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Seller_o4SKUeHwb0PME

DHL Retouren gehen verloren - keine Chance auf Nachverfolgung

Guten Tag,

wir haben wiederholt Probleme mit den Retouren, die Amazon über DHL abwickelt.

Diese gehen leider häufig verloren bzw. kommen bei uns nicht an. Wir machen FBM via GLS/DPD im Hinversand.

Bei den Retouren können über DHL dann auch keinen Nachverfolgungsantrag stellen, da Amazon der Vertragspartner ist. Und Amazon wiederrum verweist uns dann an DHL und nimmt sich auch keiner Verfolgung an. Wir können nicht einmal einen Zustellnachweis anfordern.

Wir haben uns daraufhin selbst als Geschäftskunde bei DHL registriert und diese Konto unter den Rücksendeeinstellungen erfolgreich verknüpft - jedoch läuft weiterhin alles über Amazon und wir erhalten weiter keine Auskunft von DHL aus selbigem Grund.

Habt Ihr eine Idee, inwiefern wir hier an einen Zustellnachweis kommen?

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Seller_o4SKUeHwb0PME

DHL Retouren gehen verloren - keine Chance auf Nachverfolgung

Guten Tag,

wir haben wiederholt Probleme mit den Retouren, die Amazon über DHL abwickelt.

Diese gehen leider häufig verloren bzw. kommen bei uns nicht an. Wir machen FBM via GLS/DPD im Hinversand.

Bei den Retouren können über DHL dann auch keinen Nachverfolgungsantrag stellen, da Amazon der Vertragspartner ist. Und Amazon wiederrum verweist uns dann an DHL und nimmt sich auch keiner Verfolgung an. Wir können nicht einmal einen Zustellnachweis anfordern.

Wir haben uns daraufhin selbst als Geschäftskunde bei DHL registriert und diese Konto unter den Rücksendeeinstellungen erfolgreich verknüpft - jedoch läuft weiterhin alles über Amazon und wir erhalten weiter keine Auskunft von DHL aus selbigem Grund.

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Seller_XSDYvCic57FLE
In Antwort auf: Post von: Seller_o4SKUeHwb0PME

Also ich habe mein DHL-Geschäftskonto NICHT mit amazon verknüpft. amazon bekommt die jeweilige Sendungs-ID und gut ist.

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Seller_B8A16cPRYNPzj
In Antwort auf: Post von: Seller_o4SKUeHwb0PME

Durch die Einbindung deiner Konditionen hast du nach meinem Verständnis am Problem nichts verändert. Die Konstellation bleibt die gleiche, es werden lediglich deine Konditionen abgerechnet.

Die einzige Möglichkeit, etwas an der Konstellation zu ändern, wäre aus meiner Sicht die Abmeldung von der automatischen Rücksendegenehmigung. Danach stellst du denen, die ein frankiertes Rücksendelabel verdienen, dieses wieder selbst aus (und bist somit der DHL-Vertragspartner mit allen Rechten). Alle Anderen bekommen fortan nur noch ein unfrankiertes Label und müssen sich um Sendungsverluste kümmern, wenn sie eine Erstattung wollen.

Der Weg: Über "Hilfe" - "mein Problem ist nicht aufgeführt" - Eingabe "Abmeldung von der automatischen Rücksendegenehmigung"

Nach Falleröffnung erhältst du diverse Links, die du lesen und bestätigen musst und dann musst du noch eine Begründung für die Abmeldung geben.

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Seller_EXqGS2QbNhqzr
In Antwort auf: Post von: Seller_o4SKUeHwb0PME

Ein solches Problem hatte ich auch schon. Ein Kunde hatte ein hochwertiges Japanmesser gekauft und dies Messer wollte er zurückgeben. Das Messer ist auf dem Rückweg verloren gegangen. Eine Bearbeitung dieses Verlust konnte ich nicht stellen, da nicht ich sondern Amazon hier den Rücksendeschein ausgestellt hat. Um den Schaden hätte sich Amazon kümmern müssen ! Den Schaden durfte ich nun alleine bezahlen......

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Seller_iFdf3CTQnlEVp
In Antwort auf: Post von: Seller_o4SKUeHwb0PME

Wenn Amazon einem Kunden die Rücksendung gestattet und ihm einen Retourenschein ausstellt, sende ich dem Kunden sofort eine Pro-Forma-Rechnung mit dem Hinweis, dass diese Rechnung in 14 Tagen fällig wird, sofern der Warenrückversand nicht innerhalb dieser Zeit erfolgt und Amazon zwischenzeitlich die verfrühte Erstattung vorgenommen haben sollte.

Seitdem gibt es keine Probleme mehr bei der Rückabwicklung.

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Seller_TepeKGzEsQNzY
In Antwort auf: Post von: Seller_o4SKUeHwb0PME

Es spielt leider überhaupt keine Rolle! Der Käufer kann alles behaupten und bekommt Recht. Ebenso Amazon oder die Versanddienstleister (DHL usw.). Wenn die Ware nicht zurückkommt ist sie gestohlen, da nützt überhaupt nichts. Merkt euch lieber die Kunden und haltet diese fest. Und verweigert die Lieferung an Wiederholungstäter. Guter Rat. Geht uns leider auch so.

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Seller_o4SKUeHwb0PME

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Diese gehen leider häufig verloren bzw. kommen bei uns nicht an. Wir machen FBM via GLS/DPD im Hinversand.

Bei den Retouren können über DHL dann auch keinen Nachverfolgungsantrag stellen, da Amazon der Vertragspartner ist. Und Amazon wiederrum verweist uns dann an DHL und nimmt sich auch keiner Verfolgung an. Wir können nicht einmal einen Zustellnachweis anfordern.

Wir haben uns daraufhin selbst als Geschäftskunde bei DHL registriert und diese Konto unter den Rücksendeeinstellungen erfolgreich verknüpft - jedoch läuft weiterhin alles über Amazon und wir erhalten weiter keine Auskunft von DHL aus selbigem Grund.

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Seller_o4SKUeHwb0PME

DHL Retouren gehen verloren - keine Chance auf Nachverfolgung

Guten Tag,

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Diese gehen leider häufig verloren bzw. kommen bei uns nicht an. Wir machen FBM via GLS/DPD im Hinversand.

Bei den Retouren können über DHL dann auch keinen Nachverfolgungsantrag stellen, da Amazon der Vertragspartner ist. Und Amazon wiederrum verweist uns dann an DHL und nimmt sich auch keiner Verfolgung an. Wir können nicht einmal einen Zustellnachweis anfordern.

Wir haben uns daraufhin selbst als Geschäftskunde bei DHL registriert und diese Konto unter den Rücksendeeinstellungen erfolgreich verknüpft - jedoch läuft weiterhin alles über Amazon und wir erhalten weiter keine Auskunft von DHL aus selbigem Grund.

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DHL Retouren gehen verloren - keine Chance auf Nachverfolgung

von Seller_o4SKUeHwb0PME

Guten Tag,

wir haben wiederholt Probleme mit den Retouren, die Amazon über DHL abwickelt.

Diese gehen leider häufig verloren bzw. kommen bei uns nicht an. Wir machen FBM via GLS/DPD im Hinversand.

Bei den Retouren können über DHL dann auch keinen Nachverfolgungsantrag stellen, da Amazon der Vertragspartner ist. Und Amazon wiederrum verweist uns dann an DHL und nimmt sich auch keiner Verfolgung an. Wir können nicht einmal einen Zustellnachweis anfordern.

Wir haben uns daraufhin selbst als Geschäftskunde bei DHL registriert und diese Konto unter den Rücksendeeinstellungen erfolgreich verknüpft - jedoch läuft weiterhin alles über Amazon und wir erhalten weiter keine Auskunft von DHL aus selbigem Grund.

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Tags:Rücksendung
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Seller_XSDYvCic57FLE
In Antwort auf: Post von: Seller_o4SKUeHwb0PME

Also ich habe mein DHL-Geschäftskonto NICHT mit amazon verknüpft. amazon bekommt die jeweilige Sendungs-ID und gut ist.

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Seller_B8A16cPRYNPzj
In Antwort auf: Post von: Seller_o4SKUeHwb0PME

Durch die Einbindung deiner Konditionen hast du nach meinem Verständnis am Problem nichts verändert. Die Konstellation bleibt die gleiche, es werden lediglich deine Konditionen abgerechnet.

Die einzige Möglichkeit, etwas an der Konstellation zu ändern, wäre aus meiner Sicht die Abmeldung von der automatischen Rücksendegenehmigung. Danach stellst du denen, die ein frankiertes Rücksendelabel verdienen, dieses wieder selbst aus (und bist somit der DHL-Vertragspartner mit allen Rechten). Alle Anderen bekommen fortan nur noch ein unfrankiertes Label und müssen sich um Sendungsverluste kümmern, wenn sie eine Erstattung wollen.

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Nach Falleröffnung erhältst du diverse Links, die du lesen und bestätigen musst und dann musst du noch eine Begründung für die Abmeldung geben.

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Seller_EXqGS2QbNhqzr
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Ein solches Problem hatte ich auch schon. Ein Kunde hatte ein hochwertiges Japanmesser gekauft und dies Messer wollte er zurückgeben. Das Messer ist auf dem Rückweg verloren gegangen. Eine Bearbeitung dieses Verlust konnte ich nicht stellen, da nicht ich sondern Amazon hier den Rücksendeschein ausgestellt hat. Um den Schaden hätte sich Amazon kümmern müssen ! Den Schaden durfte ich nun alleine bezahlen......

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Seller_iFdf3CTQnlEVp
In Antwort auf: Post von: Seller_o4SKUeHwb0PME

Wenn Amazon einem Kunden die Rücksendung gestattet und ihm einen Retourenschein ausstellt, sende ich dem Kunden sofort eine Pro-Forma-Rechnung mit dem Hinweis, dass diese Rechnung in 14 Tagen fällig wird, sofern der Warenrückversand nicht innerhalb dieser Zeit erfolgt und Amazon zwischenzeitlich die verfrühte Erstattung vorgenommen haben sollte.

Seitdem gibt es keine Probleme mehr bei der Rückabwicklung.

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Seller_TepeKGzEsQNzY
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Es spielt leider überhaupt keine Rolle! Der Käufer kann alles behaupten und bekommt Recht. Ebenso Amazon oder die Versanddienstleister (DHL usw.). Wenn die Ware nicht zurückkommt ist sie gestohlen, da nützt überhaupt nichts. Merkt euch lieber die Kunden und haltet diese fest. Und verweigert die Lieferung an Wiederholungstäter. Guter Rat. Geht uns leider auch so.

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Durch die Einbindung deiner Konditionen hast du nach meinem Verständnis am Problem nichts verändert. Die Konstellation bleibt die gleiche, es werden lediglich deine Konditionen abgerechnet.

Die einzige Möglichkeit, etwas an der Konstellation zu ändern, wäre aus meiner Sicht die Abmeldung von der automatischen Rücksendegenehmigung. Danach stellst du denen, die ein frankiertes Rücksendelabel verdienen, dieses wieder selbst aus (und bist somit der DHL-Vertragspartner mit allen Rechten). Alle Anderen bekommen fortan nur noch ein unfrankiertes Label und müssen sich um Sendungsverluste kümmern, wenn sie eine Erstattung wollen.

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Die einzige Möglichkeit, etwas an der Konstellation zu ändern, wäre aus meiner Sicht die Abmeldung von der automatischen Rücksendegenehmigung. Danach stellst du denen, die ein frankiertes Rücksendelabel verdienen, dieses wieder selbst aus (und bist somit der DHL-Vertragspartner mit allen Rechten). Alle Anderen bekommen fortan nur noch ein unfrankiertes Label und müssen sich um Sendungsverluste kümmern, wenn sie eine Erstattung wollen.

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Wenn Amazon einem Kunden die Rücksendung gestattet und ihm einen Retourenschein ausstellt, sende ich dem Kunden sofort eine Pro-Forma-Rechnung mit dem Hinweis, dass diese Rechnung in 14 Tagen fällig wird, sofern der Warenrückversand nicht innerhalb dieser Zeit erfolgt und Amazon zwischenzeitlich die verfrühte Erstattung vorgenommen haben sollte.

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Es spielt leider überhaupt keine Rolle! Der Käufer kann alles behaupten und bekommt Recht. Ebenso Amazon oder die Versanddienstleister (DHL usw.). Wenn die Ware nicht zurückkommt ist sie gestohlen, da nützt überhaupt nichts. Merkt euch lieber die Kunden und haltet diese fest. Und verweigert die Lieferung an Wiederholungstäter. Guter Rat. Geht uns leider auch so.

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Es spielt leider überhaupt keine Rolle! Der Käufer kann alles behaupten und bekommt Recht. Ebenso Amazon oder die Versanddienstleister (DHL usw.). Wenn die Ware nicht zurückkommt ist sie gestohlen, da nützt überhaupt nichts. Merkt euch lieber die Kunden und haltet diese fest. Und verweigert die Lieferung an Wiederholungstäter. Guter Rat. Geht uns leider auch so.

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