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Seller_M9VCw5xHS2hWF

Erstattung bei Annahmeverweigerung

wir haben einige Sendungen, die der Kunde entweder nicht im Paketshop/UPS Access Point abgeholt hat oder wo er die Annahme verweigert hat. Die Pakete kommen zu uns zurück und der Carrier berechnet uns natürlich die Rücksendekosten. Die Kunden stellen in der Regel einen Rücksendeantrag bei amazon und erhalten auch von amazon ein Versandlabel, können den Artikel aber nie zurück schicken, da ja nie angenommen/abgeholt. Bei der Erstattung können wir nur die Hinsendekosten nicht erstatten, allerdings nicht die Rücksendekosten belasten.

Wie geht man damit um?

Insbesondere bei Lieferungen ins Ausland ist das natürlich mehr als ärgerlich und da kann es eigentlich nicht sein, dass wir auf den Kosten sitzen bleiben, oder?

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Tags:Erstattungen, Rücksendung
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Seller_M9VCw5xHS2hWF

Erstattung bei Annahmeverweigerung

wir haben einige Sendungen, die der Kunde entweder nicht im Paketshop/UPS Access Point abgeholt hat oder wo er die Annahme verweigert hat. Die Pakete kommen zu uns zurück und der Carrier berechnet uns natürlich die Rücksendekosten. Die Kunden stellen in der Regel einen Rücksendeantrag bei amazon und erhalten auch von amazon ein Versandlabel, können den Artikel aber nie zurück schicken, da ja nie angenommen/abgeholt. Bei der Erstattung können wir nur die Hinsendekosten nicht erstatten, allerdings nicht die Rücksendekosten belasten.

Wie geht man damit um?

Insbesondere bei Lieferungen ins Ausland ist das natürlich mehr als ärgerlich und da kann es eigentlich nicht sein, dass wir auf den Kosten sitzen bleiben, oder?

Tags:Erstattungen, Rücksendung
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Seller_CJjIUGWJZIDbW
In Antwort auf: Post von: Seller_M9VCw5xHS2hWF

Fernhandelsabsatzgesetz und die Amazon Richtlinien lesen und verstehen: Du kannst die Kunden bei nicht-Erhalt/Abholung der Ware aus welchem Grund auch immer nicht für die Rücksendekosten in Regress nehmen.

Kann sein, dass das bei terminierten Speditionslieferungen anders ist.

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Seller_we1HQcag9Rqu9
In Antwort auf: Post von: Seller_M9VCw5xHS2hWF

das ist schon mal falsch. Bei "falsche Adresse", "Annaheme verweigert" und "nicht abgeholt" kannst du durchaus dem Kunden die Rücksendekosten in Rechnung stellen.

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Seller_CJjIUGWJZIDbW
Du kannst die Kunden bei nicht-Erhalt/Abholung der Ware aus welchem Grund auch immer nicht für die Rücksendekosten in Regress nehmen.
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Seller_rGnmz6YnwzeYf
In Antwort auf: Post von: Seller_M9VCw5xHS2hWF

Hallo, ich weiß nicht was es da zu überlegen gibt.

Es ist klar und deutliuch in der Gesetzgebung verankert!!!!

Folgender Taxt ergeht an den Kunden bei uns.

Leider ist Ihre Bestellung an uns zurück gesendet worden mit dem Vermerkt

"die Annahme der Sendung wurde verweigertRücksendung auf Empfängerwusch"

Die uns zusätzlich auferlegten Kosten der Rücksendung (5,00 €) bringen wir daher in Abzug.

Hinweis:

§ 433 abs. 2 BGB

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Wird die Annahme verweigert, entspricht dies dem Gesetzlichen Widerrufsrecht in Anlehnung an

den § 355 ff. BGB sowie Artikel 246 a § 1 EGBGB n.F. (n.F. = neue Fassung) somit im Rahmen des Widerrufsrechts im Zuge der

Umsetzung der am 13.06.2014 in Kraft getretenen Änderung der EU-Verbraucherrechterichtlinie (VRRL)

veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2013 Teil I, Seite 3642 ff, in Anlehnung an die

Vorschriften des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) die uns zusätzlich auferlegten

Kosten der Rücksendung (5,00 €) in Abzug gebracht werden.

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Seller_qb81AQa91MLIo
In Antwort auf: Post von: Seller_M9VCw5xHS2hWF

Stelle es den Kunden doch einfach in Rechnung außerhalb von Amazon...

dann wirste sehen was passiert ,-)

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Seller_3r8cc6dXpFYiE
In Antwort auf: Post von: Seller_M9VCw5xHS2hWF

Irgendwie wird hier vieles durcheinander gebracht. Ich versuche das mal zu ordnen:

- per Gesetz würde, im Falle eines Widerrufs, der Käufer die Rücksendekosten übernehmen müssen. Der Verkäufer bleibt auf den Hinsendekosten sitzen.

- entgegen der hier gemachten Aussage eine Annahmeverweigerung würde wie ein Widerruf gewertet gibt es Rechtsberater die das komplett anders sehen. Ich meine der Händlerbund war es der sagt:

Aufgrund der Bestellung des Kunden ist der Verkäufer in Erwartung eines Geschäftsgewinns gutgläubig in Vorleistung gegangen. Durch die Verweigerung der Annahme der gekauften Sache hat der Käufer den Kaufvertrag nicht erfüllt und ist dem Verkäufer Schadensersatzpflichtig = neben den Rücksendekosten muss er dann also alle vom Verkäufer investierten Beträge (Hinsendekosten, Verpackung, Lagermitarbeiter) ersetzen.

Ein Widerruf muss eindeutig erfolgen = ein nicht Abholen vom Postamt ist keine Annahmeverweigerung.

Da ich alle Pakete verfolge ist bei mir der Ablauf so das ich Kunden proaktiv zu einem sinnvollen Zeitpunkt kontaktiere:

- DHL behauptet Sie hätten die Annahme verweigert. Ich bitte Sie um kurze Bestätigung dass dies falsch ist und bis wann Sie die Ware spätestens brauchen damit ich weis ob ich sofort oder erst nach Eingang der Rücksendung erneut an Sie versende (wenn der Kunde nicht antwortet bekommt er keine Erstattung denn der Kaufvertrag ist weiterhin gültig und ich muss auf seine Verfügung wie es weiter gehen soll warten. Natürlich versuche ich dann auch auf anderen Wegen den Kunden zu erreichen. Die Gefahr eines A-Z mit 100% Verlust ist gegeben)

- oder: Ihre Sendung liegt nur noch kurze Zeit in der Filiale für Sie bereit. Wenn Sie nicht rechtzeitig abholen berechnet DHL uns x,-€, für einen erneuten Versand müssten wir y berechnen. Wenn die Sendung dann bei mir ankommt erfolgt Erstattung nach Abzug der Rücksendekosten, bei anderen Verkaufskanälen erfolgt keine Erstattung den der Kaufvertrag besteht ja weiterhin, nur der Kunde befindet sich in Annahmeverzug. Diese Änderung habe ich wg. A-Z vorgenommen denn amazon hat ein Problem damit wenn jemand Geld und Ware hat.

Natürlich versende ich selten proaktiv erneut weil das mit amazon ja ansich nicht vorgesehen ist - aber dem Kunden damit drohen so oft zu senden bis dieser den Kaufvertrag erfüllt ist schon mal eine Basis um ins Gespräch zu kommen.

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Seller_qb81AQa91MLIo
In Antwort auf: Post von: Seller_M9VCw5xHS2hWF

Wird die Annahme verweigert, entspricht dies dem Gesetzlichen Widerrufsrecht (Bei Privatpersonen)

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Seller_mT33u151rn0Jt
In Antwort auf: Post von: Seller_M9VCw5xHS2hWF

Ein Widerruf ist eine Willenserklärung und hat gegenüber dem Verkäufer zu erfolgen.

Eine nicht Annahme der Sendung stellt keinen ausgeübten Widerruf dar. Selbst wenn der Käufer an Amazon schreibt und seinen Widerruf verfasst ist, der nicht gegenüber dem Verkäufer erfolgt. Habe ich schon öfter gehabt, dass Amazon mich überhaupt nicht informiert hat, dass der Kunde widerrufen möchte. Die Kaufverträge waren nach dem Urteil des Amtsgerichtes weiterhin unberührt.

Gleiches gilt, bei kommentarloser Rücksendung oder wenn die Kunden schreiben, so in der Art: Artikel gefällt mir nicht. Das sind auch keine gültigen Widerrufe. Ein Widerruf gilt als ausgeführt, wenn der Verkäufer zweifelsfrei den Widerrufswillen durch den Käufer erkennen kann oder erklärt bekommt. Vieles ist hier Google Halbwissen da wird aus Freitag gleich Mittwoch.

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Seller_M9VCw5xHS2hWF

Erstattung bei Annahmeverweigerung

wir haben einige Sendungen, die der Kunde entweder nicht im Paketshop/UPS Access Point abgeholt hat oder wo er die Annahme verweigert hat. Die Pakete kommen zu uns zurück und der Carrier berechnet uns natürlich die Rücksendekosten. Die Kunden stellen in der Regel einen Rücksendeantrag bei amazon und erhalten auch von amazon ein Versandlabel, können den Artikel aber nie zurück schicken, da ja nie angenommen/abgeholt. Bei der Erstattung können wir nur die Hinsendekosten nicht erstatten, allerdings nicht die Rücksendekosten belasten.

Wie geht man damit um?

Insbesondere bei Lieferungen ins Ausland ist das natürlich mehr als ärgerlich und da kann es eigentlich nicht sein, dass wir auf den Kosten sitzen bleiben, oder?

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Erstattung bei Annahmeverweigerung

wir haben einige Sendungen, die der Kunde entweder nicht im Paketshop/UPS Access Point abgeholt hat oder wo er die Annahme verweigert hat. Die Pakete kommen zu uns zurück und der Carrier berechnet uns natürlich die Rücksendekosten. Die Kunden stellen in der Regel einen Rücksendeantrag bei amazon und erhalten auch von amazon ein Versandlabel, können den Artikel aber nie zurück schicken, da ja nie angenommen/abgeholt. Bei der Erstattung können wir nur die Hinsendekosten nicht erstatten, allerdings nicht die Rücksendekosten belasten.

Wie geht man damit um?

Insbesondere bei Lieferungen ins Ausland ist das natürlich mehr als ärgerlich und da kann es eigentlich nicht sein, dass wir auf den Kosten sitzen bleiben, oder?

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Erstattung bei Annahmeverweigerung

von Seller_M9VCw5xHS2hWF

wir haben einige Sendungen, die der Kunde entweder nicht im Paketshop/UPS Access Point abgeholt hat oder wo er die Annahme verweigert hat. Die Pakete kommen zu uns zurück und der Carrier berechnet uns natürlich die Rücksendekosten. Die Kunden stellen in der Regel einen Rücksendeantrag bei amazon und erhalten auch von amazon ein Versandlabel, können den Artikel aber nie zurück schicken, da ja nie angenommen/abgeholt. Bei der Erstattung können wir nur die Hinsendekosten nicht erstatten, allerdings nicht die Rücksendekosten belasten.

Wie geht man damit um?

Insbesondere bei Lieferungen ins Ausland ist das natürlich mehr als ärgerlich und da kann es eigentlich nicht sein, dass wir auf den Kosten sitzen bleiben, oder?

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Seller_CJjIUGWJZIDbW
In Antwort auf: Post von: Seller_M9VCw5xHS2hWF

Fernhandelsabsatzgesetz und die Amazon Richtlinien lesen und verstehen: Du kannst die Kunden bei nicht-Erhalt/Abholung der Ware aus welchem Grund auch immer nicht für die Rücksendekosten in Regress nehmen.

Kann sein, dass das bei terminierten Speditionslieferungen anders ist.

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Seller_we1HQcag9Rqu9
In Antwort auf: Post von: Seller_M9VCw5xHS2hWF

das ist schon mal falsch. Bei "falsche Adresse", "Annaheme verweigert" und "nicht abgeholt" kannst du durchaus dem Kunden die Rücksendekosten in Rechnung stellen.

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Du kannst die Kunden bei nicht-Erhalt/Abholung der Ware aus welchem Grund auch immer nicht für die Rücksendekosten in Regress nehmen.
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Hallo, ich weiß nicht was es da zu überlegen gibt.

Es ist klar und deutliuch in der Gesetzgebung verankert!!!!

Folgender Taxt ergeht an den Kunden bei uns.

Leider ist Ihre Bestellung an uns zurück gesendet worden mit dem Vermerkt

"die Annahme der Sendung wurde verweigertRücksendung auf Empfängerwusch"

Die uns zusätzlich auferlegten Kosten der Rücksendung (5,00 €) bringen wir daher in Abzug.

Hinweis:

§ 433 abs. 2 BGB

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Wird die Annahme verweigert, entspricht dies dem Gesetzlichen Widerrufsrecht in Anlehnung an

den § 355 ff. BGB sowie Artikel 246 a § 1 EGBGB n.F. (n.F. = neue Fassung) somit im Rahmen des Widerrufsrechts im Zuge der

Umsetzung der am 13.06.2014 in Kraft getretenen Änderung der EU-Verbraucherrechterichtlinie (VRRL)

veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2013 Teil I, Seite 3642 ff, in Anlehnung an die

Vorschriften des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) die uns zusätzlich auferlegten

Kosten der Rücksendung (5,00 €) in Abzug gebracht werden.

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Seller_qb81AQa91MLIo
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Stelle es den Kunden doch einfach in Rechnung außerhalb von Amazon...

dann wirste sehen was passiert ,-)

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Irgendwie wird hier vieles durcheinander gebracht. Ich versuche das mal zu ordnen:

- per Gesetz würde, im Falle eines Widerrufs, der Käufer die Rücksendekosten übernehmen müssen. Der Verkäufer bleibt auf den Hinsendekosten sitzen.

- entgegen der hier gemachten Aussage eine Annahmeverweigerung würde wie ein Widerruf gewertet gibt es Rechtsberater die das komplett anders sehen. Ich meine der Händlerbund war es der sagt:

Aufgrund der Bestellung des Kunden ist der Verkäufer in Erwartung eines Geschäftsgewinns gutgläubig in Vorleistung gegangen. Durch die Verweigerung der Annahme der gekauften Sache hat der Käufer den Kaufvertrag nicht erfüllt und ist dem Verkäufer Schadensersatzpflichtig = neben den Rücksendekosten muss er dann also alle vom Verkäufer investierten Beträge (Hinsendekosten, Verpackung, Lagermitarbeiter) ersetzen.

Ein Widerruf muss eindeutig erfolgen = ein nicht Abholen vom Postamt ist keine Annahmeverweigerung.

Da ich alle Pakete verfolge ist bei mir der Ablauf so das ich Kunden proaktiv zu einem sinnvollen Zeitpunkt kontaktiere:

- DHL behauptet Sie hätten die Annahme verweigert. Ich bitte Sie um kurze Bestätigung dass dies falsch ist und bis wann Sie die Ware spätestens brauchen damit ich weis ob ich sofort oder erst nach Eingang der Rücksendung erneut an Sie versende (wenn der Kunde nicht antwortet bekommt er keine Erstattung denn der Kaufvertrag ist weiterhin gültig und ich muss auf seine Verfügung wie es weiter gehen soll warten. Natürlich versuche ich dann auch auf anderen Wegen den Kunden zu erreichen. Die Gefahr eines A-Z mit 100% Verlust ist gegeben)

- oder: Ihre Sendung liegt nur noch kurze Zeit in der Filiale für Sie bereit. Wenn Sie nicht rechtzeitig abholen berechnet DHL uns x,-€, für einen erneuten Versand müssten wir y berechnen. Wenn die Sendung dann bei mir ankommt erfolgt Erstattung nach Abzug der Rücksendekosten, bei anderen Verkaufskanälen erfolgt keine Erstattung den der Kaufvertrag besteht ja weiterhin, nur der Kunde befindet sich in Annahmeverzug. Diese Änderung habe ich wg. A-Z vorgenommen denn amazon hat ein Problem damit wenn jemand Geld und Ware hat.

Natürlich versende ich selten proaktiv erneut weil das mit amazon ja ansich nicht vorgesehen ist - aber dem Kunden damit drohen so oft zu senden bis dieser den Kaufvertrag erfüllt ist schon mal eine Basis um ins Gespräch zu kommen.

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Wird die Annahme verweigert, entspricht dies dem Gesetzlichen Widerrufsrecht (Bei Privatpersonen)

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Seller_mT33u151rn0Jt
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Ein Widerruf ist eine Willenserklärung und hat gegenüber dem Verkäufer zu erfolgen.

Eine nicht Annahme der Sendung stellt keinen ausgeübten Widerruf dar. Selbst wenn der Käufer an Amazon schreibt und seinen Widerruf verfasst ist, der nicht gegenüber dem Verkäufer erfolgt. Habe ich schon öfter gehabt, dass Amazon mich überhaupt nicht informiert hat, dass der Kunde widerrufen möchte. Die Kaufverträge waren nach dem Urteil des Amtsgerichtes weiterhin unberührt.

Gleiches gilt, bei kommentarloser Rücksendung oder wenn die Kunden schreiben, so in der Art: Artikel gefällt mir nicht. Das sind auch keine gültigen Widerrufe. Ein Widerruf gilt als ausgeführt, wenn der Verkäufer zweifelsfrei den Widerrufswillen durch den Käufer erkennen kann oder erklärt bekommt. Vieles ist hier Google Halbwissen da wird aus Freitag gleich Mittwoch.

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Seller_CJjIUGWJZIDbW
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Fernhandelsabsatzgesetz und die Amazon Richtlinien lesen und verstehen: Du kannst die Kunden bei nicht-Erhalt/Abholung der Ware aus welchem Grund auch immer nicht für die Rücksendekosten in Regress nehmen.

Kann sein, dass das bei terminierten Speditionslieferungen anders ist.

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Fernhandelsabsatzgesetz und die Amazon Richtlinien lesen und verstehen: Du kannst die Kunden bei nicht-Erhalt/Abholung der Ware aus welchem Grund auch immer nicht für die Rücksendekosten in Regress nehmen.

Kann sein, dass das bei terminierten Speditionslieferungen anders ist.

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Du kannst die Kunden bei nicht-Erhalt/Abholung der Ware aus welchem Grund auch immer nicht für die Rücksendekosten in Regress nehmen.
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das ist schon mal falsch. Bei "falsche Adresse", "Annaheme verweigert" und "nicht abgeholt" kannst du durchaus dem Kunden die Rücksendekosten in Rechnung stellen.

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Seller_rGnmz6YnwzeYf
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Hallo, ich weiß nicht was es da zu überlegen gibt.

Es ist klar und deutliuch in der Gesetzgebung verankert!!!!

Folgender Taxt ergeht an den Kunden bei uns.

Leider ist Ihre Bestellung an uns zurück gesendet worden mit dem Vermerkt

"die Annahme der Sendung wurde verweigertRücksendung auf Empfängerwusch"

Die uns zusätzlich auferlegten Kosten der Rücksendung (5,00 €) bringen wir daher in Abzug.

Hinweis:

§ 433 abs. 2 BGB

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Wird die Annahme verweigert, entspricht dies dem Gesetzlichen Widerrufsrecht in Anlehnung an

den § 355 ff. BGB sowie Artikel 246 a § 1 EGBGB n.F. (n.F. = neue Fassung) somit im Rahmen des Widerrufsrechts im Zuge der

Umsetzung der am 13.06.2014 in Kraft getretenen Änderung der EU-Verbraucherrechterichtlinie (VRRL)

veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2013 Teil I, Seite 3642 ff, in Anlehnung an die

Vorschriften des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) die uns zusätzlich auferlegten

Kosten der Rücksendung (5,00 €) in Abzug gebracht werden.

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Seller_rGnmz6YnwzeYf
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Hallo, ich weiß nicht was es da zu überlegen gibt.

Es ist klar und deutliuch in der Gesetzgebung verankert!!!!

Folgender Taxt ergeht an den Kunden bei uns.

Leider ist Ihre Bestellung an uns zurück gesendet worden mit dem Vermerkt

"die Annahme der Sendung wurde verweigertRücksendung auf Empfängerwusch"

Die uns zusätzlich auferlegten Kosten der Rücksendung (5,00 €) bringen wir daher in Abzug.

Hinweis:

§ 433 abs. 2 BGB

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Wird die Annahme verweigert, entspricht dies dem Gesetzlichen Widerrufsrecht in Anlehnung an

den § 355 ff. BGB sowie Artikel 246 a § 1 EGBGB n.F. (n.F. = neue Fassung) somit im Rahmen des Widerrufsrechts im Zuge der

Umsetzung der am 13.06.2014 in Kraft getretenen Änderung der EU-Verbraucherrechterichtlinie (VRRL)

veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2013 Teil I, Seite 3642 ff, in Anlehnung an die

Vorschriften des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) die uns zusätzlich auferlegten

Kosten der Rücksendung (5,00 €) in Abzug gebracht werden.

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Seller_qb81AQa91MLIo
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Stelle es den Kunden doch einfach in Rechnung außerhalb von Amazon...

dann wirste sehen was passiert ,-)

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Seller_qb81AQa91MLIo
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dann wirste sehen was passiert ,-)

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Seller_3r8cc6dXpFYiE
In Antwort auf: Post von: Seller_M9VCw5xHS2hWF

Irgendwie wird hier vieles durcheinander gebracht. Ich versuche das mal zu ordnen:

- per Gesetz würde, im Falle eines Widerrufs, der Käufer die Rücksendekosten übernehmen müssen. Der Verkäufer bleibt auf den Hinsendekosten sitzen.

- entgegen der hier gemachten Aussage eine Annahmeverweigerung würde wie ein Widerruf gewertet gibt es Rechtsberater die das komplett anders sehen. Ich meine der Händlerbund war es der sagt:

Aufgrund der Bestellung des Kunden ist der Verkäufer in Erwartung eines Geschäftsgewinns gutgläubig in Vorleistung gegangen. Durch die Verweigerung der Annahme der gekauften Sache hat der Käufer den Kaufvertrag nicht erfüllt und ist dem Verkäufer Schadensersatzpflichtig = neben den Rücksendekosten muss er dann also alle vom Verkäufer investierten Beträge (Hinsendekosten, Verpackung, Lagermitarbeiter) ersetzen.

Ein Widerruf muss eindeutig erfolgen = ein nicht Abholen vom Postamt ist keine Annahmeverweigerung.

Da ich alle Pakete verfolge ist bei mir der Ablauf so das ich Kunden proaktiv zu einem sinnvollen Zeitpunkt kontaktiere:

- DHL behauptet Sie hätten die Annahme verweigert. Ich bitte Sie um kurze Bestätigung dass dies falsch ist und bis wann Sie die Ware spätestens brauchen damit ich weis ob ich sofort oder erst nach Eingang der Rücksendung erneut an Sie versende (wenn der Kunde nicht antwortet bekommt er keine Erstattung denn der Kaufvertrag ist weiterhin gültig und ich muss auf seine Verfügung wie es weiter gehen soll warten. Natürlich versuche ich dann auch auf anderen Wegen den Kunden zu erreichen. Die Gefahr eines A-Z mit 100% Verlust ist gegeben)

- oder: Ihre Sendung liegt nur noch kurze Zeit in der Filiale für Sie bereit. Wenn Sie nicht rechtzeitig abholen berechnet DHL uns x,-€, für einen erneuten Versand müssten wir y berechnen. Wenn die Sendung dann bei mir ankommt erfolgt Erstattung nach Abzug der Rücksendekosten, bei anderen Verkaufskanälen erfolgt keine Erstattung den der Kaufvertrag besteht ja weiterhin, nur der Kunde befindet sich in Annahmeverzug. Diese Änderung habe ich wg. A-Z vorgenommen denn amazon hat ein Problem damit wenn jemand Geld und Ware hat.

Natürlich versende ich selten proaktiv erneut weil das mit amazon ja ansich nicht vorgesehen ist - aber dem Kunden damit drohen so oft zu senden bis dieser den Kaufvertrag erfüllt ist schon mal eine Basis um ins Gespräch zu kommen.

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Seller_3r8cc6dXpFYiE
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Irgendwie wird hier vieles durcheinander gebracht. Ich versuche das mal zu ordnen:

- per Gesetz würde, im Falle eines Widerrufs, der Käufer die Rücksendekosten übernehmen müssen. Der Verkäufer bleibt auf den Hinsendekosten sitzen.

- entgegen der hier gemachten Aussage eine Annahmeverweigerung würde wie ein Widerruf gewertet gibt es Rechtsberater die das komplett anders sehen. Ich meine der Händlerbund war es der sagt:

Aufgrund der Bestellung des Kunden ist der Verkäufer in Erwartung eines Geschäftsgewinns gutgläubig in Vorleistung gegangen. Durch die Verweigerung der Annahme der gekauften Sache hat der Käufer den Kaufvertrag nicht erfüllt und ist dem Verkäufer Schadensersatzpflichtig = neben den Rücksendekosten muss er dann also alle vom Verkäufer investierten Beträge (Hinsendekosten, Verpackung, Lagermitarbeiter) ersetzen.

Ein Widerruf muss eindeutig erfolgen = ein nicht Abholen vom Postamt ist keine Annahmeverweigerung.

Da ich alle Pakete verfolge ist bei mir der Ablauf so das ich Kunden proaktiv zu einem sinnvollen Zeitpunkt kontaktiere:

- DHL behauptet Sie hätten die Annahme verweigert. Ich bitte Sie um kurze Bestätigung dass dies falsch ist und bis wann Sie die Ware spätestens brauchen damit ich weis ob ich sofort oder erst nach Eingang der Rücksendung erneut an Sie versende (wenn der Kunde nicht antwortet bekommt er keine Erstattung denn der Kaufvertrag ist weiterhin gültig und ich muss auf seine Verfügung wie es weiter gehen soll warten. Natürlich versuche ich dann auch auf anderen Wegen den Kunden zu erreichen. Die Gefahr eines A-Z mit 100% Verlust ist gegeben)

- oder: Ihre Sendung liegt nur noch kurze Zeit in der Filiale für Sie bereit. Wenn Sie nicht rechtzeitig abholen berechnet DHL uns x,-€, für einen erneuten Versand müssten wir y berechnen. Wenn die Sendung dann bei mir ankommt erfolgt Erstattung nach Abzug der Rücksendekosten, bei anderen Verkaufskanälen erfolgt keine Erstattung den der Kaufvertrag besteht ja weiterhin, nur der Kunde befindet sich in Annahmeverzug. Diese Änderung habe ich wg. A-Z vorgenommen denn amazon hat ein Problem damit wenn jemand Geld und Ware hat.

Natürlich versende ich selten proaktiv erneut weil das mit amazon ja ansich nicht vorgesehen ist - aber dem Kunden damit drohen so oft zu senden bis dieser den Kaufvertrag erfüllt ist schon mal eine Basis um ins Gespräch zu kommen.

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Wird die Annahme verweigert, entspricht dies dem Gesetzlichen Widerrufsrecht (Bei Privatpersonen)

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Wird die Annahme verweigert, entspricht dies dem Gesetzlichen Widerrufsrecht (Bei Privatpersonen)

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Ein Widerruf ist eine Willenserklärung und hat gegenüber dem Verkäufer zu erfolgen.

Eine nicht Annahme der Sendung stellt keinen ausgeübten Widerruf dar. Selbst wenn der Käufer an Amazon schreibt und seinen Widerruf verfasst ist, der nicht gegenüber dem Verkäufer erfolgt. Habe ich schon öfter gehabt, dass Amazon mich überhaupt nicht informiert hat, dass der Kunde widerrufen möchte. Die Kaufverträge waren nach dem Urteil des Amtsgerichtes weiterhin unberührt.

Gleiches gilt, bei kommentarloser Rücksendung oder wenn die Kunden schreiben, so in der Art: Artikel gefällt mir nicht. Das sind auch keine gültigen Widerrufe. Ein Widerruf gilt als ausgeführt, wenn der Verkäufer zweifelsfrei den Widerrufswillen durch den Käufer erkennen kann oder erklärt bekommt. Vieles ist hier Google Halbwissen da wird aus Freitag gleich Mittwoch.

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Ein Widerruf ist eine Willenserklärung und hat gegenüber dem Verkäufer zu erfolgen.

Eine nicht Annahme der Sendung stellt keinen ausgeübten Widerruf dar. Selbst wenn der Käufer an Amazon schreibt und seinen Widerruf verfasst ist, der nicht gegenüber dem Verkäufer erfolgt. Habe ich schon öfter gehabt, dass Amazon mich überhaupt nicht informiert hat, dass der Kunde widerrufen möchte. Die Kaufverträge waren nach dem Urteil des Amtsgerichtes weiterhin unberührt.

Gleiches gilt, bei kommentarloser Rücksendung oder wenn die Kunden schreiben, so in der Art: Artikel gefällt mir nicht. Das sind auch keine gültigen Widerrufe. Ein Widerruf gilt als ausgeführt, wenn der Verkäufer zweifelsfrei den Widerrufswillen durch den Käufer erkennen kann oder erklärt bekommt. Vieles ist hier Google Halbwissen da wird aus Freitag gleich Mittwoch.

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