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Seller_bv2JPWg4ezeee

Rücksendung kam defekt bei mir an

Hallo liebe Community,

ich bräuchte bitte Euren Rat:

Eine Kundin hat bei mir Ohrstecker bestellt und retourniert. Dazu hat sie nicht die Originalverpackung verwendet, sondern sie infach in einen Briefumschlag gesteckt. Nun sind die Ohrringe mit abgebrochenem Stecker bei mir angekommen. Ich habe den Umschlag und die Ohrstecker nach der Ankunft fotografiert und wollte die Kundin kontaktieren. Leider kann man beim Kontakt kein Foto anhängen. Wie soll ich nun vorgehen? Ich möchte eigentlich keine Rückerstattung vornehmen, befürchte aber, dass die Kundin dann einen A-Z Garantieantrag eröffnet. Da ich ein "kleiner" Handmade-Verkäufer mit wenig Umsatz bin, würde ich mit einem solchen Antrag wahrscheinlich gleich in den gelben Bereich kommen. Das möchte ich gerne vermeiden.

Ich freue mich über eure Erfahrung/Meinung und danke schon mal vorab für eure Antworten.

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Tags:Erstattungen, Rücksendung
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Seller_bv2JPWg4ezeee

Rücksendung kam defekt bei mir an

Hallo liebe Community,

ich bräuchte bitte Euren Rat:

Eine Kundin hat bei mir Ohrstecker bestellt und retourniert. Dazu hat sie nicht die Originalverpackung verwendet, sondern sie infach in einen Briefumschlag gesteckt. Nun sind die Ohrringe mit abgebrochenem Stecker bei mir angekommen. Ich habe den Umschlag und die Ohrstecker nach der Ankunft fotografiert und wollte die Kundin kontaktieren. Leider kann man beim Kontakt kein Foto anhängen. Wie soll ich nun vorgehen? Ich möchte eigentlich keine Rückerstattung vornehmen, befürchte aber, dass die Kundin dann einen A-Z Garantieantrag eröffnet. Da ich ein "kleiner" Handmade-Verkäufer mit wenig Umsatz bin, würde ich mit einem solchen Antrag wahrscheinlich gleich in den gelben Bereich kommen. Das möchte ich gerne vermeiden.

Ich freue mich über eure Erfahrung/Meinung und danke schon mal vorab für eure Antworten.

Tags:Erstattungen, Rücksendung
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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_bv2JPWg4ezeee

Bei Retouren trägst Du das Risiko für Verlust und Beschädigung. § 355 Absatz 3 Satz 4 BGB :Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren.

09
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Seller_RVwH8JCv53QtG
In Antwort auf: Post von: Seller_bv2JPWg4ezeee

Wenn die Ware aufgrund einer mangelhaften Verpackung beschädigt wird, hat der Verbraucher seine Rücksichtnahmepflichten verletzt und ist dem Händler zum Schadensersatz verpflichtet. Allerdings muss der Händler beweisen, dass der Schaden in Folge der mangelhaften Verpackung entstanden ist.

Der Kunde ist auch verpflichtet, bei Rücksendungen, die Ware ordnungsgemäß wieder zu verpacken. Geschieht dies nicht und die Ware wird beschädigt, muss der Kunde den Schaden tragen.

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Seller_FB4ZBef3j6mpQ
In Antwort auf: Post von: Seller_bv2JPWg4ezeee

Reduzierung der Rückerstattung anwenden, da Artikel auf Grund unsachgemäßer Verpackung zurück gesendet wurde.

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Seller_C8XxwTXrjLw11
In Antwort auf: Post von: Seller_bv2JPWg4ezeee

Wird er selbstverständlich nicht, er hat hier eine Sorgfaltspflicht für angemessene Verpackung etc. Du kannst die Erstattung um die Wertminderung herabsetzen.

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Seller_bv2JPWg4ezeee
Schade, dass der Kunde da völlig aus der Haftung genommen wird.
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Seller_ELxZjznV6NqHR
In Antwort auf: Post von: Seller_bv2JPWg4ezeee

Du kannst bei der Bearbeitung der Retoure eine Reduzierung des Erstattungsbetrag vornehmen und dies mit den vorhandenen Bildern begründen.

Das machen wir seit einiger Zeit so, weil einigen Kunden mit den Retouren wie Sch**ße umgehen... So etwas ist für mich nicht nachvollziehbar und wird daher so gehandhabt.

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Seller_bv2JPWg4ezeee

Rücksendung kam defekt bei mir an

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Eine Kundin hat bei mir Ohrstecker bestellt und retourniert. Dazu hat sie nicht die Originalverpackung verwendet, sondern sie infach in einen Briefumschlag gesteckt. Nun sind die Ohrringe mit abgebrochenem Stecker bei mir angekommen. Ich habe den Umschlag und die Ohrstecker nach der Ankunft fotografiert und wollte die Kundin kontaktieren. Leider kann man beim Kontakt kein Foto anhängen. Wie soll ich nun vorgehen? Ich möchte eigentlich keine Rückerstattung vornehmen, befürchte aber, dass die Kundin dann einen A-Z Garantieantrag eröffnet. Da ich ein "kleiner" Handmade-Verkäufer mit wenig Umsatz bin, würde ich mit einem solchen Antrag wahrscheinlich gleich in den gelben Bereich kommen. Das möchte ich gerne vermeiden.

Ich freue mich über eure Erfahrung/Meinung und danke schon mal vorab für eure Antworten.

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Eine Kundin hat bei mir Ohrstecker bestellt und retourniert. Dazu hat sie nicht die Originalverpackung verwendet, sondern sie infach in einen Briefumschlag gesteckt. Nun sind die Ohrringe mit abgebrochenem Stecker bei mir angekommen. Ich habe den Umschlag und die Ohrstecker nach der Ankunft fotografiert und wollte die Kundin kontaktieren. Leider kann man beim Kontakt kein Foto anhängen. Wie soll ich nun vorgehen? Ich möchte eigentlich keine Rückerstattung vornehmen, befürchte aber, dass die Kundin dann einen A-Z Garantieantrag eröffnet. Da ich ein "kleiner" Handmade-Verkäufer mit wenig Umsatz bin, würde ich mit einem solchen Antrag wahrscheinlich gleich in den gelben Bereich kommen. Das möchte ich gerne vermeiden.

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Rücksendung kam defekt bei mir an

von Seller_bv2JPWg4ezeee

Hallo liebe Community,

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Eine Kundin hat bei mir Ohrstecker bestellt und retourniert. Dazu hat sie nicht die Originalverpackung verwendet, sondern sie infach in einen Briefumschlag gesteckt. Nun sind die Ohrringe mit abgebrochenem Stecker bei mir angekommen. Ich habe den Umschlag und die Ohrstecker nach der Ankunft fotografiert und wollte die Kundin kontaktieren. Leider kann man beim Kontakt kein Foto anhängen. Wie soll ich nun vorgehen? Ich möchte eigentlich keine Rückerstattung vornehmen, befürchte aber, dass die Kundin dann einen A-Z Garantieantrag eröffnet. Da ich ein "kleiner" Handmade-Verkäufer mit wenig Umsatz bin, würde ich mit einem solchen Antrag wahrscheinlich gleich in den gelben Bereich kommen. Das möchte ich gerne vermeiden.

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_bv2JPWg4ezeee

Bei Retouren trägst Du das Risiko für Verlust und Beschädigung. § 355 Absatz 3 Satz 4 BGB :Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren.

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Seller_RVwH8JCv53QtG
In Antwort auf: Post von: Seller_bv2JPWg4ezeee

Wenn die Ware aufgrund einer mangelhaften Verpackung beschädigt wird, hat der Verbraucher seine Rücksichtnahmepflichten verletzt und ist dem Händler zum Schadensersatz verpflichtet. Allerdings muss der Händler beweisen, dass der Schaden in Folge der mangelhaften Verpackung entstanden ist.

Der Kunde ist auch verpflichtet, bei Rücksendungen, die Ware ordnungsgemäß wieder zu verpacken. Geschieht dies nicht und die Ware wird beschädigt, muss der Kunde den Schaden tragen.

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Reduzierung der Rückerstattung anwenden, da Artikel auf Grund unsachgemäßer Verpackung zurück gesendet wurde.

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Seller_C8XxwTXrjLw11
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Wird er selbstverständlich nicht, er hat hier eine Sorgfaltspflicht für angemessene Verpackung etc. Du kannst die Erstattung um die Wertminderung herabsetzen.

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Schade, dass der Kunde da völlig aus der Haftung genommen wird.
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Du kannst bei der Bearbeitung der Retoure eine Reduzierung des Erstattungsbetrag vornehmen und dies mit den vorhandenen Bildern begründen.

Das machen wir seit einiger Zeit so, weil einigen Kunden mit den Retouren wie Sch**ße umgehen... So etwas ist für mich nicht nachvollziehbar und wird daher so gehandhabt.

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Wenn die Ware aufgrund einer mangelhaften Verpackung beschädigt wird, hat der Verbraucher seine Rücksichtnahmepflichten verletzt und ist dem Händler zum Schadensersatz verpflichtet. Allerdings muss der Händler beweisen, dass der Schaden in Folge der mangelhaften Verpackung entstanden ist.

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Wenn die Ware aufgrund einer mangelhaften Verpackung beschädigt wird, hat der Verbraucher seine Rücksichtnahmepflichten verletzt und ist dem Händler zum Schadensersatz verpflichtet. Allerdings muss der Händler beweisen, dass der Schaden in Folge der mangelhaften Verpackung entstanden ist.

Der Kunde ist auch verpflichtet, bei Rücksendungen, die Ware ordnungsgemäß wieder zu verpacken. Geschieht dies nicht und die Ware wird beschädigt, muss der Kunde den Schaden tragen.

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Wird er selbstverständlich nicht, er hat hier eine Sorgfaltspflicht für angemessene Verpackung etc. Du kannst die Erstattung um die Wertminderung herabsetzen.

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