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Seller_C7zxrkNxMuY4i

Artikel Retoure der schon wieder zurückgeschickt wurde?

Ein über FBM versendeter Artikel wurde zurückgeschickt von DHL da er nicht zugestellt werden konnte.

Der Käufer möchte jetzt nach Rücksprache den Artikel zurückgeben (also Retoure).
Ich habe ihn ja schon bei mir.
Jetzt frage ich mich wie das geht. Wenn er jetzt “Artikel zurückgeben” klickt bekommt er ja ein Rücksendeetikett von Amazon, welches er als Nachweis vom Lieferdienst scannen lassen müsste. Allerdings habe ich den Artikel ja schon bei mir.
Und wenn ich in der Bestellung auf “Bestellung erstatten” geht dann taucht die Bestellung ja weiterhin auf in den Steuerdokumenten und ich muss dafür Umsatzsteuer zahlen. Wie gehe ich vor?

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Tags:ASIN, Angebote, Einkaufswagen-Feld, Gebühren, Preisgestaltung
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Seller_C7zxrkNxMuY4i

Artikel Retoure der schon wieder zurückgeschickt wurde?

Ein über FBM versendeter Artikel wurde zurückgeschickt von DHL da er nicht zugestellt werden konnte.

Der Käufer möchte jetzt nach Rücksprache den Artikel zurückgeben (also Retoure).
Ich habe ihn ja schon bei mir.
Jetzt frage ich mich wie das geht. Wenn er jetzt “Artikel zurückgeben” klickt bekommt er ja ein Rücksendeetikett von Amazon, welches er als Nachweis vom Lieferdienst scannen lassen müsste. Allerdings habe ich den Artikel ja schon bei mir.
Und wenn ich in der Bestellung auf “Bestellung erstatten” geht dann taucht die Bestellung ja weiterhin auf in den Steuerdokumenten und ich muss dafür Umsatzsteuer zahlen. Wie gehe ich vor?

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Seller_mC3VCvRom4lsH
In Antwort auf: Post von: Seller_C7zxrkNxMuY4i
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Seller_4aX54Ox3KoVAz
In Antwort auf: Post von: Seller_C7zxrkNxMuY4i

Hallo,

Sie müssen in den Bestellungen auf Bestellung erstatten gehen. Wenn Sie den Rechnungserstellungsservice von Amazon nutzen, wird eine Gutschrift erstellt. Die gleicht sich dann (bis auf die 20% Gebühren f. Amazon) mit der Rechnung aus. Wenn Sie den Service nicht nutzen, müssen Sie eine eigene Gutschrift erstellen und die hochladen oder halt über die WAWI. Je nach dem wie Sie Ihre Rechnungen erstellen.

PS: Dort gibt es auch den Grund “Käuferstorno”, was es ja indirekt ist. Bei dem Grund werden keine Gebühren abgezogen. Dann gleicht sich die Rechnung mit der Gutschrift 1:1 aus.

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Seller_C7zxrkNxMuY4i

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Seller_C7zxrkNxMuY4i

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von Seller_C7zxrkNxMuY4i

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Seller_mC3VCvRom4lsH
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Seller_4aX54Ox3KoVAz
In Antwort auf: Post von: Seller_C7zxrkNxMuY4i

Hallo,

Sie müssen in den Bestellungen auf Bestellung erstatten gehen. Wenn Sie den Rechnungserstellungsservice von Amazon nutzen, wird eine Gutschrift erstellt. Die gleicht sich dann (bis auf die 20% Gebühren f. Amazon) mit der Rechnung aus. Wenn Sie den Service nicht nutzen, müssen Sie eine eigene Gutschrift erstellen und die hochladen oder halt über die WAWI. Je nach dem wie Sie Ihre Rechnungen erstellen.

PS: Dort gibt es auch den Grund “Käuferstorno”, was es ja indirekt ist. Bei dem Grund werden keine Gebühren abgezogen. Dann gleicht sich die Rechnung mit der Gutschrift 1:1 aus.

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Seller_mC3VCvRom4lsH
In Antwort auf: Post von: Seller_C7zxrkNxMuY4i
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Seller_mC3VCvRom4lsH
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Seller_4aX54Ox3KoVAz
In Antwort auf: Post von: Seller_C7zxrkNxMuY4i

Hallo,

Sie müssen in den Bestellungen auf Bestellung erstatten gehen. Wenn Sie den Rechnungserstellungsservice von Amazon nutzen, wird eine Gutschrift erstellt. Die gleicht sich dann (bis auf die 20% Gebühren f. Amazon) mit der Rechnung aus. Wenn Sie den Service nicht nutzen, müssen Sie eine eigene Gutschrift erstellen und die hochladen oder halt über die WAWI. Je nach dem wie Sie Ihre Rechnungen erstellen.

PS: Dort gibt es auch den Grund “Käuferstorno”, was es ja indirekt ist. Bei dem Grund werden keine Gebühren abgezogen. Dann gleicht sich die Rechnung mit der Gutschrift 1:1 aus.

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Seller_4aX54Ox3KoVAz
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Hallo,

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PS: Dort gibt es auch den Grund “Käuferstorno”, was es ja indirekt ist. Bei dem Grund werden keine Gebühren abgezogen. Dann gleicht sich die Rechnung mit der Gutschrift 1:1 aus.

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