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Jona_Amazon

Die Refund Essentials: Alles Wichtige zu Rückerstattungen

Liebe Community,

als Amazon-Verkäufer ist die Bearbeitung von Rückerstattungen und Retouren ein entscheidender Aspekt für euer Geschäft. Daher möchten wir euch in diesem Forumsbeitrag einen Überblick über unsere Rückerstattungsrichtlinien für von euch selbst abgewickelte Retouren geben und Best-Practice-Tipps teilen.

Erstattung veranlassen: Eine Rückerstattung muss innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt einer Retoure veranlasst werden. Hier findet ihr eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie ihr eine Rückerstattung veranlasst. Wenn ihr eine Rückerstattung ohne Warenrücksendung veranlassen möchtet (z.B. bei Artikeln mit geringem Wert, bei denen die Rücksendungskosten höher sind als der Wert des Artikels), könnt ihr eine rückgabelose automatische Rückerstattung einrichten.

Was vor dem Veranlassen einer Rückerstattung zu berücksichtigen ist: Wenn ein Käufer euch einen Artikel in einem anderen Zustand zurückschickt, als ihr ihn versendet habt, könnt ihr eine Teilrückerstattung veranlassen (ihr könnt bis zu 100% abziehen, abhängig vom Schweregrad des Zustands). In diesem Fall empfehlen wir euch, dem Käufer zu erklären, warum nur eine teilweise Erstattung veranlasst wurde.

Kostenlose Retouren: Je nach Rückgabegrund könnt ihr die Rücksendungskosten von der Rückerstattung abziehen. Eine Übersicht, wer für die Rücksendungskosten verantwortlich ist, findet ihr in der Tabelle "Ursachen von Warenrücksendungen mit vorfrankierten Rücksendungen". Bitte beachtet jedoch, dass ihr für die folgenden Rücksendungen unabhängig vom Rückgabegrund die Kosten für die Rücksendung übernehmen müsst und diese Kosten daher nicht von der Rückerstattung abziehen könnt:

Erstattung nach dem ersten Scan: Wenn ein Kunde euch einen Artikel mit einem vorfrankierten Rücksendeetikett von Amazon zurücksendet, kann Amazon eine Rückerstattung veranlassen, sobald der Artikel vom Versanddienstleister gescannt wurde. Falls Amazon in eurem Namen eine Erstattung nach dem ersten Scan veranlasst hat, es aber Probleme mit dem zurückgesandten Artikel gibt, könnt ihr einen SAFE-T-Antrag stellen, um eine Rückerstattung zu beantragen. Seht euch vor dem Einreichen sorgfältig die jeweiligen Richtlinien an, um zu erfahren, welche Fälle für SAFE-T berechtigt sind und welche Einschränkungen gelten.

Erstattungen ohne Warenrücksendung für internationale Retouren: Wenn für eine internationale Rücksendung keine Standard-Rücksendeadresse im Inland hinterlegt wurde, kann Amazon automatisch eine rückgabelose Erstattung in eurem Namen für alle regelkonformen Retouren für Artikel bis 25 € (inkl. MwSt.) veranlassen.

Habt ihr noch weitere Fragen? Stellt sie gerne hier in den Kommentaren!

Wir freuen uns auf eure Beiträge! Teilt eure Erfahrungen, Tipps oder Herausforderungen bei der Bearbeitung von Rückerstattungen.

Lasst uns wissen, ob ihr solche Beiträge hilfreich findet, indem ihr einen Daumen hoch 👍 oder runter 👎 gebt oder einen Kommentar hinterlasst. 😊

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Tags:Refunds, Return shipment, SAFE-T
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Seller_3CQRL5yTnDJsn

Hallo @Jona_Amazon!

Ist es mittlerweile tatsächlich so, dass 100% abgezogen werden können bzw. dass die Erstattung 0€ betragen kann?

In der Vergangenheit mussten wir leider immer mind. 1 Cent erstatten. Beispiel: Jemand hat uns einen komplett anderen, alten Artikel zurückgeschickt, sich nie auf unsere Mitteilung gemeldet und wir konnten selbstverständlich für sowas keine Erstattung vornehmen. Von 1 Cent geht zwar die Welt nicht unter, aber ist ja in so einem Fall trotzdem schon "zu viel".

Wie wird es in Zukunft gehandhabt, wenn Kunden Rücksendegründe angeben, die nachweislich falsch sind? Bisher gibt es dafür, soweit ich weiß, keine vernünftige Lösung. Safe-t klappt ja in den meisten Fällen nicht, da von uns erstattete Bestellungen nicht safe-t berechtigt sind.

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Seller_uIQxHgh1adTTT

ich hatte eine retoure, bei der die kundin versehentlich bestellt angegeben hat. sie hat ein dpd label verwendet. der artikel ist nie bei mir angekommen. der safe t antrag wurde abgelehnt. ich konnte beim versandunternehmen keinen regreßantrag stellen, da dpd sagt, daß amazon auf dem label steht und ich als verkäuferin nichts machen kann. die kundin hat den vollen kaufpreis rückerstattet bekommen. ich nichts. und amazon sagt, daß ich bei dpd ( was die kundin ausgewählt hat) keinen safe-t antrag stellen kann. das ist definiitv nicht in ordnung. der hinweis, ich möge die käuferin kontaktieren führt zu nichts..sie ignoriert meine anschreiben. das automatische rückerstatten geht zu meinen Lasten

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Seller_TDn32yJ3hKsD9

Hallo @Jona_Amazon

Danke für deinen Post! Wir versuchen aktuell weitestgehend alles zu automatisieren, was in Bezug auf die Rücksendeanträge möglich ist. Bei der Art hohen Mengen an täglichen Paketversand, ist es nachvollziehbar, dass sich auch die Rücksendung erhöhen.

Teilweise ist es bereits automatisiert, leider jedoch nicht vollumfänglich.

Oftmals müssen Etiketten nachträglich übermittelt werden , was die Bearbeitung stark stoppt.

Weiter ist die Frage: Können eingehende Rücksendeanträge automatisch über eine Schnittstelle in das Plentymarkets System übertragen werden?

Liebe Grüße :-)

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Seller_yj2viNljBEMVm

Liebes Amazon-Team.

Ich brauche eure Hilfe. Heute hat ein Kunde bestellt und ihm wurden (aus welchem Grund auch immer) 2x die Versandkosten bei EINEM ARTIKEL in Rechnung gestellt. Das ist bisher in all den Jahren noch nie passiert. Ich habe darauf ja auch keinerlei Einfluß. Die nächsten Bestellungen sind wieder normal verlaufen.

Meine Fragen bitte:

1.) Warum ist das passiert? Kann man ausschließen, dass es nochmal passiert? Da ICH keinen Einfluß auf sowas habe, gehe ich davon aus, dass der Amazon-Shop in diesem Moment vielleicht einen Fehler gemacht hat.

2.) Ich möchte dem Kunden natürlich die zu viel berechneten Versandgebühren wieder zurück erstatten. Aber mit der Teilrückerstattung klappt das nicht. Ich gebe den Betrag von 9 € ein und es wird mir ein total verrückter und falscher Betrag angezeigt.

Bitte um Unterstützung. Vielen Dank!

Gruß

UWE

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Seller_ceEXhdieMym0X

Hallo @Jona_Amazon

Seit Mitte Juni haben wir das Problem, dass bei Rücksendungen mit einem DHL-Label Umsatzsteuer berechnet wird, die in der Rückerstattungs-Maske nicht angezeigt wird. Wir sehen auch auf der monatlichen Label-Abrechnung von Amazon keine Umsatzsteuer.

Wir sehen lediglich später in der Bestellung, dass anstelle von 6,30 €(bisheriger Netto-Betrag) nun 7,50€ abgezogen werden.

Ab 1.8.24 werden alle Amazon Dienstleistungen Umsatzsteuerpflichtig. Hat diese Änderung der Verträge damit etwas zu tun? Aber wenn ja, warum wurde diese Umstellung bereits Mitte Juni vorgenommen?

Hat sonst noch jemand Differenzen bei der Rückerstattung und dem Einbehalten der Label-Kosten?

Vielen Dank

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Seller_Q4b5fZhJqPVGg

Hallo,

vielen Dank für die wertvollen Infos. In den meisten Fällen funktionieren die vorhandenen Prozesse zu Rücksendungen und Erstattungen bei uns reibungslos.

Aktuell haben wir aber einen Fall, zu dem wir in den Richtlinien nichts konkretes gefunden habe:

Kunde stellt fristgerecht Rücksendeantrag und bekommt von Amazon das DPD Rücksendelabel zugeschickt. Dann meldet er sich bei uns, dass die Retoure mit diesem Label nicht funktioniert hat, da das Paket zu sperrig ist. Wir sollen doch bitte eine Abholung organisieren. Gesagt - getan - wir haben eine Abholung über DHL für den Folgetag veranlasst. Danach meldet der Kunde sich wieder, dass die Abholung nicht funktioniert hat und er das Paket selbst per Sperrgut an uns verschickt hat. Die Kosten dafür liegen über 50€, also erheblich höher als unsere Versand- bzw. Retourenkosten (ca. 15€). Selbstverständlich kommen wir für die Standardretoure auf, aber wir sind nicht bereit, diese Kosten vollständig zu erstatten. Hätte er uns vor seiner eigenständigen Retoure kontaktiert, hätten wir z.B. unseren anderen Paketdienstleister genutzt oder eine andere Lösung gefunden.

Wie eine Retoure/Erstattung technisch abläuft, ist in den Richtlinien bestens erklärt, aber was darf der Kunde in diesem Fall verlangen?

Vielen Dank und viele Grüße

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Jona_Amazon

Hallo alle zusammen!

Da jetzt von mehreren von euch noch die Frage zu der 0€ Erstattung kam, hatte ich mir wie gesagt nochmal Rat dazu eingeholt und wie man am besten in so einem Fall vorgeht.

Falls ihr bei einer Rücksendung auf Betrag erstatten klickt, dann ist es tatsächlich so, dass zumindest 0,01€ ausgewählt werden müssen, da quasi keine 0€ überwiesen werden können.

Als Workaround könnt ihr aber stattdessen auf Abschließen klicken und dann als Grund auswählen, dass ihr die Ware nicht zurückbekommen habt. Hatte das bereits jemand von euch ausprobiert? Wäre auch sehr an euren Erfahrungen dazu interessiert!

Wie bereits im Originalpost erwähnt, ist es hier wichtig, dem Käufer mitzuteilen, warum keine Erstattung erfolgt, und zwar über das Käufer-Verkäufer-Postfach. Fügt auch Bilder vom beschädigten Produkt hinzu, damit, falls es doch zu einem A bis Z Antrag kommen sollte, für den Bearbeiter klar ist, warum nicht erstattet werden konnte.

Beste Grüße,

Jona

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Die Refund Essentials: Alles Wichtige zu Rückerstattungen

Liebe Community,

als Amazon-Verkäufer ist die Bearbeitung von Rückerstattungen und Retouren ein entscheidender Aspekt für euer Geschäft. Daher möchten wir euch in diesem Forumsbeitrag einen Überblick über unsere Rückerstattungsrichtlinien für von euch selbst abgewickelte Retouren geben und Best-Practice-Tipps teilen.

Erstattung veranlassen: Eine Rückerstattung muss innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt einer Retoure veranlasst werden. Hier findet ihr eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie ihr eine Rückerstattung veranlasst. Wenn ihr eine Rückerstattung ohne Warenrücksendung veranlassen möchtet (z.B. bei Artikeln mit geringem Wert, bei denen die Rücksendungskosten höher sind als der Wert des Artikels), könnt ihr eine rückgabelose automatische Rückerstattung einrichten.

Was vor dem Veranlassen einer Rückerstattung zu berücksichtigen ist: Wenn ein Käufer euch einen Artikel in einem anderen Zustand zurückschickt, als ihr ihn versendet habt, könnt ihr eine Teilrückerstattung veranlassen (ihr könnt bis zu 100% abziehen, abhängig vom Schweregrad des Zustands). In diesem Fall empfehlen wir euch, dem Käufer zu erklären, warum nur eine teilweise Erstattung veranlasst wurde.

Kostenlose Retouren: Je nach Rückgabegrund könnt ihr die Rücksendungskosten von der Rückerstattung abziehen. Eine Übersicht, wer für die Rücksendungskosten verantwortlich ist, findet ihr in der Tabelle "Ursachen von Warenrücksendungen mit vorfrankierten Rücksendungen". Bitte beachtet jedoch, dass ihr für die folgenden Rücksendungen unabhängig vom Rückgabegrund die Kosten für die Rücksendung übernehmen müsst und diese Kosten daher nicht von der Rückerstattung abziehen könnt:

Erstattung nach dem ersten Scan: Wenn ein Kunde euch einen Artikel mit einem vorfrankierten Rücksendeetikett von Amazon zurücksendet, kann Amazon eine Rückerstattung veranlassen, sobald der Artikel vom Versanddienstleister gescannt wurde. Falls Amazon in eurem Namen eine Erstattung nach dem ersten Scan veranlasst hat, es aber Probleme mit dem zurückgesandten Artikel gibt, könnt ihr einen SAFE-T-Antrag stellen, um eine Rückerstattung zu beantragen. Seht euch vor dem Einreichen sorgfältig die jeweiligen Richtlinien an, um zu erfahren, welche Fälle für SAFE-T berechtigt sind und welche Einschränkungen gelten.

Erstattungen ohne Warenrücksendung für internationale Retouren: Wenn für eine internationale Rücksendung keine Standard-Rücksendeadresse im Inland hinterlegt wurde, kann Amazon automatisch eine rückgabelose Erstattung in eurem Namen für alle regelkonformen Retouren für Artikel bis 25 € (inkl. MwSt.) veranlassen.

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Erstattung veranlassen: Eine Rückerstattung muss innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt einer Retoure veranlasst werden. Hier findet ihr eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie ihr eine Rückerstattung veranlasst. Wenn ihr eine Rückerstattung ohne Warenrücksendung veranlassen möchtet (z.B. bei Artikeln mit geringem Wert, bei denen die Rücksendungskosten höher sind als der Wert des Artikels), könnt ihr eine rückgabelose automatische Rückerstattung einrichten.

Was vor dem Veranlassen einer Rückerstattung zu berücksichtigen ist: Wenn ein Käufer euch einen Artikel in einem anderen Zustand zurückschickt, als ihr ihn versendet habt, könnt ihr eine Teilrückerstattung veranlassen (ihr könnt bis zu 100% abziehen, abhängig vom Schweregrad des Zustands). In diesem Fall empfehlen wir euch, dem Käufer zu erklären, warum nur eine teilweise Erstattung veranlasst wurde.

Kostenlose Retouren: Je nach Rückgabegrund könnt ihr die Rücksendungskosten von der Rückerstattung abziehen. Eine Übersicht, wer für die Rücksendungskosten verantwortlich ist, findet ihr in der Tabelle "Ursachen von Warenrücksendungen mit vorfrankierten Rücksendungen". Bitte beachtet jedoch, dass ihr für die folgenden Rücksendungen unabhängig vom Rückgabegrund die Kosten für die Rücksendung übernehmen müsst und diese Kosten daher nicht von der Rückerstattung abziehen könnt:

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Erstattungen ohne Warenrücksendung für internationale Retouren: Wenn für eine internationale Rücksendung keine Standard-Rücksendeadresse im Inland hinterlegt wurde, kann Amazon automatisch eine rückgabelose Erstattung in eurem Namen für alle regelkonformen Retouren für Artikel bis 25 € (inkl. MwSt.) veranlassen.

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Ist es mittlerweile tatsächlich so, dass 100% abgezogen werden können bzw. dass die Erstattung 0€ betragen kann?

In der Vergangenheit mussten wir leider immer mind. 1 Cent erstatten. Beispiel: Jemand hat uns einen komplett anderen, alten Artikel zurückgeschickt, sich nie auf unsere Mitteilung gemeldet und wir konnten selbstverständlich für sowas keine Erstattung vornehmen. Von 1 Cent geht zwar die Welt nicht unter, aber ist ja in so einem Fall trotzdem schon "zu viel".

Wie wird es in Zukunft gehandhabt, wenn Kunden Rücksendegründe angeben, die nachweislich falsch sind? Bisher gibt es dafür, soweit ich weiß, keine vernünftige Lösung. Safe-t klappt ja in den meisten Fällen nicht, da von uns erstattete Bestellungen nicht safe-t berechtigt sind.

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ich hatte eine retoure, bei der die kundin versehentlich bestellt angegeben hat. sie hat ein dpd label verwendet. der artikel ist nie bei mir angekommen. der safe t antrag wurde abgelehnt. ich konnte beim versandunternehmen keinen regreßantrag stellen, da dpd sagt, daß amazon auf dem label steht und ich als verkäuferin nichts machen kann. die kundin hat den vollen kaufpreis rückerstattet bekommen. ich nichts. und amazon sagt, daß ich bei dpd ( was die kundin ausgewählt hat) keinen safe-t antrag stellen kann. das ist definiitv nicht in ordnung. der hinweis, ich möge die käuferin kontaktieren führt zu nichts..sie ignoriert meine anschreiben. das automatische rückerstatten geht zu meinen Lasten

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Hallo @Jona_Amazon

Danke für deinen Post! Wir versuchen aktuell weitestgehend alles zu automatisieren, was in Bezug auf die Rücksendeanträge möglich ist. Bei der Art hohen Mengen an täglichen Paketversand, ist es nachvollziehbar, dass sich auch die Rücksendung erhöhen.

Teilweise ist es bereits automatisiert, leider jedoch nicht vollumfänglich.

Oftmals müssen Etiketten nachträglich übermittelt werden , was die Bearbeitung stark stoppt.

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Liebe Grüße :-)

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Liebes Amazon-Team.

Ich brauche eure Hilfe. Heute hat ein Kunde bestellt und ihm wurden (aus welchem Grund auch immer) 2x die Versandkosten bei EINEM ARTIKEL in Rechnung gestellt. Das ist bisher in all den Jahren noch nie passiert. Ich habe darauf ja auch keinerlei Einfluß. Die nächsten Bestellungen sind wieder normal verlaufen.

Meine Fragen bitte:

1.) Warum ist das passiert? Kann man ausschließen, dass es nochmal passiert? Da ICH keinen Einfluß auf sowas habe, gehe ich davon aus, dass der Amazon-Shop in diesem Moment vielleicht einen Fehler gemacht hat.

2.) Ich möchte dem Kunden natürlich die zu viel berechneten Versandgebühren wieder zurück erstatten. Aber mit der Teilrückerstattung klappt das nicht. Ich gebe den Betrag von 9 € ein und es wird mir ein total verrückter und falscher Betrag angezeigt.

Bitte um Unterstützung. Vielen Dank!

Gruß

UWE

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Hallo @Jona_Amazon

Seit Mitte Juni haben wir das Problem, dass bei Rücksendungen mit einem DHL-Label Umsatzsteuer berechnet wird, die in der Rückerstattungs-Maske nicht angezeigt wird. Wir sehen auch auf der monatlichen Label-Abrechnung von Amazon keine Umsatzsteuer.

Wir sehen lediglich später in der Bestellung, dass anstelle von 6,30 €(bisheriger Netto-Betrag) nun 7,50€ abgezogen werden.

Ab 1.8.24 werden alle Amazon Dienstleistungen Umsatzsteuerpflichtig. Hat diese Änderung der Verträge damit etwas zu tun? Aber wenn ja, warum wurde diese Umstellung bereits Mitte Juni vorgenommen?

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Vielen Dank

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Hallo,

vielen Dank für die wertvollen Infos. In den meisten Fällen funktionieren die vorhandenen Prozesse zu Rücksendungen und Erstattungen bei uns reibungslos.

Aktuell haben wir aber einen Fall, zu dem wir in den Richtlinien nichts konkretes gefunden habe:

Kunde stellt fristgerecht Rücksendeantrag und bekommt von Amazon das DPD Rücksendelabel zugeschickt. Dann meldet er sich bei uns, dass die Retoure mit diesem Label nicht funktioniert hat, da das Paket zu sperrig ist. Wir sollen doch bitte eine Abholung organisieren. Gesagt - getan - wir haben eine Abholung über DHL für den Folgetag veranlasst. Danach meldet der Kunde sich wieder, dass die Abholung nicht funktioniert hat und er das Paket selbst per Sperrgut an uns verschickt hat. Die Kosten dafür liegen über 50€, also erheblich höher als unsere Versand- bzw. Retourenkosten (ca. 15€). Selbstverständlich kommen wir für die Standardretoure auf, aber wir sind nicht bereit, diese Kosten vollständig zu erstatten. Hätte er uns vor seiner eigenständigen Retoure kontaktiert, hätten wir z.B. unseren anderen Paketdienstleister genutzt oder eine andere Lösung gefunden.

Wie eine Retoure/Erstattung technisch abläuft, ist in den Richtlinien bestens erklärt, aber was darf der Kunde in diesem Fall verlangen?

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Da jetzt von mehreren von euch noch die Frage zu der 0€ Erstattung kam, hatte ich mir wie gesagt nochmal Rat dazu eingeholt und wie man am besten in so einem Fall vorgeht.

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Als Workaround könnt ihr aber stattdessen auf Abschließen klicken und dann als Grund auswählen, dass ihr die Ware nicht zurückbekommen habt. Hatte das bereits jemand von euch ausprobiert? Wäre auch sehr an euren Erfahrungen dazu interessiert!

Wie bereits im Originalpost erwähnt, ist es hier wichtig, dem Käufer mitzuteilen, warum keine Erstattung erfolgt, und zwar über das Käufer-Verkäufer-Postfach. Fügt auch Bilder vom beschädigten Produkt hinzu, damit, falls es doch zu einem A bis Z Antrag kommen sollte, für den Bearbeiter klar ist, warum nicht erstattet werden konnte.

Beste Grüße,

Jona

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Wie wird es in Zukunft gehandhabt, wenn Kunden Rücksendegründe angeben, die nachweislich falsch sind? Bisher gibt es dafür, soweit ich weiß, keine vernünftige Lösung. Safe-t klappt ja in den meisten Fällen nicht, da von uns erstattete Bestellungen nicht safe-t berechtigt sind.

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Ist es mittlerweile tatsächlich so, dass 100% abgezogen werden können bzw. dass die Erstattung 0€ betragen kann?

In der Vergangenheit mussten wir leider immer mind. 1 Cent erstatten. Beispiel: Jemand hat uns einen komplett anderen, alten Artikel zurückgeschickt, sich nie auf unsere Mitteilung gemeldet und wir konnten selbstverständlich für sowas keine Erstattung vornehmen. Von 1 Cent geht zwar die Welt nicht unter, aber ist ja in so einem Fall trotzdem schon "zu viel".

Wie wird es in Zukunft gehandhabt, wenn Kunden Rücksendegründe angeben, die nachweislich falsch sind? Bisher gibt es dafür, soweit ich weiß, keine vernünftige Lösung. Safe-t klappt ja in den meisten Fällen nicht, da von uns erstattete Bestellungen nicht safe-t berechtigt sind.

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Danke für deinen Post! Wir versuchen aktuell weitestgehend alles zu automatisieren, was in Bezug auf die Rücksendeanträge möglich ist. Bei der Art hohen Mengen an täglichen Paketversand, ist es nachvollziehbar, dass sich auch die Rücksendung erhöhen.

Teilweise ist es bereits automatisiert, leider jedoch nicht vollumfänglich.

Oftmals müssen Etiketten nachträglich übermittelt werden , was die Bearbeitung stark stoppt.

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Liebes Amazon-Team.

Ich brauche eure Hilfe. Heute hat ein Kunde bestellt und ihm wurden (aus welchem Grund auch immer) 2x die Versandkosten bei EINEM ARTIKEL in Rechnung gestellt. Das ist bisher in all den Jahren noch nie passiert. Ich habe darauf ja auch keinerlei Einfluß. Die nächsten Bestellungen sind wieder normal verlaufen.

Meine Fragen bitte:

1.) Warum ist das passiert? Kann man ausschließen, dass es nochmal passiert? Da ICH keinen Einfluß auf sowas habe, gehe ich davon aus, dass der Amazon-Shop in diesem Moment vielleicht einen Fehler gemacht hat.

2.) Ich möchte dem Kunden natürlich die zu viel berechneten Versandgebühren wieder zurück erstatten. Aber mit der Teilrückerstattung klappt das nicht. Ich gebe den Betrag von 9 € ein und es wird mir ein total verrückter und falscher Betrag angezeigt.

Bitte um Unterstützung. Vielen Dank!

Gruß

UWE

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Ich brauche eure Hilfe. Heute hat ein Kunde bestellt und ihm wurden (aus welchem Grund auch immer) 2x die Versandkosten bei EINEM ARTIKEL in Rechnung gestellt. Das ist bisher in all den Jahren noch nie passiert. Ich habe darauf ja auch keinerlei Einfluß. Die nächsten Bestellungen sind wieder normal verlaufen.

Meine Fragen bitte:

1.) Warum ist das passiert? Kann man ausschließen, dass es nochmal passiert? Da ICH keinen Einfluß auf sowas habe, gehe ich davon aus, dass der Amazon-Shop in diesem Moment vielleicht einen Fehler gemacht hat.

2.) Ich möchte dem Kunden natürlich die zu viel berechneten Versandgebühren wieder zurück erstatten. Aber mit der Teilrückerstattung klappt das nicht. Ich gebe den Betrag von 9 € ein und es wird mir ein total verrückter und falscher Betrag angezeigt.

Bitte um Unterstützung. Vielen Dank!

Gruß

UWE

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Seit Mitte Juni haben wir das Problem, dass bei Rücksendungen mit einem DHL-Label Umsatzsteuer berechnet wird, die in der Rückerstattungs-Maske nicht angezeigt wird. Wir sehen auch auf der monatlichen Label-Abrechnung von Amazon keine Umsatzsteuer.

Wir sehen lediglich später in der Bestellung, dass anstelle von 6,30 €(bisheriger Netto-Betrag) nun 7,50€ abgezogen werden.

Ab 1.8.24 werden alle Amazon Dienstleistungen Umsatzsteuerpflichtig. Hat diese Änderung der Verträge damit etwas zu tun? Aber wenn ja, warum wurde diese Umstellung bereits Mitte Juni vorgenommen?

Hat sonst noch jemand Differenzen bei der Rückerstattung und dem Einbehalten der Label-Kosten?

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Ab 1.8.24 werden alle Amazon Dienstleistungen Umsatzsteuerpflichtig. Hat diese Änderung der Verträge damit etwas zu tun? Aber wenn ja, warum wurde diese Umstellung bereits Mitte Juni vorgenommen?

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Kunde stellt fristgerecht Rücksendeantrag und bekommt von Amazon das DPD Rücksendelabel zugeschickt. Dann meldet er sich bei uns, dass die Retoure mit diesem Label nicht funktioniert hat, da das Paket zu sperrig ist. Wir sollen doch bitte eine Abholung organisieren. Gesagt - getan - wir haben eine Abholung über DHL für den Folgetag veranlasst. Danach meldet der Kunde sich wieder, dass die Abholung nicht funktioniert hat und er das Paket selbst per Sperrgut an uns verschickt hat. Die Kosten dafür liegen über 50€, also erheblich höher als unsere Versand- bzw. Retourenkosten (ca. 15€). Selbstverständlich kommen wir für die Standardretoure auf, aber wir sind nicht bereit, diese Kosten vollständig zu erstatten. Hätte er uns vor seiner eigenständigen Retoure kontaktiert, hätten wir z.B. unseren anderen Paketdienstleister genutzt oder eine andere Lösung gefunden.

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Hallo alle zusammen!

Da jetzt von mehreren von euch noch die Frage zu der 0€ Erstattung kam, hatte ich mir wie gesagt nochmal Rat dazu eingeholt und wie man am besten in so einem Fall vorgeht.

Falls ihr bei einer Rücksendung auf Betrag erstatten klickt, dann ist es tatsächlich so, dass zumindest 0,01€ ausgewählt werden müssen, da quasi keine 0€ überwiesen werden können.

Als Workaround könnt ihr aber stattdessen auf Abschließen klicken und dann als Grund auswählen, dass ihr die Ware nicht zurückbekommen habt. Hatte das bereits jemand von euch ausprobiert? Wäre auch sehr an euren Erfahrungen dazu interessiert!

Wie bereits im Originalpost erwähnt, ist es hier wichtig, dem Käufer mitzuteilen, warum keine Erstattung erfolgt, und zwar über das Käufer-Verkäufer-Postfach. Fügt auch Bilder vom beschädigten Produkt hinzu, damit, falls es doch zu einem A bis Z Antrag kommen sollte, für den Bearbeiter klar ist, warum nicht erstattet werden konnte.

Beste Grüße,

Jona

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