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Seller_0VtBUWCP3NrGm

DSGVO Weitergabe E-Mail Adressen an Tansportdinestleister

Die Weitergabe von E-Mail Adressen an Transportdienstleister ist seit dem 25.05.2018 nur noch mit Zustimmung des Kunden erlaubt.

Wird diese Zustimmung von Amazon, im Rahmen des Bestellvorgangs, überhaupt abgefragt?

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Seller_0VtBUWCP3NrGm

DSGVO Weitergabe E-Mail Adressen an Tansportdinestleister

Die Weitergabe von E-Mail Adressen an Transportdienstleister ist seit dem 25.05.2018 nur noch mit Zustimmung des Kunden erlaubt.

Wird diese Zustimmung von Amazon, im Rahmen des Bestellvorgangs, überhaupt abgefragt?

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Seller_0VtBUWCP3NrGm
In Antwort auf: Post von: Seller_0VtBUWCP3NrGm

Hat niemand eine Idee?

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Seller_2PCvihr2aUFj2
In Antwort auf: Post von: Seller_0VtBUWCP3NrGm

Wir haben die Übermittlung von Mailadressen einfach rausgenommen. Wir übermitteln an keinen Versanddienstleister mehr eine Mail. Soweit wir wissen, fragt Amazon das nicht ab.

Allerdings gibt man ja bei Amazon Kunden auch nicht die Mailadresse des Kunden weiter, da die Mails ja eh über Amazon laufen und wir nur die kryptische Amazon Adresse bekommen und nicht die vom Kunden selbst. Vermutlich könnte man es also wenn man NUR über Amazon verkauft auch lassen (vorausgesetzt, man ist sich im Klaren, dass gefühlt 90 % eh nicht ankommen, weil ja kein [wichtig] im Betreff steht.

Wenn man noch auf anderen Plattformen verkauft ist, es am einfachsten, es einfach komplett rauszunehmen.

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Seller_G1PKKllhFr07V
In Antwort auf: Post von: Seller_0VtBUWCP3NrGm

Nein, und da diese Daten zur Erfuellung des (Transport-)Auftrags nicht notwendig sind, duerfen sie auch nicht weitergeleitet werden.
(Meine persoenliche Einschaetzung, rechtliche Beratung gibt es beim Anwalt)

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Seller_0VtBUWCP3NrGm

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Die Weitergabe von E-Mail Adressen an Transportdienstleister ist seit dem 25.05.2018 nur noch mit Zustimmung des Kunden erlaubt.

Wird diese Zustimmung von Amazon, im Rahmen des Bestellvorgangs, überhaupt abgefragt?

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von Seller_0VtBUWCP3NrGm

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Seller_0VtBUWCP3NrGm
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Hat niemand eine Idee?

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Seller_2PCvihr2aUFj2
In Antwort auf: Post von: Seller_0VtBUWCP3NrGm

Wir haben die Übermittlung von Mailadressen einfach rausgenommen. Wir übermitteln an keinen Versanddienstleister mehr eine Mail. Soweit wir wissen, fragt Amazon das nicht ab.

Allerdings gibt man ja bei Amazon Kunden auch nicht die Mailadresse des Kunden weiter, da die Mails ja eh über Amazon laufen und wir nur die kryptische Amazon Adresse bekommen und nicht die vom Kunden selbst. Vermutlich könnte man es also wenn man NUR über Amazon verkauft auch lassen (vorausgesetzt, man ist sich im Klaren, dass gefühlt 90 % eh nicht ankommen, weil ja kein [wichtig] im Betreff steht.

Wenn man noch auf anderen Plattformen verkauft ist, es am einfachsten, es einfach komplett rauszunehmen.

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Seller_G1PKKllhFr07V
In Antwort auf: Post von: Seller_0VtBUWCP3NrGm

Nein, und da diese Daten zur Erfuellung des (Transport-)Auftrags nicht notwendig sind, duerfen sie auch nicht weitergeleitet werden.
(Meine persoenliche Einschaetzung, rechtliche Beratung gibt es beim Anwalt)

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Seller_0VtBUWCP3NrGm
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Seller_2PCvihr2aUFj2
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Wir haben die Übermittlung von Mailadressen einfach rausgenommen. Wir übermitteln an keinen Versanddienstleister mehr eine Mail. Soweit wir wissen, fragt Amazon das nicht ab.

Allerdings gibt man ja bei Amazon Kunden auch nicht die Mailadresse des Kunden weiter, da die Mails ja eh über Amazon laufen und wir nur die kryptische Amazon Adresse bekommen und nicht die vom Kunden selbst. Vermutlich könnte man es also wenn man NUR über Amazon verkauft auch lassen (vorausgesetzt, man ist sich im Klaren, dass gefühlt 90 % eh nicht ankommen, weil ja kein [wichtig] im Betreff steht.

Wenn man noch auf anderen Plattformen verkauft ist, es am einfachsten, es einfach komplett rauszunehmen.

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Wir haben die Übermittlung von Mailadressen einfach rausgenommen. Wir übermitteln an keinen Versanddienstleister mehr eine Mail. Soweit wir wissen, fragt Amazon das nicht ab.

Allerdings gibt man ja bei Amazon Kunden auch nicht die Mailadresse des Kunden weiter, da die Mails ja eh über Amazon laufen und wir nur die kryptische Amazon Adresse bekommen und nicht die vom Kunden selbst. Vermutlich könnte man es also wenn man NUR über Amazon verkauft auch lassen (vorausgesetzt, man ist sich im Klaren, dass gefühlt 90 % eh nicht ankommen, weil ja kein [wichtig] im Betreff steht.

Wenn man noch auf anderen Plattformen verkauft ist, es am einfachsten, es einfach komplett rauszunehmen.

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Nein, und da diese Daten zur Erfuellung des (Transport-)Auftrags nicht notwendig sind, duerfen sie auch nicht weitergeleitet werden.
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Nein, und da diese Daten zur Erfuellung des (Transport-)Auftrags nicht notwendig sind, duerfen sie auch nicht weitergeleitet werden.
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