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Seller_wWjlUzdKBxFdQ

Retouren steigen weil GLS nicht [Wichtig] im Betreff nennen darf!

Wir versenden aus Österreich und haben nun seit einiger Zeit erhöhte Retouren, GLS(-Österreich) weigert sich im Betreff für die Zustellankündigung [Wichtig] zu schreiben, weil nicht Verkaufsrelevant. Wie macht ihr das mit der Zustellankündigung? Diese Nachrichten haben wir von GLS-Österreich erhalten.


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Wir versenden aus Österreich und haben nun seit einiger Zeit erhöhte Retouren, GLS(-Österreich) weigert sich im Betreff für die Zustellankündigung [Wichtig] zu schreiben, weil nicht Verkaufsrelevant. Wie macht ihr das mit der Zustellankündigung? Diese Nachrichten haben wir von GLS-Österreich erhalten.


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Seller_nZM2niMw7TjC9
In Antwort auf: Post von: Seller_wWjlUzdKBxFdQ

Aus Datenschutzgründen (DSGVO) wäre die Weitergabe der (anonymisierten Amazon-)E-Mail-Adresse an GLS nur erlaubt, wenn der Käufer hierzu vorab eine ausdrückliche Einwilligung erteilt hätte. Diese kann man als Drittanbieter auf Amazon jedoch nicht einholen. Daher darf die Mailadresse gar nicht weitergegeben werden. Hierüber informieren wir die Käufer bereits mit der Auftragsbestätigung.

Von uns erhalten die Käufer nach dem Versand - zusammen mit der Rechnung - per E-Mail den vollständigen Link zur Sendungsverfolgung.

Bei GLS hinterlegen wir standardmäßig eine E-Mail-Adresse von uns und filtern die Nachrichten über Zustellungen im Paketshop zur besonderen Beobachtung heraus. Wurde die jeweilige Sendung nach 2 Werktagen noch nicht abgeholt, erlauben wir uns die Vermutung, dass evtl. keine Benachrichtigungskarte hinterlassen wurde und informieren den Empfänger selbst - inkl. der Information, was wir tun werden, wenn das Paket nicht abgeholt wird, die damit verbundenen Kosten und dem Angebot, bei Unstimmigkeiten bei der Zustellung nach entsprechender Kontaktaufnahme gern unterstützend tätig zu werden.

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von Seller_wWjlUzdKBxFdQ

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Seller_nZM2niMw7TjC9
In Antwort auf: Post von: Seller_wWjlUzdKBxFdQ

Aus Datenschutzgründen (DSGVO) wäre die Weitergabe der (anonymisierten Amazon-)E-Mail-Adresse an GLS nur erlaubt, wenn der Käufer hierzu vorab eine ausdrückliche Einwilligung erteilt hätte. Diese kann man als Drittanbieter auf Amazon jedoch nicht einholen. Daher darf die Mailadresse gar nicht weitergegeben werden. Hierüber informieren wir die Käufer bereits mit der Auftragsbestätigung.

Von uns erhalten die Käufer nach dem Versand - zusammen mit der Rechnung - per E-Mail den vollständigen Link zur Sendungsverfolgung.

Bei GLS hinterlegen wir standardmäßig eine E-Mail-Adresse von uns und filtern die Nachrichten über Zustellungen im Paketshop zur besonderen Beobachtung heraus. Wurde die jeweilige Sendung nach 2 Werktagen noch nicht abgeholt, erlauben wir uns die Vermutung, dass evtl. keine Benachrichtigungskarte hinterlassen wurde und informieren den Empfänger selbst - inkl. der Information, was wir tun werden, wenn das Paket nicht abgeholt wird, die damit verbundenen Kosten und dem Angebot, bei Unstimmigkeiten bei der Zustellung nach entsprechender Kontaktaufnahme gern unterstützend tätig zu werden.

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Seller_nZM2niMw7TjC9
In Antwort auf: Post von: Seller_wWjlUzdKBxFdQ

Aus Datenschutzgründen (DSGVO) wäre die Weitergabe der (anonymisierten Amazon-)E-Mail-Adresse an GLS nur erlaubt, wenn der Käufer hierzu vorab eine ausdrückliche Einwilligung erteilt hätte. Diese kann man als Drittanbieter auf Amazon jedoch nicht einholen. Daher darf die Mailadresse gar nicht weitergegeben werden. Hierüber informieren wir die Käufer bereits mit der Auftragsbestätigung.

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