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Jona_Amazon

Was tun wenn die EAN mit einer falschen ASIN verknüpft wurde?

Hallo alle zusammen!

Wir haben bereits des Öfteren im Forum von Fehlern bei der Angebotserstellung gelesen, bei denen die EAN zuvor fälschlicherweise mit einer anderen ASIN verknüpft worden ist. Wir wollen euch deshalb eine Anleitung geben, wie ihr in diesem Fall vorgehen könnt.

Ihr habt zwei Möglichkeiten:

  1. Wählt "Dies ist nicht mein Produkt" bei der Angebotserstellung aus und kontaktiert den Verkäuferservice.
  2. Wendet euch direkt an den Verkäuferservice mit einem Screenshot der Fehlermeldung und den erforderlichen Unterlagen.

Wichtig: Gebt unbedingt eure SKU an, auch wenn der Artikel noch nicht erstellt oder dem Inventar hinzugefügt wurde, da die Ausnahmegenehmigung basierend auf SKU, EAN und Seller-ID gewährt wird.

Erforderliche Dokumente:

Wenn ihr Markeninhaber seid:

  • Kopie des GS1-Zertifikats mit Angabe der juristischen Person und der zugehörigen GTIN.
  • Nachweis der Zugehörigkeit der Marke zu der juristischen Person auf dem GS1-Zertifikat (Auszug aus dem Markenregister oder offizielle Website der Marke, des Herstellers oder des UPC/EAN-Inhabers, die die Verbindung klar aufzeigt).

Wenn ihr nicht Markeninhaber seid:

  • Ein Schreiben oder eine rechtliche Vereinbarung vom Hersteller/der Marke, welches entweder bestätigt, dass die von euch verwendete GTIN gültig ist und dem Hersteller/der Marke gehört, oder, dass ihr berechtigt seid eure eigene GTIN für den Verkauf einzelner Produkte der Marke zu verwenden.
  • Das Schreiben muss die Kontaktdaten des Ansprechpartners bei der Marke/dem Hersteller enthalten. Wenn ihr eure eigene GTIN verwendet, muss auch die Beziehung zwischen der GTIN und der Marke aufgezeigt werden.
  • Bei der Verwendung der eigenen GTIN sollte eine Kopie des GS1-Zertifikats mit Angabe der juristischen Person und der GTIN vorgelegt werden.

Teilt gerne eure Erfahrungen zum Thema und lasst uns wissen, ob ihr Beiträge wie diesen hilfreich findet indem ihr einen Daumen hoch 👍 oder runter 👎 gebt, oder einen Kommentar da lasst 😊

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Tags:ASIN, Angebots-Hijack, GTIN, Produkt hinzufügen, SKU
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Jona_Amazon

Was tun wenn die EAN mit einer falschen ASIN verknüpft wurde?

Hallo alle zusammen!

Wir haben bereits des Öfteren im Forum von Fehlern bei der Angebotserstellung gelesen, bei denen die EAN zuvor fälschlicherweise mit einer anderen ASIN verknüpft worden ist. Wir wollen euch deshalb eine Anleitung geben, wie ihr in diesem Fall vorgehen könnt.

Ihr habt zwei Möglichkeiten:

  1. Wählt "Dies ist nicht mein Produkt" bei der Angebotserstellung aus und kontaktiert den Verkäuferservice.
  2. Wendet euch direkt an den Verkäuferservice mit einem Screenshot der Fehlermeldung und den erforderlichen Unterlagen.

Wichtig: Gebt unbedingt eure SKU an, auch wenn der Artikel noch nicht erstellt oder dem Inventar hinzugefügt wurde, da die Ausnahmegenehmigung basierend auf SKU, EAN und Seller-ID gewährt wird.

Erforderliche Dokumente:

Wenn ihr Markeninhaber seid:

  • Kopie des GS1-Zertifikats mit Angabe der juristischen Person und der zugehörigen GTIN.
  • Nachweis der Zugehörigkeit der Marke zu der juristischen Person auf dem GS1-Zertifikat (Auszug aus dem Markenregister oder offizielle Website der Marke, des Herstellers oder des UPC/EAN-Inhabers, die die Verbindung klar aufzeigt).

Wenn ihr nicht Markeninhaber seid:

  • Ein Schreiben oder eine rechtliche Vereinbarung vom Hersteller/der Marke, welches entweder bestätigt, dass die von euch verwendete GTIN gültig ist und dem Hersteller/der Marke gehört, oder, dass ihr berechtigt seid eure eigene GTIN für den Verkauf einzelner Produkte der Marke zu verwenden.
  • Das Schreiben muss die Kontaktdaten des Ansprechpartners bei der Marke/dem Hersteller enthalten. Wenn ihr eure eigene GTIN verwendet, muss auch die Beziehung zwischen der GTIN und der Marke aufgezeigt werden.
  • Bei der Verwendung der eigenen GTIN sollte eine Kopie des GS1-Zertifikats mit Angabe der juristischen Person und der GTIN vorgelegt werden.

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Tags:ASIN, Angebots-Hijack, GTIN, Produkt hinzufügen, SKU
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Seller_pafxPudBCsklC
In Antwort auf: Post von: Jona_Amazon

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Jona_Amazon
  • Kopie des GS1-Zertifikats mit Angabe der juristischen Person und der zugehörigen GTIN.
  • Nachweis der Zugehörigkeit der Marke zu der juristischen Person auf dem GS1-Zertifikat (Auszug aus dem Markenregister oder offizielle Website der Marke, des Herstellers oder des UPC/EAN-Inhabers, die die Verbindung klar aufzeigt).
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Was ist wenn die GTIN einer natürlichen Person gehört? Bspw. einem Einzelunternehmer oder einer Kommanditgesellschaft? Marken können natürlich auch für natürliche Personen eingetragen werden.

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Seller_Fzaq3UDB0jTjd
In Antwort auf: Post von: Jona_Amazon

Ich fürchte, ihr glaubt wirklich dass eure "Tipps" funktionieren bzw. praktikabel wären.

Es wird wirklich mal Zeit, dass man im amazon-Elfenbeinturm mal wieder auf den Boden der Tatsachen kommt (an den Umsätzen merkt ihr es ja bereits)

100
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Seller_XSDYvCic57FLE
In Antwort auf: Post von: Jona_Amazon

Ups, das liest sich aber nach sehr viel Arbeit an, für einen einzigen Artikel? Mal ganz ehrlich @Jona_Amazon, wer hat schon die erforderliche Zeit, sich einem solchen "Papierkrieg" auszusetzen und das auch noch mit dem VKS, der eh nix kapiert und das nur, um auf amazon einen Artikel anbieten zu "dürfen"?

Ich hatte mal den Eindruck, dass amazon jedem Händler, der seine Produkte hier anbietet, auch dankbar ist. Inzwischen habe ich das Gefühl, dass wir Händler dankbar zu sein haben, alle bürokratischen Hürden (und seien sie auch noch so schwachsinnig) überwinden zu müssen. 👍

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Seller_j6GUAIZ9GeOoK
In Antwort auf: Post von: Jona_Amazon

die Nachweise nerven einfach. Das GS1 Zertifikat wird jedes Jahr erneuert. Wenn Amazon es am Anfang des Jahres erhält sollte doch alles Okay sein.

Warum muß ich dann über das Jahr gesehen, viele dutzende Male und Fälle eröffnen und immer wieder diese Dinge senden?

Diese "Tipps" sind genau die Antworten des Verkäufer(nicht) Service und helfen nicht weiter.

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Seller_cil8ZPWu8wa9T
In Antwort auf: Post von: Jona_Amazon

... 150 unserer EAN's wurden von chinesischen Händlern dazu verwendet, Produkte auf Amazon anzulegen die nachweislich keinen Zusammenhang mit uns oder unserer Marke haben.

Mit 2 dieser EAN's wollten wir dann unsere eigenen Produkte anlegen. Die Vorgehensweise entsprach exakt dem, was @Jona_Amazon beschrieben hat.

Es waren mehrere Fälle und Dutzende Nachrichten nötig, bis die eine EAN nach 12 (!) Wochen für uns verfügbar war und die anderen nach 8 (!) Wochen ... Weiters sind die chinesischen Händler weiterhin auf Amazon aktiv und bieten problemlos Produkte mit Fantasie-Marken an, die nicht existent sind. D.h. es gibt auf dem Amazon Marktplatz keinerlei Konsequenzen für Händler, die vorsätzlich fremde EAN-Nummern missbrauchen und Fantasie-Marken anlegen.

Die empfohlene Vorgehensweise ist also nur eine Gebrauchsanleitung für den Kampf gegen die Windmühle "Amazon", bei der 90% der Mitarbeiter im VKS nicht mal verstehen, was das Problem ist.

Schade ist zudem, dass Amazon auf der einen Seite keinerlei Hemmnisse einbaut um Missbrauch von EAN-Nummern zu ermöglichen (Produkte mit irgendwelchen EAN-Nummern lassen sich von Jedem einfach per Upload-File erstellen, ohne das irgendwelche EAN-Nachweise erbracht werden müssen) und es gleichzeitig einem Ninja-Parcour gleicht, wenn ein ausgewiesener EAN-Eigentümer auf dem Amazon Marktplatz sein nachgewiesenes Eigentum einfordert.

Außerdem hat Amazon bis heute keine interne Vorgehensweise erstellt bzw. Seite eingerichtet, auf der falsche EAN's gemeldet und den korrekten Produkten zugeordnet werden können.

PS: Seine eigene EAN kann man auf Amazon nur zurückfordern, wenn man auf dem Amazon Marktplatz ein Produkt anlegt! Das ist einerseits die Ignoranz von Eigentumsrechten und reicht in den Bereich Nötigung, den Amazon Marktplatz benützen zu müssen.

Martin

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Seller_nSAMYdBCVdcIh
In Antwort auf: Post von: Jona_Amazon

Funktioniert leider nur in der Theorie.

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Seller_mHFDTk1lQjPmv
In Antwort auf: Post von: Jona_Amazon

Ist denn der 1. April? Das ist kein "Tipp", diesen Weg gehen wir doch schon längst! Doch es dauert Wochen, bis da irgendetwas gelöst ist.

Wie wäre es, wenn Amazon einfach mal dafür sorgt, dass solche Fehler garnicht erst passieren?

10
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Seller_IWEqGHKoDPqG7
In Antwort auf: Post von: Jona_Amazon

Moin, Moin,

@Jona_Amazon Generell vielen Dank für die detaillierte Auflistung. Vielen Dank für die Mühe.

Wie du bereits an den Reaktionen der Mitbewerber sehen kannst:

  1. Ist das beschriebene Vorgehen veraltet.
  2. Wird das so wie beschreiben nicht vom VKS der Praxis gehandhabt.
  3. Ist der vollkommen unnötige Bürokratischen Aufwand immens und selten praktisch umsetzbar.
  4. Ist der Zeitliche Faktor für die Freischaltung einer GTIN mit Wochen, bzw Monaten zu lange.
  5. Gelten diese Richtlinien offensichtlich nicht für Mitbewerber aus Fernost, warum ist das so?
  6. Ist der rechtliche Umgang mit dem Nutzungsund Eigentumsrechten bei Amazon nicht optimal. (und entspricht ganz und gar nicht den GS1 Regeln)

@Jona_Amazon Wäre das nicht mal ein Anlass mit den Händlern in einen Diskurs zu gehen? Vielleicht auch einmal Konzernintern einige Abläufe zu hinterfagen, um sich eine Aktuell gültige Anleitung zu erhalten? Denn die Abläufe funktionieren so wie von dir beschrieben bei Amazon eher selten, bis gar nicht. So den Beitrag einfach stehen zu lassen, und die Händler hier zu ghosten ist eher unkonstruktiv.

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Seller_pafxPudBCsklC
In Antwort auf: Post von: Jona_Amazon

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Seller_IWEqGHKoDPqG7

Eine juristische Person ist rechtlich der Träger der Rechte und Pflichten.

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Ja ja, der Begriff ist mehrdeutig. das ist einer der 3 Bedeutungen. Die anderen sind:

  • Nach vorherrschendem Sprachgebrauch werden als juristische Person nur Rechtspersonen bezeichnet, die keine Menschen sind (juristische Person im weiteren Sinn); ein (älteres) Synonym ist hierfür moralische Person.
  • Herkömmlich wird der Ausdruck juristische Person nur für solche Rechtspersonen verwendet, die der Gesetzgeber ausdrücklich anerkannt hat (kann juristische Person im engeren Sinn genannt werden, ist aber nicht verbreitet).
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Jona_Amazon

Was tun wenn die EAN mit einer falschen ASIN verknüpft wurde?

Hallo alle zusammen!

Wir haben bereits des Öfteren im Forum von Fehlern bei der Angebotserstellung gelesen, bei denen die EAN zuvor fälschlicherweise mit einer anderen ASIN verknüpft worden ist. Wir wollen euch deshalb eine Anleitung geben, wie ihr in diesem Fall vorgehen könnt.

Ihr habt zwei Möglichkeiten:

  1. Wählt "Dies ist nicht mein Produkt" bei der Angebotserstellung aus und kontaktiert den Verkäuferservice.
  2. Wendet euch direkt an den Verkäuferservice mit einem Screenshot der Fehlermeldung und den erforderlichen Unterlagen.

Wichtig: Gebt unbedingt eure SKU an, auch wenn der Artikel noch nicht erstellt oder dem Inventar hinzugefügt wurde, da die Ausnahmegenehmigung basierend auf SKU, EAN und Seller-ID gewährt wird.

Erforderliche Dokumente:

Wenn ihr Markeninhaber seid:

  • Kopie des GS1-Zertifikats mit Angabe der juristischen Person und der zugehörigen GTIN.
  • Nachweis der Zugehörigkeit der Marke zu der juristischen Person auf dem GS1-Zertifikat (Auszug aus dem Markenregister oder offizielle Website der Marke, des Herstellers oder des UPC/EAN-Inhabers, die die Verbindung klar aufzeigt).

Wenn ihr nicht Markeninhaber seid:

  • Ein Schreiben oder eine rechtliche Vereinbarung vom Hersteller/der Marke, welches entweder bestätigt, dass die von euch verwendete GTIN gültig ist und dem Hersteller/der Marke gehört, oder, dass ihr berechtigt seid eure eigene GTIN für den Verkauf einzelner Produkte der Marke zu verwenden.
  • Das Schreiben muss die Kontaktdaten des Ansprechpartners bei der Marke/dem Hersteller enthalten. Wenn ihr eure eigene GTIN verwendet, muss auch die Beziehung zwischen der GTIN und der Marke aufgezeigt werden.
  • Bei der Verwendung der eigenen GTIN sollte eine Kopie des GS1-Zertifikats mit Angabe der juristischen Person und der GTIN vorgelegt werden.

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Jona_Amazon

Was tun wenn die EAN mit einer falschen ASIN verknüpft wurde?

Hallo alle zusammen!

Wir haben bereits des Öfteren im Forum von Fehlern bei der Angebotserstellung gelesen, bei denen die EAN zuvor fälschlicherweise mit einer anderen ASIN verknüpft worden ist. Wir wollen euch deshalb eine Anleitung geben, wie ihr in diesem Fall vorgehen könnt.

Ihr habt zwei Möglichkeiten:

  1. Wählt "Dies ist nicht mein Produkt" bei der Angebotserstellung aus und kontaktiert den Verkäuferservice.
  2. Wendet euch direkt an den Verkäuferservice mit einem Screenshot der Fehlermeldung und den erforderlichen Unterlagen.

Wichtig: Gebt unbedingt eure SKU an, auch wenn der Artikel noch nicht erstellt oder dem Inventar hinzugefügt wurde, da die Ausnahmegenehmigung basierend auf SKU, EAN und Seller-ID gewährt wird.

Erforderliche Dokumente:

Wenn ihr Markeninhaber seid:

  • Kopie des GS1-Zertifikats mit Angabe der juristischen Person und der zugehörigen GTIN.
  • Nachweis der Zugehörigkeit der Marke zu der juristischen Person auf dem GS1-Zertifikat (Auszug aus dem Markenregister oder offizielle Website der Marke, des Herstellers oder des UPC/EAN-Inhabers, die die Verbindung klar aufzeigt).

Wenn ihr nicht Markeninhaber seid:

  • Ein Schreiben oder eine rechtliche Vereinbarung vom Hersteller/der Marke, welches entweder bestätigt, dass die von euch verwendete GTIN gültig ist und dem Hersteller/der Marke gehört, oder, dass ihr berechtigt seid eure eigene GTIN für den Verkauf einzelner Produkte der Marke zu verwenden.
  • Das Schreiben muss die Kontaktdaten des Ansprechpartners bei der Marke/dem Hersteller enthalten. Wenn ihr eure eigene GTIN verwendet, muss auch die Beziehung zwischen der GTIN und der Marke aufgezeigt werden.
  • Bei der Verwendung der eigenen GTIN sollte eine Kopie des GS1-Zertifikats mit Angabe der juristischen Person und der GTIN vorgelegt werden.

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Was tun wenn die EAN mit einer falschen ASIN verknüpft wurde?

von Jona_Amazon

Hallo alle zusammen!

Wir haben bereits des Öfteren im Forum von Fehlern bei der Angebotserstellung gelesen, bei denen die EAN zuvor fälschlicherweise mit einer anderen ASIN verknüpft worden ist. Wir wollen euch deshalb eine Anleitung geben, wie ihr in diesem Fall vorgehen könnt.

Ihr habt zwei Möglichkeiten:

  1. Wählt "Dies ist nicht mein Produkt" bei der Angebotserstellung aus und kontaktiert den Verkäuferservice.
  2. Wendet euch direkt an den Verkäuferservice mit einem Screenshot der Fehlermeldung und den erforderlichen Unterlagen.

Wichtig: Gebt unbedingt eure SKU an, auch wenn der Artikel noch nicht erstellt oder dem Inventar hinzugefügt wurde, da die Ausnahmegenehmigung basierend auf SKU, EAN und Seller-ID gewährt wird.

Erforderliche Dokumente:

Wenn ihr Markeninhaber seid:

  • Kopie des GS1-Zertifikats mit Angabe der juristischen Person und der zugehörigen GTIN.
  • Nachweis der Zugehörigkeit der Marke zu der juristischen Person auf dem GS1-Zertifikat (Auszug aus dem Markenregister oder offizielle Website der Marke, des Herstellers oder des UPC/EAN-Inhabers, die die Verbindung klar aufzeigt).

Wenn ihr nicht Markeninhaber seid:

  • Ein Schreiben oder eine rechtliche Vereinbarung vom Hersteller/der Marke, welches entweder bestätigt, dass die von euch verwendete GTIN gültig ist und dem Hersteller/der Marke gehört, oder, dass ihr berechtigt seid eure eigene GTIN für den Verkauf einzelner Produkte der Marke zu verwenden.
  • Das Schreiben muss die Kontaktdaten des Ansprechpartners bei der Marke/dem Hersteller enthalten. Wenn ihr eure eigene GTIN verwendet, muss auch die Beziehung zwischen der GTIN und der Marke aufgezeigt werden.
  • Bei der Verwendung der eigenen GTIN sollte eine Kopie des GS1-Zertifikats mit Angabe der juristischen Person und der GTIN vorgelegt werden.

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Seller_pafxPudBCsklC
In Antwort auf: Post von: Jona_Amazon

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Jona_Amazon
  • Kopie des GS1-Zertifikats mit Angabe der juristischen Person und der zugehörigen GTIN.
  • Nachweis der Zugehörigkeit der Marke zu der juristischen Person auf dem GS1-Zertifikat (Auszug aus dem Markenregister oder offizielle Website der Marke, des Herstellers oder des UPC/EAN-Inhabers, die die Verbindung klar aufzeigt).
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Was ist wenn die GTIN einer natürlichen Person gehört? Bspw. einem Einzelunternehmer oder einer Kommanditgesellschaft? Marken können natürlich auch für natürliche Personen eingetragen werden.

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Seller_Fzaq3UDB0jTjd
In Antwort auf: Post von: Jona_Amazon

Ich fürchte, ihr glaubt wirklich dass eure "Tipps" funktionieren bzw. praktikabel wären.

Es wird wirklich mal Zeit, dass man im amazon-Elfenbeinturm mal wieder auf den Boden der Tatsachen kommt (an den Umsätzen merkt ihr es ja bereits)

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Seller_XSDYvCic57FLE
In Antwort auf: Post von: Jona_Amazon

Ups, das liest sich aber nach sehr viel Arbeit an, für einen einzigen Artikel? Mal ganz ehrlich @Jona_Amazon, wer hat schon die erforderliche Zeit, sich einem solchen "Papierkrieg" auszusetzen und das auch noch mit dem VKS, der eh nix kapiert und das nur, um auf amazon einen Artikel anbieten zu "dürfen"?

Ich hatte mal den Eindruck, dass amazon jedem Händler, der seine Produkte hier anbietet, auch dankbar ist. Inzwischen habe ich das Gefühl, dass wir Händler dankbar zu sein haben, alle bürokratischen Hürden (und seien sie auch noch so schwachsinnig) überwinden zu müssen. 👍

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Seller_j6GUAIZ9GeOoK
In Antwort auf: Post von: Jona_Amazon

die Nachweise nerven einfach. Das GS1 Zertifikat wird jedes Jahr erneuert. Wenn Amazon es am Anfang des Jahres erhält sollte doch alles Okay sein.

Warum muß ich dann über das Jahr gesehen, viele dutzende Male und Fälle eröffnen und immer wieder diese Dinge senden?

Diese "Tipps" sind genau die Antworten des Verkäufer(nicht) Service und helfen nicht weiter.

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Seller_cil8ZPWu8wa9T
In Antwort auf: Post von: Jona_Amazon

... 150 unserer EAN's wurden von chinesischen Händlern dazu verwendet, Produkte auf Amazon anzulegen die nachweislich keinen Zusammenhang mit uns oder unserer Marke haben.

Mit 2 dieser EAN's wollten wir dann unsere eigenen Produkte anlegen. Die Vorgehensweise entsprach exakt dem, was @Jona_Amazon beschrieben hat.

Es waren mehrere Fälle und Dutzende Nachrichten nötig, bis die eine EAN nach 12 (!) Wochen für uns verfügbar war und die anderen nach 8 (!) Wochen ... Weiters sind die chinesischen Händler weiterhin auf Amazon aktiv und bieten problemlos Produkte mit Fantasie-Marken an, die nicht existent sind. D.h. es gibt auf dem Amazon Marktplatz keinerlei Konsequenzen für Händler, die vorsätzlich fremde EAN-Nummern missbrauchen und Fantasie-Marken anlegen.

Die empfohlene Vorgehensweise ist also nur eine Gebrauchsanleitung für den Kampf gegen die Windmühle "Amazon", bei der 90% der Mitarbeiter im VKS nicht mal verstehen, was das Problem ist.

Schade ist zudem, dass Amazon auf der einen Seite keinerlei Hemmnisse einbaut um Missbrauch von EAN-Nummern zu ermöglichen (Produkte mit irgendwelchen EAN-Nummern lassen sich von Jedem einfach per Upload-File erstellen, ohne das irgendwelche EAN-Nachweise erbracht werden müssen) und es gleichzeitig einem Ninja-Parcour gleicht, wenn ein ausgewiesener EAN-Eigentümer auf dem Amazon Marktplatz sein nachgewiesenes Eigentum einfordert.

Außerdem hat Amazon bis heute keine interne Vorgehensweise erstellt bzw. Seite eingerichtet, auf der falsche EAN's gemeldet und den korrekten Produkten zugeordnet werden können.

PS: Seine eigene EAN kann man auf Amazon nur zurückfordern, wenn man auf dem Amazon Marktplatz ein Produkt anlegt! Das ist einerseits die Ignoranz von Eigentumsrechten und reicht in den Bereich Nötigung, den Amazon Marktplatz benützen zu müssen.

Martin

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Seller_nSAMYdBCVdcIh
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Funktioniert leider nur in der Theorie.

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Ist denn der 1. April? Das ist kein "Tipp", diesen Weg gehen wir doch schon längst! Doch es dauert Wochen, bis da irgendetwas gelöst ist.

Wie wäre es, wenn Amazon einfach mal dafür sorgt, dass solche Fehler garnicht erst passieren?

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Seller_IWEqGHKoDPqG7
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Moin, Moin,

@Jona_Amazon Generell vielen Dank für die detaillierte Auflistung. Vielen Dank für die Mühe.

Wie du bereits an den Reaktionen der Mitbewerber sehen kannst:

  1. Ist das beschriebene Vorgehen veraltet.
  2. Wird das so wie beschreiben nicht vom VKS der Praxis gehandhabt.
  3. Ist der vollkommen unnötige Bürokratischen Aufwand immens und selten praktisch umsetzbar.
  4. Ist der Zeitliche Faktor für die Freischaltung einer GTIN mit Wochen, bzw Monaten zu lange.
  5. Gelten diese Richtlinien offensichtlich nicht für Mitbewerber aus Fernost, warum ist das so?
  6. Ist der rechtliche Umgang mit dem Nutzungsund Eigentumsrechten bei Amazon nicht optimal. (und entspricht ganz und gar nicht den GS1 Regeln)

@Jona_Amazon Wäre das nicht mal ein Anlass mit den Händlern in einen Diskurs zu gehen? Vielleicht auch einmal Konzernintern einige Abläufe zu hinterfagen, um sich eine Aktuell gültige Anleitung zu erhalten? Denn die Abläufe funktionieren so wie von dir beschrieben bei Amazon eher selten, bis gar nicht. So den Beitrag einfach stehen zu lassen, und die Händler hier zu ghosten ist eher unkonstruktiv.

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Seller_pafxPudBCsklC
In Antwort auf: Post von: Jona_Amazon

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Eine juristische Person ist rechtlich der Träger der Rechte und Pflichten.

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Ja ja, der Begriff ist mehrdeutig. das ist einer der 3 Bedeutungen. Die anderen sind:

  • Nach vorherrschendem Sprachgebrauch werden als juristische Person nur Rechtspersonen bezeichnet, die keine Menschen sind (juristische Person im weiteren Sinn); ein (älteres) Synonym ist hierfür moralische Person.
  • Herkömmlich wird der Ausdruck juristische Person nur für solche Rechtspersonen verwendet, die der Gesetzgeber ausdrücklich anerkannt hat (kann juristische Person im engeren Sinn genannt werden, ist aber nicht verbreitet).
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  • Kopie des GS1-Zertifikats mit Angabe der juristischen Person und der zugehörigen GTIN.
  • Nachweis der Zugehörigkeit der Marke zu der juristischen Person auf dem GS1-Zertifikat (Auszug aus dem Markenregister oder offizielle Website der Marke, des Herstellers oder des UPC/EAN-Inhabers, die die Verbindung klar aufzeigt).
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Was ist wenn die GTIN einer natürlichen Person gehört? Bspw. einem Einzelunternehmer oder einer Kommanditgesellschaft? Marken können natürlich auch für natürliche Personen eingetragen werden.

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  • Kopie des GS1-Zertifikats mit Angabe der juristischen Person und der zugehörigen GTIN.
  • Nachweis der Zugehörigkeit der Marke zu der juristischen Person auf dem GS1-Zertifikat (Auszug aus dem Markenregister oder offizielle Website der Marke, des Herstellers oder des UPC/EAN-Inhabers, die die Verbindung klar aufzeigt).
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Was ist wenn die GTIN einer natürlichen Person gehört? Bspw. einem Einzelunternehmer oder einer Kommanditgesellschaft? Marken können natürlich auch für natürliche Personen eingetragen werden.

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Ich fürchte, ihr glaubt wirklich dass eure "Tipps" funktionieren bzw. praktikabel wären.

Es wird wirklich mal Zeit, dass man im amazon-Elfenbeinturm mal wieder auf den Boden der Tatsachen kommt (an den Umsätzen merkt ihr es ja bereits)

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Ich fürchte, ihr glaubt wirklich dass eure "Tipps" funktionieren bzw. praktikabel wären.

Es wird wirklich mal Zeit, dass man im amazon-Elfenbeinturm mal wieder auf den Boden der Tatsachen kommt (an den Umsätzen merkt ihr es ja bereits)

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Ups, das liest sich aber nach sehr viel Arbeit an, für einen einzigen Artikel? Mal ganz ehrlich @Jona_Amazon, wer hat schon die erforderliche Zeit, sich einem solchen "Papierkrieg" auszusetzen und das auch noch mit dem VKS, der eh nix kapiert und das nur, um auf amazon einen Artikel anbieten zu "dürfen"?

Ich hatte mal den Eindruck, dass amazon jedem Händler, der seine Produkte hier anbietet, auch dankbar ist. Inzwischen habe ich das Gefühl, dass wir Händler dankbar zu sein haben, alle bürokratischen Hürden (und seien sie auch noch so schwachsinnig) überwinden zu müssen. 👍

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Ups, das liest sich aber nach sehr viel Arbeit an, für einen einzigen Artikel? Mal ganz ehrlich @Jona_Amazon, wer hat schon die erforderliche Zeit, sich einem solchen "Papierkrieg" auszusetzen und das auch noch mit dem VKS, der eh nix kapiert und das nur, um auf amazon einen Artikel anbieten zu "dürfen"?

Ich hatte mal den Eindruck, dass amazon jedem Händler, der seine Produkte hier anbietet, auch dankbar ist. Inzwischen habe ich das Gefühl, dass wir Händler dankbar zu sein haben, alle bürokratischen Hürden (und seien sie auch noch so schwachsinnig) überwinden zu müssen. 👍

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die Nachweise nerven einfach. Das GS1 Zertifikat wird jedes Jahr erneuert. Wenn Amazon es am Anfang des Jahres erhält sollte doch alles Okay sein.

Warum muß ich dann über das Jahr gesehen, viele dutzende Male und Fälle eröffnen und immer wieder diese Dinge senden?

Diese "Tipps" sind genau die Antworten des Verkäufer(nicht) Service und helfen nicht weiter.

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die Nachweise nerven einfach. Das GS1 Zertifikat wird jedes Jahr erneuert. Wenn Amazon es am Anfang des Jahres erhält sollte doch alles Okay sein.

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Diese "Tipps" sind genau die Antworten des Verkäufer(nicht) Service und helfen nicht weiter.

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... 150 unserer EAN's wurden von chinesischen Händlern dazu verwendet, Produkte auf Amazon anzulegen die nachweislich keinen Zusammenhang mit uns oder unserer Marke haben.

Mit 2 dieser EAN's wollten wir dann unsere eigenen Produkte anlegen. Die Vorgehensweise entsprach exakt dem, was @Jona_Amazon beschrieben hat.

Es waren mehrere Fälle und Dutzende Nachrichten nötig, bis die eine EAN nach 12 (!) Wochen für uns verfügbar war und die anderen nach 8 (!) Wochen ... Weiters sind die chinesischen Händler weiterhin auf Amazon aktiv und bieten problemlos Produkte mit Fantasie-Marken an, die nicht existent sind. D.h. es gibt auf dem Amazon Marktplatz keinerlei Konsequenzen für Händler, die vorsätzlich fremde EAN-Nummern missbrauchen und Fantasie-Marken anlegen.

Die empfohlene Vorgehensweise ist also nur eine Gebrauchsanleitung für den Kampf gegen die Windmühle "Amazon", bei der 90% der Mitarbeiter im VKS nicht mal verstehen, was das Problem ist.

Schade ist zudem, dass Amazon auf der einen Seite keinerlei Hemmnisse einbaut um Missbrauch von EAN-Nummern zu ermöglichen (Produkte mit irgendwelchen EAN-Nummern lassen sich von Jedem einfach per Upload-File erstellen, ohne das irgendwelche EAN-Nachweise erbracht werden müssen) und es gleichzeitig einem Ninja-Parcour gleicht, wenn ein ausgewiesener EAN-Eigentümer auf dem Amazon Marktplatz sein nachgewiesenes Eigentum einfordert.

Außerdem hat Amazon bis heute keine interne Vorgehensweise erstellt bzw. Seite eingerichtet, auf der falsche EAN's gemeldet und den korrekten Produkten zugeordnet werden können.

PS: Seine eigene EAN kann man auf Amazon nur zurückfordern, wenn man auf dem Amazon Marktplatz ein Produkt anlegt! Das ist einerseits die Ignoranz von Eigentumsrechten und reicht in den Bereich Nötigung, den Amazon Marktplatz benützen zu müssen.

Martin

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... 150 unserer EAN's wurden von chinesischen Händlern dazu verwendet, Produkte auf Amazon anzulegen die nachweislich keinen Zusammenhang mit uns oder unserer Marke haben.

Mit 2 dieser EAN's wollten wir dann unsere eigenen Produkte anlegen. Die Vorgehensweise entsprach exakt dem, was @Jona_Amazon beschrieben hat.

Es waren mehrere Fälle und Dutzende Nachrichten nötig, bis die eine EAN nach 12 (!) Wochen für uns verfügbar war und die anderen nach 8 (!) Wochen ... Weiters sind die chinesischen Händler weiterhin auf Amazon aktiv und bieten problemlos Produkte mit Fantasie-Marken an, die nicht existent sind. D.h. es gibt auf dem Amazon Marktplatz keinerlei Konsequenzen für Händler, die vorsätzlich fremde EAN-Nummern missbrauchen und Fantasie-Marken anlegen.

Die empfohlene Vorgehensweise ist also nur eine Gebrauchsanleitung für den Kampf gegen die Windmühle "Amazon", bei der 90% der Mitarbeiter im VKS nicht mal verstehen, was das Problem ist.

Schade ist zudem, dass Amazon auf der einen Seite keinerlei Hemmnisse einbaut um Missbrauch von EAN-Nummern zu ermöglichen (Produkte mit irgendwelchen EAN-Nummern lassen sich von Jedem einfach per Upload-File erstellen, ohne das irgendwelche EAN-Nachweise erbracht werden müssen) und es gleichzeitig einem Ninja-Parcour gleicht, wenn ein ausgewiesener EAN-Eigentümer auf dem Amazon Marktplatz sein nachgewiesenes Eigentum einfordert.

Außerdem hat Amazon bis heute keine interne Vorgehensweise erstellt bzw. Seite eingerichtet, auf der falsche EAN's gemeldet und den korrekten Produkten zugeordnet werden können.

PS: Seine eigene EAN kann man auf Amazon nur zurückfordern, wenn man auf dem Amazon Marktplatz ein Produkt anlegt! Das ist einerseits die Ignoranz von Eigentumsrechten und reicht in den Bereich Nötigung, den Amazon Marktplatz benützen zu müssen.

Martin

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Funktioniert leider nur in der Theorie.

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Funktioniert leider nur in der Theorie.

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In Antwort auf: Post von: Jona_Amazon

Ist denn der 1. April? Das ist kein "Tipp", diesen Weg gehen wir doch schon längst! Doch es dauert Wochen, bis da irgendetwas gelöst ist.

Wie wäre es, wenn Amazon einfach mal dafür sorgt, dass solche Fehler garnicht erst passieren?

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Seller_mHFDTk1lQjPmv
In Antwort auf: Post von: Jona_Amazon

Ist denn der 1. April? Das ist kein "Tipp", diesen Weg gehen wir doch schon längst! Doch es dauert Wochen, bis da irgendetwas gelöst ist.

Wie wäre es, wenn Amazon einfach mal dafür sorgt, dass solche Fehler garnicht erst passieren?

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Seller_IWEqGHKoDPqG7
In Antwort auf: Post von: Jona_Amazon

Moin, Moin,

@Jona_Amazon Generell vielen Dank für die detaillierte Auflistung. Vielen Dank für die Mühe.

Wie du bereits an den Reaktionen der Mitbewerber sehen kannst:

  1. Ist das beschriebene Vorgehen veraltet.
  2. Wird das so wie beschreiben nicht vom VKS der Praxis gehandhabt.
  3. Ist der vollkommen unnötige Bürokratischen Aufwand immens und selten praktisch umsetzbar.
  4. Ist der Zeitliche Faktor für die Freischaltung einer GTIN mit Wochen, bzw Monaten zu lange.
  5. Gelten diese Richtlinien offensichtlich nicht für Mitbewerber aus Fernost, warum ist das so?
  6. Ist der rechtliche Umgang mit dem Nutzungsund Eigentumsrechten bei Amazon nicht optimal. (und entspricht ganz und gar nicht den GS1 Regeln)

@Jona_Amazon Wäre das nicht mal ein Anlass mit den Händlern in einen Diskurs zu gehen? Vielleicht auch einmal Konzernintern einige Abläufe zu hinterfagen, um sich eine Aktuell gültige Anleitung zu erhalten? Denn die Abläufe funktionieren so wie von dir beschrieben bei Amazon eher selten, bis gar nicht. So den Beitrag einfach stehen zu lassen, und die Händler hier zu ghosten ist eher unkonstruktiv.

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Seller_IWEqGHKoDPqG7
In Antwort auf: Post von: Jona_Amazon

Moin, Moin,

@Jona_Amazon Generell vielen Dank für die detaillierte Auflistung. Vielen Dank für die Mühe.

Wie du bereits an den Reaktionen der Mitbewerber sehen kannst:

  1. Ist das beschriebene Vorgehen veraltet.
  2. Wird das so wie beschreiben nicht vom VKS der Praxis gehandhabt.
  3. Ist der vollkommen unnötige Bürokratischen Aufwand immens und selten praktisch umsetzbar.
  4. Ist der Zeitliche Faktor für die Freischaltung einer GTIN mit Wochen, bzw Monaten zu lange.
  5. Gelten diese Richtlinien offensichtlich nicht für Mitbewerber aus Fernost, warum ist das so?
  6. Ist der rechtliche Umgang mit dem Nutzungsund Eigentumsrechten bei Amazon nicht optimal. (und entspricht ganz und gar nicht den GS1 Regeln)

@Jona_Amazon Wäre das nicht mal ein Anlass mit den Händlern in einen Diskurs zu gehen? Vielleicht auch einmal Konzernintern einige Abläufe zu hinterfagen, um sich eine Aktuell gültige Anleitung zu erhalten? Denn die Abläufe funktionieren so wie von dir beschrieben bei Amazon eher selten, bis gar nicht. So den Beitrag einfach stehen zu lassen, und die Händler hier zu ghosten ist eher unkonstruktiv.

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Seller_pafxPudBCsklC
In Antwort auf: Post von: Jona_Amazon

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Seller_IWEqGHKoDPqG7

Eine juristische Person ist rechtlich der Träger der Rechte und Pflichten.

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Ja ja, der Begriff ist mehrdeutig. das ist einer der 3 Bedeutungen. Die anderen sind:

  • Nach vorherrschendem Sprachgebrauch werden als juristische Person nur Rechtspersonen bezeichnet, die keine Menschen sind (juristische Person im weiteren Sinn); ein (älteres) Synonym ist hierfür moralische Person.
  • Herkömmlich wird der Ausdruck juristische Person nur für solche Rechtspersonen verwendet, die der Gesetzgeber ausdrücklich anerkannt hat (kann juristische Person im engeren Sinn genannt werden, ist aber nicht verbreitet).
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Seller_pafxPudBCsklC
In Antwort auf: Post von: Jona_Amazon

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Eine juristische Person ist rechtlich der Träger der Rechte und Pflichten.

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Ja ja, der Begriff ist mehrdeutig. das ist einer der 3 Bedeutungen. Die anderen sind:

  • Nach vorherrschendem Sprachgebrauch werden als juristische Person nur Rechtspersonen bezeichnet, die keine Menschen sind (juristische Person im weiteren Sinn); ein (älteres) Synonym ist hierfür moralische Person.
  • Herkömmlich wird der Ausdruck juristische Person nur für solche Rechtspersonen verwendet, die der Gesetzgeber ausdrücklich anerkannt hat (kann juristische Person im engeren Sinn genannt werden, ist aber nicht verbreitet).
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