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Seller_p54bTtm2gU7fK

Österr. Kunde fordert Umsatzsteuer zurück

Gewerblicher Kunde aus AT kauft Artikel für ~90€.
Da ich nicht am “Umsatzsteuer-Berechnungsservice” teilnehme, hat er natürlich den Bruttopreis bezahlt.
Nun fordert er mich auf, die Bruttorechnung in eine Nettorechnung umzuwandeln und ihm die Umsatzsteuer zu erstatten.
Weil er ja “als Unternehmen mit seiner UID” eingekauft hat :roll_eyes:
Um das Geld geht es mir gar nicht, aber wie soll ich das buchen ?
Erstattungen über Ama sind immer Brutto, reine Steuererstattungen sind doch garnicht vorgesehen.
Und selbst wenn das gehen würde, wie bekomme ich den Ama- Bruttoverkauf in einen Nettoverkauf geändert ?

Bin etwas ratlos :confused:

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Tags:Steuern
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Seller_p54bTtm2gU7fK

Österr. Kunde fordert Umsatzsteuer zurück

Gewerblicher Kunde aus AT kauft Artikel für ~90€.
Da ich nicht am “Umsatzsteuer-Berechnungsservice” teilnehme, hat er natürlich den Bruttopreis bezahlt.
Nun fordert er mich auf, die Bruttorechnung in eine Nettorechnung umzuwandeln und ihm die Umsatzsteuer zu erstatten.
Weil er ja “als Unternehmen mit seiner UID” eingekauft hat :roll_eyes:
Um das Geld geht es mir gar nicht, aber wie soll ich das buchen ?
Erstattungen über Ama sind immer Brutto, reine Steuererstattungen sind doch garnicht vorgesehen.
Und selbst wenn das gehen würde, wie bekomme ich den Ama- Bruttoverkauf in einen Nettoverkauf geändert ?

Bin etwas ratlos :confused:

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Seller_pV9Qet2o46pq3
In Antwort auf: Post von: Seller_p54bTtm2gU7fK

Hast Du Ihm eine Rechnung geschickt auf der die Umsatzsteuer seperat ausgewiesen wurde? Wenn ja, glaub ich, muß er das über den Oesterreichischen Zoll wieder reinholen. Ich hatte das mal mit einem Auroreifen den ich in AUT montieren lassen mußte. Die MWSt. hab ich dann über den Deutschen Zoll wiederbekommen. Ich weiß allerdings nicht, ob das heute auch noch so ist.
LG
Groundhopper

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Seller_4E940kf5bdEnI
In Antwort auf: Post von: Seller_p54bTtm2gU7fK

Mehrheitsmeinung hier im Forum ist, dass es keine Pflicht ist und dass der buchhalterische und fiskale Aufwand in keinem Verhältnis steht.

Lehn es ab und weise darauf hin, dass es einen europaweiten Prozess gibt, sich die MwSt. über das Finanzamt erstatten zu lassen.

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Seller_dKGV7iFkpPRAH
In Antwort auf: Post von: Seller_p54bTtm2gU7fK

Gar nicht.

Ganz ehrlich, ich würde die nachträgliche Erstattung der Mehrwertsteuer ablehnen. Normalerweise muss man vor dem Kauf die USt-Ident.Nr. auf Richtigkeit prüfen. Außerdem ist der Betrag in deinem Fall gering im Vergleich zu dem Aufwand - erstattest du, haftest du trotzdem für die Mehrwertsteuer. Zusätzlich musst du bzw. dein Steuerberater eine Zusammenfassende Meldung fristgerecht machen. (https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/ZusammenfassendeMeldung/zusammenfassendemeldung_node.html)

Geh mal über die Suchfunktion hier im Forum, es gibt reichliche Posts, die auf die Fallstricke einer nachträglichen Erstattung verweisen.

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
In Antwort auf: Post von: Seller_p54bTtm2gU7fK

Wer sich die landesspezifischen Verordnungen bzgl. Rückerstattung ausländischer Umsatzsteuern anschaut, wird schnell erkennen, dass das a) nicht so einfach ist und b) vielfach nur ab einem Mindestbetrag geht, also im konkreten Fall eher ungeeignet bis unmöglich ist.

Ich mache dann sowas hier:
USt-Id prüfen
USt zurückerstatten
Gutschrift buchen
und eine Zeile mehr in meiner ZM

Dafür brauche ich etwa so lange wie für dieses Posting. Meine Kunden sind mir lieb. Na gut, nicht alle. :wink:

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Seller_wqrwY4i0VLeec
In Antwort auf: Post von: Seller_p54bTtm2gU7fK
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Seller_C7lJ4iwlZisC0
In Antwort auf: Post von: Seller_p54bTtm2gU7fK

Das ist doch Unfug. Nur bekommst du in Ö gezahlte Steuer halt in Ö wieder.
Ich habe selbst schwedische Supermarktkassenzettel in S eingereicht und eine Rückerstattung erhalten…

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
In Antwort auf: Post von: Seller_p54bTtm2gU7fK

Das ist auch richtig so und wird vielfach verwechselt mit der steuerlichen Rückerstattung bei Privateinkäufen. Zwei ganz verschiedene Dinge!

Als Firma beziehe ich Waren und Leistungen aus dem EU-Ausland und bin USt-pflichtig in meinem Land. Eine Rückerstattung geht nur über das BZST und das erst ab 400 Euro sowie Überwindung zahlreicher weiterer Hürden. Siehe https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/Vorsteuerverguetung/UnternehmerAuslandEU/unternehmerauslandeu_node.html

Der Käufer im EU-Ausland muss dann aber die USt. selber an sein FA entrichten und - kleiner Tipp - man sollte das auch auf Rechnung bzw. Gutschrift vermerken.

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Seller_NVMsdMqLuh0Yx
In Antwort auf: Post von: Seller_p54bTtm2gU7fK

@Schweinchen_Schlau
Da machst Du gar nichts.
Ich mach das auch nicht.
Drauf hinweisen das der angezeigte Betrag der Bruttopreis und nicht der Nettopreis ist, link zur Asin mitschicken und mitteilen, das es auch so auf der Artikelseite steht (Preis inkl. Märchen nicht verfügbar).
Er kann sich das ganz normal beim Finanzamt zurückholen, wie wir auch.
Ich glaube zwar bis zu einer gewissen Umsatzgrenze, aber das ist nicht dein Problem.

Mir wurde auch schon mit negativer Bewertung gedroht, wenn ich das nicht mache. Ist nicht dein Problem, wenn der Kunde seine Bestellung vor dem Kaufabschluß nicht prüft.

Meow

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Seller_cil8ZPWu8wa9T
In Antwort auf: Post von: Seller_p54bTtm2gU7fK

Ein österreichischer Gewerbekunde kann sich die in Deutschland abgeführte Mehrwertsteuer natürlich NICHT vom österreichischen Finanzamt erstatten lassen.

Er kann sich die abgeführte Mehrwertsteuer aber beim deutschen Finanzamt via Antrag holen (für Österreich zuständig: München II). Dazu benötigt er einen Nachweis, dass 1. die Mehrwersteuer in Deutschland abgeführt wurde (deine Rechnung mit Steuernummer) und 2. einen Nachweis das die Ware nach Österreich geliefert wurde (Tracking Nummer).

Die Rechnung mit Steuernummer hat er ja. Schick’ ihm also noch die Tracking Nummer und verweise ihn darauf, dass er sich die Mehrwertsteuer beim deutschen Finanzamt holen soll.

Martin

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Seller_p54bTtm2gU7fK

Österr. Kunde fordert Umsatzsteuer zurück

Gewerblicher Kunde aus AT kauft Artikel für ~90€.
Da ich nicht am “Umsatzsteuer-Berechnungsservice” teilnehme, hat er natürlich den Bruttopreis bezahlt.
Nun fordert er mich auf, die Bruttorechnung in eine Nettorechnung umzuwandeln und ihm die Umsatzsteuer zu erstatten.
Weil er ja “als Unternehmen mit seiner UID” eingekauft hat :roll_eyes:
Um das Geld geht es mir gar nicht, aber wie soll ich das buchen ?
Erstattungen über Ama sind immer Brutto, reine Steuererstattungen sind doch garnicht vorgesehen.
Und selbst wenn das gehen würde, wie bekomme ich den Ama- Bruttoverkauf in einen Nettoverkauf geändert ?

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Seller_p54bTtm2gU7fK

Österr. Kunde fordert Umsatzsteuer zurück

Gewerblicher Kunde aus AT kauft Artikel für ~90€.
Da ich nicht am “Umsatzsteuer-Berechnungsservice” teilnehme, hat er natürlich den Bruttopreis bezahlt.
Nun fordert er mich auf, die Bruttorechnung in eine Nettorechnung umzuwandeln und ihm die Umsatzsteuer zu erstatten.
Weil er ja “als Unternehmen mit seiner UID” eingekauft hat :roll_eyes:
Um das Geld geht es mir gar nicht, aber wie soll ich das buchen ?
Erstattungen über Ama sind immer Brutto, reine Steuererstattungen sind doch garnicht vorgesehen.
Und selbst wenn das gehen würde, wie bekomme ich den Ama- Bruttoverkauf in einen Nettoverkauf geändert ?

Bin etwas ratlos :confused:

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Österr. Kunde fordert Umsatzsteuer zurück

von Seller_p54bTtm2gU7fK

Gewerblicher Kunde aus AT kauft Artikel für ~90€.
Da ich nicht am “Umsatzsteuer-Berechnungsservice” teilnehme, hat er natürlich den Bruttopreis bezahlt.
Nun fordert er mich auf, die Bruttorechnung in eine Nettorechnung umzuwandeln und ihm die Umsatzsteuer zu erstatten.
Weil er ja “als Unternehmen mit seiner UID” eingekauft hat :roll_eyes:
Um das Geld geht es mir gar nicht, aber wie soll ich das buchen ?
Erstattungen über Ama sind immer Brutto, reine Steuererstattungen sind doch garnicht vorgesehen.
Und selbst wenn das gehen würde, wie bekomme ich den Ama- Bruttoverkauf in einen Nettoverkauf geändert ?

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Seller_pV9Qet2o46pq3
In Antwort auf: Post von: Seller_p54bTtm2gU7fK

Hast Du Ihm eine Rechnung geschickt auf der die Umsatzsteuer seperat ausgewiesen wurde? Wenn ja, glaub ich, muß er das über den Oesterreichischen Zoll wieder reinholen. Ich hatte das mal mit einem Auroreifen den ich in AUT montieren lassen mußte. Die MWSt. hab ich dann über den Deutschen Zoll wiederbekommen. Ich weiß allerdings nicht, ob das heute auch noch so ist.
LG
Groundhopper

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Seller_4E940kf5bdEnI
In Antwort auf: Post von: Seller_p54bTtm2gU7fK

Mehrheitsmeinung hier im Forum ist, dass es keine Pflicht ist und dass der buchhalterische und fiskale Aufwand in keinem Verhältnis steht.

Lehn es ab und weise darauf hin, dass es einen europaweiten Prozess gibt, sich die MwSt. über das Finanzamt erstatten zu lassen.

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Seller_dKGV7iFkpPRAH
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Gar nicht.

Ganz ehrlich, ich würde die nachträgliche Erstattung der Mehrwertsteuer ablehnen. Normalerweise muss man vor dem Kauf die USt-Ident.Nr. auf Richtigkeit prüfen. Außerdem ist der Betrag in deinem Fall gering im Vergleich zu dem Aufwand - erstattest du, haftest du trotzdem für die Mehrwertsteuer. Zusätzlich musst du bzw. dein Steuerberater eine Zusammenfassende Meldung fristgerecht machen. (https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/ZusammenfassendeMeldung/zusammenfassendemeldung_node.html)

Geh mal über die Suchfunktion hier im Forum, es gibt reichliche Posts, die auf die Fallstricke einer nachträglichen Erstattung verweisen.

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
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Wer sich die landesspezifischen Verordnungen bzgl. Rückerstattung ausländischer Umsatzsteuern anschaut, wird schnell erkennen, dass das a) nicht so einfach ist und b) vielfach nur ab einem Mindestbetrag geht, also im konkreten Fall eher ungeeignet bis unmöglich ist.

Ich mache dann sowas hier:
USt-Id prüfen
USt zurückerstatten
Gutschrift buchen
und eine Zeile mehr in meiner ZM

Dafür brauche ich etwa so lange wie für dieses Posting. Meine Kunden sind mir lieb. Na gut, nicht alle. :wink:

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Seller_wqrwY4i0VLeec
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Seller_C7lJ4iwlZisC0
In Antwort auf: Post von: Seller_p54bTtm2gU7fK

Das ist doch Unfug. Nur bekommst du in Ö gezahlte Steuer halt in Ö wieder.
Ich habe selbst schwedische Supermarktkassenzettel in S eingereicht und eine Rückerstattung erhalten…

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
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Das ist auch richtig so und wird vielfach verwechselt mit der steuerlichen Rückerstattung bei Privateinkäufen. Zwei ganz verschiedene Dinge!

Als Firma beziehe ich Waren und Leistungen aus dem EU-Ausland und bin USt-pflichtig in meinem Land. Eine Rückerstattung geht nur über das BZST und das erst ab 400 Euro sowie Überwindung zahlreicher weiterer Hürden. Siehe https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/Vorsteuerverguetung/UnternehmerAuslandEU/unternehmerauslandeu_node.html

Der Käufer im EU-Ausland muss dann aber die USt. selber an sein FA entrichten und - kleiner Tipp - man sollte das auch auf Rechnung bzw. Gutschrift vermerken.

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Seller_NVMsdMqLuh0Yx
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@Schweinchen_Schlau
Da machst Du gar nichts.
Ich mach das auch nicht.
Drauf hinweisen das der angezeigte Betrag der Bruttopreis und nicht der Nettopreis ist, link zur Asin mitschicken und mitteilen, das es auch so auf der Artikelseite steht (Preis inkl. Märchen nicht verfügbar).
Er kann sich das ganz normal beim Finanzamt zurückholen, wie wir auch.
Ich glaube zwar bis zu einer gewissen Umsatzgrenze, aber das ist nicht dein Problem.

Mir wurde auch schon mit negativer Bewertung gedroht, wenn ich das nicht mache. Ist nicht dein Problem, wenn der Kunde seine Bestellung vor dem Kaufabschluß nicht prüft.

Meow

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Seller_cil8ZPWu8wa9T
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Ein österreichischer Gewerbekunde kann sich die in Deutschland abgeführte Mehrwertsteuer natürlich NICHT vom österreichischen Finanzamt erstatten lassen.

Er kann sich die abgeführte Mehrwertsteuer aber beim deutschen Finanzamt via Antrag holen (für Österreich zuständig: München II). Dazu benötigt er einen Nachweis, dass 1. die Mehrwersteuer in Deutschland abgeführt wurde (deine Rechnung mit Steuernummer) und 2. einen Nachweis das die Ware nach Österreich geliefert wurde (Tracking Nummer).

Die Rechnung mit Steuernummer hat er ja. Schick’ ihm also noch die Tracking Nummer und verweise ihn darauf, dass er sich die Mehrwertsteuer beim deutschen Finanzamt holen soll.

Martin

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Seller_pV9Qet2o46pq3
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Hast Du Ihm eine Rechnung geschickt auf der die Umsatzsteuer seperat ausgewiesen wurde? Wenn ja, glaub ich, muß er das über den Oesterreichischen Zoll wieder reinholen. Ich hatte das mal mit einem Auroreifen den ich in AUT montieren lassen mußte. Die MWSt. hab ich dann über den Deutschen Zoll wiederbekommen. Ich weiß allerdings nicht, ob das heute auch noch so ist.
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Seller_pV9Qet2o46pq3
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Hast Du Ihm eine Rechnung geschickt auf der die Umsatzsteuer seperat ausgewiesen wurde? Wenn ja, glaub ich, muß er das über den Oesterreichischen Zoll wieder reinholen. Ich hatte das mal mit einem Auroreifen den ich in AUT montieren lassen mußte. Die MWSt. hab ich dann über den Deutschen Zoll wiederbekommen. Ich weiß allerdings nicht, ob das heute auch noch so ist.
LG
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Seller_4E940kf5bdEnI
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Mehrheitsmeinung hier im Forum ist, dass es keine Pflicht ist und dass der buchhalterische und fiskale Aufwand in keinem Verhältnis steht.

Lehn es ab und weise darauf hin, dass es einen europaweiten Prozess gibt, sich die MwSt. über das Finanzamt erstatten zu lassen.

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Seller_4E940kf5bdEnI
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Mehrheitsmeinung hier im Forum ist, dass es keine Pflicht ist und dass der buchhalterische und fiskale Aufwand in keinem Verhältnis steht.

Lehn es ab und weise darauf hin, dass es einen europaweiten Prozess gibt, sich die MwSt. über das Finanzamt erstatten zu lassen.

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Seller_dKGV7iFkpPRAH
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Gar nicht.

Ganz ehrlich, ich würde die nachträgliche Erstattung der Mehrwertsteuer ablehnen. Normalerweise muss man vor dem Kauf die USt-Ident.Nr. auf Richtigkeit prüfen. Außerdem ist der Betrag in deinem Fall gering im Vergleich zu dem Aufwand - erstattest du, haftest du trotzdem für die Mehrwertsteuer. Zusätzlich musst du bzw. dein Steuerberater eine Zusammenfassende Meldung fristgerecht machen. (https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/ZusammenfassendeMeldung/zusammenfassendemeldung_node.html)

Geh mal über die Suchfunktion hier im Forum, es gibt reichliche Posts, die auf die Fallstricke einer nachträglichen Erstattung verweisen.

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Seller_dKGV7iFkpPRAH
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Gar nicht.

Ganz ehrlich, ich würde die nachträgliche Erstattung der Mehrwertsteuer ablehnen. Normalerweise muss man vor dem Kauf die USt-Ident.Nr. auf Richtigkeit prüfen. Außerdem ist der Betrag in deinem Fall gering im Vergleich zu dem Aufwand - erstattest du, haftest du trotzdem für die Mehrwertsteuer. Zusätzlich musst du bzw. dein Steuerberater eine Zusammenfassende Meldung fristgerecht machen. (https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/ZusammenfassendeMeldung/zusammenfassendemeldung_node.html)

Geh mal über die Suchfunktion hier im Forum, es gibt reichliche Posts, die auf die Fallstricke einer nachträglichen Erstattung verweisen.

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Seller_C1LsnuVypYg1a
In Antwort auf: Post von: Seller_p54bTtm2gU7fK

Eine Änderung der Rechnung ist leider nicht möglich.
Sie können sich jedoch die in Deutschland bezahlte Vorsteuer über Ihr Finanzamt erstatten lassen:
https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/umsatzsteuer/ust-vorsteuererstattungsverfahren.html#heading_Welche_Unterlagen_sind_erforderlich_

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Seller_C1LsnuVypYg1a
In Antwort auf: Post von: Seller_p54bTtm2gU7fK

Eine Änderung der Rechnung ist leider nicht möglich.
Sie können sich jedoch die in Deutschland bezahlte Vorsteuer über Ihr Finanzamt erstatten lassen:
https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/umsatzsteuer/ust-vorsteuererstattungsverfahren.html#heading_Welche_Unterlagen_sind_erforderlich_

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
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Wer sich die landesspezifischen Verordnungen bzgl. Rückerstattung ausländischer Umsatzsteuern anschaut, wird schnell erkennen, dass das a) nicht so einfach ist und b) vielfach nur ab einem Mindestbetrag geht, also im konkreten Fall eher ungeeignet bis unmöglich ist.

Ich mache dann sowas hier:
USt-Id prüfen
USt zurückerstatten
Gutschrift buchen
und eine Zeile mehr in meiner ZM

Dafür brauche ich etwa so lange wie für dieses Posting. Meine Kunden sind mir lieb. Na gut, nicht alle. :wink:

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
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Wer sich die landesspezifischen Verordnungen bzgl. Rückerstattung ausländischer Umsatzsteuern anschaut, wird schnell erkennen, dass das a) nicht so einfach ist und b) vielfach nur ab einem Mindestbetrag geht, also im konkreten Fall eher ungeeignet bis unmöglich ist.

Ich mache dann sowas hier:
USt-Id prüfen
USt zurückerstatten
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Dafür brauche ich etwa so lange wie für dieses Posting. Meine Kunden sind mir lieb. Na gut, nicht alle. :wink:

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Seller_wqrwY4i0VLeec
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Seller_wqrwY4i0VLeec
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Seller_C7lJ4iwlZisC0
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Das ist doch Unfug. Nur bekommst du in Ö gezahlte Steuer halt in Ö wieder.
Ich habe selbst schwedische Supermarktkassenzettel in S eingereicht und eine Rückerstattung erhalten…

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Seller_C7lJ4iwlZisC0
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Das ist doch Unfug. Nur bekommst du in Ö gezahlte Steuer halt in Ö wieder.
Ich habe selbst schwedische Supermarktkassenzettel in S eingereicht und eine Rückerstattung erhalten…

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
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Das ist auch richtig so und wird vielfach verwechselt mit der steuerlichen Rückerstattung bei Privateinkäufen. Zwei ganz verschiedene Dinge!

Als Firma beziehe ich Waren und Leistungen aus dem EU-Ausland und bin USt-pflichtig in meinem Land. Eine Rückerstattung geht nur über das BZST und das erst ab 400 Euro sowie Überwindung zahlreicher weiterer Hürden. Siehe https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/Vorsteuerverguetung/UnternehmerAuslandEU/unternehmerauslandeu_node.html

Der Käufer im EU-Ausland muss dann aber die USt. selber an sein FA entrichten und - kleiner Tipp - man sollte das auch auf Rechnung bzw. Gutschrift vermerken.

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
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Das ist auch richtig so und wird vielfach verwechselt mit der steuerlichen Rückerstattung bei Privateinkäufen. Zwei ganz verschiedene Dinge!

Als Firma beziehe ich Waren und Leistungen aus dem EU-Ausland und bin USt-pflichtig in meinem Land. Eine Rückerstattung geht nur über das BZST und das erst ab 400 Euro sowie Überwindung zahlreicher weiterer Hürden. Siehe https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/Vorsteuerverguetung/UnternehmerAuslandEU/unternehmerauslandeu_node.html

Der Käufer im EU-Ausland muss dann aber die USt. selber an sein FA entrichten und - kleiner Tipp - man sollte das auch auf Rechnung bzw. Gutschrift vermerken.

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Seller_NVMsdMqLuh0Yx
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@Schweinchen_Schlau
Da machst Du gar nichts.
Ich mach das auch nicht.
Drauf hinweisen das der angezeigte Betrag der Bruttopreis und nicht der Nettopreis ist, link zur Asin mitschicken und mitteilen, das es auch so auf der Artikelseite steht (Preis inkl. Märchen nicht verfügbar).
Er kann sich das ganz normal beim Finanzamt zurückholen, wie wir auch.
Ich glaube zwar bis zu einer gewissen Umsatzgrenze, aber das ist nicht dein Problem.

Mir wurde auch schon mit negativer Bewertung gedroht, wenn ich das nicht mache. Ist nicht dein Problem, wenn der Kunde seine Bestellung vor dem Kaufabschluß nicht prüft.

Meow

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Seller_NVMsdMqLuh0Yx
In Antwort auf: Post von: Seller_p54bTtm2gU7fK

@Schweinchen_Schlau
Da machst Du gar nichts.
Ich mach das auch nicht.
Drauf hinweisen das der angezeigte Betrag der Bruttopreis und nicht der Nettopreis ist, link zur Asin mitschicken und mitteilen, das es auch so auf der Artikelseite steht (Preis inkl. Märchen nicht verfügbar).
Er kann sich das ganz normal beim Finanzamt zurückholen, wie wir auch.
Ich glaube zwar bis zu einer gewissen Umsatzgrenze, aber das ist nicht dein Problem.

Mir wurde auch schon mit negativer Bewertung gedroht, wenn ich das nicht mache. Ist nicht dein Problem, wenn der Kunde seine Bestellung vor dem Kaufabschluß nicht prüft.

Meow

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Ein österreichischer Gewerbekunde kann sich die in Deutschland abgeführte Mehrwertsteuer natürlich NICHT vom österreichischen Finanzamt erstatten lassen.

Er kann sich die abgeführte Mehrwertsteuer aber beim deutschen Finanzamt via Antrag holen (für Österreich zuständig: München II). Dazu benötigt er einen Nachweis, dass 1. die Mehrwersteuer in Deutschland abgeführt wurde (deine Rechnung mit Steuernummer) und 2. einen Nachweis das die Ware nach Österreich geliefert wurde (Tracking Nummer).

Die Rechnung mit Steuernummer hat er ja. Schick’ ihm also noch die Tracking Nummer und verweise ihn darauf, dass er sich die Mehrwertsteuer beim deutschen Finanzamt holen soll.

Martin

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Ein österreichischer Gewerbekunde kann sich die in Deutschland abgeführte Mehrwertsteuer natürlich NICHT vom österreichischen Finanzamt erstatten lassen.

Er kann sich die abgeführte Mehrwertsteuer aber beim deutschen Finanzamt via Antrag holen (für Österreich zuständig: München II). Dazu benötigt er einen Nachweis, dass 1. die Mehrwersteuer in Deutschland abgeführt wurde (deine Rechnung mit Steuernummer) und 2. einen Nachweis das die Ware nach Österreich geliefert wurde (Tracking Nummer).

Die Rechnung mit Steuernummer hat er ja. Schick’ ihm also noch die Tracking Nummer und verweise ihn darauf, dass er sich die Mehrwertsteuer beim deutschen Finanzamt holen soll.

Martin

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