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Seller_t0YgUyWuCDqq7

Rücksendung - Kunde will aufgebautes Legoset retournieren

Hallo,

ich habe einen etwas kuriosen Fall, der mir so auch noch nie passiert ist. Kurz: ich verkaufe Sammlerware (ausgelaufene Legosets) und habe jetzt einen Kunden, der sich für 260€ ein Set gekauft hat, es geöffnet und aufgebaut hat, und jetzt “unzufrieden” mit dem Ergebnis ist. Jetzt hat er einen Rücksendeantrag gestellt. Ich bin gerade etwas ratlos, das Produkt hat 4000 Teile, alleine die Prüfung der Teile dürfte den Kaufpreis um Einges übersteigen.

Muss man da wirklich den Kaufpreis erstatten? Im Prinzip ist das so 75% Wertverlust schätze ich grob, von dem Aufwand das Zeugs irgendwie noch loszuwerden mal abgesehen. Das fände ich jetzt schon Hammer, dann kann man in Zukunft ja bei Amazon Legosets bestellen, aufbauen und wieder zurückschicken. Vorteil: keine Kosten mehr für Lego und hat weniger Staubfänger in der Wohnung.

Spaß beiseite, bin für gute Infos dankbar

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Seller_t0YgUyWuCDqq7

Rücksendung - Kunde will aufgebautes Legoset retournieren

Hallo,

ich habe einen etwas kuriosen Fall, der mir so auch noch nie passiert ist. Kurz: ich verkaufe Sammlerware (ausgelaufene Legosets) und habe jetzt einen Kunden, der sich für 260€ ein Set gekauft hat, es geöffnet und aufgebaut hat, und jetzt “unzufrieden” mit dem Ergebnis ist. Jetzt hat er einen Rücksendeantrag gestellt. Ich bin gerade etwas ratlos, das Produkt hat 4000 Teile, alleine die Prüfung der Teile dürfte den Kaufpreis um Einges übersteigen.

Muss man da wirklich den Kaufpreis erstatten? Im Prinzip ist das so 75% Wertverlust schätze ich grob, von dem Aufwand das Zeugs irgendwie noch loszuwerden mal abgesehen. Das fände ich jetzt schon Hammer, dann kann man in Zukunft ja bei Amazon Legosets bestellen, aufbauen und wieder zurückschicken. Vorteil: keine Kosten mehr für Lego und hat weniger Staubfänger in der Wohnung.

Spaß beiseite, bin für gute Infos dankbar

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Seller_dvnbUQTTpt45n
In Antwort auf: Post von: Seller_t0YgUyWuCDqq7

Ich würde das nicht zurück nehmen:
Nicht mehr im ursprünglichen Zustand, nicht mehr verkaufsfähig, …

50
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Seller_Gidl84uvety7e
In Antwort auf: Post von: Seller_t0YgUyWuCDqq7

Moin,
Entscheidend wäre: wann der Kunde den Artikel gekauft hat und was Du in Deinen AGBs stehen hast.
Grundsätzlich können die Kunden die Ware im Onlinehandel selbstverständlich nach Prüfung zurücksenden.
Ob die “Prüfung” einen “Aufbau” beinhaltet kann Dir nur ein Richter sagen.

50
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Seller_NVMsdMqLuh0Yx
In Antwort auf: Post von: Seller_t0YgUyWuCDqq7

Sind da nicht noch diese Klappdeckel wo man dann hinter Folie verpackt den Inhalt sehen kann?
Das sehe ich als Prüfung < wie im Laden >.
Dort kann ich mir den 1020920290 Teile Todesstern auch nicht aus der Packung nehmen und aufbauen.

Aber wie das bei Amazon ist?!
DU kannst ja mal einen “ähnlichen” Fall an den VKS melden und erfragen, wie das nun am besten zu handhaben ist.

Meows

20
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Seller_dKGV7iFkpPRAH
In Antwort auf: Post von: Seller_t0YgUyWuCDqq7

Im Grunde genommen hast du deine Frage doch bereits selbst beantwortet.

Den Rücksendeantrag würde ich genehmigigen (zumindest bevor Amazon daraus einen genehmigten A-Z macht) und den Kunden darauf hinweisen, dass du für die Ingebrauchnahme (für die ich persönlich den Aufbau halte) einen Wertverlust gem. Widerrufsrecht in Abzug bringst. (Weise den Kunden darauf hin, dass der Wertverlust vom Zustand und der Vollständligkeit der zurückgesandten Ware abhängig ist. ich würde nur einen ungefähren Wertverlust nennen, konkret erst nach Erhalt der Rücksendung benennen. Der Zustand der zurückgesandten Ware sollte fotografiert werden.)

Zusätzlich würde ich den Kunden auf Amazons Rückgaberichtlinien hinsichtlich Verpackung etc. im Rückgaberecht hinweisen.

Je nachdem wann der Kunde gekauft und widerrufen hat, mußt du prüfen, welche Kosten du erstatten musst und welche nicht. Da der Kaufpreis >40 EUR, musst du die Rücksendekosten auf jeden Fall erstatten bzw. übernehmen.

Insofern würde ich mir über legen, ob ggf. nicht sogar 50% Wertverlust anzusetzen wären. Das ist aber nur meine Idee, wenn ich daran denke, was für ein Aufwand damit verbunden ist, die zurückgesandte Ware zu prüfen und wiederverkaufbar zu machen.

50
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Seller_6IHgwasxcNv4L
In Antwort auf: Post von: Seller_t0YgUyWuCDqq7

Weil es hier schon wieder ziemlich wild zugeht: Worüber reden wir hier nun eigentlich?!

a) wirksamer Widerruf => mit den Zähnen knirschen, Fäuste in den Taschen ballen, im Keller heulen … und vollständig erstatten
b) simpler Rücksendeantrag => was man mit einem ANTRAG eben so macht … zustimmen oder ablehnen

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Seller_FCr3chEhcM4Oe
In Antwort auf: Post von: Seller_t0YgUyWuCDqq7

Es heisst “Prüfung wie im Ladengeschäft üblich”. Und ich glaube nicht, das ein Kunde sich mit 4000 Teilen in den Laden setzt und das Teil erstmal aufbaut, um es zu prüfen. Ausserdem hast Du es neu verkauft und nun ist es bespielt.

Mann Mann Mann was gibt es für Hardcore Idioten !

30
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Seller_I8GXsEPWM05Dx
In Antwort auf: Post von: Seller_t0YgUyWuCDqq7

Gesetze hin oder her, genau wie die immer gleichen, nervigen Diskussionen hier: Am Ende Entscheidest du, wie du darauf reagierst. Und falls amazon damit nicht einverstanden ist, werden sie sich schon einmischen.

Ich würde aus Prinzip schon die Rücknahme ablehnen. Solchen Kunden braucht niemand und man darf dem nicht noch Vorschub leisten.

40
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Seller_ZP7oFbhMu3asm
In Antwort auf: Post von: Seller_t0YgUyWuCDqq7

die Gesetze sind Schall und Rauch, Versiegelte Ware nicht öffnen, nur prüfen wie im Laden… alles quatsch, wir haben schon Prozesse verloren mit zurückgesendeter benutzter Unterwäsche mit aufgebrochener Versiegelung, wo der Richter gesagt hat, es gäbe eine Markt für gebrauchte Unterwäsche und wir könnten sie ja desinfizieren und wieder verkaufen. Bei einem anderen Prozess hat der Kunde vorsätzlich falsche Adressdaten angegeben, Amazon hat natürlich erstattet (war Speditionsware, mal schnell 150 EUR abgeschafft), haben wir auch verloren, die AGB von Amazon gelten nicht für uns und der Kunde konnte ja nicht wissen, dass er alles richtig angeben müsste (original Urteilsbegründung). Der einzige Weg der erfolgversprechend ist, ist die Geltendmachung eines Wertverlust, das geht oft gerichtlich durch…

80
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Seller_t0YgUyWuCDqq7
In Antwort auf: Post von: Seller_t0YgUyWuCDqq7

Ok, Amazon zwingt uns, den Schrotthaufen zurückzunehmen. Wobei das natürlich jammern auf hohem Niveau ist. Ich kann mir schon vorstellen, dass das noch harmlos gegen Unterwäscheversand ect. ist.

10
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Seller_c7QtcG63vRmpK
In Antwort auf: Post von: Seller_t0YgUyWuCDqq7

tja, ein leidiges Thema mit dem ÜBER Testen.
Die Rechtslage ist leider so, dass du im Grunde genommen erstatten musst, denn die “Ware” wurde oder wird zurückgesendet. Die gekaufte Ware besteht eben aus tausenden Steinen, die egal wie auch retourniert werden dürfen.

Nun kommt das Aber: im Zustand des Versendens war die Ware sortiert - Rücksendung nach Aufbau gewiss durcheinander - du erhälst also Ware nicht wie versendet und kannst einen Abzug vornehmen.

Die Frage wieviel darfst du abziehen - ebenso leidig aber rechtlich relevant. Wenn dein Arbeitsaufwand zum neu sortieren und neu verpacken über die Maßen hoch ist, kannst du diesen dagegen setzen.
Punkt 2: Wertverlust durch diese Rücksendung - auch der findet natürlich Berücksichtigung. Ist die Verpackung nicht mehr original und kann nicht mehr so wie ursprünglich angeboten werden, hats du auch hier einen Wertverlust, den du abziehen kannst von der Erstattung.

Wenn die Verpackung die einzelnen Legosteine mit Klarsichtfolien versiegelt hatte - nach Formen und Farben sortiert, konnte der Kunde die Steine alle sehen - Das Ergebnis mit Sicherheit aufgebaut auf irgendeinem Bild der Verpackung - damit könnte er nicht retournieren, nur weil er mit dem Ergebnis nicht zufrieden war.Hat er dennoch übertestet, mehr als im Ladengeschäft möglich wäre, kann man Die Retoure verweigern, aber auch nur dann, wenn diese Artikel grundsätzlich quasi verschweist und versiegelt ausgeliefert werden. Ein Neukunde würde die Ware so nicht kaufen - also hat das Übertesten zur UNverkäuflichkeit der Ware geführt und er muss, will er dennoch retournieren, für den Verkaufswert dennoch aufkommen.

ABER es gibt ja Gerichte, die einem Kunden den Rückversand einer 3 Wochen getesteten Matraze erlauben - igitt, gell - kommt im Streitfall also immer auf den Richter an.

Ich hatte mal Swarovski Perlen und Kristalle sortiert in Boxen nach Größe und Farben verkauft. Als Set zum Ketten fertigen, dazu in einem Schacht Perldraht und Verschlüsse.
Habe den Bettel dann vom Kunde zurückbekommen, alle Perlen durcheinander in eine Tüte gepackt, die Sortbox lag leer im Karton - Verschlüsse und Teil Draht in einer extra Tüte - Lieder ohne Worte

Hier habe ich nichts zurückerstattet, denn kein Mensch kann verlangen, dass sich der Händler hinstellt und zig Tausend Perlen zählt und neu gruppiert. Da der Kunde auch die erneuten Rücksendekosten nicht zahlen wollte, habe ich ihm den Schlamassel unfrei zugesendet. Die daruffolgenden üblen Bewertungen im Netz habe ich entfernen lassen. Kunde drohte mit Allem was möglich ist, aber nach 2 Wochen Auskotzen gab er Ruhe.

Auch Amazon wird in solch einem Fall nicht zugunsten des Kunden entscheiden. Denn wertlos gewordene Ware muss keiner zurücknehmen.

LG
Bigi

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Seller_t0YgUyWuCDqq7

Rücksendung - Kunde will aufgebautes Legoset retournieren

Hallo,

ich habe einen etwas kuriosen Fall, der mir so auch noch nie passiert ist. Kurz: ich verkaufe Sammlerware (ausgelaufene Legosets) und habe jetzt einen Kunden, der sich für 260€ ein Set gekauft hat, es geöffnet und aufgebaut hat, und jetzt “unzufrieden” mit dem Ergebnis ist. Jetzt hat er einen Rücksendeantrag gestellt. Ich bin gerade etwas ratlos, das Produkt hat 4000 Teile, alleine die Prüfung der Teile dürfte den Kaufpreis um Einges übersteigen.

Muss man da wirklich den Kaufpreis erstatten? Im Prinzip ist das so 75% Wertverlust schätze ich grob, von dem Aufwand das Zeugs irgendwie noch loszuwerden mal abgesehen. Das fände ich jetzt schon Hammer, dann kann man in Zukunft ja bei Amazon Legosets bestellen, aufbauen und wieder zurückschicken. Vorteil: keine Kosten mehr für Lego und hat weniger Staubfänger in der Wohnung.

Spaß beiseite, bin für gute Infos dankbar

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Seller_t0YgUyWuCDqq7

Rücksendung - Kunde will aufgebautes Legoset retournieren

Hallo,

ich habe einen etwas kuriosen Fall, der mir so auch noch nie passiert ist. Kurz: ich verkaufe Sammlerware (ausgelaufene Legosets) und habe jetzt einen Kunden, der sich für 260€ ein Set gekauft hat, es geöffnet und aufgebaut hat, und jetzt “unzufrieden” mit dem Ergebnis ist. Jetzt hat er einen Rücksendeantrag gestellt. Ich bin gerade etwas ratlos, das Produkt hat 4000 Teile, alleine die Prüfung der Teile dürfte den Kaufpreis um Einges übersteigen.

Muss man da wirklich den Kaufpreis erstatten? Im Prinzip ist das so 75% Wertverlust schätze ich grob, von dem Aufwand das Zeugs irgendwie noch loszuwerden mal abgesehen. Das fände ich jetzt schon Hammer, dann kann man in Zukunft ja bei Amazon Legosets bestellen, aufbauen und wieder zurückschicken. Vorteil: keine Kosten mehr für Lego und hat weniger Staubfänger in der Wohnung.

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Rücksendung - Kunde will aufgebautes Legoset retournieren

von Seller_t0YgUyWuCDqq7

Hallo,

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Muss man da wirklich den Kaufpreis erstatten? Im Prinzip ist das so 75% Wertverlust schätze ich grob, von dem Aufwand das Zeugs irgendwie noch loszuwerden mal abgesehen. Das fände ich jetzt schon Hammer, dann kann man in Zukunft ja bei Amazon Legosets bestellen, aufbauen und wieder zurückschicken. Vorteil: keine Kosten mehr für Lego und hat weniger Staubfänger in der Wohnung.

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Seller_dvnbUQTTpt45n
In Antwort auf: Post von: Seller_t0YgUyWuCDqq7

Ich würde das nicht zurück nehmen:
Nicht mehr im ursprünglichen Zustand, nicht mehr verkaufsfähig, …

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Seller_Gidl84uvety7e
In Antwort auf: Post von: Seller_t0YgUyWuCDqq7

Moin,
Entscheidend wäre: wann der Kunde den Artikel gekauft hat und was Du in Deinen AGBs stehen hast.
Grundsätzlich können die Kunden die Ware im Onlinehandel selbstverständlich nach Prüfung zurücksenden.
Ob die “Prüfung” einen “Aufbau” beinhaltet kann Dir nur ein Richter sagen.

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Sind da nicht noch diese Klappdeckel wo man dann hinter Folie verpackt den Inhalt sehen kann?
Das sehe ich als Prüfung < wie im Laden >.
Dort kann ich mir den 1020920290 Teile Todesstern auch nicht aus der Packung nehmen und aufbauen.

Aber wie das bei Amazon ist?!
DU kannst ja mal einen “ähnlichen” Fall an den VKS melden und erfragen, wie das nun am besten zu handhaben ist.

Meows

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In Antwort auf: Post von: Seller_t0YgUyWuCDqq7

Im Grunde genommen hast du deine Frage doch bereits selbst beantwortet.

Den Rücksendeantrag würde ich genehmigigen (zumindest bevor Amazon daraus einen genehmigten A-Z macht) und den Kunden darauf hinweisen, dass du für die Ingebrauchnahme (für die ich persönlich den Aufbau halte) einen Wertverlust gem. Widerrufsrecht in Abzug bringst. (Weise den Kunden darauf hin, dass der Wertverlust vom Zustand und der Vollständligkeit der zurückgesandten Ware abhängig ist. ich würde nur einen ungefähren Wertverlust nennen, konkret erst nach Erhalt der Rücksendung benennen. Der Zustand der zurückgesandten Ware sollte fotografiert werden.)

Zusätzlich würde ich den Kunden auf Amazons Rückgaberichtlinien hinsichtlich Verpackung etc. im Rückgaberecht hinweisen.

Je nachdem wann der Kunde gekauft und widerrufen hat, mußt du prüfen, welche Kosten du erstatten musst und welche nicht. Da der Kaufpreis >40 EUR, musst du die Rücksendekosten auf jeden Fall erstatten bzw. übernehmen.

Insofern würde ich mir über legen, ob ggf. nicht sogar 50% Wertverlust anzusetzen wären. Das ist aber nur meine Idee, wenn ich daran denke, was für ein Aufwand damit verbunden ist, die zurückgesandte Ware zu prüfen und wiederverkaufbar zu machen.

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Seller_6IHgwasxcNv4L
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Weil es hier schon wieder ziemlich wild zugeht: Worüber reden wir hier nun eigentlich?!

a) wirksamer Widerruf => mit den Zähnen knirschen, Fäuste in den Taschen ballen, im Keller heulen … und vollständig erstatten
b) simpler Rücksendeantrag => was man mit einem ANTRAG eben so macht … zustimmen oder ablehnen

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Seller_FCr3chEhcM4Oe
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Es heisst “Prüfung wie im Ladengeschäft üblich”. Und ich glaube nicht, das ein Kunde sich mit 4000 Teilen in den Laden setzt und das Teil erstmal aufbaut, um es zu prüfen. Ausserdem hast Du es neu verkauft und nun ist es bespielt.

Mann Mann Mann was gibt es für Hardcore Idioten !

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Gesetze hin oder her, genau wie die immer gleichen, nervigen Diskussionen hier: Am Ende Entscheidest du, wie du darauf reagierst. Und falls amazon damit nicht einverstanden ist, werden sie sich schon einmischen.

Ich würde aus Prinzip schon die Rücknahme ablehnen. Solchen Kunden braucht niemand und man darf dem nicht noch Vorschub leisten.

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die Gesetze sind Schall und Rauch, Versiegelte Ware nicht öffnen, nur prüfen wie im Laden… alles quatsch, wir haben schon Prozesse verloren mit zurückgesendeter benutzter Unterwäsche mit aufgebrochener Versiegelung, wo der Richter gesagt hat, es gäbe eine Markt für gebrauchte Unterwäsche und wir könnten sie ja desinfizieren und wieder verkaufen. Bei einem anderen Prozess hat der Kunde vorsätzlich falsche Adressdaten angegeben, Amazon hat natürlich erstattet (war Speditionsware, mal schnell 150 EUR abgeschafft), haben wir auch verloren, die AGB von Amazon gelten nicht für uns und der Kunde konnte ja nicht wissen, dass er alles richtig angeben müsste (original Urteilsbegründung). Der einzige Weg der erfolgversprechend ist, ist die Geltendmachung eines Wertverlust, das geht oft gerichtlich durch…

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Seller_t0YgUyWuCDqq7
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Ok, Amazon zwingt uns, den Schrotthaufen zurückzunehmen. Wobei das natürlich jammern auf hohem Niveau ist. Ich kann mir schon vorstellen, dass das noch harmlos gegen Unterwäscheversand ect. ist.

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tja, ein leidiges Thema mit dem ÜBER Testen.
Die Rechtslage ist leider so, dass du im Grunde genommen erstatten musst, denn die “Ware” wurde oder wird zurückgesendet. Die gekaufte Ware besteht eben aus tausenden Steinen, die egal wie auch retourniert werden dürfen.

Nun kommt das Aber: im Zustand des Versendens war die Ware sortiert - Rücksendung nach Aufbau gewiss durcheinander - du erhälst also Ware nicht wie versendet und kannst einen Abzug vornehmen.

Die Frage wieviel darfst du abziehen - ebenso leidig aber rechtlich relevant. Wenn dein Arbeitsaufwand zum neu sortieren und neu verpacken über die Maßen hoch ist, kannst du diesen dagegen setzen.
Punkt 2: Wertverlust durch diese Rücksendung - auch der findet natürlich Berücksichtigung. Ist die Verpackung nicht mehr original und kann nicht mehr so wie ursprünglich angeboten werden, hats du auch hier einen Wertverlust, den du abziehen kannst von der Erstattung.

Wenn die Verpackung die einzelnen Legosteine mit Klarsichtfolien versiegelt hatte - nach Formen und Farben sortiert, konnte der Kunde die Steine alle sehen - Das Ergebnis mit Sicherheit aufgebaut auf irgendeinem Bild der Verpackung - damit könnte er nicht retournieren, nur weil er mit dem Ergebnis nicht zufrieden war.Hat er dennoch übertestet, mehr als im Ladengeschäft möglich wäre, kann man Die Retoure verweigern, aber auch nur dann, wenn diese Artikel grundsätzlich quasi verschweist und versiegelt ausgeliefert werden. Ein Neukunde würde die Ware so nicht kaufen - also hat das Übertesten zur UNverkäuflichkeit der Ware geführt und er muss, will er dennoch retournieren, für den Verkaufswert dennoch aufkommen.

ABER es gibt ja Gerichte, die einem Kunden den Rückversand einer 3 Wochen getesteten Matraze erlauben - igitt, gell - kommt im Streitfall also immer auf den Richter an.

Ich hatte mal Swarovski Perlen und Kristalle sortiert in Boxen nach Größe und Farben verkauft. Als Set zum Ketten fertigen, dazu in einem Schacht Perldraht und Verschlüsse.
Habe den Bettel dann vom Kunde zurückbekommen, alle Perlen durcheinander in eine Tüte gepackt, die Sortbox lag leer im Karton - Verschlüsse und Teil Draht in einer extra Tüte - Lieder ohne Worte

Hier habe ich nichts zurückerstattet, denn kein Mensch kann verlangen, dass sich der Händler hinstellt und zig Tausend Perlen zählt und neu gruppiert. Da der Kunde auch die erneuten Rücksendekosten nicht zahlen wollte, habe ich ihm den Schlamassel unfrei zugesendet. Die daruffolgenden üblen Bewertungen im Netz habe ich entfernen lassen. Kunde drohte mit Allem was möglich ist, aber nach 2 Wochen Auskotzen gab er Ruhe.

Auch Amazon wird in solch einem Fall nicht zugunsten des Kunden entscheiden. Denn wertlos gewordene Ware muss keiner zurücknehmen.

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Seller_dvnbUQTTpt45n
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Ich würde das nicht zurück nehmen:
Nicht mehr im ursprünglichen Zustand, nicht mehr verkaufsfähig, …

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Ich würde das nicht zurück nehmen:
Nicht mehr im ursprünglichen Zustand, nicht mehr verkaufsfähig, …

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Seller_Gidl84uvety7e
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Moin,
Entscheidend wäre: wann der Kunde den Artikel gekauft hat und was Du in Deinen AGBs stehen hast.
Grundsätzlich können die Kunden die Ware im Onlinehandel selbstverständlich nach Prüfung zurücksenden.
Ob die “Prüfung” einen “Aufbau” beinhaltet kann Dir nur ein Richter sagen.

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Moin,
Entscheidend wäre: wann der Kunde den Artikel gekauft hat und was Du in Deinen AGBs stehen hast.
Grundsätzlich können die Kunden die Ware im Onlinehandel selbstverständlich nach Prüfung zurücksenden.
Ob die “Prüfung” einen “Aufbau” beinhaltet kann Dir nur ein Richter sagen.

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Sind da nicht noch diese Klappdeckel wo man dann hinter Folie verpackt den Inhalt sehen kann?
Das sehe ich als Prüfung < wie im Laden >.
Dort kann ich mir den 1020920290 Teile Todesstern auch nicht aus der Packung nehmen und aufbauen.

Aber wie das bei Amazon ist?!
DU kannst ja mal einen “ähnlichen” Fall an den VKS melden und erfragen, wie das nun am besten zu handhaben ist.

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Sind da nicht noch diese Klappdeckel wo man dann hinter Folie verpackt den Inhalt sehen kann?
Das sehe ich als Prüfung < wie im Laden >.
Dort kann ich mir den 1020920290 Teile Todesstern auch nicht aus der Packung nehmen und aufbauen.

Aber wie das bei Amazon ist?!
DU kannst ja mal einen “ähnlichen” Fall an den VKS melden und erfragen, wie das nun am besten zu handhaben ist.

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Im Grunde genommen hast du deine Frage doch bereits selbst beantwortet.

Den Rücksendeantrag würde ich genehmigigen (zumindest bevor Amazon daraus einen genehmigten A-Z macht) und den Kunden darauf hinweisen, dass du für die Ingebrauchnahme (für die ich persönlich den Aufbau halte) einen Wertverlust gem. Widerrufsrecht in Abzug bringst. (Weise den Kunden darauf hin, dass der Wertverlust vom Zustand und der Vollständligkeit der zurückgesandten Ware abhängig ist. ich würde nur einen ungefähren Wertverlust nennen, konkret erst nach Erhalt der Rücksendung benennen. Der Zustand der zurückgesandten Ware sollte fotografiert werden.)

Zusätzlich würde ich den Kunden auf Amazons Rückgaberichtlinien hinsichtlich Verpackung etc. im Rückgaberecht hinweisen.

Je nachdem wann der Kunde gekauft und widerrufen hat, mußt du prüfen, welche Kosten du erstatten musst und welche nicht. Da der Kaufpreis >40 EUR, musst du die Rücksendekosten auf jeden Fall erstatten bzw. übernehmen.

Insofern würde ich mir über legen, ob ggf. nicht sogar 50% Wertverlust anzusetzen wären. Das ist aber nur meine Idee, wenn ich daran denke, was für ein Aufwand damit verbunden ist, die zurückgesandte Ware zu prüfen und wiederverkaufbar zu machen.

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Im Grunde genommen hast du deine Frage doch bereits selbst beantwortet.

Den Rücksendeantrag würde ich genehmigigen (zumindest bevor Amazon daraus einen genehmigten A-Z macht) und den Kunden darauf hinweisen, dass du für die Ingebrauchnahme (für die ich persönlich den Aufbau halte) einen Wertverlust gem. Widerrufsrecht in Abzug bringst. (Weise den Kunden darauf hin, dass der Wertverlust vom Zustand und der Vollständligkeit der zurückgesandten Ware abhängig ist. ich würde nur einen ungefähren Wertverlust nennen, konkret erst nach Erhalt der Rücksendung benennen. Der Zustand der zurückgesandten Ware sollte fotografiert werden.)

Zusätzlich würde ich den Kunden auf Amazons Rückgaberichtlinien hinsichtlich Verpackung etc. im Rückgaberecht hinweisen.

Je nachdem wann der Kunde gekauft und widerrufen hat, mußt du prüfen, welche Kosten du erstatten musst und welche nicht. Da der Kaufpreis >40 EUR, musst du die Rücksendekosten auf jeden Fall erstatten bzw. übernehmen.

Insofern würde ich mir über legen, ob ggf. nicht sogar 50% Wertverlust anzusetzen wären. Das ist aber nur meine Idee, wenn ich daran denke, was für ein Aufwand damit verbunden ist, die zurückgesandte Ware zu prüfen und wiederverkaufbar zu machen.

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Weil es hier schon wieder ziemlich wild zugeht: Worüber reden wir hier nun eigentlich?!

a) wirksamer Widerruf => mit den Zähnen knirschen, Fäuste in den Taschen ballen, im Keller heulen … und vollständig erstatten
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Weil es hier schon wieder ziemlich wild zugeht: Worüber reden wir hier nun eigentlich?!

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b) simpler Rücksendeantrag => was man mit einem ANTRAG eben so macht … zustimmen oder ablehnen

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Es heisst “Prüfung wie im Ladengeschäft üblich”. Und ich glaube nicht, das ein Kunde sich mit 4000 Teilen in den Laden setzt und das Teil erstmal aufbaut, um es zu prüfen. Ausserdem hast Du es neu verkauft und nun ist es bespielt.

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Es heisst “Prüfung wie im Ladengeschäft üblich”. Und ich glaube nicht, das ein Kunde sich mit 4000 Teilen in den Laden setzt und das Teil erstmal aufbaut, um es zu prüfen. Ausserdem hast Du es neu verkauft und nun ist es bespielt.

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Gesetze hin oder her, genau wie die immer gleichen, nervigen Diskussionen hier: Am Ende Entscheidest du, wie du darauf reagierst. Und falls amazon damit nicht einverstanden ist, werden sie sich schon einmischen.

Ich würde aus Prinzip schon die Rücknahme ablehnen. Solchen Kunden braucht niemand und man darf dem nicht noch Vorschub leisten.

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Gesetze hin oder her, genau wie die immer gleichen, nervigen Diskussionen hier: Am Ende Entscheidest du, wie du darauf reagierst. Und falls amazon damit nicht einverstanden ist, werden sie sich schon einmischen.

Ich würde aus Prinzip schon die Rücknahme ablehnen. Solchen Kunden braucht niemand und man darf dem nicht noch Vorschub leisten.

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die Gesetze sind Schall und Rauch, Versiegelte Ware nicht öffnen, nur prüfen wie im Laden… alles quatsch, wir haben schon Prozesse verloren mit zurückgesendeter benutzter Unterwäsche mit aufgebrochener Versiegelung, wo der Richter gesagt hat, es gäbe eine Markt für gebrauchte Unterwäsche und wir könnten sie ja desinfizieren und wieder verkaufen. Bei einem anderen Prozess hat der Kunde vorsätzlich falsche Adressdaten angegeben, Amazon hat natürlich erstattet (war Speditionsware, mal schnell 150 EUR abgeschafft), haben wir auch verloren, die AGB von Amazon gelten nicht für uns und der Kunde konnte ja nicht wissen, dass er alles richtig angeben müsste (original Urteilsbegründung). Der einzige Weg der erfolgversprechend ist, ist die Geltendmachung eines Wertverlust, das geht oft gerichtlich durch…

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die Gesetze sind Schall und Rauch, Versiegelte Ware nicht öffnen, nur prüfen wie im Laden… alles quatsch, wir haben schon Prozesse verloren mit zurückgesendeter benutzter Unterwäsche mit aufgebrochener Versiegelung, wo der Richter gesagt hat, es gäbe eine Markt für gebrauchte Unterwäsche und wir könnten sie ja desinfizieren und wieder verkaufen. Bei einem anderen Prozess hat der Kunde vorsätzlich falsche Adressdaten angegeben, Amazon hat natürlich erstattet (war Speditionsware, mal schnell 150 EUR abgeschafft), haben wir auch verloren, die AGB von Amazon gelten nicht für uns und der Kunde konnte ja nicht wissen, dass er alles richtig angeben müsste (original Urteilsbegründung). Der einzige Weg der erfolgversprechend ist, ist die Geltendmachung eines Wertverlust, das geht oft gerichtlich durch…

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Ok, Amazon zwingt uns, den Schrotthaufen zurückzunehmen. Wobei das natürlich jammern auf hohem Niveau ist. Ich kann mir schon vorstellen, dass das noch harmlos gegen Unterwäscheversand ect. ist.

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Ok, Amazon zwingt uns, den Schrotthaufen zurückzunehmen. Wobei das natürlich jammern auf hohem Niveau ist. Ich kann mir schon vorstellen, dass das noch harmlos gegen Unterwäscheversand ect. ist.

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tja, ein leidiges Thema mit dem ÜBER Testen.
Die Rechtslage ist leider so, dass du im Grunde genommen erstatten musst, denn die “Ware” wurde oder wird zurückgesendet. Die gekaufte Ware besteht eben aus tausenden Steinen, die egal wie auch retourniert werden dürfen.

Nun kommt das Aber: im Zustand des Versendens war die Ware sortiert - Rücksendung nach Aufbau gewiss durcheinander - du erhälst also Ware nicht wie versendet und kannst einen Abzug vornehmen.

Die Frage wieviel darfst du abziehen - ebenso leidig aber rechtlich relevant. Wenn dein Arbeitsaufwand zum neu sortieren und neu verpacken über die Maßen hoch ist, kannst du diesen dagegen setzen.
Punkt 2: Wertverlust durch diese Rücksendung - auch der findet natürlich Berücksichtigung. Ist die Verpackung nicht mehr original und kann nicht mehr so wie ursprünglich angeboten werden, hats du auch hier einen Wertverlust, den du abziehen kannst von der Erstattung.

Wenn die Verpackung die einzelnen Legosteine mit Klarsichtfolien versiegelt hatte - nach Formen und Farben sortiert, konnte der Kunde die Steine alle sehen - Das Ergebnis mit Sicherheit aufgebaut auf irgendeinem Bild der Verpackung - damit könnte er nicht retournieren, nur weil er mit dem Ergebnis nicht zufrieden war.Hat er dennoch übertestet, mehr als im Ladengeschäft möglich wäre, kann man Die Retoure verweigern, aber auch nur dann, wenn diese Artikel grundsätzlich quasi verschweist und versiegelt ausgeliefert werden. Ein Neukunde würde die Ware so nicht kaufen - also hat das Übertesten zur UNverkäuflichkeit der Ware geführt und er muss, will er dennoch retournieren, für den Verkaufswert dennoch aufkommen.

ABER es gibt ja Gerichte, die einem Kunden den Rückversand einer 3 Wochen getesteten Matraze erlauben - igitt, gell - kommt im Streitfall also immer auf den Richter an.

Ich hatte mal Swarovski Perlen und Kristalle sortiert in Boxen nach Größe und Farben verkauft. Als Set zum Ketten fertigen, dazu in einem Schacht Perldraht und Verschlüsse.
Habe den Bettel dann vom Kunde zurückbekommen, alle Perlen durcheinander in eine Tüte gepackt, die Sortbox lag leer im Karton - Verschlüsse und Teil Draht in einer extra Tüte - Lieder ohne Worte

Hier habe ich nichts zurückerstattet, denn kein Mensch kann verlangen, dass sich der Händler hinstellt und zig Tausend Perlen zählt und neu gruppiert. Da der Kunde auch die erneuten Rücksendekosten nicht zahlen wollte, habe ich ihm den Schlamassel unfrei zugesendet. Die daruffolgenden üblen Bewertungen im Netz habe ich entfernen lassen. Kunde drohte mit Allem was möglich ist, aber nach 2 Wochen Auskotzen gab er Ruhe.

Auch Amazon wird in solch einem Fall nicht zugunsten des Kunden entscheiden. Denn wertlos gewordene Ware muss keiner zurücknehmen.

LG
Bigi

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Seller_c7QtcG63vRmpK
In Antwort auf: Post von: Seller_t0YgUyWuCDqq7

tja, ein leidiges Thema mit dem ÜBER Testen.
Die Rechtslage ist leider so, dass du im Grunde genommen erstatten musst, denn die “Ware” wurde oder wird zurückgesendet. Die gekaufte Ware besteht eben aus tausenden Steinen, die egal wie auch retourniert werden dürfen.

Nun kommt das Aber: im Zustand des Versendens war die Ware sortiert - Rücksendung nach Aufbau gewiss durcheinander - du erhälst also Ware nicht wie versendet und kannst einen Abzug vornehmen.

Die Frage wieviel darfst du abziehen - ebenso leidig aber rechtlich relevant. Wenn dein Arbeitsaufwand zum neu sortieren und neu verpacken über die Maßen hoch ist, kannst du diesen dagegen setzen.
Punkt 2: Wertverlust durch diese Rücksendung - auch der findet natürlich Berücksichtigung. Ist die Verpackung nicht mehr original und kann nicht mehr so wie ursprünglich angeboten werden, hats du auch hier einen Wertverlust, den du abziehen kannst von der Erstattung.

Wenn die Verpackung die einzelnen Legosteine mit Klarsichtfolien versiegelt hatte - nach Formen und Farben sortiert, konnte der Kunde die Steine alle sehen - Das Ergebnis mit Sicherheit aufgebaut auf irgendeinem Bild der Verpackung - damit könnte er nicht retournieren, nur weil er mit dem Ergebnis nicht zufrieden war.Hat er dennoch übertestet, mehr als im Ladengeschäft möglich wäre, kann man Die Retoure verweigern, aber auch nur dann, wenn diese Artikel grundsätzlich quasi verschweist und versiegelt ausgeliefert werden. Ein Neukunde würde die Ware so nicht kaufen - also hat das Übertesten zur UNverkäuflichkeit der Ware geführt und er muss, will er dennoch retournieren, für den Verkaufswert dennoch aufkommen.

ABER es gibt ja Gerichte, die einem Kunden den Rückversand einer 3 Wochen getesteten Matraze erlauben - igitt, gell - kommt im Streitfall also immer auf den Richter an.

Ich hatte mal Swarovski Perlen und Kristalle sortiert in Boxen nach Größe und Farben verkauft. Als Set zum Ketten fertigen, dazu in einem Schacht Perldraht und Verschlüsse.
Habe den Bettel dann vom Kunde zurückbekommen, alle Perlen durcheinander in eine Tüte gepackt, die Sortbox lag leer im Karton - Verschlüsse und Teil Draht in einer extra Tüte - Lieder ohne Worte

Hier habe ich nichts zurückerstattet, denn kein Mensch kann verlangen, dass sich der Händler hinstellt und zig Tausend Perlen zählt und neu gruppiert. Da der Kunde auch die erneuten Rücksendekosten nicht zahlen wollte, habe ich ihm den Schlamassel unfrei zugesendet. Die daruffolgenden üblen Bewertungen im Netz habe ich entfernen lassen. Kunde drohte mit Allem was möglich ist, aber nach 2 Wochen Auskotzen gab er Ruhe.

Auch Amazon wird in solch einem Fall nicht zugunsten des Kunden entscheiden. Denn wertlos gewordene Ware muss keiner zurücknehmen.

LG
Bigi

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