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Seller_OSwGqWPMgQwvh

Artikel war nach Verkauf wieder günstiger zu haben, Käufer verlangt Erstattung

Hallöchen,

ich hab ein kleines Problem.

Ich habe vor 2 Wochen ein Videospiel verkauft, was zum Zeitpunkt des Verkaufs nur durch mich angeboten wurde und demzufolge, da ich dachte es ist selten, auch teurer als der Neupreis war.

Nun ist der Artikel wieder bei Amazon auf Lager und der Käufer will eine Erstattung. Muss ich dem zustimmem?

Selbst in der Bewertung hat er geschrieben, dass der gezahlte Preis für ihn Ok war.

Da dies mein erster Verkauf über Amazon war, bin ich etwas ratlos.

Mfg

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Seller_OSwGqWPMgQwvh

Artikel war nach Verkauf wieder günstiger zu haben, Käufer verlangt Erstattung

Hallöchen,

ich hab ein kleines Problem.

Ich habe vor 2 Wochen ein Videospiel verkauft, was zum Zeitpunkt des Verkaufs nur durch mich angeboten wurde und demzufolge, da ich dachte es ist selten, auch teurer als der Neupreis war.

Nun ist der Artikel wieder bei Amazon auf Lager und der Käufer will eine Erstattung. Muss ich dem zustimmem?

Selbst in der Bewertung hat er geschrieben, dass der gezahlte Preis für ihn Ok war.

Da dies mein erster Verkauf über Amazon war, bin ich etwas ratlos.

Mfg

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Seller_4E940kf5bdEnI
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Seller_OSwGqWPMgQwvh
In Antwort auf: Post von: Seller_OSwGqWPMgQwvh

Eine 5 Sterne Bewertung hab ich ja schon von ihm bekommen. Und laut Bewertung war er mit dem Preis zufrieden.

Die A-Z Garantie kann man wohl immer einreichen? Der Preis stand doch von vornherein fest. Da könnte man ja immer teurer kaufen und sobald es irgendwo billiger ist die Garantie in Anspruch nehmen.

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Seller_OSwGqWPMgQwvh
In Antwort auf: Post von: Seller_OSwGqWPMgQwvh

Das is doch Mist.

Es trifft doch aber keine der Vorraussetzungen für das Einreichen eines Garantieantrages zu.

Außerdem bin ich privater Verkäufer.

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Seller_wqrwY4i0VLeec
In Antwort auf: Post von: Seller_OSwGqWPMgQwvh
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Seller_V9jcJCf0eBnvm
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Seller_d4G6Ac4GPSfzi
In Antwort auf: Post von: Seller_OSwGqWPMgQwvh

Mach ihm ein Kompromiss Vorschlag das du die ungefähre Differenz (+1,50 EUR mehr für Stresszulage) zum amazon Preis gut schreibst und damit sollte er denke ich zufrieden sein. Wenn nicht dann im gleichen Schreiben anbieten Rücknahme + Rückerstattung nach Retoure abzgl. Versandkosten (halte ich in dem Fall für legitim unabhängig vom Warenwert)

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Seller_GYLXD6QD3N8dZ
In Antwort auf: Post von: Seller_OSwGqWPMgQwvh

Da fällt mir eine Situation ein, die ich vor kurzem in einer großen Supermarktkette erlebte:
Vor mir an der Kasse stand an einem Montag einer mit einer verschlossenen Flasche Sprite, die er am Samstag zuvor gekauft hatte, und dem Kassenzettel dazu. Er hätte nicht gesehen, dass die im Angebot sei und wollte den Differenzbetrag erstattet bekommen haben.
Die Verkäuferin war verdutzt und sagte nur, dass aber das Angebot ja erst ab Montag gelte und er die Flasche am Samstag zum normalen Preis gekauft habe.
Der Kunde daraufhin: “Dann tausche ich die eben um.” :slight_smile:
Letztlich hat der Leiter ihm den Differenzbetrag ausgezahlt und gut.
Mann…mann

sittah

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Seller_6PAZc5n1KJW3R
In Antwort auf: Post von: Seller_OSwGqWPMgQwvh
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Seller_Poo9GORlCjZT7
In Antwort auf: Post von: Seller_OSwGqWPMgQwvh

Hallo

Coole Sache. Vor allem weil wir über einen Gebrauchtgegenstand reden.
In der realen Welt: Ich biete also z.B. einen VW-Käfer Baujahr 1967 für 50000 EUR an und verkaufe den auch. Nach einer Woche kommt der Käufer und sagt woanders gibt es das Ding günstiger und er will eine Gutschrift. Ehrlich gesagt ich würde den Käufer das Prinzip Angebot und Nachfrage hinweisen und gegebenenfalls auch noch Begriff der Willenserklärung im BGB.

Hier aber sind wir ja im Amazon Universum und wir reden über ein Ding das ein paar EUR wert ist. Und vielleicht will man ja auch noch mehr als einmal etwas verkaufen.

Für mich ganz klar eine Abwägung: Was will ich erreichen bei Amazon und was habe ich langfristig von meinem Verhalten…?

Ich habe abgegrabbelte Taschenbücher mit Seefahrtsromanen von 1990 für EUR 40 verkauft, weil vergriffen. Sollte der Verlag die demnächst neu auflegen gibt es die für EUR 10 im Neuzustand. Tja, was jetzt?

Grüsse
Die Mordwurst

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Seller_8ADY5IFcCrJPi
In Antwort auf: Post von: Seller_OSwGqWPMgQwvh

Ich würde da nicht zustimmen und irgendwas zurück erstatten oder dergleichen. Zum Zeitpunkt seines Kaufes war Dein Angebot das einzige und somit war er mit dem Preis einverstanden. Es kam ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande und somit ist da alles richtig gelaufen. Ich kann mir nicht vorstellen daß Amazon hier bei einem A-Z dem Käufer recht gibt. Ich würde ebenfalls den Käuferservice Kontaktieren mit dem Hinweis was der Käufer hier fordert - also eigene Absicherung. Gerade falls der Käufer jetzt auf die Idee kommt irgendein Mondmärchen zu erzählen von wegen - nicht erhalten was gekauft, defekt…etc. Die Kommunikation sollte ja dann auch für den VKS einsehbar sein.

Der Handel wird immer bescheidener weil Kunden rangezüchtet werden die kein Händler braucht. Solang aber jeder Ja und Amen sagt wird das nicht besser, sondern eher noch schlimmer werden.

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Seller_OSwGqWPMgQwvh

Artikel war nach Verkauf wieder günstiger zu haben, Käufer verlangt Erstattung

Hallöchen,

ich hab ein kleines Problem.

Ich habe vor 2 Wochen ein Videospiel verkauft, was zum Zeitpunkt des Verkaufs nur durch mich angeboten wurde und demzufolge, da ich dachte es ist selten, auch teurer als der Neupreis war.

Nun ist der Artikel wieder bei Amazon auf Lager und der Käufer will eine Erstattung. Muss ich dem zustimmem?

Selbst in der Bewertung hat er geschrieben, dass der gezahlte Preis für ihn Ok war.

Da dies mein erster Verkauf über Amazon war, bin ich etwas ratlos.

Mfg

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Seller_OSwGqWPMgQwvh

Artikel war nach Verkauf wieder günstiger zu haben, Käufer verlangt Erstattung

Hallöchen,

ich hab ein kleines Problem.

Ich habe vor 2 Wochen ein Videospiel verkauft, was zum Zeitpunkt des Verkaufs nur durch mich angeboten wurde und demzufolge, da ich dachte es ist selten, auch teurer als der Neupreis war.

Nun ist der Artikel wieder bei Amazon auf Lager und der Käufer will eine Erstattung. Muss ich dem zustimmem?

Selbst in der Bewertung hat er geschrieben, dass der gezahlte Preis für ihn Ok war.

Da dies mein erster Verkauf über Amazon war, bin ich etwas ratlos.

Mfg

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Artikel war nach Verkauf wieder günstiger zu haben, Käufer verlangt Erstattung

von Seller_OSwGqWPMgQwvh

Hallöchen,

ich hab ein kleines Problem.

Ich habe vor 2 Wochen ein Videospiel verkauft, was zum Zeitpunkt des Verkaufs nur durch mich angeboten wurde und demzufolge, da ich dachte es ist selten, auch teurer als der Neupreis war.

Nun ist der Artikel wieder bei Amazon auf Lager und der Käufer will eine Erstattung. Muss ich dem zustimmem?

Selbst in der Bewertung hat er geschrieben, dass der gezahlte Preis für ihn Ok war.

Da dies mein erster Verkauf über Amazon war, bin ich etwas ratlos.

Mfg

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Seller_4E940kf5bdEnI
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Seller_OSwGqWPMgQwvh
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Eine 5 Sterne Bewertung hab ich ja schon von ihm bekommen. Und laut Bewertung war er mit dem Preis zufrieden.

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Seller_OSwGqWPMgQwvh
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Das is doch Mist.

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Außerdem bin ich privater Verkäufer.

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Seller_wqrwY4i0VLeec
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Seller_V9jcJCf0eBnvm
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Seller_d4G6Ac4GPSfzi
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Mach ihm ein Kompromiss Vorschlag das du die ungefähre Differenz (+1,50 EUR mehr für Stresszulage) zum amazon Preis gut schreibst und damit sollte er denke ich zufrieden sein. Wenn nicht dann im gleichen Schreiben anbieten Rücknahme + Rückerstattung nach Retoure abzgl. Versandkosten (halte ich in dem Fall für legitim unabhängig vom Warenwert)

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Seller_GYLXD6QD3N8dZ
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Da fällt mir eine Situation ein, die ich vor kurzem in einer großen Supermarktkette erlebte:
Vor mir an der Kasse stand an einem Montag einer mit einer verschlossenen Flasche Sprite, die er am Samstag zuvor gekauft hatte, und dem Kassenzettel dazu. Er hätte nicht gesehen, dass die im Angebot sei und wollte den Differenzbetrag erstattet bekommen haben.
Die Verkäuferin war verdutzt und sagte nur, dass aber das Angebot ja erst ab Montag gelte und er die Flasche am Samstag zum normalen Preis gekauft habe.
Der Kunde daraufhin: “Dann tausche ich die eben um.” :slight_smile:
Letztlich hat der Leiter ihm den Differenzbetrag ausgezahlt und gut.
Mann…mann

sittah

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Seller_Poo9GORlCjZT7
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Coole Sache. Vor allem weil wir über einen Gebrauchtgegenstand reden.
In der realen Welt: Ich biete also z.B. einen VW-Käfer Baujahr 1967 für 50000 EUR an und verkaufe den auch. Nach einer Woche kommt der Käufer und sagt woanders gibt es das Ding günstiger und er will eine Gutschrift. Ehrlich gesagt ich würde den Käufer das Prinzip Angebot und Nachfrage hinweisen und gegebenenfalls auch noch Begriff der Willenserklärung im BGB.

Hier aber sind wir ja im Amazon Universum und wir reden über ein Ding das ein paar EUR wert ist. Und vielleicht will man ja auch noch mehr als einmal etwas verkaufen.

Für mich ganz klar eine Abwägung: Was will ich erreichen bei Amazon und was habe ich langfristig von meinem Verhalten…?

Ich habe abgegrabbelte Taschenbücher mit Seefahrtsromanen von 1990 für EUR 40 verkauft, weil vergriffen. Sollte der Verlag die demnächst neu auflegen gibt es die für EUR 10 im Neuzustand. Tja, was jetzt?

Grüsse
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Seller_8ADY5IFcCrJPi
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Ich würde da nicht zustimmen und irgendwas zurück erstatten oder dergleichen. Zum Zeitpunkt seines Kaufes war Dein Angebot das einzige und somit war er mit dem Preis einverstanden. Es kam ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande und somit ist da alles richtig gelaufen. Ich kann mir nicht vorstellen daß Amazon hier bei einem A-Z dem Käufer recht gibt. Ich würde ebenfalls den Käuferservice Kontaktieren mit dem Hinweis was der Käufer hier fordert - also eigene Absicherung. Gerade falls der Käufer jetzt auf die Idee kommt irgendein Mondmärchen zu erzählen von wegen - nicht erhalten was gekauft, defekt…etc. Die Kommunikation sollte ja dann auch für den VKS einsehbar sein.

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Seller_OSwGqWPMgQwvh
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Eine 5 Sterne Bewertung hab ich ja schon von ihm bekommen. Und laut Bewertung war er mit dem Preis zufrieden.

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Seller_OSwGqWPMgQwvh
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Seller_wqrwY4i0VLeec
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Seller_V9jcJCf0eBnvm
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Mach ihm ein Kompromiss Vorschlag das du die ungefähre Differenz (+1,50 EUR mehr für Stresszulage) zum amazon Preis gut schreibst und damit sollte er denke ich zufrieden sein. Wenn nicht dann im gleichen Schreiben anbieten Rücknahme + Rückerstattung nach Retoure abzgl. Versandkosten (halte ich in dem Fall für legitim unabhängig vom Warenwert)

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Vor mir an der Kasse stand an einem Montag einer mit einer verschlossenen Flasche Sprite, die er am Samstag zuvor gekauft hatte, und dem Kassenzettel dazu. Er hätte nicht gesehen, dass die im Angebot sei und wollte den Differenzbetrag erstattet bekommen haben.
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Da fällt mir eine Situation ein, die ich vor kurzem in einer großen Supermarktkette erlebte:
Vor mir an der Kasse stand an einem Montag einer mit einer verschlossenen Flasche Sprite, die er am Samstag zuvor gekauft hatte, und dem Kassenzettel dazu. Er hätte nicht gesehen, dass die im Angebot sei und wollte den Differenzbetrag erstattet bekommen haben.
Die Verkäuferin war verdutzt und sagte nur, dass aber das Angebot ja erst ab Montag gelte und er die Flasche am Samstag zum normalen Preis gekauft habe.
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Seller_6PAZc5n1KJW3R
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Seller_Poo9GORlCjZT7
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Hallo

Coole Sache. Vor allem weil wir über einen Gebrauchtgegenstand reden.
In der realen Welt: Ich biete also z.B. einen VW-Käfer Baujahr 1967 für 50000 EUR an und verkaufe den auch. Nach einer Woche kommt der Käufer und sagt woanders gibt es das Ding günstiger und er will eine Gutschrift. Ehrlich gesagt ich würde den Käufer das Prinzip Angebot und Nachfrage hinweisen und gegebenenfalls auch noch Begriff der Willenserklärung im BGB.

Hier aber sind wir ja im Amazon Universum und wir reden über ein Ding das ein paar EUR wert ist. Und vielleicht will man ja auch noch mehr als einmal etwas verkaufen.

Für mich ganz klar eine Abwägung: Was will ich erreichen bei Amazon und was habe ich langfristig von meinem Verhalten…?

Ich habe abgegrabbelte Taschenbücher mit Seefahrtsromanen von 1990 für EUR 40 verkauft, weil vergriffen. Sollte der Verlag die demnächst neu auflegen gibt es die für EUR 10 im Neuzustand. Tja, was jetzt?

Grüsse
Die Mordwurst

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Hallo

Coole Sache. Vor allem weil wir über einen Gebrauchtgegenstand reden.
In der realen Welt: Ich biete also z.B. einen VW-Käfer Baujahr 1967 für 50000 EUR an und verkaufe den auch. Nach einer Woche kommt der Käufer und sagt woanders gibt es das Ding günstiger und er will eine Gutschrift. Ehrlich gesagt ich würde den Käufer das Prinzip Angebot und Nachfrage hinweisen und gegebenenfalls auch noch Begriff der Willenserklärung im BGB.

Hier aber sind wir ja im Amazon Universum und wir reden über ein Ding das ein paar EUR wert ist. Und vielleicht will man ja auch noch mehr als einmal etwas verkaufen.

Für mich ganz klar eine Abwägung: Was will ich erreichen bei Amazon und was habe ich langfristig von meinem Verhalten…?

Ich habe abgegrabbelte Taschenbücher mit Seefahrtsromanen von 1990 für EUR 40 verkauft, weil vergriffen. Sollte der Verlag die demnächst neu auflegen gibt es die für EUR 10 im Neuzustand. Tja, was jetzt?

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Die Mordwurst

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Ich würde da nicht zustimmen und irgendwas zurück erstatten oder dergleichen. Zum Zeitpunkt seines Kaufes war Dein Angebot das einzige und somit war er mit dem Preis einverstanden. Es kam ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande und somit ist da alles richtig gelaufen. Ich kann mir nicht vorstellen daß Amazon hier bei einem A-Z dem Käufer recht gibt. Ich würde ebenfalls den Käuferservice Kontaktieren mit dem Hinweis was der Käufer hier fordert - also eigene Absicherung. Gerade falls der Käufer jetzt auf die Idee kommt irgendein Mondmärchen zu erzählen von wegen - nicht erhalten was gekauft, defekt…etc. Die Kommunikation sollte ja dann auch für den VKS einsehbar sein.

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Ich würde da nicht zustimmen und irgendwas zurück erstatten oder dergleichen. Zum Zeitpunkt seines Kaufes war Dein Angebot das einzige und somit war er mit dem Preis einverstanden. Es kam ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande und somit ist da alles richtig gelaufen. Ich kann mir nicht vorstellen daß Amazon hier bei einem A-Z dem Käufer recht gibt. Ich würde ebenfalls den Käuferservice Kontaktieren mit dem Hinweis was der Käufer hier fordert - also eigene Absicherung. Gerade falls der Käufer jetzt auf die Idee kommt irgendein Mondmärchen zu erzählen von wegen - nicht erhalten was gekauft, defekt…etc. Die Kommunikation sollte ja dann auch für den VKS einsehbar sein.

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