Abstellgenehmigung vom Kunden erteilt - Paket nicht da
Hallo,
unser Kunde hat für seine Sendung von Hermes eine Abstellgenehmigung erteilt. Jetzt behauptet er, die Pakete standen nicht an dem Ort und sein Gebäude sei mit Kamera überwacht. Er konnte keine Abstellung feststellen und fordert jetzt eine Erstattung.
Hermes bestätigt die Abstellung der Pakete nur schriftlich.
Wer haftet hier?
Lieben Dank für Hilfe.
Abstellgenehmigung vom Kunden erteilt - Paket nicht da
Hallo,
unser Kunde hat für seine Sendung von Hermes eine Abstellgenehmigung erteilt. Jetzt behauptet er, die Pakete standen nicht an dem Ort und sein Gebäude sei mit Kamera überwacht. Er konnte keine Abstellung feststellen und fordert jetzt eine Erstattung.
Hermes bestätigt die Abstellung der Pakete nur schriftlich.
Wer haftet hier?
Lieben Dank für Hilfe.
8 Antworten
Seller_G0itceiIQJRyI
Der Kunde, da er mit der Abstellgenehmigung die Verantwortung/Hafung im Abstellvertrag übernimmt und mit seiner Unterschrift darunter bestätigen muß. Zumindest läuft es bei DHL so und ichkonnte amazon bereits erfolgreich davon überzeugen.
Seller_BX3FOYou3m66V
Die Sache mit den Abstellgenehmigungen ist eine leidige Geschichte, denn der Käufer sieht grundsätzlich die Schuld beim Händler und nicht bei sich/dem Transportdienstleister.
Rechtlich ist dies nach meiner Kenntnis (und dies ist wohlgemerkt als Einschränkung zu sehen, da die Rechtslage nur anhand von verschiedenen Gerichtsurteilen etc. zu beurteilen ist und ich kein Jurist bin) so:
Du bist verantwortlich für den Transport bis zum Kunden und haftest für äußerlich sichtbare Schäden, innere Schäden und das Ankommen an sich.
Im Normalfall bestätigt der Kunde mit Annahme, dass keine äußerlich sichtbare Schäden vorhanden sind (oder lässt dies vermerken) und das Ankommen natürlich.
Legt der Kunde nun eine Abstellgenehmigung dazwischen (egal ob einmalig oder dauerhaft) verlässt dieser sich darauf, dass der Paketdienst bei Bestätigung der Ablage
- unbeschädigte Ware abliefert und
- überhaupt abliefert
Rein rechtlich ist es dann zudem auch das Risiko des Empfängers, dass die Ware von diesem Ort geklaut werden kann.
Dann geht es natürlich noch weiter was rechtlich theoretisch nicht so ist, aber aufgrund der nötigen Beweislast des Empfängers, meist aufgrund eben Fehlen dieser Beweise resultieren daraus folgende Risiken des Empfängers:
- ist die Ware äußerlich Beschädigt und hat der Fahrer dies natürlich nicht vermerkt ist das in der Praxis zulasten des Kunden (er müsste sonst zweifelsfrei beweisen, dass der Schaden nicht später entstanden ist)
- wurde die Ware gar nicht geliefert, der Zusteller behauptet dies aber ist genau das Gleiche der Fall -> der Empfänger müsste zweifelsfrei beweisen, dass eben nicht zugestellt wurde.
Die aufgrund der Abstellgenehmigung entstandenen Probleme sind vom Käufer mit dem Versandunternehmen zu klären. Du hast einen Nachweis der Zustellung (vom Versanddienstleister) und der Empfänger eine Vereinbarung mit dem Versanddienstleister.
In der Praxis ist der Händler also vorerst kein Ansprechpartner.
In deinem Fall ist das Ganze natürlich wieder äußerst prekär, da der Empfänger ja meint beweisen zu können, dass nicht zugestellt wurde und da ist halt wirklich die Frage ob du dich dann raushalten darfst und auf den Versanddienstleister verweisen kannst (meines Wissens nach richterlich noch nicht entschieden … oder?)
Da wäre die Frage:
- Existieren diese überhaupt wirklich? (würde mich nicht wundern wenn nicht)
- Können diese wirklich die Zustellung ausschließen? (würde mich nicht wundern wenn nicht)
… wenn die Beweise dir vorliegen und eben genau zeigen, dass entweder keiner auf das Grundstück ist (vorausgesetzt es gibt nur einen Zugang) oder nichts abgelegt wurde würde ich trotzdem als Händler das Versandunternehmen damit konfrontieren … Anzeige gegen Fahrer und Co.
Was du insgesamt machst, hängt natürlich auch vom Streitwert ab.
Bitte berichte wie das bei dir weiter seinen Gang geht - würde mich und sicher auch andere interessieren, da das halt wirklich rechtlich diffuse bzw. eben meines Wissens nach noch nicht entschiedene Dinge sind.
Seller_dKGV7iFkpPRAH
Tja, aus meiner Sicht sollte sich dein Kunde sofort mit Hermes in Verbindung setzen.
Aber die AGB zu diesen Abstellgenehmigungen sind meines Wissens so formuliert, dass der Kunde für die Wahl seines Abstellortes vollumfänglich verantwortlich ist.
Du als Verkäufer bekommst von Hermes auch nur die Mitteilung, dass eine Abstellgenehmigung vorliegt. Der Ablagevertrag ist ein Privatvertrag.
Seller_lHM5K6tPrOGQh
Hallo,
ich will bei der Gelegenheit nur einmal kundtun, wie mir als Kunde das “Betteln” der Transportdienstleister um Abstellgenehmigungen auf den Keks geht. Ständig kamen und kommen mit den Versandinformationen Nachrichten, wie verantwortungsvoll die Erteilung der Abstellgenehmigung doch sei wegen der Pandemiesituation.
Der Haftungsausschluss steht dann immer irgendwo klein und so weit weg wie möglich - gerade so, um rechtlich noch zu gelten.
Rein rechtlich wahrscheinlich alles okay, aber mMn ganz schön scheinheilig und moralisch fragwürdig .
Jeden Kunden, der bei mir anfragt, würde ich eindringlichst davor warnen, eine Abstellgenehmigung zu erteilen.
Seller_6IHgwasxcNv4L
Du bist raus. Wenn der Käufer durch Videoüberwachung nachweisen kann, dass nichts abgestellt wurde, kann er höchstens an Hermes herantreten. Das dürfte aber schwerlich durchzusetzen sein.