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Seller_UJ8uhHnnjSrGx

Paket nach Österreich, A-Z Garantie, Nachweis mit Unterschrift

DHL Paket nach Österreich.

Kunde holt dort das Paket aus einer Paketbox ab, laut Tracking.

Schwafelt rum er hätte es nicht erhalten.
Öffnet A-Z- Garantieantrag.

Amazon fordert innerhalb von 72 Stunden Zustellnachweis inkl. Unterschrift.

DHL bestätigt die Zustellung in Österreich, aber ohne Unterschriftnachweise und beharrt darauf dass wir keinen Anspruch darauf hätten.

Amazon entscheidet gegen uns.

Was nun?

344 Aufrufe
22 Antworten
Tags:Verpackung
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Seller_UJ8uhHnnjSrGx

Paket nach Österreich, A-Z Garantie, Nachweis mit Unterschrift

DHL Paket nach Österreich.

Kunde holt dort das Paket aus einer Paketbox ab, laut Tracking.

Schwafelt rum er hätte es nicht erhalten.
Öffnet A-Z- Garantieantrag.

Amazon fordert innerhalb von 72 Stunden Zustellnachweis inkl. Unterschrift.

DHL bestätigt die Zustellung in Österreich, aber ohne Unterschriftnachweise und beharrt darauf dass wir keinen Anspruch darauf hätten.

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Seller_pV9Qet2o46pq3
In Antwort auf: Post von: Seller_UJ8uhHnnjSrGx

Bleib hartnäckig, DHL muß den Unterschriftsnachweis rausrücken. Wenn Hänschen es nicht kann, mußt Du dich halt an den Hans wenden
LG
Groundhopper

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Seller_iVZ814C8ZJYeR
In Antwort auf: Post von: Seller_UJ8uhHnnjSrGx

Gegen den Kunden klagen, sollte auch in Deutschland möglich sein, wenn man es als unerlaubte Handlung aufzieht:

Die Ware wurde vertragsgemäß nach Österreich versandt und dort vom Kunden aus einer Paketbox abgeholt.

Gegenüber Amazon hat er dann im Rahmen eines A-bis-Z-Antrags wahrheitswidrig behauptet, die Ware nicht erhalten zu haben. Das könnte man als Betrug werten. Er hat den Sachbearbeiter bei Amazon über Tatsachen getäuscht, insbesondere hat er wahrheitswidrig behauptet, die Ware nicht erhalten zu haben, obwohl er sie aus der Paketbox entnommen hat. Das führt einerseits zu einem Schadenersatzanspruch aus § 823 (2) BGB in Verbindung mit § 263 StGB (letzteres als Schutzgesetz im Sinne des § 823 (2) BGB).

Tatort des § 263 StGB ist dort, wo der tatbestandliche Erfolg eingetreten ist. § 263 StGB hat 2 oder 3 Erfolge, nämlich den rechtswidrigen Vermögensvorteil, der ist in Österreich eingetreten und den stoffgleichen Vermögensschaden, der ist an deinem Unternehmens- oder Wohnsitz eingetreten. Dann haben wir womöglich noch den Ort, wo der Irrtum eingetreten ist, das mag in Indien gewesen sein, oder eben dort, wo der Sachbearbeiter von Amazon aufgrund des erregten Irrtums auf den falschen Knopf gedrückt hat. Du nimmst deinen Wohn- oder Unternehmenssitz als besonderen Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO).

Ansonsten darfst Du in Österreich klagen und dich mit der Frage auseinandersetzen, ob den nun deutsches oder österreichisches Kaufrecht anwendbar ist.

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Seller_UJ8uhHnnjSrGx
In Antwort auf: Post von: Seller_UJ8uhHnnjSrGx

Mal schaun. Bei dem zweiten Ösi-Fall hat Amazon eine Frist von 72 Stunden gegeben, wir haben bei DHL den Abliefernachweis angefordert, dieser kam immer noch nicht. = Fall gegen uns entschieden.
Wir werden warten und dann Einspruch innerhalb von 30 Tagen einreichen

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Seller_UJ8uhHnnjSrGx
In Antwort auf: Post von: Seller_UJ8uhHnnjSrGx

Kleines Update:
DHL bestätigt nun schriftlich dass die Sendung in Österreich in einer Postempfangsbox zugestellt wurde. Daraus wurde sie ein Tag später abgeholt.
Der Vorgang ist somit abgeschlossen.

Wir haben das Schreiben an Amazon gesendet:

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei senden wir Ihnen die schriftliche Bestätigung des Logistikers, dass der Empfänger das Paket am 12.1.2020 aus der Postempfangsbox in Wien, Österreich entnommen hat.

Die Rückbuchung der Zahlung durch den A-Z-Garantieantrag ist somit unzulässig.

_Angesichts der Sachlage und um zivilrechtliche Schritte gegen d_en Kunden zu vermeiden, bitte ich Änderung der Entscheidung, da diese nicht korrekt ist.

Amazons Antwort:

Guten Tag,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns zusätzliche Informationen zu dem Antrag auf Bestellung 3XXXXXXXXXXX zukommen zu lassen. Nach weiteren Überprüfungen haben wir beschlossen, unsere ursprüngliche Entscheidung aufrechtzuerhalten.

Warum wurde mein Widerspruch abgelehnt?
Sie sind für den Garantieantrag verantwortlich, da wir die am 28 Feb 2020 angeforderten Informationen nicht erhalten haben. Stellt ein Käufer einen Garantieantrag zu einer Ihrer Bestellungen, informieren wir Sie darüber in einer E-Mail. Darin erläutern wir Ihnen auch, wie Sie in dieser Angelegenheit verfahren können. Für die Überprüfung benötigen wir möglicherweise weitere Informationen von Ihnen. Wenn Sie uns nicht innerhalb der angegebenen Frist antworten, geben wir der Forderung des Käufers statt, und der Betrag wird von Ihrem Konto abgebucht.

Äh ja. Sie hatten uns 72 Stunden Frist gesetzt. Mit der Forderung einen schriftlichen Zustellnachweis vorzulegen. Das hat der DHL-Kundenservice natürlich nicht geschaft.
Deshalb gibt es ja die Widerspruchsfunktion bei A-Z-Entscheidungen.
Legt man also die Beweise über einen Widerspruch vor, wird abgelehnt damit, dass die ursprünglich gesetzte Frist abgelaufen war.
Wozu dann überhaupt die Widerspruchsfunktion!?

Was würdet ihr machen? Inkasso in Österreich? Wäre ja machbar…

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Seller_UJ8uhHnnjSrGx

Paket nach Österreich, A-Z Garantie, Nachweis mit Unterschrift

DHL Paket nach Österreich.

Kunde holt dort das Paket aus einer Paketbox ab, laut Tracking.

Schwafelt rum er hätte es nicht erhalten.
Öffnet A-Z- Garantieantrag.

Amazon fordert innerhalb von 72 Stunden Zustellnachweis inkl. Unterschrift.

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Seller_UJ8uhHnnjSrGx

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Paket nach Österreich, A-Z Garantie, Nachweis mit Unterschrift

von Seller_UJ8uhHnnjSrGx

DHL Paket nach Österreich.

Kunde holt dort das Paket aus einer Paketbox ab, laut Tracking.

Schwafelt rum er hätte es nicht erhalten.
Öffnet A-Z- Garantieantrag.

Amazon fordert innerhalb von 72 Stunden Zustellnachweis inkl. Unterschrift.

DHL bestätigt die Zustellung in Österreich, aber ohne Unterschriftnachweise und beharrt darauf dass wir keinen Anspruch darauf hätten.

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Seller_pV9Qet2o46pq3
In Antwort auf: Post von: Seller_UJ8uhHnnjSrGx

Bleib hartnäckig, DHL muß den Unterschriftsnachweis rausrücken. Wenn Hänschen es nicht kann, mußt Du dich halt an den Hans wenden
LG
Groundhopper

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Seller_iVZ814C8ZJYeR
In Antwort auf: Post von: Seller_UJ8uhHnnjSrGx

Gegen den Kunden klagen, sollte auch in Deutschland möglich sein, wenn man es als unerlaubte Handlung aufzieht:

Die Ware wurde vertragsgemäß nach Österreich versandt und dort vom Kunden aus einer Paketbox abgeholt.

Gegenüber Amazon hat er dann im Rahmen eines A-bis-Z-Antrags wahrheitswidrig behauptet, die Ware nicht erhalten zu haben. Das könnte man als Betrug werten. Er hat den Sachbearbeiter bei Amazon über Tatsachen getäuscht, insbesondere hat er wahrheitswidrig behauptet, die Ware nicht erhalten zu haben, obwohl er sie aus der Paketbox entnommen hat. Das führt einerseits zu einem Schadenersatzanspruch aus § 823 (2) BGB in Verbindung mit § 263 StGB (letzteres als Schutzgesetz im Sinne des § 823 (2) BGB).

Tatort des § 263 StGB ist dort, wo der tatbestandliche Erfolg eingetreten ist. § 263 StGB hat 2 oder 3 Erfolge, nämlich den rechtswidrigen Vermögensvorteil, der ist in Österreich eingetreten und den stoffgleichen Vermögensschaden, der ist an deinem Unternehmens- oder Wohnsitz eingetreten. Dann haben wir womöglich noch den Ort, wo der Irrtum eingetreten ist, das mag in Indien gewesen sein, oder eben dort, wo der Sachbearbeiter von Amazon aufgrund des erregten Irrtums auf den falschen Knopf gedrückt hat. Du nimmst deinen Wohn- oder Unternehmenssitz als besonderen Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO).

Ansonsten darfst Du in Österreich klagen und dich mit der Frage auseinandersetzen, ob den nun deutsches oder österreichisches Kaufrecht anwendbar ist.

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Seller_UJ8uhHnnjSrGx
In Antwort auf: Post von: Seller_UJ8uhHnnjSrGx

Mal schaun. Bei dem zweiten Ösi-Fall hat Amazon eine Frist von 72 Stunden gegeben, wir haben bei DHL den Abliefernachweis angefordert, dieser kam immer noch nicht. = Fall gegen uns entschieden.
Wir werden warten und dann Einspruch innerhalb von 30 Tagen einreichen

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Seller_UJ8uhHnnjSrGx
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Kleines Update:
DHL bestätigt nun schriftlich dass die Sendung in Österreich in einer Postempfangsbox zugestellt wurde. Daraus wurde sie ein Tag später abgeholt.
Der Vorgang ist somit abgeschlossen.

Wir haben das Schreiben an Amazon gesendet:

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei senden wir Ihnen die schriftliche Bestätigung des Logistikers, dass der Empfänger das Paket am 12.1.2020 aus der Postempfangsbox in Wien, Österreich entnommen hat.

Die Rückbuchung der Zahlung durch den A-Z-Garantieantrag ist somit unzulässig.

_Angesichts der Sachlage und um zivilrechtliche Schritte gegen d_en Kunden zu vermeiden, bitte ich Änderung der Entscheidung, da diese nicht korrekt ist.

Amazons Antwort:

Guten Tag,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns zusätzliche Informationen zu dem Antrag auf Bestellung 3XXXXXXXXXXX zukommen zu lassen. Nach weiteren Überprüfungen haben wir beschlossen, unsere ursprüngliche Entscheidung aufrechtzuerhalten.

Warum wurde mein Widerspruch abgelehnt?
Sie sind für den Garantieantrag verantwortlich, da wir die am 28 Feb 2020 angeforderten Informationen nicht erhalten haben. Stellt ein Käufer einen Garantieantrag zu einer Ihrer Bestellungen, informieren wir Sie darüber in einer E-Mail. Darin erläutern wir Ihnen auch, wie Sie in dieser Angelegenheit verfahren können. Für die Überprüfung benötigen wir möglicherweise weitere Informationen von Ihnen. Wenn Sie uns nicht innerhalb der angegebenen Frist antworten, geben wir der Forderung des Käufers statt, und der Betrag wird von Ihrem Konto abgebucht.

Äh ja. Sie hatten uns 72 Stunden Frist gesetzt. Mit der Forderung einen schriftlichen Zustellnachweis vorzulegen. Das hat der DHL-Kundenservice natürlich nicht geschaft.
Deshalb gibt es ja die Widerspruchsfunktion bei A-Z-Entscheidungen.
Legt man also die Beweise über einen Widerspruch vor, wird abgelehnt damit, dass die ursprünglich gesetzte Frist abgelaufen war.
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Die Ware wurde vertragsgemäß nach Österreich versandt und dort vom Kunden aus einer Paketbox abgeholt.

Gegenüber Amazon hat er dann im Rahmen eines A-bis-Z-Antrags wahrheitswidrig behauptet, die Ware nicht erhalten zu haben. Das könnte man als Betrug werten. Er hat den Sachbearbeiter bei Amazon über Tatsachen getäuscht, insbesondere hat er wahrheitswidrig behauptet, die Ware nicht erhalten zu haben, obwohl er sie aus der Paketbox entnommen hat. Das führt einerseits zu einem Schadenersatzanspruch aus § 823 (2) BGB in Verbindung mit § 263 StGB (letzteres als Schutzgesetz im Sinne des § 823 (2) BGB).

Tatort des § 263 StGB ist dort, wo der tatbestandliche Erfolg eingetreten ist. § 263 StGB hat 2 oder 3 Erfolge, nämlich den rechtswidrigen Vermögensvorteil, der ist in Österreich eingetreten und den stoffgleichen Vermögensschaden, der ist an deinem Unternehmens- oder Wohnsitz eingetreten. Dann haben wir womöglich noch den Ort, wo der Irrtum eingetreten ist, das mag in Indien gewesen sein, oder eben dort, wo der Sachbearbeiter von Amazon aufgrund des erregten Irrtums auf den falschen Knopf gedrückt hat. Du nimmst deinen Wohn- oder Unternehmenssitz als besonderen Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO).

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Die Ware wurde vertragsgemäß nach Österreich versandt und dort vom Kunden aus einer Paketbox abgeholt.

Gegenüber Amazon hat er dann im Rahmen eines A-bis-Z-Antrags wahrheitswidrig behauptet, die Ware nicht erhalten zu haben. Das könnte man als Betrug werten. Er hat den Sachbearbeiter bei Amazon über Tatsachen getäuscht, insbesondere hat er wahrheitswidrig behauptet, die Ware nicht erhalten zu haben, obwohl er sie aus der Paketbox entnommen hat. Das führt einerseits zu einem Schadenersatzanspruch aus § 823 (2) BGB in Verbindung mit § 263 StGB (letzteres als Schutzgesetz im Sinne des § 823 (2) BGB).

Tatort des § 263 StGB ist dort, wo der tatbestandliche Erfolg eingetreten ist. § 263 StGB hat 2 oder 3 Erfolge, nämlich den rechtswidrigen Vermögensvorteil, der ist in Österreich eingetreten und den stoffgleichen Vermögensschaden, der ist an deinem Unternehmens- oder Wohnsitz eingetreten. Dann haben wir womöglich noch den Ort, wo der Irrtum eingetreten ist, das mag in Indien gewesen sein, oder eben dort, wo der Sachbearbeiter von Amazon aufgrund des erregten Irrtums auf den falschen Knopf gedrückt hat. Du nimmst deinen Wohn- oder Unternehmenssitz als besonderen Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO).

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Seller_UJ8uhHnnjSrGx
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_Angesichts der Sachlage und um zivilrechtliche Schritte gegen d_en Kunden zu vermeiden, bitte ich Änderung der Entscheidung, da diese nicht korrekt ist.

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Warum wurde mein Widerspruch abgelehnt?
Sie sind für den Garantieantrag verantwortlich, da wir die am 28 Feb 2020 angeforderten Informationen nicht erhalten haben. Stellt ein Käufer einen Garantieantrag zu einer Ihrer Bestellungen, informieren wir Sie darüber in einer E-Mail. Darin erläutern wir Ihnen auch, wie Sie in dieser Angelegenheit verfahren können. Für die Überprüfung benötigen wir möglicherweise weitere Informationen von Ihnen. Wenn Sie uns nicht innerhalb der angegebenen Frist antworten, geben wir der Forderung des Käufers statt, und der Betrag wird von Ihrem Konto abgebucht.

Äh ja. Sie hatten uns 72 Stunden Frist gesetzt. Mit der Forderung einen schriftlichen Zustellnachweis vorzulegen. Das hat der DHL-Kundenservice natürlich nicht geschaft.
Deshalb gibt es ja die Widerspruchsfunktion bei A-Z-Entscheidungen.
Legt man also die Beweise über einen Widerspruch vor, wird abgelehnt damit, dass die ursprünglich gesetzte Frist abgelaufen war.
Wozu dann überhaupt die Widerspruchsfunktion!?

Was würdet ihr machen? Inkasso in Österreich? Wäre ja machbar…

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Die Rückbuchung der Zahlung durch den A-Z-Garantieantrag ist somit unzulässig.

_Angesichts der Sachlage und um zivilrechtliche Schritte gegen d_en Kunden zu vermeiden, bitte ich Änderung der Entscheidung, da diese nicht korrekt ist.

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Guten Tag,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns zusätzliche Informationen zu dem Antrag auf Bestellung 3XXXXXXXXXXX zukommen zu lassen. Nach weiteren Überprüfungen haben wir beschlossen, unsere ursprüngliche Entscheidung aufrechtzuerhalten.

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Äh ja. Sie hatten uns 72 Stunden Frist gesetzt. Mit der Forderung einen schriftlichen Zustellnachweis vorzulegen. Das hat der DHL-Kundenservice natürlich nicht geschaft.
Deshalb gibt es ja die Widerspruchsfunktion bei A-Z-Entscheidungen.
Legt man also die Beweise über einen Widerspruch vor, wird abgelehnt damit, dass die ursprünglich gesetzte Frist abgelaufen war.
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