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Seller_bG0Fs1gtl4xgu

Produktetikettierung

Hallo,

vllt kann mir ja einer von euch helfen.

Ich probiere seit nun 2 Monaten mein Produkt online zu stellen, allerdings wird mein Antrag immer abgelehnt.

Das Problem liegt laut Amazon an meiner Produktettieketierung, da es sich um einen Instanttee handelt und das original Produkt aus Tunesien eingeführt wurde, ist die Nährwerttabelle und auch sonstige Angaben auf französich bzw englisch verfasst.

Ich habe nun die gesamte Nährwerttabelle sowie die Angaben zur Zubereitung, zum Hersteller, zu Importeur usw auf deutsch verfasst und und auf die Rückseite des Artikels geklebt, trotzdem wird mein Artikel einfach nicht freigeschaltet, obwohl in den EU-Bestimmungen die bei Amazon hinterlegt sind folgendes steht:

Ausnahmen von der verpflichtenden Nährwertdeklaration gemäß der obigen Tabelle (Anhang V der FIC der EU) bestehen für die folgenden Lebensmittel:

Kräuter- oder Früchtetees, Tee, entkoffeinierter Tee, Instant- oder löslicher Tee oder Teeextrakt, entkoffeinierter Instant- oder löslicher Tee oder Teeextrakt ohne Zusatz weiterer Zutaten als Aromen, die den Nährwert des Tees nicht verändern

Vielen Dank für Eure Hilfe.

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Tags:Artikel, die einer Produktbeschränkung unterliegen
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Seller_bG0Fs1gtl4xgu

Produktetikettierung

Hallo,

vllt kann mir ja einer von euch helfen.

Ich probiere seit nun 2 Monaten mein Produkt online zu stellen, allerdings wird mein Antrag immer abgelehnt.

Das Problem liegt laut Amazon an meiner Produktettieketierung, da es sich um einen Instanttee handelt und das original Produkt aus Tunesien eingeführt wurde, ist die Nährwerttabelle und auch sonstige Angaben auf französich bzw englisch verfasst.

Ich habe nun die gesamte Nährwerttabelle sowie die Angaben zur Zubereitung, zum Hersteller, zu Importeur usw auf deutsch verfasst und und auf die Rückseite des Artikels geklebt, trotzdem wird mein Artikel einfach nicht freigeschaltet, obwohl in den EU-Bestimmungen die bei Amazon hinterlegt sind folgendes steht:

Ausnahmen von der verpflichtenden Nährwertdeklaration gemäß der obigen Tabelle (Anhang V der FIC der EU) bestehen für die folgenden Lebensmittel:

Kräuter- oder Früchtetees, Tee, entkoffeinierter Tee, Instant- oder löslicher Tee oder Teeextrakt, entkoffeinierter Instant- oder löslicher Tee oder Teeextrakt ohne Zusatz weiterer Zutaten als Aromen, die den Nährwert des Tees nicht verändern

Vielen Dank für Eure Hilfe.

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Seller_03tZUukDhhSt2
In Antwort auf: Post von: Seller_bG0Fs1gtl4xgu

Moin, hast du folgende Etiketten-Pflichtangaben auch aufgeführt?

  • Name des Produkts (Bezeichnung): Eine eindeutige Bezeichnung, die das Lebensmittel beschreibt.
  • Zutatenverzeichnis: Alle Zutaten, einschließlich Zusätze, müssen absteigend nach ihrem Gewichtsanteil angegeben werden.
  • Hinweis auf Allergene: Alle Allergene müssen deutlich gekennzeichnet sein (z.B. Milch, Eier, Nüsse).
  • Name und Adresse des Lebensmittelunternehmers: Der Name und die Adresse des Herstellers oder Importeurs müssen angegeben werden.
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdurchlaufdatum: Der Zeitpunkt, bis zu dem das Produkt noch verzehrt werden kann.
  • Menge: Angabe der Menge des Lebensmittels (z.B. Gewicht, Volumen).
  • Grundpreis: Bei vorverpackten Produkten ist der Grundpreis (Preis pro Gewicht, Volumen oder Länge) anzugeben.
  • Sonstige Angaben: Eventuell weitere Angaben, die für das Produkt relevant sind (z.B. Haltbarkeitsdauer nach Anbruch).
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Seller_bG0Fs1gtl4xgu
In Antwort auf: Post von: Seller_bG0Fs1gtl4xgu

Hi,

danke für dein Feddback.

Ich habe die Angaben die auf dem Etikett zu sehen angegeben heute nochmal überarbeitet.

- Beschreibung

- Zutatenliste absteigend nach Gewicht

- Name und Adresse des Herstellers sowie des Importeurs inkl. Konatktnummer

- Beschreibung der Zubereitung

- Produktion- & Haltbarkeitsdatum (obwohl es auf bereits auf dem Boden steht)

- Einzel- & Gesamtgewicht

- Haltbarkeit nach Anbruch entfällt, da es sich um einzelverpackte Portionen Handelt

- Angaben zu Allergien gibt es keine

Zu den Angaben bzgl. Allergien sagt Chat GPT folgendes:

- Reinem Schwarztee ohne Zusätze (z. B. keine Aromen, Früchte, Kräuter oder andere Beimischungen).

- Tee gilt allgemein als nicht allergieauslösend und ist daher nicht kennzeichnungspflichtig laut Anhang II der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) – also der Liste der 14 häufigsten und kennzeichnungspflichtigen Allergene.

Ich hoffe das reicht dem zuständigen Mitarbeiter dann endlich.

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Seller_bG0Fs1gtl4xgu

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Hallo,

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Ich probiere seit nun 2 Monaten mein Produkt online zu stellen, allerdings wird mein Antrag immer abgelehnt.

Das Problem liegt laut Amazon an meiner Produktettieketierung, da es sich um einen Instanttee handelt und das original Produkt aus Tunesien eingeführt wurde, ist die Nährwerttabelle und auch sonstige Angaben auf französich bzw englisch verfasst.

Ich habe nun die gesamte Nährwerttabelle sowie die Angaben zur Zubereitung, zum Hersteller, zu Importeur usw auf deutsch verfasst und und auf die Rückseite des Artikels geklebt, trotzdem wird mein Artikel einfach nicht freigeschaltet, obwohl in den EU-Bestimmungen die bei Amazon hinterlegt sind folgendes steht:

Ausnahmen von der verpflichtenden Nährwertdeklaration gemäß der obigen Tabelle (Anhang V der FIC der EU) bestehen für die folgenden Lebensmittel:

Kräuter- oder Früchtetees, Tee, entkoffeinierter Tee, Instant- oder löslicher Tee oder Teeextrakt, entkoffeinierter Instant- oder löslicher Tee oder Teeextrakt ohne Zusatz weiterer Zutaten als Aromen, die den Nährwert des Tees nicht verändern

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Seller_bG0Fs1gtl4xgu

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Hallo,

vllt kann mir ja einer von euch helfen.

Ich probiere seit nun 2 Monaten mein Produkt online zu stellen, allerdings wird mein Antrag immer abgelehnt.

Das Problem liegt laut Amazon an meiner Produktettieketierung, da es sich um einen Instanttee handelt und das original Produkt aus Tunesien eingeführt wurde, ist die Nährwerttabelle und auch sonstige Angaben auf französich bzw englisch verfasst.

Ich habe nun die gesamte Nährwerttabelle sowie die Angaben zur Zubereitung, zum Hersteller, zu Importeur usw auf deutsch verfasst und und auf die Rückseite des Artikels geklebt, trotzdem wird mein Artikel einfach nicht freigeschaltet, obwohl in den EU-Bestimmungen die bei Amazon hinterlegt sind folgendes steht:

Ausnahmen von der verpflichtenden Nährwertdeklaration gemäß der obigen Tabelle (Anhang V der FIC der EU) bestehen für die folgenden Lebensmittel:

Kräuter- oder Früchtetees, Tee, entkoffeinierter Tee, Instant- oder löslicher Tee oder Teeextrakt, entkoffeinierter Instant- oder löslicher Tee oder Teeextrakt ohne Zusatz weiterer Zutaten als Aromen, die den Nährwert des Tees nicht verändern

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Produktetikettierung

von Seller_bG0Fs1gtl4xgu

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vllt kann mir ja einer von euch helfen.

Ich probiere seit nun 2 Monaten mein Produkt online zu stellen, allerdings wird mein Antrag immer abgelehnt.

Das Problem liegt laut Amazon an meiner Produktettieketierung, da es sich um einen Instanttee handelt und das original Produkt aus Tunesien eingeführt wurde, ist die Nährwerttabelle und auch sonstige Angaben auf französich bzw englisch verfasst.

Ich habe nun die gesamte Nährwerttabelle sowie die Angaben zur Zubereitung, zum Hersteller, zu Importeur usw auf deutsch verfasst und und auf die Rückseite des Artikels geklebt, trotzdem wird mein Artikel einfach nicht freigeschaltet, obwohl in den EU-Bestimmungen die bei Amazon hinterlegt sind folgendes steht:

Ausnahmen von der verpflichtenden Nährwertdeklaration gemäß der obigen Tabelle (Anhang V der FIC der EU) bestehen für die folgenden Lebensmittel:

Kräuter- oder Früchtetees, Tee, entkoffeinierter Tee, Instant- oder löslicher Tee oder Teeextrakt, entkoffeinierter Instant- oder löslicher Tee oder Teeextrakt ohne Zusatz weiterer Zutaten als Aromen, die den Nährwert des Tees nicht verändern

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Seller_03tZUukDhhSt2
In Antwort auf: Post von: Seller_bG0Fs1gtl4xgu

Moin, hast du folgende Etiketten-Pflichtangaben auch aufgeführt?

  • Name des Produkts (Bezeichnung): Eine eindeutige Bezeichnung, die das Lebensmittel beschreibt.
  • Zutatenverzeichnis: Alle Zutaten, einschließlich Zusätze, müssen absteigend nach ihrem Gewichtsanteil angegeben werden.
  • Hinweis auf Allergene: Alle Allergene müssen deutlich gekennzeichnet sein (z.B. Milch, Eier, Nüsse).
  • Name und Adresse des Lebensmittelunternehmers: Der Name und die Adresse des Herstellers oder Importeurs müssen angegeben werden.
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdurchlaufdatum: Der Zeitpunkt, bis zu dem das Produkt noch verzehrt werden kann.
  • Menge: Angabe der Menge des Lebensmittels (z.B. Gewicht, Volumen).
  • Grundpreis: Bei vorverpackten Produkten ist der Grundpreis (Preis pro Gewicht, Volumen oder Länge) anzugeben.
  • Sonstige Angaben: Eventuell weitere Angaben, die für das Produkt relevant sind (z.B. Haltbarkeitsdauer nach Anbruch).
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Seller_bG0Fs1gtl4xgu
In Antwort auf: Post von: Seller_bG0Fs1gtl4xgu

Hi,

danke für dein Feddback.

Ich habe die Angaben die auf dem Etikett zu sehen angegeben heute nochmal überarbeitet.

- Beschreibung

- Zutatenliste absteigend nach Gewicht

- Name und Adresse des Herstellers sowie des Importeurs inkl. Konatktnummer

- Beschreibung der Zubereitung

- Produktion- & Haltbarkeitsdatum (obwohl es auf bereits auf dem Boden steht)

- Einzel- & Gesamtgewicht

- Haltbarkeit nach Anbruch entfällt, da es sich um einzelverpackte Portionen Handelt

- Angaben zu Allergien gibt es keine

Zu den Angaben bzgl. Allergien sagt Chat GPT folgendes:

- Reinem Schwarztee ohne Zusätze (z. B. keine Aromen, Früchte, Kräuter oder andere Beimischungen).

- Tee gilt allgemein als nicht allergieauslösend und ist daher nicht kennzeichnungspflichtig laut Anhang II der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) – also der Liste der 14 häufigsten und kennzeichnungspflichtigen Allergene.

Ich hoffe das reicht dem zuständigen Mitarbeiter dann endlich.

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  • Name des Produkts (Bezeichnung): Eine eindeutige Bezeichnung, die das Lebensmittel beschreibt.
  • Zutatenverzeichnis: Alle Zutaten, einschließlich Zusätze, müssen absteigend nach ihrem Gewichtsanteil angegeben werden.
  • Hinweis auf Allergene: Alle Allergene müssen deutlich gekennzeichnet sein (z.B. Milch, Eier, Nüsse).
  • Name und Adresse des Lebensmittelunternehmers: Der Name und die Adresse des Herstellers oder Importeurs müssen angegeben werden.
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdurchlaufdatum: Der Zeitpunkt, bis zu dem das Produkt noch verzehrt werden kann.
  • Menge: Angabe der Menge des Lebensmittels (z.B. Gewicht, Volumen).
  • Grundpreis: Bei vorverpackten Produkten ist der Grundpreis (Preis pro Gewicht, Volumen oder Länge) anzugeben.
  • Sonstige Angaben: Eventuell weitere Angaben, die für das Produkt relevant sind (z.B. Haltbarkeitsdauer nach Anbruch).
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  • Name des Produkts (Bezeichnung): Eine eindeutige Bezeichnung, die das Lebensmittel beschreibt.
  • Zutatenverzeichnis: Alle Zutaten, einschließlich Zusätze, müssen absteigend nach ihrem Gewichtsanteil angegeben werden.
  • Hinweis auf Allergene: Alle Allergene müssen deutlich gekennzeichnet sein (z.B. Milch, Eier, Nüsse).
  • Name und Adresse des Lebensmittelunternehmers: Der Name und die Adresse des Herstellers oder Importeurs müssen angegeben werden.
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdurchlaufdatum: Der Zeitpunkt, bis zu dem das Produkt noch verzehrt werden kann.
  • Menge: Angabe der Menge des Lebensmittels (z.B. Gewicht, Volumen).
  • Grundpreis: Bei vorverpackten Produkten ist der Grundpreis (Preis pro Gewicht, Volumen oder Länge) anzugeben.
  • Sonstige Angaben: Eventuell weitere Angaben, die für das Produkt relevant sind (z.B. Haltbarkeitsdauer nach Anbruch).
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- Beschreibung

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- Name und Adresse des Herstellers sowie des Importeurs inkl. Konatktnummer

- Beschreibung der Zubereitung

- Produktion- & Haltbarkeitsdatum (obwohl es auf bereits auf dem Boden steht)

- Einzel- & Gesamtgewicht

- Haltbarkeit nach Anbruch entfällt, da es sich um einzelverpackte Portionen Handelt

- Angaben zu Allergien gibt es keine

Zu den Angaben bzgl. Allergien sagt Chat GPT folgendes:

- Reinem Schwarztee ohne Zusätze (z. B. keine Aromen, Früchte, Kräuter oder andere Beimischungen).

- Tee gilt allgemein als nicht allergieauslösend und ist daher nicht kennzeichnungspflichtig laut Anhang II der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) – also der Liste der 14 häufigsten und kennzeichnungspflichtigen Allergene.

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Ich habe die Angaben die auf dem Etikett zu sehen angegeben heute nochmal überarbeitet.

- Beschreibung

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- Name und Adresse des Herstellers sowie des Importeurs inkl. Konatktnummer

- Beschreibung der Zubereitung

- Produktion- & Haltbarkeitsdatum (obwohl es auf bereits auf dem Boden steht)

- Einzel- & Gesamtgewicht

- Haltbarkeit nach Anbruch entfällt, da es sich um einzelverpackte Portionen Handelt

- Angaben zu Allergien gibt es keine

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- Reinem Schwarztee ohne Zusätze (z. B. keine Aromen, Früchte, Kräuter oder andere Beimischungen).

- Tee gilt allgemein als nicht allergieauslösend und ist daher nicht kennzeichnungspflichtig laut Anhang II der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) – also der Liste der 14 häufigsten und kennzeichnungspflichtigen Allergene.

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