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Seller_tLbMR6fH3d5La

Abstellgenehmigung

Hallo liebe Amazonverkäufer
Kundin bestellt Ware bei uns, diese wird umgehend geliefert aber Kundin erstellt schriftlich Abstellgenehmigung bei GLS. Folge= Ware wurde am gewünschten Ort hinterlegt sieht man in der Sendungsverfolgung und Kundin bestreitet die Ware bekommen zu haben. Erstellt A-Z Antrag erhält natürlich sofort über Amazon Geld zurück.
Jetzt Anwaltschreiben an Kundin = Drohung von Amazon an uns KD muß Ware nicht suchen und wir sind in der Beweispflicht. Kundin schreibt uns privat was Sie dafür kann wenn Amazon das Geld zurück sendet, aber kein Wort davon im Antrag das Sie eine Abstellgenehmigung erteilt hat. Verkäuferservice kann nichts machen und bei Erklärung von uns kommt von Amazon nur wirres Zeug und nichts passiert. Was macht Ihr in so einem Fall?

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Tags:A-bis-Z-Garantieanträge, Kunde
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Seller_tLbMR6fH3d5La

Abstellgenehmigung

Hallo liebe Amazonverkäufer
Kundin bestellt Ware bei uns, diese wird umgehend geliefert aber Kundin erstellt schriftlich Abstellgenehmigung bei GLS. Folge= Ware wurde am gewünschten Ort hinterlegt sieht man in der Sendungsverfolgung und Kundin bestreitet die Ware bekommen zu haben. Erstellt A-Z Antrag erhält natürlich sofort über Amazon Geld zurück.
Jetzt Anwaltschreiben an Kundin = Drohung von Amazon an uns KD muß Ware nicht suchen und wir sind in der Beweispflicht. Kundin schreibt uns privat was Sie dafür kann wenn Amazon das Geld zurück sendet, aber kein Wort davon im Antrag das Sie eine Abstellgenehmigung erteilt hat. Verkäuferservice kann nichts machen und bei Erklärung von uns kommt von Amazon nur wirres Zeug und nichts passiert. Was macht Ihr in so einem Fall?

Tags:A-bis-Z-Garantieanträge, Kunde
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Seller_QyiTO9VbIz1DP
In Antwort auf: Post von: Seller_tLbMR6fH3d5La

Das hatten wir auch schon.
Ich widerspreche dem AZ Antrag mit Hinweis auf die Sendungsverfolgung und die Abstellgenehmigung. Ich lasse mir auch von DHL eine Bestätigung schicken, dass der Kunde eine Abstellgenehmigung erteilt hat.
Bisher haben wir Recht bekommen.

Wichtig ist, dass eine ordentliche Sendungsverfolgung direkt nach Versand der Ware in der Bestellung hinterlegt wurde, sonst verliert man jeden AZ Antrag sofort und das Anfechten ist schwer bis unmöglich.

40
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Seller_O4PVsTBKwCL5g
In Antwort auf: Post von: Seller_tLbMR6fH3d5La

Rechnung, Inkasso und ggf. Klage. Ama ist nicht das Gesetzt

50
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Seller_Q8CWPyI0feUOc
In Antwort auf: Post von: Seller_tLbMR6fH3d5La

Das gehört zu den Sachen, die ich voll durchziehe und mir nicht bieten lassen.
Mit einem Ablagevertrag oder einer erteilten einmaligen Abstellgenehmigung ist man als Verkäufer mit der Ablage und Unterschrift des Zustellers ´raus - der Kunde muss sich in dem Fall mit dem Versandunternehmen auseinandersetzen.
Wenn man das auch noch durchgehen lässt, ist das der Freifahrschein für jeden mit einem Ablagevertrag - immer schön bestellen und dann sagen, dass nichts am Ablageort ist.
Keiner weiß, ob dieser vielleicht frei einsehbar oder witterungsgeschützt ist und vor allem weiß niemand, wann der Kunde da überhaupt mal nachschaut.
Irgendwo ist Schluss - in der Bucht klappt das gut - da wird nichts erstattet und negative Bewertungen werden gelöscht.
Bei amazon ist natürlich der Kunde König, aber es gibt auch andere Möglichkeiten.

60
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Seller_fyGM1n4VPg8PF
In Antwort auf: Post von: Seller_tLbMR6fH3d5La

Wie kann man eigentlich nachvollziehen ob der Kunde einen Ablagevertrag abgeschlossen hat?

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Seller_Uu8eEv8VuvHsN
In Antwort auf: Post von: Seller_tLbMR6fH3d5La

Ich habe gerade einen ähnlichen Fall:
Kunde hat einen Nachsendeantrag bei DHL / Post eingereicht und will mir jetzt ans Bein pissen, weil sein Paket sich derzeitig in der Nachsendung befindet und damit nicht pünktlich zugestellt wurde - das eine Nachsendung immer länger dauert und das der Kunde einen Dienstleitungsvereinbarung in dem Fall mit DHL / Post eingegangen ist und nicht mit uns, will er absolut nicht einsehen.

10
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Seller_IaZQufiZvifGh
In Antwort auf: Post von: Seller_tLbMR6fH3d5La

Mit der Ausübung des Ablagevertrages seid NICHT mehr Ihr in der Beweispflicht, sondern das Versandunternehmen. Durch die Angabe, dass die Ablage vorgenommen wurde, gilt das Paket als zugestellt und die Verantwortung dafür geht auf den Käufer über. Das hat auch in Corona-Zeiten rechtlichen Bestand. Wenn dieser nun behauptet, es sei nicht abgelegt worden, dann liegt das außerhalb Eurer Verantwortung und der Kunde möge sich an das Versandunternehmen wenden, dass als Garant für die ordnungsgemäße Ablage und damit Zustellung steht.

30
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Seller_AsWPy5XyGliWx
In Antwort auf: Post von: Seller_tLbMR6fH3d5La

Hallo,
es gibt halt einfach Kunden die lesen sich das kleingedruckte bei so einem Ablagevertrag nicht durch und gehen dann davon aus das sich dabei rechtlich nix ändert also du weiterhing dafür haftbar bist bis er die Ware gefunden hat.
Spätestens wenn dann mal was Teures weg kommt und sie auf den Kosten ohne Ware sitzen bleiben sind die dann eines besseren belehrt und das ist auch gut so. Ich hatte auch schon den Fall das mir ein Zusteller ein Paket einfach mal so in den Garten geworfen hat, auch ohne Ablagevertrag, ein Regengus und 250.-€ sind hinüber. Da kann ich dann wenigstens den Versanddienst zur rechenschaft ziehen aber so naja.
Mfg Maxo

00
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Seller_SVC8U5iDC7vfi
In Antwort auf: Post von: Seller_tLbMR6fH3d5La

Ich würde gern noch beitragen, dass zumindest DHL bei Ablageverträgen gern auch mal die Haftung ablehnt. Das ist aber irgendwie auch verständlich bei einem Ablageort wie “grüne Box auf dem Hof”.

Wie soll ein Versandservice sicher abgeben, wenn das Paket nicht hinter Schloss und Riegel plaziert werden kann ? Irgendwie nachvollziehbar.

10
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Seller_APnphUgx3bJYr
In Antwort auf: Post von: Seller_tLbMR6fH3d5La

Bei der Lieferung trifft dich natürlich keine Schuld bezüglich Ablagevertrag. Es ist allerdings erstaunlich, dass der A-Z hier sofort pro Käufer entschieden wurde, denn das ist bei entsprechender Begründung deinerseits keinesfalls “natürlich”.
Bezüglich Kommunikation mit der Kundin lässt sich schlecht einschätzen, ob und wie ihr kommuniziert habt, ihre hier angeführten Entgegnungen lassen aber erahnen, dass schnell ein Anwalt im Spiel war (warum überhaupt?). Hier könntet ihr vielleicht besser werden.

Grundsätzlich seid ihr im Recht und Rechnung, Mahnung, Inkasso ist der korrekte Weg.

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Seller_tLbMR6fH3d5La

Abstellgenehmigung

Hallo liebe Amazonverkäufer
Kundin bestellt Ware bei uns, diese wird umgehend geliefert aber Kundin erstellt schriftlich Abstellgenehmigung bei GLS. Folge= Ware wurde am gewünschten Ort hinterlegt sieht man in der Sendungsverfolgung und Kundin bestreitet die Ware bekommen zu haben. Erstellt A-Z Antrag erhält natürlich sofort über Amazon Geld zurück.
Jetzt Anwaltschreiben an Kundin = Drohung von Amazon an uns KD muß Ware nicht suchen und wir sind in der Beweispflicht. Kundin schreibt uns privat was Sie dafür kann wenn Amazon das Geld zurück sendet, aber kein Wort davon im Antrag das Sie eine Abstellgenehmigung erteilt hat. Verkäuferservice kann nichts machen und bei Erklärung von uns kommt von Amazon nur wirres Zeug und nichts passiert. Was macht Ihr in so einem Fall?

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Seller_tLbMR6fH3d5La

Abstellgenehmigung

Hallo liebe Amazonverkäufer
Kundin bestellt Ware bei uns, diese wird umgehend geliefert aber Kundin erstellt schriftlich Abstellgenehmigung bei GLS. Folge= Ware wurde am gewünschten Ort hinterlegt sieht man in der Sendungsverfolgung und Kundin bestreitet die Ware bekommen zu haben. Erstellt A-Z Antrag erhält natürlich sofort über Amazon Geld zurück.
Jetzt Anwaltschreiben an Kundin = Drohung von Amazon an uns KD muß Ware nicht suchen und wir sind in der Beweispflicht. Kundin schreibt uns privat was Sie dafür kann wenn Amazon das Geld zurück sendet, aber kein Wort davon im Antrag das Sie eine Abstellgenehmigung erteilt hat. Verkäuferservice kann nichts machen und bei Erklärung von uns kommt von Amazon nur wirres Zeug und nichts passiert. Was macht Ihr in so einem Fall?

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Abstellgenehmigung

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Hallo liebe Amazonverkäufer
Kundin bestellt Ware bei uns, diese wird umgehend geliefert aber Kundin erstellt schriftlich Abstellgenehmigung bei GLS. Folge= Ware wurde am gewünschten Ort hinterlegt sieht man in der Sendungsverfolgung und Kundin bestreitet die Ware bekommen zu haben. Erstellt A-Z Antrag erhält natürlich sofort über Amazon Geld zurück.
Jetzt Anwaltschreiben an Kundin = Drohung von Amazon an uns KD muß Ware nicht suchen und wir sind in der Beweispflicht. Kundin schreibt uns privat was Sie dafür kann wenn Amazon das Geld zurück sendet, aber kein Wort davon im Antrag das Sie eine Abstellgenehmigung erteilt hat. Verkäuferservice kann nichts machen und bei Erklärung von uns kommt von Amazon nur wirres Zeug und nichts passiert. Was macht Ihr in so einem Fall?

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Seller_QyiTO9VbIz1DP
In Antwort auf: Post von: Seller_tLbMR6fH3d5La

Das hatten wir auch schon.
Ich widerspreche dem AZ Antrag mit Hinweis auf die Sendungsverfolgung und die Abstellgenehmigung. Ich lasse mir auch von DHL eine Bestätigung schicken, dass der Kunde eine Abstellgenehmigung erteilt hat.
Bisher haben wir Recht bekommen.

Wichtig ist, dass eine ordentliche Sendungsverfolgung direkt nach Versand der Ware in der Bestellung hinterlegt wurde, sonst verliert man jeden AZ Antrag sofort und das Anfechten ist schwer bis unmöglich.

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Seller_O4PVsTBKwCL5g
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Rechnung, Inkasso und ggf. Klage. Ama ist nicht das Gesetzt

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Seller_Q8CWPyI0feUOc
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Das gehört zu den Sachen, die ich voll durchziehe und mir nicht bieten lassen.
Mit einem Ablagevertrag oder einer erteilten einmaligen Abstellgenehmigung ist man als Verkäufer mit der Ablage und Unterschrift des Zustellers ´raus - der Kunde muss sich in dem Fall mit dem Versandunternehmen auseinandersetzen.
Wenn man das auch noch durchgehen lässt, ist das der Freifahrschein für jeden mit einem Ablagevertrag - immer schön bestellen und dann sagen, dass nichts am Ablageort ist.
Keiner weiß, ob dieser vielleicht frei einsehbar oder witterungsgeschützt ist und vor allem weiß niemand, wann der Kunde da überhaupt mal nachschaut.
Irgendwo ist Schluss - in der Bucht klappt das gut - da wird nichts erstattet und negative Bewertungen werden gelöscht.
Bei amazon ist natürlich der Kunde König, aber es gibt auch andere Möglichkeiten.

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Seller_fyGM1n4VPg8PF
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Wie kann man eigentlich nachvollziehen ob der Kunde einen Ablagevertrag abgeschlossen hat?

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Seller_Uu8eEv8VuvHsN
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Ich habe gerade einen ähnlichen Fall:
Kunde hat einen Nachsendeantrag bei DHL / Post eingereicht und will mir jetzt ans Bein pissen, weil sein Paket sich derzeitig in der Nachsendung befindet und damit nicht pünktlich zugestellt wurde - das eine Nachsendung immer länger dauert und das der Kunde einen Dienstleitungsvereinbarung in dem Fall mit DHL / Post eingegangen ist und nicht mit uns, will er absolut nicht einsehen.

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Seller_IaZQufiZvifGh
In Antwort auf: Post von: Seller_tLbMR6fH3d5La

Mit der Ausübung des Ablagevertrages seid NICHT mehr Ihr in der Beweispflicht, sondern das Versandunternehmen. Durch die Angabe, dass die Ablage vorgenommen wurde, gilt das Paket als zugestellt und die Verantwortung dafür geht auf den Käufer über. Das hat auch in Corona-Zeiten rechtlichen Bestand. Wenn dieser nun behauptet, es sei nicht abgelegt worden, dann liegt das außerhalb Eurer Verantwortung und der Kunde möge sich an das Versandunternehmen wenden, dass als Garant für die ordnungsgemäße Ablage und damit Zustellung steht.

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Seller_AsWPy5XyGliWx
In Antwort auf: Post von: Seller_tLbMR6fH3d5La

Hallo,
es gibt halt einfach Kunden die lesen sich das kleingedruckte bei so einem Ablagevertrag nicht durch und gehen dann davon aus das sich dabei rechtlich nix ändert also du weiterhing dafür haftbar bist bis er die Ware gefunden hat.
Spätestens wenn dann mal was Teures weg kommt und sie auf den Kosten ohne Ware sitzen bleiben sind die dann eines besseren belehrt und das ist auch gut so. Ich hatte auch schon den Fall das mir ein Zusteller ein Paket einfach mal so in den Garten geworfen hat, auch ohne Ablagevertrag, ein Regengus und 250.-€ sind hinüber. Da kann ich dann wenigstens den Versanddienst zur rechenschaft ziehen aber so naja.
Mfg Maxo

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Seller_SVC8U5iDC7vfi
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Ich würde gern noch beitragen, dass zumindest DHL bei Ablageverträgen gern auch mal die Haftung ablehnt. Das ist aber irgendwie auch verständlich bei einem Ablageort wie “grüne Box auf dem Hof”.

Wie soll ein Versandservice sicher abgeben, wenn das Paket nicht hinter Schloss und Riegel plaziert werden kann ? Irgendwie nachvollziehbar.

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Seller_APnphUgx3bJYr
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Bei der Lieferung trifft dich natürlich keine Schuld bezüglich Ablagevertrag. Es ist allerdings erstaunlich, dass der A-Z hier sofort pro Käufer entschieden wurde, denn das ist bei entsprechender Begründung deinerseits keinesfalls “natürlich”.
Bezüglich Kommunikation mit der Kundin lässt sich schlecht einschätzen, ob und wie ihr kommuniziert habt, ihre hier angeführten Entgegnungen lassen aber erahnen, dass schnell ein Anwalt im Spiel war (warum überhaupt?). Hier könntet ihr vielleicht besser werden.

Grundsätzlich seid ihr im Recht und Rechnung, Mahnung, Inkasso ist der korrekte Weg.

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Seller_QyiTO9VbIz1DP
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Das hatten wir auch schon.
Ich widerspreche dem AZ Antrag mit Hinweis auf die Sendungsverfolgung und die Abstellgenehmigung. Ich lasse mir auch von DHL eine Bestätigung schicken, dass der Kunde eine Abstellgenehmigung erteilt hat.
Bisher haben wir Recht bekommen.

Wichtig ist, dass eine ordentliche Sendungsverfolgung direkt nach Versand der Ware in der Bestellung hinterlegt wurde, sonst verliert man jeden AZ Antrag sofort und das Anfechten ist schwer bis unmöglich.

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Seller_QyiTO9VbIz1DP
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Das hatten wir auch schon.
Ich widerspreche dem AZ Antrag mit Hinweis auf die Sendungsverfolgung und die Abstellgenehmigung. Ich lasse mir auch von DHL eine Bestätigung schicken, dass der Kunde eine Abstellgenehmigung erteilt hat.
Bisher haben wir Recht bekommen.

Wichtig ist, dass eine ordentliche Sendungsverfolgung direkt nach Versand der Ware in der Bestellung hinterlegt wurde, sonst verliert man jeden AZ Antrag sofort und das Anfechten ist schwer bis unmöglich.

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Seller_O4PVsTBKwCL5g
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Rechnung, Inkasso und ggf. Klage. Ama ist nicht das Gesetzt

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Seller_O4PVsTBKwCL5g
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Rechnung, Inkasso und ggf. Klage. Ama ist nicht das Gesetzt

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Seller_lHM5K6tPrOGQh
In Antwort auf: Post von: Seller_tLbMR6fH3d5La

Hallo,
letztens erst hier ähnlich:

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Seller_lHM5K6tPrOGQh
In Antwort auf: Post von: Seller_tLbMR6fH3d5La

Hallo,
letztens erst hier ähnlich:

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Seller_Q8CWPyI0feUOc
In Antwort auf: Post von: Seller_tLbMR6fH3d5La

Das gehört zu den Sachen, die ich voll durchziehe und mir nicht bieten lassen.
Mit einem Ablagevertrag oder einer erteilten einmaligen Abstellgenehmigung ist man als Verkäufer mit der Ablage und Unterschrift des Zustellers ´raus - der Kunde muss sich in dem Fall mit dem Versandunternehmen auseinandersetzen.
Wenn man das auch noch durchgehen lässt, ist das der Freifahrschein für jeden mit einem Ablagevertrag - immer schön bestellen und dann sagen, dass nichts am Ablageort ist.
Keiner weiß, ob dieser vielleicht frei einsehbar oder witterungsgeschützt ist und vor allem weiß niemand, wann der Kunde da überhaupt mal nachschaut.
Irgendwo ist Schluss - in der Bucht klappt das gut - da wird nichts erstattet und negative Bewertungen werden gelöscht.
Bei amazon ist natürlich der Kunde König, aber es gibt auch andere Möglichkeiten.

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Seller_Q8CWPyI0feUOc
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Das gehört zu den Sachen, die ich voll durchziehe und mir nicht bieten lassen.
Mit einem Ablagevertrag oder einer erteilten einmaligen Abstellgenehmigung ist man als Verkäufer mit der Ablage und Unterschrift des Zustellers ´raus - der Kunde muss sich in dem Fall mit dem Versandunternehmen auseinandersetzen.
Wenn man das auch noch durchgehen lässt, ist das der Freifahrschein für jeden mit einem Ablagevertrag - immer schön bestellen und dann sagen, dass nichts am Ablageort ist.
Keiner weiß, ob dieser vielleicht frei einsehbar oder witterungsgeschützt ist und vor allem weiß niemand, wann der Kunde da überhaupt mal nachschaut.
Irgendwo ist Schluss - in der Bucht klappt das gut - da wird nichts erstattet und negative Bewertungen werden gelöscht.
Bei amazon ist natürlich der Kunde König, aber es gibt auch andere Möglichkeiten.

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Seller_fyGM1n4VPg8PF
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Wie kann man eigentlich nachvollziehen ob der Kunde einen Ablagevertrag abgeschlossen hat?

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Seller_fyGM1n4VPg8PF
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Wie kann man eigentlich nachvollziehen ob der Kunde einen Ablagevertrag abgeschlossen hat?

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Seller_Uu8eEv8VuvHsN
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Ich habe gerade einen ähnlichen Fall:
Kunde hat einen Nachsendeantrag bei DHL / Post eingereicht und will mir jetzt ans Bein pissen, weil sein Paket sich derzeitig in der Nachsendung befindet und damit nicht pünktlich zugestellt wurde - das eine Nachsendung immer länger dauert und das der Kunde einen Dienstleitungsvereinbarung in dem Fall mit DHL / Post eingegangen ist und nicht mit uns, will er absolut nicht einsehen.

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Seller_Uu8eEv8VuvHsN
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Ich habe gerade einen ähnlichen Fall:
Kunde hat einen Nachsendeantrag bei DHL / Post eingereicht und will mir jetzt ans Bein pissen, weil sein Paket sich derzeitig in der Nachsendung befindet und damit nicht pünktlich zugestellt wurde - das eine Nachsendung immer länger dauert und das der Kunde einen Dienstleitungsvereinbarung in dem Fall mit DHL / Post eingegangen ist und nicht mit uns, will er absolut nicht einsehen.

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Seller_IaZQufiZvifGh
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Mit der Ausübung des Ablagevertrages seid NICHT mehr Ihr in der Beweispflicht, sondern das Versandunternehmen. Durch die Angabe, dass die Ablage vorgenommen wurde, gilt das Paket als zugestellt und die Verantwortung dafür geht auf den Käufer über. Das hat auch in Corona-Zeiten rechtlichen Bestand. Wenn dieser nun behauptet, es sei nicht abgelegt worden, dann liegt das außerhalb Eurer Verantwortung und der Kunde möge sich an das Versandunternehmen wenden, dass als Garant für die ordnungsgemäße Ablage und damit Zustellung steht.

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Mit der Ausübung des Ablagevertrages seid NICHT mehr Ihr in der Beweispflicht, sondern das Versandunternehmen. Durch die Angabe, dass die Ablage vorgenommen wurde, gilt das Paket als zugestellt und die Verantwortung dafür geht auf den Käufer über. Das hat auch in Corona-Zeiten rechtlichen Bestand. Wenn dieser nun behauptet, es sei nicht abgelegt worden, dann liegt das außerhalb Eurer Verantwortung und der Kunde möge sich an das Versandunternehmen wenden, dass als Garant für die ordnungsgemäße Ablage und damit Zustellung steht.

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Seller_AsWPy5XyGliWx
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Hallo,
es gibt halt einfach Kunden die lesen sich das kleingedruckte bei so einem Ablagevertrag nicht durch und gehen dann davon aus das sich dabei rechtlich nix ändert also du weiterhing dafür haftbar bist bis er die Ware gefunden hat.
Spätestens wenn dann mal was Teures weg kommt und sie auf den Kosten ohne Ware sitzen bleiben sind die dann eines besseren belehrt und das ist auch gut so. Ich hatte auch schon den Fall das mir ein Zusteller ein Paket einfach mal so in den Garten geworfen hat, auch ohne Ablagevertrag, ein Regengus und 250.-€ sind hinüber. Da kann ich dann wenigstens den Versanddienst zur rechenschaft ziehen aber so naja.
Mfg Maxo

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Hallo,
es gibt halt einfach Kunden die lesen sich das kleingedruckte bei so einem Ablagevertrag nicht durch und gehen dann davon aus das sich dabei rechtlich nix ändert also du weiterhing dafür haftbar bist bis er die Ware gefunden hat.
Spätestens wenn dann mal was Teures weg kommt und sie auf den Kosten ohne Ware sitzen bleiben sind die dann eines besseren belehrt und das ist auch gut so. Ich hatte auch schon den Fall das mir ein Zusteller ein Paket einfach mal so in den Garten geworfen hat, auch ohne Ablagevertrag, ein Regengus und 250.-€ sind hinüber. Da kann ich dann wenigstens den Versanddienst zur rechenschaft ziehen aber so naja.
Mfg Maxo

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Ich würde gern noch beitragen, dass zumindest DHL bei Ablageverträgen gern auch mal die Haftung ablehnt. Das ist aber irgendwie auch verständlich bei einem Ablageort wie “grüne Box auf dem Hof”.

Wie soll ein Versandservice sicher abgeben, wenn das Paket nicht hinter Schloss und Riegel plaziert werden kann ? Irgendwie nachvollziehbar.

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Ich würde gern noch beitragen, dass zumindest DHL bei Ablageverträgen gern auch mal die Haftung ablehnt. Das ist aber irgendwie auch verständlich bei einem Ablageort wie “grüne Box auf dem Hof”.

Wie soll ein Versandservice sicher abgeben, wenn das Paket nicht hinter Schloss und Riegel plaziert werden kann ? Irgendwie nachvollziehbar.

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Bei der Lieferung trifft dich natürlich keine Schuld bezüglich Ablagevertrag. Es ist allerdings erstaunlich, dass der A-Z hier sofort pro Käufer entschieden wurde, denn das ist bei entsprechender Begründung deinerseits keinesfalls “natürlich”.
Bezüglich Kommunikation mit der Kundin lässt sich schlecht einschätzen, ob und wie ihr kommuniziert habt, ihre hier angeführten Entgegnungen lassen aber erahnen, dass schnell ein Anwalt im Spiel war (warum überhaupt?). Hier könntet ihr vielleicht besser werden.

Grundsätzlich seid ihr im Recht und Rechnung, Mahnung, Inkasso ist der korrekte Weg.

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Bei der Lieferung trifft dich natürlich keine Schuld bezüglich Ablagevertrag. Es ist allerdings erstaunlich, dass der A-Z hier sofort pro Käufer entschieden wurde, denn das ist bei entsprechender Begründung deinerseits keinesfalls “natürlich”.
Bezüglich Kommunikation mit der Kundin lässt sich schlecht einschätzen, ob und wie ihr kommuniziert habt, ihre hier angeführten Entgegnungen lassen aber erahnen, dass schnell ein Anwalt im Spiel war (warum überhaupt?). Hier könntet ihr vielleicht besser werden.

Grundsätzlich seid ihr im Recht und Rechnung, Mahnung, Inkasso ist der korrekte Weg.

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