Rücksendegenehmigung hebelt Widerrufsfrist aus?
Hallo und schöne Grüße,
kurze Frage:
Ist es richtig, dass die Rücksendegenehmigung (automatisch erteilt) einfach mal die normale Widerrufsfrist (14 Tage) aushebelt?
Kundin sendet nach 30 Tagen nach Erhalt ein Produkt zurück - ohne Angabe von Gründen.
Vielen Dank
Mit den besten Grüßen!
Freddie “Leonhart” Jirmann
Rücksendegenehmigung hebelt Widerrufsfrist aus?
Hallo und schöne Grüße,
kurze Frage:
Ist es richtig, dass die Rücksendegenehmigung (automatisch erteilt) einfach mal die normale Widerrufsfrist (14 Tage) aushebelt?
Kundin sendet nach 30 Tagen nach Erhalt ein Produkt zurück - ohne Angabe von Gründen.
Vielen Dank
Mit den besten Grüßen!
Freddie “Leonhart” Jirmann
Seller_Bet9CSktT8aDC
Die Widerrufsfrist beträgt 30 Tage - respektive das Rückgaberecht welches du dem Kunden bei amazon seit 2017 einräumen muss
3 Antworten
Seller_Bet9CSktT8aDC
Die Widerrufsfrist beträgt 30 Tage - respektive das Rückgaberecht welches du dem Kunden bei amazon seit 2017 einräumen muss
Seller_BX3FOYou3m66V
@poelx sonst nimmst du es doch immer genau
Widerrufsfrist 14 Tage
Rückgaberecht 30 Tage
beides recht unterschiedliche Dinge, sowohl in den Anforderungen, ggf. Rückerstattungsbeträgen, wie auch den gesetzlichen Grundlagen!
Widerruf: muss innerhalb 14 Tage nach Erhalt gestellt werden, Rückversand ist in der Praxis leider nicht wirklich effektiv befristet. Ist gesetzlich geregelt.
Rückgabe: Muss innerhalb 30 Tagen erfolgen, Rückversandzeitraum begrenzt, Amazon stellt hier die Regularien - höhere Ansprüche als beim Widerruf wie z.B. ungeöffnet etc.
Weitere Unterschiede mit der 14- und 30 Tage-Frist findest du auf Nutzerseite ganz einfach
https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=GV38326YW5JX9V9X
Daher: Nein!
Es ist strittig ob der Rücksendeantrag überhaupt einen gültigen Widerruf nach Gesetz darstellt, jedoch wenn du konfliktfreier leben willst gehst du einfach mal davon aus.
Hier kommt drauf an wann der Rücksendeantrag gestellt wurde … je nachdem wann der Antrag hierzu gestellt wurde etc.
Gründe muss der Kunde nicht angeben, weder bei einer Rückgabe, noch bei einem Widerruf, lediglich natürlich bei einer Reklamation