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Seller_Cl95quXGFsLHX

Kleinunternehmer Reverse-Charge

Hallo,

ich habe eine Frage, da ich aktuell auf Amazon per FBA bestimmte Sachen verkaufe und nun Hilfe bei der Buchung brauche.

Ich habe mich als Kleinunternehmen angemeldet und eine Ust-ID eingetragen.

Der erste Monat ist nun um und ich muss die Steuern via Elster über Reverse-Charge abführen.

Wie genau funktioniert das?
Ich kriege ja extra Rechnungen von Amazon. Führe ich dazu einfach die +19% ab, oder rechne ich intern über die monatliche Abrechnung Einnahmen - Ausgaben(Amazon Gebühren) und führe das hier ab?
Der Betrag unterscheidet sich bei mir um ein paar Euros…

Macht das denn überhaupt ein Sinn ein Kleinunternehmen zu benutzen?
Ich habe ja kein Recht auf Vorsteuer, d.h. ich muss die 19% immer abführen, was ja bei einem normalen Unternehmen nicht der Fall wäre, da das mit meinen normalen Rechnungen verrechnet würde (bzw. laut SevDesk ist das ein Nullsummenspiel…).

Wo liegt bei mir das Problem?

Ich bin auch gerne bereit ein kleines Trinkgeld zu hinterlassen.

Mit freundlichen Grüßen

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Tags:Registrierung, Steuern, Zahlungen
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Seller_Cl95quXGFsLHX

Kleinunternehmer Reverse-Charge

Hallo,

ich habe eine Frage, da ich aktuell auf Amazon per FBA bestimmte Sachen verkaufe und nun Hilfe bei der Buchung brauche.

Ich habe mich als Kleinunternehmen angemeldet und eine Ust-ID eingetragen.

Der erste Monat ist nun um und ich muss die Steuern via Elster über Reverse-Charge abführen.

Wie genau funktioniert das?
Ich kriege ja extra Rechnungen von Amazon. Führe ich dazu einfach die +19% ab, oder rechne ich intern über die monatliche Abrechnung Einnahmen - Ausgaben(Amazon Gebühren) und führe das hier ab?
Der Betrag unterscheidet sich bei mir um ein paar Euros…

Macht das denn überhaupt ein Sinn ein Kleinunternehmen zu benutzen?
Ich habe ja kein Recht auf Vorsteuer, d.h. ich muss die 19% immer abführen, was ja bei einem normalen Unternehmen nicht der Fall wäre, da das mit meinen normalen Rechnungen verrechnet würde (bzw. laut SevDesk ist das ein Nullsummenspiel…).

Wo liegt bei mir das Problem?

Ich bin auch gerne bereit ein kleines Trinkgeld zu hinterlassen.

Mit freundlichen Grüßen

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Seller_kZk5XNmegow08
In Antwort auf: Post von: Seller_Cl95quXGFsLHX

Wende Dich bitte schleunigst an einen fackundigen E-Commerce-Steuerberater!
Das Steuerrecht ist schon für diese Zunft im Bereich E-Commerce nicht so leicht.
Da sollte Otto-Normal-Bürger nicht einfach irgendwas irgendwohin buchen.
Schon garnicht, wenn er als Kleinunternehmer 19% ausweisen und abführen möchte :thinking:
Ein gut gemeinter Rat von
dem Saisonarbeiter

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Seller_WrR0xBY5MgVuU
In Antwort auf: Post von: Seller_Cl95quXGFsLHX

Stichwort Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers

Du führst 19,0 % von deinen Amazon Gebühren an das FA ab.

Wenn du davon keine Ahnung hast, ab zum Steuerberater!

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Seller_dKGV7iFkpPRAH
In Antwort auf: Post von: Seller_Cl95quXGFsLHX

Wenn du als Kleinunternehmer bereits bei Amazon deine USt-Ident.Nr. hinterlegt hast, solltest du für 01/2018 bereits eine Netto-RG erhalten haben. Für diese Netto-Ausgaben musst du die 19% Umsatzsteuer selbst an das FA abführen.

Bei den Amazongebühren handelt sich um Werklieferungen bzw. sonstige Leistungen eines in der EU (§ 13b I UStG), bzw. im Ausland ansässigen Unternehmers (§ 13b II Nr. 1 UStG ) und diese Vorgänge sind in Deutschland steuerbar. http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/reverse-charge-verfahren.html

Im Kontenplan der Steuerprogramme gibt es dazu passend z.B. das Konto “Umsatzsteuer Lieferungen Leistungen nach § 13b I UStG ohne Umsatzsteuervorabzug”. Falls dir das nicht weiter hilft, kontaktiere bitte einen Steuerberater oder frage bei einem Sachbearbeiter des Finanzamts nach.

Wenn du die Beträge über die korrekten Konten buchst (im Soll bei einer Zahlung an das FA, gegen Haben im Bankkonto), dann werden diese durch das Steuerprogramm automatisch in das USt-Formular übertragen.

Mehr Erklärungen können und dürfen wir dir hier leider nicht geben, da es Rechtsauskünfte wären, zu denen sicherlich keiner berechtigt ist.

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Seller_Cl95quXGFsLHX
In Antwort auf: Post von: Seller_Cl95quXGFsLHX

Vielen Dank für die Hilfe!

Aus anderen Posts bzw aus dem taxdoo Blog (http://blog.taxdoo.com/reverse-charge/) habe ich entnommen, wo ich die zwei Beträge eingeben muss.

Wenn du die Beträge über die korrekten Konten buchst (im Soll bei einer Zahlung an das FA, gegen Haben im Bankkonto), dann werden diese durch das Steuerprogramm automatisch in das USt-Formular übertragen.

Was genau ist damit gemeint?
Welche Steuer/Buchhaltungstools empfehlt ihr?

Sevdesk klappt eben leider nicht mit der Kleinunternehmerregelung.

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Seller_Cl95quXGFsLHX
In Antwort auf: Post von: Seller_Cl95quXGFsLHX

Ich habe mich bei diversen Steuerberatern gemeldet und hoffe, dass das jemand bald übernimmt.

Ich habe grundlegende Kenntnisse, bin kein absoluter Anfänger.
Mein Problem war vor allem, dass ich aus der Private Label Gruppe Umsatzsteuer abführen muss, jedoch mein Anbieter für Rechnungen mir ausdrücklich vergewissern wollte, dass ich das als Kleinunternehmer machen muss.

Ich danke euch für die Hilfe!

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Seller_Cl95quXGFsLHX

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Der erste Monat ist nun um und ich muss die Steuern via Elster über Reverse-Charge abführen.

Wie genau funktioniert das?
Ich kriege ja extra Rechnungen von Amazon. Führe ich dazu einfach die +19% ab, oder rechne ich intern über die monatliche Abrechnung Einnahmen - Ausgaben(Amazon Gebühren) und führe das hier ab?
Der Betrag unterscheidet sich bei mir um ein paar Euros…

Macht das denn überhaupt ein Sinn ein Kleinunternehmen zu benutzen?
Ich habe ja kein Recht auf Vorsteuer, d.h. ich muss die 19% immer abführen, was ja bei einem normalen Unternehmen nicht der Fall wäre, da das mit meinen normalen Rechnungen verrechnet würde (bzw. laut SevDesk ist das ein Nullsummenspiel…).

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Seller_Cl95quXGFsLHX

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Ich habe mich als Kleinunternehmen angemeldet und eine Ust-ID eingetragen.

Der erste Monat ist nun um und ich muss die Steuern via Elster über Reverse-Charge abführen.

Wie genau funktioniert das?
Ich kriege ja extra Rechnungen von Amazon. Führe ich dazu einfach die +19% ab, oder rechne ich intern über die monatliche Abrechnung Einnahmen - Ausgaben(Amazon Gebühren) und führe das hier ab?
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Macht das denn überhaupt ein Sinn ein Kleinunternehmen zu benutzen?
Ich habe ja kein Recht auf Vorsteuer, d.h. ich muss die 19% immer abführen, was ja bei einem normalen Unternehmen nicht der Fall wäre, da das mit meinen normalen Rechnungen verrechnet würde (bzw. laut SevDesk ist das ein Nullsummenspiel…).

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von Seller_Cl95quXGFsLHX

Hallo,

ich habe eine Frage, da ich aktuell auf Amazon per FBA bestimmte Sachen verkaufe und nun Hilfe bei der Buchung brauche.

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Der erste Monat ist nun um und ich muss die Steuern via Elster über Reverse-Charge abführen.

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Ich kriege ja extra Rechnungen von Amazon. Führe ich dazu einfach die +19% ab, oder rechne ich intern über die monatliche Abrechnung Einnahmen - Ausgaben(Amazon Gebühren) und führe das hier ab?
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Macht das denn überhaupt ein Sinn ein Kleinunternehmen zu benutzen?
Ich habe ja kein Recht auf Vorsteuer, d.h. ich muss die 19% immer abführen, was ja bei einem normalen Unternehmen nicht der Fall wäre, da das mit meinen normalen Rechnungen verrechnet würde (bzw. laut SevDesk ist das ein Nullsummenspiel…).

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Seller_kZk5XNmegow08
In Antwort auf: Post von: Seller_Cl95quXGFsLHX

Wende Dich bitte schleunigst an einen fackundigen E-Commerce-Steuerberater!
Das Steuerrecht ist schon für diese Zunft im Bereich E-Commerce nicht so leicht.
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Wenn du als Kleinunternehmer bereits bei Amazon deine USt-Ident.Nr. hinterlegt hast, solltest du für 01/2018 bereits eine Netto-RG erhalten haben. Für diese Netto-Ausgaben musst du die 19% Umsatzsteuer selbst an das FA abführen.

Bei den Amazongebühren handelt sich um Werklieferungen bzw. sonstige Leistungen eines in der EU (§ 13b I UStG), bzw. im Ausland ansässigen Unternehmers (§ 13b II Nr. 1 UStG ) und diese Vorgänge sind in Deutschland steuerbar. http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/reverse-charge-verfahren.html

Im Kontenplan der Steuerprogramme gibt es dazu passend z.B. das Konto “Umsatzsteuer Lieferungen Leistungen nach § 13b I UStG ohne Umsatzsteuervorabzug”. Falls dir das nicht weiter hilft, kontaktiere bitte einen Steuerberater oder frage bei einem Sachbearbeiter des Finanzamts nach.

Wenn du die Beträge über die korrekten Konten buchst (im Soll bei einer Zahlung an das FA, gegen Haben im Bankkonto), dann werden diese durch das Steuerprogramm automatisch in das USt-Formular übertragen.

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Vielen Dank für die Hilfe!

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Ich habe grundlegende Kenntnisse, bin kein absoluter Anfänger.
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Ich danke euch für die Hilfe!

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Bei den Amazongebühren handelt sich um Werklieferungen bzw. sonstige Leistungen eines in der EU (§ 13b I UStG), bzw. im Ausland ansässigen Unternehmers (§ 13b II Nr. 1 UStG ) und diese Vorgänge sind in Deutschland steuerbar. http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/reverse-charge-verfahren.html

Im Kontenplan der Steuerprogramme gibt es dazu passend z.B. das Konto “Umsatzsteuer Lieferungen Leistungen nach § 13b I UStG ohne Umsatzsteuervorabzug”. Falls dir das nicht weiter hilft, kontaktiere bitte einen Steuerberater oder frage bei einem Sachbearbeiter des Finanzamts nach.

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Bei den Amazongebühren handelt sich um Werklieferungen bzw. sonstige Leistungen eines in der EU (§ 13b I UStG), bzw. im Ausland ansässigen Unternehmers (§ 13b II Nr. 1 UStG ) und diese Vorgänge sind in Deutschland steuerbar. http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/reverse-charge-verfahren.html

Im Kontenplan der Steuerprogramme gibt es dazu passend z.B. das Konto “Umsatzsteuer Lieferungen Leistungen nach § 13b I UStG ohne Umsatzsteuervorabzug”. Falls dir das nicht weiter hilft, kontaktiere bitte einen Steuerberater oder frage bei einem Sachbearbeiter des Finanzamts nach.

Wenn du die Beträge über die korrekten Konten buchst (im Soll bei einer Zahlung an das FA, gegen Haben im Bankkonto), dann werden diese durch das Steuerprogramm automatisch in das USt-Formular übertragen.

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Aus anderen Posts bzw aus dem taxdoo Blog (http://blog.taxdoo.com/reverse-charge/) habe ich entnommen, wo ich die zwei Beträge eingeben muss.

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Wenn du die Beträge über die korrekten Konten buchst (im Soll bei einer Zahlung an das FA, gegen Haben im Bankkonto), dann werden diese durch das Steuerprogramm automatisch in das USt-Formular übertragen.

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