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Seller_7aUxUKuUkhSK6

"Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU deaktiviert"

Folgendes haben wir gerade erhalten. Wir sind hier zwar schon ein paar Jahre dabei, somit erschreckt uns nicht mehr viel. Auch nicht solch ein unsinniger Mehraufwand in dieser nicht geraden langweiligen Jahreszeit aber naja. Wir frage uns aber, ob wir gerade gezielt die einzigen sind oder ob das andere auch erhalten haben (ohne jetzt Amazon etwas vorzuwerfen…)

"Ihre Auszahlungen wurden in allen Shops, die Sie weltweit betreiben (abgesehen von Amazon.in), am *Datum hier eintragen* deaktiviert, da wir Hinweise darauf haben, dass Sie möglicherweise nicht für Umsatzsteuerzwecke in der EU ansässig sind. Daher müssen Sie innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung zusätzliche Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass Ihr Unternehmen gemäß dieser Gesetzgebung in der EU ansässig ist."

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Seller_7aUxUKuUkhSK6

"Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU deaktiviert"

Folgendes haben wir gerade erhalten. Wir sind hier zwar schon ein paar Jahre dabei, somit erschreckt uns nicht mehr viel. Auch nicht solch ein unsinniger Mehraufwand in dieser nicht geraden langweiligen Jahreszeit aber naja. Wir frage uns aber, ob wir gerade gezielt die einzigen sind oder ob das andere auch erhalten haben (ohne jetzt Amazon etwas vorzuwerfen…)

"Ihre Auszahlungen wurden in allen Shops, die Sie weltweit betreiben (abgesehen von Amazon.in), am *Datum hier eintragen* deaktiviert, da wir Hinweise darauf haben, dass Sie möglicherweise nicht für Umsatzsteuerzwecke in der EU ansässig sind. Daher müssen Sie innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung zusätzliche Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass Ihr Unternehmen gemäß dieser Gesetzgebung in der EU ansässig ist."

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Seller_1sfn1pwNp6AG2
In Antwort auf: Post von: Seller_7aUxUKuUkhSK6

Haben wir auch gerade in vierfacher Ausführung bekommen.

Frage zu.

1. Nachweis der Umsatzsteuer-Registrierung (falls registriert)

Legen Sie den Nachweis Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor

Welches Dokument habt ihr hier hochgeladen?

Grüße

ML

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Seller_Mec2UTDMjlPfW
In Antwort auf: Post von: Seller_7aUxUKuUkhSK6

Für alle denen es auch so geht. Hier eine Zusammenfassung aller Dokumente die zugelassen sind

1. Welche Dokumente werden als Identitätsnachweis akzeptiert?

Stellen Sie eines der folgenden Dokumente bereit:

Eine Kopie des vollständigen gültigen Reisepasses; oder

eine Kopie des vollständig gültigen Personalausweises (falls verfügbar); oder

Eine Kopie des vollständigen gültigen Führerscheins.

2. Welche Dokumente werden als Wohnsitznachweis akzeptiert?

Stellen Sie eines der folgenden Dokumente bereit:

eine Kopie des vollständigen europäischen Führerscheins mit Lichtbild und Wohnadresse (falls nicht bereits als Identitätsnachweis verwendet); oder

Eine europäische oder ausländische Bankkreditkarte oder ein Kontoauszug, der weniger als 6 Monate alt ist; oder

einen auf ihren Namen ausgestellten europäischen Hypothekenausweis (datiert innerhalb der letzten 12 Monate) oder

Ein Brief/eine Rechnung eines Versorgungsunternehmens, das weniger als 6 Monate alt ist. Der Brief, den Sie erhalten, muss bestätigen, dass Sie eine Dienstleistung von der Firma erhalten haben. Handyrechnungen werden nicht akzeptiert.

3. [Nur Unternehmen/Partnerschaften] Wo kann ich einen Auszug aus dem lokalen Handelsregister erhalten?

Dieses Dokument erhalten Sie im Handelsregister .

4. [Nur Unternehmen/Partnerschaften] Welche Dokumente werden als Nachweis für den physischen Betrieb an der angegebenen Geschäftsadresse in der EU akzeptiert?

Stellen Sie 2 Dokumente bereit, eines aus jeder Kategorie:

Kategorie A

eine aktuelle Stromrechnung, die an das Unternehmen oder einen Direktor/Partner des Unternehmens an der Hauptgeschäftsadresse gerichtet ist und nicht älter als 6 Monate ist; oder

ein Schreiben des örtlichen Finanzamts, in dem der Ort der Niederlassung/des Unternehmens für Mehrwertsteuerzwecke bestätigt wird („Aufenthaltsbescheinigung“); oder

Wenn Sie einen gemeinsam genutzten Arbeitsbereich nutzen, entweder Ihre Lizenzvereinbarung oder Kopien der Rechnungen über die Zahlung der Miete im Namen des Unternehmens/der Partnerschaft oder eines Direktors/Partners mit dem Anbieter des gemeinsam genutzten Arbeitsbereichs für einen Zeitraum von 6 Monaten oder länger.

Kategorie B

Eine aktuelle Kopie einer Rechnung, die ein Dritter dem Unternehmen an seinem Hauptgeschäftssitz für Waren oder Dienstleistungen ausgestellt hat, die es für den Betrieb seines Geschäfts verwendet hat. Rechnungen, die von verbundenen Unternehmen ausgestellt wurden, werden nicht akzeptiert.

Wenn die Dokumente auf den Namen des Direktors/der Partnerin ausgestellt werden, muss dieser Direktor/Partner im örtlichen Handelsregister eingetragen sein.

Dokumente für Standorte, bei denen es sich um virtuelle Büros oder Postweiterleitungsstandorte handelt, gelten nicht als Nachweis dafür, dass das Unternehmen/die Partnerschaft einen Hauptgeschäftssitz in der EU hat. Sie müssen einen Nachweis über eine physische Adresse vorlegen.

5. [Nur Unternehmen/Partnerschaften] Welche Dokumente werden als Nachweis einer Festanstellung akzeptiert?

Stellen Sie 2 Dokumente bereit, eines aus jeder Kategorie:

Kategorie A

eine Kopie Ihrer betrieblichen Lohnsteuerregistrierung (Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitnehmerversicherungsbeiträge und einkommensabhängiger Beitrag zum Krankenversicherungsgesetz), die von den deutschen Steuerbehörden bei der Registrierung zugesandt wurde; oder

Ein Screenshot der Einreichung der Lohnsteuererklärung, zusammen mit einer Gehaltsabrechnung für den Arbeitnehmer.

Kategorie B

Ein Kontoauszug von einem lokalen Bankkonto auf den Namen des Unternehmens oder auf den Namen eines Direktors/Partners, der weniger als 3 Monate alt ist.

40
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Seller_l04wOluM1SQcc
In Antwort auf: Post von: Seller_7aUxUKuUkhSK6

Uns hat es nun auch vor zwei Wochen erwischt.

Alle Unterlagen eingereicht und nun Still ruht der See.

Nur immer die gleichen Mails wenn man eine Anfrage stellt wie es nun weiter geht.

Mitlerweile hat sich schon ein großer 5 stelliger Betrag angehäuft denn wir nicht auszahlen können. Und bisher keine Aussicht.

Wir handeln seit über 15 Jahren bei amazon aber das scheint keinen dort zu Interessieren.

Wir verstehen nur eins nicht das Geld wird wegen Steuerzahlungen einbehalten da wir aber Steuern ja ordnungsgemäß abführen sind wir ja auf das Geld angewiesen um Steuern zu zahlen.

Gibt es bei euch Neuigkeiten bzw wie lange hat es bei euch gedauert bis man wieder Auszahlungen machen konnte?

Grüße

50
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Seller_CQggKBDR96L1C
In Antwort auf: Post von: Seller_7aUxUKuUkhSK6

Seid ihr wieder freigeschaltet? Wie lange hat das gedauert?

Habe dieselbe Mail gestern auch erhalten und hatte erst vor 4 Monaten so eine Prüfung bzgl. aktueller Daten. Nervig

20
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Seller_v2A2GYyJDvOb2
In Antwort auf: Post von: Seller_7aUxUKuUkhSK6

Das beste ist die Anforderung des Führerscheins als Wohnorts Nachweis.. nun deutsche Führerscheine haben keine Wohnorts adresse.. hab jetzt zur Sicherheit Perso und Führerschein hochgeladen... ich bin gespannt - was ein Irrsinn.

60
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Emma_Amazon
In Antwort auf: Post von: Seller_7aUxUKuUkhSK6

Hallo Zusammen,

vielen Dank für all eure Meldungen zu diesem Thema hier im Forum.

Wir schauen uns das Ganze derzeit genauer an und melden uns zurück wenn wir weitere Informationen haben.

Fügt eure Beispiele gerne hier im Thread hinzu statt neue Threads zum gleichem Thema zu erstellen. Vielen Dank!

Beste Grüße,

Emma

219
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Seller_yI3dcEIYCtClF
In Antwort auf: Post von: Seller_7aUxUKuUkhSK6

Ein Schelm der dabei denkt, dass die ganze Aktion nur unter falscher Flagge die andere Sache ist, die nun schon Monate nach hinten verschoben wurde... der 31.1. war ja schon verschoben

Zitat:

Am 3. April 2024 stellen wir Ihr Verkäuferkonto auf die Basisrichtlinie für Rücklagen um, die als „Lieferdatum +7 Tage“ oder „Lieferdatum +7 “ bezeichnet wird. Das bedeutet, dass Ihr Guthaben nun entsprechend vom Lieferdatum einer Sendung plus sieben Tagen zur Auszahlung zur Verfügung steht.

Diese Änderung war zuvor für den 31. Januar 2024 geplant. Wir haben den Termin auf den 3. April 2024 verschoben, um Ihnen zusätzliche Zeit für die Vorbereitung zu geben. Diese Umstellung kann zu einem einmaligen Cashflow-Problem für Ihr Unternehmen führen und Ihre Fähigkeit, Gelder auszuzahlen, vorübergehend beeinträchtigen, wenn Ihr Guthaben unter der erforderlichen Rücklage liegt.

41
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Seller_3fdBRqO4y1xcD
In Antwort auf: Post von: Seller_7aUxUKuUkhSK6

Meine Frage an ALLE mit blockierter Auszahlung:

Ist hier überhaupt schonmal jemand wieder freigeschaltet worden und kommt an sein Geld ???

Ich lese immer nur von der bei Amazon üblichen Verschleppungs-Taktik ...

Ich habe gestern übrigens auch gleich nach der Sperrung die gewünschten Dokumente hochgeladen, und heute wollte man prompt mehr: die Umsatzsteuer-Voranmeldung (deren Bestätigung des Finanzamtes gestern schon dabei war), Rechnungen von anderen Unternehmen an mein Unternehmen (Zulieferer), und einen Handelsregister-Auszug, den ich als Einzelunternehmen nicht haben kann ... das wird also eine Verschleppung ins Unendliche !

70
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Seller_CvI8ovBz7pJ1U
In Antwort auf: Post von: Seller_7aUxUKuUkhSK6

Uns hat es auch getroffen, habe es auch nur zufällig gesehen, weil ich auf Verkäuferleistungen gegangen bin.

Hab auch gerade alle Sachen eingereicht und hoffe das es jetzt nicht ewig dauert.

30
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Seller_zbzkjFObBhMbe
In Antwort auf: Post von: Seller_7aUxUKuUkhSK6

Uns hat es gestern auch getroffen. Etliche Dokumente eingereicht, mehrmals zum Rathaus gerannt/Finanzamt. Jetzt au einmal Funkstille und es tut sich nichts mehr. Die Auszahlung von gestern Früh welche schon an die Bank gesendet war wurde abends storniert, verstehe ich nicht wenn es schon an die Bank gesendet war !??

Ein trauer spiel. über 200k liegen mittlerweile auf Amazon und es kommen täglich 20-30k hinzu..... Rechnungen häufen sich. Wenn das so weiter geht wird es sehr kritisch.

BITTE AMAZON findet hier für dieses Problem SCHNELL eine Lösung!!!

190
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Seller_ZzdCCAGLwXISz
In Antwort auf: Post von: Seller_7aUxUKuUkhSK6

[Handlungsbedarf] Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU deaktiviert

Keine Ahnung was Amazon in unserem Konto untersucht hat, aber wenn wir aus dem Fenster schauen befinden wir uns augenscheinlich noch immer am gleichen Standort, in unserem Ort, in Deutschland und somit auch in der EU. Alle Dokumente wurden bereits bei der Erstellung des Verkäuferkontos von Amazon gefordert und auch durch hinterlegt.

So einfach und schnell es Amazon-Kunden gemacht wird um ein tolles Einkauferlebnis zu haben, so schwierig, undurchsichtig und zeitraubend ist es mittlerweile für Verkäufer. Das ist doch im Grund total irre.

1.Guten Tag!

Ihre Auszahlungen wurden in allen Shops, die Sie weltweit betreiben (abgesehen von Amazon.in), am 25. Januar 2024 deaktiviert, da wir Hinweise darauf haben, dass Sie möglicherweise nicht für Umsatzsteuerzwecke in der EU ansässig sind. Daher müssen Sie innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung zusätzliche Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass Ihr Unternehmen gemäß dieser Gesetzgebung in der EU ansässig ist.

2.Warum ist das passiert?

Amazon ist seit dem 1. Juli 2021 verpflichtet, Umsatzsteuern auf B2C-Verkäufe von außerhalb der EU ansässigen Verkaufspartnern an B2C-Kunden in der EU gemäß der EU-Umsatzsteuergesetzgebung im E-Commerce einzuziehen und abzuführen. Wir haben diese Maßnahme ergriffen, weil wir einer Untersuchung Ihres Kontos zufolge Anzeichen dafür gefunden haben, dass Ihr Unternehmen aus Umsatzsteuergründen außerhalb der EU ansässig ist. Daher benötigen wir die Unterlagen, um sicherzustellen, dass wir Ihre B2C-Verkäufe korrekt bearbeiten.

3.Was passiert, wenn ich die erforderlichen Maßnahmen nicht ergreife?

Wenn Sie die Belege nicht innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt dieser Benachrichtigung vorlegen, werden wir zu dem Schluss kommen, dass Sie nicht in der EU ansässig sind, und beginnen mit der Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer auf Ihre B2C-Verkäufe. In einem solchen Fall müssen Sie zusätzlich den Umsatzsteuerbetrag an Amazon zahlen, der für die bislang unbezahlte Umsatzsteuer für alle B2C-Verkäufe anfällt, die seit dem 1. Juli 2021 unter die EU-Umsatzsteuergesetzgebung im E-Commerce fallen. Sie können weiterhin bei Amazon verkaufen, aber es kann kein Geld von Ihren Konten ausgezahlt werden, bis die fällige EU-Umsatzsteuer an Amazon gezahlt wurde.

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Seller_7aUxUKuUkhSK6

"Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU deaktiviert"

Folgendes haben wir gerade erhalten. Wir sind hier zwar schon ein paar Jahre dabei, somit erschreckt uns nicht mehr viel. Auch nicht solch ein unsinniger Mehraufwand in dieser nicht geraden langweiligen Jahreszeit aber naja. Wir frage uns aber, ob wir gerade gezielt die einzigen sind oder ob das andere auch erhalten haben (ohne jetzt Amazon etwas vorzuwerfen…)

"Ihre Auszahlungen wurden in allen Shops, die Sie weltweit betreiben (abgesehen von Amazon.in), am *Datum hier eintragen* deaktiviert, da wir Hinweise darauf haben, dass Sie möglicherweise nicht für Umsatzsteuerzwecke in der EU ansässig sind. Daher müssen Sie innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung zusätzliche Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass Ihr Unternehmen gemäß dieser Gesetzgebung in der EU ansässig ist."

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Seller_7aUxUKuUkhSK6

"Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU deaktiviert"

Folgendes haben wir gerade erhalten. Wir sind hier zwar schon ein paar Jahre dabei, somit erschreckt uns nicht mehr viel. Auch nicht solch ein unsinniger Mehraufwand in dieser nicht geraden langweiligen Jahreszeit aber naja. Wir frage uns aber, ob wir gerade gezielt die einzigen sind oder ob das andere auch erhalten haben (ohne jetzt Amazon etwas vorzuwerfen…)

"Ihre Auszahlungen wurden in allen Shops, die Sie weltweit betreiben (abgesehen von Amazon.in), am *Datum hier eintragen* deaktiviert, da wir Hinweise darauf haben, dass Sie möglicherweise nicht für Umsatzsteuerzwecke in der EU ansässig sind. Daher müssen Sie innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung zusätzliche Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass Ihr Unternehmen gemäß dieser Gesetzgebung in der EU ansässig ist."

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"Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU deaktiviert"

von Seller_7aUxUKuUkhSK6

Folgendes haben wir gerade erhalten. Wir sind hier zwar schon ein paar Jahre dabei, somit erschreckt uns nicht mehr viel. Auch nicht solch ein unsinniger Mehraufwand in dieser nicht geraden langweiligen Jahreszeit aber naja. Wir frage uns aber, ob wir gerade gezielt die einzigen sind oder ob das andere auch erhalten haben (ohne jetzt Amazon etwas vorzuwerfen…)

"Ihre Auszahlungen wurden in allen Shops, die Sie weltweit betreiben (abgesehen von Amazon.in), am *Datum hier eintragen* deaktiviert, da wir Hinweise darauf haben, dass Sie möglicherweise nicht für Umsatzsteuerzwecke in der EU ansässig sind. Daher müssen Sie innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung zusätzliche Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass Ihr Unternehmen gemäß dieser Gesetzgebung in der EU ansässig ist."

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Seller_1sfn1pwNp6AG2
In Antwort auf: Post von: Seller_7aUxUKuUkhSK6

Haben wir auch gerade in vierfacher Ausführung bekommen.

Frage zu.

1. Nachweis der Umsatzsteuer-Registrierung (falls registriert)

Legen Sie den Nachweis Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor

Welches Dokument habt ihr hier hochgeladen?

Grüße

ML

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In Antwort auf: Post von: Seller_7aUxUKuUkhSK6

Für alle denen es auch so geht. Hier eine Zusammenfassung aller Dokumente die zugelassen sind

1. Welche Dokumente werden als Identitätsnachweis akzeptiert?

Stellen Sie eines der folgenden Dokumente bereit:

Eine Kopie des vollständigen gültigen Reisepasses; oder

eine Kopie des vollständig gültigen Personalausweises (falls verfügbar); oder

Eine Kopie des vollständigen gültigen Führerscheins.

2. Welche Dokumente werden als Wohnsitznachweis akzeptiert?

Stellen Sie eines der folgenden Dokumente bereit:

eine Kopie des vollständigen europäischen Führerscheins mit Lichtbild und Wohnadresse (falls nicht bereits als Identitätsnachweis verwendet); oder

Eine europäische oder ausländische Bankkreditkarte oder ein Kontoauszug, der weniger als 6 Monate alt ist; oder

einen auf ihren Namen ausgestellten europäischen Hypothekenausweis (datiert innerhalb der letzten 12 Monate) oder

Ein Brief/eine Rechnung eines Versorgungsunternehmens, das weniger als 6 Monate alt ist. Der Brief, den Sie erhalten, muss bestätigen, dass Sie eine Dienstleistung von der Firma erhalten haben. Handyrechnungen werden nicht akzeptiert.

3. [Nur Unternehmen/Partnerschaften] Wo kann ich einen Auszug aus dem lokalen Handelsregister erhalten?

Dieses Dokument erhalten Sie im Handelsregister .

4. [Nur Unternehmen/Partnerschaften] Welche Dokumente werden als Nachweis für den physischen Betrieb an der angegebenen Geschäftsadresse in der EU akzeptiert?

Stellen Sie 2 Dokumente bereit, eines aus jeder Kategorie:

Kategorie A

eine aktuelle Stromrechnung, die an das Unternehmen oder einen Direktor/Partner des Unternehmens an der Hauptgeschäftsadresse gerichtet ist und nicht älter als 6 Monate ist; oder

ein Schreiben des örtlichen Finanzamts, in dem der Ort der Niederlassung/des Unternehmens für Mehrwertsteuerzwecke bestätigt wird („Aufenthaltsbescheinigung“); oder

Wenn Sie einen gemeinsam genutzten Arbeitsbereich nutzen, entweder Ihre Lizenzvereinbarung oder Kopien der Rechnungen über die Zahlung der Miete im Namen des Unternehmens/der Partnerschaft oder eines Direktors/Partners mit dem Anbieter des gemeinsam genutzten Arbeitsbereichs für einen Zeitraum von 6 Monaten oder länger.

Kategorie B

Eine aktuelle Kopie einer Rechnung, die ein Dritter dem Unternehmen an seinem Hauptgeschäftssitz für Waren oder Dienstleistungen ausgestellt hat, die es für den Betrieb seines Geschäfts verwendet hat. Rechnungen, die von verbundenen Unternehmen ausgestellt wurden, werden nicht akzeptiert.

Wenn die Dokumente auf den Namen des Direktors/der Partnerin ausgestellt werden, muss dieser Direktor/Partner im örtlichen Handelsregister eingetragen sein.

Dokumente für Standorte, bei denen es sich um virtuelle Büros oder Postweiterleitungsstandorte handelt, gelten nicht als Nachweis dafür, dass das Unternehmen/die Partnerschaft einen Hauptgeschäftssitz in der EU hat. Sie müssen einen Nachweis über eine physische Adresse vorlegen.

5. [Nur Unternehmen/Partnerschaften] Welche Dokumente werden als Nachweis einer Festanstellung akzeptiert?

Stellen Sie 2 Dokumente bereit, eines aus jeder Kategorie:

Kategorie A

eine Kopie Ihrer betrieblichen Lohnsteuerregistrierung (Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitnehmerversicherungsbeiträge und einkommensabhängiger Beitrag zum Krankenversicherungsgesetz), die von den deutschen Steuerbehörden bei der Registrierung zugesandt wurde; oder

Ein Screenshot der Einreichung der Lohnsteuererklärung, zusammen mit einer Gehaltsabrechnung für den Arbeitnehmer.

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Ein Kontoauszug von einem lokalen Bankkonto auf den Namen des Unternehmens oder auf den Namen eines Direktors/Partners, der weniger als 3 Monate alt ist.

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Seller_l04wOluM1SQcc
In Antwort auf: Post von: Seller_7aUxUKuUkhSK6

Uns hat es nun auch vor zwei Wochen erwischt.

Alle Unterlagen eingereicht und nun Still ruht der See.

Nur immer die gleichen Mails wenn man eine Anfrage stellt wie es nun weiter geht.

Mitlerweile hat sich schon ein großer 5 stelliger Betrag angehäuft denn wir nicht auszahlen können. Und bisher keine Aussicht.

Wir handeln seit über 15 Jahren bei amazon aber das scheint keinen dort zu Interessieren.

Wir verstehen nur eins nicht das Geld wird wegen Steuerzahlungen einbehalten da wir aber Steuern ja ordnungsgemäß abführen sind wir ja auf das Geld angewiesen um Steuern zu zahlen.

Gibt es bei euch Neuigkeiten bzw wie lange hat es bei euch gedauert bis man wieder Auszahlungen machen konnte?

Grüße

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Seller_CQggKBDR96L1C
In Antwort auf: Post von: Seller_7aUxUKuUkhSK6

Seid ihr wieder freigeschaltet? Wie lange hat das gedauert?

Habe dieselbe Mail gestern auch erhalten und hatte erst vor 4 Monaten so eine Prüfung bzgl. aktueller Daten. Nervig

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In Antwort auf: Post von: Seller_7aUxUKuUkhSK6

Das beste ist die Anforderung des Führerscheins als Wohnorts Nachweis.. nun deutsche Führerscheine haben keine Wohnorts adresse.. hab jetzt zur Sicherheit Perso und Führerschein hochgeladen... ich bin gespannt - was ein Irrsinn.

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Emma_Amazon
In Antwort auf: Post von: Seller_7aUxUKuUkhSK6

Hallo Zusammen,

vielen Dank für all eure Meldungen zu diesem Thema hier im Forum.

Wir schauen uns das Ganze derzeit genauer an und melden uns zurück wenn wir weitere Informationen haben.

Fügt eure Beispiele gerne hier im Thread hinzu statt neue Threads zum gleichem Thema zu erstellen. Vielen Dank!

Beste Grüße,

Emma

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Ein Schelm der dabei denkt, dass die ganze Aktion nur unter falscher Flagge die andere Sache ist, die nun schon Monate nach hinten verschoben wurde... der 31.1. war ja schon verschoben

Zitat:

Am 3. April 2024 stellen wir Ihr Verkäuferkonto auf die Basisrichtlinie für Rücklagen um, die als „Lieferdatum +7 Tage“ oder „Lieferdatum +7 “ bezeichnet wird. Das bedeutet, dass Ihr Guthaben nun entsprechend vom Lieferdatum einer Sendung plus sieben Tagen zur Auszahlung zur Verfügung steht.

Diese Änderung war zuvor für den 31. Januar 2024 geplant. Wir haben den Termin auf den 3. April 2024 verschoben, um Ihnen zusätzliche Zeit für die Vorbereitung zu geben. Diese Umstellung kann zu einem einmaligen Cashflow-Problem für Ihr Unternehmen führen und Ihre Fähigkeit, Gelder auszuzahlen, vorübergehend beeinträchtigen, wenn Ihr Guthaben unter der erforderlichen Rücklage liegt.

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Meine Frage an ALLE mit blockierter Auszahlung:

Ist hier überhaupt schonmal jemand wieder freigeschaltet worden und kommt an sein Geld ???

Ich lese immer nur von der bei Amazon üblichen Verschleppungs-Taktik ...

Ich habe gestern übrigens auch gleich nach der Sperrung die gewünschten Dokumente hochgeladen, und heute wollte man prompt mehr: die Umsatzsteuer-Voranmeldung (deren Bestätigung des Finanzamtes gestern schon dabei war), Rechnungen von anderen Unternehmen an mein Unternehmen (Zulieferer), und einen Handelsregister-Auszug, den ich als Einzelunternehmen nicht haben kann ... das wird also eine Verschleppung ins Unendliche !

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Uns hat es auch getroffen, habe es auch nur zufällig gesehen, weil ich auf Verkäuferleistungen gegangen bin.

Hab auch gerade alle Sachen eingereicht und hoffe das es jetzt nicht ewig dauert.

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Seller_zbzkjFObBhMbe
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Uns hat es gestern auch getroffen. Etliche Dokumente eingereicht, mehrmals zum Rathaus gerannt/Finanzamt. Jetzt au einmal Funkstille und es tut sich nichts mehr. Die Auszahlung von gestern Früh welche schon an die Bank gesendet war wurde abends storniert, verstehe ich nicht wenn es schon an die Bank gesendet war !??

Ein trauer spiel. über 200k liegen mittlerweile auf Amazon und es kommen täglich 20-30k hinzu..... Rechnungen häufen sich. Wenn das so weiter geht wird es sehr kritisch.

BITTE AMAZON findet hier für dieses Problem SCHNELL eine Lösung!!!

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[Handlungsbedarf] Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU deaktiviert

Keine Ahnung was Amazon in unserem Konto untersucht hat, aber wenn wir aus dem Fenster schauen befinden wir uns augenscheinlich noch immer am gleichen Standort, in unserem Ort, in Deutschland und somit auch in der EU. Alle Dokumente wurden bereits bei der Erstellung des Verkäuferkontos von Amazon gefordert und auch durch hinterlegt.

So einfach und schnell es Amazon-Kunden gemacht wird um ein tolles Einkauferlebnis zu haben, so schwierig, undurchsichtig und zeitraubend ist es mittlerweile für Verkäufer. Das ist doch im Grund total irre.

1.Guten Tag!

Ihre Auszahlungen wurden in allen Shops, die Sie weltweit betreiben (abgesehen von Amazon.in), am 25. Januar 2024 deaktiviert, da wir Hinweise darauf haben, dass Sie möglicherweise nicht für Umsatzsteuerzwecke in der EU ansässig sind. Daher müssen Sie innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung zusätzliche Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass Ihr Unternehmen gemäß dieser Gesetzgebung in der EU ansässig ist.

2.Warum ist das passiert?

Amazon ist seit dem 1. Juli 2021 verpflichtet, Umsatzsteuern auf B2C-Verkäufe von außerhalb der EU ansässigen Verkaufspartnern an B2C-Kunden in der EU gemäß der EU-Umsatzsteuergesetzgebung im E-Commerce einzuziehen und abzuführen. Wir haben diese Maßnahme ergriffen, weil wir einer Untersuchung Ihres Kontos zufolge Anzeichen dafür gefunden haben, dass Ihr Unternehmen aus Umsatzsteuergründen außerhalb der EU ansässig ist. Daher benötigen wir die Unterlagen, um sicherzustellen, dass wir Ihre B2C-Verkäufe korrekt bearbeiten.

3.Was passiert, wenn ich die erforderlichen Maßnahmen nicht ergreife?

Wenn Sie die Belege nicht innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt dieser Benachrichtigung vorlegen, werden wir zu dem Schluss kommen, dass Sie nicht in der EU ansässig sind, und beginnen mit der Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer auf Ihre B2C-Verkäufe. In einem solchen Fall müssen Sie zusätzlich den Umsatzsteuerbetrag an Amazon zahlen, der für die bislang unbezahlte Umsatzsteuer für alle B2C-Verkäufe anfällt, die seit dem 1. Juli 2021 unter die EU-Umsatzsteuergesetzgebung im E-Commerce fallen. Sie können weiterhin bei Amazon verkaufen, aber es kann kein Geld von Ihren Konten ausgezahlt werden, bis die fällige EU-Umsatzsteuer an Amazon gezahlt wurde.

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Haben wir auch gerade in vierfacher Ausführung bekommen.

Frage zu.

1. Nachweis der Umsatzsteuer-Registrierung (falls registriert)

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Grüße

ML

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Haben wir auch gerade in vierfacher Ausführung bekommen.

Frage zu.

1. Nachweis der Umsatzsteuer-Registrierung (falls registriert)

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Grüße

ML

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Seller_Mec2UTDMjlPfW
In Antwort auf: Post von: Seller_7aUxUKuUkhSK6

Für alle denen es auch so geht. Hier eine Zusammenfassung aller Dokumente die zugelassen sind

1. Welche Dokumente werden als Identitätsnachweis akzeptiert?

Stellen Sie eines der folgenden Dokumente bereit:

Eine Kopie des vollständigen gültigen Reisepasses; oder

eine Kopie des vollständig gültigen Personalausweises (falls verfügbar); oder

Eine Kopie des vollständigen gültigen Führerscheins.

2. Welche Dokumente werden als Wohnsitznachweis akzeptiert?

Stellen Sie eines der folgenden Dokumente bereit:

eine Kopie des vollständigen europäischen Führerscheins mit Lichtbild und Wohnadresse (falls nicht bereits als Identitätsnachweis verwendet); oder

Eine europäische oder ausländische Bankkreditkarte oder ein Kontoauszug, der weniger als 6 Monate alt ist; oder

einen auf ihren Namen ausgestellten europäischen Hypothekenausweis (datiert innerhalb der letzten 12 Monate) oder

Ein Brief/eine Rechnung eines Versorgungsunternehmens, das weniger als 6 Monate alt ist. Der Brief, den Sie erhalten, muss bestätigen, dass Sie eine Dienstleistung von der Firma erhalten haben. Handyrechnungen werden nicht akzeptiert.

3. [Nur Unternehmen/Partnerschaften] Wo kann ich einen Auszug aus dem lokalen Handelsregister erhalten?

Dieses Dokument erhalten Sie im Handelsregister .

4. [Nur Unternehmen/Partnerschaften] Welche Dokumente werden als Nachweis für den physischen Betrieb an der angegebenen Geschäftsadresse in der EU akzeptiert?

Stellen Sie 2 Dokumente bereit, eines aus jeder Kategorie:

Kategorie A

eine aktuelle Stromrechnung, die an das Unternehmen oder einen Direktor/Partner des Unternehmens an der Hauptgeschäftsadresse gerichtet ist und nicht älter als 6 Monate ist; oder

ein Schreiben des örtlichen Finanzamts, in dem der Ort der Niederlassung/des Unternehmens für Mehrwertsteuerzwecke bestätigt wird („Aufenthaltsbescheinigung“); oder

Wenn Sie einen gemeinsam genutzten Arbeitsbereich nutzen, entweder Ihre Lizenzvereinbarung oder Kopien der Rechnungen über die Zahlung der Miete im Namen des Unternehmens/der Partnerschaft oder eines Direktors/Partners mit dem Anbieter des gemeinsam genutzten Arbeitsbereichs für einen Zeitraum von 6 Monaten oder länger.

Kategorie B

Eine aktuelle Kopie einer Rechnung, die ein Dritter dem Unternehmen an seinem Hauptgeschäftssitz für Waren oder Dienstleistungen ausgestellt hat, die es für den Betrieb seines Geschäfts verwendet hat. Rechnungen, die von verbundenen Unternehmen ausgestellt wurden, werden nicht akzeptiert.

Wenn die Dokumente auf den Namen des Direktors/der Partnerin ausgestellt werden, muss dieser Direktor/Partner im örtlichen Handelsregister eingetragen sein.

Dokumente für Standorte, bei denen es sich um virtuelle Büros oder Postweiterleitungsstandorte handelt, gelten nicht als Nachweis dafür, dass das Unternehmen/die Partnerschaft einen Hauptgeschäftssitz in der EU hat. Sie müssen einen Nachweis über eine physische Adresse vorlegen.

5. [Nur Unternehmen/Partnerschaften] Welche Dokumente werden als Nachweis einer Festanstellung akzeptiert?

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Kategorie A

eine Kopie Ihrer betrieblichen Lohnsteuerregistrierung (Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitnehmerversicherungsbeiträge und einkommensabhängiger Beitrag zum Krankenversicherungsgesetz), die von den deutschen Steuerbehörden bei der Registrierung zugesandt wurde; oder

Ein Screenshot der Einreichung der Lohnsteuererklärung, zusammen mit einer Gehaltsabrechnung für den Arbeitnehmer.

Kategorie B

Ein Kontoauszug von einem lokalen Bankkonto auf den Namen des Unternehmens oder auf den Namen eines Direktors/Partners, der weniger als 3 Monate alt ist.

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1. Welche Dokumente werden als Identitätsnachweis akzeptiert?

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Eine Kopie des vollständigen gültigen Reisepasses; oder

eine Kopie des vollständig gültigen Personalausweises (falls verfügbar); oder

Eine Kopie des vollständigen gültigen Führerscheins.

2. Welche Dokumente werden als Wohnsitznachweis akzeptiert?

Stellen Sie eines der folgenden Dokumente bereit:

eine Kopie des vollständigen europäischen Führerscheins mit Lichtbild und Wohnadresse (falls nicht bereits als Identitätsnachweis verwendet); oder

Eine europäische oder ausländische Bankkreditkarte oder ein Kontoauszug, der weniger als 6 Monate alt ist; oder

einen auf ihren Namen ausgestellten europäischen Hypothekenausweis (datiert innerhalb der letzten 12 Monate) oder

Ein Brief/eine Rechnung eines Versorgungsunternehmens, das weniger als 6 Monate alt ist. Der Brief, den Sie erhalten, muss bestätigen, dass Sie eine Dienstleistung von der Firma erhalten haben. Handyrechnungen werden nicht akzeptiert.

3. [Nur Unternehmen/Partnerschaften] Wo kann ich einen Auszug aus dem lokalen Handelsregister erhalten?

Dieses Dokument erhalten Sie im Handelsregister .

4. [Nur Unternehmen/Partnerschaften] Welche Dokumente werden als Nachweis für den physischen Betrieb an der angegebenen Geschäftsadresse in der EU akzeptiert?

Stellen Sie 2 Dokumente bereit, eines aus jeder Kategorie:

Kategorie A

eine aktuelle Stromrechnung, die an das Unternehmen oder einen Direktor/Partner des Unternehmens an der Hauptgeschäftsadresse gerichtet ist und nicht älter als 6 Monate ist; oder

ein Schreiben des örtlichen Finanzamts, in dem der Ort der Niederlassung/des Unternehmens für Mehrwertsteuerzwecke bestätigt wird („Aufenthaltsbescheinigung“); oder

Wenn Sie einen gemeinsam genutzten Arbeitsbereich nutzen, entweder Ihre Lizenzvereinbarung oder Kopien der Rechnungen über die Zahlung der Miete im Namen des Unternehmens/der Partnerschaft oder eines Direktors/Partners mit dem Anbieter des gemeinsam genutzten Arbeitsbereichs für einen Zeitraum von 6 Monaten oder länger.

Kategorie B

Eine aktuelle Kopie einer Rechnung, die ein Dritter dem Unternehmen an seinem Hauptgeschäftssitz für Waren oder Dienstleistungen ausgestellt hat, die es für den Betrieb seines Geschäfts verwendet hat. Rechnungen, die von verbundenen Unternehmen ausgestellt wurden, werden nicht akzeptiert.

Wenn die Dokumente auf den Namen des Direktors/der Partnerin ausgestellt werden, muss dieser Direktor/Partner im örtlichen Handelsregister eingetragen sein.

Dokumente für Standorte, bei denen es sich um virtuelle Büros oder Postweiterleitungsstandorte handelt, gelten nicht als Nachweis dafür, dass das Unternehmen/die Partnerschaft einen Hauptgeschäftssitz in der EU hat. Sie müssen einen Nachweis über eine physische Adresse vorlegen.

5. [Nur Unternehmen/Partnerschaften] Welche Dokumente werden als Nachweis einer Festanstellung akzeptiert?

Stellen Sie 2 Dokumente bereit, eines aus jeder Kategorie:

Kategorie A

eine Kopie Ihrer betrieblichen Lohnsteuerregistrierung (Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitnehmerversicherungsbeiträge und einkommensabhängiger Beitrag zum Krankenversicherungsgesetz), die von den deutschen Steuerbehörden bei der Registrierung zugesandt wurde; oder

Ein Screenshot der Einreichung der Lohnsteuererklärung, zusammen mit einer Gehaltsabrechnung für den Arbeitnehmer.

Kategorie B

Ein Kontoauszug von einem lokalen Bankkonto auf den Namen des Unternehmens oder auf den Namen eines Direktors/Partners, der weniger als 3 Monate alt ist.

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Seller_l04wOluM1SQcc
In Antwort auf: Post von: Seller_7aUxUKuUkhSK6

Uns hat es nun auch vor zwei Wochen erwischt.

Alle Unterlagen eingereicht und nun Still ruht der See.

Nur immer die gleichen Mails wenn man eine Anfrage stellt wie es nun weiter geht.

Mitlerweile hat sich schon ein großer 5 stelliger Betrag angehäuft denn wir nicht auszahlen können. Und bisher keine Aussicht.

Wir handeln seit über 15 Jahren bei amazon aber das scheint keinen dort zu Interessieren.

Wir verstehen nur eins nicht das Geld wird wegen Steuerzahlungen einbehalten da wir aber Steuern ja ordnungsgemäß abführen sind wir ja auf das Geld angewiesen um Steuern zu zahlen.

Gibt es bei euch Neuigkeiten bzw wie lange hat es bei euch gedauert bis man wieder Auszahlungen machen konnte?

Grüße

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Seller_l04wOluM1SQcc
In Antwort auf: Post von: Seller_7aUxUKuUkhSK6

Uns hat es nun auch vor zwei Wochen erwischt.

Alle Unterlagen eingereicht und nun Still ruht der See.

Nur immer die gleichen Mails wenn man eine Anfrage stellt wie es nun weiter geht.

Mitlerweile hat sich schon ein großer 5 stelliger Betrag angehäuft denn wir nicht auszahlen können. Und bisher keine Aussicht.

Wir handeln seit über 15 Jahren bei amazon aber das scheint keinen dort zu Interessieren.

Wir verstehen nur eins nicht das Geld wird wegen Steuerzahlungen einbehalten da wir aber Steuern ja ordnungsgemäß abführen sind wir ja auf das Geld angewiesen um Steuern zu zahlen.

Gibt es bei euch Neuigkeiten bzw wie lange hat es bei euch gedauert bis man wieder Auszahlungen machen konnte?

Grüße

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Seller_CQggKBDR96L1C
In Antwort auf: Post von: Seller_7aUxUKuUkhSK6

Seid ihr wieder freigeschaltet? Wie lange hat das gedauert?

Habe dieselbe Mail gestern auch erhalten und hatte erst vor 4 Monaten so eine Prüfung bzgl. aktueller Daten. Nervig

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Seller_CQggKBDR96L1C
In Antwort auf: Post von: Seller_7aUxUKuUkhSK6

Seid ihr wieder freigeschaltet? Wie lange hat das gedauert?

Habe dieselbe Mail gestern auch erhalten und hatte erst vor 4 Monaten so eine Prüfung bzgl. aktueller Daten. Nervig

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Seller_v2A2GYyJDvOb2
In Antwort auf: Post von: Seller_7aUxUKuUkhSK6

Das beste ist die Anforderung des Führerscheins als Wohnorts Nachweis.. nun deutsche Führerscheine haben keine Wohnorts adresse.. hab jetzt zur Sicherheit Perso und Führerschein hochgeladen... ich bin gespannt - was ein Irrsinn.

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Seller_v2A2GYyJDvOb2
In Antwort auf: Post von: Seller_7aUxUKuUkhSK6

Das beste ist die Anforderung des Führerscheins als Wohnorts Nachweis.. nun deutsche Führerscheine haben keine Wohnorts adresse.. hab jetzt zur Sicherheit Perso und Führerschein hochgeladen... ich bin gespannt - was ein Irrsinn.

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Emma_Amazon
In Antwort auf: Post von: Seller_7aUxUKuUkhSK6

Hallo Zusammen,

vielen Dank für all eure Meldungen zu diesem Thema hier im Forum.

Wir schauen uns das Ganze derzeit genauer an und melden uns zurück wenn wir weitere Informationen haben.

Fügt eure Beispiele gerne hier im Thread hinzu statt neue Threads zum gleichem Thema zu erstellen. Vielen Dank!

Beste Grüße,

Emma

219
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Emma_Amazon
In Antwort auf: Post von: Seller_7aUxUKuUkhSK6

Hallo Zusammen,

vielen Dank für all eure Meldungen zu diesem Thema hier im Forum.

Wir schauen uns das Ganze derzeit genauer an und melden uns zurück wenn wir weitere Informationen haben.

Fügt eure Beispiele gerne hier im Thread hinzu statt neue Threads zum gleichem Thema zu erstellen. Vielen Dank!

Beste Grüße,

Emma

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Seller_yI3dcEIYCtClF
In Antwort auf: Post von: Seller_7aUxUKuUkhSK6

Ein Schelm der dabei denkt, dass die ganze Aktion nur unter falscher Flagge die andere Sache ist, die nun schon Monate nach hinten verschoben wurde... der 31.1. war ja schon verschoben

Zitat:

Am 3. April 2024 stellen wir Ihr Verkäuferkonto auf die Basisrichtlinie für Rücklagen um, die als „Lieferdatum +7 Tage“ oder „Lieferdatum +7 “ bezeichnet wird. Das bedeutet, dass Ihr Guthaben nun entsprechend vom Lieferdatum einer Sendung plus sieben Tagen zur Auszahlung zur Verfügung steht.

Diese Änderung war zuvor für den 31. Januar 2024 geplant. Wir haben den Termin auf den 3. April 2024 verschoben, um Ihnen zusätzliche Zeit für die Vorbereitung zu geben. Diese Umstellung kann zu einem einmaligen Cashflow-Problem für Ihr Unternehmen führen und Ihre Fähigkeit, Gelder auszuzahlen, vorübergehend beeinträchtigen, wenn Ihr Guthaben unter der erforderlichen Rücklage liegt.

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Seller_yI3dcEIYCtClF
In Antwort auf: Post von: Seller_7aUxUKuUkhSK6

Ein Schelm der dabei denkt, dass die ganze Aktion nur unter falscher Flagge die andere Sache ist, die nun schon Monate nach hinten verschoben wurde... der 31.1. war ja schon verschoben

Zitat:

Am 3. April 2024 stellen wir Ihr Verkäuferkonto auf die Basisrichtlinie für Rücklagen um, die als „Lieferdatum +7 Tage“ oder „Lieferdatum +7 “ bezeichnet wird. Das bedeutet, dass Ihr Guthaben nun entsprechend vom Lieferdatum einer Sendung plus sieben Tagen zur Auszahlung zur Verfügung steht.

Diese Änderung war zuvor für den 31. Januar 2024 geplant. Wir haben den Termin auf den 3. April 2024 verschoben, um Ihnen zusätzliche Zeit für die Vorbereitung zu geben. Diese Umstellung kann zu einem einmaligen Cashflow-Problem für Ihr Unternehmen führen und Ihre Fähigkeit, Gelder auszuzahlen, vorübergehend beeinträchtigen, wenn Ihr Guthaben unter der erforderlichen Rücklage liegt.

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Seller_3fdBRqO4y1xcD
In Antwort auf: Post von: Seller_7aUxUKuUkhSK6

Meine Frage an ALLE mit blockierter Auszahlung:

Ist hier überhaupt schonmal jemand wieder freigeschaltet worden und kommt an sein Geld ???

Ich lese immer nur von der bei Amazon üblichen Verschleppungs-Taktik ...

Ich habe gestern übrigens auch gleich nach der Sperrung die gewünschten Dokumente hochgeladen, und heute wollte man prompt mehr: die Umsatzsteuer-Voranmeldung (deren Bestätigung des Finanzamtes gestern schon dabei war), Rechnungen von anderen Unternehmen an mein Unternehmen (Zulieferer), und einen Handelsregister-Auszug, den ich als Einzelunternehmen nicht haben kann ... das wird also eine Verschleppung ins Unendliche !

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Seller_3fdBRqO4y1xcD
In Antwort auf: Post von: Seller_7aUxUKuUkhSK6

Meine Frage an ALLE mit blockierter Auszahlung:

Ist hier überhaupt schonmal jemand wieder freigeschaltet worden und kommt an sein Geld ???

Ich lese immer nur von der bei Amazon üblichen Verschleppungs-Taktik ...

Ich habe gestern übrigens auch gleich nach der Sperrung die gewünschten Dokumente hochgeladen, und heute wollte man prompt mehr: die Umsatzsteuer-Voranmeldung (deren Bestätigung des Finanzamtes gestern schon dabei war), Rechnungen von anderen Unternehmen an mein Unternehmen (Zulieferer), und einen Handelsregister-Auszug, den ich als Einzelunternehmen nicht haben kann ... das wird also eine Verschleppung ins Unendliche !

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Seller_CvI8ovBz7pJ1U
In Antwort auf: Post von: Seller_7aUxUKuUkhSK6

Uns hat es auch getroffen, habe es auch nur zufällig gesehen, weil ich auf Verkäuferleistungen gegangen bin.

Hab auch gerade alle Sachen eingereicht und hoffe das es jetzt nicht ewig dauert.

30
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Seller_CvI8ovBz7pJ1U
In Antwort auf: Post von: Seller_7aUxUKuUkhSK6

Uns hat es auch getroffen, habe es auch nur zufällig gesehen, weil ich auf Verkäuferleistungen gegangen bin.

Hab auch gerade alle Sachen eingereicht und hoffe das es jetzt nicht ewig dauert.

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Seller_zbzkjFObBhMbe
In Antwort auf: Post von: Seller_7aUxUKuUkhSK6

Uns hat es gestern auch getroffen. Etliche Dokumente eingereicht, mehrmals zum Rathaus gerannt/Finanzamt. Jetzt au einmal Funkstille und es tut sich nichts mehr. Die Auszahlung von gestern Früh welche schon an die Bank gesendet war wurde abends storniert, verstehe ich nicht wenn es schon an die Bank gesendet war !??

Ein trauer spiel. über 200k liegen mittlerweile auf Amazon und es kommen täglich 20-30k hinzu..... Rechnungen häufen sich. Wenn das so weiter geht wird es sehr kritisch.

BITTE AMAZON findet hier für dieses Problem SCHNELL eine Lösung!!!

190
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Seller_zbzkjFObBhMbe
In Antwort auf: Post von: Seller_7aUxUKuUkhSK6

Uns hat es gestern auch getroffen. Etliche Dokumente eingereicht, mehrmals zum Rathaus gerannt/Finanzamt. Jetzt au einmal Funkstille und es tut sich nichts mehr. Die Auszahlung von gestern Früh welche schon an die Bank gesendet war wurde abends storniert, verstehe ich nicht wenn es schon an die Bank gesendet war !??

Ein trauer spiel. über 200k liegen mittlerweile auf Amazon und es kommen täglich 20-30k hinzu..... Rechnungen häufen sich. Wenn das so weiter geht wird es sehr kritisch.

BITTE AMAZON findet hier für dieses Problem SCHNELL eine Lösung!!!

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Seller_ZzdCCAGLwXISz
In Antwort auf: Post von: Seller_7aUxUKuUkhSK6

[Handlungsbedarf] Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU deaktiviert

Keine Ahnung was Amazon in unserem Konto untersucht hat, aber wenn wir aus dem Fenster schauen befinden wir uns augenscheinlich noch immer am gleichen Standort, in unserem Ort, in Deutschland und somit auch in der EU. Alle Dokumente wurden bereits bei der Erstellung des Verkäuferkontos von Amazon gefordert und auch durch hinterlegt.

So einfach und schnell es Amazon-Kunden gemacht wird um ein tolles Einkauferlebnis zu haben, so schwierig, undurchsichtig und zeitraubend ist es mittlerweile für Verkäufer. Das ist doch im Grund total irre.

1.Guten Tag!

Ihre Auszahlungen wurden in allen Shops, die Sie weltweit betreiben (abgesehen von Amazon.in), am 25. Januar 2024 deaktiviert, da wir Hinweise darauf haben, dass Sie möglicherweise nicht für Umsatzsteuerzwecke in der EU ansässig sind. Daher müssen Sie innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung zusätzliche Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass Ihr Unternehmen gemäß dieser Gesetzgebung in der EU ansässig ist.

2.Warum ist das passiert?

Amazon ist seit dem 1. Juli 2021 verpflichtet, Umsatzsteuern auf B2C-Verkäufe von außerhalb der EU ansässigen Verkaufspartnern an B2C-Kunden in der EU gemäß der EU-Umsatzsteuergesetzgebung im E-Commerce einzuziehen und abzuführen. Wir haben diese Maßnahme ergriffen, weil wir einer Untersuchung Ihres Kontos zufolge Anzeichen dafür gefunden haben, dass Ihr Unternehmen aus Umsatzsteuergründen außerhalb der EU ansässig ist. Daher benötigen wir die Unterlagen, um sicherzustellen, dass wir Ihre B2C-Verkäufe korrekt bearbeiten.

3.Was passiert, wenn ich die erforderlichen Maßnahmen nicht ergreife?

Wenn Sie die Belege nicht innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt dieser Benachrichtigung vorlegen, werden wir zu dem Schluss kommen, dass Sie nicht in der EU ansässig sind, und beginnen mit der Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer auf Ihre B2C-Verkäufe. In einem solchen Fall müssen Sie zusätzlich den Umsatzsteuerbetrag an Amazon zahlen, der für die bislang unbezahlte Umsatzsteuer für alle B2C-Verkäufe anfällt, die seit dem 1. Juli 2021 unter die EU-Umsatzsteuergesetzgebung im E-Commerce fallen. Sie können weiterhin bei Amazon verkaufen, aber es kann kein Geld von Ihren Konten ausgezahlt werden, bis die fällige EU-Umsatzsteuer an Amazon gezahlt wurde.

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Seller_ZzdCCAGLwXISz
In Antwort auf: Post von: Seller_7aUxUKuUkhSK6

[Handlungsbedarf] Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU deaktiviert

Keine Ahnung was Amazon in unserem Konto untersucht hat, aber wenn wir aus dem Fenster schauen befinden wir uns augenscheinlich noch immer am gleichen Standort, in unserem Ort, in Deutschland und somit auch in der EU. Alle Dokumente wurden bereits bei der Erstellung des Verkäuferkontos von Amazon gefordert und auch durch hinterlegt.

So einfach und schnell es Amazon-Kunden gemacht wird um ein tolles Einkauferlebnis zu haben, so schwierig, undurchsichtig und zeitraubend ist es mittlerweile für Verkäufer. Das ist doch im Grund total irre.

1.Guten Tag!

Ihre Auszahlungen wurden in allen Shops, die Sie weltweit betreiben (abgesehen von Amazon.in), am 25. Januar 2024 deaktiviert, da wir Hinweise darauf haben, dass Sie möglicherweise nicht für Umsatzsteuerzwecke in der EU ansässig sind. Daher müssen Sie innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung zusätzliche Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass Ihr Unternehmen gemäß dieser Gesetzgebung in der EU ansässig ist.

2.Warum ist das passiert?

Amazon ist seit dem 1. Juli 2021 verpflichtet, Umsatzsteuern auf B2C-Verkäufe von außerhalb der EU ansässigen Verkaufspartnern an B2C-Kunden in der EU gemäß der EU-Umsatzsteuergesetzgebung im E-Commerce einzuziehen und abzuführen. Wir haben diese Maßnahme ergriffen, weil wir einer Untersuchung Ihres Kontos zufolge Anzeichen dafür gefunden haben, dass Ihr Unternehmen aus Umsatzsteuergründen außerhalb der EU ansässig ist. Daher benötigen wir die Unterlagen, um sicherzustellen, dass wir Ihre B2C-Verkäufe korrekt bearbeiten.

3.Was passiert, wenn ich die erforderlichen Maßnahmen nicht ergreife?

Wenn Sie die Belege nicht innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt dieser Benachrichtigung vorlegen, werden wir zu dem Schluss kommen, dass Sie nicht in der EU ansässig sind, und beginnen mit der Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer auf Ihre B2C-Verkäufe. In einem solchen Fall müssen Sie zusätzlich den Umsatzsteuerbetrag an Amazon zahlen, der für die bislang unbezahlte Umsatzsteuer für alle B2C-Verkäufe anfällt, die seit dem 1. Juli 2021 unter die EU-Umsatzsteuergesetzgebung im E-Commerce fallen. Sie können weiterhin bei Amazon verkaufen, aber es kann kein Geld von Ihren Konten ausgezahlt werden, bis die fällige EU-Umsatzsteuer an Amazon gezahlt wurde.

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