Wichtig: OSS und USt-Id
Lest es bitte, es ist wichtig für alle Sellerinnen und Seller inkl. Vendoren.
Zum 1.7 ändert sich das europäische Umsatzsteuerrecht grundlegend und wir Onlinehändler müssen vorher reagieren.
Am 1.7. wird es drei Händler-Typen geben:
- Viele haben sich gut vorbereitet und verkaufen weiter.
- Viele sind noch dabei und rutschen unwissentlich in zusätzliche Steuerpflichten.
- Und einige werden Anfang Juli feststellen, dass keine Bestellungen reinkommen.
Kurze Erklärung vorab
Ab 1.7.2021 tritt die grösste Änderung des Mehrwertsteuersystems europaweit in Kraft. Eine ganz wesentliche Änderung betrifft Onlinehändler. Der Marktplatz, also Amazon, wird verpflichtet, einige Angaben von Euch zu speichern und wenn die fehlen, wird Amazon keine Bestellungen für Euch durchführen.
Das ganze Thema ist keine Raketenwissenschaft, aber gefühlt 90% der SteuerberaterInnen und Finanzbeamten sind auf einem erschreckend schlechten Wissensstand. Nicht weiter schlimm, wenn die ihre Weiterbildung dem Zufall überlassen, aber es geht um Eure Umsätze.
Ein sehr guter Artikel dazu ist hier:
Achtung: Privatanbieter sind eine Ausnahme und dazu gibt es derzeit noch keine verlässlichen Informationen, wie Amazon das umsetzt.
1. Was müsst Ihr tun?
Top 1: USt-Id besorgen
Ohne USt-Id werdet Ihr ab dem 1.7.2021 nichts mehr auf Amazon verkaufen.
Die Beantragung der USt-Id braucht einige Tage/wenige Wochen. Also handelt jetzt.
Näheres im Kapitel 3.
Top 2: Beim OSS registrieren
Zwei Gründe, warum Ihr das machen solltet:
- Ihr werdet ab dem 1.7. recht schnell im Zielland umsatzsteuerpflichtig und das ist teilweise teuer, weil es in vielen Ländern nur über einen Vor-Ort-Vertreter geht und der will Geld dafür.
Deswegen gibt es den OSS und damit könnt Ihr alle B2C-Fernverkäufe in Eurem Land melden und bezahlen. - Amazon wird nur Bestellungen für Euch annehmen, wenn Ihr entweder eine USt-Id des Ziellandes habt oder beim OSS registriert seid. Gleich etwas mehr dazu im Kapitel 2.
2. Wie setzt Amazon die Änderung des Mehrwertsteuersystems um?
Und damit wären wir beim jumping point. Einige Sachen stehen noch nicht genau fest, aber es lässt sich jetzt schon erkennen, wie Amazon das Thema umsetzen wird. Leider fehlt eine exakte Definition seitens Amazon, aber aus den bisherigen Infos lässt sich das Verfahren ableiten.
Dazu gibt es 4 Variablen, die unsere Verkaufstätigkeit massgeblich beeinflussen:
USt-Id im Land Eures Unternehmensstandorts
Ohne USt-Id aus Eurem Sitzland könnt Ihr ab dem 1.7. nicht mehr gewerblich über Amazon verkaufen.
OSS-Registrierung vs zusätzliche USt-Ids
Wenn Ihr bei Amazon angebt, im OSS registriert zu sein, werden Eure Artikel auch in anderen EU-Ländern kaufbar sein.
Wenn Ihr nicht zum OSS-Verfahren registriert seid, dann wird Amazon nur Bestellungen aus den EU-Ländern annehmen, für die Ihr eine USt-Id bei Amazon eingetragen habt.
10.000 € Lieferschwelle
Hierzu ist noch nicht bekannt, wie Amazon diese Fernabsatz-Schwelle umsetzen wird.
Da es eine Ausnahmeregelung ist, die der Seller zu verantworten und zu überwachen hat, rechne ich nicht damit, dass Amazon hier einen Automatismus implementiert.
Hier verstecken sich einige Probleme für die Seller, denn wenn Ihr diese Schwelle überschritten habt, ist jede Lieferung im Zielland umsatzsteuerpflichtig. Das kann richtig teuer werden und schlimmstenfalls müsst Ihr die deutsche und die ausländische Umsatzsteuer abführen.
Privatverkäufer
Auch hier weiss man noch nicht, wie der Privatverkauf ab dem 1.7. ermöglicht wird. Deswegen kann und will ich hier nicht spekulieren und muss Euch um Geduld bitten.
3. Die FAQ dazu
-
Q: Mein Steuerberater sagt, ich brauche keine USt-Id.
A: Gib Deinen Steuerberater an der örtlichen Sammelstelle für überforderte Steuerberater ab. Oder frag ihn mal, wie und ob er den neuen § 25e Abs. 2 Satz 1 UStG versteht. -
Q: Mein Finanzamt sagt, ich bekomme bzw. brauche keine USt-Id.
A: Die Antwort kenne ich. Herr, wirf Hirn vom Himmel und Extraportionen auf die Finanzämter.
Ihr habt bisher schon eine USt-Id gebraucht um die Amazon-Rechnungen aus Luxemburg richtig zu versteuern und jetzt kommt noch hinzu, dass Amazon gesetzlich verpflichtet ist, von allen gewerblichen Marktplatzhändlern eine USt-Id nachzuweisen. -
Q: Ich habe doch schon eine 22f-Bescheinigung hinterlegt und die ist noch gültig.
A: Diese Bescheinigung ist ab dem 1.7. nicht ausreichend für das neue Gesetz bzw. wird nicht mehr dazu führen, dass Amazon Euch verkaufen lässt. Ohne USt-Id ist am 1.7. Schluss für gewerbliche HändlerInnen. -
Q: Mein Steuerberater kümmert sich um den ganzen Steuerkram.
A: Wenn Du am 1.7. keine Bestellungen reinbekommst, dann wirst Du sehen, dass Du im Irrtum warst. -
Q: Mein Steuerberater sagt, das ganze Änderungsgedöns wäre noch garnicht geregelt und wir sollen abwarten.
A: Das höre ich fast täglich und zeigt nur, dass Steuerberater keinen Bock auf Umsatzsteuer und Weiterbildung haben. Es gibt sicherlich noch einige Details, die noch zu regeln sind, aber das Gesetz liegt seit letztem Jahr vor und Amazon muss sich ab dem 1.7. daran halten. Ihr auch. -
Q: Wie bekomme ich eine USt-Id?
A: Finanzamt anrufen, denen erklären, dass Ihr aufgrund §13b und des neuen §25e des UStG eine USt-Id braucht. Dann setzen die einen Merker in Euren Stammdaten und können auch die USt-Id beantragen. Ich schlage vor, dass Ihr den Merker setzen lasst und die USt-Id selber bei der zentralen Steuerverwaltung Eures Landes beantragt, denn Finanzämter sind schon mal langsam und viel Zeit habt Ihr nicht mehr. Rechnet mit 3 Tagen bis 2 Wochen für die Beantragung und wahrscheinlich wird es kurz vor dem 1.7. länger dauern. -
Q: Muss ich was bei der USt-Id beachten?
A: Oh ja. Die Geschäfts- und Kontaktinformationen müssen mit den Daten des Finanzamts übereinstimmen, denn Amazon muss Eure USt-Id qualifiziert prüfen. Dazu werden Eure Identitätsdaten und die USt-Id zur Prüfung eingereicht.
Wenn Ihr also “Knoblauchpressenexpress” als Firmenname gewählt habt, Euer Finanzamt aber nur den Steuerpflichtigen “Erik Mustermann” kennt, wird die Überprüfung der USt-Id fehlschlagen.
Vorsicht: Eine Änderung der Identitätsdaten kann zu einer vorübergehenden Kontensperrung führen. Wenn Ihr hier früher irgendeinen Phantasienamen angegeben habt, dann habt Ihr jetzt echt ein Problem; ggf. kann Euch der Seller-Service helfen.
Eure Identitätsdaten findet Ihr hier:
https://sellercentral-europe.amazon.com/sw/SSR/BusinessKYCInfo/spaDashboard/ -
Q: Wie registriere ich mich zum OSS?
A: Ich schreib noch einen Artikel dazu. Kommt heute oder morgen. -
Q: Kann mein Steuerberater diese OSS-Registrierung für mich machen?
A: Kann sein. Es gibt, Stand heute, widersprüchliche Aussagen dazu. Ihr habt aber nur noch 4 Wochen Zeit um die Registrierung zu erledigen. Daher ist Abwarten keine gute Option. -
Q: Auf der YouTube-Akademie hat man mir gesagt, dass ich diese USt-Id nicht brauche, also warum machst Du so einen Wind um die Nummer?
A: Eine Win-Win-Situation: Du brauchst Dich nicht um die Umsatzsteuer-Id kümmern und ich habe ab 1.7. einen Wettbewerber weniger. -
Q: Ich bin PrivatverläuferIn und was muss ich tun?
A: Es gibt dafür eine gesetzliche Sonderregelung, aber ich kann Dir noch nicht sagen, wie und wann Amazon diese Regelung umsetzt. -
Q: Was kann ich gegen Deinen nervigen Umsatzsteuer-Spam tun?
A: Nix.
Disclaimer: Ich bin kein Amazon-Mitarbeiter und kein Steuerberater, kann und will keine steuerliche Beratung machen. Was ich hier schreibe, ist nur ein Ratschlag, den ich bestmöglich recherchiert habe. Ihr findet viele veraltete Dokumentationen bei Amazon und die neueren Dokumente sind noch unvollständig. Hier eine gute und halbwegs vollständige Doku von Amazon:
https://sellercentral-europe.amazon.com/gc/vat-education/eu-dr?ref=sc_eu_VATedu_EUDR_SeCeNews
Last but not least: Ich hätte Euch gerne genauere Informationen gegeben und auf die exakten Definitionen und Dokumentationen von Amazon verwiesen. Diese fehlen noch bzw. sind etwas unvollständig. Kein Grund für mich, hier mit dem Finger auf Amazon zu zeigen, denn Steuerberater und Finanzbeamte sind noch viel weiter zurück und die werden dafür bezahlt, diese Gesetze umzusetzen.
Hope this helps.
Wichtig: OSS und USt-Id
Lest es bitte, es ist wichtig für alle Sellerinnen und Seller inkl. Vendoren.
Zum 1.7 ändert sich das europäische Umsatzsteuerrecht grundlegend und wir Onlinehändler müssen vorher reagieren.
Am 1.7. wird es drei Händler-Typen geben:
- Viele haben sich gut vorbereitet und verkaufen weiter.
- Viele sind noch dabei und rutschen unwissentlich in zusätzliche Steuerpflichten.
- Und einige werden Anfang Juli feststellen, dass keine Bestellungen reinkommen.
Kurze Erklärung vorab
Ab 1.7.2021 tritt die grösste Änderung des Mehrwertsteuersystems europaweit in Kraft. Eine ganz wesentliche Änderung betrifft Onlinehändler. Der Marktplatz, also Amazon, wird verpflichtet, einige Angaben von Euch zu speichern und wenn die fehlen, wird Amazon keine Bestellungen für Euch durchführen.
Das ganze Thema ist keine Raketenwissenschaft, aber gefühlt 90% der SteuerberaterInnen und Finanzbeamten sind auf einem erschreckend schlechten Wissensstand. Nicht weiter schlimm, wenn die ihre Weiterbildung dem Zufall überlassen, aber es geht um Eure Umsätze.
Ein sehr guter Artikel dazu ist hier:
Achtung: Privatanbieter sind eine Ausnahme und dazu gibt es derzeit noch keine verlässlichen Informationen, wie Amazon das umsetzt.
1. Was müsst Ihr tun?
Top 1: USt-Id besorgen
Ohne USt-Id werdet Ihr ab dem 1.7.2021 nichts mehr auf Amazon verkaufen.
Die Beantragung der USt-Id braucht einige Tage/wenige Wochen. Also handelt jetzt.
Näheres im Kapitel 3.
Top 2: Beim OSS registrieren
Zwei Gründe, warum Ihr das machen solltet:
- Ihr werdet ab dem 1.7. recht schnell im Zielland umsatzsteuerpflichtig und das ist teilweise teuer, weil es in vielen Ländern nur über einen Vor-Ort-Vertreter geht und der will Geld dafür.
Deswegen gibt es den OSS und damit könnt Ihr alle B2C-Fernverkäufe in Eurem Land melden und bezahlen. - Amazon wird nur Bestellungen für Euch annehmen, wenn Ihr entweder eine USt-Id des Ziellandes habt oder beim OSS registriert seid. Gleich etwas mehr dazu im Kapitel 2.
2. Wie setzt Amazon die Änderung des Mehrwertsteuersystems um?
Und damit wären wir beim jumping point. Einige Sachen stehen noch nicht genau fest, aber es lässt sich jetzt schon erkennen, wie Amazon das Thema umsetzen wird. Leider fehlt eine exakte Definition seitens Amazon, aber aus den bisherigen Infos lässt sich das Verfahren ableiten.
Dazu gibt es 4 Variablen, die unsere Verkaufstätigkeit massgeblich beeinflussen:
USt-Id im Land Eures Unternehmensstandorts
Ohne USt-Id aus Eurem Sitzland könnt Ihr ab dem 1.7. nicht mehr gewerblich über Amazon verkaufen.
OSS-Registrierung vs zusätzliche USt-Ids
Wenn Ihr bei Amazon angebt, im OSS registriert zu sein, werden Eure Artikel auch in anderen EU-Ländern kaufbar sein.
Wenn Ihr nicht zum OSS-Verfahren registriert seid, dann wird Amazon nur Bestellungen aus den EU-Ländern annehmen, für die Ihr eine USt-Id bei Amazon eingetragen habt.
10.000 € Lieferschwelle
Hierzu ist noch nicht bekannt, wie Amazon diese Fernabsatz-Schwelle umsetzen wird.
Da es eine Ausnahmeregelung ist, die der Seller zu verantworten und zu überwachen hat, rechne ich nicht damit, dass Amazon hier einen Automatismus implementiert.
Hier verstecken sich einige Probleme für die Seller, denn wenn Ihr diese Schwelle überschritten habt, ist jede Lieferung im Zielland umsatzsteuerpflichtig. Das kann richtig teuer werden und schlimmstenfalls müsst Ihr die deutsche und die ausländische Umsatzsteuer abführen.
Privatverkäufer
Auch hier weiss man noch nicht, wie der Privatverkauf ab dem 1.7. ermöglicht wird. Deswegen kann und will ich hier nicht spekulieren und muss Euch um Geduld bitten.
3. Die FAQ dazu
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Q: Mein Steuerberater sagt, ich brauche keine USt-Id.
A: Gib Deinen Steuerberater an der örtlichen Sammelstelle für überforderte Steuerberater ab. Oder frag ihn mal, wie und ob er den neuen § 25e Abs. 2 Satz 1 UStG versteht. -
Q: Mein Finanzamt sagt, ich bekomme bzw. brauche keine USt-Id.
A: Die Antwort kenne ich. Herr, wirf Hirn vom Himmel und Extraportionen auf die Finanzämter.
Ihr habt bisher schon eine USt-Id gebraucht um die Amazon-Rechnungen aus Luxemburg richtig zu versteuern und jetzt kommt noch hinzu, dass Amazon gesetzlich verpflichtet ist, von allen gewerblichen Marktplatzhändlern eine USt-Id nachzuweisen. -
Q: Ich habe doch schon eine 22f-Bescheinigung hinterlegt und die ist noch gültig.
A: Diese Bescheinigung ist ab dem 1.7. nicht ausreichend für das neue Gesetz bzw. wird nicht mehr dazu führen, dass Amazon Euch verkaufen lässt. Ohne USt-Id ist am 1.7. Schluss für gewerbliche HändlerInnen. -
Q: Mein Steuerberater kümmert sich um den ganzen Steuerkram.
A: Wenn Du am 1.7. keine Bestellungen reinbekommst, dann wirst Du sehen, dass Du im Irrtum warst. -
Q: Mein Steuerberater sagt, das ganze Änderungsgedöns wäre noch garnicht geregelt und wir sollen abwarten.
A: Das höre ich fast täglich und zeigt nur, dass Steuerberater keinen Bock auf Umsatzsteuer und Weiterbildung haben. Es gibt sicherlich noch einige Details, die noch zu regeln sind, aber das Gesetz liegt seit letztem Jahr vor und Amazon muss sich ab dem 1.7. daran halten. Ihr auch. -
Q: Wie bekomme ich eine USt-Id?
A: Finanzamt anrufen, denen erklären, dass Ihr aufgrund §13b und des neuen §25e des UStG eine USt-Id braucht. Dann setzen die einen Merker in Euren Stammdaten und können auch die USt-Id beantragen. Ich schlage vor, dass Ihr den Merker setzen lasst und die USt-Id selber bei der zentralen Steuerverwaltung Eures Landes beantragt, denn Finanzämter sind schon mal langsam und viel Zeit habt Ihr nicht mehr. Rechnet mit 3 Tagen bis 2 Wochen für die Beantragung und wahrscheinlich wird es kurz vor dem 1.7. länger dauern. -
Q: Muss ich was bei der USt-Id beachten?
A: Oh ja. Die Geschäfts- und Kontaktinformationen müssen mit den Daten des Finanzamts übereinstimmen, denn Amazon muss Eure USt-Id qualifiziert prüfen. Dazu werden Eure Identitätsdaten und die USt-Id zur Prüfung eingereicht.
Wenn Ihr also “Knoblauchpressenexpress” als Firmenname gewählt habt, Euer Finanzamt aber nur den Steuerpflichtigen “Erik Mustermann” kennt, wird die Überprüfung der USt-Id fehlschlagen.
Vorsicht: Eine Änderung der Identitätsdaten kann zu einer vorübergehenden Kontensperrung führen. Wenn Ihr hier früher irgendeinen Phantasienamen angegeben habt, dann habt Ihr jetzt echt ein Problem; ggf. kann Euch der Seller-Service helfen.
Eure Identitätsdaten findet Ihr hier:
https://sellercentral-europe.amazon.com/sw/SSR/BusinessKYCInfo/spaDashboard/ -
Q: Wie registriere ich mich zum OSS?
A: Ich schreib noch einen Artikel dazu. Kommt heute oder morgen. -
Q: Kann mein Steuerberater diese OSS-Registrierung für mich machen?
A: Kann sein. Es gibt, Stand heute, widersprüchliche Aussagen dazu. Ihr habt aber nur noch 4 Wochen Zeit um die Registrierung zu erledigen. Daher ist Abwarten keine gute Option. -
Q: Auf der YouTube-Akademie hat man mir gesagt, dass ich diese USt-Id nicht brauche, also warum machst Du so einen Wind um die Nummer?
A: Eine Win-Win-Situation: Du brauchst Dich nicht um die Umsatzsteuer-Id kümmern und ich habe ab 1.7. einen Wettbewerber weniger. -
Q: Ich bin PrivatverläuferIn und was muss ich tun?
A: Es gibt dafür eine gesetzliche Sonderregelung, aber ich kann Dir noch nicht sagen, wie und wann Amazon diese Regelung umsetzt. -
Q: Was kann ich gegen Deinen nervigen Umsatzsteuer-Spam tun?
A: Nix.
Disclaimer: Ich bin kein Amazon-Mitarbeiter und kein Steuerberater, kann und will keine steuerliche Beratung machen. Was ich hier schreibe, ist nur ein Ratschlag, den ich bestmöglich recherchiert habe. Ihr findet viele veraltete Dokumentationen bei Amazon und die neueren Dokumente sind noch unvollständig. Hier eine gute und halbwegs vollständige Doku von Amazon:
https://sellercentral-europe.amazon.com/gc/vat-education/eu-dr?ref=sc_eu_VATedu_EUDR_SeCeNews
Last but not least: Ich hätte Euch gerne genauere Informationen gegeben und auf die exakten Definitionen und Dokumentationen von Amazon verwiesen. Diese fehlen noch bzw. sind etwas unvollständig. Kein Grund für mich, hier mit dem Finger auf Amazon zu zeigen, denn Steuerberater und Finanzbeamte sind noch viel weiter zurück und die werden dafür bezahlt, diese Gesetze umzusetzen.
Hope this helps.
0 Antworten
Seller_Q8CWPyI0feUOc
Ich möchte Dir meinen herzlichen Dank aussprechen - was Du hier freiwillig und umsonst an Informationen teilst, die Du recherchiert hast, ist echt klasse.
Im Grunde könnte es Dir ja sonstwo vorbeigehen, was mit anderen Verkäufern ist.
Seller_lWULhnXk2YqER
Ich kann hier einen Thread nach dem anderen lesen und raffe es trotzdem nicht:-(
Wenn ich nach Europa verkaufe und 10.000 Euro im Jahr nicht überschreite, muss ich dann trotzdem eine OSS-Anmeldung starten?grübel
Seller_BX3FOYou3m66V
@antigrav
noch ein interessanter Punkt wäre sicherlich noch:
Ich bin Seller in Deutschland und lagere und verkaufe nur in Deutschland - muss ich irgendwas beachten außer eine USt-Nr (die wie von dir genannt Namentlich passt) zu haben?
Seller_sSVplICqQAXRt
Ich ergänze die FAQ:
Q: Wann kann DATEV das OSS abbilden?
A: Nicht vor 08/2021.
Q: Was bedeutet das?
A: Wir lassen uns überraschen was dabei rauskommt.
Q: Gibt es noch ein Land in Europa das OSS für seine Leute ernst nimmt?
A: Bis auf Österreich wahrscheinlich nicht.
Q: Gibt es ein Land in Europa das OSS für Händler aus DE ernst nimmt?
A: Ja, alle.
Mehr Zynismus fällt mir zum Thema OSS nicht ein.
@Antigrav Blitzsaubere Arbeit, Respekt!
Seller_o08bDpIQinstC
Hi,
also ich habe die 22f
muss ich jetzt nur noch auf folgenden Button klicken, oder ? bin verwirrt
Bitte wählen sie ihr Land für Union-OSS aus
und dann auf Deutschland !??
denn mehr Auswahl habe ich nicht,
kommt da noch weiteres zu erledigen ?
Seller_Jg7zCWVFCqY7s
Du wirst mehr wie einen weniger haben
Seller_FoObmc2u3xOBV
auch wenn es nicht ganz zum Thema passt. Wird die 22F mit Ablauf nun hinfällig, oder muss man die Bescheinung neu beantragen?
Ich glaube irgendwo gelesen zu haben, wirs hinfällig, weiss aber nicht mehr wo.
Seller_jIZEfFe2KTDKP
Hat jemand Erfahrung mit OSS für Kleinunternehmerregelung
Wir verkaufen gelegentlich Artikel nach Österreich ≤10.000€/Jahr
Wird das ohne OSS Anmeldung dann von Amazon unterbunden werden, obwohl wir unter der 10.000€ Grenze liegen.
Verstehe nicht ganz, ob bei OSS Anmeldung dann trotz Kleinunternehmerregleung in Deutschland die Umsatzsteuer für gelieferte Ware B2C nach Österreich bezahlt werden muss!
Us-St _ ID haben wir bereits , OSS nicht.
Seller_OHmWFLPCtkQLZ
Großen Respekt @antigrav - mal wieder ein toller Thread.
Bei mir sieht es so aus, dass ich bisher unter 10k Umsatz p.a. ins EU Ausland geblieben bin, doch in diesem Jahr ohne Handbremse vermutlich drüber käme. Dennoch werde ich mich wohl noch nicht bei OSS registrieren sondern zumindest in diesem Jahr die Umsatzeinbußen in Kauf nehmen.
Hauptgrund: ich nutze (noch) lexoffice und dort ist bislang nicht vorgesehen, Rechnungen zu anderen USt.-Sätzen als 19%/7%/0% zu buchen Auf Nachfrage hin meinte der Support lapidar, dass da auch noch nix geplant sei. Tja und wenn ich faktisch gar nicht in der Lage bin, korrekte Rechnungen zu stellen, macht ja auch eine Registrierung keinen Sinn.
Auch wenn mich die Mehrkosten ziemlich schlucken lassen, werde ich wohl zum Buchhaltungsbutler wechseln… doch unterjährig macht das ja noch weniger Spaß als so ein Wechsel ohnehin schon macht.
Seller_vNoy1RexvRGW7
@antigrav Der Wahnsinn, was Du Dir für Mühe gegeben hast. Vielen lieben Dank für die Zeit, die Arbeit und das Teilen !!!