Herstellergarantie
“Nach § 312d Abs. 1 in Verbindung mit Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 EGBGB ist ein Verkäufer verpflichtet, den Verbraucher über das Bestehen einer Garantie und deren Bedingungen zu unterrichten.”
- Werbe ich mit dem Wort “Garantie” - völligensten klar - kann ich abgemahnt werden.
- Gibt es eine Herstellergarantie, dann muss ich die inkl. der damit verbundenen Bedingungen im Angebot ausspielen. Tue ich das nicht kann ich abgemahnt werden.
Wie kann ich in einem Angebot die Herstellergarantie hinterlegen, damit die im Angebot mit ausgespielt wird?
Die Amazon-Verkäuferhilfe weiß es nicht!
Herstellergarantie
“Nach § 312d Abs. 1 in Verbindung mit Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 EGBGB ist ein Verkäufer verpflichtet, den Verbraucher über das Bestehen einer Garantie und deren Bedingungen zu unterrichten.”
- Werbe ich mit dem Wort “Garantie” - völligensten klar - kann ich abgemahnt werden.
- Gibt es eine Herstellergarantie, dann muss ich die inkl. der damit verbundenen Bedingungen im Angebot ausspielen. Tue ich das nicht kann ich abgemahnt werden.
Wie kann ich in einem Angebot die Herstellergarantie hinterlegen, damit die im Angebot mit ausgespielt wird?
Die Amazon-Verkäuferhilfe weiß es nicht!
14 Antworten
Seller_64L2g6b1npkq1
Wenn der Hersteller wirklich eine Garantie anbietet, die ist nämlich freiwillig, dann gibt es dafür bei Produkt bearbeiten ein Feld. Bearbeiten>Weitere Details>Verkäufer-Garantie
Seller_4E940kf5bdEnI
Der TE bezieht sich auf
Danach ist es sowohl abmahnfähig, wenn man die Garantie lediglich erwähnt, als auch, wenn man gar nichts über eine eventuelle Garantie schreibt. Egal was man macht, Abmahnung geht also (fast) immer.
Der IDO hat das entdeckt und hat die ersten Versuchsballons losgelassen.
Eigentlich müsste da z.B. die Elektronik-Branche ziemlich nervös werden.
Seller_64L2g6b1npkq1
Gut aber ein anderes Feld, welches für einen Garantie Text vorgesehen ist, gibt es nicht.
Seller_dKGV7iFkpPRAH
“Der Verkäuferservice kann zu gesetzlichen Regelungen und Anforderungen, mögliche Änderung von Richtlinien bzw. zu Haftungsfragen leider keine Auskunft geben. Sollten Sie unsicher sein, empfehlen wir Ihnen daher einen Rechtsberater zu Rate zu ziehen.” O-Ton VKS heute früh, zwar zu einem anderen Thema. Textbaustein passt aber auch hier.
Seller_PS7LHPT85JRhc
Die Garantiebedingungen bei den rechtlichen Hinweisen zu hinterlegen ist meines Erachtens auch nicht richtig. Sie sollen ja dem jeweiligen Produkt zugeordnet werden. Und wenn man Artikel verschiedener Hersteller verkauft (und sie nicht selbst angelegt hat), kann man ja auch nicht alle Garantiebedingungen aller Hersteller auf einer Seite hinterlegen. Es muss immer dem Artikel zugeordnet sein.