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Seller_G2z96zT6eJNV7

Adress-Schutz wenn Privatadresse die Geschäftsadresse ist

Hallo,

ich möchte in einigen Monaten mein erstes Produkt bei Amazon verkaufen, ein Brettspiel. Ich habe dieses selbst finanziert, es gibt also keinen Verlag. Ich möchte, wenn möglich, aber umgehen, dass meine Privatadresse durch das Verkaufen öffentlich gemacht wird. Es gibt einen Adress-Schutz-Service, hiermit kann man zumindest im Impressum eine andere Adresse angeben. Doch von dort habe ich gehört, dass es nicht für das versenden von Paketen gilt.
Ich habe zwar schon viel bei Amazon bestellt, doch noch nie darauf geachtet, deshalb meine Frage: Wenn ein Kunde bei Amazon Pakete bestellt, wird dann dort die Adresse der Geschäftsstelle des Verkäufers angegeben?

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Tags:Adresse
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Seller_G2z96zT6eJNV7

Adress-Schutz wenn Privatadresse die Geschäftsadresse ist

Hallo,

ich möchte in einigen Monaten mein erstes Produkt bei Amazon verkaufen, ein Brettspiel. Ich habe dieses selbst finanziert, es gibt also keinen Verlag. Ich möchte, wenn möglich, aber umgehen, dass meine Privatadresse durch das Verkaufen öffentlich gemacht wird. Es gibt einen Adress-Schutz-Service, hiermit kann man zumindest im Impressum eine andere Adresse angeben. Doch von dort habe ich gehört, dass es nicht für das versenden von Paketen gilt.
Ich habe zwar schon viel bei Amazon bestellt, doch noch nie darauf geachtet, deshalb meine Frage: Wenn ein Kunde bei Amazon Pakete bestellt, wird dann dort die Adresse der Geschäftsstelle des Verkäufers angegeben?

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
In Antwort auf: Post von: Seller_G2z96zT6eJNV7

Jepp.

Und die Adresse muss im Impressum stehen.

Und die Adresse muss bei Amazon verifiziert werden, also auch auf dem Kontoauszug stehen.

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Seller_LkKHHDFzGt83s
In Antwort auf: Post von: Seller_G2z96zT6eJNV7

Moin,

ebenso muss die Adresse für Rücksendungen, bei der Widerrufserklärung, Herstellerangaben, usw angegeben sein.
Anonym verkaufen wird nicht funktionieren.

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Seller_G2z96zT6eJNV7
In Antwort auf: Post von: Seller_G2z96zT6eJNV7

Danke ok dann geht es nicht anders

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Seller_dKGV7iFkpPRAH
In Antwort auf: Post von: Seller_G2z96zT6eJNV7

Nimm dir bitte die Zeit und investiere diese darin, dass du dich über die rechtlichen Anforderungen für Spiele und auch die erforderlichen Rechtstexte informierst. Am besten wendest du dich an deine Handelskammer und an den Verein “Wir machen Spielzeug” https://www.wirmachenspielzeug.de/.
Denn auch auf der Verpackung müssen die Kontaktdaten des Herstellers stehen. Aber es ist noch vieles mehr zu beachten.

Setze dich auch bitte rechtzeitig mit Amazon in Verbindung und informiere dich, ob du eine Markenregistrierung benötigst - wovon ich ausgehe. Lasse dir ggf. alles Schritt für Schritt erklären. Falls der erste VKS-Mitarbeiter nicht das Knowhow hat, bitte ihn, dass dich jemand zurückruft, der dich umfassend aufklärt, was wann wie zu tun ist, um dein Spiel auf Amazon verkaufen zu können! Bleib hartnäckig und frag immer wieder nach, insbesondere wenn es um Nachweise für die Freischaltung des Spielzeugverkaufs auf Amazon geht.

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Seller_sUZhbZ1wqrnGq
In Antwort auf: Post von: Seller_G2z96zT6eJNV7

Das klingt interessant, ist auch mein Geschäftsbereich (Brettspiele).
Hat dein Artikel denn eine EAN? Und muss auf der Spieleschachtel/Anleitung nicht ohnehin auch deine Anschrift stehen? Hab noch nie ein Spiel gesehen, bei dem es nicht so ist.

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Seller_1JiFeCYaw2l4Q
In Antwort auf: Post von: Seller_G2z96zT6eJNV7

Hallo @polli

ich glaube die Idee “auf die Verpackung” ist aus der Diskussion entstanden. Aus deinem Eingangspost heraus ging nicht vor, ob Verpackung oder dem Produkt selbst (Ich möchte, wenn möglich, aber umgehen, dass meine Privatadresse durch das Verkaufen öffentlich gemacht wird.) sondern nur das Du es komplett vermeiden willst.

Unabhängig von der rechtlichen Lage, spricht aber eigentlich nichts dafür, dem Kunden auch eine Kontaktmöglichkeit zu bieten, bevor das Produkt “ausgepackt” wird. Es baut ja auch Vertrauen auf.

Grundsätzlich musst Du als “Hersteller” bzw. “Inverkehrbringer” des Produktes die für Deine Artikelart vorgeschriebenen Herstellerangaben in jedem Fall von Außen sichtbar anbringen. Ob das nun auf einer eingefärbten Umverpackung ist oder direkt auf dem Produkt (zum Beispiel bei einer durchsichtigen Folie als “Verpackung”) ist egal.

Ich glaube, wenn es an “Kinder” unter 15 Jahren verkauft wird, müssen auch entsprechende Hinweise der Spielzeugrichtlinien mit hierauf. Aber da kenne ich mich nicht weiter mit aus und bin kein Spielzeugprofi.

Liebe Grüße

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Seller_G2z96zT6eJNV7
In Antwort auf: Post von: Seller_G2z96zT6eJNV7

danke euch allen für die Tipps und die Diskussion

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Seller_G2z96zT6eJNV7

Adress-Schutz wenn Privatadresse die Geschäftsadresse ist

Hallo,

ich möchte in einigen Monaten mein erstes Produkt bei Amazon verkaufen, ein Brettspiel. Ich habe dieses selbst finanziert, es gibt also keinen Verlag. Ich möchte, wenn möglich, aber umgehen, dass meine Privatadresse durch das Verkaufen öffentlich gemacht wird. Es gibt einen Adress-Schutz-Service, hiermit kann man zumindest im Impressum eine andere Adresse angeben. Doch von dort habe ich gehört, dass es nicht für das versenden von Paketen gilt.
Ich habe zwar schon viel bei Amazon bestellt, doch noch nie darauf geachtet, deshalb meine Frage: Wenn ein Kunde bei Amazon Pakete bestellt, wird dann dort die Adresse der Geschäftsstelle des Verkäufers angegeben?

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Adress-Schutz wenn Privatadresse die Geschäftsadresse ist

Hallo,

ich möchte in einigen Monaten mein erstes Produkt bei Amazon verkaufen, ein Brettspiel. Ich habe dieses selbst finanziert, es gibt also keinen Verlag. Ich möchte, wenn möglich, aber umgehen, dass meine Privatadresse durch das Verkaufen öffentlich gemacht wird. Es gibt einen Adress-Schutz-Service, hiermit kann man zumindest im Impressum eine andere Adresse angeben. Doch von dort habe ich gehört, dass es nicht für das versenden von Paketen gilt.
Ich habe zwar schon viel bei Amazon bestellt, doch noch nie darauf geachtet, deshalb meine Frage: Wenn ein Kunde bei Amazon Pakete bestellt, wird dann dort die Adresse der Geschäftsstelle des Verkäufers angegeben?

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Adress-Schutz wenn Privatadresse die Geschäftsadresse ist

von Seller_G2z96zT6eJNV7

Hallo,

ich möchte in einigen Monaten mein erstes Produkt bei Amazon verkaufen, ein Brettspiel. Ich habe dieses selbst finanziert, es gibt also keinen Verlag. Ich möchte, wenn möglich, aber umgehen, dass meine Privatadresse durch das Verkaufen öffentlich gemacht wird. Es gibt einen Adress-Schutz-Service, hiermit kann man zumindest im Impressum eine andere Adresse angeben. Doch von dort habe ich gehört, dass es nicht für das versenden von Paketen gilt.
Ich habe zwar schon viel bei Amazon bestellt, doch noch nie darauf geachtet, deshalb meine Frage: Wenn ein Kunde bei Amazon Pakete bestellt, wird dann dort die Adresse der Geschäftsstelle des Verkäufers angegeben?

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
In Antwort auf: Post von: Seller_G2z96zT6eJNV7

Jepp.

Und die Adresse muss im Impressum stehen.

Und die Adresse muss bei Amazon verifiziert werden, also auch auf dem Kontoauszug stehen.

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Seller_LkKHHDFzGt83s
In Antwort auf: Post von: Seller_G2z96zT6eJNV7

Moin,

ebenso muss die Adresse für Rücksendungen, bei der Widerrufserklärung, Herstellerangaben, usw angegeben sein.
Anonym verkaufen wird nicht funktionieren.

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Danke ok dann geht es nicht anders

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Nimm dir bitte die Zeit und investiere diese darin, dass du dich über die rechtlichen Anforderungen für Spiele und auch die erforderlichen Rechtstexte informierst. Am besten wendest du dich an deine Handelskammer und an den Verein “Wir machen Spielzeug” https://www.wirmachenspielzeug.de/.
Denn auch auf der Verpackung müssen die Kontaktdaten des Herstellers stehen. Aber es ist noch vieles mehr zu beachten.

Setze dich auch bitte rechtzeitig mit Amazon in Verbindung und informiere dich, ob du eine Markenregistrierung benötigst - wovon ich ausgehe. Lasse dir ggf. alles Schritt für Schritt erklären. Falls der erste VKS-Mitarbeiter nicht das Knowhow hat, bitte ihn, dass dich jemand zurückruft, der dich umfassend aufklärt, was wann wie zu tun ist, um dein Spiel auf Amazon verkaufen zu können! Bleib hartnäckig und frag immer wieder nach, insbesondere wenn es um Nachweise für die Freischaltung des Spielzeugverkaufs auf Amazon geht.

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Das klingt interessant, ist auch mein Geschäftsbereich (Brettspiele).
Hat dein Artikel denn eine EAN? Und muss auf der Spieleschachtel/Anleitung nicht ohnehin auch deine Anschrift stehen? Hab noch nie ein Spiel gesehen, bei dem es nicht so ist.

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Seller_1JiFeCYaw2l4Q
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Hallo @polli

ich glaube die Idee “auf die Verpackung” ist aus der Diskussion entstanden. Aus deinem Eingangspost heraus ging nicht vor, ob Verpackung oder dem Produkt selbst (Ich möchte, wenn möglich, aber umgehen, dass meine Privatadresse durch das Verkaufen öffentlich gemacht wird.) sondern nur das Du es komplett vermeiden willst.

Unabhängig von der rechtlichen Lage, spricht aber eigentlich nichts dafür, dem Kunden auch eine Kontaktmöglichkeit zu bieten, bevor das Produkt “ausgepackt” wird. Es baut ja auch Vertrauen auf.

Grundsätzlich musst Du als “Hersteller” bzw. “Inverkehrbringer” des Produktes die für Deine Artikelart vorgeschriebenen Herstellerangaben in jedem Fall von Außen sichtbar anbringen. Ob das nun auf einer eingefärbten Umverpackung ist oder direkt auf dem Produkt (zum Beispiel bei einer durchsichtigen Folie als “Verpackung”) ist egal.

Ich glaube, wenn es an “Kinder” unter 15 Jahren verkauft wird, müssen auch entsprechende Hinweise der Spielzeugrichtlinien mit hierauf. Aber da kenne ich mich nicht weiter mit aus und bin kein Spielzeugprofi.

Liebe Grüße

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Nimm dir bitte die Zeit und investiere diese darin, dass du dich über die rechtlichen Anforderungen für Spiele und auch die erforderlichen Rechtstexte informierst. Am besten wendest du dich an deine Handelskammer und an den Verein “Wir machen Spielzeug” https://www.wirmachenspielzeug.de/.
Denn auch auf der Verpackung müssen die Kontaktdaten des Herstellers stehen. Aber es ist noch vieles mehr zu beachten.

Setze dich auch bitte rechtzeitig mit Amazon in Verbindung und informiere dich, ob du eine Markenregistrierung benötigst - wovon ich ausgehe. Lasse dir ggf. alles Schritt für Schritt erklären. Falls der erste VKS-Mitarbeiter nicht das Knowhow hat, bitte ihn, dass dich jemand zurückruft, der dich umfassend aufklärt, was wann wie zu tun ist, um dein Spiel auf Amazon verkaufen zu können! Bleib hartnäckig und frag immer wieder nach, insbesondere wenn es um Nachweise für die Freischaltung des Spielzeugverkaufs auf Amazon geht.

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Nimm dir bitte die Zeit und investiere diese darin, dass du dich über die rechtlichen Anforderungen für Spiele und auch die erforderlichen Rechtstexte informierst. Am besten wendest du dich an deine Handelskammer und an den Verein “Wir machen Spielzeug” https://www.wirmachenspielzeug.de/.
Denn auch auf der Verpackung müssen die Kontaktdaten des Herstellers stehen. Aber es ist noch vieles mehr zu beachten.

Setze dich auch bitte rechtzeitig mit Amazon in Verbindung und informiere dich, ob du eine Markenregistrierung benötigst - wovon ich ausgehe. Lasse dir ggf. alles Schritt für Schritt erklären. Falls der erste VKS-Mitarbeiter nicht das Knowhow hat, bitte ihn, dass dich jemand zurückruft, der dich umfassend aufklärt, was wann wie zu tun ist, um dein Spiel auf Amazon verkaufen zu können! Bleib hartnäckig und frag immer wieder nach, insbesondere wenn es um Nachweise für die Freischaltung des Spielzeugverkaufs auf Amazon geht.

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Seller_sUZhbZ1wqrnGq
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Das klingt interessant, ist auch mein Geschäftsbereich (Brettspiele).
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Das klingt interessant, ist auch mein Geschäftsbereich (Brettspiele).
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Seller_1JiFeCYaw2l4Q
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Hallo @polli

ich glaube die Idee “auf die Verpackung” ist aus der Diskussion entstanden. Aus deinem Eingangspost heraus ging nicht vor, ob Verpackung oder dem Produkt selbst (Ich möchte, wenn möglich, aber umgehen, dass meine Privatadresse durch das Verkaufen öffentlich gemacht wird.) sondern nur das Du es komplett vermeiden willst.

Unabhängig von der rechtlichen Lage, spricht aber eigentlich nichts dafür, dem Kunden auch eine Kontaktmöglichkeit zu bieten, bevor das Produkt “ausgepackt” wird. Es baut ja auch Vertrauen auf.

Grundsätzlich musst Du als “Hersteller” bzw. “Inverkehrbringer” des Produktes die für Deine Artikelart vorgeschriebenen Herstellerangaben in jedem Fall von Außen sichtbar anbringen. Ob das nun auf einer eingefärbten Umverpackung ist oder direkt auf dem Produkt (zum Beispiel bei einer durchsichtigen Folie als “Verpackung”) ist egal.

Ich glaube, wenn es an “Kinder” unter 15 Jahren verkauft wird, müssen auch entsprechende Hinweise der Spielzeugrichtlinien mit hierauf. Aber da kenne ich mich nicht weiter mit aus und bin kein Spielzeugprofi.

Liebe Grüße

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Seller_1JiFeCYaw2l4Q
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Hallo @polli

ich glaube die Idee “auf die Verpackung” ist aus der Diskussion entstanden. Aus deinem Eingangspost heraus ging nicht vor, ob Verpackung oder dem Produkt selbst (Ich möchte, wenn möglich, aber umgehen, dass meine Privatadresse durch das Verkaufen öffentlich gemacht wird.) sondern nur das Du es komplett vermeiden willst.

Unabhängig von der rechtlichen Lage, spricht aber eigentlich nichts dafür, dem Kunden auch eine Kontaktmöglichkeit zu bieten, bevor das Produkt “ausgepackt” wird. Es baut ja auch Vertrauen auf.

Grundsätzlich musst Du als “Hersteller” bzw. “Inverkehrbringer” des Produktes die für Deine Artikelart vorgeschriebenen Herstellerangaben in jedem Fall von Außen sichtbar anbringen. Ob das nun auf einer eingefärbten Umverpackung ist oder direkt auf dem Produkt (zum Beispiel bei einer durchsichtigen Folie als “Verpackung”) ist egal.

Ich glaube, wenn es an “Kinder” unter 15 Jahren verkauft wird, müssen auch entsprechende Hinweise der Spielzeugrichtlinien mit hierauf. Aber da kenne ich mich nicht weiter mit aus und bin kein Spielzeugprofi.

Liebe Grüße

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