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Seller_tM58IX0PfY3g3

Umsatzsteuerzertifikat?

Hallo, ich bin ein ganz kleines Licht hier und verkaufe nur alle Jubeljahre mal was Gebrauchtes. Jetzt bekomme ich die Nachricht, dass ich eine USt-Id nebst Zertifikat hinterlegen soll. Die ID ist schon da, sowas habe ich zufällig. Und meinetwegen könnte ich auch ein Zertifikat hochladen. Nur: wo kriege ich das her? Bei Amazon bekomme ich nur ein Link zur Bestätigung ausländischer Ust-IDs, beim BZSt finde ich gar nichts in der Art. Ich weiß echt nicht, was mir das alles soll. Soll man jetzt plötzlich nicht mehr privat bei Amazon verkaufen, oder wie? Danke für Erleuchtungen!

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Seller_tM58IX0PfY3g3

Umsatzsteuerzertifikat?

Hallo, ich bin ein ganz kleines Licht hier und verkaufe nur alle Jubeljahre mal was Gebrauchtes. Jetzt bekomme ich die Nachricht, dass ich eine USt-Id nebst Zertifikat hinterlegen soll. Die ID ist schon da, sowas habe ich zufällig. Und meinetwegen könnte ich auch ein Zertifikat hochladen. Nur: wo kriege ich das her? Bei Amazon bekomme ich nur ein Link zur Bestätigung ausländischer Ust-IDs, beim BZSt finde ich gar nichts in der Art. Ich weiß echt nicht, was mir das alles soll. Soll man jetzt plötzlich nicht mehr privat bei Amazon verkaufen, oder wie? Danke für Erleuchtungen!

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Seller_AgITaKv6biVbm
In Antwort auf: Post von: Seller_tM58IX0PfY3g3

HAllo. Mir ergeht es wie Dir. Allerdings weiß ich nichts von wegen ID oder Ust-Id.
Wie verfährt man, falls man noch als Verkäufer ab und an was verkaufen möchte?
Danke für eine Antwort.
Grüße aus dem Münsterland

00
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Seller_rWYeAtcDJiqks
In Antwort auf: Post von: Seller_tM58IX0PfY3g3

Hallo zusammen,

ich habe ein sehr ähnliches Problem als neuer Verkäufer.
Ich hatte nicht gewusst, dass man eine Steuerbescheinigung (Zertifikat) benötigt um verkaufen zu können. Eine USt-IdNr. habe ich als Unternehmer schon seit vielen Jahren, diese wurde auch von Amazon erfolgreich bestätigt. Dennoch wurde mein Konto aufgrund des fehlenden Zertifikats gesperrt.
Anscheinend ändern sich zum 01.07.2021 die Gesetze, sodass hier lediglich die USt-IdNr. - und nicht mehr zusätzlich das Zertifikat - benötigt wird.

Die USt-IdNr. wird also in jedem Falle benötigt, soweit ich das verstanden habe.

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Seller_Q8CWPyI0feUOc
In Antwort auf: Post von: Seller_tM58IX0PfY3g3

Ich denke, Du verwechselt da was - wenn Du privater Verkäufer bist, hast Du keine UST.-ID, kannst Du also nicht zufällig haben. Ebensowenig das 22f Formular, das bisher erforderlich war und das durch die UST.-ID ersetzt wird.
Du meinst wahrscheinlich Deine persönlich Steuer-ID, die jeder Bürger hat und lebenslang gilt - hat damit rein gar nichts zu tun.
Wie amazon ab dem 01.07 2021 mit den privaten Verkäufern umgeht, ist soweit ich weiß noch nicht bekannt.

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Seller_NuRqGGnfAEipV
In Antwort auf: Post von: Seller_tM58IX0PfY3g3

Ein Umsatzsteuerzertifikat kann unter nachfolgendem Link beim Bundeszentralamt für Steuern angefordert werden. Kommt dann nach einigen Tagen per Briefpost.
Sollte man noch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben, kann man diese dort auch gleich beantragen.

Antrag auf Erteilung oder erneute Zusendung einer bereits erteilten
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=ustid

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Seller_ZmAvTfFRq6CVu
In Antwort auf: Post von: Seller_tM58IX0PfY3g3

Das erinnert mich doch sehr stark an die Diskussion mit der 22f-Bescheinigung und den privaten Verkäufern.

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Seller_7SJw3TTxiiEir
In Antwort auf: Post von: Seller_tM58IX0PfY3g3

Das geht offenbar vielen so. Ein Händler kauft mit Gewinnabsicht ein und verkauft wieder, er bekommt beim Einkauf die Umsatzsteuer als Vorsteuer wieder und muss beim Verkauf Umsatzsteuer berechnen. Wer aber privat z. B. ein Auto kauft zahlt darauf Umsatzsteuer, wenn er es wieder verkauft, gebraucht, ist keine Umsatzsteuer fällig. Wer sein Auto verkauft braucht doch keine Umsatzsteuer-ID. Amazon verlangt das auch von mir, obwohl ich nur gebrauchte Dinge aus Privatbesitz verkaufe. Ohne Gewinn. Folglich bin ich kein Händler sondern Privatverkäufer. Diese hat amazon nicht auf den Schirm.

00
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Seller_jtEOtJqjlOpm6
In Antwort auf: Post von: Seller_tM58IX0PfY3g3

Ich z.B. verkaufe ausschließlich innerhalb Deutschlands.
Da brauche ich die OSS doch nicht, oder?

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Jessica_Amazon_
In Antwort auf: Post von: Seller_tM58IX0PfY3g3

Hallo,

Die Gesetzesänderungen betreffen weder Kleingewerbetreibende, noch private Verkäufer. Sie werden auch nach dem 1. Juli ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf Amazon verkaufen können.

Grüße
Jessica

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Seller_2KaR7NWoKfu7N
In Antwort auf: Post von: Seller_tM58IX0PfY3g3

Ergänzend dazu Eine IT- Rechtskanzlei meint dass der Verkauf von Gebrauchtem, Sammlungsgegenständen, Antiquitäten usw ebenso von den Änderungen ausgenommen sei. Damit wäre der Buchandel mit antiquarischen Büchern auch nicht betroffen…
Ich habe das Problem dasdas FA bei Erteilung einer UStId eine monatliche Vorab- Meldung verlangt. Kennt ihr das auch ?
https://www.it-recht-kanzlei.de/eu-umsatzsteuerreform-online-handel-juli-2021.html.

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Seller_tM58IX0PfY3g3

Umsatzsteuerzertifikat?

Hallo, ich bin ein ganz kleines Licht hier und verkaufe nur alle Jubeljahre mal was Gebrauchtes. Jetzt bekomme ich die Nachricht, dass ich eine USt-Id nebst Zertifikat hinterlegen soll. Die ID ist schon da, sowas habe ich zufällig. Und meinetwegen könnte ich auch ein Zertifikat hochladen. Nur: wo kriege ich das her? Bei Amazon bekomme ich nur ein Link zur Bestätigung ausländischer Ust-IDs, beim BZSt finde ich gar nichts in der Art. Ich weiß echt nicht, was mir das alles soll. Soll man jetzt plötzlich nicht mehr privat bei Amazon verkaufen, oder wie? Danke für Erleuchtungen!

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Seller_tM58IX0PfY3g3

Umsatzsteuerzertifikat?

Hallo, ich bin ein ganz kleines Licht hier und verkaufe nur alle Jubeljahre mal was Gebrauchtes. Jetzt bekomme ich die Nachricht, dass ich eine USt-Id nebst Zertifikat hinterlegen soll. Die ID ist schon da, sowas habe ich zufällig. Und meinetwegen könnte ich auch ein Zertifikat hochladen. Nur: wo kriege ich das her? Bei Amazon bekomme ich nur ein Link zur Bestätigung ausländischer Ust-IDs, beim BZSt finde ich gar nichts in der Art. Ich weiß echt nicht, was mir das alles soll. Soll man jetzt plötzlich nicht mehr privat bei Amazon verkaufen, oder wie? Danke für Erleuchtungen!

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Umsatzsteuerzertifikat?

von Seller_tM58IX0PfY3g3

Hallo, ich bin ein ganz kleines Licht hier und verkaufe nur alle Jubeljahre mal was Gebrauchtes. Jetzt bekomme ich die Nachricht, dass ich eine USt-Id nebst Zertifikat hinterlegen soll. Die ID ist schon da, sowas habe ich zufällig. Und meinetwegen könnte ich auch ein Zertifikat hochladen. Nur: wo kriege ich das her? Bei Amazon bekomme ich nur ein Link zur Bestätigung ausländischer Ust-IDs, beim BZSt finde ich gar nichts in der Art. Ich weiß echt nicht, was mir das alles soll. Soll man jetzt plötzlich nicht mehr privat bei Amazon verkaufen, oder wie? Danke für Erleuchtungen!

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Seller_AgITaKv6biVbm
In Antwort auf: Post von: Seller_tM58IX0PfY3g3

HAllo. Mir ergeht es wie Dir. Allerdings weiß ich nichts von wegen ID oder Ust-Id.
Wie verfährt man, falls man noch als Verkäufer ab und an was verkaufen möchte?
Danke für eine Antwort.
Grüße aus dem Münsterland

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Seller_rWYeAtcDJiqks
In Antwort auf: Post von: Seller_tM58IX0PfY3g3

Hallo zusammen,

ich habe ein sehr ähnliches Problem als neuer Verkäufer.
Ich hatte nicht gewusst, dass man eine Steuerbescheinigung (Zertifikat) benötigt um verkaufen zu können. Eine USt-IdNr. habe ich als Unternehmer schon seit vielen Jahren, diese wurde auch von Amazon erfolgreich bestätigt. Dennoch wurde mein Konto aufgrund des fehlenden Zertifikats gesperrt.
Anscheinend ändern sich zum 01.07.2021 die Gesetze, sodass hier lediglich die USt-IdNr. - und nicht mehr zusätzlich das Zertifikat - benötigt wird.

Die USt-IdNr. wird also in jedem Falle benötigt, soweit ich das verstanden habe.

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Seller_Q8CWPyI0feUOc
In Antwort auf: Post von: Seller_tM58IX0PfY3g3

Ich denke, Du verwechselt da was - wenn Du privater Verkäufer bist, hast Du keine UST.-ID, kannst Du also nicht zufällig haben. Ebensowenig das 22f Formular, das bisher erforderlich war und das durch die UST.-ID ersetzt wird.
Du meinst wahrscheinlich Deine persönlich Steuer-ID, die jeder Bürger hat und lebenslang gilt - hat damit rein gar nichts zu tun.
Wie amazon ab dem 01.07 2021 mit den privaten Verkäufern umgeht, ist soweit ich weiß noch nicht bekannt.

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Seller_NuRqGGnfAEipV
In Antwort auf: Post von: Seller_tM58IX0PfY3g3

Ein Umsatzsteuerzertifikat kann unter nachfolgendem Link beim Bundeszentralamt für Steuern angefordert werden. Kommt dann nach einigen Tagen per Briefpost.
Sollte man noch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben, kann man diese dort auch gleich beantragen.

Antrag auf Erteilung oder erneute Zusendung einer bereits erteilten
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=ustid

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Seller_ZmAvTfFRq6CVu
In Antwort auf: Post von: Seller_tM58IX0PfY3g3

Das erinnert mich doch sehr stark an die Diskussion mit der 22f-Bescheinigung und den privaten Verkäufern.

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Seller_7SJw3TTxiiEir
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Das geht offenbar vielen so. Ein Händler kauft mit Gewinnabsicht ein und verkauft wieder, er bekommt beim Einkauf die Umsatzsteuer als Vorsteuer wieder und muss beim Verkauf Umsatzsteuer berechnen. Wer aber privat z. B. ein Auto kauft zahlt darauf Umsatzsteuer, wenn er es wieder verkauft, gebraucht, ist keine Umsatzsteuer fällig. Wer sein Auto verkauft braucht doch keine Umsatzsteuer-ID. Amazon verlangt das auch von mir, obwohl ich nur gebrauchte Dinge aus Privatbesitz verkaufe. Ohne Gewinn. Folglich bin ich kein Händler sondern Privatverkäufer. Diese hat amazon nicht auf den Schirm.

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Seller_jtEOtJqjlOpm6
In Antwort auf: Post von: Seller_tM58IX0PfY3g3

Ich z.B. verkaufe ausschließlich innerhalb Deutschlands.
Da brauche ich die OSS doch nicht, oder?

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Jessica_Amazon_
In Antwort auf: Post von: Seller_tM58IX0PfY3g3

Hallo,

Die Gesetzesänderungen betreffen weder Kleingewerbetreibende, noch private Verkäufer. Sie werden auch nach dem 1. Juli ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf Amazon verkaufen können.

Grüße
Jessica

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Seller_2KaR7NWoKfu7N
In Antwort auf: Post von: Seller_tM58IX0PfY3g3

Ergänzend dazu Eine IT- Rechtskanzlei meint dass der Verkauf von Gebrauchtem, Sammlungsgegenständen, Antiquitäten usw ebenso von den Änderungen ausgenommen sei. Damit wäre der Buchandel mit antiquarischen Büchern auch nicht betroffen…
Ich habe das Problem dasdas FA bei Erteilung einer UStId eine monatliche Vorab- Meldung verlangt. Kennt ihr das auch ?
https://www.it-recht-kanzlei.de/eu-umsatzsteuerreform-online-handel-juli-2021.html.

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Wie verfährt man, falls man noch als Verkäufer ab und an was verkaufen möchte?
Danke für eine Antwort.
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Hallo zusammen,

ich habe ein sehr ähnliches Problem als neuer Verkäufer.
Ich hatte nicht gewusst, dass man eine Steuerbescheinigung (Zertifikat) benötigt um verkaufen zu können. Eine USt-IdNr. habe ich als Unternehmer schon seit vielen Jahren, diese wurde auch von Amazon erfolgreich bestätigt. Dennoch wurde mein Konto aufgrund des fehlenden Zertifikats gesperrt.
Anscheinend ändern sich zum 01.07.2021 die Gesetze, sodass hier lediglich die USt-IdNr. - und nicht mehr zusätzlich das Zertifikat - benötigt wird.

Die USt-IdNr. wird also in jedem Falle benötigt, soweit ich das verstanden habe.

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Hallo zusammen,

ich habe ein sehr ähnliches Problem als neuer Verkäufer.
Ich hatte nicht gewusst, dass man eine Steuerbescheinigung (Zertifikat) benötigt um verkaufen zu können. Eine USt-IdNr. habe ich als Unternehmer schon seit vielen Jahren, diese wurde auch von Amazon erfolgreich bestätigt. Dennoch wurde mein Konto aufgrund des fehlenden Zertifikats gesperrt.
Anscheinend ändern sich zum 01.07.2021 die Gesetze, sodass hier lediglich die USt-IdNr. - und nicht mehr zusätzlich das Zertifikat - benötigt wird.

Die USt-IdNr. wird also in jedem Falle benötigt, soweit ich das verstanden habe.

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Ich denke, Du verwechselt da was - wenn Du privater Verkäufer bist, hast Du keine UST.-ID, kannst Du also nicht zufällig haben. Ebensowenig das 22f Formular, das bisher erforderlich war und das durch die UST.-ID ersetzt wird.
Du meinst wahrscheinlich Deine persönlich Steuer-ID, die jeder Bürger hat und lebenslang gilt - hat damit rein gar nichts zu tun.
Wie amazon ab dem 01.07 2021 mit den privaten Verkäufern umgeht, ist soweit ich weiß noch nicht bekannt.

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Ich denke, Du verwechselt da was - wenn Du privater Verkäufer bist, hast Du keine UST.-ID, kannst Du also nicht zufällig haben. Ebensowenig das 22f Formular, das bisher erforderlich war und das durch die UST.-ID ersetzt wird.
Du meinst wahrscheinlich Deine persönlich Steuer-ID, die jeder Bürger hat und lebenslang gilt - hat damit rein gar nichts zu tun.
Wie amazon ab dem 01.07 2021 mit den privaten Verkäufern umgeht, ist soweit ich weiß noch nicht bekannt.

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Seller_NuRqGGnfAEipV
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Ein Umsatzsteuerzertifikat kann unter nachfolgendem Link beim Bundeszentralamt für Steuern angefordert werden. Kommt dann nach einigen Tagen per Briefpost.
Sollte man noch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben, kann man diese dort auch gleich beantragen.

Antrag auf Erteilung oder erneute Zusendung einer bereits erteilten
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

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Ein Umsatzsteuerzertifikat kann unter nachfolgendem Link beim Bundeszentralamt für Steuern angefordert werden. Kommt dann nach einigen Tagen per Briefpost.
Sollte man noch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben, kann man diese dort auch gleich beantragen.

Antrag auf Erteilung oder erneute Zusendung einer bereits erteilten
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https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=ustid

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Seller_ZmAvTfFRq6CVu
In Antwort auf: Post von: Seller_tM58IX0PfY3g3

Das erinnert mich doch sehr stark an die Diskussion mit der 22f-Bescheinigung und den privaten Verkäufern.

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Seller_ZmAvTfFRq6CVu
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Das erinnert mich doch sehr stark an die Diskussion mit der 22f-Bescheinigung und den privaten Verkäufern.

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Seller_7SJw3TTxiiEir
In Antwort auf: Post von: Seller_tM58IX0PfY3g3

Das geht offenbar vielen so. Ein Händler kauft mit Gewinnabsicht ein und verkauft wieder, er bekommt beim Einkauf die Umsatzsteuer als Vorsteuer wieder und muss beim Verkauf Umsatzsteuer berechnen. Wer aber privat z. B. ein Auto kauft zahlt darauf Umsatzsteuer, wenn er es wieder verkauft, gebraucht, ist keine Umsatzsteuer fällig. Wer sein Auto verkauft braucht doch keine Umsatzsteuer-ID. Amazon verlangt das auch von mir, obwohl ich nur gebrauchte Dinge aus Privatbesitz verkaufe. Ohne Gewinn. Folglich bin ich kein Händler sondern Privatverkäufer. Diese hat amazon nicht auf den Schirm.

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Seller_7SJw3TTxiiEir
In Antwort auf: Post von: Seller_tM58IX0PfY3g3

Das geht offenbar vielen so. Ein Händler kauft mit Gewinnabsicht ein und verkauft wieder, er bekommt beim Einkauf die Umsatzsteuer als Vorsteuer wieder und muss beim Verkauf Umsatzsteuer berechnen. Wer aber privat z. B. ein Auto kauft zahlt darauf Umsatzsteuer, wenn er es wieder verkauft, gebraucht, ist keine Umsatzsteuer fällig. Wer sein Auto verkauft braucht doch keine Umsatzsteuer-ID. Amazon verlangt das auch von mir, obwohl ich nur gebrauchte Dinge aus Privatbesitz verkaufe. Ohne Gewinn. Folglich bin ich kein Händler sondern Privatverkäufer. Diese hat amazon nicht auf den Schirm.

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Seller_jtEOtJqjlOpm6
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Ich z.B. verkaufe ausschließlich innerhalb Deutschlands.
Da brauche ich die OSS doch nicht, oder?

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Seller_jtEOtJqjlOpm6
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Ich z.B. verkaufe ausschließlich innerhalb Deutschlands.
Da brauche ich die OSS doch nicht, oder?

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Jessica_Amazon_
In Antwort auf: Post von: Seller_tM58IX0PfY3g3

Hallo,

Die Gesetzesänderungen betreffen weder Kleingewerbetreibende, noch private Verkäufer. Sie werden auch nach dem 1. Juli ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf Amazon verkaufen können.

Grüße
Jessica

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Jessica_Amazon_
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Hallo,

Die Gesetzesänderungen betreffen weder Kleingewerbetreibende, noch private Verkäufer. Sie werden auch nach dem 1. Juli ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf Amazon verkaufen können.

Grüße
Jessica

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Seller_2KaR7NWoKfu7N
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Ergänzend dazu Eine IT- Rechtskanzlei meint dass der Verkauf von Gebrauchtem, Sammlungsgegenständen, Antiquitäten usw ebenso von den Änderungen ausgenommen sei. Damit wäre der Buchandel mit antiquarischen Büchern auch nicht betroffen…
Ich habe das Problem dasdas FA bei Erteilung einer UStId eine monatliche Vorab- Meldung verlangt. Kennt ihr das auch ?
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Ergänzend dazu Eine IT- Rechtskanzlei meint dass der Verkauf von Gebrauchtem, Sammlungsgegenständen, Antiquitäten usw ebenso von den Änderungen ausgenommen sei. Damit wäre der Buchandel mit antiquarischen Büchern auch nicht betroffen…
Ich habe das Problem dasdas FA bei Erteilung einer UStId eine monatliche Vorab- Meldung verlangt. Kennt ihr das auch ?
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