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Seller_bWqnFmQoEyrcH

Mehrwertsteuer wieder aktivieren - Kleinunternehmer

Hallo Zusammen,

ich habe dieses Jahr als Kleinunternehmer Produkte ohne Ausweisung der Mehrwertsteuer verkauft.

"Kein Steuerausweis aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UstG)"

Nun falle ich als Kleinunternehmer im nächsten Jahr unter die Regelbesteuerung (Grund: Umsatzgrenze überschritten).

Frage: Wie stelle ich das im Celler Central um? Ziel soll die Ausweisung der Mehrwertsteuer sein, welche ich dann natürlich auch quartalsweise ans Finanzamt abführe.

Danke und viele Grüße

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Tags:Compliance, Gebühren, Preisgestaltung
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Mehrwertsteuer wieder aktivieren - Kleinunternehmer

Hallo Zusammen,

ich habe dieses Jahr als Kleinunternehmer Produkte ohne Ausweisung der Mehrwertsteuer verkauft.

"Kein Steuerausweis aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UstG)"

Nun falle ich als Kleinunternehmer im nächsten Jahr unter die Regelbesteuerung (Grund: Umsatzgrenze überschritten).

Frage: Wie stelle ich das im Celler Central um? Ziel soll die Ausweisung der Mehrwertsteuer sein, welche ich dann natürlich auch quartalsweise ans Finanzamt abführe.

Danke und viele Grüße

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_bWqnFmQoEyrcH

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Seller_bWqnFmQoEyrcH

Wie stelle ich das im Celler Central um?

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Gar nicht.

Glückwunsch zur Regelbesteuerung im nächsten Jahr. Denn die Kleinunternehmerregelung kann bei Amazon diverse Probleme bereiten. Siehe dazu auch meinen Post an jemanden, der den umgekehrten Weg geht:

Wechel in Kleinunternehmerregelung

Bei Deinem Weg brauchst Du nichts zu beachten und auch nichts im Celler Central umzustellen. Nur Deine Rechnungen musst Du entsprechend anpassen. D.h. der Ausweis der USt. erfolgt ausschließlich über die Rechnung. Dazu kannst Du auch den Rechnungsservice von Amazon nutzen. Bei Amazon erscheint IMMER der Hinweis "Preis inkl. USt. (auch bei Deinen Preisen bisher!)

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Seller_XSDYvCic57FLE
In Antwort auf: Post von: Seller_bWqnFmQoEyrcH

Ich verstehe immer so gar nicht recht, warum § 19 UstG so sehr attraktiv für viele Händler ist, wenn man mal bedenkt, dass die Vorsteuer in Abzug gebracht werden kann. Das betrifft ja nicht nur die Wareneinkäufe, sondern das gesamte Equipment (technisch, materiell, dienstleistungsmäßig etc.). Die vielen legalen Gestaltungsmöglichkeiten entfallen mit § 19 UstG.

LG

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Seller_bWqnFmQoEyrcH
In Antwort auf: Post von: Seller_bWqnFmQoEyrcH

Danke für eure Antworten.

Rechnungen anpassen habe ich verstanden bzw. kann ich dafür jetzt den Amazon Rechnungs-Service nutzen.

Was bei mir noch offen ist, ist die Ausweisung der Umsatzsteuer (siehe Bild). Wisst ihr wo ich das umstelle?

Viele Grüße

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ich habe dieses Jahr als Kleinunternehmer Produkte ohne Ausweisung der Mehrwertsteuer verkauft.

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Nun falle ich als Kleinunternehmer im nächsten Jahr unter die Regelbesteuerung (Grund: Umsatzgrenze überschritten).

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Nun falle ich als Kleinunternehmer im nächsten Jahr unter die Regelbesteuerung (Grund: Umsatzgrenze überschritten).

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von Seller_bWqnFmQoEyrcH

Hallo Zusammen,

ich habe dieses Jahr als Kleinunternehmer Produkte ohne Ausweisung der Mehrwertsteuer verkauft.

"Kein Steuerausweis aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UstG)"

Nun falle ich als Kleinunternehmer im nächsten Jahr unter die Regelbesteuerung (Grund: Umsatzgrenze überschritten).

Frage: Wie stelle ich das im Celler Central um? Ziel soll die Ausweisung der Mehrwertsteuer sein, welche ich dann natürlich auch quartalsweise ans Finanzamt abführe.

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Wie stelle ich das im Celler Central um?

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Gar nicht.

Glückwunsch zur Regelbesteuerung im nächsten Jahr. Denn die Kleinunternehmerregelung kann bei Amazon diverse Probleme bereiten. Siehe dazu auch meinen Post an jemanden, der den umgekehrten Weg geht:

Wechel in Kleinunternehmerregelung

Bei Deinem Weg brauchst Du nichts zu beachten und auch nichts im Celler Central umzustellen. Nur Deine Rechnungen musst Du entsprechend anpassen. D.h. der Ausweis der USt. erfolgt ausschließlich über die Rechnung. Dazu kannst Du auch den Rechnungsservice von Amazon nutzen. Bei Amazon erscheint IMMER der Hinweis "Preis inkl. USt. (auch bei Deinen Preisen bisher!)

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In Antwort auf: Post von: Seller_bWqnFmQoEyrcH

Ich verstehe immer so gar nicht recht, warum § 19 UstG so sehr attraktiv für viele Händler ist, wenn man mal bedenkt, dass die Vorsteuer in Abzug gebracht werden kann. Das betrifft ja nicht nur die Wareneinkäufe, sondern das gesamte Equipment (technisch, materiell, dienstleistungsmäßig etc.). Die vielen legalen Gestaltungsmöglichkeiten entfallen mit § 19 UstG.

LG

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Danke für eure Antworten.

Rechnungen anpassen habe ich verstanden bzw. kann ich dafür jetzt den Amazon Rechnungs-Service nutzen.

Was bei mir noch offen ist, ist die Ausweisung der Umsatzsteuer (siehe Bild). Wisst ihr wo ich das umstelle?

Viele Grüße

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Ich verstehe immer so gar nicht recht, warum § 19 UstG so sehr attraktiv für viele Händler ist, wenn man mal bedenkt, dass die Vorsteuer in Abzug gebracht werden kann. Das betrifft ja nicht nur die Wareneinkäufe, sondern das gesamte Equipment (technisch, materiell, dienstleistungsmäßig etc.). Die vielen legalen Gestaltungsmöglichkeiten entfallen mit § 19 UstG.

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