Umsatzsteuer zusammenfassend anzeigen lassen
Hi
Ich bin noch realtiv neu und ich habe noch keine Möglichkeiten gefunden, dass amazon mir anzeigt wieviel USt ich vereinahmt habe bzw. dann an das Finazamt abegeben muss.
Aktuell sehe ich nur, meine Einnahmen inkl. USt minus Amazongebühren bzw. wird diese Differenz ja ausbezahlt.
Kann ich davon ausgehen, dass diese ausgezahlte Differenz x 0,19 an das Finanzamt abgegeben werden muss? Weil, amazon veranschlagt seine Gebühren ohne USt. Wie habt ihr es gelöst? (ohne Steuerberater)
Umsatzsteuer zusammenfassend anzeigen lassen
Hi
Ich bin noch realtiv neu und ich habe noch keine Möglichkeiten gefunden, dass amazon mir anzeigt wieviel USt ich vereinahmt habe bzw. dann an das Finazamt abegeben muss.
Aktuell sehe ich nur, meine Einnahmen inkl. USt minus Amazongebühren bzw. wird diese Differenz ja ausbezahlt.
Kann ich davon ausgehen, dass diese ausgezahlte Differenz x 0,19 an das Finanzamt abgegeben werden muss? Weil, amazon veranschlagt seine Gebühren ohne USt. Wie habt ihr es gelöst? (ohne Steuerberater)
Seller_nqNx6MlW7ewbQ
Lösung gefunden:
Berichte -> Zahlungen -> Berichte nach Zeitraum -> Bericht erstellen -> !Abrechnungsübersicht! (Dabei den Zeitraum auswählen)
- Steuern werden Explizit angezeigt
- Amazon-Gebühren = Reverse Charge dh. selber darauf 19% USt abführen und gleichzeitig als VoSt geltend machen. [§ 13b Umsatzsteuergesetz]
(Gilt NICHT bei Kleinunternehmer)
Damit sollte jeder auch mit etwas know how auch seine eigene EÜR und UStVA machen können.
Ganz Wichtig: Dies ist keine Steuerberatung.
23 Antworten
Seller_fXeThiXlDOIPd
Nutzt du den Rechungsservice von Amazon? Dann kann ich nichts beitragen, es gibt dafür aber einen Bericht von Amazon.
Wenn du die Kundenrechnungen selbst erstellst (so handhabe ich es), dann weist du die MwSt auf deinen Rechungen aus und kennst so natürlich den USt-Betrag, den du ans FA abführen musst.
Anhand der Amazonauszahlungen einfach Pi mal 19% MwSt abzuführen ist keine gute Idee, das Finanzamt wird damit nicht zufrieden sein.
Seller_zmuUendxw4p29
Die Frage solltest Du nicht hier stellen, sondern dringend einen Steuerberater aufsuchen und dem stellen (und zwar einen, der auf Amazon spezialisiert ist, das ist WICHTIG! Der normale Steuerberater um die Ecke ist tatsächlich fast immer überfordert, da das hier doch fast immer viel komplexer ist als selbst er zunächst erkennen kann).
Wir müssten Dir jetzt hier recht viele Fragen stellen um überhaupt eine (dann natürlich auch nur unverbindliche) grobe Antwort geben zu können.
Einzig die letzte Frage ist definitiv und 99,999%ig mit “Nein” zu beantworten, egal unter welchen Umständen du auf Amazon verkaufst, einfach 19 % der Auszahlungen zu melden kann eigentlich so gut wie nie richtig sein
Seller_vnrMJ7b3nUMEW
Definitiv NEIN!
Die Steuer wird immer auf Deine Verkaufserlöse fällig, also die Summe, die auf Deinen Rechnungen an die Kunden steht. Der Auszahlungsbetrag ist lediglich das, was Dir über bleibt um alles drum herum zu bezahlen. Diese Summe hat mit der Steuer nichts zu tun.
Die Gebühren laufen als Reverse Charge. Google bitte was das bedeutet.
Ich empfehle, auch wenn Du danach nicht gefragt hast, das Du Dir einen Steuerberater suchst, denn wenn Du Deine Steuer allein machst, steht die Steuerbehörde garantiert bald vor Deiner Tür und wehe Du hast Deine Buchhaltung dann nicht im Griff oder gar falsche Angaben bei den Erklärungen gemacht. Es gibt auch Kurse bei der IHK ect.
Seller_nqNx6MlW7ewbQ
Keine Sorge… Mit Steuern kenne ich mich aus. Ich sehe nur nicht durch wie Amazon es handhabt… Okay also Reverse Charge also.
kann ja nicht sein, dass Amazon dem Verkäufer die zusammengefasste USt nicht anzeigt (ohne extra apps oder Webseiten).
Vielleicht hat jemand eine Idee wo man alles zusammengefasst lesen kann oder dafür zu bezahlen?
Seller_nqNx6MlW7ewbQ
Lösung gefunden:
Berichte -> Zahlungen -> Berichte nach Zeitraum -> Bericht erstellen -> !Abrechnungsübersicht! (Dabei den Zeitraum auswählen)
- Steuern werden Explizit angezeigt
- Amazon-Gebühren = Reverse Charge dh. selber darauf 19% USt abführen und gleichzeitig als VoSt geltend machen. [§ 13b Umsatzsteuergesetz]
(Gilt NICHT bei Kleinunternehmer)
Damit sollte jeder auch mit etwas know how auch seine eigene EÜR und UStVA machen können.
Ganz Wichtig: Dies ist keine Steuerberatung.
Seller_VJ2u0yoYyugrW
Wie siehts denn mit OSS aus? Verschickst Du ins Ausland?