt, weil dort immer von “Privatverkäufer” gesprochen wird… Ich habe ein Gewerbe angemeldet und die Kleinunternehmerreglung in Anspruch genommen, demnach bin ich dann kein Privatverkäufer mehr oder?

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Seller_tH27nljKuBFQx
In Antwort auf: Post von: Seller_iF93C3SbyC3Bg

Rechnungsgestellung an einen Privatkunden ist keine Pflicht, außer bei Werklieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück.

Eine Pflicht besteht auch nicht auf Anforderung.

LG Hightower

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Seller_iF93C3SbyC3Bg
In Antwort auf: Post von: Seller_iF93C3SbyC3Bg

Dem bin ich mir bewusst, deshalb habe ich geschrieben, dass mir die vorigen Beiträge zum Verkauf als Privatperson nicht weiterhelfen… Es geht eben nicht um Verkauf ALS Privatperson, sondern um Verkauf AN Privatpersonen.
Liebe Grüße

Bearbeitet von: Anton am 01.02.2018 18:44

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Seller_4E940kf5bdEnI
In Antwort auf: Post von: Seller_iF93C3SbyC3Bg
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Seller_iF93C3SbyC3Bg
In Antwort auf: Post von: Seller_iF93C3SbyC3Bg

Vielen Dank, wenn man nach den falschen Sachen wie „Rechnungspflicht Kleinunternehmer“ googelt, findet man die antwort eben nicht so schnell.

Bearbeitet von: Anton am 01.02.2018 18:55

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Seller_FoObmc2u3xOBV
In Antwort auf: Post von: Seller_iF93C3SbyC3Bg

sorry, aber der Inhalt Ihres postings ist so nicht korrekt.

Wer mit privaten Endverbrauchern Geschäfte macht muss grundsätzlich gar keine Rechnung ausstellen. Das Gesetz sieht keine Rechnungspflicht vor. (als Gewerbtreibender ist man berechtigt eine Rechnung auszustellen, aber nicht verpflichtet) Anders sieht es aus, wenn sie als Unternehmern mit anderen Unternehmen oder juristischen Personen geschäftlich Verkehren. Dann sind sie verpflichtet innerhalb von sechs Monaten nach Erbringung der Leistung eine Rechnung zu erstellen.
Quelle: Bundesfinanzverwaltung
P.S. Gilt auch für Kleinunternehmer

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Seller_iF93C3SbyC3Bg
In Antwort auf: Post von: Seller_iF93C3SbyC3Bg

War ursprünglich davon ausgegangen, dass eine besondere Regelung für Kleinunternehmer existiert, deswegen die Angabe.

Bearbeitet von: Anton am 01.02.2018 20:40

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Seller_FoObmc2u3xOBV
In Antwort auf: Post von: Seller_iF93C3SbyC3Bg

"Als Kleinunternehmer bist du verpflichtet Rechnungen zu erstellen "
darauf bezieht sich mein “nicht korrekt”
Die Rechnungspflicht besteht nur bei Lieferungen an Gewerbetreibende

Bearbeitet von: World-of-Games am 01.02.2018 20:52

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Seller_wqrwY4i0VLeec
In Antwort auf: Post von: Seller_iF93C3SbyC3Bg
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Kleinunternehmer - Rechnungspflicht

Hallo zusammen,

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Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen.

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Kleinunternehmer - Rechnungspflicht

Hallo zusammen,

ist man als Kleinunternehmer dazu verpflichtet Rechnungen zu erstellen, wenn man an Privatpersonen verkauft? Oder besteht diese Pflicht nur dann, wenn eine Rechnung ausdrücklich angefordert wird?

Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen.

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Kleinunternehmer - Rechnungspflicht

von Seller_iF93C3SbyC3Bg

Hallo zusammen,

ist man als Kleinunternehmer dazu verpflichtet Rechnungen zu erstellen, wenn man an Privatpersonen verkauft? Oder besteht diese Pflicht nur dann, wenn eine Rechnung ausdrücklich angefordert wird?

Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen.

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In Antwort auf: Post von: Seller_iF93C3SbyC3Bg

Vielen Dank, durch einige der Beiträge hatte ich mich schon durchgelesen, allerdings bin ich verwirrt, weil dort immer von “Privatverkäufer” gesprochen wird… Ich habe ein Gewerbe angemeldet und die Kleinunternehmerreglung in Anspruch genommen, demnach bin ich dann kein Privatverkäufer mehr oder?

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In Antwort auf: Post von: Seller_iF93C3SbyC3Bg

Rechnungsgestellung an einen Privatkunden ist keine Pflicht, außer bei Werklieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück.

Eine Pflicht besteht auch nicht auf Anforderung.

LG Hightower

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In Antwort auf: Post von: Seller_iF93C3SbyC3Bg

Dem bin ich mir bewusst, deshalb habe ich geschrieben, dass mir die vorigen Beiträge zum Verkauf als Privatperson nicht weiterhelfen… Es geht eben nicht um Verkauf ALS Privatperson, sondern um Verkauf AN Privatpersonen.
Liebe Grüße

Bearbeitet von: Anton am 01.02.2018 18:44

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Vielen Dank, wenn man nach den falschen Sachen wie „Rechnungspflicht Kleinunternehmer“ googelt, findet man die antwort eben nicht so schnell.

Bearbeitet von: Anton am 01.02.2018 18:55

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sorry, aber der Inhalt Ihres postings ist so nicht korrekt.

Wer mit privaten Endverbrauchern Geschäfte macht muss grundsätzlich gar keine Rechnung ausstellen. Das Gesetz sieht keine Rechnungspflicht vor. (als Gewerbtreibender ist man berechtigt eine Rechnung auszustellen, aber nicht verpflichtet) Anders sieht es aus, wenn sie als Unternehmern mit anderen Unternehmen oder juristischen Personen geschäftlich Verkehren. Dann sind sie verpflichtet innerhalb von sechs Monaten nach Erbringung der Leistung eine Rechnung zu erstellen.
Quelle: Bundesfinanzverwaltung
P.S. Gilt auch für Kleinunternehmer

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War ursprünglich davon ausgegangen, dass eine besondere Regelung für Kleinunternehmer existiert, deswegen die Angabe.

Bearbeitet von: Anton am 01.02.2018 20:40

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In Antwort auf: Post von: Seller_iF93C3SbyC3Bg

"Als Kleinunternehmer bist du verpflichtet Rechnungen zu erstellen "
darauf bezieht sich mein “nicht korrekt”
Die Rechnungspflicht besteht nur bei Lieferungen an Gewerbetreibende

Bearbeitet von: World-of-Games am 01.02.2018 20:52

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Vielen Dank, durch einige der Beiträge hatte ich mich schon durchgelesen, allerdings bin ich verwirrt, weil dort immer von “Privatverkäufer” gesprochen wird… Ich habe ein Gewerbe angemeldet und die Kleinunternehmerreglung in Anspruch genommen, demnach bin ich dann kein Privatverkäufer mehr oder?

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Vielen Dank, durch einige der Beiträge hatte ich mich schon durchgelesen, allerdings bin ich verwirrt, weil dort immer von “Privatverkäufer” gesprochen wird… Ich habe ein Gewerbe angemeldet und die Kleinunternehmerreglung in Anspruch genommen, demnach bin ich dann kein Privatverkäufer mehr oder?

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Rechnungsgestellung an einen Privatkunden ist keine Pflicht, außer bei Werklieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück.

Eine Pflicht besteht auch nicht auf Anforderung.

LG Hightower

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Rechnungsgestellung an einen Privatkunden ist keine Pflicht, außer bei Werklieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück.

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Dem bin ich mir bewusst, deshalb habe ich geschrieben, dass mir die vorigen Beiträge zum Verkauf als Privatperson nicht weiterhelfen… Es geht eben nicht um Verkauf ALS Privatperson, sondern um Verkauf AN Privatpersonen.
Liebe Grüße

Bearbeitet von: Anton am 01.02.2018 18:44

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Dem bin ich mir bewusst, deshalb habe ich geschrieben, dass mir die vorigen Beiträge zum Verkauf als Privatperson nicht weiterhelfen… Es geht eben nicht um Verkauf ALS Privatperson, sondern um Verkauf AN Privatpersonen.
Liebe Grüße

Bearbeitet von: Anton am 01.02.2018 18:44

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Vielen Dank, wenn man nach den falschen Sachen wie „Rechnungspflicht Kleinunternehmer“ googelt, findet man die antwort eben nicht so schnell.

Bearbeitet von: Anton am 01.02.2018 18:55

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Vielen Dank, wenn man nach den falschen Sachen wie „Rechnungspflicht Kleinunternehmer“ googelt, findet man die antwort eben nicht so schnell.

Bearbeitet von: Anton am 01.02.2018 18:55

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Wer mit privaten Endverbrauchern Geschäfte macht muss grundsätzlich gar keine Rechnung ausstellen. Das Gesetz sieht keine Rechnungspflicht vor. (als Gewerbtreibender ist man berechtigt eine Rechnung auszustellen, aber nicht verpflichtet) Anders sieht es aus, wenn sie als Unternehmern mit anderen Unternehmen oder juristischen Personen geschäftlich Verkehren. Dann sind sie verpflichtet innerhalb von sechs Monaten nach Erbringung der Leistung eine Rechnung zu erstellen.
Quelle: Bundesfinanzverwaltung
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Wer mit privaten Endverbrauchern Geschäfte macht muss grundsätzlich gar keine Rechnung ausstellen. Das Gesetz sieht keine Rechnungspflicht vor. (als Gewerbtreibender ist man berechtigt eine Rechnung auszustellen, aber nicht verpflichtet) Anders sieht es aus, wenn sie als Unternehmern mit anderen Unternehmen oder juristischen Personen geschäftlich Verkehren. Dann sind sie verpflichtet innerhalb von sechs Monaten nach Erbringung der Leistung eine Rechnung zu erstellen.
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War ursprünglich davon ausgegangen, dass eine besondere Regelung für Kleinunternehmer existiert, deswegen die Angabe.

Bearbeitet von: Anton am 01.02.2018 20:40

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"Als Kleinunternehmer bist du verpflichtet Rechnungen zu erstellen "
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