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Seller_IWEqGHKoDPqG7

Wieder ein AtoZ zum Kopfschütteln

Moin, Moin,

Ich fänds super wenn einer der Forenhüter vielleicht noch einmal bei der Fallentscheidung nachhaken kann. @Emma_Amazon du hattes das ja einmal angeboten. Bestellnummer 402-6223596-9791547. Ich würde mich freuen wenn du wenigstens für die Einhaltung der Amazonregeln dich stark machen könntest.

Ablauf des Falls:

  • 08.04 Kunde bestellt, wir versenden Fristgemäß nach spanien
  • 14.04 passiert im Tracking nichts mehr.
  • 23.04 Kunde beschwert sich
  • 23.04 Kollege einigt sich mit dem Kunden auf einen Neuversand und versendet neu. (Leider)
  • 27.04 Paket noch nicht angekommen, vom Kundenservice wird ein AtoZ eröffnet und stattgegeben

Heute habe ich das Ergebnis der Nachforschung vom ersten Paket: Angegebene Adresse nicht existent, ist derzeit in Ermittlung. Also habe ich den das AtoZ Ergebnis angefochten weil:

  1. Wir hatten eine über Amazon ausgemachte Neuversendung die grade erst einmal 4 Tage (davon 2 Werktage) her ist (bei 4-7 Tagen Zustellzeit).
  2. Die Adresse nachweislich nicht existent ist (Screenshot von dem Spanisches Katasteramt)
  3. Im Falle einer Unzustellbarkeit erhält der Kunde normalerweise nur eine Kaufpreiserstattung aber wir keinen Mangel.

Selbstverständlich wurde der AtoZ zu unseren Ungunsten und Lasten geschlossen.

zu 1. Eigentlich wären wir noch im Schutz der Zustellfrist. Lt. Amazonregeln darf ich ja einen Neuversand mit dem Käufer ausmachen und muss dem dann die Sendungsverfolgungsnummer zusenden. Dann habe ich von dem Zeitpunkt an ja wieder die normale Versandzeit als Lieferfrist. Aber offensichtlich gilt das nicht für Spanien (obwohl Sie es auch so angeben). Alles sich sichtbar über die Amazonnachichten gelaufen, mit Aufforderung des Kunden, mit Adressaufkleber-pdf für den Kunden (zur Adressüberprüfung) und der neuen Trackingnummer. Was für den spanischen AtoZ-Barbeiter selbstverständlich unerheblich ist.

zu 2. Die Adressangabe des Kunden ist sehr offensichtlich Falsch. Weder in Google, noch im Postadressverzeichnis, noch im Kartastaramt-Verzeichnis ist die Adresse zu finden. Das spanische Katasteramt hat eine Onlineabfrage. Die Abfrage zu der Lieferadresse des Kunden hat das Ergebnis "diese Adresse ist nicht existent". Und anders als beim Postadressenverzeichnis, oder bei Google stehen die Straßen und Hausnummern im Kartasteramt regelhaft bevor das Haus gebaut wird. Der Beweis ist selbstverständlich für Amazon-Spanien nicht ausreichend.

zu 3. Ganz unabhängig von der Erstattung des Kaufbetrages, mit dem ich leben kann. Seit wann erhalte ich denn auch noch die Mängel wenn das Paket unzustellbar ist? Lt. Amazonregeln sollte ich das nämlich nicht. Meinetwegen erstattet dem den Kaufpreis, aber warum bekomme ich dafür schon wieder einen Mangel? Die Post findet die Adresse nicht, das Kartasteramt kennt die Adresse nicht, aber ich habe den Fehler gemacht?

Ich war leider am 23. nicht im Haus. Sonst hätt ich den Zweitversand gleich unterbunden, was für eiene Geldverschwendung. Das mit dem AtoZ nimmt immer lächerlichere Formen an. Grade in Spanien. Noch nicht einmal an die eigenen Regeln halten die sich. Das ist doch lächerlich.

Und überhaupt: Käufer die Falsche Adressen angeben, gehören sowiso gesperrt. Ich verstehe immer nicht das Amazon die Leute beliebig walten lässt. Das kostet alles nur viel Geld und Nerven.

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Tags:A-bis-Z-Garantieanträge
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Heute habe ich das Ergebnis der Nachforschung vom ersten Paket: Angegebene Adresse nicht existent, ist derzeit in Ermittlung. Also habe ich den das AtoZ Ergebnis angefochten weil:

  1. Wir hatten eine über Amazon ausgemachte Neuversendung die grade erst einmal 4 Tage (davon 2 Werktage) her ist (bei 4-7 Tagen Zustellzeit).
  2. Die Adresse nachweislich nicht existent ist (Screenshot von dem Spanisches Katasteramt)
  3. Im Falle einer Unzustellbarkeit erhält der Kunde normalerweise nur eine Kaufpreiserstattung aber wir keinen Mangel.

Selbstverständlich wurde der AtoZ zu unseren Ungunsten und Lasten geschlossen.

zu 1. Eigentlich wären wir noch im Schutz der Zustellfrist. Lt. Amazonregeln darf ich ja einen Neuversand mit dem Käufer ausmachen und muss dem dann die Sendungsverfolgungsnummer zusenden. Dann habe ich von dem Zeitpunkt an ja wieder die normale Versandzeit als Lieferfrist. Aber offensichtlich gilt das nicht für Spanien (obwohl Sie es auch so angeben). Alles sich sichtbar über die Amazonnachichten gelaufen, mit Aufforderung des Kunden, mit Adressaufkleber-pdf für den Kunden (zur Adressüberprüfung) und der neuen Trackingnummer. Was für den spanischen AtoZ-Barbeiter selbstverständlich unerheblich ist.

zu 2. Die Adressangabe des Kunden ist sehr offensichtlich Falsch. Weder in Google, noch im Postadressverzeichnis, noch im Kartastaramt-Verzeichnis ist die Adresse zu finden. Das spanische Katasteramt hat eine Onlineabfrage. Die Abfrage zu der Lieferadresse des Kunden hat das Ergebnis "diese Adresse ist nicht existent". Und anders als beim Postadressenverzeichnis, oder bei Google stehen die Straßen und Hausnummern im Kartasteramt regelhaft bevor das Haus gebaut wird. Der Beweis ist selbstverständlich für Amazon-Spanien nicht ausreichend.

zu 3. Ganz unabhängig von der Erstattung des Kaufbetrages, mit dem ich leben kann. Seit wann erhalte ich denn auch noch die Mängel wenn das Paket unzustellbar ist? Lt. Amazonregeln sollte ich das nämlich nicht. Meinetwegen erstattet dem den Kaufpreis, aber warum bekomme ich dafür schon wieder einen Mangel? Die Post findet die Adresse nicht, das Kartasteramt kennt die Adresse nicht, aber ich habe den Fehler gemacht?

Ich war leider am 23. nicht im Haus. Sonst hätt ich den Zweitversand gleich unterbunden, was für eiene Geldverschwendung. Das mit dem AtoZ nimmt immer lächerlichere Formen an. Grade in Spanien. Noch nicht einmal an die eigenen Regeln halten die sich. Das ist doch lächerlich.

Und überhaupt: Käufer die Falsche Adressen angeben, gehören sowiso gesperrt. Ich verstehe immer nicht das Amazon die Leute beliebig walten lässt. Das kostet alles nur viel Geld und Nerven.

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  2. Die Adresse nachweislich nicht existent ist (Screenshot von dem Spanisches Katasteramt)
  3. Im Falle einer Unzustellbarkeit erhält der Kunde normalerweise nur eine Kaufpreiserstattung aber wir keinen Mangel.

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zu 1. Eigentlich wären wir noch im Schutz der Zustellfrist. Lt. Amazonregeln darf ich ja einen Neuversand mit dem Käufer ausmachen und muss dem dann die Sendungsverfolgungsnummer zusenden. Dann habe ich von dem Zeitpunkt an ja wieder die normale Versandzeit als Lieferfrist. Aber offensichtlich gilt das nicht für Spanien (obwohl Sie es auch so angeben). Alles sich sichtbar über die Amazonnachichten gelaufen, mit Aufforderung des Kunden, mit Adressaufkleber-pdf für den Kunden (zur Adressüberprüfung) und der neuen Trackingnummer. Was für den spanischen AtoZ-Barbeiter selbstverständlich unerheblich ist.

zu 2. Die Adressangabe des Kunden ist sehr offensichtlich Falsch. Weder in Google, noch im Postadressverzeichnis, noch im Kartastaramt-Verzeichnis ist die Adresse zu finden. Das spanische Katasteramt hat eine Onlineabfrage. Die Abfrage zu der Lieferadresse des Kunden hat das Ergebnis "diese Adresse ist nicht existent". Und anders als beim Postadressenverzeichnis, oder bei Google stehen die Straßen und Hausnummern im Kartasteramt regelhaft bevor das Haus gebaut wird. Der Beweis ist selbstverständlich für Amazon-Spanien nicht ausreichend.

zu 3. Ganz unabhängig von der Erstattung des Kaufbetrages, mit dem ich leben kann. Seit wann erhalte ich denn auch noch die Mängel wenn das Paket unzustellbar ist? Lt. Amazonregeln sollte ich das nämlich nicht. Meinetwegen erstattet dem den Kaufpreis, aber warum bekomme ich dafür schon wieder einen Mangel? Die Post findet die Adresse nicht, das Kartasteramt kennt die Adresse nicht, aber ich habe den Fehler gemacht?

Ich war leider am 23. nicht im Haus. Sonst hätt ich den Zweitversand gleich unterbunden, was für eiene Geldverschwendung. Das mit dem AtoZ nimmt immer lächerlichere Formen an. Grade in Spanien. Noch nicht einmal an die eigenen Regeln halten die sich. Das ist doch lächerlich.

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  3. Im Falle einer Unzustellbarkeit erhält der Kunde normalerweise nur eine Kaufpreiserstattung aber wir keinen Mangel.

Selbstverständlich wurde der AtoZ zu unseren Ungunsten und Lasten geschlossen.

zu 1. Eigentlich wären wir noch im Schutz der Zustellfrist. Lt. Amazonregeln darf ich ja einen Neuversand mit dem Käufer ausmachen und muss dem dann die Sendungsverfolgungsnummer zusenden. Dann habe ich von dem Zeitpunkt an ja wieder die normale Versandzeit als Lieferfrist. Aber offensichtlich gilt das nicht für Spanien (obwohl Sie es auch so angeben). Alles sich sichtbar über die Amazonnachichten gelaufen, mit Aufforderung des Kunden, mit Adressaufkleber-pdf für den Kunden (zur Adressüberprüfung) und der neuen Trackingnummer. Was für den spanischen AtoZ-Barbeiter selbstverständlich unerheblich ist.

zu 2. Die Adressangabe des Kunden ist sehr offensichtlich Falsch. Weder in Google, noch im Postadressverzeichnis, noch im Kartastaramt-Verzeichnis ist die Adresse zu finden. Das spanische Katasteramt hat eine Onlineabfrage. Die Abfrage zu der Lieferadresse des Kunden hat das Ergebnis "diese Adresse ist nicht existent". Und anders als beim Postadressenverzeichnis, oder bei Google stehen die Straßen und Hausnummern im Kartasteramt regelhaft bevor das Haus gebaut wird. Der Beweis ist selbstverständlich für Amazon-Spanien nicht ausreichend.

zu 3. Ganz unabhängig von der Erstattung des Kaufbetrages, mit dem ich leben kann. Seit wann erhalte ich denn auch noch die Mängel wenn das Paket unzustellbar ist? Lt. Amazonregeln sollte ich das nämlich nicht. Meinetwegen erstattet dem den Kaufpreis, aber warum bekomme ich dafür schon wieder einen Mangel? Die Post findet die Adresse nicht, das Kartasteramt kennt die Adresse nicht, aber ich habe den Fehler gemacht?

Ich war leider am 23. nicht im Haus. Sonst hätt ich den Zweitversand gleich unterbunden, was für eiene Geldverschwendung. Das mit dem AtoZ nimmt immer lächerlichere Formen an. Grade in Spanien. Noch nicht einmal an die eigenen Regeln halten die sich. Das ist doch lächerlich.

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Ich war leider am 23. nicht im Haus. Sonst hätt ich den Zweitversand gleich unterbunden, was für eiene Geldverschwendung. Das mit dem AtoZ nimmt immer lächerlichere Formen an. Grade in Spanien. Noch nicht einmal an die eigenen Regeln halten die sich. Das ist doch lächerlich.

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