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Seller_0FV2L4YY90afU

Rechnungen nachträglich ändern

Guten Morgen,

wir nehmen am Berechnungsservice von Amazon teil, und Amazon erzeugt für uns vollautomatisch Rechnungen nach jedem Verkauf. Unsere Kunden können diese dann in Ihrem Bestellbereich runterladen.

Seit November 2017 nehmen wir an dem Programm teil. Jetzt müssen wir aus steuerlichen Gründen, Rechnungen ändern, eigentlich stornieren und neu erzeugen.
Amazon sagt das geht Sie nix an, ich zitiere: “Umsatzsteuer-Berechnungsservice keine Unterstützung für Rechnungsstellungskorrekturen:”

jemand ne idee zu dem Thema…

LG müller - twist4

1674 Aufrufe
125 Antworten
Tags:Steuern
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Seller_0FV2L4YY90afU

Rechnungen nachträglich ändern

Guten Morgen,

wir nehmen am Berechnungsservice von Amazon teil, und Amazon erzeugt für uns vollautomatisch Rechnungen nach jedem Verkauf. Unsere Kunden können diese dann in Ihrem Bestellbereich runterladen.

Seit November 2017 nehmen wir an dem Programm teil. Jetzt müssen wir aus steuerlichen Gründen, Rechnungen ändern, eigentlich stornieren und neu erzeugen.
Amazon sagt das geht Sie nix an, ich zitiere: “Umsatzsteuer-Berechnungsservice keine Unterstützung für Rechnungsstellungskorrekturen:”

jemand ne idee zu dem Thema…

LG müller - twist4

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Seller_p54bTtm2gU7fK
In Antwort auf: Post von: Seller_0FV2L4YY90afU

Damit hast du dir die Antwort doch schon gegeben.
Stornieren und neu erzeugen.

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Seller_C7lJ4iwlZisC0
In Antwort auf: Post von: Seller_0FV2L4YY90afU

Und insgesamt hier mal die Forensuche bemühen:
Zum Thema Umsatzssteuerservice von amazon findest du jede Menge (meist kritische) Infos im Forum.
Ich würde den niemals nie nicht benutzen. :roll_eyes:

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Seller_O6Rdt6P5lAPDt
In Antwort auf: Post von: Seller_0FV2L4YY90afU

Du könntest eine Stornorechnung erstellen und dann eine neue Rechnung mit Bezug auf die stornierte Rechnung (ersetzt Rechnung xyz vom x.x.2019). Beides muss dann noch den Kunden erreichen. Letzteres wird im Zweifelsfall schwierig nachzuweisen.

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Seller_lUjCjVvdwpA0r
In Antwort auf: Post von: Seller_0FV2L4YY90afU

Es wäre für viele wohl sehr relevant zu wissen, was in diesem Fall mit den von Amazon ausgestellten Rechnungen falsch war. Klar kannst du hier eventuell nicht alles offenlegen, aber vielleicht kannst du darauf hinweisen wo das Problem lag?

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Seller_p54bTtm2gU7fK
In Antwort auf: Post von: Seller_0FV2L4YY90afU

@twist4_medienlabor
Warum musst du die Rechnungen korrigieren ?

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Seller_TdlkFMJ1URtbJ
In Antwort auf: Post von: Seller_0FV2L4YY90afU

Wer das nutzt schiesst sich meiner Meinung nach genauso ins Aus wie all jene die Payment by Amazon im eigenen Shop anbieten. Da gehen dann auch noch die letzten Prozente an Eigenständigkeit und Solopfaden verloren. Stornieren, fertige neu an und verlasse das Programm. Man wird immer warm empfangen bei den Innovationen hier aber kalt abserviert wenn man dann Probleme damit hat. Liebe Grüße und schönes Wochenende.

40
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Seller_0FV2L4YY90afU
In Antwort auf: Post von: Seller_0FV2L4YY90afU

Es geht um Schwellenwertüberschreitung nach Österreich und in dem Zusammenhang um korrigierte Umsatzsteuervoranmeldungen in DE, PL und CZ… und DE will als Nachweis in Form von Rechnungen sehen.

Schwellenwertüberschreitung im 11/2017 - dann umgehend Österreichische Steuernummer beantragt, im Amazon System im Juni 2018 nach erhalt eingepflegt… ab dem zeitpunkt korrekte RE mit 20% MwSt.

Für den Zeitraum 01/2017-08/2018 müssen alle Rechnungen mit Lieferung nach AT an Privat von 19% auf 20% korrigiert werden. Also am besten Storno und Neuerzeugung. Denn die in den ursprünglichen Rechnungen ausgewiesene Mehrwertsteuer von 19% ist geschuldet, bis sie korrigiert wird. Also Stornorechnung mit 19% und neue Rechnung mit 20%. Ohne Rechnungskorrektur = keine Korrektur der Voranmeldungen.

Und wir sprechen hier von über 7000 Ausgangsrechnungen pro Monat, wovon ca.

Amazon sagt Zitat:

Bitte wenden Sie sich in Bezug auf das Thema Rechnungskorrekturen bzw. Stornorechnungen an Ihren Steuerberater.
Da der Umsatzsteuer-Berechnungsservice hierfür keine Funktion beinhaltet, liegen Korrekturen von Rechnungen im Verantwortungsbereich des jeweiligen Teilnehmers und der
Verkäuferservice kann Ihnen in Bezug auf dieses Thema keine konkreteren Informationen geben.

Sind für jeden Tipp dankbar…

LG

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Seller_mnsnKxnZHxQjJ
In Antwort auf: Post von: Seller_0FV2L4YY90afU

Wie soll das gehen… Rechnungen aus 2017 stornieren die bereits beim Kunden liegen… ??

Ihr könnt sie in 2019 gutschreiben und neu erstellen…

Steuerrecht lässt grüßen

Gruß Olli

00
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Seller_iRNSqtYH1ewPJ
In Antwort auf: Post von: Seller_0FV2L4YY90afU

Ich bin zwar kein Steuerberater, aber wenn es um falsche Vorsteueranmeldungen / Zahlungen geht, so funktioniert dies nur in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Steuerbehörden.

Wenn ich es richtig verstanden haben wurden bei vielen Rechnungen die Steuern ans dt,. FA abgeführt obwohl die eigentlich an die Empfängerländer hätten gehen müssen.

Jede RE zu stornieren / etwaige Beträge zu erstatten ist wenig praktikabel und sehr kostenintensiv. Die Aussage, dass dann zudem 2 Rechnungen im Umlauf sind ist zudem Unsinn - da auch bei einer Stornierung der Empfänger ja beliebig viele Kopien hätte machen können - es sind somit immer mehr RE´s im Umlauf.

Praktikabel sollte es sein eine Aufstellung der zu korrigierenden Verkäufe zu liefern - zunächst die Steuern bei den richtigen FA´s anmelden und zahlen - verhindert ggf. noch Strafen der jeweiligen Länder-FA.

Erst dann die ans dt. FA zu viel bezahlte Steuer geltend machen - mit entsprechenden Nachweisen der Zahlung, Listen.

Dies muß natürlich innerhalb des Korrekturzeitraumes geschehen. Ich kann mir vorstellen, dass das dt. FA bei Überzahlung die Korrektur akzeptiert, Andere Länder andere Sitten.

Den Finanzämtern ist es vermutlich egal ob die Kunden korrigierte RE´s erhalten - Hauptsache die Steuer kommt.

Wenn es sich um Kleinbeträge handelt wird auch kaum ein Kunde sich die Steuer vom dt. FA erstatten lassen, da hier die Brühe teurer würde als die Beilage.

In jedem Fall kann dies steuerlich fundiert nur Dein Steuerberater in Zusammenarbeit mit dem dt. FA klären!

Dies ist ganz sicher kein Einzelfall, so dass es hier Verfahrensregeln geben wird.

nur so meine laienhafte Meinung

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Seller_cil8ZPWu8wa9T
In Antwort auf: Post von: Seller_0FV2L4YY90afU

Du hast jeden Monat vor Abgabe der Umsatzsteuererklärung über die SellerCentral die Möglichkeit, die von Amazon gesammelten Steuerdaten mit einer Korrekturdatei abzuändern. D.h. Du kannst damit also auch Amazon-Rechnungen stornieren und deine selbst erstellten Korrektur-Rechnungen hinzufügen.

Martin

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Seller_0FV2L4YY90afU

Rechnungen nachträglich ändern

Guten Morgen,

wir nehmen am Berechnungsservice von Amazon teil, und Amazon erzeugt für uns vollautomatisch Rechnungen nach jedem Verkauf. Unsere Kunden können diese dann in Ihrem Bestellbereich runterladen.

Seit November 2017 nehmen wir an dem Programm teil. Jetzt müssen wir aus steuerlichen Gründen, Rechnungen ändern, eigentlich stornieren und neu erzeugen.
Amazon sagt das geht Sie nix an, ich zitiere: “Umsatzsteuer-Berechnungsservice keine Unterstützung für Rechnungsstellungskorrekturen:”

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Seller_0FV2L4YY90afU

Rechnungen nachträglich ändern

Guten Morgen,

wir nehmen am Berechnungsservice von Amazon teil, und Amazon erzeugt für uns vollautomatisch Rechnungen nach jedem Verkauf. Unsere Kunden können diese dann in Ihrem Bestellbereich runterladen.

Seit November 2017 nehmen wir an dem Programm teil. Jetzt müssen wir aus steuerlichen Gründen, Rechnungen ändern, eigentlich stornieren und neu erzeugen.
Amazon sagt das geht Sie nix an, ich zitiere: “Umsatzsteuer-Berechnungsservice keine Unterstützung für Rechnungsstellungskorrekturen:”

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LG müller - twist4

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Rechnungen nachträglich ändern

von Seller_0FV2L4YY90afU

Guten Morgen,

wir nehmen am Berechnungsservice von Amazon teil, und Amazon erzeugt für uns vollautomatisch Rechnungen nach jedem Verkauf. Unsere Kunden können diese dann in Ihrem Bestellbereich runterladen.

Seit November 2017 nehmen wir an dem Programm teil. Jetzt müssen wir aus steuerlichen Gründen, Rechnungen ändern, eigentlich stornieren und neu erzeugen.
Amazon sagt das geht Sie nix an, ich zitiere: “Umsatzsteuer-Berechnungsservice keine Unterstützung für Rechnungsstellungskorrekturen:”

jemand ne idee zu dem Thema…

LG müller - twist4

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Seller_p54bTtm2gU7fK
In Antwort auf: Post von: Seller_0FV2L4YY90afU

Damit hast du dir die Antwort doch schon gegeben.
Stornieren und neu erzeugen.

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Seller_C7lJ4iwlZisC0
In Antwort auf: Post von: Seller_0FV2L4YY90afU

Und insgesamt hier mal die Forensuche bemühen:
Zum Thema Umsatzssteuerservice von amazon findest du jede Menge (meist kritische) Infos im Forum.
Ich würde den niemals nie nicht benutzen. :roll_eyes:

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Seller_O6Rdt6P5lAPDt
In Antwort auf: Post von: Seller_0FV2L4YY90afU

Du könntest eine Stornorechnung erstellen und dann eine neue Rechnung mit Bezug auf die stornierte Rechnung (ersetzt Rechnung xyz vom x.x.2019). Beides muss dann noch den Kunden erreichen. Letzteres wird im Zweifelsfall schwierig nachzuweisen.

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Seller_lUjCjVvdwpA0r
In Antwort auf: Post von: Seller_0FV2L4YY90afU

Es wäre für viele wohl sehr relevant zu wissen, was in diesem Fall mit den von Amazon ausgestellten Rechnungen falsch war. Klar kannst du hier eventuell nicht alles offenlegen, aber vielleicht kannst du darauf hinweisen wo das Problem lag?

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Seller_p54bTtm2gU7fK
In Antwort auf: Post von: Seller_0FV2L4YY90afU

@twist4_medienlabor
Warum musst du die Rechnungen korrigieren ?

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Seller_TdlkFMJ1URtbJ
In Antwort auf: Post von: Seller_0FV2L4YY90afU

Wer das nutzt schiesst sich meiner Meinung nach genauso ins Aus wie all jene die Payment by Amazon im eigenen Shop anbieten. Da gehen dann auch noch die letzten Prozente an Eigenständigkeit und Solopfaden verloren. Stornieren, fertige neu an und verlasse das Programm. Man wird immer warm empfangen bei den Innovationen hier aber kalt abserviert wenn man dann Probleme damit hat. Liebe Grüße und schönes Wochenende.

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Seller_0FV2L4YY90afU
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Es geht um Schwellenwertüberschreitung nach Österreich und in dem Zusammenhang um korrigierte Umsatzsteuervoranmeldungen in DE, PL und CZ… und DE will als Nachweis in Form von Rechnungen sehen.

Schwellenwertüberschreitung im 11/2017 - dann umgehend Österreichische Steuernummer beantragt, im Amazon System im Juni 2018 nach erhalt eingepflegt… ab dem zeitpunkt korrekte RE mit 20% MwSt.

Für den Zeitraum 01/2017-08/2018 müssen alle Rechnungen mit Lieferung nach AT an Privat von 19% auf 20% korrigiert werden. Also am besten Storno und Neuerzeugung. Denn die in den ursprünglichen Rechnungen ausgewiesene Mehrwertsteuer von 19% ist geschuldet, bis sie korrigiert wird. Also Stornorechnung mit 19% und neue Rechnung mit 20%. Ohne Rechnungskorrektur = keine Korrektur der Voranmeldungen.

Und wir sprechen hier von über 7000 Ausgangsrechnungen pro Monat, wovon ca.

Amazon sagt Zitat:

Bitte wenden Sie sich in Bezug auf das Thema Rechnungskorrekturen bzw. Stornorechnungen an Ihren Steuerberater.
Da der Umsatzsteuer-Berechnungsservice hierfür keine Funktion beinhaltet, liegen Korrekturen von Rechnungen im Verantwortungsbereich des jeweiligen Teilnehmers und der
Verkäuferservice kann Ihnen in Bezug auf dieses Thema keine konkreteren Informationen geben.

Sind für jeden Tipp dankbar…

LG

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Seller_mnsnKxnZHxQjJ
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Wie soll das gehen… Rechnungen aus 2017 stornieren die bereits beim Kunden liegen… ??

Ihr könnt sie in 2019 gutschreiben und neu erstellen…

Steuerrecht lässt grüßen

Gruß Olli

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Seller_iRNSqtYH1ewPJ
In Antwort auf: Post von: Seller_0FV2L4YY90afU

Ich bin zwar kein Steuerberater, aber wenn es um falsche Vorsteueranmeldungen / Zahlungen geht, so funktioniert dies nur in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Steuerbehörden.

Wenn ich es richtig verstanden haben wurden bei vielen Rechnungen die Steuern ans dt,. FA abgeführt obwohl die eigentlich an die Empfängerländer hätten gehen müssen.

Jede RE zu stornieren / etwaige Beträge zu erstatten ist wenig praktikabel und sehr kostenintensiv. Die Aussage, dass dann zudem 2 Rechnungen im Umlauf sind ist zudem Unsinn - da auch bei einer Stornierung der Empfänger ja beliebig viele Kopien hätte machen können - es sind somit immer mehr RE´s im Umlauf.

Praktikabel sollte es sein eine Aufstellung der zu korrigierenden Verkäufe zu liefern - zunächst die Steuern bei den richtigen FA´s anmelden und zahlen - verhindert ggf. noch Strafen der jeweiligen Länder-FA.

Erst dann die ans dt. FA zu viel bezahlte Steuer geltend machen - mit entsprechenden Nachweisen der Zahlung, Listen.

Dies muß natürlich innerhalb des Korrekturzeitraumes geschehen. Ich kann mir vorstellen, dass das dt. FA bei Überzahlung die Korrektur akzeptiert, Andere Länder andere Sitten.

Den Finanzämtern ist es vermutlich egal ob die Kunden korrigierte RE´s erhalten - Hauptsache die Steuer kommt.

Wenn es sich um Kleinbeträge handelt wird auch kaum ein Kunde sich die Steuer vom dt. FA erstatten lassen, da hier die Brühe teurer würde als die Beilage.

In jedem Fall kann dies steuerlich fundiert nur Dein Steuerberater in Zusammenarbeit mit dem dt. FA klären!

Dies ist ganz sicher kein Einzelfall, so dass es hier Verfahrensregeln geben wird.

nur so meine laienhafte Meinung

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Seller_cil8ZPWu8wa9T
In Antwort auf: Post von: Seller_0FV2L4YY90afU

Du hast jeden Monat vor Abgabe der Umsatzsteuererklärung über die SellerCentral die Möglichkeit, die von Amazon gesammelten Steuerdaten mit einer Korrekturdatei abzuändern. D.h. Du kannst damit also auch Amazon-Rechnungen stornieren und deine selbst erstellten Korrektur-Rechnungen hinzufügen.

Martin

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Seller_p54bTtm2gU7fK
In Antwort auf: Post von: Seller_0FV2L4YY90afU

Damit hast du dir die Antwort doch schon gegeben.
Stornieren und neu erzeugen.

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Seller_p54bTtm2gU7fK
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Damit hast du dir die Antwort doch schon gegeben.
Stornieren und neu erzeugen.

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Seller_C7lJ4iwlZisC0
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Und insgesamt hier mal die Forensuche bemühen:
Zum Thema Umsatzssteuerservice von amazon findest du jede Menge (meist kritische) Infos im Forum.
Ich würde den niemals nie nicht benutzen. :roll_eyes:

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Seller_C7lJ4iwlZisC0
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Und insgesamt hier mal die Forensuche bemühen:
Zum Thema Umsatzssteuerservice von amazon findest du jede Menge (meist kritische) Infos im Forum.
Ich würde den niemals nie nicht benutzen. :roll_eyes:

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Seller_O6Rdt6P5lAPDt
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Du könntest eine Stornorechnung erstellen und dann eine neue Rechnung mit Bezug auf die stornierte Rechnung (ersetzt Rechnung xyz vom x.x.2019). Beides muss dann noch den Kunden erreichen. Letzteres wird im Zweifelsfall schwierig nachzuweisen.

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Seller_O6Rdt6P5lAPDt
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Du könntest eine Stornorechnung erstellen und dann eine neue Rechnung mit Bezug auf die stornierte Rechnung (ersetzt Rechnung xyz vom x.x.2019). Beides muss dann noch den Kunden erreichen. Letzteres wird im Zweifelsfall schwierig nachzuweisen.

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Seller_lUjCjVvdwpA0r
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Es wäre für viele wohl sehr relevant zu wissen, was in diesem Fall mit den von Amazon ausgestellten Rechnungen falsch war. Klar kannst du hier eventuell nicht alles offenlegen, aber vielleicht kannst du darauf hinweisen wo das Problem lag?

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Seller_lUjCjVvdwpA0r
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Es wäre für viele wohl sehr relevant zu wissen, was in diesem Fall mit den von Amazon ausgestellten Rechnungen falsch war. Klar kannst du hier eventuell nicht alles offenlegen, aber vielleicht kannst du darauf hinweisen wo das Problem lag?

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Seller_p54bTtm2gU7fK
In Antwort auf: Post von: Seller_0FV2L4YY90afU

@twist4_medienlabor
Warum musst du die Rechnungen korrigieren ?

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Seller_p54bTtm2gU7fK
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@twist4_medienlabor
Warum musst du die Rechnungen korrigieren ?

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Seller_TdlkFMJ1URtbJ
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Wer das nutzt schiesst sich meiner Meinung nach genauso ins Aus wie all jene die Payment by Amazon im eigenen Shop anbieten. Da gehen dann auch noch die letzten Prozente an Eigenständigkeit und Solopfaden verloren. Stornieren, fertige neu an und verlasse das Programm. Man wird immer warm empfangen bei den Innovationen hier aber kalt abserviert wenn man dann Probleme damit hat. Liebe Grüße und schönes Wochenende.

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Seller_TdlkFMJ1URtbJ
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Wer das nutzt schiesst sich meiner Meinung nach genauso ins Aus wie all jene die Payment by Amazon im eigenen Shop anbieten. Da gehen dann auch noch die letzten Prozente an Eigenständigkeit und Solopfaden verloren. Stornieren, fertige neu an und verlasse das Programm. Man wird immer warm empfangen bei den Innovationen hier aber kalt abserviert wenn man dann Probleme damit hat. Liebe Grüße und schönes Wochenende.

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Seller_0FV2L4YY90afU
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Es geht um Schwellenwertüberschreitung nach Österreich und in dem Zusammenhang um korrigierte Umsatzsteuervoranmeldungen in DE, PL und CZ… und DE will als Nachweis in Form von Rechnungen sehen.

Schwellenwertüberschreitung im 11/2017 - dann umgehend Österreichische Steuernummer beantragt, im Amazon System im Juni 2018 nach erhalt eingepflegt… ab dem zeitpunkt korrekte RE mit 20% MwSt.

Für den Zeitraum 01/2017-08/2018 müssen alle Rechnungen mit Lieferung nach AT an Privat von 19% auf 20% korrigiert werden. Also am besten Storno und Neuerzeugung. Denn die in den ursprünglichen Rechnungen ausgewiesene Mehrwertsteuer von 19% ist geschuldet, bis sie korrigiert wird. Also Stornorechnung mit 19% und neue Rechnung mit 20%. Ohne Rechnungskorrektur = keine Korrektur der Voranmeldungen.

Und wir sprechen hier von über 7000 Ausgangsrechnungen pro Monat, wovon ca.

Amazon sagt Zitat:

Bitte wenden Sie sich in Bezug auf das Thema Rechnungskorrekturen bzw. Stornorechnungen an Ihren Steuerberater.
Da der Umsatzsteuer-Berechnungsservice hierfür keine Funktion beinhaltet, liegen Korrekturen von Rechnungen im Verantwortungsbereich des jeweiligen Teilnehmers und der
Verkäuferservice kann Ihnen in Bezug auf dieses Thema keine konkreteren Informationen geben.

Sind für jeden Tipp dankbar…

LG

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Seller_0FV2L4YY90afU
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Es geht um Schwellenwertüberschreitung nach Österreich und in dem Zusammenhang um korrigierte Umsatzsteuervoranmeldungen in DE, PL und CZ… und DE will als Nachweis in Form von Rechnungen sehen.

Schwellenwertüberschreitung im 11/2017 - dann umgehend Österreichische Steuernummer beantragt, im Amazon System im Juni 2018 nach erhalt eingepflegt… ab dem zeitpunkt korrekte RE mit 20% MwSt.

Für den Zeitraum 01/2017-08/2018 müssen alle Rechnungen mit Lieferung nach AT an Privat von 19% auf 20% korrigiert werden. Also am besten Storno und Neuerzeugung. Denn die in den ursprünglichen Rechnungen ausgewiesene Mehrwertsteuer von 19% ist geschuldet, bis sie korrigiert wird. Also Stornorechnung mit 19% und neue Rechnung mit 20%. Ohne Rechnungskorrektur = keine Korrektur der Voranmeldungen.

Und wir sprechen hier von über 7000 Ausgangsrechnungen pro Monat, wovon ca.

Amazon sagt Zitat:

Bitte wenden Sie sich in Bezug auf das Thema Rechnungskorrekturen bzw. Stornorechnungen an Ihren Steuerberater.
Da der Umsatzsteuer-Berechnungsservice hierfür keine Funktion beinhaltet, liegen Korrekturen von Rechnungen im Verantwortungsbereich des jeweiligen Teilnehmers und der
Verkäuferservice kann Ihnen in Bezug auf dieses Thema keine konkreteren Informationen geben.

Sind für jeden Tipp dankbar…

LG

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Seller_mnsnKxnZHxQjJ
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Wie soll das gehen… Rechnungen aus 2017 stornieren die bereits beim Kunden liegen… ??

Ihr könnt sie in 2019 gutschreiben und neu erstellen…

Steuerrecht lässt grüßen

Gruß Olli

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Seller_mnsnKxnZHxQjJ
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Wie soll das gehen… Rechnungen aus 2017 stornieren die bereits beim Kunden liegen… ??

Ihr könnt sie in 2019 gutschreiben und neu erstellen…

Steuerrecht lässt grüßen

Gruß Olli

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Seller_iRNSqtYH1ewPJ
In Antwort auf: Post von: Seller_0FV2L4YY90afU

Ich bin zwar kein Steuerberater, aber wenn es um falsche Vorsteueranmeldungen / Zahlungen geht, so funktioniert dies nur in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Steuerbehörden.

Wenn ich es richtig verstanden haben wurden bei vielen Rechnungen die Steuern ans dt,. FA abgeführt obwohl die eigentlich an die Empfängerländer hätten gehen müssen.

Jede RE zu stornieren / etwaige Beträge zu erstatten ist wenig praktikabel und sehr kostenintensiv. Die Aussage, dass dann zudem 2 Rechnungen im Umlauf sind ist zudem Unsinn - da auch bei einer Stornierung der Empfänger ja beliebig viele Kopien hätte machen können - es sind somit immer mehr RE´s im Umlauf.

Praktikabel sollte es sein eine Aufstellung der zu korrigierenden Verkäufe zu liefern - zunächst die Steuern bei den richtigen FA´s anmelden und zahlen - verhindert ggf. noch Strafen der jeweiligen Länder-FA.

Erst dann die ans dt. FA zu viel bezahlte Steuer geltend machen - mit entsprechenden Nachweisen der Zahlung, Listen.

Dies muß natürlich innerhalb des Korrekturzeitraumes geschehen. Ich kann mir vorstellen, dass das dt. FA bei Überzahlung die Korrektur akzeptiert, Andere Länder andere Sitten.

Den Finanzämtern ist es vermutlich egal ob die Kunden korrigierte RE´s erhalten - Hauptsache die Steuer kommt.

Wenn es sich um Kleinbeträge handelt wird auch kaum ein Kunde sich die Steuer vom dt. FA erstatten lassen, da hier die Brühe teurer würde als die Beilage.

In jedem Fall kann dies steuerlich fundiert nur Dein Steuerberater in Zusammenarbeit mit dem dt. FA klären!

Dies ist ganz sicher kein Einzelfall, so dass es hier Verfahrensregeln geben wird.

nur so meine laienhafte Meinung

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Ich bin zwar kein Steuerberater, aber wenn es um falsche Vorsteueranmeldungen / Zahlungen geht, so funktioniert dies nur in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Steuerbehörden.

Wenn ich es richtig verstanden haben wurden bei vielen Rechnungen die Steuern ans dt,. FA abgeführt obwohl die eigentlich an die Empfängerländer hätten gehen müssen.

Jede RE zu stornieren / etwaige Beträge zu erstatten ist wenig praktikabel und sehr kostenintensiv. Die Aussage, dass dann zudem 2 Rechnungen im Umlauf sind ist zudem Unsinn - da auch bei einer Stornierung der Empfänger ja beliebig viele Kopien hätte machen können - es sind somit immer mehr RE´s im Umlauf.

Praktikabel sollte es sein eine Aufstellung der zu korrigierenden Verkäufe zu liefern - zunächst die Steuern bei den richtigen FA´s anmelden und zahlen - verhindert ggf. noch Strafen der jeweiligen Länder-FA.

Erst dann die ans dt. FA zu viel bezahlte Steuer geltend machen - mit entsprechenden Nachweisen der Zahlung, Listen.

Dies muß natürlich innerhalb des Korrekturzeitraumes geschehen. Ich kann mir vorstellen, dass das dt. FA bei Überzahlung die Korrektur akzeptiert, Andere Länder andere Sitten.

Den Finanzämtern ist es vermutlich egal ob die Kunden korrigierte RE´s erhalten - Hauptsache die Steuer kommt.

Wenn es sich um Kleinbeträge handelt wird auch kaum ein Kunde sich die Steuer vom dt. FA erstatten lassen, da hier die Brühe teurer würde als die Beilage.

In jedem Fall kann dies steuerlich fundiert nur Dein Steuerberater in Zusammenarbeit mit dem dt. FA klären!

Dies ist ganz sicher kein Einzelfall, so dass es hier Verfahrensregeln geben wird.

nur so meine laienhafte Meinung

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Seller_cil8ZPWu8wa9T
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Du hast jeden Monat vor Abgabe der Umsatzsteuererklärung über die SellerCentral die Möglichkeit, die von Amazon gesammelten Steuerdaten mit einer Korrekturdatei abzuändern. D.h. Du kannst damit also auch Amazon-Rechnungen stornieren und deine selbst erstellten Korrektur-Rechnungen hinzufügen.

Martin

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Du hast jeden Monat vor Abgabe der Umsatzsteuererklärung über die SellerCentral die Möglichkeit, die von Amazon gesammelten Steuerdaten mit einer Korrekturdatei abzuändern. D.h. Du kannst damit also auch Amazon-Rechnungen stornieren und deine selbst erstellten Korrektur-Rechnungen hinzufügen.

Martin

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