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Seller_Ry5V5IUOGv3FU

Rückgabe von Waren...Quervergleich von stationärem Laden und Online-Handel

Hallo zusammen,

wie bereits in einem anderen Thread angerissen, missfällt mir der Umstand, dass der Händler bei diversen Verschulden des Käufers im Falle einer Rücksendung auch noch für den Hinversand aufkommen muss, welcher er nicht ersetzt bekommt.
In solchen Fällen ziehe ich gerne einen Vergleich zum Offline-Handel und verweise bei überzogenen Vorstellungen des Kunden auch darauf, dass es im Geschäft nebenan auch nicht so funktionieren würde.

Da ich mit den gesetzlichen Verpflichtungen des stationären Handels nicht umfassend bewandert bin, möchte ich mir Euren Kenntnisstand einholen. Konkret geht es um den Umstand, wonach ein Kunde ein Produkt innerhalb von zwei Wochen testet und es dann nicht mehr haben möchte. Damit habe ich den Enzelhandel nie konfrontiert, weil ich nur ein Produkt bezogen habe, von denen ich wusste, dass ich diesen haben möchte und mich dabei eventuell auf die Meinungen anderer Besitzer verlassen habe.

Also wenn jemand online ein Produkt kauft und nach Erhalt zur Erkenntnis gelangt, dass es nichts für ihn ist, kann er es für normal innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ja wieder zurücksenden, wobei der Händler die Hinkosten zu übernehmen hat. Das verstehe ich ja noch irgendwo, denn im Laden hat der Kunde auch die Möglichkeit, das Produkt vorher in die Hand zu nehmen und es genau zu begutachten, ohne die Verpackung aufzureißen. Warum sollte es also online was anderes sein als offline! Natürlich kann man behaupten, dass man online die Gelegenheit, sich umfassend zu informieren, was offline meist nicht möglich ist. Aber gut, allein aus Tradition kann man das nicht von allen erwarten.

Doch wenn man im Geschäft die Verpackung aufreißt, verpflichtet das oft zum Kauf. Beim Online-Kauf gibt es allerdings das Fernabsatzrecht bzw. den Widerruf, wonach auch in diesen Fällen das Produkt bei Gebrauch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt retourniert werden kann. Diese Diskrepanz finde ich jedoch nicht in Ordnung. Denn das würde heißen, dass man sich beim Online-Handel mehr erlauben kann als anders.
Wie seht Ihr es und wie verhält es sich im Laden wirklich, wenn jemand etwas nach 2-wöchiger Benutzung nicht mehr haben möchte?
Bekommt dann der Kunde das Geld von Gesetzes wegen zur Gänze zurück oder muss er dabei auf Kulanz hoffen?
Vereinzelt habe ich im Geschäft tatsächlich geöffnete Produkte entdeckt, die dann allerdings zum reduzierten Preis angeboten werden. Hat da der Laden vom Kunden Wertersatz einbehalten und daher das Produkt um den Differenzbetrag wieder günstiger in den Regal gestellt?

Und ganz ehrlich, wenn man es genau nimmt, könnte man in solchen Fällen auch hinterfragen, ob die Übernahme der Hinsendekosten durch den Händler gerechtfertigt ist. Schließlich will der Kunde was vom Händler. Also muss der Kunde seinen Arsch bewegen. Ob der Kunde nun mit einem Verkehrsmittel zum Händler fährt und dabei selbst die Kosten übernehmen muss, bleibt vom Prinzip her gleich. Aber wehe der Kunde gibt das Produkt später zurück. Dann muss dieser zwar in beiden Fällen die “Wegkosten” übernehmen, aber beim Online-Handel bekommt er zusätzlich noch die Hinsendekosten zurück. Wenn man es auf den Offline-Handel umlegt, hätte der Kunde auch keinen Anspruch auf eine Art “pauschale Reisekosten” für den ursprünglichen Kauf der Produktes.

Mir geht es keineswegs um Gewährleistungsfälle oder ähnliches, sondern nur um den Unterschied zwischen den Offline- und Online-Handel im Falle der Rückgabe eines höchstens zwei Wochen gebrauchten Artikels!

Freue mich schon auf Euren sachbezogenen Wissensstand und jede produktive Meinung. Und wer weiß, vielleicht ist daraus ein Ansatz zu einer etwaigen “Gesetzesanpassung” zu entnehmen, wenngleich das schon sehr weit gedacht wäre :wink:

Herzliche Grüße,
Stefanie

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Seller_Ry5V5IUOGv3FU

Rückgabe von Waren...Quervergleich von stationärem Laden und Online-Handel

Hallo zusammen,

wie bereits in einem anderen Thread angerissen, missfällt mir der Umstand, dass der Händler bei diversen Verschulden des Käufers im Falle einer Rücksendung auch noch für den Hinversand aufkommen muss, welcher er nicht ersetzt bekommt.
In solchen Fällen ziehe ich gerne einen Vergleich zum Offline-Handel und verweise bei überzogenen Vorstellungen des Kunden auch darauf, dass es im Geschäft nebenan auch nicht so funktionieren würde.

Da ich mit den gesetzlichen Verpflichtungen des stationären Handels nicht umfassend bewandert bin, möchte ich mir Euren Kenntnisstand einholen. Konkret geht es um den Umstand, wonach ein Kunde ein Produkt innerhalb von zwei Wochen testet und es dann nicht mehr haben möchte. Damit habe ich den Enzelhandel nie konfrontiert, weil ich nur ein Produkt bezogen habe, von denen ich wusste, dass ich diesen haben möchte und mich dabei eventuell auf die Meinungen anderer Besitzer verlassen habe.

Also wenn jemand online ein Produkt kauft und nach Erhalt zur Erkenntnis gelangt, dass es nichts für ihn ist, kann er es für normal innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ja wieder zurücksenden, wobei der Händler die Hinkosten zu übernehmen hat. Das verstehe ich ja noch irgendwo, denn im Laden hat der Kunde auch die Möglichkeit, das Produkt vorher in die Hand zu nehmen und es genau zu begutachten, ohne die Verpackung aufzureißen. Warum sollte es also online was anderes sein als offline! Natürlich kann man behaupten, dass man online die Gelegenheit, sich umfassend zu informieren, was offline meist nicht möglich ist. Aber gut, allein aus Tradition kann man das nicht von allen erwarten.

Doch wenn man im Geschäft die Verpackung aufreißt, verpflichtet das oft zum Kauf. Beim Online-Kauf gibt es allerdings das Fernabsatzrecht bzw. den Widerruf, wonach auch in diesen Fällen das Produkt bei Gebrauch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt retourniert werden kann. Diese Diskrepanz finde ich jedoch nicht in Ordnung. Denn das würde heißen, dass man sich beim Online-Handel mehr erlauben kann als anders.
Wie seht Ihr es und wie verhält es sich im Laden wirklich, wenn jemand etwas nach 2-wöchiger Benutzung nicht mehr haben möchte?
Bekommt dann der Kunde das Geld von Gesetzes wegen zur Gänze zurück oder muss er dabei auf Kulanz hoffen?
Vereinzelt habe ich im Geschäft tatsächlich geöffnete Produkte entdeckt, die dann allerdings zum reduzierten Preis angeboten werden. Hat da der Laden vom Kunden Wertersatz einbehalten und daher das Produkt um den Differenzbetrag wieder günstiger in den Regal gestellt?

Und ganz ehrlich, wenn man es genau nimmt, könnte man in solchen Fällen auch hinterfragen, ob die Übernahme der Hinsendekosten durch den Händler gerechtfertigt ist. Schließlich will der Kunde was vom Händler. Also muss der Kunde seinen Arsch bewegen. Ob der Kunde nun mit einem Verkehrsmittel zum Händler fährt und dabei selbst die Kosten übernehmen muss, bleibt vom Prinzip her gleich. Aber wehe der Kunde gibt das Produkt später zurück. Dann muss dieser zwar in beiden Fällen die “Wegkosten” übernehmen, aber beim Online-Handel bekommt er zusätzlich noch die Hinsendekosten zurück. Wenn man es auf den Offline-Handel umlegt, hätte der Kunde auch keinen Anspruch auf eine Art “pauschale Reisekosten” für den ursprünglichen Kauf der Produktes.

Mir geht es keineswegs um Gewährleistungsfälle oder ähnliches, sondern nur um den Unterschied zwischen den Offline- und Online-Handel im Falle der Rückgabe eines höchstens zwei Wochen gebrauchten Artikels!

Freue mich schon auf Euren sachbezogenen Wissensstand und jede produktive Meinung. Und wer weiß, vielleicht ist daraus ein Ansatz zu einer etwaigen “Gesetzesanpassung” zu entnehmen, wenngleich das schon sehr weit gedacht wäre :wink:

Herzliche Grüße,
Stefanie

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Seller_wqrwY4i0VLeec
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Seller_4E940kf5bdEnI
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Seller_Ry5V5IUOGv3FU
In Antwort auf: Post von: Seller_Ry5V5IUOGv3FU

Wie bereits in einem anderen Thread berichtet, gebe ich bereits hauptberuflich einem anderem Job nach!
Tut mir leid, newbie0815, aber das soll vermeintliche Dampfplauderer oder Smalltalk-Anstifter wie “alter_Mann” vom Thread fernhalten, die vorher (hoffentlich) ihre Nerven weghauen und von denen sowieso nichts Produktives kommt!

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Seller_iVZ814C8ZJYeR
In Antwort auf: Post von: Seller_Ry5V5IUOGv3FU

Wie seht Ihr es und wie verhält es sich im Laden wirklich, wenn jemand etwas nach 2-wöchiger Benutzung nicht mehr haben möchte?
Bekommt dann der Kunde das Geld von Gesetzes wegen zur Gänze zurück oder muss er dabei auf Kulanz hoffen?

Nein und ja.

Es kommt immer darauf an, zum Beispiel darauf, wie (fordernd) der Kunde sich verhält. Ich persönlich habe “neureiche Schnösel” eher abgebügelt als die “arme alte Oma”. Ein Fachgeschäft ist eben nun mal keine Leihbücherei.

Und in meinen Augen macht ALDI etwas falsch, wenn nach Weihnachten Weihnachtsbaumbeleuchtung mit der Begründung “gefällt nicht mehr” anstandslos zurückgenommen wird.

Wie bereits in einem anderen Thread berichtet, gebe ich bereits hauptberuflich einem anderem Job nach!

Darf ich raten? Irgendwas im öffentlichen Dienst?

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Seller_8ADY5IFcCrJPi
In Antwort auf: Post von: Seller_Ry5V5IUOGv3FU

Nicht Fragen…nur wundern. Den Umstand finden die meisten Händler zum K… - ändern können wir Händler daran jedoch nichts. Zudem gibt es diese Verpflichtung - Öffnen zwingt zum Kauf - nicht. Nur wo kein Kläger - da kein Angeklagter. Zudem tauschen viele im Einzelhandel nur noch gegen Gutscheine - keine Barauszahlung der zurückgegebenen Sache.

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Seller_G1PKKllhFr07V
In Antwort auf: Post von: Seller_Ry5V5IUOGv3FU

Willkommen im 21. Jhdt.

Zugegeben, im 20. Jhdt. (oh weh, meine Ecommerce-Erfahrung begann tatsaechlich schon im vorherigen Jahrtausend!) haette man Kunden derart abbuegeln koennen.
Das klappt heute nicht mehr. Und - als auch-Kunde - begruesse ich das sehr.
Amazon ist die “Koenigsklasse” - und Kundenruecksendungen nach zig-Tagen sind da harmlose, normale Faelle.
Mit Deiner Herangehensweise wirst Du bei Amazon kein Land gewinnen - die “Performance”-Abteilung entscheidet bei Kundenbeschwerden schneller zu Deinen Ungunsten, als Du zwinkern kannst. Ist ja auch nicht deren Geld. Dann ist ueblicherweise erst einmal Ware und Geld weg. Das muss man kalkulatorisch beruecksichtigen, was Hobby-Verkaeufern kaum moeglich ist.

Naja, Viel Glueck. Vielleicht klappt es ja auf Amazon mit dem Verkaufen. Gibt ja auch viele vernuenftige Kunden hier.

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Seller_Ema8kcD5WiNyu
In Antwort auf: Post von: Seller_Ry5V5IUOGv3FU

Kurz und knapp: Wie es sich im stationären Laden verhält, ist hier auf Amazon nicht relevant. Denn hier führt weder Amazon noch der einzelne Marketplace-Händler einen stationären Handel über diese Plattform.

Ob du das in Ordnung findest oder nicht, mach’ bitte mit deinem örtlichen, für den Bundestag gewählten Politiker aus, vielleicht kann der da was für dich tun.

Hier auf Amazon ist einzig und allein die Gesetzgebung für den Fernabsatz maßgeblich. Und im Falle von Amazon wird diese noch modifiziert um die Besserstellung des Kunden durch die AGB für Drittanbieter über den Marketplace, denen jeder einzelne, der hier verkauft, bei Erstellung des Kontos zugestimmt hat.

Um jetzt mal ein zugespitztes Beispiel zu verwenden: Dir wird auch jeder einen Vogel zeigen, wenn du auf dem Monopoly-Spielfeld anfängst, Mensch-ärgere-dich-nicht zu spielen…

===

Zu deiner Frage mit den geöffneten Produkten im Wiederverkauf: Für so etwas gibt es im Normalfall Versicherungen. In seltenen Fällen wird sich der Laden auch an den Kunden wenden, wenn die Beanspruchung der Verpackung unverhältnismäßig ist oder das Produkt offensichtlich gebraucht aussieht; Das dann aber immer mit Fingerspitzengefühl, denn schlechte Publicity (hier: Bewertungen) kosten mehr als das Schlucken eines ver-/gebrauchten Produktes.

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Seller_Ry5V5IUOGv3FU
In Antwort auf: Post von: Seller_Ry5V5IUOGv3FU

Anhand des Beitrages wollte ich, neugierig und wissbegierig wie ich bin, lediglich in Erfahrung bringen, wie es sich außerhalb des Internets verhält bzw. ob da auch vorgeschrieben wird, dass die “gebrauchte” Ware innerhalb einer bestimmten Frist zurückgenommen werden muss.

Ich habe mir rund um den Widerruf einige Gerichtsurteile durchgelesen und häufig ziehen da die Richter einen Vergleich zum stationären Handel. Plump formuliert, wenn es dort auch möglich ist, sollte es im Online-Handel auch so sein. Stichwort irgendwelche Auspuffteile oder sowas und Bettmatratzen.

Dass aber im Online-Handel der Kunde im Vergleich zum Geschäft nebenan in anderen Dingen begünstigt wird, ist dann aber oft kein Aspekt mehr. Da wird dann keine “Korrektur” vorgenommen oder diese sind noch ausständig. Man könnte theoretisch in diese Richtung weiterdenken!

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Seller_Ry5V5IUOGv3FU
In Antwort auf: Post von: Seller_Ry5V5IUOGv3FU

Das ist der Punkt…wenn Kunden bei Online-Geschäften derart begünstigt werden, ist es kein Wunder, dass sich alles dorthin verlagert. Ob man den Fachgeschäften damit einen Gefallen macht !¿!

Am Liebsten würde ich ja einen Wertersatz von 20 % geltend machen, sobald die Originalverpackung zerstört ist. Denn in diesem Zustand kann man es nur noch als gebraucht anbieten. Vom zeitlichen Faktor ganz zu schweigen, bis sich ein Abnehmer findet. Aber das ist rechtlich wieder nicht gedeckt, denn Fernabsatzverträge über elektronische Geräte kann der Verbraucher wertersatzfrei widerrufen, wenn sich seine Untersuchungshandlungen auf eine bloße, fremdeinwirkungsfreie Funktionsprüfung beschränken. Und ohne die Packung aufzureißen, kann man ein Produkt wohl schlecht prüfen.

Und wo würde das hinführen, wenn man im Laden was kauft und dann in Aussicht stellt, man würde es jetzt bis zu 2 Wochen testen und würde es dann eventuell zurückgeben. Nicht sehr viel anders verhält es sich, was sich gerade im Netz abspielt.

Wenn es jezt schon so leicht für den Kunden ist, das Produkt online zu retournieren, dann will ich nicht wissen, welche Ausmaße das annehmen wird. Es gibt da einige kreative Köpfe unter den Kunden, die das maßlos ausnutzen. Ich sehe aus nachvollziehbaren Gründen davon ab, hier Beispiele zu nennen!

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Seller_Ry5V5IUOGv3FU

Rückgabe von Waren...Quervergleich von stationärem Laden und Online-Handel

Hallo zusammen,

wie bereits in einem anderen Thread angerissen, missfällt mir der Umstand, dass der Händler bei diversen Verschulden des Käufers im Falle einer Rücksendung auch noch für den Hinversand aufkommen muss, welcher er nicht ersetzt bekommt.
In solchen Fällen ziehe ich gerne einen Vergleich zum Offline-Handel und verweise bei überzogenen Vorstellungen des Kunden auch darauf, dass es im Geschäft nebenan auch nicht so funktionieren würde.

Da ich mit den gesetzlichen Verpflichtungen des stationären Handels nicht umfassend bewandert bin, möchte ich mir Euren Kenntnisstand einholen. Konkret geht es um den Umstand, wonach ein Kunde ein Produkt innerhalb von zwei Wochen testet und es dann nicht mehr haben möchte. Damit habe ich den Enzelhandel nie konfrontiert, weil ich nur ein Produkt bezogen habe, von denen ich wusste, dass ich diesen haben möchte und mich dabei eventuell auf die Meinungen anderer Besitzer verlassen habe.

Also wenn jemand online ein Produkt kauft und nach Erhalt zur Erkenntnis gelangt, dass es nichts für ihn ist, kann er es für normal innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ja wieder zurücksenden, wobei der Händler die Hinkosten zu übernehmen hat. Das verstehe ich ja noch irgendwo, denn im Laden hat der Kunde auch die Möglichkeit, das Produkt vorher in die Hand zu nehmen und es genau zu begutachten, ohne die Verpackung aufzureißen. Warum sollte es also online was anderes sein als offline! Natürlich kann man behaupten, dass man online die Gelegenheit, sich umfassend zu informieren, was offline meist nicht möglich ist. Aber gut, allein aus Tradition kann man das nicht von allen erwarten.

Doch wenn man im Geschäft die Verpackung aufreißt, verpflichtet das oft zum Kauf. Beim Online-Kauf gibt es allerdings das Fernabsatzrecht bzw. den Widerruf, wonach auch in diesen Fällen das Produkt bei Gebrauch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt retourniert werden kann. Diese Diskrepanz finde ich jedoch nicht in Ordnung. Denn das würde heißen, dass man sich beim Online-Handel mehr erlauben kann als anders.
Wie seht Ihr es und wie verhält es sich im Laden wirklich, wenn jemand etwas nach 2-wöchiger Benutzung nicht mehr haben möchte?
Bekommt dann der Kunde das Geld von Gesetzes wegen zur Gänze zurück oder muss er dabei auf Kulanz hoffen?
Vereinzelt habe ich im Geschäft tatsächlich geöffnete Produkte entdeckt, die dann allerdings zum reduzierten Preis angeboten werden. Hat da der Laden vom Kunden Wertersatz einbehalten und daher das Produkt um den Differenzbetrag wieder günstiger in den Regal gestellt?

Und ganz ehrlich, wenn man es genau nimmt, könnte man in solchen Fällen auch hinterfragen, ob die Übernahme der Hinsendekosten durch den Händler gerechtfertigt ist. Schließlich will der Kunde was vom Händler. Also muss der Kunde seinen Arsch bewegen. Ob der Kunde nun mit einem Verkehrsmittel zum Händler fährt und dabei selbst die Kosten übernehmen muss, bleibt vom Prinzip her gleich. Aber wehe der Kunde gibt das Produkt später zurück. Dann muss dieser zwar in beiden Fällen die “Wegkosten” übernehmen, aber beim Online-Handel bekommt er zusätzlich noch die Hinsendekosten zurück. Wenn man es auf den Offline-Handel umlegt, hätte der Kunde auch keinen Anspruch auf eine Art “pauschale Reisekosten” für den ursprünglichen Kauf der Produktes.

Mir geht es keineswegs um Gewährleistungsfälle oder ähnliches, sondern nur um den Unterschied zwischen den Offline- und Online-Handel im Falle der Rückgabe eines höchstens zwei Wochen gebrauchten Artikels!

Freue mich schon auf Euren sachbezogenen Wissensstand und jede produktive Meinung. Und wer weiß, vielleicht ist daraus ein Ansatz zu einer etwaigen “Gesetzesanpassung” zu entnehmen, wenngleich das schon sehr weit gedacht wäre :wink:

Herzliche Grüße,
Stefanie

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Hallo zusammen,

wie bereits in einem anderen Thread angerissen, missfällt mir der Umstand, dass der Händler bei diversen Verschulden des Käufers im Falle einer Rücksendung auch noch für den Hinversand aufkommen muss, welcher er nicht ersetzt bekommt.
In solchen Fällen ziehe ich gerne einen Vergleich zum Offline-Handel und verweise bei überzogenen Vorstellungen des Kunden auch darauf, dass es im Geschäft nebenan auch nicht so funktionieren würde.

Da ich mit den gesetzlichen Verpflichtungen des stationären Handels nicht umfassend bewandert bin, möchte ich mir Euren Kenntnisstand einholen. Konkret geht es um den Umstand, wonach ein Kunde ein Produkt innerhalb von zwei Wochen testet und es dann nicht mehr haben möchte. Damit habe ich den Enzelhandel nie konfrontiert, weil ich nur ein Produkt bezogen habe, von denen ich wusste, dass ich diesen haben möchte und mich dabei eventuell auf die Meinungen anderer Besitzer verlassen habe.

Also wenn jemand online ein Produkt kauft und nach Erhalt zur Erkenntnis gelangt, dass es nichts für ihn ist, kann er es für normal innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ja wieder zurücksenden, wobei der Händler die Hinkosten zu übernehmen hat. Das verstehe ich ja noch irgendwo, denn im Laden hat der Kunde auch die Möglichkeit, das Produkt vorher in die Hand zu nehmen und es genau zu begutachten, ohne die Verpackung aufzureißen. Warum sollte es also online was anderes sein als offline! Natürlich kann man behaupten, dass man online die Gelegenheit, sich umfassend zu informieren, was offline meist nicht möglich ist. Aber gut, allein aus Tradition kann man das nicht von allen erwarten.

Doch wenn man im Geschäft die Verpackung aufreißt, verpflichtet das oft zum Kauf. Beim Online-Kauf gibt es allerdings das Fernabsatzrecht bzw. den Widerruf, wonach auch in diesen Fällen das Produkt bei Gebrauch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt retourniert werden kann. Diese Diskrepanz finde ich jedoch nicht in Ordnung. Denn das würde heißen, dass man sich beim Online-Handel mehr erlauben kann als anders.
Wie seht Ihr es und wie verhält es sich im Laden wirklich, wenn jemand etwas nach 2-wöchiger Benutzung nicht mehr haben möchte?
Bekommt dann der Kunde das Geld von Gesetzes wegen zur Gänze zurück oder muss er dabei auf Kulanz hoffen?
Vereinzelt habe ich im Geschäft tatsächlich geöffnete Produkte entdeckt, die dann allerdings zum reduzierten Preis angeboten werden. Hat da der Laden vom Kunden Wertersatz einbehalten und daher das Produkt um den Differenzbetrag wieder günstiger in den Regal gestellt?

Und ganz ehrlich, wenn man es genau nimmt, könnte man in solchen Fällen auch hinterfragen, ob die Übernahme der Hinsendekosten durch den Händler gerechtfertigt ist. Schließlich will der Kunde was vom Händler. Also muss der Kunde seinen Arsch bewegen. Ob der Kunde nun mit einem Verkehrsmittel zum Händler fährt und dabei selbst die Kosten übernehmen muss, bleibt vom Prinzip her gleich. Aber wehe der Kunde gibt das Produkt später zurück. Dann muss dieser zwar in beiden Fällen die “Wegkosten” übernehmen, aber beim Online-Handel bekommt er zusätzlich noch die Hinsendekosten zurück. Wenn man es auf den Offline-Handel umlegt, hätte der Kunde auch keinen Anspruch auf eine Art “pauschale Reisekosten” für den ursprünglichen Kauf der Produktes.

Mir geht es keineswegs um Gewährleistungsfälle oder ähnliches, sondern nur um den Unterschied zwischen den Offline- und Online-Handel im Falle der Rückgabe eines höchstens zwei Wochen gebrauchten Artikels!

Freue mich schon auf Euren sachbezogenen Wissensstand und jede produktive Meinung. Und wer weiß, vielleicht ist daraus ein Ansatz zu einer etwaigen “Gesetzesanpassung” zu entnehmen, wenngleich das schon sehr weit gedacht wäre :wink:

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wie bereits in einem anderen Thread angerissen, missfällt mir der Umstand, dass der Händler bei diversen Verschulden des Käufers im Falle einer Rücksendung auch noch für den Hinversand aufkommen muss, welcher er nicht ersetzt bekommt.
In solchen Fällen ziehe ich gerne einen Vergleich zum Offline-Handel und verweise bei überzogenen Vorstellungen des Kunden auch darauf, dass es im Geschäft nebenan auch nicht so funktionieren würde.

Da ich mit den gesetzlichen Verpflichtungen des stationären Handels nicht umfassend bewandert bin, möchte ich mir Euren Kenntnisstand einholen. Konkret geht es um den Umstand, wonach ein Kunde ein Produkt innerhalb von zwei Wochen testet und es dann nicht mehr haben möchte. Damit habe ich den Enzelhandel nie konfrontiert, weil ich nur ein Produkt bezogen habe, von denen ich wusste, dass ich diesen haben möchte und mich dabei eventuell auf die Meinungen anderer Besitzer verlassen habe.

Also wenn jemand online ein Produkt kauft und nach Erhalt zur Erkenntnis gelangt, dass es nichts für ihn ist, kann er es für normal innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ja wieder zurücksenden, wobei der Händler die Hinkosten zu übernehmen hat. Das verstehe ich ja noch irgendwo, denn im Laden hat der Kunde auch die Möglichkeit, das Produkt vorher in die Hand zu nehmen und es genau zu begutachten, ohne die Verpackung aufzureißen. Warum sollte es also online was anderes sein als offline! Natürlich kann man behaupten, dass man online die Gelegenheit, sich umfassend zu informieren, was offline meist nicht möglich ist. Aber gut, allein aus Tradition kann man das nicht von allen erwarten.

Doch wenn man im Geschäft die Verpackung aufreißt, verpflichtet das oft zum Kauf. Beim Online-Kauf gibt es allerdings das Fernabsatzrecht bzw. den Widerruf, wonach auch in diesen Fällen das Produkt bei Gebrauch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt retourniert werden kann. Diese Diskrepanz finde ich jedoch nicht in Ordnung. Denn das würde heißen, dass man sich beim Online-Handel mehr erlauben kann als anders.
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Bekommt dann der Kunde das Geld von Gesetzes wegen zur Gänze zurück oder muss er dabei auf Kulanz hoffen?
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Und ganz ehrlich, wenn man es genau nimmt, könnte man in solchen Fällen auch hinterfragen, ob die Übernahme der Hinsendekosten durch den Händler gerechtfertigt ist. Schließlich will der Kunde was vom Händler. Also muss der Kunde seinen Arsch bewegen. Ob der Kunde nun mit einem Verkehrsmittel zum Händler fährt und dabei selbst die Kosten übernehmen muss, bleibt vom Prinzip her gleich. Aber wehe der Kunde gibt das Produkt später zurück. Dann muss dieser zwar in beiden Fällen die “Wegkosten” übernehmen, aber beim Online-Handel bekommt er zusätzlich noch die Hinsendekosten zurück. Wenn man es auf den Offline-Handel umlegt, hätte der Kunde auch keinen Anspruch auf eine Art “pauschale Reisekosten” für den ursprünglichen Kauf der Produktes.

Mir geht es keineswegs um Gewährleistungsfälle oder ähnliches, sondern nur um den Unterschied zwischen den Offline- und Online-Handel im Falle der Rückgabe eines höchstens zwei Wochen gebrauchten Artikels!

Freue mich schon auf Euren sachbezogenen Wissensstand und jede produktive Meinung. Und wer weiß, vielleicht ist daraus ein Ansatz zu einer etwaigen “Gesetzesanpassung” zu entnehmen, wenngleich das schon sehr weit gedacht wäre :wink:

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Wie bereits in einem anderen Thread berichtet, gebe ich bereits hauptberuflich einem anderem Job nach!
Tut mir leid, newbie0815, aber das soll vermeintliche Dampfplauderer oder Smalltalk-Anstifter wie “alter_Mann” vom Thread fernhalten, die vorher (hoffentlich) ihre Nerven weghauen und von denen sowieso nichts Produktives kommt!

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Wie seht Ihr es und wie verhält es sich im Laden wirklich, wenn jemand etwas nach 2-wöchiger Benutzung nicht mehr haben möchte?
Bekommt dann der Kunde das Geld von Gesetzes wegen zur Gänze zurück oder muss er dabei auf Kulanz hoffen?

Nein und ja.

Es kommt immer darauf an, zum Beispiel darauf, wie (fordernd) der Kunde sich verhält. Ich persönlich habe “neureiche Schnösel” eher abgebügelt als die “arme alte Oma”. Ein Fachgeschäft ist eben nun mal keine Leihbücherei.

Und in meinen Augen macht ALDI etwas falsch, wenn nach Weihnachten Weihnachtsbaumbeleuchtung mit der Begründung “gefällt nicht mehr” anstandslos zurückgenommen wird.

Wie bereits in einem anderen Thread berichtet, gebe ich bereits hauptberuflich einem anderem Job nach!

Darf ich raten? Irgendwas im öffentlichen Dienst?

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Nicht Fragen…nur wundern. Den Umstand finden die meisten Händler zum K… - ändern können wir Händler daran jedoch nichts. Zudem gibt es diese Verpflichtung - Öffnen zwingt zum Kauf - nicht. Nur wo kein Kläger - da kein Angeklagter. Zudem tauschen viele im Einzelhandel nur noch gegen Gutscheine - keine Barauszahlung der zurückgegebenen Sache.

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Willkommen im 21. Jhdt.

Zugegeben, im 20. Jhdt. (oh weh, meine Ecommerce-Erfahrung begann tatsaechlich schon im vorherigen Jahrtausend!) haette man Kunden derart abbuegeln koennen.
Das klappt heute nicht mehr. Und - als auch-Kunde - begruesse ich das sehr.
Amazon ist die “Koenigsklasse” - und Kundenruecksendungen nach zig-Tagen sind da harmlose, normale Faelle.
Mit Deiner Herangehensweise wirst Du bei Amazon kein Land gewinnen - die “Performance”-Abteilung entscheidet bei Kundenbeschwerden schneller zu Deinen Ungunsten, als Du zwinkern kannst. Ist ja auch nicht deren Geld. Dann ist ueblicherweise erst einmal Ware und Geld weg. Das muss man kalkulatorisch beruecksichtigen, was Hobby-Verkaeufern kaum moeglich ist.

Naja, Viel Glueck. Vielleicht klappt es ja auf Amazon mit dem Verkaufen. Gibt ja auch viele vernuenftige Kunden hier.

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Kurz und knapp: Wie es sich im stationären Laden verhält, ist hier auf Amazon nicht relevant. Denn hier führt weder Amazon noch der einzelne Marketplace-Händler einen stationären Handel über diese Plattform.

Ob du das in Ordnung findest oder nicht, mach’ bitte mit deinem örtlichen, für den Bundestag gewählten Politiker aus, vielleicht kann der da was für dich tun.

Hier auf Amazon ist einzig und allein die Gesetzgebung für den Fernabsatz maßgeblich. Und im Falle von Amazon wird diese noch modifiziert um die Besserstellung des Kunden durch die AGB für Drittanbieter über den Marketplace, denen jeder einzelne, der hier verkauft, bei Erstellung des Kontos zugestimmt hat.

Um jetzt mal ein zugespitztes Beispiel zu verwenden: Dir wird auch jeder einen Vogel zeigen, wenn du auf dem Monopoly-Spielfeld anfängst, Mensch-ärgere-dich-nicht zu spielen…

===

Zu deiner Frage mit den geöffneten Produkten im Wiederverkauf: Für so etwas gibt es im Normalfall Versicherungen. In seltenen Fällen wird sich der Laden auch an den Kunden wenden, wenn die Beanspruchung der Verpackung unverhältnismäßig ist oder das Produkt offensichtlich gebraucht aussieht; Das dann aber immer mit Fingerspitzengefühl, denn schlechte Publicity (hier: Bewertungen) kosten mehr als das Schlucken eines ver-/gebrauchten Produktes.

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Anhand des Beitrages wollte ich, neugierig und wissbegierig wie ich bin, lediglich in Erfahrung bringen, wie es sich außerhalb des Internets verhält bzw. ob da auch vorgeschrieben wird, dass die “gebrauchte” Ware innerhalb einer bestimmten Frist zurückgenommen werden muss.

Ich habe mir rund um den Widerruf einige Gerichtsurteile durchgelesen und häufig ziehen da die Richter einen Vergleich zum stationären Handel. Plump formuliert, wenn es dort auch möglich ist, sollte es im Online-Handel auch so sein. Stichwort irgendwelche Auspuffteile oder sowas und Bettmatratzen.

Dass aber im Online-Handel der Kunde im Vergleich zum Geschäft nebenan in anderen Dingen begünstigt wird, ist dann aber oft kein Aspekt mehr. Da wird dann keine “Korrektur” vorgenommen oder diese sind noch ausständig. Man könnte theoretisch in diese Richtung weiterdenken!

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Das ist der Punkt…wenn Kunden bei Online-Geschäften derart begünstigt werden, ist es kein Wunder, dass sich alles dorthin verlagert. Ob man den Fachgeschäften damit einen Gefallen macht !¿!

Am Liebsten würde ich ja einen Wertersatz von 20 % geltend machen, sobald die Originalverpackung zerstört ist. Denn in diesem Zustand kann man es nur noch als gebraucht anbieten. Vom zeitlichen Faktor ganz zu schweigen, bis sich ein Abnehmer findet. Aber das ist rechtlich wieder nicht gedeckt, denn Fernabsatzverträge über elektronische Geräte kann der Verbraucher wertersatzfrei widerrufen, wenn sich seine Untersuchungshandlungen auf eine bloße, fremdeinwirkungsfreie Funktionsprüfung beschränken. Und ohne die Packung aufzureißen, kann man ein Produkt wohl schlecht prüfen.

Und wo würde das hinführen, wenn man im Laden was kauft und dann in Aussicht stellt, man würde es jetzt bis zu 2 Wochen testen und würde es dann eventuell zurückgeben. Nicht sehr viel anders verhält es sich, was sich gerade im Netz abspielt.

Wenn es jezt schon so leicht für den Kunden ist, das Produkt online zu retournieren, dann will ich nicht wissen, welche Ausmaße das annehmen wird. Es gibt da einige kreative Köpfe unter den Kunden, die das maßlos ausnutzen. Ich sehe aus nachvollziehbaren Gründen davon ab, hier Beispiele zu nennen!

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Seller_Ry5V5IUOGv3FU
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Wie bereits in einem anderen Thread berichtet, gebe ich bereits hauptberuflich einem anderem Job nach!
Tut mir leid, newbie0815, aber das soll vermeintliche Dampfplauderer oder Smalltalk-Anstifter wie “alter_Mann” vom Thread fernhalten, die vorher (hoffentlich) ihre Nerven weghauen und von denen sowieso nichts Produktives kommt!

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Seller_Ry5V5IUOGv3FU
In Antwort auf: Post von: Seller_Ry5V5IUOGv3FU

Wie bereits in einem anderen Thread berichtet, gebe ich bereits hauptberuflich einem anderem Job nach!
Tut mir leid, newbie0815, aber das soll vermeintliche Dampfplauderer oder Smalltalk-Anstifter wie “alter_Mann” vom Thread fernhalten, die vorher (hoffentlich) ihre Nerven weghauen und von denen sowieso nichts Produktives kommt!

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Seller_iVZ814C8ZJYeR
In Antwort auf: Post von: Seller_Ry5V5IUOGv3FU

Wie seht Ihr es und wie verhält es sich im Laden wirklich, wenn jemand etwas nach 2-wöchiger Benutzung nicht mehr haben möchte?
Bekommt dann der Kunde das Geld von Gesetzes wegen zur Gänze zurück oder muss er dabei auf Kulanz hoffen?

Nein und ja.

Es kommt immer darauf an, zum Beispiel darauf, wie (fordernd) der Kunde sich verhält. Ich persönlich habe “neureiche Schnösel” eher abgebügelt als die “arme alte Oma”. Ein Fachgeschäft ist eben nun mal keine Leihbücherei.

Und in meinen Augen macht ALDI etwas falsch, wenn nach Weihnachten Weihnachtsbaumbeleuchtung mit der Begründung “gefällt nicht mehr” anstandslos zurückgenommen wird.

Wie bereits in einem anderen Thread berichtet, gebe ich bereits hauptberuflich einem anderem Job nach!

Darf ich raten? Irgendwas im öffentlichen Dienst?

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Seller_iVZ814C8ZJYeR
In Antwort auf: Post von: Seller_Ry5V5IUOGv3FU

Wie seht Ihr es und wie verhält es sich im Laden wirklich, wenn jemand etwas nach 2-wöchiger Benutzung nicht mehr haben möchte?
Bekommt dann der Kunde das Geld von Gesetzes wegen zur Gänze zurück oder muss er dabei auf Kulanz hoffen?

Nein und ja.

Es kommt immer darauf an, zum Beispiel darauf, wie (fordernd) der Kunde sich verhält. Ich persönlich habe “neureiche Schnösel” eher abgebügelt als die “arme alte Oma”. Ein Fachgeschäft ist eben nun mal keine Leihbücherei.

Und in meinen Augen macht ALDI etwas falsch, wenn nach Weihnachten Weihnachtsbaumbeleuchtung mit der Begründung “gefällt nicht mehr” anstandslos zurückgenommen wird.

Wie bereits in einem anderen Thread berichtet, gebe ich bereits hauptberuflich einem anderem Job nach!

Darf ich raten? Irgendwas im öffentlichen Dienst?

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Seller_8ADY5IFcCrJPi
In Antwort auf: Post von: Seller_Ry5V5IUOGv3FU

Nicht Fragen…nur wundern. Den Umstand finden die meisten Händler zum K… - ändern können wir Händler daran jedoch nichts. Zudem gibt es diese Verpflichtung - Öffnen zwingt zum Kauf - nicht. Nur wo kein Kläger - da kein Angeklagter. Zudem tauschen viele im Einzelhandel nur noch gegen Gutscheine - keine Barauszahlung der zurückgegebenen Sache.

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Seller_8ADY5IFcCrJPi
In Antwort auf: Post von: Seller_Ry5V5IUOGv3FU

Nicht Fragen…nur wundern. Den Umstand finden die meisten Händler zum K… - ändern können wir Händler daran jedoch nichts. Zudem gibt es diese Verpflichtung - Öffnen zwingt zum Kauf - nicht. Nur wo kein Kläger - da kein Angeklagter. Zudem tauschen viele im Einzelhandel nur noch gegen Gutscheine - keine Barauszahlung der zurückgegebenen Sache.

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Seller_G1PKKllhFr07V
In Antwort auf: Post von: Seller_Ry5V5IUOGv3FU

Willkommen im 21. Jhdt.

Zugegeben, im 20. Jhdt. (oh weh, meine Ecommerce-Erfahrung begann tatsaechlich schon im vorherigen Jahrtausend!) haette man Kunden derart abbuegeln koennen.
Das klappt heute nicht mehr. Und - als auch-Kunde - begruesse ich das sehr.
Amazon ist die “Koenigsklasse” - und Kundenruecksendungen nach zig-Tagen sind da harmlose, normale Faelle.
Mit Deiner Herangehensweise wirst Du bei Amazon kein Land gewinnen - die “Performance”-Abteilung entscheidet bei Kundenbeschwerden schneller zu Deinen Ungunsten, als Du zwinkern kannst. Ist ja auch nicht deren Geld. Dann ist ueblicherweise erst einmal Ware und Geld weg. Das muss man kalkulatorisch beruecksichtigen, was Hobby-Verkaeufern kaum moeglich ist.

Naja, Viel Glueck. Vielleicht klappt es ja auf Amazon mit dem Verkaufen. Gibt ja auch viele vernuenftige Kunden hier.

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Seller_G1PKKllhFr07V
In Antwort auf: Post von: Seller_Ry5V5IUOGv3FU

Willkommen im 21. Jhdt.

Zugegeben, im 20. Jhdt. (oh weh, meine Ecommerce-Erfahrung begann tatsaechlich schon im vorherigen Jahrtausend!) haette man Kunden derart abbuegeln koennen.
Das klappt heute nicht mehr. Und - als auch-Kunde - begruesse ich das sehr.
Amazon ist die “Koenigsklasse” - und Kundenruecksendungen nach zig-Tagen sind da harmlose, normale Faelle.
Mit Deiner Herangehensweise wirst Du bei Amazon kein Land gewinnen - die “Performance”-Abteilung entscheidet bei Kundenbeschwerden schneller zu Deinen Ungunsten, als Du zwinkern kannst. Ist ja auch nicht deren Geld. Dann ist ueblicherweise erst einmal Ware und Geld weg. Das muss man kalkulatorisch beruecksichtigen, was Hobby-Verkaeufern kaum moeglich ist.

Naja, Viel Glueck. Vielleicht klappt es ja auf Amazon mit dem Verkaufen. Gibt ja auch viele vernuenftige Kunden hier.

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Seller_Ema8kcD5WiNyu
In Antwort auf: Post von: Seller_Ry5V5IUOGv3FU

Kurz und knapp: Wie es sich im stationären Laden verhält, ist hier auf Amazon nicht relevant. Denn hier führt weder Amazon noch der einzelne Marketplace-Händler einen stationären Handel über diese Plattform.

Ob du das in Ordnung findest oder nicht, mach’ bitte mit deinem örtlichen, für den Bundestag gewählten Politiker aus, vielleicht kann der da was für dich tun.

Hier auf Amazon ist einzig und allein die Gesetzgebung für den Fernabsatz maßgeblich. Und im Falle von Amazon wird diese noch modifiziert um die Besserstellung des Kunden durch die AGB für Drittanbieter über den Marketplace, denen jeder einzelne, der hier verkauft, bei Erstellung des Kontos zugestimmt hat.

Um jetzt mal ein zugespitztes Beispiel zu verwenden: Dir wird auch jeder einen Vogel zeigen, wenn du auf dem Monopoly-Spielfeld anfängst, Mensch-ärgere-dich-nicht zu spielen…

===

Zu deiner Frage mit den geöffneten Produkten im Wiederverkauf: Für so etwas gibt es im Normalfall Versicherungen. In seltenen Fällen wird sich der Laden auch an den Kunden wenden, wenn die Beanspruchung der Verpackung unverhältnismäßig ist oder das Produkt offensichtlich gebraucht aussieht; Das dann aber immer mit Fingerspitzengefühl, denn schlechte Publicity (hier: Bewertungen) kosten mehr als das Schlucken eines ver-/gebrauchten Produktes.

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Seller_Ema8kcD5WiNyu
In Antwort auf: Post von: Seller_Ry5V5IUOGv3FU

Kurz und knapp: Wie es sich im stationären Laden verhält, ist hier auf Amazon nicht relevant. Denn hier führt weder Amazon noch der einzelne Marketplace-Händler einen stationären Handel über diese Plattform.

Ob du das in Ordnung findest oder nicht, mach’ bitte mit deinem örtlichen, für den Bundestag gewählten Politiker aus, vielleicht kann der da was für dich tun.

Hier auf Amazon ist einzig und allein die Gesetzgebung für den Fernabsatz maßgeblich. Und im Falle von Amazon wird diese noch modifiziert um die Besserstellung des Kunden durch die AGB für Drittanbieter über den Marketplace, denen jeder einzelne, der hier verkauft, bei Erstellung des Kontos zugestimmt hat.

Um jetzt mal ein zugespitztes Beispiel zu verwenden: Dir wird auch jeder einen Vogel zeigen, wenn du auf dem Monopoly-Spielfeld anfängst, Mensch-ärgere-dich-nicht zu spielen…

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Zu deiner Frage mit den geöffneten Produkten im Wiederverkauf: Für so etwas gibt es im Normalfall Versicherungen. In seltenen Fällen wird sich der Laden auch an den Kunden wenden, wenn die Beanspruchung der Verpackung unverhältnismäßig ist oder das Produkt offensichtlich gebraucht aussieht; Das dann aber immer mit Fingerspitzengefühl, denn schlechte Publicity (hier: Bewertungen) kosten mehr als das Schlucken eines ver-/gebrauchten Produktes.

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Seller_Ry5V5IUOGv3FU
In Antwort auf: Post von: Seller_Ry5V5IUOGv3FU

Anhand des Beitrages wollte ich, neugierig und wissbegierig wie ich bin, lediglich in Erfahrung bringen, wie es sich außerhalb des Internets verhält bzw. ob da auch vorgeschrieben wird, dass die “gebrauchte” Ware innerhalb einer bestimmten Frist zurückgenommen werden muss.

Ich habe mir rund um den Widerruf einige Gerichtsurteile durchgelesen und häufig ziehen da die Richter einen Vergleich zum stationären Handel. Plump formuliert, wenn es dort auch möglich ist, sollte es im Online-Handel auch so sein. Stichwort irgendwelche Auspuffteile oder sowas und Bettmatratzen.

Dass aber im Online-Handel der Kunde im Vergleich zum Geschäft nebenan in anderen Dingen begünstigt wird, ist dann aber oft kein Aspekt mehr. Da wird dann keine “Korrektur” vorgenommen oder diese sind noch ausständig. Man könnte theoretisch in diese Richtung weiterdenken!

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Seller_Ry5V5IUOGv3FU
In Antwort auf: Post von: Seller_Ry5V5IUOGv3FU

Anhand des Beitrages wollte ich, neugierig und wissbegierig wie ich bin, lediglich in Erfahrung bringen, wie es sich außerhalb des Internets verhält bzw. ob da auch vorgeschrieben wird, dass die “gebrauchte” Ware innerhalb einer bestimmten Frist zurückgenommen werden muss.

Ich habe mir rund um den Widerruf einige Gerichtsurteile durchgelesen und häufig ziehen da die Richter einen Vergleich zum stationären Handel. Plump formuliert, wenn es dort auch möglich ist, sollte es im Online-Handel auch so sein. Stichwort irgendwelche Auspuffteile oder sowas und Bettmatratzen.

Dass aber im Online-Handel der Kunde im Vergleich zum Geschäft nebenan in anderen Dingen begünstigt wird, ist dann aber oft kein Aspekt mehr. Da wird dann keine “Korrektur” vorgenommen oder diese sind noch ausständig. Man könnte theoretisch in diese Richtung weiterdenken!

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Seller_Ry5V5IUOGv3FU
In Antwort auf: Post von: Seller_Ry5V5IUOGv3FU

Das ist der Punkt…wenn Kunden bei Online-Geschäften derart begünstigt werden, ist es kein Wunder, dass sich alles dorthin verlagert. Ob man den Fachgeschäften damit einen Gefallen macht !¿!

Am Liebsten würde ich ja einen Wertersatz von 20 % geltend machen, sobald die Originalverpackung zerstört ist. Denn in diesem Zustand kann man es nur noch als gebraucht anbieten. Vom zeitlichen Faktor ganz zu schweigen, bis sich ein Abnehmer findet. Aber das ist rechtlich wieder nicht gedeckt, denn Fernabsatzverträge über elektronische Geräte kann der Verbraucher wertersatzfrei widerrufen, wenn sich seine Untersuchungshandlungen auf eine bloße, fremdeinwirkungsfreie Funktionsprüfung beschränken. Und ohne die Packung aufzureißen, kann man ein Produkt wohl schlecht prüfen.

Und wo würde das hinführen, wenn man im Laden was kauft und dann in Aussicht stellt, man würde es jetzt bis zu 2 Wochen testen und würde es dann eventuell zurückgeben. Nicht sehr viel anders verhält es sich, was sich gerade im Netz abspielt.

Wenn es jezt schon so leicht für den Kunden ist, das Produkt online zu retournieren, dann will ich nicht wissen, welche Ausmaße das annehmen wird. Es gibt da einige kreative Köpfe unter den Kunden, die das maßlos ausnutzen. Ich sehe aus nachvollziehbaren Gründen davon ab, hier Beispiele zu nennen!

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Seller_Ry5V5IUOGv3FU
In Antwort auf: Post von: Seller_Ry5V5IUOGv3FU

Das ist der Punkt…wenn Kunden bei Online-Geschäften derart begünstigt werden, ist es kein Wunder, dass sich alles dorthin verlagert. Ob man den Fachgeschäften damit einen Gefallen macht !¿!

Am Liebsten würde ich ja einen Wertersatz von 20 % geltend machen, sobald die Originalverpackung zerstört ist. Denn in diesem Zustand kann man es nur noch als gebraucht anbieten. Vom zeitlichen Faktor ganz zu schweigen, bis sich ein Abnehmer findet. Aber das ist rechtlich wieder nicht gedeckt, denn Fernabsatzverträge über elektronische Geräte kann der Verbraucher wertersatzfrei widerrufen, wenn sich seine Untersuchungshandlungen auf eine bloße, fremdeinwirkungsfreie Funktionsprüfung beschränken. Und ohne die Packung aufzureißen, kann man ein Produkt wohl schlecht prüfen.

Und wo würde das hinführen, wenn man im Laden was kauft und dann in Aussicht stellt, man würde es jetzt bis zu 2 Wochen testen und würde es dann eventuell zurückgeben. Nicht sehr viel anders verhält es sich, was sich gerade im Netz abspielt.

Wenn es jezt schon so leicht für den Kunden ist, das Produkt online zu retournieren, dann will ich nicht wissen, welche Ausmaße das annehmen wird. Es gibt da einige kreative Köpfe unter den Kunden, die das maßlos ausnutzen. Ich sehe aus nachvollziehbaren Gründen davon ab, hier Beispiele zu nennen!

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