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Seller_8QbyUzDwaUYDS

Stiehlt Amazon Geld von seinen Verkäuferen?

Vor kurzem wurde ein A-Z Garantieantrag wegen angeblich nicht zugestellter Ware genehmigt. Laut Sendungsnummer wurde das Paket zugestellt, die Unterschrift vom Nachbarn liegt vor. Der Kunde, der uns drei Wochen vor Antragmeldung angeschrieben hat wurde darüber in Kentniss gesetzt, dass er unterschriftlich beglaubigen muss die Ware nie erhalten zu haben, wenn er eine Erstattung unsererseits will (sonst haben wir ja keinen Anspruch auf eine Erstattung seitens des Zustellers). Wir haben Amazon über diesen Sachverhalt informiert, trotzdem wurde der Fall umgehend zu unserem Verlust geschlossen, genauso der Wiederspruch.

Dass Amazon auf das deutsche Gesetz zu pfeiffen scheint ist mir spätestens seitdem ich dieses Forum sporadisch lese Bekannt, mich wundert hier nur eins. Man kann anscheinend bei Amazon Ware kaufen kann, und nur behaupten diese nie erhalten zu haben, um sowohl Geld, als auch Produkt zu behalten. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

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Tags:Bestellmängel
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Seller_8QbyUzDwaUYDS

Stiehlt Amazon Geld von seinen Verkäuferen?

Vor kurzem wurde ein A-Z Garantieantrag wegen angeblich nicht zugestellter Ware genehmigt. Laut Sendungsnummer wurde das Paket zugestellt, die Unterschrift vom Nachbarn liegt vor. Der Kunde, der uns drei Wochen vor Antragmeldung angeschrieben hat wurde darüber in Kentniss gesetzt, dass er unterschriftlich beglaubigen muss die Ware nie erhalten zu haben, wenn er eine Erstattung unsererseits will (sonst haben wir ja keinen Anspruch auf eine Erstattung seitens des Zustellers). Wir haben Amazon über diesen Sachverhalt informiert, trotzdem wurde der Fall umgehend zu unserem Verlust geschlossen, genauso der Wiederspruch.

Dass Amazon auf das deutsche Gesetz zu pfeiffen scheint ist mir spätestens seitdem ich dieses Forum sporadisch lese Bekannt, mich wundert hier nur eins. Man kann anscheinend bei Amazon Ware kaufen kann, und nur behaupten diese nie erhalten zu haben, um sowohl Geld, als auch Produkt zu behalten. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

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Seller_aZy8ingLZyRAR
In Antwort auf: Post von: Seller_8QbyUzDwaUYDS

Hallo, wie du im Forum ja sicher gelesen hast, entscheidet Amazon bei A bis Z Anträgen eigentlich immer für den Kunden, da Sie keine Möglichkeit haben das Thema wirklich zu prüfen. Diese Entscheidung ist für dich aber nicht maßgebend und du kannst mit deinem Nachweis, dass die Ware wirklich dem Kunden zugestellt wurde, dein Geld eintreiben. Dazu wie überall beschrieben Rechnung, Mahnung und Inkasso direkt an den Kunden einleiten. Wenn du einen Nachweis hast, dass der Kunde die Ware erhalten hat, sollte das auch kein Problem sein.

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Seller_5qqNf2z8y6O8r
In Antwort auf: Post von: Seller_8QbyUzDwaUYDS

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Seller_8QbyUzDwaUYDS
wurde das Paket zugestellt, die Unterschrift vom Nachbarn liegt vor.
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Rechtlich hat der Kunde die Ware nicht erhalten, ausser es wurde dem Transportdienstleister eine Abstellgenehmigung erteilt. Ja, natürlich macht DHL das auch mal ohne und hat dies auch in den Transportbedingungen so hinterlegt. Ändert aber nichts an der Rechtsprechung.

Auch hat der Transportdienstleister in diesem Fall (ich gehe jetzt nicht von erteilter Abstellgenehmigung aus) keinen Anspruch auf die "Nichtserhalterklärung", sondern muss vielmehr seinen bestehenden Vertrag erfüllen die Ware an den Adressaten zu übergeben.

Wenn man für ein bisschen Ärger in der Nachbarschaft sorgen möchte, schreibt man nunmehr den Nachbarn an und fragt nach, warum dieser eine Sendung angenommen, jedoch nicht an den Empfänger übergeben hat und fordert zur Rückgabe auf. Ein kleiner Hinweis auf einzuleitende rechtliche Schritte darf natürlich dabei erfolgen.

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Seller_aZy8ingLZyRAR
Dazu wie überall beschrieben Rechnung, Mahnung und Inkasso direkt an den Kunden einleiten. Da du ja wie geschrieben einen Beweis hast, dass der Kunde die Ware erhalten hat, sollte das auch kein Problem sein.
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Nachbearbeitet

Oder man lässt die Nachbarschaft in Ruhe und geht diesen Weg ;-)

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Seller_JEk5n40d5ksqo
In Antwort auf: Post von: Seller_8QbyUzDwaUYDS

Stiehlt Amazon Geld von seinen Verkäuferen?

ANTWORT: JA; TUN SIE

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Seller_pCK9ok4tzeHpg
In Antwort auf: Post von: Seller_8QbyUzDwaUYDS

Wir hatten in den vergangenen Wochen 2 A-Z. Zustellnachweise eingereicht, wurden sofort für uns entschieden. Bei der Zustellung an den Nachbarn ohne Genehmigung, haftet meines Wissens nach erst einmal der Verkäufer?!

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Seller_BJ7UYoj7Q31F5
In Antwort auf: Post von: Seller_8QbyUzDwaUYDS

Yes, Amazon can steal money. This situation does not surprise me. They have not put my 11 boxes of products into stock for 27 days. I filed a lawsuit, you can too. Don't give up.

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Seller_IWEqGHKoDPqG7
In Antwort auf: Post von: Seller_8QbyUzDwaUYDS

Moin, Moin,

Oh Man

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Seller_8QbyUzDwaUYDS
Laut Sendungsnummer wurde das Paket zugestellt, die Unterschrift vom Nachbarn liegt vor.
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Das beweist ja nur, das der Kunde sein Paket nicht erhalten hat.

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Seller_8QbyUzDwaUYDS
die Unterschrift vom Nachbarn liegt vor.
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Die vom Nachbarn, oder die vom Zusteller? Schon geklärt? Selbst wenn vom Empfänger. Das wäre dann aber immer noch eine Empfängerunterschrift mit unbekannten Empfänger. Rechtsgültige Beweiskraft = 0

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Seller_8QbyUzDwaUYDS
Der Kunde, der uns drei Wochen vor Antragmeldung angeschrieben hat wurde darüber in Kentniss gesetzt, dass er unterschriftlich beglaubigen muss die Ware nie erhalten zu haben,
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So ein ausgemachter Du*mm*fug!

  1. Der Kunde muss schon einmal gar nichts.
  2. Beglaubigen kann der sowiso nichts, der ist weder ein Notar, noch ein Amt.
  3. Wenn der Kunde nett ist, dann Unterschreibt der dir eine von Dir vorausgefüllte Empängererklärung.
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Seller_8QbyUzDwaUYDS
wenn er eine Erstattung unsererseits will (sonst haben wir ja keinen Anspruch auf eine Erstattung seitens des Zustellers).
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Für eine Erstattung muss der Kunde dir nur mitteilen das er das Paket nicht erhalten hat. Mehr nicht! Die einzige Ausnahme wäre, es steht als Sondervereinbarung in den AGBs, das er noch eine Mitwirungspflicht hätte. Die Formulierung wird schon ausserhalb von Amazon als strittig angesehen. Du bist in der Beweislast und in der Bringschuld der Beweise, dass die Aussage des Kunde nicht stimmt.

Was du für eine vertragliche Ausgestaltung mit deinem Versanddienstleister bezüglich haftung hast, das juckt doch deinen Kunden nicht. Es ist deine Sache wie du dich Schadlos hältst, das darfst du von Rechts wegen nicht nachträglich auf deinen Kunden abwälzen.

Bei DHL reicht ein Screenshot der Nachicht des Kunden, für eine Nachforschung....

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Seller_8QbyUzDwaUYDS
Wir haben Amazon über diesen Sachverhalt informiert, trotzdem wurde der Fall umgehend zu unserem Verlust geschlossen, genauso der Wiederspruch.
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Mit der Argumentation? Bei der bewiesenen Nichtzustellung? Das war mehr als absehbar. Wenn auch diese Entscheidung von Amazon keine Rechtsverbindliche ist.

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Seller_8QbyUzDwaUYDS
die Unterschrift vom Nachbarn liegt vor.
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Und gleich nochmal: Eine Unterschrift bei einem Paket hat KEINERLEI BEWEISKRAFT

  1. Keine Empängerunterschrift. Der Empfänger muss ja in der Regel gar nicht mehr unterschreiben. Regelhaft ist das auch nicht die Unterschrift des Nachbarn, sondern die des Zustellers (DPD&DHL).
  2. Wenn nur Empängerunterschrift = Keine Rechtsgültigeit. Solltest du den kostenpflichtigen Service "Empängerunterschrift" gebucht haben, hast du die Unterschrift von dem der das Paket entgegngenommen hat... Und wer ist das der die Tür geöffnet hat? Du must nachweisen das es dein Kunde erhalten hat. Also rechliche Aussagekraft =0
  3. Rechtsgültigkeit der Unterschrift gibt es nur bei den DHL Produkten "ID-Check" oder "Persönliche Übergabe". (DPD heissen die anders) Und vermutlich gibt es da auch noch Schlupflöcher.
  4. Rechtsgültige Ausnahmen: Paketabholung in der Filiale bei DHL (Muss der Ausweis vorgezeigt werden) versand an eine Packstation mit Postnummer (Kunde hat die Verantwortung über das Passwort seines Kundenkontos)
  5. Eine ganz andere Ausnahme: Wenn der Kunde eine "Wunschort" Zustellung veranlasst, dann übernimmt er gleich das ganze Versandrisiko und nicht nur den Empfangsnachweis

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Seller_8QbyUzDwaUYDS
Dass Amazon auf das deutsche Gesetz zu pfeiffen scheint ist mir spätestens seitdem ich dieses Forum sporadisch lese Bekannt
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Das ist vollkommen richtig. Aber nicht in deinem Fall.

Das einzige das du hier Amazon zur Last legen könntest, ist ein Verstoß gegen die Amazonregeln. Die besagen nämlich, dass AtoZ Fälle wo trackbare Pakete mit einer Empängerunterschrift zugestellt wurden nicht zu ungunsten des Verkäufers geschlossen werden. Da hier aber nicht beim Empfänger zugestellt wurde, ist das wohl eher der Knackpunkt.

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Seller_8QbyUzDwaUYDS

Man kann anscheinend bei Amazon Ware kaufen kann, und nur behaupten diese nie erhalten zu haben, um sowohl Geld, als auch Produkt zu behalten.

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Du kannst ja den üblichen Weg gehen: mit Rechung und Inkasso... Aber nicht solange du nicht beweisen kannst wo das Paket ist, wird dich das nur Geld kosten.

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Seller_5qqNf2z8y6O8r
Auch hat der Transportdienstleister in diesem Fall (ich gehe jetzt nicht von erteilter Abstellgenehmigung aus) keinen Anspruch auf die "Nichtserhalterklärung", sondern muss vielmehr seinen bestehenden Vertrag erfüllen die Ware an den Adressaten zu übergeben.
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Nope ist nicht mehr so. Du ermächtigst den Zusteller dazu beim Nachbarn abzugeben, ausser du schließt es pro Sendung explizit mit der Option "Keine Nachbarschaftszustellung" aus (DHL & GLS sogar kostenpflichtig )

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Seller_B8A16cPRYNPzj

Wie @Seller_5qqNf2z8y6O8rvöllig richtig geschrieben hat, liegt der Schwarze Peter nun beim Nachbarn. Der Beförderer muss dir den Empfänger benennen, sonst bleibt er schadenersatzpflichtig. Dann musst du dich mit deiner Forderung an den tatsächlichen Empfänger wenden und ihn zur Zahlung oder Rücksendung auffordern.

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Wenn du nachweisen kannst, das er die Ware auch erhalten hat... Das ist aber schon meist nicht Realisierbar.

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Seller_8QbyUzDwaUYDS
DHL betreibt weiterhin kontaktlose Zustellung
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Genau so wie DPD.... Der Fahrer Unterschreibt. Ich bekomme nahezu jeden Tag DPD Pakete. Ich könnte mich nicht erinnern, wann ich das letzte mal irgendwo bei DPD unterschrieben habe (also dieses Jahr noch nicht). Bei jedem steht aber mein Name und eine Unterschrift.

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Seller_8QbyUzDwaUYDS
aber es ist Amazons Verantwortung Betrügern keine Beihilfe zu leisten.
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In dubio pro reo. Du hast keinerlei Beweis, du mutmaßt nur. Aber ja ich kann dich verstehen.

Als Tip:

Als ich noch mit DPD versendet habe: Jeder der sich meldet mit einem verlorenen Paket, bekommt von mir eine Empfängererklärung fertig aussgefüllt via PDF zugesendet und schreibe dazu das ich auch nur die Trackingdaten hätte und für genauere Daten/eine Nachforschung die Erklärung benötigen würde (Email mit viel DSVGO, GPSR tamtam schreiben). Das ist zwar nur halbwahr, aber hat immer funktioniert. bei der ersten Nachicht ist der Frust der Kunden noch nicht so hoch. Und mit der DSVGO und den ganzen Hürden ist das Verständnis und die Ausfüllbereitschaft für solche Dokumente gestiegen.

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Seller_8QbyUzDwaUYDS

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Vor kurzem wurde ein A-Z Garantieantrag wegen angeblich nicht zugestellter Ware genehmigt. Laut Sendungsnummer wurde das Paket zugestellt, die Unterschrift vom Nachbarn liegt vor. Der Kunde, der uns drei Wochen vor Antragmeldung angeschrieben hat wurde darüber in Kentniss gesetzt, dass er unterschriftlich beglaubigen muss die Ware nie erhalten zu haben, wenn er eine Erstattung unsererseits will (sonst haben wir ja keinen Anspruch auf eine Erstattung seitens des Zustellers). Wir haben Amazon über diesen Sachverhalt informiert, trotzdem wurde der Fall umgehend zu unserem Verlust geschlossen, genauso der Wiederspruch.

Dass Amazon auf das deutsche Gesetz zu pfeiffen scheint ist mir spätestens seitdem ich dieses Forum sporadisch lese Bekannt, mich wundert hier nur eins. Man kann anscheinend bei Amazon Ware kaufen kann, und nur behaupten diese nie erhalten zu haben, um sowohl Geld, als auch Produkt zu behalten. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

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Seller_8QbyUzDwaUYDS

Stiehlt Amazon Geld von seinen Verkäuferen?

Vor kurzem wurde ein A-Z Garantieantrag wegen angeblich nicht zugestellter Ware genehmigt. Laut Sendungsnummer wurde das Paket zugestellt, die Unterschrift vom Nachbarn liegt vor. Der Kunde, der uns drei Wochen vor Antragmeldung angeschrieben hat wurde darüber in Kentniss gesetzt, dass er unterschriftlich beglaubigen muss die Ware nie erhalten zu haben, wenn er eine Erstattung unsererseits will (sonst haben wir ja keinen Anspruch auf eine Erstattung seitens des Zustellers). Wir haben Amazon über diesen Sachverhalt informiert, trotzdem wurde der Fall umgehend zu unserem Verlust geschlossen, genauso der Wiederspruch.

Dass Amazon auf das deutsche Gesetz zu pfeiffen scheint ist mir spätestens seitdem ich dieses Forum sporadisch lese Bekannt, mich wundert hier nur eins. Man kann anscheinend bei Amazon Ware kaufen kann, und nur behaupten diese nie erhalten zu haben, um sowohl Geld, als auch Produkt zu behalten. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

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von Seller_8QbyUzDwaUYDS

Vor kurzem wurde ein A-Z Garantieantrag wegen angeblich nicht zugestellter Ware genehmigt. Laut Sendungsnummer wurde das Paket zugestellt, die Unterschrift vom Nachbarn liegt vor. Der Kunde, der uns drei Wochen vor Antragmeldung angeschrieben hat wurde darüber in Kentniss gesetzt, dass er unterschriftlich beglaubigen muss die Ware nie erhalten zu haben, wenn er eine Erstattung unsererseits will (sonst haben wir ja keinen Anspruch auf eine Erstattung seitens des Zustellers). Wir haben Amazon über diesen Sachverhalt informiert, trotzdem wurde der Fall umgehend zu unserem Verlust geschlossen, genauso der Wiederspruch.

Dass Amazon auf das deutsche Gesetz zu pfeiffen scheint ist mir spätestens seitdem ich dieses Forum sporadisch lese Bekannt, mich wundert hier nur eins. Man kann anscheinend bei Amazon Ware kaufen kann, und nur behaupten diese nie erhalten zu haben, um sowohl Geld, als auch Produkt zu behalten. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

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Seller_aZy8ingLZyRAR
In Antwort auf: Post von: Seller_8QbyUzDwaUYDS

Hallo, wie du im Forum ja sicher gelesen hast, entscheidet Amazon bei A bis Z Anträgen eigentlich immer für den Kunden, da Sie keine Möglichkeit haben das Thema wirklich zu prüfen. Diese Entscheidung ist für dich aber nicht maßgebend und du kannst mit deinem Nachweis, dass die Ware wirklich dem Kunden zugestellt wurde, dein Geld eintreiben. Dazu wie überall beschrieben Rechnung, Mahnung und Inkasso direkt an den Kunden einleiten. Wenn du einen Nachweis hast, dass der Kunde die Ware erhalten hat, sollte das auch kein Problem sein.

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Seller_5qqNf2z8y6O8r
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Seller_8QbyUzDwaUYDS
wurde das Paket zugestellt, die Unterschrift vom Nachbarn liegt vor.
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Rechtlich hat der Kunde die Ware nicht erhalten, ausser es wurde dem Transportdienstleister eine Abstellgenehmigung erteilt. Ja, natürlich macht DHL das auch mal ohne und hat dies auch in den Transportbedingungen so hinterlegt. Ändert aber nichts an der Rechtsprechung.

Auch hat der Transportdienstleister in diesem Fall (ich gehe jetzt nicht von erteilter Abstellgenehmigung aus) keinen Anspruch auf die "Nichtserhalterklärung", sondern muss vielmehr seinen bestehenden Vertrag erfüllen die Ware an den Adressaten zu übergeben.

Wenn man für ein bisschen Ärger in der Nachbarschaft sorgen möchte, schreibt man nunmehr den Nachbarn an und fragt nach, warum dieser eine Sendung angenommen, jedoch nicht an den Empfänger übergeben hat und fordert zur Rückgabe auf. Ein kleiner Hinweis auf einzuleitende rechtliche Schritte darf natürlich dabei erfolgen.

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Seller_aZy8ingLZyRAR
Dazu wie überall beschrieben Rechnung, Mahnung und Inkasso direkt an den Kunden einleiten. Da du ja wie geschrieben einen Beweis hast, dass der Kunde die Ware erhalten hat, sollte das auch kein Problem sein.
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Oder man lässt die Nachbarschaft in Ruhe und geht diesen Weg ;-)

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Seller_JEk5n40d5ksqo
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Stiehlt Amazon Geld von seinen Verkäuferen?

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Seller_pCK9ok4tzeHpg
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Wir hatten in den vergangenen Wochen 2 A-Z. Zustellnachweise eingereicht, wurden sofort für uns entschieden. Bei der Zustellung an den Nachbarn ohne Genehmigung, haftet meines Wissens nach erst einmal der Verkäufer?!

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Seller_BJ7UYoj7Q31F5
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Yes, Amazon can steal money. This situation does not surprise me. They have not put my 11 boxes of products into stock for 27 days. I filed a lawsuit, you can too. Don't give up.

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Moin, Moin,

Oh Man

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Seller_8QbyUzDwaUYDS
Laut Sendungsnummer wurde das Paket zugestellt, die Unterschrift vom Nachbarn liegt vor.
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Das beweist ja nur, das der Kunde sein Paket nicht erhalten hat.

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Seller_8QbyUzDwaUYDS
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Die vom Nachbarn, oder die vom Zusteller? Schon geklärt? Selbst wenn vom Empfänger. Das wäre dann aber immer noch eine Empfängerunterschrift mit unbekannten Empfänger. Rechtsgültige Beweiskraft = 0

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Der Kunde, der uns drei Wochen vor Antragmeldung angeschrieben hat wurde darüber in Kentniss gesetzt, dass er unterschriftlich beglaubigen muss die Ware nie erhalten zu haben,
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  1. Der Kunde muss schon einmal gar nichts.
  2. Beglaubigen kann der sowiso nichts, der ist weder ein Notar, noch ein Amt.
  3. Wenn der Kunde nett ist, dann Unterschreibt der dir eine von Dir vorausgefüllte Empängererklärung.
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Seller_8QbyUzDwaUYDS
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Für eine Erstattung muss der Kunde dir nur mitteilen das er das Paket nicht erhalten hat. Mehr nicht! Die einzige Ausnahme wäre, es steht als Sondervereinbarung in den AGBs, das er noch eine Mitwirungspflicht hätte. Die Formulierung wird schon ausserhalb von Amazon als strittig angesehen. Du bist in der Beweislast und in der Bringschuld der Beweise, dass die Aussage des Kunde nicht stimmt.

Was du für eine vertragliche Ausgestaltung mit deinem Versanddienstleister bezüglich haftung hast, das juckt doch deinen Kunden nicht. Es ist deine Sache wie du dich Schadlos hältst, das darfst du von Rechts wegen nicht nachträglich auf deinen Kunden abwälzen.

Bei DHL reicht ein Screenshot der Nachicht des Kunden, für eine Nachforschung....

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Seller_8QbyUzDwaUYDS
Wir haben Amazon über diesen Sachverhalt informiert, trotzdem wurde der Fall umgehend zu unserem Verlust geschlossen, genauso der Wiederspruch.
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Mit der Argumentation? Bei der bewiesenen Nichtzustellung? Das war mehr als absehbar. Wenn auch diese Entscheidung von Amazon keine Rechtsverbindliche ist.

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Seller_8QbyUzDwaUYDS
die Unterschrift vom Nachbarn liegt vor.
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Und gleich nochmal: Eine Unterschrift bei einem Paket hat KEINERLEI BEWEISKRAFT

  1. Keine Empängerunterschrift. Der Empfänger muss ja in der Regel gar nicht mehr unterschreiben. Regelhaft ist das auch nicht die Unterschrift des Nachbarn, sondern die des Zustellers (DPD&DHL).
  2. Wenn nur Empängerunterschrift = Keine Rechtsgültigeit. Solltest du den kostenpflichtigen Service "Empängerunterschrift" gebucht haben, hast du die Unterschrift von dem der das Paket entgegngenommen hat... Und wer ist das der die Tür geöffnet hat? Du must nachweisen das es dein Kunde erhalten hat. Also rechliche Aussagekraft =0
  3. Rechtsgültigkeit der Unterschrift gibt es nur bei den DHL Produkten "ID-Check" oder "Persönliche Übergabe". (DPD heissen die anders) Und vermutlich gibt es da auch noch Schlupflöcher.
  4. Rechtsgültige Ausnahmen: Paketabholung in der Filiale bei DHL (Muss der Ausweis vorgezeigt werden) versand an eine Packstation mit Postnummer (Kunde hat die Verantwortung über das Passwort seines Kundenkontos)
  5. Eine ganz andere Ausnahme: Wenn der Kunde eine "Wunschort" Zustellung veranlasst, dann übernimmt er gleich das ganze Versandrisiko und nicht nur den Empfangsnachweis

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Seller_8QbyUzDwaUYDS
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Das ist vollkommen richtig. Aber nicht in deinem Fall.

Das einzige das du hier Amazon zur Last legen könntest, ist ein Verstoß gegen die Amazonregeln. Die besagen nämlich, dass AtoZ Fälle wo trackbare Pakete mit einer Empängerunterschrift zugestellt wurden nicht zu ungunsten des Verkäufers geschlossen werden. Da hier aber nicht beim Empfänger zugestellt wurde, ist das wohl eher der Knackpunkt.

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Man kann anscheinend bei Amazon Ware kaufen kann, und nur behaupten diese nie erhalten zu haben, um sowohl Geld, als auch Produkt zu behalten.

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Du kannst ja den üblichen Weg gehen: mit Rechung und Inkasso... Aber nicht solange du nicht beweisen kannst wo das Paket ist, wird dich das nur Geld kosten.

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Auch hat der Transportdienstleister in diesem Fall (ich gehe jetzt nicht von erteilter Abstellgenehmigung aus) keinen Anspruch auf die "Nichtserhalterklärung", sondern muss vielmehr seinen bestehenden Vertrag erfüllen die Ware an den Adressaten zu übergeben.
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Nope ist nicht mehr so. Du ermächtigst den Zusteller dazu beim Nachbarn abzugeben, ausser du schließt es pro Sendung explizit mit der Option "Keine Nachbarschaftszustellung" aus (DHL & GLS sogar kostenpflichtig )

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Wie @Seller_5qqNf2z8y6O8rvöllig richtig geschrieben hat, liegt der Schwarze Peter nun beim Nachbarn. Der Beförderer muss dir den Empfänger benennen, sonst bleibt er schadenersatzpflichtig. Dann musst du dich mit deiner Forderung an den tatsächlichen Empfänger wenden und ihn zur Zahlung oder Rücksendung auffordern.

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Wenn du nachweisen kannst, das er die Ware auch erhalten hat... Das ist aber schon meist nicht Realisierbar.

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Genau so wie DPD.... Der Fahrer Unterschreibt. Ich bekomme nahezu jeden Tag DPD Pakete. Ich könnte mich nicht erinnern, wann ich das letzte mal irgendwo bei DPD unterschrieben habe (also dieses Jahr noch nicht). Bei jedem steht aber mein Name und eine Unterschrift.

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aber es ist Amazons Verantwortung Betrügern keine Beihilfe zu leisten.
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In dubio pro reo. Du hast keinerlei Beweis, du mutmaßt nur. Aber ja ich kann dich verstehen.

Als Tip:

Als ich noch mit DPD versendet habe: Jeder der sich meldet mit einem verlorenen Paket, bekommt von mir eine Empfängererklärung fertig aussgefüllt via PDF zugesendet und schreibe dazu das ich auch nur die Trackingdaten hätte und für genauere Daten/eine Nachforschung die Erklärung benötigen würde (Email mit viel DSVGO, GPSR tamtam schreiben). Das ist zwar nur halbwahr, aber hat immer funktioniert. bei der ersten Nachicht ist der Frust der Kunden noch nicht so hoch. Und mit der DSVGO und den ganzen Hürden ist das Verständnis und die Ausfüllbereitschaft für solche Dokumente gestiegen.

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Seller_aZy8ingLZyRAR
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Hallo, wie du im Forum ja sicher gelesen hast, entscheidet Amazon bei A bis Z Anträgen eigentlich immer für den Kunden, da Sie keine Möglichkeit haben das Thema wirklich zu prüfen. Diese Entscheidung ist für dich aber nicht maßgebend und du kannst mit deinem Nachweis, dass die Ware wirklich dem Kunden zugestellt wurde, dein Geld eintreiben. Dazu wie überall beschrieben Rechnung, Mahnung und Inkasso direkt an den Kunden einleiten. Wenn du einen Nachweis hast, dass der Kunde die Ware erhalten hat, sollte das auch kein Problem sein.

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Rechtlich hat der Kunde die Ware nicht erhalten, ausser es wurde dem Transportdienstleister eine Abstellgenehmigung erteilt. Ja, natürlich macht DHL das auch mal ohne und hat dies auch in den Transportbedingungen so hinterlegt. Ändert aber nichts an der Rechtsprechung.

Auch hat der Transportdienstleister in diesem Fall (ich gehe jetzt nicht von erteilter Abstellgenehmigung aus) keinen Anspruch auf die "Nichtserhalterklärung", sondern muss vielmehr seinen bestehenden Vertrag erfüllen die Ware an den Adressaten zu übergeben.

Wenn man für ein bisschen Ärger in der Nachbarschaft sorgen möchte, schreibt man nunmehr den Nachbarn an und fragt nach, warum dieser eine Sendung angenommen, jedoch nicht an den Empfänger übergeben hat und fordert zur Rückgabe auf. Ein kleiner Hinweis auf einzuleitende rechtliche Schritte darf natürlich dabei erfolgen.

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Auch hat der Transportdienstleister in diesem Fall (ich gehe jetzt nicht von erteilter Abstellgenehmigung aus) keinen Anspruch auf die "Nichtserhalterklärung", sondern muss vielmehr seinen bestehenden Vertrag erfüllen die Ware an den Adressaten zu übergeben.

Wenn man für ein bisschen Ärger in der Nachbarschaft sorgen möchte, schreibt man nunmehr den Nachbarn an und fragt nach, warum dieser eine Sendung angenommen, jedoch nicht an den Empfänger übergeben hat und fordert zur Rückgabe auf. Ein kleiner Hinweis auf einzuleitende rechtliche Schritte darf natürlich dabei erfolgen.

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ANTWORT: JA; TUN SIE

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Wir hatten in den vergangenen Wochen 2 A-Z. Zustellnachweise eingereicht, wurden sofort für uns entschieden. Bei der Zustellung an den Nachbarn ohne Genehmigung, haftet meines Wissens nach erst einmal der Verkäufer?!

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Wir hatten in den vergangenen Wochen 2 A-Z. Zustellnachweise eingereicht, wurden sofort für uns entschieden. Bei der Zustellung an den Nachbarn ohne Genehmigung, haftet meines Wissens nach erst einmal der Verkäufer?!

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Moin, Moin,

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wenn er eine Erstattung unsererseits will (sonst haben wir ja keinen Anspruch auf eine Erstattung seitens des Zustellers).
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Für eine Erstattung muss der Kunde dir nur mitteilen das er das Paket nicht erhalten hat. Mehr nicht! Die einzige Ausnahme wäre, es steht als Sondervereinbarung in den AGBs, das er noch eine Mitwirungspflicht hätte. Die Formulierung wird schon ausserhalb von Amazon als strittig angesehen. Du bist in der Beweislast und in der Bringschuld der Beweise, dass die Aussage des Kunde nicht stimmt.

Was du für eine vertragliche Ausgestaltung mit deinem Versanddienstleister bezüglich haftung hast, das juckt doch deinen Kunden nicht. Es ist deine Sache wie du dich Schadlos hältst, das darfst du von Rechts wegen nicht nachträglich auf deinen Kunden abwälzen.

Bei DHL reicht ein Screenshot der Nachicht des Kunden, für eine Nachforschung....

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Seller_8QbyUzDwaUYDS
Wir haben Amazon über diesen Sachverhalt informiert, trotzdem wurde der Fall umgehend zu unserem Verlust geschlossen, genauso der Wiederspruch.
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Mit der Argumentation? Bei der bewiesenen Nichtzustellung? Das war mehr als absehbar. Wenn auch diese Entscheidung von Amazon keine Rechtsverbindliche ist.

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Seller_8QbyUzDwaUYDS
die Unterschrift vom Nachbarn liegt vor.
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Und gleich nochmal: Eine Unterschrift bei einem Paket hat KEINERLEI BEWEISKRAFT

  1. Keine Empängerunterschrift. Der Empfänger muss ja in der Regel gar nicht mehr unterschreiben. Regelhaft ist das auch nicht die Unterschrift des Nachbarn, sondern die des Zustellers (DPD&DHL).
  2. Wenn nur Empängerunterschrift = Keine Rechtsgültigeit. Solltest du den kostenpflichtigen Service "Empängerunterschrift" gebucht haben, hast du die Unterschrift von dem der das Paket entgegngenommen hat... Und wer ist das der die Tür geöffnet hat? Du must nachweisen das es dein Kunde erhalten hat. Also rechliche Aussagekraft =0
  3. Rechtsgültigkeit der Unterschrift gibt es nur bei den DHL Produkten "ID-Check" oder "Persönliche Übergabe". (DPD heissen die anders) Und vermutlich gibt es da auch noch Schlupflöcher.
  4. Rechtsgültige Ausnahmen: Paketabholung in der Filiale bei DHL (Muss der Ausweis vorgezeigt werden) versand an eine Packstation mit Postnummer (Kunde hat die Verantwortung über das Passwort seines Kundenkontos)
  5. Eine ganz andere Ausnahme: Wenn der Kunde eine "Wunschort" Zustellung veranlasst, dann übernimmt er gleich das ganze Versandrisiko und nicht nur den Empfangsnachweis

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Seller_8QbyUzDwaUYDS
Dass Amazon auf das deutsche Gesetz zu pfeiffen scheint ist mir spätestens seitdem ich dieses Forum sporadisch lese Bekannt
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Das ist vollkommen richtig. Aber nicht in deinem Fall.

Das einzige das du hier Amazon zur Last legen könntest, ist ein Verstoß gegen die Amazonregeln. Die besagen nämlich, dass AtoZ Fälle wo trackbare Pakete mit einer Empängerunterschrift zugestellt wurden nicht zu ungunsten des Verkäufers geschlossen werden. Da hier aber nicht beim Empfänger zugestellt wurde, ist das wohl eher der Knackpunkt.

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Seller_8QbyUzDwaUYDS

Man kann anscheinend bei Amazon Ware kaufen kann, und nur behaupten diese nie erhalten zu haben, um sowohl Geld, als auch Produkt zu behalten.

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Du kannst ja den üblichen Weg gehen: mit Rechung und Inkasso... Aber nicht solange du nicht beweisen kannst wo das Paket ist, wird dich das nur Geld kosten.

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Seller_5qqNf2z8y6O8r
Auch hat der Transportdienstleister in diesem Fall (ich gehe jetzt nicht von erteilter Abstellgenehmigung aus) keinen Anspruch auf die "Nichtserhalterklärung", sondern muss vielmehr seinen bestehenden Vertrag erfüllen die Ware an den Adressaten zu übergeben.
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Nope ist nicht mehr so. Du ermächtigst den Zusteller dazu beim Nachbarn abzugeben, ausser du schließt es pro Sendung explizit mit der Option "Keine Nachbarschaftszustellung" aus (DHL & GLS sogar kostenpflichtig )

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Seller_B8A16cPRYNPzj

Wie @Seller_5qqNf2z8y6O8rvöllig richtig geschrieben hat, liegt der Schwarze Peter nun beim Nachbarn. Der Beförderer muss dir den Empfänger benennen, sonst bleibt er schadenersatzpflichtig. Dann musst du dich mit deiner Forderung an den tatsächlichen Empfänger wenden und ihn zur Zahlung oder Rücksendung auffordern.

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Wenn du nachweisen kannst, das er die Ware auch erhalten hat... Das ist aber schon meist nicht Realisierbar.

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Seller_8QbyUzDwaUYDS
DHL betreibt weiterhin kontaktlose Zustellung
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Genau so wie DPD.... Der Fahrer Unterschreibt. Ich bekomme nahezu jeden Tag DPD Pakete. Ich könnte mich nicht erinnern, wann ich das letzte mal irgendwo bei DPD unterschrieben habe (also dieses Jahr noch nicht). Bei jedem steht aber mein Name und eine Unterschrift.

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Seller_8QbyUzDwaUYDS
aber es ist Amazons Verantwortung Betrügern keine Beihilfe zu leisten.
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In dubio pro reo. Du hast keinerlei Beweis, du mutmaßt nur. Aber ja ich kann dich verstehen.

Als Tip:

Als ich noch mit DPD versendet habe: Jeder der sich meldet mit einem verlorenen Paket, bekommt von mir eine Empfängererklärung fertig aussgefüllt via PDF zugesendet und schreibe dazu das ich auch nur die Trackingdaten hätte und für genauere Daten/eine Nachforschung die Erklärung benötigen würde (Email mit viel DSVGO, GPSR tamtam schreiben). Das ist zwar nur halbwahr, aber hat immer funktioniert. bei der ersten Nachicht ist der Frust der Kunden noch nicht so hoch. Und mit der DSVGO und den ganzen Hürden ist das Verständnis und die Ausfüllbereitschaft für solche Dokumente gestiegen.

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Seller_IWEqGHKoDPqG7
In Antwort auf: Post von: Seller_8QbyUzDwaUYDS

Moin, Moin,

Oh Man

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Seller_8QbyUzDwaUYDS
Laut Sendungsnummer wurde das Paket zugestellt, die Unterschrift vom Nachbarn liegt vor.
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Das beweist ja nur, das der Kunde sein Paket nicht erhalten hat.

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Seller_8QbyUzDwaUYDS
die Unterschrift vom Nachbarn liegt vor.
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Die vom Nachbarn, oder die vom Zusteller? Schon geklärt? Selbst wenn vom Empfänger. Das wäre dann aber immer noch eine Empfängerunterschrift mit unbekannten Empfänger. Rechtsgültige Beweiskraft = 0

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Seller_8QbyUzDwaUYDS
Der Kunde, der uns drei Wochen vor Antragmeldung angeschrieben hat wurde darüber in Kentniss gesetzt, dass er unterschriftlich beglaubigen muss die Ware nie erhalten zu haben,
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So ein ausgemachter Du*mm*fug!

  1. Der Kunde muss schon einmal gar nichts.
  2. Beglaubigen kann der sowiso nichts, der ist weder ein Notar, noch ein Amt.
  3. Wenn der Kunde nett ist, dann Unterschreibt der dir eine von Dir vorausgefüllte Empängererklärung.
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Seller_8QbyUzDwaUYDS
wenn er eine Erstattung unsererseits will (sonst haben wir ja keinen Anspruch auf eine Erstattung seitens des Zustellers).
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Für eine Erstattung muss der Kunde dir nur mitteilen das er das Paket nicht erhalten hat. Mehr nicht! Die einzige Ausnahme wäre, es steht als Sondervereinbarung in den AGBs, das er noch eine Mitwirungspflicht hätte. Die Formulierung wird schon ausserhalb von Amazon als strittig angesehen. Du bist in der Beweislast und in der Bringschuld der Beweise, dass die Aussage des Kunde nicht stimmt.

Was du für eine vertragliche Ausgestaltung mit deinem Versanddienstleister bezüglich haftung hast, das juckt doch deinen Kunden nicht. Es ist deine Sache wie du dich Schadlos hältst, das darfst du von Rechts wegen nicht nachträglich auf deinen Kunden abwälzen.

Bei DHL reicht ein Screenshot der Nachicht des Kunden, für eine Nachforschung....

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Seller_8QbyUzDwaUYDS
Wir haben Amazon über diesen Sachverhalt informiert, trotzdem wurde der Fall umgehend zu unserem Verlust geschlossen, genauso der Wiederspruch.
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Mit der Argumentation? Bei der bewiesenen Nichtzustellung? Das war mehr als absehbar. Wenn auch diese Entscheidung von Amazon keine Rechtsverbindliche ist.

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Seller_8QbyUzDwaUYDS
die Unterschrift vom Nachbarn liegt vor.
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Und gleich nochmal: Eine Unterschrift bei einem Paket hat KEINERLEI BEWEISKRAFT

  1. Keine Empängerunterschrift. Der Empfänger muss ja in der Regel gar nicht mehr unterschreiben. Regelhaft ist das auch nicht die Unterschrift des Nachbarn, sondern die des Zustellers (DPD&DHL).
  2. Wenn nur Empängerunterschrift = Keine Rechtsgültigeit. Solltest du den kostenpflichtigen Service "Empängerunterschrift" gebucht haben, hast du die Unterschrift von dem der das Paket entgegngenommen hat... Und wer ist das der die Tür geöffnet hat? Du must nachweisen das es dein Kunde erhalten hat. Also rechliche Aussagekraft =0
  3. Rechtsgültigkeit der Unterschrift gibt es nur bei den DHL Produkten "ID-Check" oder "Persönliche Übergabe". (DPD heissen die anders) Und vermutlich gibt es da auch noch Schlupflöcher.
  4. Rechtsgültige Ausnahmen: Paketabholung in der Filiale bei DHL (Muss der Ausweis vorgezeigt werden) versand an eine Packstation mit Postnummer (Kunde hat die Verantwortung über das Passwort seines Kundenkontos)
  5. Eine ganz andere Ausnahme: Wenn der Kunde eine "Wunschort" Zustellung veranlasst, dann übernimmt er gleich das ganze Versandrisiko und nicht nur den Empfangsnachweis

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Seller_8QbyUzDwaUYDS
Dass Amazon auf das deutsche Gesetz zu pfeiffen scheint ist mir spätestens seitdem ich dieses Forum sporadisch lese Bekannt
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Das ist vollkommen richtig. Aber nicht in deinem Fall.

Das einzige das du hier Amazon zur Last legen könntest, ist ein Verstoß gegen die Amazonregeln. Die besagen nämlich, dass AtoZ Fälle wo trackbare Pakete mit einer Empängerunterschrift zugestellt wurden nicht zu ungunsten des Verkäufers geschlossen werden. Da hier aber nicht beim Empfänger zugestellt wurde, ist das wohl eher der Knackpunkt.

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Seller_8QbyUzDwaUYDS

Man kann anscheinend bei Amazon Ware kaufen kann, und nur behaupten diese nie erhalten zu haben, um sowohl Geld, als auch Produkt zu behalten.

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Du kannst ja den üblichen Weg gehen: mit Rechung und Inkasso... Aber nicht solange du nicht beweisen kannst wo das Paket ist, wird dich das nur Geld kosten.

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Seller_5qqNf2z8y6O8r
Auch hat der Transportdienstleister in diesem Fall (ich gehe jetzt nicht von erteilter Abstellgenehmigung aus) keinen Anspruch auf die "Nichtserhalterklärung", sondern muss vielmehr seinen bestehenden Vertrag erfüllen die Ware an den Adressaten zu übergeben.
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Nope ist nicht mehr so. Du ermächtigst den Zusteller dazu beim Nachbarn abzugeben, ausser du schließt es pro Sendung explizit mit der Option "Keine Nachbarschaftszustellung" aus (DHL & GLS sogar kostenpflichtig )

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Wie @Seller_5qqNf2z8y6O8rvöllig richtig geschrieben hat, liegt der Schwarze Peter nun beim Nachbarn. Der Beförderer muss dir den Empfänger benennen, sonst bleibt er schadenersatzpflichtig. Dann musst du dich mit deiner Forderung an den tatsächlichen Empfänger wenden und ihn zur Zahlung oder Rücksendung auffordern.

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Wenn du nachweisen kannst, das er die Ware auch erhalten hat... Das ist aber schon meist nicht Realisierbar.

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DHL betreibt weiterhin kontaktlose Zustellung
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Genau so wie DPD.... Der Fahrer Unterschreibt. Ich bekomme nahezu jeden Tag DPD Pakete. Ich könnte mich nicht erinnern, wann ich das letzte mal irgendwo bei DPD unterschrieben habe (also dieses Jahr noch nicht). Bei jedem steht aber mein Name und eine Unterschrift.

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Seller_8QbyUzDwaUYDS
aber es ist Amazons Verantwortung Betrügern keine Beihilfe zu leisten.
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In dubio pro reo. Du hast keinerlei Beweis, du mutmaßt nur. Aber ja ich kann dich verstehen.

Als Tip:

Als ich noch mit DPD versendet habe: Jeder der sich meldet mit einem verlorenen Paket, bekommt von mir eine Empfängererklärung fertig aussgefüllt via PDF zugesendet und schreibe dazu das ich auch nur die Trackingdaten hätte und für genauere Daten/eine Nachforschung die Erklärung benötigen würde (Email mit viel DSVGO, GPSR tamtam schreiben). Das ist zwar nur halbwahr, aber hat immer funktioniert. bei der ersten Nachicht ist der Frust der Kunden noch nicht so hoch. Und mit der DSVGO und den ganzen Hürden ist das Verständnis und die Ausfüllbereitschaft für solche Dokumente gestiegen.

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