Verkäuferforen
Anmelden
Anmelden
imgAnmelden
user profile
Seller_PffvcxyLRLORe

Oss verpeilt, wie nachholen

Hi gehen wir davon aus habe mich nicht fürs oss angemeldet (es sieht so aus dass meinem steuerberater es verpeilt hat… und ich dachte sei alles in grünerbereich deswegen habe mich nicht gekümmert, und noch dazu habe das ama oss rechnungsservice nicht ganz verstanden…)

-Nutze amazon mwst service um automatisch die rechnungen zu erstellen;
-Ich muss aktuell jährlich in DE die mwst abgeben, hoffe kann was nachholen;

Habe gerade bei den bestellungen gemerkt dass bei ca. 200 bestellungen die rechnungen fehlen (Ama hat sie nicht generiert weil ich nicht die einstellungen auf oss umgestellt habe und nicht in dem lieferland steurlich registriert bin).

Nun natürlich habe die 10k lieferschwelle überschritten, deswegen muss ich natürlich alle fehlende rechnungen erstellen.

Nun frage: da ich aktuell jährlich die umst-anmeldung abgeben muss, muss ich auch die umst von oss bestellungen jährlich abgeben?
Oder muss ich es für jeden monat (natürlich auch vergangene monate)monatlich abgeben?

Zweite frage bin in IT umst registriert wegen pan eu, angenommen habe eine bestellung und wurde aus italien nach belgien versandt, muss ich das auch bei den italienische steuerbehorden melden oder reicht es aus, dass ich an den deutsche oss melden werde?

Bin mir sicher dass auch unter euch jemand gibt bei dem mit der oss umstellung was schief gelaufen ist, wie habt ihr alles nachgeholt und was müsstet ihr alles machen? Würde mich sehr interessieren

Vielen Dank!

758 Aufrufe
28 Antworten
Tags:Abrechnung, Registrierung, Steuern, Zahlungen
10
Antworten
user profile
Seller_PffvcxyLRLORe

Oss verpeilt, wie nachholen

Hi gehen wir davon aus habe mich nicht fürs oss angemeldet (es sieht so aus dass meinem steuerberater es verpeilt hat… und ich dachte sei alles in grünerbereich deswegen habe mich nicht gekümmert, und noch dazu habe das ama oss rechnungsservice nicht ganz verstanden…)

-Nutze amazon mwst service um automatisch die rechnungen zu erstellen;
-Ich muss aktuell jährlich in DE die mwst abgeben, hoffe kann was nachholen;

Habe gerade bei den bestellungen gemerkt dass bei ca. 200 bestellungen die rechnungen fehlen (Ama hat sie nicht generiert weil ich nicht die einstellungen auf oss umgestellt habe und nicht in dem lieferland steurlich registriert bin).

Nun natürlich habe die 10k lieferschwelle überschritten, deswegen muss ich natürlich alle fehlende rechnungen erstellen.

Nun frage: da ich aktuell jährlich die umst-anmeldung abgeben muss, muss ich auch die umst von oss bestellungen jährlich abgeben?
Oder muss ich es für jeden monat (natürlich auch vergangene monate)monatlich abgeben?

Zweite frage bin in IT umst registriert wegen pan eu, angenommen habe eine bestellung und wurde aus italien nach belgien versandt, muss ich das auch bei den italienische steuerbehorden melden oder reicht es aus, dass ich an den deutsche oss melden werde?

Bin mir sicher dass auch unter euch jemand gibt bei dem mit der oss umstellung was schief gelaufen ist, wie habt ihr alles nachgeholt und was müsstet ihr alles machen? Würde mich sehr interessieren

Vielen Dank!

Tags:Abrechnung, Registrierung, Steuern, Zahlungen
10
758 Aufrufe
28 Antworten
Antworten
28 Antworten
user profile
Seller_FjUci7wea5hVv
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe

Die Frage gehört nicht hierher sonder direkt in eine Videokonferenz mit dem Steuerberater!

Die OSS registrierung kann man immer nur im Quartal VOR dem abrechnungsquartal machen. D.h. sie haben auch kein OSS für Q4, d.h. sie müssen jetzt für Q3 und Q4 die Steuern europaweit selbst bezahlen. Außer der Steuerberater hat noch ein Ass im Ärmel.

Ich fühle mit ihnen. Viel Erfolg!

70
user profile
Seller_mnsnKxnZHxQjJ
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe

klingt böse… in Bezug auf Deine Rechnungs- und Bestellmengen… vor allem nutzt Du gemäß Pan EU alle Lagerstätten von Ama… Also hast Du alle europäischen UIDs ? Dann kennt Dein STB die Tragweite…

Glaube nicht das Du Dich Rückwirkend bei OSS anmelden kannst… aber Versuch macht klug… Termin war 1.7

OSS Meldungen erfolgen alle 3Monate… also 1.10 / 1.1 / usw.

PS: Unser @antigrav geht sicher noch in die Tiefe… aber Pan EU ohne OSS klingt sehr heiß

10
user profile
Seller_tM6PJEw68MnYF
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe
Dieser Post wurde gelöscht
00
user profile
Seller_8Kourrx6e1XJJ
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe

Pan EU hat ja erst mal nichts mit OSS zu tun, da nur Verkäufe aus Deutschland in ein EU-Land davon erfasst sind. Innergemeinschaftliche Verbringungen und Verkäufe aus einem anderen Land als Deutschland in die EU werden weitehrin im Versenderland gemeldet. Wie der Rest dir schon mitgeteilt hat, wirst du alle Verkäufe aus DE im jeweiligen Land melden müssen und dich vorher registrieren. Taxdoo macht grundsätzlich z.B. rückwirkende Transaktionserfassungen, wenn du dich beim OSS aber erst fürs nächste Quartal registireren kannst, bringt dir das auch wenig. Mein Tipp (aus eigener, leidvoller Erfahrung): Nimm Steuern ernst und spare daran nicht. Wenn man am Ball bleibt, ist es gar nicht so wild. Aufholen ist viel schlimmer. Viel Erfolg dabei!

20
user profile
Seller_mC3VCvRom4lsH
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe
Dieser Post wurde gelöscht
00
user profile
Seller_Bet9CSktT8aDC
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe

Wieviel Umsatz hast du in dem 3 Q im EU Ausland? Und an wie viele Länder geliefert? Wenn nicht allzuviel würde ich diee Umsätze im 4Q mitmelden… Dann ist schonmal die Steuerschuld weg - Wenn das nicht enorme Sumen sind wird da imo keiner nach krähen…Du hast die Steuer dann zwar um 3 Monate verkürzt aber das sind dan marginale Zuschläge im vergleich zu dem Aufwand sich im schlimmsten Fall jetzt in 27 Ländern registrieren zu lassen und da noch Rückwirkend die Daten zu melden. Um sich dann direkt wieder kostenpflichtig abzumelden…

10
user profile
Seller_PQ0vW4B0uG97C
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe

Grundsätzlich können dir nur Steuerberater mit entsprechender int. Erfahrung weiterhelfen, bzw. Dienstleister die auf die Aufarbeitung dieser Probleme spezialisiert sind.

Du kannst bei Taxdoo fragen, oder auch bei https://amazervice.de/#dienstleistungen
(ich habe keine Erfahrungen mit den beiden Firmen, weiß nur dass sie etwas in Richtung “Altlasten aufarbeiten” anbieten.

Verlasse dich NIEMALS auf den Steuerberater. Die geben nur dann halbwegs brauchbare Auskünfte wenn man sie ganz konkret schriftlich nach einem bestimmten Fall fragt.
Sie kümmern sich NICHT selbstständig um Änderungen in der Gesetzeslage, und informieren nicht proaktiv was du genau machen musst um rechtssicher handeln zu können.
Und die allermeisten Steuerberater sind VÖLLIG planlos wenn es um die internationale USt. geht.

Beim OSS musste ich meinem Steuerberater quasi sagen was zu tun ist, etwa welche Konten er anlegen muss um nationale Lieferungen von Fernabsätzen verlässlich unterscheiden zu können. Und ich habe die Lieferländer vorher schon soweit als möglich reduziert, Amazon ist streng auf AT und DE beschränkt, bis alles mit OSS etc. wieder verlässlich läuft.

Und “Haftung” kann man sowieso vergessen, Steuerberater schieben sämtliche Verantwortung zum Kunden.

Wie oben geschrieben: Es gibt Firmen die soetwas aufwarbeiten, die haben dann Steuerberater in diversen Ländern, es wird sicher einige 1000 EUR kosten, aber das Problem wird sich wohl lösen lassen.

00
user profile
Seller_XJV8qz8ct9Tja
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe

Da OSS eine neue Regelung ist, könnte ich mir vorstellen, dass es kein großes Problem ist, wenn du dich baldmöglichst anmeldest und die bisher fälligen Steuern mit in die 1. OSS-Meldung packst. Hauptsache du zahlst sie. Im schlimmsten Fall wirst du bei einer Betriebsprüfung dann dafür gerügt, aber was soll sonst groß passieren. Und nicht vergessen, den Steuerberater zu wechseln; seit OSS sind die Online-Dienste dafür ja wie Pilze aus dem Boden geschossen und mit etwas Recherche findest du bestimmt einen der etwas taugt. Der kann dich dann auch wegen der OSS-Verspätung beraten; lass dir nur nicht gleich eine Registrierung in allen Ländern aufdrängen. Oft haben größere Finanzämter auch ein ‘Zimmer 100’(nur ein Beispiel), wo man Verfahrensfragen stellen kann, ohne seine Firma nennen zu müssen. So wie dein StB. es scheinbar vergeigt hat, solltest du auch ‘panische’ Forumsratschläge mit Argwohn betrachten…

10
user profile
Seller_ExvfkEx76Heq8
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe

Ist doch kein Problem.

Rechnungskorrektur für Q3 und Q4 durchführen da sowieso falsche Steuersätze vermutlich ausgewiesen worden sind.

Neue Rechnung mit den richtigen Steuersätzen erstellen und in der nächsten OSS-Meldung nachreichen.
Das Finanzamt ist nicht so schlimm wie manche denken sofern man den Fehler selber erkennt und behebt.

10
user profile
Seller_ju55MD6DQFegn
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe

Man Man Man… Pan EU und nur in 2 Staaten steuerlich registriert? und noch OSS verpennt und auf Steuerberater schiebst du die Schuld ? :slight_smile: Er macht nur die Buchhaltung fertig, vergiss das mit Steuerberatung… gibt es nicht. ich würde schon anfangen die Sachen zu packen.
schade das es überhaupt solche Verkäufer gibt - wie lässt man nur euch zum Verkauf zu, bevor die steuerliche Angelegenheiten geklärt und erledigt sind? :unamused:
PAN EU - heißt in mind. 4 EU Länder - IT/FR/ES/DE ( + SE ist aber noch nicht bindend) muss du dich registrieren und es ist egal ob du Lieferschwelle überschritten hast oder nicht.
sobald du aber die 10k geknackt hast, heißt es automatisch du bist ab sofort verpflichtet an OSS teilzunehmen und die Rechnungen muss du dann ab sofort korrekt schreiben - und zwar mit den MwSt Sätzen des Lieferlandes und ab dann muss du lernen die Umsätze zu trennen - oder dein STeuerberater - aber doppelt ist halt immer besser!

  1. Verbindung - die Umsätze innerhalb des Landes - dort bist du VERPFLICHTET sich steuerlich zu registrieren und DORT die MWST abzuführen
  2. Verbindungen EU-EU wie z.B. IT-FR, dann schreibst du auch MwST von FR in die Rechnung rein, aber führst du hier in DE beim Zentralfinanzamt ab - quartalsweise - also achte darauf, dass du genug Kohle hast.
  3. die normale Umsätze - b2b + b2c + ausfuhr - meldest du hier in D an und führst du hier MwSt ab.
    MFG

PS: ja und wenn du im Jahr 2020 die 10k geknackt hast - dann bist du rückwirkend an der Reihe.
Schönen Abend!

10
user profile
Seller_PffvcxyLRLORe

Oss verpeilt, wie nachholen

Hi gehen wir davon aus habe mich nicht fürs oss angemeldet (es sieht so aus dass meinem steuerberater es verpeilt hat… und ich dachte sei alles in grünerbereich deswegen habe mich nicht gekümmert, und noch dazu habe das ama oss rechnungsservice nicht ganz verstanden…)

-Nutze amazon mwst service um automatisch die rechnungen zu erstellen;
-Ich muss aktuell jährlich in DE die mwst abgeben, hoffe kann was nachholen;

Habe gerade bei den bestellungen gemerkt dass bei ca. 200 bestellungen die rechnungen fehlen (Ama hat sie nicht generiert weil ich nicht die einstellungen auf oss umgestellt habe und nicht in dem lieferland steurlich registriert bin).

Nun natürlich habe die 10k lieferschwelle überschritten, deswegen muss ich natürlich alle fehlende rechnungen erstellen.

Nun frage: da ich aktuell jährlich die umst-anmeldung abgeben muss, muss ich auch die umst von oss bestellungen jährlich abgeben?
Oder muss ich es für jeden monat (natürlich auch vergangene monate)monatlich abgeben?

Zweite frage bin in IT umst registriert wegen pan eu, angenommen habe eine bestellung und wurde aus italien nach belgien versandt, muss ich das auch bei den italienische steuerbehorden melden oder reicht es aus, dass ich an den deutsche oss melden werde?

Bin mir sicher dass auch unter euch jemand gibt bei dem mit der oss umstellung was schief gelaufen ist, wie habt ihr alles nachgeholt und was müsstet ihr alles machen? Würde mich sehr interessieren

Vielen Dank!

758 Aufrufe
28 Antworten
Tags:Abrechnung, Registrierung, Steuern, Zahlungen
10
Antworten
user profile
Seller_PffvcxyLRLORe

Oss verpeilt, wie nachholen

Hi gehen wir davon aus habe mich nicht fürs oss angemeldet (es sieht so aus dass meinem steuerberater es verpeilt hat… und ich dachte sei alles in grünerbereich deswegen habe mich nicht gekümmert, und noch dazu habe das ama oss rechnungsservice nicht ganz verstanden…)

-Nutze amazon mwst service um automatisch die rechnungen zu erstellen;
-Ich muss aktuell jährlich in DE die mwst abgeben, hoffe kann was nachholen;

Habe gerade bei den bestellungen gemerkt dass bei ca. 200 bestellungen die rechnungen fehlen (Ama hat sie nicht generiert weil ich nicht die einstellungen auf oss umgestellt habe und nicht in dem lieferland steurlich registriert bin).

Nun natürlich habe die 10k lieferschwelle überschritten, deswegen muss ich natürlich alle fehlende rechnungen erstellen.

Nun frage: da ich aktuell jährlich die umst-anmeldung abgeben muss, muss ich auch die umst von oss bestellungen jährlich abgeben?
Oder muss ich es für jeden monat (natürlich auch vergangene monate)monatlich abgeben?

Zweite frage bin in IT umst registriert wegen pan eu, angenommen habe eine bestellung und wurde aus italien nach belgien versandt, muss ich das auch bei den italienische steuerbehorden melden oder reicht es aus, dass ich an den deutsche oss melden werde?

Bin mir sicher dass auch unter euch jemand gibt bei dem mit der oss umstellung was schief gelaufen ist, wie habt ihr alles nachgeholt und was müsstet ihr alles machen? Würde mich sehr interessieren

Vielen Dank!

Tags:Abrechnung, Registrierung, Steuern, Zahlungen
10
758 Aufrufe
28 Antworten
Antworten
user profile

Oss verpeilt, wie nachholen

von Seller_PffvcxyLRLORe

Hi gehen wir davon aus habe mich nicht fürs oss angemeldet (es sieht so aus dass meinem steuerberater es verpeilt hat… und ich dachte sei alles in grünerbereich deswegen habe mich nicht gekümmert, und noch dazu habe das ama oss rechnungsservice nicht ganz verstanden…)

-Nutze amazon mwst service um automatisch die rechnungen zu erstellen;
-Ich muss aktuell jährlich in DE die mwst abgeben, hoffe kann was nachholen;

Habe gerade bei den bestellungen gemerkt dass bei ca. 200 bestellungen die rechnungen fehlen (Ama hat sie nicht generiert weil ich nicht die einstellungen auf oss umgestellt habe und nicht in dem lieferland steurlich registriert bin).

Nun natürlich habe die 10k lieferschwelle überschritten, deswegen muss ich natürlich alle fehlende rechnungen erstellen.

Nun frage: da ich aktuell jährlich die umst-anmeldung abgeben muss, muss ich auch die umst von oss bestellungen jährlich abgeben?
Oder muss ich es für jeden monat (natürlich auch vergangene monate)monatlich abgeben?

Zweite frage bin in IT umst registriert wegen pan eu, angenommen habe eine bestellung und wurde aus italien nach belgien versandt, muss ich das auch bei den italienische steuerbehorden melden oder reicht es aus, dass ich an den deutsche oss melden werde?

Bin mir sicher dass auch unter euch jemand gibt bei dem mit der oss umstellung was schief gelaufen ist, wie habt ihr alles nachgeholt und was müsstet ihr alles machen? Würde mich sehr interessieren

Vielen Dank!

Tags:Abrechnung, Registrierung, Steuern, Zahlungen
10
758 Aufrufe
28 Antworten
Antworten
28 Antworten
28 Antworten
Schnellfilter
Sortieren nach
user profile
Seller_FjUci7wea5hVv
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe

Die Frage gehört nicht hierher sonder direkt in eine Videokonferenz mit dem Steuerberater!

Die OSS registrierung kann man immer nur im Quartal VOR dem abrechnungsquartal machen. D.h. sie haben auch kein OSS für Q4, d.h. sie müssen jetzt für Q3 und Q4 die Steuern europaweit selbst bezahlen. Außer der Steuerberater hat noch ein Ass im Ärmel.

Ich fühle mit ihnen. Viel Erfolg!

70
user profile
Seller_mnsnKxnZHxQjJ
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe

klingt böse… in Bezug auf Deine Rechnungs- und Bestellmengen… vor allem nutzt Du gemäß Pan EU alle Lagerstätten von Ama… Also hast Du alle europäischen UIDs ? Dann kennt Dein STB die Tragweite…

Glaube nicht das Du Dich Rückwirkend bei OSS anmelden kannst… aber Versuch macht klug… Termin war 1.7

OSS Meldungen erfolgen alle 3Monate… also 1.10 / 1.1 / usw.

PS: Unser @antigrav geht sicher noch in die Tiefe… aber Pan EU ohne OSS klingt sehr heiß

10
user profile
Seller_tM6PJEw68MnYF
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe
Dieser Post wurde gelöscht
00
user profile
Seller_8Kourrx6e1XJJ
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe

Pan EU hat ja erst mal nichts mit OSS zu tun, da nur Verkäufe aus Deutschland in ein EU-Land davon erfasst sind. Innergemeinschaftliche Verbringungen und Verkäufe aus einem anderen Land als Deutschland in die EU werden weitehrin im Versenderland gemeldet. Wie der Rest dir schon mitgeteilt hat, wirst du alle Verkäufe aus DE im jeweiligen Land melden müssen und dich vorher registrieren. Taxdoo macht grundsätzlich z.B. rückwirkende Transaktionserfassungen, wenn du dich beim OSS aber erst fürs nächste Quartal registireren kannst, bringt dir das auch wenig. Mein Tipp (aus eigener, leidvoller Erfahrung): Nimm Steuern ernst und spare daran nicht. Wenn man am Ball bleibt, ist es gar nicht so wild. Aufholen ist viel schlimmer. Viel Erfolg dabei!

20
user profile
Seller_mC3VCvRom4lsH
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe
Dieser Post wurde gelöscht
00
user profile
Seller_Bet9CSktT8aDC
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe

Wieviel Umsatz hast du in dem 3 Q im EU Ausland? Und an wie viele Länder geliefert? Wenn nicht allzuviel würde ich diee Umsätze im 4Q mitmelden… Dann ist schonmal die Steuerschuld weg - Wenn das nicht enorme Sumen sind wird da imo keiner nach krähen…Du hast die Steuer dann zwar um 3 Monate verkürzt aber das sind dan marginale Zuschläge im vergleich zu dem Aufwand sich im schlimmsten Fall jetzt in 27 Ländern registrieren zu lassen und da noch Rückwirkend die Daten zu melden. Um sich dann direkt wieder kostenpflichtig abzumelden…

10
user profile
Seller_PQ0vW4B0uG97C
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe

Grundsätzlich können dir nur Steuerberater mit entsprechender int. Erfahrung weiterhelfen, bzw. Dienstleister die auf die Aufarbeitung dieser Probleme spezialisiert sind.

Du kannst bei Taxdoo fragen, oder auch bei https://amazervice.de/#dienstleistungen
(ich habe keine Erfahrungen mit den beiden Firmen, weiß nur dass sie etwas in Richtung “Altlasten aufarbeiten” anbieten.

Verlasse dich NIEMALS auf den Steuerberater. Die geben nur dann halbwegs brauchbare Auskünfte wenn man sie ganz konkret schriftlich nach einem bestimmten Fall fragt.
Sie kümmern sich NICHT selbstständig um Änderungen in der Gesetzeslage, und informieren nicht proaktiv was du genau machen musst um rechtssicher handeln zu können.
Und die allermeisten Steuerberater sind VÖLLIG planlos wenn es um die internationale USt. geht.

Beim OSS musste ich meinem Steuerberater quasi sagen was zu tun ist, etwa welche Konten er anlegen muss um nationale Lieferungen von Fernabsätzen verlässlich unterscheiden zu können. Und ich habe die Lieferländer vorher schon soweit als möglich reduziert, Amazon ist streng auf AT und DE beschränkt, bis alles mit OSS etc. wieder verlässlich läuft.

Und “Haftung” kann man sowieso vergessen, Steuerberater schieben sämtliche Verantwortung zum Kunden.

Wie oben geschrieben: Es gibt Firmen die soetwas aufwarbeiten, die haben dann Steuerberater in diversen Ländern, es wird sicher einige 1000 EUR kosten, aber das Problem wird sich wohl lösen lassen.

00
user profile
Seller_XJV8qz8ct9Tja
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe

Da OSS eine neue Regelung ist, könnte ich mir vorstellen, dass es kein großes Problem ist, wenn du dich baldmöglichst anmeldest und die bisher fälligen Steuern mit in die 1. OSS-Meldung packst. Hauptsache du zahlst sie. Im schlimmsten Fall wirst du bei einer Betriebsprüfung dann dafür gerügt, aber was soll sonst groß passieren. Und nicht vergessen, den Steuerberater zu wechseln; seit OSS sind die Online-Dienste dafür ja wie Pilze aus dem Boden geschossen und mit etwas Recherche findest du bestimmt einen der etwas taugt. Der kann dich dann auch wegen der OSS-Verspätung beraten; lass dir nur nicht gleich eine Registrierung in allen Ländern aufdrängen. Oft haben größere Finanzämter auch ein ‘Zimmer 100’(nur ein Beispiel), wo man Verfahrensfragen stellen kann, ohne seine Firma nennen zu müssen. So wie dein StB. es scheinbar vergeigt hat, solltest du auch ‘panische’ Forumsratschläge mit Argwohn betrachten…

10
user profile
Seller_ExvfkEx76Heq8
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe

Ist doch kein Problem.

Rechnungskorrektur für Q3 und Q4 durchführen da sowieso falsche Steuersätze vermutlich ausgewiesen worden sind.

Neue Rechnung mit den richtigen Steuersätzen erstellen und in der nächsten OSS-Meldung nachreichen.
Das Finanzamt ist nicht so schlimm wie manche denken sofern man den Fehler selber erkennt und behebt.

10
user profile
Seller_ju55MD6DQFegn
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe

Man Man Man… Pan EU und nur in 2 Staaten steuerlich registriert? und noch OSS verpennt und auf Steuerberater schiebst du die Schuld ? :slight_smile: Er macht nur die Buchhaltung fertig, vergiss das mit Steuerberatung… gibt es nicht. ich würde schon anfangen die Sachen zu packen.
schade das es überhaupt solche Verkäufer gibt - wie lässt man nur euch zum Verkauf zu, bevor die steuerliche Angelegenheiten geklärt und erledigt sind? :unamused:
PAN EU - heißt in mind. 4 EU Länder - IT/FR/ES/DE ( + SE ist aber noch nicht bindend) muss du dich registrieren und es ist egal ob du Lieferschwelle überschritten hast oder nicht.
sobald du aber die 10k geknackt hast, heißt es automatisch du bist ab sofort verpflichtet an OSS teilzunehmen und die Rechnungen muss du dann ab sofort korrekt schreiben - und zwar mit den MwSt Sätzen des Lieferlandes und ab dann muss du lernen die Umsätze zu trennen - oder dein STeuerberater - aber doppelt ist halt immer besser!

  1. Verbindung - die Umsätze innerhalb des Landes - dort bist du VERPFLICHTET sich steuerlich zu registrieren und DORT die MWST abzuführen
  2. Verbindungen EU-EU wie z.B. IT-FR, dann schreibst du auch MwST von FR in die Rechnung rein, aber führst du hier in DE beim Zentralfinanzamt ab - quartalsweise - also achte darauf, dass du genug Kohle hast.
  3. die normale Umsätze - b2b + b2c + ausfuhr - meldest du hier in D an und führst du hier MwSt ab.
    MFG

PS: ja und wenn du im Jahr 2020 die 10k geknackt hast - dann bist du rückwirkend an der Reihe.
Schönen Abend!

10
user profile
Seller_FjUci7wea5hVv
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe

Die Frage gehört nicht hierher sonder direkt in eine Videokonferenz mit dem Steuerberater!

Die OSS registrierung kann man immer nur im Quartal VOR dem abrechnungsquartal machen. D.h. sie haben auch kein OSS für Q4, d.h. sie müssen jetzt für Q3 und Q4 die Steuern europaweit selbst bezahlen. Außer der Steuerberater hat noch ein Ass im Ärmel.

Ich fühle mit ihnen. Viel Erfolg!

70
user profile
Seller_FjUci7wea5hVv
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe

Die Frage gehört nicht hierher sonder direkt in eine Videokonferenz mit dem Steuerberater!

Die OSS registrierung kann man immer nur im Quartal VOR dem abrechnungsquartal machen. D.h. sie haben auch kein OSS für Q4, d.h. sie müssen jetzt für Q3 und Q4 die Steuern europaweit selbst bezahlen. Außer der Steuerberater hat noch ein Ass im Ärmel.

Ich fühle mit ihnen. Viel Erfolg!

70
Antworten
user profile
Seller_mnsnKxnZHxQjJ
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe

klingt böse… in Bezug auf Deine Rechnungs- und Bestellmengen… vor allem nutzt Du gemäß Pan EU alle Lagerstätten von Ama… Also hast Du alle europäischen UIDs ? Dann kennt Dein STB die Tragweite…

Glaube nicht das Du Dich Rückwirkend bei OSS anmelden kannst… aber Versuch macht klug… Termin war 1.7

OSS Meldungen erfolgen alle 3Monate… also 1.10 / 1.1 / usw.

PS: Unser @antigrav geht sicher noch in die Tiefe… aber Pan EU ohne OSS klingt sehr heiß

10
user profile
Seller_mnsnKxnZHxQjJ
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe

klingt böse… in Bezug auf Deine Rechnungs- und Bestellmengen… vor allem nutzt Du gemäß Pan EU alle Lagerstätten von Ama… Also hast Du alle europäischen UIDs ? Dann kennt Dein STB die Tragweite…

Glaube nicht das Du Dich Rückwirkend bei OSS anmelden kannst… aber Versuch macht klug… Termin war 1.7

OSS Meldungen erfolgen alle 3Monate… also 1.10 / 1.1 / usw.

PS: Unser @antigrav geht sicher noch in die Tiefe… aber Pan EU ohne OSS klingt sehr heiß

10
Antworten
user profile
Seller_tM6PJEw68MnYF
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe
Dieser Post wurde gelöscht
00
user profile
Seller_tM6PJEw68MnYF
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe
Dieser Post wurde gelöscht
00
Antworten
user profile
Seller_8Kourrx6e1XJJ
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe

Pan EU hat ja erst mal nichts mit OSS zu tun, da nur Verkäufe aus Deutschland in ein EU-Land davon erfasst sind. Innergemeinschaftliche Verbringungen und Verkäufe aus einem anderen Land als Deutschland in die EU werden weitehrin im Versenderland gemeldet. Wie der Rest dir schon mitgeteilt hat, wirst du alle Verkäufe aus DE im jeweiligen Land melden müssen und dich vorher registrieren. Taxdoo macht grundsätzlich z.B. rückwirkende Transaktionserfassungen, wenn du dich beim OSS aber erst fürs nächste Quartal registireren kannst, bringt dir das auch wenig. Mein Tipp (aus eigener, leidvoller Erfahrung): Nimm Steuern ernst und spare daran nicht. Wenn man am Ball bleibt, ist es gar nicht so wild. Aufholen ist viel schlimmer. Viel Erfolg dabei!

20
user profile
Seller_8Kourrx6e1XJJ
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe

Pan EU hat ja erst mal nichts mit OSS zu tun, da nur Verkäufe aus Deutschland in ein EU-Land davon erfasst sind. Innergemeinschaftliche Verbringungen und Verkäufe aus einem anderen Land als Deutschland in die EU werden weitehrin im Versenderland gemeldet. Wie der Rest dir schon mitgeteilt hat, wirst du alle Verkäufe aus DE im jeweiligen Land melden müssen und dich vorher registrieren. Taxdoo macht grundsätzlich z.B. rückwirkende Transaktionserfassungen, wenn du dich beim OSS aber erst fürs nächste Quartal registireren kannst, bringt dir das auch wenig. Mein Tipp (aus eigener, leidvoller Erfahrung): Nimm Steuern ernst und spare daran nicht. Wenn man am Ball bleibt, ist es gar nicht so wild. Aufholen ist viel schlimmer. Viel Erfolg dabei!

20
Antworten
user profile
Seller_mC3VCvRom4lsH
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe
Dieser Post wurde gelöscht
00
user profile
Seller_mC3VCvRom4lsH
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe
Dieser Post wurde gelöscht
00
Antworten
user profile
Seller_Bet9CSktT8aDC
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe

Wieviel Umsatz hast du in dem 3 Q im EU Ausland? Und an wie viele Länder geliefert? Wenn nicht allzuviel würde ich diee Umsätze im 4Q mitmelden… Dann ist schonmal die Steuerschuld weg - Wenn das nicht enorme Sumen sind wird da imo keiner nach krähen…Du hast die Steuer dann zwar um 3 Monate verkürzt aber das sind dan marginale Zuschläge im vergleich zu dem Aufwand sich im schlimmsten Fall jetzt in 27 Ländern registrieren zu lassen und da noch Rückwirkend die Daten zu melden. Um sich dann direkt wieder kostenpflichtig abzumelden…

10
user profile
Seller_Bet9CSktT8aDC
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe

Wieviel Umsatz hast du in dem 3 Q im EU Ausland? Und an wie viele Länder geliefert? Wenn nicht allzuviel würde ich diee Umsätze im 4Q mitmelden… Dann ist schonmal die Steuerschuld weg - Wenn das nicht enorme Sumen sind wird da imo keiner nach krähen…Du hast die Steuer dann zwar um 3 Monate verkürzt aber das sind dan marginale Zuschläge im vergleich zu dem Aufwand sich im schlimmsten Fall jetzt in 27 Ländern registrieren zu lassen und da noch Rückwirkend die Daten zu melden. Um sich dann direkt wieder kostenpflichtig abzumelden…

10
Antworten
user profile
Seller_PQ0vW4B0uG97C
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe

Grundsätzlich können dir nur Steuerberater mit entsprechender int. Erfahrung weiterhelfen, bzw. Dienstleister die auf die Aufarbeitung dieser Probleme spezialisiert sind.

Du kannst bei Taxdoo fragen, oder auch bei https://amazervice.de/#dienstleistungen
(ich habe keine Erfahrungen mit den beiden Firmen, weiß nur dass sie etwas in Richtung “Altlasten aufarbeiten” anbieten.

Verlasse dich NIEMALS auf den Steuerberater. Die geben nur dann halbwegs brauchbare Auskünfte wenn man sie ganz konkret schriftlich nach einem bestimmten Fall fragt.
Sie kümmern sich NICHT selbstständig um Änderungen in der Gesetzeslage, und informieren nicht proaktiv was du genau machen musst um rechtssicher handeln zu können.
Und die allermeisten Steuerberater sind VÖLLIG planlos wenn es um die internationale USt. geht.

Beim OSS musste ich meinem Steuerberater quasi sagen was zu tun ist, etwa welche Konten er anlegen muss um nationale Lieferungen von Fernabsätzen verlässlich unterscheiden zu können. Und ich habe die Lieferländer vorher schon soweit als möglich reduziert, Amazon ist streng auf AT und DE beschränkt, bis alles mit OSS etc. wieder verlässlich läuft.

Und “Haftung” kann man sowieso vergessen, Steuerberater schieben sämtliche Verantwortung zum Kunden.

Wie oben geschrieben: Es gibt Firmen die soetwas aufwarbeiten, die haben dann Steuerberater in diversen Ländern, es wird sicher einige 1000 EUR kosten, aber das Problem wird sich wohl lösen lassen.

00
user profile
Seller_PQ0vW4B0uG97C
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe

Grundsätzlich können dir nur Steuerberater mit entsprechender int. Erfahrung weiterhelfen, bzw. Dienstleister die auf die Aufarbeitung dieser Probleme spezialisiert sind.

Du kannst bei Taxdoo fragen, oder auch bei https://amazervice.de/#dienstleistungen
(ich habe keine Erfahrungen mit den beiden Firmen, weiß nur dass sie etwas in Richtung “Altlasten aufarbeiten” anbieten.

Verlasse dich NIEMALS auf den Steuerberater. Die geben nur dann halbwegs brauchbare Auskünfte wenn man sie ganz konkret schriftlich nach einem bestimmten Fall fragt.
Sie kümmern sich NICHT selbstständig um Änderungen in der Gesetzeslage, und informieren nicht proaktiv was du genau machen musst um rechtssicher handeln zu können.
Und die allermeisten Steuerberater sind VÖLLIG planlos wenn es um die internationale USt. geht.

Beim OSS musste ich meinem Steuerberater quasi sagen was zu tun ist, etwa welche Konten er anlegen muss um nationale Lieferungen von Fernabsätzen verlässlich unterscheiden zu können. Und ich habe die Lieferländer vorher schon soweit als möglich reduziert, Amazon ist streng auf AT und DE beschränkt, bis alles mit OSS etc. wieder verlässlich läuft.

Und “Haftung” kann man sowieso vergessen, Steuerberater schieben sämtliche Verantwortung zum Kunden.

Wie oben geschrieben: Es gibt Firmen die soetwas aufwarbeiten, die haben dann Steuerberater in diversen Ländern, es wird sicher einige 1000 EUR kosten, aber das Problem wird sich wohl lösen lassen.

00
Antworten
user profile
Seller_XJV8qz8ct9Tja
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe

Da OSS eine neue Regelung ist, könnte ich mir vorstellen, dass es kein großes Problem ist, wenn du dich baldmöglichst anmeldest und die bisher fälligen Steuern mit in die 1. OSS-Meldung packst. Hauptsache du zahlst sie. Im schlimmsten Fall wirst du bei einer Betriebsprüfung dann dafür gerügt, aber was soll sonst groß passieren. Und nicht vergessen, den Steuerberater zu wechseln; seit OSS sind die Online-Dienste dafür ja wie Pilze aus dem Boden geschossen und mit etwas Recherche findest du bestimmt einen der etwas taugt. Der kann dich dann auch wegen der OSS-Verspätung beraten; lass dir nur nicht gleich eine Registrierung in allen Ländern aufdrängen. Oft haben größere Finanzämter auch ein ‘Zimmer 100’(nur ein Beispiel), wo man Verfahrensfragen stellen kann, ohne seine Firma nennen zu müssen. So wie dein StB. es scheinbar vergeigt hat, solltest du auch ‘panische’ Forumsratschläge mit Argwohn betrachten…

10
user profile
Seller_XJV8qz8ct9Tja
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe

Da OSS eine neue Regelung ist, könnte ich mir vorstellen, dass es kein großes Problem ist, wenn du dich baldmöglichst anmeldest und die bisher fälligen Steuern mit in die 1. OSS-Meldung packst. Hauptsache du zahlst sie. Im schlimmsten Fall wirst du bei einer Betriebsprüfung dann dafür gerügt, aber was soll sonst groß passieren. Und nicht vergessen, den Steuerberater zu wechseln; seit OSS sind die Online-Dienste dafür ja wie Pilze aus dem Boden geschossen und mit etwas Recherche findest du bestimmt einen der etwas taugt. Der kann dich dann auch wegen der OSS-Verspätung beraten; lass dir nur nicht gleich eine Registrierung in allen Ländern aufdrängen. Oft haben größere Finanzämter auch ein ‘Zimmer 100’(nur ein Beispiel), wo man Verfahrensfragen stellen kann, ohne seine Firma nennen zu müssen. So wie dein StB. es scheinbar vergeigt hat, solltest du auch ‘panische’ Forumsratschläge mit Argwohn betrachten…

10
Antworten
user profile
Seller_ExvfkEx76Heq8
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe

Ist doch kein Problem.

Rechnungskorrektur für Q3 und Q4 durchführen da sowieso falsche Steuersätze vermutlich ausgewiesen worden sind.

Neue Rechnung mit den richtigen Steuersätzen erstellen und in der nächsten OSS-Meldung nachreichen.
Das Finanzamt ist nicht so schlimm wie manche denken sofern man den Fehler selber erkennt und behebt.

10
user profile
Seller_ExvfkEx76Heq8
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe

Ist doch kein Problem.

Rechnungskorrektur für Q3 und Q4 durchführen da sowieso falsche Steuersätze vermutlich ausgewiesen worden sind.

Neue Rechnung mit den richtigen Steuersätzen erstellen und in der nächsten OSS-Meldung nachreichen.
Das Finanzamt ist nicht so schlimm wie manche denken sofern man den Fehler selber erkennt und behebt.

10
Antworten
user profile
Seller_ju55MD6DQFegn
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe

Man Man Man… Pan EU und nur in 2 Staaten steuerlich registriert? und noch OSS verpennt und auf Steuerberater schiebst du die Schuld ? :slight_smile: Er macht nur die Buchhaltung fertig, vergiss das mit Steuerberatung… gibt es nicht. ich würde schon anfangen die Sachen zu packen.
schade das es überhaupt solche Verkäufer gibt - wie lässt man nur euch zum Verkauf zu, bevor die steuerliche Angelegenheiten geklärt und erledigt sind? :unamused:
PAN EU - heißt in mind. 4 EU Länder - IT/FR/ES/DE ( + SE ist aber noch nicht bindend) muss du dich registrieren und es ist egal ob du Lieferschwelle überschritten hast oder nicht.
sobald du aber die 10k geknackt hast, heißt es automatisch du bist ab sofort verpflichtet an OSS teilzunehmen und die Rechnungen muss du dann ab sofort korrekt schreiben - und zwar mit den MwSt Sätzen des Lieferlandes und ab dann muss du lernen die Umsätze zu trennen - oder dein STeuerberater - aber doppelt ist halt immer besser!

  1. Verbindung - die Umsätze innerhalb des Landes - dort bist du VERPFLICHTET sich steuerlich zu registrieren und DORT die MWST abzuführen
  2. Verbindungen EU-EU wie z.B. IT-FR, dann schreibst du auch MwST von FR in die Rechnung rein, aber führst du hier in DE beim Zentralfinanzamt ab - quartalsweise - also achte darauf, dass du genug Kohle hast.
  3. die normale Umsätze - b2b + b2c + ausfuhr - meldest du hier in D an und führst du hier MwSt ab.
    MFG

PS: ja und wenn du im Jahr 2020 die 10k geknackt hast - dann bist du rückwirkend an der Reihe.
Schönen Abend!

10
user profile
Seller_ju55MD6DQFegn
In Antwort auf: Post von: Seller_PffvcxyLRLORe

Man Man Man… Pan EU und nur in 2 Staaten steuerlich registriert? und noch OSS verpennt und auf Steuerberater schiebst du die Schuld ? :slight_smile: Er macht nur die Buchhaltung fertig, vergiss das mit Steuerberatung… gibt es nicht. ich würde schon anfangen die Sachen zu packen.
schade das es überhaupt solche Verkäufer gibt - wie lässt man nur euch zum Verkauf zu, bevor die steuerliche Angelegenheiten geklärt und erledigt sind? :unamused:
PAN EU - heißt in mind. 4 EU Länder - IT/FR/ES/DE ( + SE ist aber noch nicht bindend) muss du dich registrieren und es ist egal ob du Lieferschwelle überschritten hast oder nicht.
sobald du aber die 10k geknackt hast, heißt es automatisch du bist ab sofort verpflichtet an OSS teilzunehmen und die Rechnungen muss du dann ab sofort korrekt schreiben - und zwar mit den MwSt Sätzen des Lieferlandes und ab dann muss du lernen die Umsätze zu trennen - oder dein STeuerberater - aber doppelt ist halt immer besser!

  1. Verbindung - die Umsätze innerhalb des Landes - dort bist du VERPFLICHTET sich steuerlich zu registrieren und DORT die MWST abzuführen
  2. Verbindungen EU-EU wie z.B. IT-FR, dann schreibst du auch MwST von FR in die Rechnung rein, aber führst du hier in DE beim Zentralfinanzamt ab - quartalsweise - also achte darauf, dass du genug Kohle hast.
  3. die normale Umsätze - b2b + b2c + ausfuhr - meldest du hier in D an und führst du hier MwSt ab.
    MFG

PS: ja und wenn du im Jahr 2020 die 10k geknackt hast - dann bist du rückwirkend an der Reihe.
Schönen Abend!

10
Antworten