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Seller_dPxQQOZGqtYOV

Guten Morgen

ich bin ein neuer Verkäufer auf Amazon und habe noch keine Verkäufe getätigt. Ich habe festgestellt, dass Amazon mich verpflichtet, 19% Mehrwertsteuer zu zahlen. Wie kann ich mich davon befreien? Ich habe bereits Kontakt mit dem Amazon-Team aufgenommen, aber sie haben mir mitgeteilt, dass sie nichts tun können, um diese Steuer zu entfernen. Hat jemand von Ihnen ähnliche Erfahrungen gemacht und konnte sich davon befreien? Ich hoffe auf Ihre Unterstützung und danke euch im Voraus.

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Seller_dPxQQOZGqtYOV

Guten Morgen

ich bin ein neuer Verkäufer auf Amazon und habe noch keine Verkäufe getätigt. Ich habe festgestellt, dass Amazon mich verpflichtet, 19% Mehrwertsteuer zu zahlen. Wie kann ich mich davon befreien? Ich habe bereits Kontakt mit dem Amazon-Team aufgenommen, aber sie haben mir mitgeteilt, dass sie nichts tun können, um diese Steuer zu entfernen. Hat jemand von Ihnen ähnliche Erfahrungen gemacht und konnte sich davon befreien? Ich hoffe auf Ihre Unterstützung und danke euch im Voraus.

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Seller_C8XxwTXrjLw11
In Antwort auf: Post von: Seller_dPxQQOZGqtYOV

Wie willst du dich von einer Steuer die dir nicht gehört und die du vom Kunden einnimmst "befreien"... Mit sowas den Seller Support zu belästigen ist wirklich ein Witz. Bevor du anfängst irgendwo irgendwas zu verkaufen, solltest du vielleicht ein Grundkurs bei der IHK belegen.

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Seller_5qqNf2z8y6O8r
In Antwort auf: Post von: Seller_dPxQQOZGqtYOV

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Seller_dPxQQOZGqtYOV
Warum sollte ich dem Käufer eine Steuer auferlegen, wenn ich laut Gesetz davon befreit bin?
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Wie kommst du zu dieser Annahme? Kleinunternehmer?

Wenn ja, solltest du das auch mal erwähnen und nicht annehmen, dass hier jeder eine Glaskugel hat.

Ich vermute dann hätte dir @Seller_C8XxwTXrjLw11sicherlich die Forensuche empfohlen und das zu Recht

Link zu Suchergebnissen Kleinunternehmerregelung

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_dPxQQOZGqtYOV

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Seller_dPxQQOZGqtYOV
Ich habe festgestellt, dass Amazon mich verpflichtet, 19% Mehrwertsteuer zu zahlen. Wie kann ich mich davon befreien
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Amazon kann Dich nicht verpflichten, MWst. abzuführen. Ob Du Umsatzsteuer abführst oder nicht klärst Du nur mit Deinem Finanzamt.

Um dir hier helfen zu können solltest Du klare Informationen geben, z.B.

1. Warum glaubst Du, dass Amazon dich verpflichgtet USt. zu zahlen?? Kann es sein das Du meinst, dass Amazon dich nach Deiner USt.-ID gefragt hat?? Oder meinst damit, dass bei Deinen Preisen grundsätzlich steht "Preis inkl. MWst."?? Oder meinst Du was anderes??

2. Siehe Post von @Seller_5qqNf2z8y6O8r : Warum glaubst du, das Du von der Zahlung befreit bist? Neben Kleinunternehmer fällt mir ein, dass Du privat verkaufen willst.

Du solltest also wissen, was Du willst und es hier mitteilen, dann kann man dir vielleicht helfen. Aber ein paar Basics MUSS man beim Verkauf über Amazon schon kennen. Wie sagte eine geschätzte Kollegin kürzlich: "Amazon ist doch kein Kinder-Kaufladen" Hier verkaufen selbständige Unternehmer und Amazon ist ganz sicher die schwierigste aller Plattformen zum Verkauf. Daher meint @PaulPK auch, dass ein Grundkurs für Selbständige die absolute Mindestanforderung hier ist.

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Seller_q1jzjncwaRLhK
In Antwort auf: Post von: Seller_dPxQQOZGqtYOV

Amazon-Neulinge und die Kleinunternehmerregelung: Wichtige Hinweise!

1. Amazon Rechnungsservice nicht geeignet:

Der Amazon Rechnungsservice ist für Amazon-Neulinge, die die Kleinunternehmerregelung nutzen möchten, nicht geeignet. Dies liegt daran, dass der Service nicht auf die speziellen Anforderungen der Kleinunternehmerregelung abgestimmt ist und fälschlicherweise Mehrwertsteuer ausweisen kann.

2. Alternative Lösungen:

Stattdessen empfehlenswert sind externe Rechnungsservices wie easybill oder billbee. Diese ermöglichen die Erstellung korrekter Rechnungen gemäß der Kleinunternehmerregelung und den Upload derselben an Amazon.

3. Angebotsbedingungen:

Wichtig ist auch die Anpassung der Angebotsbedingungen auf Amazon. Hier muss klar ersichtlich sein, dass der Verkäufer die Kleinunternehmerregelung nutzt und keine Mehrwertsteuer ausweist.

Erfahrene Verkäufer werden die Nase rümpfen, denn zu oft erliegen Neulinge der Versuchung, die vermeintlich gesparte Umsatzsteuer in Form von Kampfpreisen an den Kunden weiterzugeben.

Der Krug geht zum Brunnen bis er bricht.

Der Punkt der Kampfpreise ist problematisch. Die Versuchung ist groß, die "gesparte" Umsatzsteuer als Preissenkung an den Kunden weiterzugeben. Dies kann zu einem Verdrängungswettbewerb führen, der allen Beteiligten schadet.

Es ist wichtig, dass Unternehmen, die die Kleinunternehmerregelung nutzen, ihre Preise kalkulatorisch gestalten und nicht nur auf den kurzfristigen Vorteil der vermeintlich gesparten Umsatzsteuer schauen.

Zudem sollten sich Jeder bewusst sein, dass die Kleinunternehmerregelung an Umsatzgrenzen gebunden ist. Sobald diese Grenzen überschritten werden, muss zur Regelbesteuerung gewechselt werden. Dies kann mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden sein.

Nehmen wir an, bei der Kleinunternehmerregelung handelt es sich weder um ein "Mondscheinunternehmen" noch um ein "Fly-by-Night-Unternehmen".

Mondscheinunternehmen: beschreibt in der Regel illegale Firmen, die neben einer Hauptbeschäftigung betrieben werden, um Steuern und Sozialabgaben zu hinterziehen. Die Kleinunternehmerregelung ist hingegen legal.

Fly-by-Night-Unternehmen: bezeichnet Unternehmen, die schnell gegründet werden, um kurzfristig Gewinne zu erzielen und dann wieder zu verschwinden. Aber die Kleinunternehmerregelung selbst ist dafür kein Anreiz. Diese Unternehmen könnten die Regelung zwar nutzen, um die Gründung zu vereinfachen, aber die Beschränkungen (z.B. keine Vorsteuer abziehen) machen sie auch weniger attraktiv.

Die Kleinunternehmerregelung zielt eher auf kleinste, langfristig angelegte Unternehmen mit einem überschaubaren Umsatz.

Allerdings kann sie anfällig für Missbrauch sein, wenn Neugründer die Regelung unbedacht wählen, ohne die Einschränkungen zu beachten.

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Seller_dPxQQOZGqtYOV

Guten Morgen

ich bin ein neuer Verkäufer auf Amazon und habe noch keine Verkäufe getätigt. Ich habe festgestellt, dass Amazon mich verpflichtet, 19% Mehrwertsteuer zu zahlen. Wie kann ich mich davon befreien? Ich habe bereits Kontakt mit dem Amazon-Team aufgenommen, aber sie haben mir mitgeteilt, dass sie nichts tun können, um diese Steuer zu entfernen. Hat jemand von Ihnen ähnliche Erfahrungen gemacht und konnte sich davon befreien? Ich hoffe auf Ihre Unterstützung und danke euch im Voraus.

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Seller_dPxQQOZGqtYOV

Guten Morgen

ich bin ein neuer Verkäufer auf Amazon und habe noch keine Verkäufe getätigt. Ich habe festgestellt, dass Amazon mich verpflichtet, 19% Mehrwertsteuer zu zahlen. Wie kann ich mich davon befreien? Ich habe bereits Kontakt mit dem Amazon-Team aufgenommen, aber sie haben mir mitgeteilt, dass sie nichts tun können, um diese Steuer zu entfernen. Hat jemand von Ihnen ähnliche Erfahrungen gemacht und konnte sich davon befreien? Ich hoffe auf Ihre Unterstützung und danke euch im Voraus.

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von Seller_dPxQQOZGqtYOV

ich bin ein neuer Verkäufer auf Amazon und habe noch keine Verkäufe getätigt. Ich habe festgestellt, dass Amazon mich verpflichtet, 19% Mehrwertsteuer zu zahlen. Wie kann ich mich davon befreien? Ich habe bereits Kontakt mit dem Amazon-Team aufgenommen, aber sie haben mir mitgeteilt, dass sie nichts tun können, um diese Steuer zu entfernen. Hat jemand von Ihnen ähnliche Erfahrungen gemacht und konnte sich davon befreien? Ich hoffe auf Ihre Unterstützung und danke euch im Voraus.

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Seller_C8XxwTXrjLw11
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Wie willst du dich von einer Steuer die dir nicht gehört und die du vom Kunden einnimmst "befreien"... Mit sowas den Seller Support zu belästigen ist wirklich ein Witz. Bevor du anfängst irgendwo irgendwas zu verkaufen, solltest du vielleicht ein Grundkurs bei der IHK belegen.

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Warum sollte ich dem Käufer eine Steuer auferlegen, wenn ich laut Gesetz davon befreit bin?
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Wie kommst du zu dieser Annahme? Kleinunternehmer?

Wenn ja, solltest du das auch mal erwähnen und nicht annehmen, dass hier jeder eine Glaskugel hat.

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Ich habe festgestellt, dass Amazon mich verpflichtet, 19% Mehrwertsteuer zu zahlen. Wie kann ich mich davon befreien
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Amazon kann Dich nicht verpflichten, MWst. abzuführen. Ob Du Umsatzsteuer abführst oder nicht klärst Du nur mit Deinem Finanzamt.

Um dir hier helfen zu können solltest Du klare Informationen geben, z.B.

1. Warum glaubst Du, dass Amazon dich verpflichgtet USt. zu zahlen?? Kann es sein das Du meinst, dass Amazon dich nach Deiner USt.-ID gefragt hat?? Oder meinst damit, dass bei Deinen Preisen grundsätzlich steht "Preis inkl. MWst."?? Oder meinst Du was anderes??

2. Siehe Post von @Seller_5qqNf2z8y6O8r : Warum glaubst du, das Du von der Zahlung befreit bist? Neben Kleinunternehmer fällt mir ein, dass Du privat verkaufen willst.

Du solltest also wissen, was Du willst und es hier mitteilen, dann kann man dir vielleicht helfen. Aber ein paar Basics MUSS man beim Verkauf über Amazon schon kennen. Wie sagte eine geschätzte Kollegin kürzlich: "Amazon ist doch kein Kinder-Kaufladen" Hier verkaufen selbständige Unternehmer und Amazon ist ganz sicher die schwierigste aller Plattformen zum Verkauf. Daher meint @PaulPK auch, dass ein Grundkurs für Selbständige die absolute Mindestanforderung hier ist.

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Amazon-Neulinge und die Kleinunternehmerregelung: Wichtige Hinweise!

1. Amazon Rechnungsservice nicht geeignet:

Der Amazon Rechnungsservice ist für Amazon-Neulinge, die die Kleinunternehmerregelung nutzen möchten, nicht geeignet. Dies liegt daran, dass der Service nicht auf die speziellen Anforderungen der Kleinunternehmerregelung abgestimmt ist und fälschlicherweise Mehrwertsteuer ausweisen kann.

2. Alternative Lösungen:

Stattdessen empfehlenswert sind externe Rechnungsservices wie easybill oder billbee. Diese ermöglichen die Erstellung korrekter Rechnungen gemäß der Kleinunternehmerregelung und den Upload derselben an Amazon.

3. Angebotsbedingungen:

Wichtig ist auch die Anpassung der Angebotsbedingungen auf Amazon. Hier muss klar ersichtlich sein, dass der Verkäufer die Kleinunternehmerregelung nutzt und keine Mehrwertsteuer ausweist.

Erfahrene Verkäufer werden die Nase rümpfen, denn zu oft erliegen Neulinge der Versuchung, die vermeintlich gesparte Umsatzsteuer in Form von Kampfpreisen an den Kunden weiterzugeben.

Der Krug geht zum Brunnen bis er bricht.

Der Punkt der Kampfpreise ist problematisch. Die Versuchung ist groß, die "gesparte" Umsatzsteuer als Preissenkung an den Kunden weiterzugeben. Dies kann zu einem Verdrängungswettbewerb führen, der allen Beteiligten schadet.

Es ist wichtig, dass Unternehmen, die die Kleinunternehmerregelung nutzen, ihre Preise kalkulatorisch gestalten und nicht nur auf den kurzfristigen Vorteil der vermeintlich gesparten Umsatzsteuer schauen.

Zudem sollten sich Jeder bewusst sein, dass die Kleinunternehmerregelung an Umsatzgrenzen gebunden ist. Sobald diese Grenzen überschritten werden, muss zur Regelbesteuerung gewechselt werden. Dies kann mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden sein.

Nehmen wir an, bei der Kleinunternehmerregelung handelt es sich weder um ein "Mondscheinunternehmen" noch um ein "Fly-by-Night-Unternehmen".

Mondscheinunternehmen: beschreibt in der Regel illegale Firmen, die neben einer Hauptbeschäftigung betrieben werden, um Steuern und Sozialabgaben zu hinterziehen. Die Kleinunternehmerregelung ist hingegen legal.

Fly-by-Night-Unternehmen: bezeichnet Unternehmen, die schnell gegründet werden, um kurzfristig Gewinne zu erzielen und dann wieder zu verschwinden. Aber die Kleinunternehmerregelung selbst ist dafür kein Anreiz. Diese Unternehmen könnten die Regelung zwar nutzen, um die Gründung zu vereinfachen, aber die Beschränkungen (z.B. keine Vorsteuer abziehen) machen sie auch weniger attraktiv.

Die Kleinunternehmerregelung zielt eher auf kleinste, langfristig angelegte Unternehmen mit einem überschaubaren Umsatz.

Allerdings kann sie anfällig für Missbrauch sein, wenn Neugründer die Regelung unbedacht wählen, ohne die Einschränkungen zu beachten.

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Wie willst du dich von einer Steuer die dir nicht gehört und die du vom Kunden einnimmst "befreien"... Mit sowas den Seller Support zu belästigen ist wirklich ein Witz. Bevor du anfängst irgendwo irgendwas zu verkaufen, solltest du vielleicht ein Grundkurs bei der IHK belegen.

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Ich vermute dann hätte dir @Seller_C8XxwTXrjLw11sicherlich die Forensuche empfohlen und das zu Recht

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Amazon kann Dich nicht verpflichten, MWst. abzuführen. Ob Du Umsatzsteuer abführst oder nicht klärst Du nur mit Deinem Finanzamt.

Um dir hier helfen zu können solltest Du klare Informationen geben, z.B.

1. Warum glaubst Du, dass Amazon dich verpflichgtet USt. zu zahlen?? Kann es sein das Du meinst, dass Amazon dich nach Deiner USt.-ID gefragt hat?? Oder meinst damit, dass bei Deinen Preisen grundsätzlich steht "Preis inkl. MWst."?? Oder meinst Du was anderes??

2. Siehe Post von @Seller_5qqNf2z8y6O8r : Warum glaubst du, das Du von der Zahlung befreit bist? Neben Kleinunternehmer fällt mir ein, dass Du privat verkaufen willst.

Du solltest also wissen, was Du willst und es hier mitteilen, dann kann man dir vielleicht helfen. Aber ein paar Basics MUSS man beim Verkauf über Amazon schon kennen. Wie sagte eine geschätzte Kollegin kürzlich: "Amazon ist doch kein Kinder-Kaufladen" Hier verkaufen selbständige Unternehmer und Amazon ist ganz sicher die schwierigste aller Plattformen zum Verkauf. Daher meint @PaulPK auch, dass ein Grundkurs für Selbständige die absolute Mindestanforderung hier ist.

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Um dir hier helfen zu können solltest Du klare Informationen geben, z.B.

1. Warum glaubst Du, dass Amazon dich verpflichgtet USt. zu zahlen?? Kann es sein das Du meinst, dass Amazon dich nach Deiner USt.-ID gefragt hat?? Oder meinst damit, dass bei Deinen Preisen grundsätzlich steht "Preis inkl. MWst."?? Oder meinst Du was anderes??

2. Siehe Post von @Seller_5qqNf2z8y6O8r : Warum glaubst du, das Du von der Zahlung befreit bist? Neben Kleinunternehmer fällt mir ein, dass Du privat verkaufen willst.

Du solltest also wissen, was Du willst und es hier mitteilen, dann kann man dir vielleicht helfen. Aber ein paar Basics MUSS man beim Verkauf über Amazon schon kennen. Wie sagte eine geschätzte Kollegin kürzlich: "Amazon ist doch kein Kinder-Kaufladen" Hier verkaufen selbständige Unternehmer und Amazon ist ganz sicher die schwierigste aller Plattformen zum Verkauf. Daher meint @PaulPK auch, dass ein Grundkurs für Selbständige die absolute Mindestanforderung hier ist.

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Amazon-Neulinge und die Kleinunternehmerregelung: Wichtige Hinweise!

1. Amazon Rechnungsservice nicht geeignet:

Der Amazon Rechnungsservice ist für Amazon-Neulinge, die die Kleinunternehmerregelung nutzen möchten, nicht geeignet. Dies liegt daran, dass der Service nicht auf die speziellen Anforderungen der Kleinunternehmerregelung abgestimmt ist und fälschlicherweise Mehrwertsteuer ausweisen kann.

2. Alternative Lösungen:

Stattdessen empfehlenswert sind externe Rechnungsservices wie easybill oder billbee. Diese ermöglichen die Erstellung korrekter Rechnungen gemäß der Kleinunternehmerregelung und den Upload derselben an Amazon.

3. Angebotsbedingungen:

Wichtig ist auch die Anpassung der Angebotsbedingungen auf Amazon. Hier muss klar ersichtlich sein, dass der Verkäufer die Kleinunternehmerregelung nutzt und keine Mehrwertsteuer ausweist.

Erfahrene Verkäufer werden die Nase rümpfen, denn zu oft erliegen Neulinge der Versuchung, die vermeintlich gesparte Umsatzsteuer in Form von Kampfpreisen an den Kunden weiterzugeben.

Der Krug geht zum Brunnen bis er bricht.

Der Punkt der Kampfpreise ist problematisch. Die Versuchung ist groß, die "gesparte" Umsatzsteuer als Preissenkung an den Kunden weiterzugeben. Dies kann zu einem Verdrängungswettbewerb führen, der allen Beteiligten schadet.

Es ist wichtig, dass Unternehmen, die die Kleinunternehmerregelung nutzen, ihre Preise kalkulatorisch gestalten und nicht nur auf den kurzfristigen Vorteil der vermeintlich gesparten Umsatzsteuer schauen.

Zudem sollten sich Jeder bewusst sein, dass die Kleinunternehmerregelung an Umsatzgrenzen gebunden ist. Sobald diese Grenzen überschritten werden, muss zur Regelbesteuerung gewechselt werden. Dies kann mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden sein.

Nehmen wir an, bei der Kleinunternehmerregelung handelt es sich weder um ein "Mondscheinunternehmen" noch um ein "Fly-by-Night-Unternehmen".

Mondscheinunternehmen: beschreibt in der Regel illegale Firmen, die neben einer Hauptbeschäftigung betrieben werden, um Steuern und Sozialabgaben zu hinterziehen. Die Kleinunternehmerregelung ist hingegen legal.

Fly-by-Night-Unternehmen: bezeichnet Unternehmen, die schnell gegründet werden, um kurzfristig Gewinne zu erzielen und dann wieder zu verschwinden. Aber die Kleinunternehmerregelung selbst ist dafür kein Anreiz. Diese Unternehmen könnten die Regelung zwar nutzen, um die Gründung zu vereinfachen, aber die Beschränkungen (z.B. keine Vorsteuer abziehen) machen sie auch weniger attraktiv.

Die Kleinunternehmerregelung zielt eher auf kleinste, langfristig angelegte Unternehmen mit einem überschaubaren Umsatz.

Allerdings kann sie anfällig für Missbrauch sein, wenn Neugründer die Regelung unbedacht wählen, ohne die Einschränkungen zu beachten.

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Amazon-Neulinge und die Kleinunternehmerregelung: Wichtige Hinweise!

1. Amazon Rechnungsservice nicht geeignet:

Der Amazon Rechnungsservice ist für Amazon-Neulinge, die die Kleinunternehmerregelung nutzen möchten, nicht geeignet. Dies liegt daran, dass der Service nicht auf die speziellen Anforderungen der Kleinunternehmerregelung abgestimmt ist und fälschlicherweise Mehrwertsteuer ausweisen kann.

2. Alternative Lösungen:

Stattdessen empfehlenswert sind externe Rechnungsservices wie easybill oder billbee. Diese ermöglichen die Erstellung korrekter Rechnungen gemäß der Kleinunternehmerregelung und den Upload derselben an Amazon.

3. Angebotsbedingungen:

Wichtig ist auch die Anpassung der Angebotsbedingungen auf Amazon. Hier muss klar ersichtlich sein, dass der Verkäufer die Kleinunternehmerregelung nutzt und keine Mehrwertsteuer ausweist.

Erfahrene Verkäufer werden die Nase rümpfen, denn zu oft erliegen Neulinge der Versuchung, die vermeintlich gesparte Umsatzsteuer in Form von Kampfpreisen an den Kunden weiterzugeben.

Der Krug geht zum Brunnen bis er bricht.

Der Punkt der Kampfpreise ist problematisch. Die Versuchung ist groß, die "gesparte" Umsatzsteuer als Preissenkung an den Kunden weiterzugeben. Dies kann zu einem Verdrängungswettbewerb führen, der allen Beteiligten schadet.

Es ist wichtig, dass Unternehmen, die die Kleinunternehmerregelung nutzen, ihre Preise kalkulatorisch gestalten und nicht nur auf den kurzfristigen Vorteil der vermeintlich gesparten Umsatzsteuer schauen.

Zudem sollten sich Jeder bewusst sein, dass die Kleinunternehmerregelung an Umsatzgrenzen gebunden ist. Sobald diese Grenzen überschritten werden, muss zur Regelbesteuerung gewechselt werden. Dies kann mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden sein.

Nehmen wir an, bei der Kleinunternehmerregelung handelt es sich weder um ein "Mondscheinunternehmen" noch um ein "Fly-by-Night-Unternehmen".

Mondscheinunternehmen: beschreibt in der Regel illegale Firmen, die neben einer Hauptbeschäftigung betrieben werden, um Steuern und Sozialabgaben zu hinterziehen. Die Kleinunternehmerregelung ist hingegen legal.

Fly-by-Night-Unternehmen: bezeichnet Unternehmen, die schnell gegründet werden, um kurzfristig Gewinne zu erzielen und dann wieder zu verschwinden. Aber die Kleinunternehmerregelung selbst ist dafür kein Anreiz. Diese Unternehmen könnten die Regelung zwar nutzen, um die Gründung zu vereinfachen, aber die Beschränkungen (z.B. keine Vorsteuer abziehen) machen sie auch weniger attraktiv.

Die Kleinunternehmerregelung zielt eher auf kleinste, langfristig angelegte Unternehmen mit einem überschaubaren Umsatz.

Allerdings kann sie anfällig für Missbrauch sein, wenn Neugründer die Regelung unbedacht wählen, ohne die Einschränkungen zu beachten.

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