Ab dem 1. August 2024 werden Verkaufen bei Amazon, Versand durch Amazon und alle anderen Dienstleistungen der Amazon Services Europe S.à r.l. ("ASE") von der Amazon EU S.à r.l. ("AEU") bereitgestellt. Alle Verträge, Richtlinien und Geschäftsbedingungen (einschließlich der Verträge mit Amazon Payments), die sich derzeit auf die ASE beziehen, gehen auf die AEU über. Darüber hinaus werden alle Rechnungen von Amazon ab dem 1. August 2024 nicht mehr durch die ASE, sondern durch die AEU ausgestellt.
Wenn Ihr Unternehmen im Vereinigten Königreich, in Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, den Niederlanden, Polen, Belgien oder Schweden ansässig ist, stellt die AEU-Niederlassung in Ihrem Niederlassungsland die Rechnungen aus. Aus diesem Grund gelten die lokalen Umsatzsteuerregelungen und auf die Gebühren, die Amazon erhebt, fällt Umsatzsteuer an. In den meisten Fällen sollten Sie die Umsatzsteuer über Ihre normale Umsatzsteuererklärung zurückerstatten lassen können.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wie Sie die Umsatzsteuer in Ihrem Niederlassungsland zurückerstatten lassen können, wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.
Wenn Sie in einem anderen als den oben aufgeführten Ländern ansässig sind, stellt die AEU-Zentrale in Luxemburg Ihre Rechnungen aus. Die Berechnung der Umsatzsteuer auf Gebühren, die Amazon erhebt, bleibt unverändert.
Hinweis: Diese Änderung wirkt sich nicht auf Kontozugriff, Angebote, Produktpreise, Kundenrezensionen, Verkaufsservices oder den Preis von Dienstleistungen aus.
Weitere Informationen finden Sie unter Änderung bei Verkäuferservices von Amazon für das Vereinigte Königreich und die EU sowie Umsatzsteuerregelung.
Ab dem 1. August 2024 werden Verkaufen bei Amazon, Versand durch Amazon und alle anderen Dienstleistungen der Amazon Services Europe S.à r.l. ("ASE") von der Amazon EU S.à r.l. ("AEU") bereitgestellt. Alle Verträge, Richtlinien und Geschäftsbedingungen (einschließlich der Verträge mit Amazon Payments), die sich derzeit auf die ASE beziehen, gehen auf die AEU über. Darüber hinaus werden alle Rechnungen von Amazon ab dem 1. August 2024 nicht mehr durch die ASE, sondern durch die AEU ausgestellt.
Wenn Ihr Unternehmen im Vereinigten Königreich, in Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, den Niederlanden, Polen, Belgien oder Schweden ansässig ist, stellt die AEU-Niederlassung in Ihrem Niederlassungsland die Rechnungen aus. Aus diesem Grund gelten die lokalen Umsatzsteuerregelungen und auf die Gebühren, die Amazon erhebt, fällt Umsatzsteuer an. In den meisten Fällen sollten Sie die Umsatzsteuer über Ihre normale Umsatzsteuererklärung zurückerstatten lassen können.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wie Sie die Umsatzsteuer in Ihrem Niederlassungsland zurückerstatten lassen können, wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.
Wenn Sie in einem anderen als den oben aufgeführten Ländern ansässig sind, stellt die AEU-Zentrale in Luxemburg Ihre Rechnungen aus. Die Berechnung der Umsatzsteuer auf Gebühren, die Amazon erhebt, bleibt unverändert.
Hinweis: Diese Änderung wirkt sich nicht auf Kontozugriff, Angebote, Produktpreise, Kundenrezensionen, Verkaufsservices oder den Preis von Dienstleistungen aus.
Weitere Informationen finden Sie unter Änderung bei Verkäuferservices von Amazon für das Vereinigte Königreich und die EU sowie Umsatzsteuerregelung.
Heißt dass nun,
dass unsere FBA Rechnungen zukünftig aus Deutschland aus erstellt werden und wir daher dort auch Umsatzsteuer ausgewiesen bekommen?
Unser Unternehmen ist in Deutschland ansässig und nutzt PAN EU Lagerung, u.a. in Italien. Bedeutet die Änderung, dass die neuen Amazon Rechnungen ab dem 1. August 2024 nur noch auf dem Hauptmarktplatz Deutschland erscheinen und nicht mehr in Italien oder anderen Marktplatzländern außerhalb unseres Niederlassungslandes?
Es wird dann keine Rechnungen mehr mit der ital. Umsatzsteuer ausgewiesen mehr geben? Wäre sehr froh über eine Antwort.
Wie sieht dann die Abwicklung im Übergangszeitraum aus? Beispiel: Bestellung im Juli, Zahlung und Provisionsabzug im August. Beispiel Erstattungen: Provisionsbelastung im Juli, Retoure und Erstattung im August.
Was steht dann ion den Dateien und wie kann man das erkennen?
Ich habe das eben erst gesehen, rein zufällig.
Ok, also in DE dann bspw. statt 15% Gebühr werden 15% + 19% USt eingezogen? bzw. überall eigentlich, auch auf amazon.fr usw. ?
FBM... bei mir.
Und alle nicht-Marktplatzland-Ansässigen noch wie vorher, Luxemburg. Oh man, wer lässt sich sowas einfallen.
Hallo,
ich habe noch ein paar Fragen zu diesem Thema:
Vielen Dank im Voraus!
Bezieht sich das nur auf Verkäufe bei Amazon (Amazon Marketplace) oder auch auf Amazon Payments, das wir in unserem eigenen Onlineshop als Zahlungsmethode anbieten?
In dem Post steht zwar: "Alle Verträge, Richtlinien und Geschäftsbedingungen (einschließlich der Verträge mit Amazon Payments), die sich derzeit auf die ASE beziehen, gehen auf die AEU über."
Allerdings werden die Rechnungen von Amazon Payments bisher von der Amazon Payments S.C.A. und nicht von der Amazon Services Europe S.à.r.l. ausgestellt.
Weiter heißt es dann zwar "Darüber hinaus werden alle Rechnungen von Amazon ab dem 1. August 2024 nicht mehr durch die ASE, sondern durch die AEU ausgestellt.", aber es wäre schön, wenn nochmal klargestellt wird, ob die Änderung auch für die Zahlungsart Amazon Payments im eigenen Shop gilt.
Grausam ! die Auszahlungen sind verringert um die Mwst. die man sich mit Mühe und lange zeitverzögert zurückholen muss...
Hat jemand eine praktikable Idee dazu? evtl. Monatlich beim Finanzamt einreichen falls das geht? Warte noch auf Antwort meines Steuerberaters...
Klaus
also die gebühren von amazon sind gewinne von amazon(erzielt durch verkäufe der anbieter) und die gewinne von firmen müssen doch auch vom unternehmen alleine versteuert werden
wäre ja absurd, der verkäufer soll die anfallenden steuern bei gewinnen (gebühren sind gewinne-einnahmen) zusätzlich zu seinen abgaben auch noch übernehmen
habe beim finnazamt nachgefragt:
dies neue regeleung-die ja amazon spezifisch ist, , da amazon einen neuen dienstleister hierzu hat, hat zum besipiel keinen einfluss
bei kleinunternehmen -die ja nicht umsatzszeuerpflichtig sind
es gilt also bzgl deutscher kleinunternehmen die bisherige regelung und amazon oder sein dienstleister ist nicht berechtigt diesbezüglich abzüge vornehmen
ausserdem hätten die finanzämter mehr arbeit, um evtl zuviel bezahlte abgaben-steuern an den steuerzahler auszuzahlen
Ich hatte zuerst befürchtet, dass es ein chaotisches Mischmasch wie bei den Werbekosten gibt: auf Amazon.de wird Deutsche USt. abgezogen und im Ausland (also z.B. Amazon.fr) geht diese nach Luxemburg (also $13b).
Aber so wie die Transaktionsberichte ausschauen wird nun für die Gebühren immer deutsche 19% USt. berechnet. Also auch für alle Verkäufe auf z.B. Amazon.it ... selbst wenn es aus dem italienischen Lager versendet wird (Pan-EU).
Das macht die Sache, bis auf den Übergangsbereich, eigentlich sogar einfacher.
Kann das jemand bestätigen?
Erwähnt hat hier noch keiner, dass damit ein riesiger Batzen Steuergeld nun nach D und nicht mehr nach L fließt.
Ab dem 1. August 2024 werden Verkaufen bei Amazon, Versand durch Amazon und alle anderen Dienstleistungen der Amazon Services Europe S.à r.l. ("ASE") von der Amazon EU S.à r.l. ("AEU") bereitgestellt. Alle Verträge, Richtlinien und Geschäftsbedingungen (einschließlich der Verträge mit Amazon Payments), die sich derzeit auf die ASE beziehen, gehen auf die AEU über. Darüber hinaus werden alle Rechnungen von Amazon ab dem 1. August 2024 nicht mehr durch die ASE, sondern durch die AEU ausgestellt.
Wenn Ihr Unternehmen im Vereinigten Königreich, in Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, den Niederlanden, Polen, Belgien oder Schweden ansässig ist, stellt die AEU-Niederlassung in Ihrem Niederlassungsland die Rechnungen aus. Aus diesem Grund gelten die lokalen Umsatzsteuerregelungen und auf die Gebühren, die Amazon erhebt, fällt Umsatzsteuer an. In den meisten Fällen sollten Sie die Umsatzsteuer über Ihre normale Umsatzsteuererklärung zurückerstatten lassen können.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wie Sie die Umsatzsteuer in Ihrem Niederlassungsland zurückerstatten lassen können, wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.
Wenn Sie in einem anderen als den oben aufgeführten Ländern ansässig sind, stellt die AEU-Zentrale in Luxemburg Ihre Rechnungen aus. Die Berechnung der Umsatzsteuer auf Gebühren, die Amazon erhebt, bleibt unverändert.
Hinweis: Diese Änderung wirkt sich nicht auf Kontozugriff, Angebote, Produktpreise, Kundenrezensionen, Verkaufsservices oder den Preis von Dienstleistungen aus.
Weitere Informationen finden Sie unter Änderung bei Verkäuferservices von Amazon für das Vereinigte Königreich und die EU sowie Umsatzsteuerregelung.
Ab dem 1. August 2024 werden Verkaufen bei Amazon, Versand durch Amazon und alle anderen Dienstleistungen der Amazon Services Europe S.à r.l. ("ASE") von der Amazon EU S.à r.l. ("AEU") bereitgestellt. Alle Verträge, Richtlinien und Geschäftsbedingungen (einschließlich der Verträge mit Amazon Payments), die sich derzeit auf die ASE beziehen, gehen auf die AEU über. Darüber hinaus werden alle Rechnungen von Amazon ab dem 1. August 2024 nicht mehr durch die ASE, sondern durch die AEU ausgestellt.
Wenn Ihr Unternehmen im Vereinigten Königreich, in Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, den Niederlanden, Polen, Belgien oder Schweden ansässig ist, stellt die AEU-Niederlassung in Ihrem Niederlassungsland die Rechnungen aus. Aus diesem Grund gelten die lokalen Umsatzsteuerregelungen und auf die Gebühren, die Amazon erhebt, fällt Umsatzsteuer an. In den meisten Fällen sollten Sie die Umsatzsteuer über Ihre normale Umsatzsteuererklärung zurückerstatten lassen können.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wie Sie die Umsatzsteuer in Ihrem Niederlassungsland zurückerstatten lassen können, wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.
Wenn Sie in einem anderen als den oben aufgeführten Ländern ansässig sind, stellt die AEU-Zentrale in Luxemburg Ihre Rechnungen aus. Die Berechnung der Umsatzsteuer auf Gebühren, die Amazon erhebt, bleibt unverändert.
Hinweis: Diese Änderung wirkt sich nicht auf Kontozugriff, Angebote, Produktpreise, Kundenrezensionen, Verkaufsservices oder den Preis von Dienstleistungen aus.
Weitere Informationen finden Sie unter Änderung bei Verkäuferservices von Amazon für das Vereinigte Königreich und die EU sowie Umsatzsteuerregelung.
Ab dem 1. August 2024 werden Verkaufen bei Amazon, Versand durch Amazon und alle anderen Dienstleistungen der Amazon Services Europe S.à r.l. ("ASE") von der Amazon EU S.à r.l. ("AEU") bereitgestellt. Alle Verträge, Richtlinien und Geschäftsbedingungen (einschließlich der Verträge mit Amazon Payments), die sich derzeit auf die ASE beziehen, gehen auf die AEU über. Darüber hinaus werden alle Rechnungen von Amazon ab dem 1. August 2024 nicht mehr durch die ASE, sondern durch die AEU ausgestellt.
Wenn Ihr Unternehmen im Vereinigten Königreich, in Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, den Niederlanden, Polen, Belgien oder Schweden ansässig ist, stellt die AEU-Niederlassung in Ihrem Niederlassungsland die Rechnungen aus. Aus diesem Grund gelten die lokalen Umsatzsteuerregelungen und auf die Gebühren, die Amazon erhebt, fällt Umsatzsteuer an. In den meisten Fällen sollten Sie die Umsatzsteuer über Ihre normale Umsatzsteuererklärung zurückerstatten lassen können.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wie Sie die Umsatzsteuer in Ihrem Niederlassungsland zurückerstatten lassen können, wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.
Wenn Sie in einem anderen als den oben aufgeführten Ländern ansässig sind, stellt die AEU-Zentrale in Luxemburg Ihre Rechnungen aus. Die Berechnung der Umsatzsteuer auf Gebühren, die Amazon erhebt, bleibt unverändert.
Hinweis: Diese Änderung wirkt sich nicht auf Kontozugriff, Angebote, Produktpreise, Kundenrezensionen, Verkaufsservices oder den Preis von Dienstleistungen aus.
Weitere Informationen finden Sie unter Änderung bei Verkäuferservices von Amazon für das Vereinigte Königreich und die EU sowie Umsatzsteuerregelung.
Heißt dass nun,
dass unsere FBA Rechnungen zukünftig aus Deutschland aus erstellt werden und wir daher dort auch Umsatzsteuer ausgewiesen bekommen?
Unser Unternehmen ist in Deutschland ansässig und nutzt PAN EU Lagerung, u.a. in Italien. Bedeutet die Änderung, dass die neuen Amazon Rechnungen ab dem 1. August 2024 nur noch auf dem Hauptmarktplatz Deutschland erscheinen und nicht mehr in Italien oder anderen Marktplatzländern außerhalb unseres Niederlassungslandes?
Es wird dann keine Rechnungen mehr mit der ital. Umsatzsteuer ausgewiesen mehr geben? Wäre sehr froh über eine Antwort.
Wie sieht dann die Abwicklung im Übergangszeitraum aus? Beispiel: Bestellung im Juli, Zahlung und Provisionsabzug im August. Beispiel Erstattungen: Provisionsbelastung im Juli, Retoure und Erstattung im August.
Was steht dann ion den Dateien und wie kann man das erkennen?
Ich habe das eben erst gesehen, rein zufällig.
Ok, also in DE dann bspw. statt 15% Gebühr werden 15% + 19% USt eingezogen? bzw. überall eigentlich, auch auf amazon.fr usw. ?
FBM... bei mir.
Und alle nicht-Marktplatzland-Ansässigen noch wie vorher, Luxemburg. Oh man, wer lässt sich sowas einfallen.
Hallo,
ich habe noch ein paar Fragen zu diesem Thema:
Vielen Dank im Voraus!
Bezieht sich das nur auf Verkäufe bei Amazon (Amazon Marketplace) oder auch auf Amazon Payments, das wir in unserem eigenen Onlineshop als Zahlungsmethode anbieten?
In dem Post steht zwar: "Alle Verträge, Richtlinien und Geschäftsbedingungen (einschließlich der Verträge mit Amazon Payments), die sich derzeit auf die ASE beziehen, gehen auf die AEU über."
Allerdings werden die Rechnungen von Amazon Payments bisher von der Amazon Payments S.C.A. und nicht von der Amazon Services Europe S.à.r.l. ausgestellt.
Weiter heißt es dann zwar "Darüber hinaus werden alle Rechnungen von Amazon ab dem 1. August 2024 nicht mehr durch die ASE, sondern durch die AEU ausgestellt.", aber es wäre schön, wenn nochmal klargestellt wird, ob die Änderung auch für die Zahlungsart Amazon Payments im eigenen Shop gilt.
Grausam ! die Auszahlungen sind verringert um die Mwst. die man sich mit Mühe und lange zeitverzögert zurückholen muss...
Hat jemand eine praktikable Idee dazu? evtl. Monatlich beim Finanzamt einreichen falls das geht? Warte noch auf Antwort meines Steuerberaters...
Klaus
also die gebühren von amazon sind gewinne von amazon(erzielt durch verkäufe der anbieter) und die gewinne von firmen müssen doch auch vom unternehmen alleine versteuert werden
wäre ja absurd, der verkäufer soll die anfallenden steuern bei gewinnen (gebühren sind gewinne-einnahmen) zusätzlich zu seinen abgaben auch noch übernehmen
habe beim finnazamt nachgefragt:
dies neue regeleung-die ja amazon spezifisch ist, , da amazon einen neuen dienstleister hierzu hat, hat zum besipiel keinen einfluss
bei kleinunternehmen -die ja nicht umsatzszeuerpflichtig sind
es gilt also bzgl deutscher kleinunternehmen die bisherige regelung und amazon oder sein dienstleister ist nicht berechtigt diesbezüglich abzüge vornehmen
ausserdem hätten die finanzämter mehr arbeit, um evtl zuviel bezahlte abgaben-steuern an den steuerzahler auszuzahlen
Ich hatte zuerst befürchtet, dass es ein chaotisches Mischmasch wie bei den Werbekosten gibt: auf Amazon.de wird Deutsche USt. abgezogen und im Ausland (also z.B. Amazon.fr) geht diese nach Luxemburg (also $13b).
Aber so wie die Transaktionsberichte ausschauen wird nun für die Gebühren immer deutsche 19% USt. berechnet. Also auch für alle Verkäufe auf z.B. Amazon.it ... selbst wenn es aus dem italienischen Lager versendet wird (Pan-EU).
Das macht die Sache, bis auf den Übergangsbereich, eigentlich sogar einfacher.
Kann das jemand bestätigen?
Erwähnt hat hier noch keiner, dass damit ein riesiger Batzen Steuergeld nun nach D und nicht mehr nach L fließt.
Heißt dass nun,
dass unsere FBA Rechnungen zukünftig aus Deutschland aus erstellt werden und wir daher dort auch Umsatzsteuer ausgewiesen bekommen?
Heißt dass nun,
dass unsere FBA Rechnungen zukünftig aus Deutschland aus erstellt werden und wir daher dort auch Umsatzsteuer ausgewiesen bekommen?
Unser Unternehmen ist in Deutschland ansässig und nutzt PAN EU Lagerung, u.a. in Italien. Bedeutet die Änderung, dass die neuen Amazon Rechnungen ab dem 1. August 2024 nur noch auf dem Hauptmarktplatz Deutschland erscheinen und nicht mehr in Italien oder anderen Marktplatzländern außerhalb unseres Niederlassungslandes?
Es wird dann keine Rechnungen mehr mit der ital. Umsatzsteuer ausgewiesen mehr geben? Wäre sehr froh über eine Antwort.
Unser Unternehmen ist in Deutschland ansässig und nutzt PAN EU Lagerung, u.a. in Italien. Bedeutet die Änderung, dass die neuen Amazon Rechnungen ab dem 1. August 2024 nur noch auf dem Hauptmarktplatz Deutschland erscheinen und nicht mehr in Italien oder anderen Marktplatzländern außerhalb unseres Niederlassungslandes?
Es wird dann keine Rechnungen mehr mit der ital. Umsatzsteuer ausgewiesen mehr geben? Wäre sehr froh über eine Antwort.
Wie sieht dann die Abwicklung im Übergangszeitraum aus? Beispiel: Bestellung im Juli, Zahlung und Provisionsabzug im August. Beispiel Erstattungen: Provisionsbelastung im Juli, Retoure und Erstattung im August.
Was steht dann ion den Dateien und wie kann man das erkennen?
Wie sieht dann die Abwicklung im Übergangszeitraum aus? Beispiel: Bestellung im Juli, Zahlung und Provisionsabzug im August. Beispiel Erstattungen: Provisionsbelastung im Juli, Retoure und Erstattung im August.
Was steht dann ion den Dateien und wie kann man das erkennen?
Ich habe das eben erst gesehen, rein zufällig.
Ok, also in DE dann bspw. statt 15% Gebühr werden 15% + 19% USt eingezogen? bzw. überall eigentlich, auch auf amazon.fr usw. ?
FBM... bei mir.
Und alle nicht-Marktplatzland-Ansässigen noch wie vorher, Luxemburg. Oh man, wer lässt sich sowas einfallen.
Ich habe das eben erst gesehen, rein zufällig.
Ok, also in DE dann bspw. statt 15% Gebühr werden 15% + 19% USt eingezogen? bzw. überall eigentlich, auch auf amazon.fr usw. ?
FBM... bei mir.
Und alle nicht-Marktplatzland-Ansässigen noch wie vorher, Luxemburg. Oh man, wer lässt sich sowas einfallen.
Hallo,
ich habe noch ein paar Fragen zu diesem Thema:
Vielen Dank im Voraus!
Hallo,
ich habe noch ein paar Fragen zu diesem Thema:
Vielen Dank im Voraus!
Bezieht sich das nur auf Verkäufe bei Amazon (Amazon Marketplace) oder auch auf Amazon Payments, das wir in unserem eigenen Onlineshop als Zahlungsmethode anbieten?
In dem Post steht zwar: "Alle Verträge, Richtlinien und Geschäftsbedingungen (einschließlich der Verträge mit Amazon Payments), die sich derzeit auf die ASE beziehen, gehen auf die AEU über."
Allerdings werden die Rechnungen von Amazon Payments bisher von der Amazon Payments S.C.A. und nicht von der Amazon Services Europe S.à.r.l. ausgestellt.
Weiter heißt es dann zwar "Darüber hinaus werden alle Rechnungen von Amazon ab dem 1. August 2024 nicht mehr durch die ASE, sondern durch die AEU ausgestellt.", aber es wäre schön, wenn nochmal klargestellt wird, ob die Änderung auch für die Zahlungsart Amazon Payments im eigenen Shop gilt.
Bezieht sich das nur auf Verkäufe bei Amazon (Amazon Marketplace) oder auch auf Amazon Payments, das wir in unserem eigenen Onlineshop als Zahlungsmethode anbieten?
In dem Post steht zwar: "Alle Verträge, Richtlinien und Geschäftsbedingungen (einschließlich der Verträge mit Amazon Payments), die sich derzeit auf die ASE beziehen, gehen auf die AEU über."
Allerdings werden die Rechnungen von Amazon Payments bisher von der Amazon Payments S.C.A. und nicht von der Amazon Services Europe S.à.r.l. ausgestellt.
Weiter heißt es dann zwar "Darüber hinaus werden alle Rechnungen von Amazon ab dem 1. August 2024 nicht mehr durch die ASE, sondern durch die AEU ausgestellt.", aber es wäre schön, wenn nochmal klargestellt wird, ob die Änderung auch für die Zahlungsart Amazon Payments im eigenen Shop gilt.
Grausam ! die Auszahlungen sind verringert um die Mwst. die man sich mit Mühe und lange zeitverzögert zurückholen muss...
Hat jemand eine praktikable Idee dazu? evtl. Monatlich beim Finanzamt einreichen falls das geht? Warte noch auf Antwort meines Steuerberaters...
Klaus
Grausam ! die Auszahlungen sind verringert um die Mwst. die man sich mit Mühe und lange zeitverzögert zurückholen muss...
Hat jemand eine praktikable Idee dazu? evtl. Monatlich beim Finanzamt einreichen falls das geht? Warte noch auf Antwort meines Steuerberaters...
Klaus
also die gebühren von amazon sind gewinne von amazon(erzielt durch verkäufe der anbieter) und die gewinne von firmen müssen doch auch vom unternehmen alleine versteuert werden
wäre ja absurd, der verkäufer soll die anfallenden steuern bei gewinnen (gebühren sind gewinne-einnahmen) zusätzlich zu seinen abgaben auch noch übernehmen
habe beim finnazamt nachgefragt:
dies neue regeleung-die ja amazon spezifisch ist, , da amazon einen neuen dienstleister hierzu hat, hat zum besipiel keinen einfluss
bei kleinunternehmen -die ja nicht umsatzszeuerpflichtig sind
es gilt also bzgl deutscher kleinunternehmen die bisherige regelung und amazon oder sein dienstleister ist nicht berechtigt diesbezüglich abzüge vornehmen
ausserdem hätten die finanzämter mehr arbeit, um evtl zuviel bezahlte abgaben-steuern an den steuerzahler auszuzahlen
also die gebühren von amazon sind gewinne von amazon(erzielt durch verkäufe der anbieter) und die gewinne von firmen müssen doch auch vom unternehmen alleine versteuert werden
wäre ja absurd, der verkäufer soll die anfallenden steuern bei gewinnen (gebühren sind gewinne-einnahmen) zusätzlich zu seinen abgaben auch noch übernehmen
habe beim finnazamt nachgefragt:
dies neue regeleung-die ja amazon spezifisch ist, , da amazon einen neuen dienstleister hierzu hat, hat zum besipiel keinen einfluss
bei kleinunternehmen -die ja nicht umsatzszeuerpflichtig sind
es gilt also bzgl deutscher kleinunternehmen die bisherige regelung und amazon oder sein dienstleister ist nicht berechtigt diesbezüglich abzüge vornehmen
ausserdem hätten die finanzämter mehr arbeit, um evtl zuviel bezahlte abgaben-steuern an den steuerzahler auszuzahlen
Ich hatte zuerst befürchtet, dass es ein chaotisches Mischmasch wie bei den Werbekosten gibt: auf Amazon.de wird Deutsche USt. abgezogen und im Ausland (also z.B. Amazon.fr) geht diese nach Luxemburg (also $13b).
Aber so wie die Transaktionsberichte ausschauen wird nun für die Gebühren immer deutsche 19% USt. berechnet. Also auch für alle Verkäufe auf z.B. Amazon.it ... selbst wenn es aus dem italienischen Lager versendet wird (Pan-EU).
Das macht die Sache, bis auf den Übergangsbereich, eigentlich sogar einfacher.
Kann das jemand bestätigen?
Erwähnt hat hier noch keiner, dass damit ein riesiger Batzen Steuergeld nun nach D und nicht mehr nach L fließt.
Ich hatte zuerst befürchtet, dass es ein chaotisches Mischmasch wie bei den Werbekosten gibt: auf Amazon.de wird Deutsche USt. abgezogen und im Ausland (also z.B. Amazon.fr) geht diese nach Luxemburg (also $13b).
Aber so wie die Transaktionsberichte ausschauen wird nun für die Gebühren immer deutsche 19% USt. berechnet. Also auch für alle Verkäufe auf z.B. Amazon.it ... selbst wenn es aus dem italienischen Lager versendet wird (Pan-EU).
Das macht die Sache, bis auf den Übergangsbereich, eigentlich sogar einfacher.
Kann das jemand bestätigen?
Erwähnt hat hier noch keiner, dass damit ein riesiger Batzen Steuergeld nun nach D und nicht mehr nach L fließt.