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Seller_hd6jLCyTiAZLm

Schokolade zurück geben?

Hallo, ich habe eine Bestellung am Fr. 14. Dezember bekommen und die Käöuferin hat diese am Mo.17.Dezember erhalten, am gleichen Tag verlangte sie eine zusätzliche Rechnung die ich auch am gleichen Tag per Mail zusendete danach verlangte sie die Rückgabe weil sie es versehendlich bestellte hätte. ( die Schokolade kam unbeschädigt und genauso wie angeboten an ) Den Rücksende Antrag lehnte ich ab, weil Lebensmittel nicht zurück gegeben werden können. Seitdem maletriert die Dame mich mit Mails.

Amazon kann mir nicht weiterhelfen obwohl ich nur die Information haben wollte wo die Textpassage steht die sich in den Rücksende Informationen vor Ablehnung befindet und heißt: Lebensmittel können nicht zurück gegeben werden.

Gruß Appi

Vielen Dank für all die vielen unterstützenden Antworten. Zum Artikel: es handelt sich um eine aufwendig gemachte Handtasche aus Schokolade zum Preis von 14,90 € + Versand. MfG.

Weiß denn einer von den Usern wo bei einer Rücksende Ablehnung der Text abgelegt wird und wo ich die Passage von Amazon finde, dass Lebensmittel nicht zurück gegeben werden dürfen, Amazon antwortet mir nicht dort steht meine Anfrage seit 2 Tagen bei 1. Januar 2019 15:03:44 MEZ Ausstehende Amazon-Aktion

Gruß Appi

Ich habe soeben die Einstellung von AMAZON gefunden:
• Grund auswählen
• Technisches Problem wurde gelöst
• Erstattung ohne Rücksendung
• Ersatzlieferung ohne Rücksendung
• Vor kurzem erstattet
• Ablauf der Rückgabefrist
• Auf Wunsch des Käufers storniert
• Es handelt sich um ein Duplikat eines Rücksendeantrags
• Maßgefertigte Artikel können nicht zurückgesendet werden.
• Käufer hat den Artikel nicht mit der gebotenen Sorgfalt behandelt.
• Originalverpackung von Medienprodukt oder Software wurde geöffnet
• Lebensmittel können nicht zurückgesendet werden
ZUSÄTZLICH INFORMIERT AMAZON.
Lebensmittel wie z.B. Schokolade sind vom Umtausch ausgenommen dürfen nach dem Deutschen Lebensmittelgesetz nicht zurück genommen werden, auch nicht in ungeöffneter Verpackung mit Ausnahme, dass Ihnen die Ware beschädigt oder nicht den Vorgaben entsprechend geliefert wurde.
#######################################################################################
So hier noch die abschließende Nachricht an alle die mir rieten den “Schwanz einzuklemmen” aber auch an alle die mich unterstützten es durchzuziehen.
Die Käuferin hat mir trotz meiner Ablehnung den Schokoladen Artikel zurückgesendet und verlangt die Transportkosten von mit, dann hat sie mir eine ganz tolle Nachricht geschickt:
die Tasche ist schon auf dem Weg zu Ihnen.
Ich kann sie nicht mehr brauchen.
Schmeißen Sie sie weg.
Schenken Sie sie einem Kinderheim,
Oder essen Sie die Schokolade selbst auf, bis Ihnen schlecht wird!

Und gucken Sie sich die grottenschlechte Bewertung bei Amazon an, die ich jetzt gleich rein setze.

Das hat sie auch sofort getan, eine 1er Bewertung.
Diese habe ich aber sofort löschen lassen, danach hat sie einen A-Z Garantie Antrag gestellt in dem sie behauptet hat, dass sie den Artikel nie erhalten hat, darauf wurde dem Antrag statt gegeben,
Wir haben dem A-bis-z Garantie Antrag in Höhe von 22,80 € für die Bestellung ---------------------------- stattgegeben. Wir haben die Kosten für die Erstattung übernommen und der Antrag fließt nicht in Ihre Rate an Bestellmängeln ein.
Man sieht Frechheit für den Käufer lohnt sich doch.
Wie soll man als Verkäufer so etwas verstehen? Also kämpfen lohnt doch.
Gruß an alle Appi
###################################################################################
Hallo, abschließend möchte ich noch für alle Betroffenen die Antwort von Amazon nach 5 Tagen Wartezeit mitteilen:

Beim entsprechenden A-bis-Z-Garantieantrag dieser Kundin wurde entschieden,
dass Amazon in diesem Fall die Kosten trägt.
Sie müssen daher nicht erstatten und es kommen keine Kosten auf Sie zu,

wie Sie richtig mitgeteilt haben sind Lebensmittel selbstverständlich vom Umtausch ausgeschlossen.

Die Kundin hat aber dennoch Ihr Geld zurck erhalten, Amazon hat aber die Kosten getragen, nicht Sie, damit sollte die Kundin auch zufrieden sein.

so das war nun der aller letzte Bericht in dieser Sache von mir.
MfG. Appi,

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Seller_hd6jLCyTiAZLm

Schokolade zurück geben?

Hallo, ich habe eine Bestellung am Fr. 14. Dezember bekommen und die Käöuferin hat diese am Mo.17.Dezember erhalten, am gleichen Tag verlangte sie eine zusätzliche Rechnung die ich auch am gleichen Tag per Mail zusendete danach verlangte sie die Rückgabe weil sie es versehendlich bestellte hätte. ( die Schokolade kam unbeschädigt und genauso wie angeboten an ) Den Rücksende Antrag lehnte ich ab, weil Lebensmittel nicht zurück gegeben werden können. Seitdem maletriert die Dame mich mit Mails.

Amazon kann mir nicht weiterhelfen obwohl ich nur die Information haben wollte wo die Textpassage steht die sich in den Rücksende Informationen vor Ablehnung befindet und heißt: Lebensmittel können nicht zurück gegeben werden.

Gruß Appi

Vielen Dank für all die vielen unterstützenden Antworten. Zum Artikel: es handelt sich um eine aufwendig gemachte Handtasche aus Schokolade zum Preis von 14,90 € + Versand. MfG.

Weiß denn einer von den Usern wo bei einer Rücksende Ablehnung der Text abgelegt wird und wo ich die Passage von Amazon finde, dass Lebensmittel nicht zurück gegeben werden dürfen, Amazon antwortet mir nicht dort steht meine Anfrage seit 2 Tagen bei 1. Januar 2019 15:03:44 MEZ Ausstehende Amazon-Aktion

Gruß Appi

Ich habe soeben die Einstellung von AMAZON gefunden:
• Grund auswählen
• Technisches Problem wurde gelöst
• Erstattung ohne Rücksendung
• Ersatzlieferung ohne Rücksendung
• Vor kurzem erstattet
• Ablauf der Rückgabefrist
• Auf Wunsch des Käufers storniert
• Es handelt sich um ein Duplikat eines Rücksendeantrags
• Maßgefertigte Artikel können nicht zurückgesendet werden.
• Käufer hat den Artikel nicht mit der gebotenen Sorgfalt behandelt.
• Originalverpackung von Medienprodukt oder Software wurde geöffnet
• Lebensmittel können nicht zurückgesendet werden
ZUSÄTZLICH INFORMIERT AMAZON.
Lebensmittel wie z.B. Schokolade sind vom Umtausch ausgenommen dürfen nach dem Deutschen Lebensmittelgesetz nicht zurück genommen werden, auch nicht in ungeöffneter Verpackung mit Ausnahme, dass Ihnen die Ware beschädigt oder nicht den Vorgaben entsprechend geliefert wurde.
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So hier noch die abschließende Nachricht an alle die mir rieten den “Schwanz einzuklemmen” aber auch an alle die mich unterstützten es durchzuziehen.
Die Käuferin hat mir trotz meiner Ablehnung den Schokoladen Artikel zurückgesendet und verlangt die Transportkosten von mit, dann hat sie mir eine ganz tolle Nachricht geschickt:
die Tasche ist schon auf dem Weg zu Ihnen.
Ich kann sie nicht mehr brauchen.
Schmeißen Sie sie weg.
Schenken Sie sie einem Kinderheim,
Oder essen Sie die Schokolade selbst auf, bis Ihnen schlecht wird!

Und gucken Sie sich die grottenschlechte Bewertung bei Amazon an, die ich jetzt gleich rein setze.

Das hat sie auch sofort getan, eine 1er Bewertung.
Diese habe ich aber sofort löschen lassen, danach hat sie einen A-Z Garantie Antrag gestellt in dem sie behauptet hat, dass sie den Artikel nie erhalten hat, darauf wurde dem Antrag statt gegeben,
Wir haben dem A-bis-z Garantie Antrag in Höhe von 22,80 € für die Bestellung ---------------------------- stattgegeben. Wir haben die Kosten für die Erstattung übernommen und der Antrag fließt nicht in Ihre Rate an Bestellmängeln ein.
Man sieht Frechheit für den Käufer lohnt sich doch.
Wie soll man als Verkäufer so etwas verstehen? Also kämpfen lohnt doch.
Gruß an alle Appi
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Hallo, abschließend möchte ich noch für alle Betroffenen die Antwort von Amazon nach 5 Tagen Wartezeit mitteilen:

Beim entsprechenden A-bis-Z-Garantieantrag dieser Kundin wurde entschieden,
dass Amazon in diesem Fall die Kosten trägt.
Sie müssen daher nicht erstatten und es kommen keine Kosten auf Sie zu,

wie Sie richtig mitgeteilt haben sind Lebensmittel selbstverständlich vom Umtausch ausgeschlossen.

Die Kundin hat aber dennoch Ihr Geld zurck erhalten, Amazon hat aber die Kosten getragen, nicht Sie, damit sollte die Kundin auch zufrieden sein.

so das war nun der aller letzte Bericht in dieser Sache von mir.
MfG. Appi,

Tags:Warenrücksendungen
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Seller_dvnbUQTTpt45n
In Antwort auf: Post von: Seller_hd6jLCyTiAZLm

Die wichtigsten Ausnahmen vom Widerrufsrecht nach der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL)

• § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. BGB: Für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher notwendig ist oder die Ware eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Dies umfasst z.B. Kleidung, die nach Maß angefertigt wurde. Nicht hingegen umfasst diese Vorschrift z. B. einen PC, der auf Wunsch des Kunden aus verschiedenen Teilen zusammen gesetzt wurden, und die Teile vom Unternehmer nach Rückgabe wieder verwendet werden können.
• § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB: Bei Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, z. B. Schnittblumen.
• § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB: Gesundheits- und Hygieneartikel. Es besteht nun eine ausdrückliche Ausnahme vom Widerrufsrecht bei Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach Lieferung entfernt wurden (z. B. Kosmetika, Zahnbürsten, Earphones,…). Voraussetzung ist, dass der Unternehmer die Ware nicht weiterverkaufen kann, weil eine Verunreinigung nach Entfernen des Siegels vorliegt, z. B. auch bei Verkauf von losem Tee. Bei Aufbruch des Siegels bei Arzneimitteln ist der Widerruf ebenso ausgeschlossen. Keine Ausnahme vom Widerrufsrecht besteht hingegen bei Kleidung, Bettwäsche oder Matratzen!
• Wichtig: Die Ware muss „versiegelt“ sein, d. h. eindeutig als solche zu erkennen sein, entweder nach der Verkehrsauffassung oder durch einen eindeutigen Hinweis. Vorsicht: Eine übliche Verpackung, die auch anderen Zwecken dient wie z. B. Schutz vor Verschmutzung, genügt ohne entsprechenden Hinweis nicht!
• § 312 g Abs. 2 S 1 Nr. 6 BGB: Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die auf einem versiegelten körperlichen Datenträger, z. B einer versiegelten CD-ROM oder versiegelten DVD, geliefert wird, wenn der Verbraucher die Versiegelung nach der Lieferung entfernt hat.
• § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 BGB: Für Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte. Dies gilt jetzt auch bei telefonischer Bestellung der Zeitungen. Aber: Abonnement-Verträge sind vom Widerrufsrecht generell nicht mehr ausgeschlossen.
• § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB: Für Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung, Lieferung von Getränken, weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigung gibt es nur dann eine Ausnahme vom Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
• § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 BGB: Echte Versteigerungen, also z.B. bei einem Auktionshaus wie Christies, besteht kein Widerrufsrecht. Bei Internetauktionen wie bei eBay besteht keine Ausnahme vom Widerrufsrecht, hier hat der Verbraucher weiterhin ein Widerrufsrecht!
• § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 BGB: Wird ein Unternehmer von einem Verbraucher ausdrücklich aufgefordert, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen, besteht kein Widerrufsrecht.

50
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Seller_Pda32iK1nWZVa
In Antwort auf: Post von: Seller_hd6jLCyTiAZLm

Es gibt doch eh eine negative Bewertung, wenn du die nicht zurücknimmst oder?
Falls wir hier über eine 5€ Schoki reden, dann bist einer der wenigen mutige Händler hier;)

20
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Seller_cdC8dRc4wjhi7
In Antwort auf: Post von: Seller_hd6jLCyTiAZLm

Mich würde es nicht wundern, wenn sogar noch angebrochene Schokolade zurück gegeben werden wollte.

Schmeckt nicht.
Oder
Hab zugenommen

200
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Seller_sFLWAgYKgv2pe
In Antwort auf: Post von: Seller_hd6jLCyTiAZLm

Nicht zurücknehmen!
Nahrungsmittel können nicht zurückgegeben werden.
Bei negativer Bewertung umgehend Amazon kontaktieren und Sachverhalt klären lassen.

  • Verkaufen kannst du die Ware eh nicht mehr bei Rücknahme.
    Wer weiß was der Kunde damit angestellt hat?!
    Ich unterstelle niemandem etwas, aber es gab schon Fälle von Gift in Nachrungsmitteln.
    Man weiß ja nie!
50
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Seller_BE9JUibbWYwTq
In Antwort auf: Post von: Seller_hd6jLCyTiAZLm

Ein Kunde mit einem gesunden Menschenverstand kommt nie auf die Idee eine Schokolade zurück zu senden.
Leider sitzt der Richter (der Verbraucher) und der Henker (Amazon) am längeren Arm.

Ich würde den Schwanz einziehen und den Betrag erstatten anstatt die Konto-Performance zu gefährden.

20
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Seller_O6Rdt6P5lAPDt
In Antwort auf: Post von: Seller_hd6jLCyTiAZLm

… manche Käufer haben wirklich einen Knall. Vielleicht sollte ich auch öfters bei meinem Metzger nach 5 Tagen die Wurst zurücktragen - schmeckt nicht mehr, bitte erstatten oder Neuware.

20
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Seller_Dc67h7NSbzUoZ
In Antwort auf: Post von: Seller_hd6jLCyTiAZLm

Lass Dich von den “Eier”-losen Kommentaren nicht verschrecken. Ich würde das keinesfalls zurücknehmen, egal um welchen Wert es geht - hier geht es ums Prinzip. Verweise einfach nur noch auf den abgelehnten Rücksendeantrag und den Umstand, dass Lebensmittel nicht zurückgegeben werden können.

Natürlich besteht das Risiko einer negativen Bewertung. Es besteht aber auch täglich auf meinen Spaziergängen die Möglichkeit, in einen Haufen Scheiße zu treten - trotzdem bleibe ich nicht zu Hause und schließe mich ein. Wer “gerade” hier verkauft, muss mit so einem Risiko und solchen Kunden leben können oder es lassen.

50
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Seller_YbLKf7LSGetgU
In Antwort auf: Post von: Seller_hd6jLCyTiAZLm

Da die Amazon Regeln eindeutig sind, würde ich mich auch an die halten. Sie hat Pech gehabt und fertig.
Hätte sie die Schokolade mal lieber gegessen, vielleicht wäre ihre Stimmung dann besser…

20
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Seller_0ghCGVDyN0kCX
In Antwort auf: Post von: Seller_hd6jLCyTiAZLm

Das würde mich aber auch interessieren (ernsthaft!). Ich staune über den allgemeinen Kampfesmut der Antwortenden. Wobei es immer etwas anderes ist, ob man selbst mit den Konsequenzen leben muss.

Zunächst gehe ich bei Schokolade davon aus, dass es sich eben nicht um ein leicht verderbliches Lebensmittel handelt. Ein Passus aus den Richtlinien würde mich daher aufrichtig interessieren, wenn hier Lebensmittel ganz allgemein vom Umtausch ausgeschlossen wären.

Amazon selbst rechnet bei Vendor definitiv zumindest bei nicht leicht verdeblichen Lebensmitteln eine Rücksendequote ein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man es Marktplatz-Händlern leichter macht.

Wie geschrieben, würde ich mich über konkrete Erfahrungsberichte bzw. Textbelege aus den Richtlinien sehr freuen.

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Seller_hd6jLCyTiAZLm

Schokolade zurück geben?

Hallo, ich habe eine Bestellung am Fr. 14. Dezember bekommen und die Käöuferin hat diese am Mo.17.Dezember erhalten, am gleichen Tag verlangte sie eine zusätzliche Rechnung die ich auch am gleichen Tag per Mail zusendete danach verlangte sie die Rückgabe weil sie es versehendlich bestellte hätte. ( die Schokolade kam unbeschädigt und genauso wie angeboten an ) Den Rücksende Antrag lehnte ich ab, weil Lebensmittel nicht zurück gegeben werden können. Seitdem maletriert die Dame mich mit Mails.

Amazon kann mir nicht weiterhelfen obwohl ich nur die Information haben wollte wo die Textpassage steht die sich in den Rücksende Informationen vor Ablehnung befindet und heißt: Lebensmittel können nicht zurück gegeben werden.

Gruß Appi

Vielen Dank für all die vielen unterstützenden Antworten. Zum Artikel: es handelt sich um eine aufwendig gemachte Handtasche aus Schokolade zum Preis von 14,90 € + Versand. MfG.

Weiß denn einer von den Usern wo bei einer Rücksende Ablehnung der Text abgelegt wird und wo ich die Passage von Amazon finde, dass Lebensmittel nicht zurück gegeben werden dürfen, Amazon antwortet mir nicht dort steht meine Anfrage seit 2 Tagen bei 1. Januar 2019 15:03:44 MEZ Ausstehende Amazon-Aktion

Gruß Appi

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Die Käuferin hat mir trotz meiner Ablehnung den Schokoladen Artikel zurückgesendet und verlangt die Transportkosten von mit, dann hat sie mir eine ganz tolle Nachricht geschickt:
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Ich kann sie nicht mehr brauchen.
Schmeißen Sie sie weg.
Schenken Sie sie einem Kinderheim,
Oder essen Sie die Schokolade selbst auf, bis Ihnen schlecht wird!

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Das hat sie auch sofort getan, eine 1er Bewertung.
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Wir haben dem A-bis-z Garantie Antrag in Höhe von 22,80 € für die Bestellung ---------------------------- stattgegeben. Wir haben die Kosten für die Erstattung übernommen und der Antrag fließt nicht in Ihre Rate an Bestellmängeln ein.
Man sieht Frechheit für den Käufer lohnt sich doch.
Wie soll man als Verkäufer so etwas verstehen? Also kämpfen lohnt doch.
Gruß an alle Appi
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Hallo, abschließend möchte ich noch für alle Betroffenen die Antwort von Amazon nach 5 Tagen Wartezeit mitteilen:

Beim entsprechenden A-bis-Z-Garantieantrag dieser Kundin wurde entschieden,
dass Amazon in diesem Fall die Kosten trägt.
Sie müssen daher nicht erstatten und es kommen keine Kosten auf Sie zu,

wie Sie richtig mitgeteilt haben sind Lebensmittel selbstverständlich vom Umtausch ausgeschlossen.

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so das war nun der aller letzte Bericht in dieser Sache von mir.
MfG. Appi,

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Hallo, ich habe eine Bestellung am Fr. 14. Dezember bekommen und die Käöuferin hat diese am Mo.17.Dezember erhalten, am gleichen Tag verlangte sie eine zusätzliche Rechnung die ich auch am gleichen Tag per Mail zusendete danach verlangte sie die Rückgabe weil sie es versehendlich bestellte hätte. ( die Schokolade kam unbeschädigt und genauso wie angeboten an ) Den Rücksende Antrag lehnte ich ab, weil Lebensmittel nicht zurück gegeben werden können. Seitdem maletriert die Dame mich mit Mails.

Amazon kann mir nicht weiterhelfen obwohl ich nur die Information haben wollte wo die Textpassage steht die sich in den Rücksende Informationen vor Ablehnung befindet und heißt: Lebensmittel können nicht zurück gegeben werden.

Gruß Appi

Vielen Dank für all die vielen unterstützenden Antworten. Zum Artikel: es handelt sich um eine aufwendig gemachte Handtasche aus Schokolade zum Preis von 14,90 € + Versand. MfG.

Weiß denn einer von den Usern wo bei einer Rücksende Ablehnung der Text abgelegt wird und wo ich die Passage von Amazon finde, dass Lebensmittel nicht zurück gegeben werden dürfen, Amazon antwortet mir nicht dort steht meine Anfrage seit 2 Tagen bei 1. Januar 2019 15:03:44 MEZ Ausstehende Amazon-Aktion

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Lebensmittel wie z.B. Schokolade sind vom Umtausch ausgenommen dürfen nach dem Deutschen Lebensmittelgesetz nicht zurück genommen werden, auch nicht in ungeöffneter Verpackung mit Ausnahme, dass Ihnen die Ware beschädigt oder nicht den Vorgaben entsprechend geliefert wurde.
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So hier noch die abschließende Nachricht an alle die mir rieten den “Schwanz einzuklemmen” aber auch an alle die mich unterstützten es durchzuziehen.
Die Käuferin hat mir trotz meiner Ablehnung den Schokoladen Artikel zurückgesendet und verlangt die Transportkosten von mit, dann hat sie mir eine ganz tolle Nachricht geschickt:
die Tasche ist schon auf dem Weg zu Ihnen.
Ich kann sie nicht mehr brauchen.
Schmeißen Sie sie weg.
Schenken Sie sie einem Kinderheim,
Oder essen Sie die Schokolade selbst auf, bis Ihnen schlecht wird!

Und gucken Sie sich die grottenschlechte Bewertung bei Amazon an, die ich jetzt gleich rein setze.

Das hat sie auch sofort getan, eine 1er Bewertung.
Diese habe ich aber sofort löschen lassen, danach hat sie einen A-Z Garantie Antrag gestellt in dem sie behauptet hat, dass sie den Artikel nie erhalten hat, darauf wurde dem Antrag statt gegeben,
Wir haben dem A-bis-z Garantie Antrag in Höhe von 22,80 € für die Bestellung ---------------------------- stattgegeben. Wir haben die Kosten für die Erstattung übernommen und der Antrag fließt nicht in Ihre Rate an Bestellmängeln ein.
Man sieht Frechheit für den Käufer lohnt sich doch.
Wie soll man als Verkäufer so etwas verstehen? Also kämpfen lohnt doch.
Gruß an alle Appi
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Hallo, abschließend möchte ich noch für alle Betroffenen die Antwort von Amazon nach 5 Tagen Wartezeit mitteilen:

Beim entsprechenden A-bis-Z-Garantieantrag dieser Kundin wurde entschieden,
dass Amazon in diesem Fall die Kosten trägt.
Sie müssen daher nicht erstatten und es kommen keine Kosten auf Sie zu,

wie Sie richtig mitgeteilt haben sind Lebensmittel selbstverständlich vom Umtausch ausgeschlossen.

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Amazon kann mir nicht weiterhelfen obwohl ich nur die Information haben wollte wo die Textpassage steht die sich in den Rücksende Informationen vor Ablehnung befindet und heißt: Lebensmittel können nicht zurück gegeben werden.

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Seller_dvnbUQTTpt45n
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Die wichtigsten Ausnahmen vom Widerrufsrecht nach der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL)

• § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. BGB: Für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher notwendig ist oder die Ware eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Dies umfasst z.B. Kleidung, die nach Maß angefertigt wurde. Nicht hingegen umfasst diese Vorschrift z. B. einen PC, der auf Wunsch des Kunden aus verschiedenen Teilen zusammen gesetzt wurden, und die Teile vom Unternehmer nach Rückgabe wieder verwendet werden können.
• § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB: Bei Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, z. B. Schnittblumen.
• § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB: Gesundheits- und Hygieneartikel. Es besteht nun eine ausdrückliche Ausnahme vom Widerrufsrecht bei Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach Lieferung entfernt wurden (z. B. Kosmetika, Zahnbürsten, Earphones,…). Voraussetzung ist, dass der Unternehmer die Ware nicht weiterverkaufen kann, weil eine Verunreinigung nach Entfernen des Siegels vorliegt, z. B. auch bei Verkauf von losem Tee. Bei Aufbruch des Siegels bei Arzneimitteln ist der Widerruf ebenso ausgeschlossen. Keine Ausnahme vom Widerrufsrecht besteht hingegen bei Kleidung, Bettwäsche oder Matratzen!
• Wichtig: Die Ware muss „versiegelt“ sein, d. h. eindeutig als solche zu erkennen sein, entweder nach der Verkehrsauffassung oder durch einen eindeutigen Hinweis. Vorsicht: Eine übliche Verpackung, die auch anderen Zwecken dient wie z. B. Schutz vor Verschmutzung, genügt ohne entsprechenden Hinweis nicht!
• § 312 g Abs. 2 S 1 Nr. 6 BGB: Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die auf einem versiegelten körperlichen Datenträger, z. B einer versiegelten CD-ROM oder versiegelten DVD, geliefert wird, wenn der Verbraucher die Versiegelung nach der Lieferung entfernt hat.
• § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 BGB: Für Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte. Dies gilt jetzt auch bei telefonischer Bestellung der Zeitungen. Aber: Abonnement-Verträge sind vom Widerrufsrecht generell nicht mehr ausgeschlossen.
• § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB: Für Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung, Lieferung von Getränken, weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigung gibt es nur dann eine Ausnahme vom Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
• § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 BGB: Echte Versteigerungen, also z.B. bei einem Auktionshaus wie Christies, besteht kein Widerrufsrecht. Bei Internetauktionen wie bei eBay besteht keine Ausnahme vom Widerrufsrecht, hier hat der Verbraucher weiterhin ein Widerrufsrecht!
• § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 BGB: Wird ein Unternehmer von einem Verbraucher ausdrücklich aufgefordert, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen, besteht kein Widerrufsrecht.

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    Ich unterstelle niemandem etwas, aber es gab schon Fälle von Gift in Nachrungsmitteln.
    Man weiß ja nie!
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Ich würde den Schwanz einziehen und den Betrag erstatten anstatt die Konto-Performance zu gefährden.

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Seller_O6Rdt6P5lAPDt
In Antwort auf: Post von: Seller_hd6jLCyTiAZLm

… manche Käufer haben wirklich einen Knall. Vielleicht sollte ich auch öfters bei meinem Metzger nach 5 Tagen die Wurst zurücktragen - schmeckt nicht mehr, bitte erstatten oder Neuware.

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Seller_Dc67h7NSbzUoZ
In Antwort auf: Post von: Seller_hd6jLCyTiAZLm

Lass Dich von den “Eier”-losen Kommentaren nicht verschrecken. Ich würde das keinesfalls zurücknehmen, egal um welchen Wert es geht - hier geht es ums Prinzip. Verweise einfach nur noch auf den abgelehnten Rücksendeantrag und den Umstand, dass Lebensmittel nicht zurückgegeben werden können.

Natürlich besteht das Risiko einer negativen Bewertung. Es besteht aber auch täglich auf meinen Spaziergängen die Möglichkeit, in einen Haufen Scheiße zu treten - trotzdem bleibe ich nicht zu Hause und schließe mich ein. Wer “gerade” hier verkauft, muss mit so einem Risiko und solchen Kunden leben können oder es lassen.

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Seller_YbLKf7LSGetgU
In Antwort auf: Post von: Seller_hd6jLCyTiAZLm

Da die Amazon Regeln eindeutig sind, würde ich mich auch an die halten. Sie hat Pech gehabt und fertig.
Hätte sie die Schokolade mal lieber gegessen, vielleicht wäre ihre Stimmung dann besser…

20
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Seller_0ghCGVDyN0kCX
In Antwort auf: Post von: Seller_hd6jLCyTiAZLm

Das würde mich aber auch interessieren (ernsthaft!). Ich staune über den allgemeinen Kampfesmut der Antwortenden. Wobei es immer etwas anderes ist, ob man selbst mit den Konsequenzen leben muss.

Zunächst gehe ich bei Schokolade davon aus, dass es sich eben nicht um ein leicht verderbliches Lebensmittel handelt. Ein Passus aus den Richtlinien würde mich daher aufrichtig interessieren, wenn hier Lebensmittel ganz allgemein vom Umtausch ausgeschlossen wären.

Amazon selbst rechnet bei Vendor definitiv zumindest bei nicht leicht verdeblichen Lebensmitteln eine Rücksendequote ein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man es Marktplatz-Händlern leichter macht.

Wie geschrieben, würde ich mich über konkrete Erfahrungsberichte bzw. Textbelege aus den Richtlinien sehr freuen.

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Seller_dvnbUQTTpt45n
In Antwort auf: Post von: Seller_hd6jLCyTiAZLm

Die wichtigsten Ausnahmen vom Widerrufsrecht nach der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL)

• § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. BGB: Für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher notwendig ist oder die Ware eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Dies umfasst z.B. Kleidung, die nach Maß angefertigt wurde. Nicht hingegen umfasst diese Vorschrift z. B. einen PC, der auf Wunsch des Kunden aus verschiedenen Teilen zusammen gesetzt wurden, und die Teile vom Unternehmer nach Rückgabe wieder verwendet werden können.
• § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB: Bei Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, z. B. Schnittblumen.
• § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB: Gesundheits- und Hygieneartikel. Es besteht nun eine ausdrückliche Ausnahme vom Widerrufsrecht bei Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach Lieferung entfernt wurden (z. B. Kosmetika, Zahnbürsten, Earphones,…). Voraussetzung ist, dass der Unternehmer die Ware nicht weiterverkaufen kann, weil eine Verunreinigung nach Entfernen des Siegels vorliegt, z. B. auch bei Verkauf von losem Tee. Bei Aufbruch des Siegels bei Arzneimitteln ist der Widerruf ebenso ausgeschlossen. Keine Ausnahme vom Widerrufsrecht besteht hingegen bei Kleidung, Bettwäsche oder Matratzen!
• Wichtig: Die Ware muss „versiegelt“ sein, d. h. eindeutig als solche zu erkennen sein, entweder nach der Verkehrsauffassung oder durch einen eindeutigen Hinweis. Vorsicht: Eine übliche Verpackung, die auch anderen Zwecken dient wie z. B. Schutz vor Verschmutzung, genügt ohne entsprechenden Hinweis nicht!
• § 312 g Abs. 2 S 1 Nr. 6 BGB: Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die auf einem versiegelten körperlichen Datenträger, z. B einer versiegelten CD-ROM oder versiegelten DVD, geliefert wird, wenn der Verbraucher die Versiegelung nach der Lieferung entfernt hat.
• § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 BGB: Für Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte. Dies gilt jetzt auch bei telefonischer Bestellung der Zeitungen. Aber: Abonnement-Verträge sind vom Widerrufsrecht generell nicht mehr ausgeschlossen.
• § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB: Für Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung, Lieferung von Getränken, weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigung gibt es nur dann eine Ausnahme vom Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
• § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 BGB: Echte Versteigerungen, also z.B. bei einem Auktionshaus wie Christies, besteht kein Widerrufsrecht. Bei Internetauktionen wie bei eBay besteht keine Ausnahme vom Widerrufsrecht, hier hat der Verbraucher weiterhin ein Widerrufsrecht!
• § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 BGB: Wird ein Unternehmer von einem Verbraucher ausdrücklich aufgefordert, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen, besteht kein Widerrufsrecht.

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Seller_dvnbUQTTpt45n
In Antwort auf: Post von: Seller_hd6jLCyTiAZLm

Die wichtigsten Ausnahmen vom Widerrufsrecht nach der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL)

• § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. BGB: Für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher notwendig ist oder die Ware eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Dies umfasst z.B. Kleidung, die nach Maß angefertigt wurde. Nicht hingegen umfasst diese Vorschrift z. B. einen PC, der auf Wunsch des Kunden aus verschiedenen Teilen zusammen gesetzt wurden, und die Teile vom Unternehmer nach Rückgabe wieder verwendet werden können.
• § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB: Bei Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, z. B. Schnittblumen.
• § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB: Gesundheits- und Hygieneartikel. Es besteht nun eine ausdrückliche Ausnahme vom Widerrufsrecht bei Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach Lieferung entfernt wurden (z. B. Kosmetika, Zahnbürsten, Earphones,…). Voraussetzung ist, dass der Unternehmer die Ware nicht weiterverkaufen kann, weil eine Verunreinigung nach Entfernen des Siegels vorliegt, z. B. auch bei Verkauf von losem Tee. Bei Aufbruch des Siegels bei Arzneimitteln ist der Widerruf ebenso ausgeschlossen. Keine Ausnahme vom Widerrufsrecht besteht hingegen bei Kleidung, Bettwäsche oder Matratzen!
• Wichtig: Die Ware muss „versiegelt“ sein, d. h. eindeutig als solche zu erkennen sein, entweder nach der Verkehrsauffassung oder durch einen eindeutigen Hinweis. Vorsicht: Eine übliche Verpackung, die auch anderen Zwecken dient wie z. B. Schutz vor Verschmutzung, genügt ohne entsprechenden Hinweis nicht!
• § 312 g Abs. 2 S 1 Nr. 6 BGB: Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die auf einem versiegelten körperlichen Datenträger, z. B einer versiegelten CD-ROM oder versiegelten DVD, geliefert wird, wenn der Verbraucher die Versiegelung nach der Lieferung entfernt hat.
• § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 BGB: Für Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte. Dies gilt jetzt auch bei telefonischer Bestellung der Zeitungen. Aber: Abonnement-Verträge sind vom Widerrufsrecht generell nicht mehr ausgeschlossen.
• § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB: Für Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung, Lieferung von Getränken, weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigung gibt es nur dann eine Ausnahme vom Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
• § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 BGB: Echte Versteigerungen, also z.B. bei einem Auktionshaus wie Christies, besteht kein Widerrufsrecht. Bei Internetauktionen wie bei eBay besteht keine Ausnahme vom Widerrufsrecht, hier hat der Verbraucher weiterhin ein Widerrufsrecht!
• § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 BGB: Wird ein Unternehmer von einem Verbraucher ausdrücklich aufgefordert, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen, besteht kein Widerrufsrecht.

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Seller_Pda32iK1nWZVa
In Antwort auf: Post von: Seller_hd6jLCyTiAZLm

Es gibt doch eh eine negative Bewertung, wenn du die nicht zurücknimmst oder?
Falls wir hier über eine 5€ Schoki reden, dann bist einer der wenigen mutige Händler hier;)

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Seller_Pda32iK1nWZVa
In Antwort auf: Post von: Seller_hd6jLCyTiAZLm

Es gibt doch eh eine negative Bewertung, wenn du die nicht zurücknimmst oder?
Falls wir hier über eine 5€ Schoki reden, dann bist einer der wenigen mutige Händler hier;)

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Seller_cdC8dRc4wjhi7
In Antwort auf: Post von: Seller_hd6jLCyTiAZLm

Mich würde es nicht wundern, wenn sogar noch angebrochene Schokolade zurück gegeben werden wollte.

Schmeckt nicht.
Oder
Hab zugenommen

200
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Seller_cdC8dRc4wjhi7
In Antwort auf: Post von: Seller_hd6jLCyTiAZLm

Mich würde es nicht wundern, wenn sogar noch angebrochene Schokolade zurück gegeben werden wollte.

Schmeckt nicht.
Oder
Hab zugenommen

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Seller_sFLWAgYKgv2pe
In Antwort auf: Post von: Seller_hd6jLCyTiAZLm

Nicht zurücknehmen!
Nahrungsmittel können nicht zurückgegeben werden.
Bei negativer Bewertung umgehend Amazon kontaktieren und Sachverhalt klären lassen.

  • Verkaufen kannst du die Ware eh nicht mehr bei Rücknahme.
    Wer weiß was der Kunde damit angestellt hat?!
    Ich unterstelle niemandem etwas, aber es gab schon Fälle von Gift in Nachrungsmitteln.
    Man weiß ja nie!
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Seller_sFLWAgYKgv2pe
In Antwort auf: Post von: Seller_hd6jLCyTiAZLm

Nicht zurücknehmen!
Nahrungsmittel können nicht zurückgegeben werden.
Bei negativer Bewertung umgehend Amazon kontaktieren und Sachverhalt klären lassen.

  • Verkaufen kannst du die Ware eh nicht mehr bei Rücknahme.
    Wer weiß was der Kunde damit angestellt hat?!
    Ich unterstelle niemandem etwas, aber es gab schon Fälle von Gift in Nachrungsmitteln.
    Man weiß ja nie!
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Seller_BE9JUibbWYwTq
In Antwort auf: Post von: Seller_hd6jLCyTiAZLm

Ein Kunde mit einem gesunden Menschenverstand kommt nie auf die Idee eine Schokolade zurück zu senden.
Leider sitzt der Richter (der Verbraucher) und der Henker (Amazon) am längeren Arm.

Ich würde den Schwanz einziehen und den Betrag erstatten anstatt die Konto-Performance zu gefährden.

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Seller_BE9JUibbWYwTq
In Antwort auf: Post von: Seller_hd6jLCyTiAZLm

Ein Kunde mit einem gesunden Menschenverstand kommt nie auf die Idee eine Schokolade zurück zu senden.
Leider sitzt der Richter (der Verbraucher) und der Henker (Amazon) am längeren Arm.

Ich würde den Schwanz einziehen und den Betrag erstatten anstatt die Konto-Performance zu gefährden.

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Seller_O6Rdt6P5lAPDt
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… manche Käufer haben wirklich einen Knall. Vielleicht sollte ich auch öfters bei meinem Metzger nach 5 Tagen die Wurst zurücktragen - schmeckt nicht mehr, bitte erstatten oder Neuware.

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Seller_O6Rdt6P5lAPDt
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… manche Käufer haben wirklich einen Knall. Vielleicht sollte ich auch öfters bei meinem Metzger nach 5 Tagen die Wurst zurücktragen - schmeckt nicht mehr, bitte erstatten oder Neuware.

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Seller_Dc67h7NSbzUoZ
In Antwort auf: Post von: Seller_hd6jLCyTiAZLm

Lass Dich von den “Eier”-losen Kommentaren nicht verschrecken. Ich würde das keinesfalls zurücknehmen, egal um welchen Wert es geht - hier geht es ums Prinzip. Verweise einfach nur noch auf den abgelehnten Rücksendeantrag und den Umstand, dass Lebensmittel nicht zurückgegeben werden können.

Natürlich besteht das Risiko einer negativen Bewertung. Es besteht aber auch täglich auf meinen Spaziergängen die Möglichkeit, in einen Haufen Scheiße zu treten - trotzdem bleibe ich nicht zu Hause und schließe mich ein. Wer “gerade” hier verkauft, muss mit so einem Risiko und solchen Kunden leben können oder es lassen.

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Seller_Dc67h7NSbzUoZ
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Lass Dich von den “Eier”-losen Kommentaren nicht verschrecken. Ich würde das keinesfalls zurücknehmen, egal um welchen Wert es geht - hier geht es ums Prinzip. Verweise einfach nur noch auf den abgelehnten Rücksendeantrag und den Umstand, dass Lebensmittel nicht zurückgegeben werden können.

Natürlich besteht das Risiko einer negativen Bewertung. Es besteht aber auch täglich auf meinen Spaziergängen die Möglichkeit, in einen Haufen Scheiße zu treten - trotzdem bleibe ich nicht zu Hause und schließe mich ein. Wer “gerade” hier verkauft, muss mit so einem Risiko und solchen Kunden leben können oder es lassen.

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Seller_YbLKf7LSGetgU
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Da die Amazon Regeln eindeutig sind, würde ich mich auch an die halten. Sie hat Pech gehabt und fertig.
Hätte sie die Schokolade mal lieber gegessen, vielleicht wäre ihre Stimmung dann besser…

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Seller_YbLKf7LSGetgU
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Da die Amazon Regeln eindeutig sind, würde ich mich auch an die halten. Sie hat Pech gehabt und fertig.
Hätte sie die Schokolade mal lieber gegessen, vielleicht wäre ihre Stimmung dann besser…

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Seller_0ghCGVDyN0kCX
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Das würde mich aber auch interessieren (ernsthaft!). Ich staune über den allgemeinen Kampfesmut der Antwortenden. Wobei es immer etwas anderes ist, ob man selbst mit den Konsequenzen leben muss.

Zunächst gehe ich bei Schokolade davon aus, dass es sich eben nicht um ein leicht verderbliches Lebensmittel handelt. Ein Passus aus den Richtlinien würde mich daher aufrichtig interessieren, wenn hier Lebensmittel ganz allgemein vom Umtausch ausgeschlossen wären.

Amazon selbst rechnet bei Vendor definitiv zumindest bei nicht leicht verdeblichen Lebensmitteln eine Rücksendequote ein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man es Marktplatz-Händlern leichter macht.

Wie geschrieben, würde ich mich über konkrete Erfahrungsberichte bzw. Textbelege aus den Richtlinien sehr freuen.

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Das würde mich aber auch interessieren (ernsthaft!). Ich staune über den allgemeinen Kampfesmut der Antwortenden. Wobei es immer etwas anderes ist, ob man selbst mit den Konsequenzen leben muss.

Zunächst gehe ich bei Schokolade davon aus, dass es sich eben nicht um ein leicht verderbliches Lebensmittel handelt. Ein Passus aus den Richtlinien würde mich daher aufrichtig interessieren, wenn hier Lebensmittel ganz allgemein vom Umtausch ausgeschlossen wären.

Amazon selbst rechnet bei Vendor definitiv zumindest bei nicht leicht verdeblichen Lebensmitteln eine Rücksendequote ein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man es Marktplatz-Händlern leichter macht.

Wie geschrieben, würde ich mich über konkrete Erfahrungsberichte bzw. Textbelege aus den Richtlinien sehr freuen.

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