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Seller_CB00jNvseZxwW

Besonderer Steuerberater für Amazon Verkäufer

Guten Tag,

ich las gelegentlich hier im Board von den Vorzügen eines Steuerberaters der sich mit Amazon auskennt. Ich habe nie begriffen was das besondere bei den Amazon Steuern sein soll wenn man auch nur in D verkauft oder gelegentlich in Österreich. Wir kriegen 2 x im Monat eine Abrechnung / Auszahlung und die ist brutto, davon wird die MwSt. gezogen. Alle Kosten von Amazon sind ja bereits abgezogen.

Dachte ich.

Langsam beginne ich das Problem zu begreifen. Wenn wir Werbung schalten wird uns das PLUS MwSt. berechnet. Auch Abo Gebühren etc. Aber dies erst seit der Rechnungsstellung von Luxemburg auf Deutschland? Richtig? Und das war wann?

Was kann ich jetzt im Nachhinein machen? Alle alten Abrechnungen rausziehen? Gibt es da andere Möglichkeiten? Gesamtaufstellung um die MwSt. wieder zu ziehen? Sonstige Tipps aus der Community?

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Tags:Steuern, Steuerunterlagen, Zahlungen
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Seller_CB00jNvseZxwW

Besonderer Steuerberater für Amazon Verkäufer

Guten Tag,

ich las gelegentlich hier im Board von den Vorzügen eines Steuerberaters der sich mit Amazon auskennt. Ich habe nie begriffen was das besondere bei den Amazon Steuern sein soll wenn man auch nur in D verkauft oder gelegentlich in Österreich. Wir kriegen 2 x im Monat eine Abrechnung / Auszahlung und die ist brutto, davon wird die MwSt. gezogen. Alle Kosten von Amazon sind ja bereits abgezogen.

Dachte ich.

Langsam beginne ich das Problem zu begreifen. Wenn wir Werbung schalten wird uns das PLUS MwSt. berechnet. Auch Abo Gebühren etc. Aber dies erst seit der Rechnungsstellung von Luxemburg auf Deutschland? Richtig? Und das war wann?

Was kann ich jetzt im Nachhinein machen? Alle alten Abrechnungen rausziehen? Gibt es da andere Möglichkeiten? Gesamtaufstellung um die MwSt. wieder zu ziehen? Sonstige Tipps aus der Community?

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Seller_aZy8ingLZyRAR
In Antwort auf: Post von: Seller_CB00jNvseZxwW

Hallo, um einen speziellen Steuerberater für amazon zu finden sollte man direkt bei den Beratern anrufen und nachfragen. Dei Problem mit den Rechnungen von Amazon verstehe ich nicht ganz. Rechnung einschließlich Umsatzsteuer ganz normal behandeln, Rechnungen ohne mit Reverse Charge Verfahren, hierfür braucht man keinen Berater. Das aufbereiten der ganzen Rechnungen durch einen berater wäre eh sehr teuer, dass muss man sich gut überlegen.

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_CB00jNvseZxwW

Grundsätzlich ist das Thema Steuern und Amazon kein Hexenwerk. Aber ohne Vorkenntnisse und Erfahrung sollte man auf jeden Fall einen Steuerberater hinzuziehen oder entsprechende Kenntnisse erlangen. Vor allem muss klar sein, was EINNAHMEN und was AUSGABEN sind. Das verwechseln manche, weil die Auszahlungsbeträge von Amazon beides beinhalten. Nach Deinem Post scheint das bei dir der Fall zu sein. Im Detail:

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Seller_CB00jNvseZxwW
Wir kriegen 2 x im Monat eine Abrechnung / Auszahlung und die ist brutto, davon wird die MwSt. gezogen.
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NEIN! Deine EINNAHME (brutto) ist exakt das, was der Kunde bezahlt. Die Umsatzsteuer wird von dem Betrag berechnet und abgeführt, den der Kunde bezahlt, NICHT von dem, was Amazon Dir überweist!!!

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Seller_CB00jNvseZxwW
Wenn wir Werbung schalten wird uns das PLUS MwSt. berechnet. Auch Abo Gebühren etc. Aber dies erst seit der Rechnungsstellung von Luxemburg auf Deutschland? Richtig? Und das war wann?
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Die Verkaufsprovision/Abo-Gebühr sind deine AUSGABE. Die behandelst du genau so, wie wenn Du beim Saturn einen Drucker kaufst. D.h. der Netto-Betrag ist Ausgabe, die USt. holst Du Dir vom Finanzamt zurück.

Bis JULI 2024 kam diese Rechnung aus Luxemburg. D.h. diese Rechnung wies keine USt. aus und Amazon hat auf diese Gebühr auch keine USt. abgeführt. Aber gem. §13b UStG (Reverse Charge) musstest Du bis Juli 2024 die USt. AKTIV an das Finanzamt abführen - und konntest sie im gleichen Atemzug als Vorsteuer zurückholen.

Wenn Du auf der Einnahmen- oder Ausgabenseite die USt. in der Vergangenheit falsch angegeben hast, dann solltest Du unbedingt einen Steuerberater konsultieren. Je nachdem, welche Steuererklärungen du schon abgegeben hast, kann dir auch dein Finanzbeamter sagen, welche du korrigieren kannst. Aber Korrekturen würde ich an deiner Stelle nur einreichen, wenn du zu 100% sicher bist, was du tust.

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Seller_CB00jNvseZxwW

Besonderer Steuerberater für Amazon Verkäufer

Guten Tag,

ich las gelegentlich hier im Board von den Vorzügen eines Steuerberaters der sich mit Amazon auskennt. Ich habe nie begriffen was das besondere bei den Amazon Steuern sein soll wenn man auch nur in D verkauft oder gelegentlich in Österreich. Wir kriegen 2 x im Monat eine Abrechnung / Auszahlung und die ist brutto, davon wird die MwSt. gezogen. Alle Kosten von Amazon sind ja bereits abgezogen.

Dachte ich.

Langsam beginne ich das Problem zu begreifen. Wenn wir Werbung schalten wird uns das PLUS MwSt. berechnet. Auch Abo Gebühren etc. Aber dies erst seit der Rechnungsstellung von Luxemburg auf Deutschland? Richtig? Und das war wann?

Was kann ich jetzt im Nachhinein machen? Alle alten Abrechnungen rausziehen? Gibt es da andere Möglichkeiten? Gesamtaufstellung um die MwSt. wieder zu ziehen? Sonstige Tipps aus der Community?

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Seller_CB00jNvseZxwW

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Guten Tag,

ich las gelegentlich hier im Board von den Vorzügen eines Steuerberaters der sich mit Amazon auskennt. Ich habe nie begriffen was das besondere bei den Amazon Steuern sein soll wenn man auch nur in D verkauft oder gelegentlich in Österreich. Wir kriegen 2 x im Monat eine Abrechnung / Auszahlung und die ist brutto, davon wird die MwSt. gezogen. Alle Kosten von Amazon sind ja bereits abgezogen.

Dachte ich.

Langsam beginne ich das Problem zu begreifen. Wenn wir Werbung schalten wird uns das PLUS MwSt. berechnet. Auch Abo Gebühren etc. Aber dies erst seit der Rechnungsstellung von Luxemburg auf Deutschland? Richtig? Und das war wann?

Was kann ich jetzt im Nachhinein machen? Alle alten Abrechnungen rausziehen? Gibt es da andere Möglichkeiten? Gesamtaufstellung um die MwSt. wieder zu ziehen? Sonstige Tipps aus der Community?

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Besonderer Steuerberater für Amazon Verkäufer

von Seller_CB00jNvseZxwW

Guten Tag,

ich las gelegentlich hier im Board von den Vorzügen eines Steuerberaters der sich mit Amazon auskennt. Ich habe nie begriffen was das besondere bei den Amazon Steuern sein soll wenn man auch nur in D verkauft oder gelegentlich in Österreich. Wir kriegen 2 x im Monat eine Abrechnung / Auszahlung und die ist brutto, davon wird die MwSt. gezogen. Alle Kosten von Amazon sind ja bereits abgezogen.

Dachte ich.

Langsam beginne ich das Problem zu begreifen. Wenn wir Werbung schalten wird uns das PLUS MwSt. berechnet. Auch Abo Gebühren etc. Aber dies erst seit der Rechnungsstellung von Luxemburg auf Deutschland? Richtig? Und das war wann?

Was kann ich jetzt im Nachhinein machen? Alle alten Abrechnungen rausziehen? Gibt es da andere Möglichkeiten? Gesamtaufstellung um die MwSt. wieder zu ziehen? Sonstige Tipps aus der Community?

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Seller_aZy8ingLZyRAR
In Antwort auf: Post von: Seller_CB00jNvseZxwW

Hallo, um einen speziellen Steuerberater für amazon zu finden sollte man direkt bei den Beratern anrufen und nachfragen. Dei Problem mit den Rechnungen von Amazon verstehe ich nicht ganz. Rechnung einschließlich Umsatzsteuer ganz normal behandeln, Rechnungen ohne mit Reverse Charge Verfahren, hierfür braucht man keinen Berater. Das aufbereiten der ganzen Rechnungen durch einen berater wäre eh sehr teuer, dass muss man sich gut überlegen.

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_CB00jNvseZxwW

Grundsätzlich ist das Thema Steuern und Amazon kein Hexenwerk. Aber ohne Vorkenntnisse und Erfahrung sollte man auf jeden Fall einen Steuerberater hinzuziehen oder entsprechende Kenntnisse erlangen. Vor allem muss klar sein, was EINNAHMEN und was AUSGABEN sind. Das verwechseln manche, weil die Auszahlungsbeträge von Amazon beides beinhalten. Nach Deinem Post scheint das bei dir der Fall zu sein. Im Detail:

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Seller_CB00jNvseZxwW
Wir kriegen 2 x im Monat eine Abrechnung / Auszahlung und die ist brutto, davon wird die MwSt. gezogen.
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NEIN! Deine EINNAHME (brutto) ist exakt das, was der Kunde bezahlt. Die Umsatzsteuer wird von dem Betrag berechnet und abgeführt, den der Kunde bezahlt, NICHT von dem, was Amazon Dir überweist!!!

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Die Verkaufsprovision/Abo-Gebühr sind deine AUSGABE. Die behandelst du genau so, wie wenn Du beim Saturn einen Drucker kaufst. D.h. der Netto-Betrag ist Ausgabe, die USt. holst Du Dir vom Finanzamt zurück.

Bis JULI 2024 kam diese Rechnung aus Luxemburg. D.h. diese Rechnung wies keine USt. aus und Amazon hat auf diese Gebühr auch keine USt. abgeführt. Aber gem. §13b UStG (Reverse Charge) musstest Du bis Juli 2024 die USt. AKTIV an das Finanzamt abführen - und konntest sie im gleichen Atemzug als Vorsteuer zurückholen.

Wenn Du auf der Einnahmen- oder Ausgabenseite die USt. in der Vergangenheit falsch angegeben hast, dann solltest Du unbedingt einen Steuerberater konsultieren. Je nachdem, welche Steuererklärungen du schon abgegeben hast, kann dir auch dein Finanzbeamter sagen, welche du korrigieren kannst. Aber Korrekturen würde ich an deiner Stelle nur einreichen, wenn du zu 100% sicher bist, was du tust.

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Seller_aZy8ingLZyRAR
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Hallo, um einen speziellen Steuerberater für amazon zu finden sollte man direkt bei den Beratern anrufen und nachfragen. Dei Problem mit den Rechnungen von Amazon verstehe ich nicht ganz. Rechnung einschließlich Umsatzsteuer ganz normal behandeln, Rechnungen ohne mit Reverse Charge Verfahren, hierfür braucht man keinen Berater. Das aufbereiten der ganzen Rechnungen durch einen berater wäre eh sehr teuer, dass muss man sich gut überlegen.

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Seller_aZy8ingLZyRAR
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Hallo, um einen speziellen Steuerberater für amazon zu finden sollte man direkt bei den Beratern anrufen und nachfragen. Dei Problem mit den Rechnungen von Amazon verstehe ich nicht ganz. Rechnung einschließlich Umsatzsteuer ganz normal behandeln, Rechnungen ohne mit Reverse Charge Verfahren, hierfür braucht man keinen Berater. Das aufbereiten der ganzen Rechnungen durch einen berater wäre eh sehr teuer, dass muss man sich gut überlegen.

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Grundsätzlich ist das Thema Steuern und Amazon kein Hexenwerk. Aber ohne Vorkenntnisse und Erfahrung sollte man auf jeden Fall einen Steuerberater hinzuziehen oder entsprechende Kenntnisse erlangen. Vor allem muss klar sein, was EINNAHMEN und was AUSGABEN sind. Das verwechseln manche, weil die Auszahlungsbeträge von Amazon beides beinhalten. Nach Deinem Post scheint das bei dir der Fall zu sein. Im Detail:

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Wir kriegen 2 x im Monat eine Abrechnung / Auszahlung und die ist brutto, davon wird die MwSt. gezogen.
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Die Verkaufsprovision/Abo-Gebühr sind deine AUSGABE. Die behandelst du genau so, wie wenn Du beim Saturn einen Drucker kaufst. D.h. der Netto-Betrag ist Ausgabe, die USt. holst Du Dir vom Finanzamt zurück.

Bis JULI 2024 kam diese Rechnung aus Luxemburg. D.h. diese Rechnung wies keine USt. aus und Amazon hat auf diese Gebühr auch keine USt. abgeführt. Aber gem. §13b UStG (Reverse Charge) musstest Du bis Juli 2024 die USt. AKTIV an das Finanzamt abführen - und konntest sie im gleichen Atemzug als Vorsteuer zurückholen.

Wenn Du auf der Einnahmen- oder Ausgabenseite die USt. in der Vergangenheit falsch angegeben hast, dann solltest Du unbedingt einen Steuerberater konsultieren. Je nachdem, welche Steuererklärungen du schon abgegeben hast, kann dir auch dein Finanzbeamter sagen, welche du korrigieren kannst. Aber Korrekturen würde ich an deiner Stelle nur einreichen, wenn du zu 100% sicher bist, was du tust.

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Grundsätzlich ist das Thema Steuern und Amazon kein Hexenwerk. Aber ohne Vorkenntnisse und Erfahrung sollte man auf jeden Fall einen Steuerberater hinzuziehen oder entsprechende Kenntnisse erlangen. Vor allem muss klar sein, was EINNAHMEN und was AUSGABEN sind. Das verwechseln manche, weil die Auszahlungsbeträge von Amazon beides beinhalten. Nach Deinem Post scheint das bei dir der Fall zu sein. Im Detail:

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Wir kriegen 2 x im Monat eine Abrechnung / Auszahlung und die ist brutto, davon wird die MwSt. gezogen.
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Wenn wir Werbung schalten wird uns das PLUS MwSt. berechnet. Auch Abo Gebühren etc. Aber dies erst seit der Rechnungsstellung von Luxemburg auf Deutschland? Richtig? Und das war wann?
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Bis JULI 2024 kam diese Rechnung aus Luxemburg. D.h. diese Rechnung wies keine USt. aus und Amazon hat auf diese Gebühr auch keine USt. abgeführt. Aber gem. §13b UStG (Reverse Charge) musstest Du bis Juli 2024 die USt. AKTIV an das Finanzamt abführen - und konntest sie im gleichen Atemzug als Vorsteuer zurückholen.

Wenn Du auf der Einnahmen- oder Ausgabenseite die USt. in der Vergangenheit falsch angegeben hast, dann solltest Du unbedingt einen Steuerberater konsultieren. Je nachdem, welche Steuererklärungen du schon abgegeben hast, kann dir auch dein Finanzbeamter sagen, welche du korrigieren kannst. Aber Korrekturen würde ich an deiner Stelle nur einreichen, wenn du zu 100% sicher bist, was du tust.

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