Keine Umsatzsteuer ID
Hey ich bin Einzelunternehmer und habe neu mit Amazon angefangen ich bin noch nicht über 17500 € Umsatz gekommen also bin ich nicht Umsatzsteuer Pflichtig wurde mir beim Finanzamt gesagt doch Amazon möchte trotzdem die Umsatzsteuer
Keine Umsatzsteuer ID
Hey ich bin Einzelunternehmer und habe neu mit Amazon angefangen ich bin noch nicht über 17500 € Umsatz gekommen also bin ich nicht Umsatzsteuer Pflichtig wurde mir beim Finanzamt gesagt doch Amazon möchte trotzdem die Umsatzsteuer
14 Antworten
Seller_4E940kf5bdEnI
Soweit bisher bekannt, gibt es seitens Amazon für diesen Fall (noch) keine Ausnahmeregelungen.
Wenn es sowas jemals geben sollte, dauert es erfahrungsgemäß viele Monate, bis es vernünftig funktioniert.
Im Moment ist es wohl anzuraten, auch als Kleingewerbe eine USt-ID anzufragen (ja, das geht !) und die Prozedur mit der §22f-Bescheinigung mitzumachen.
Übrigens: Mit der Eintragung der USt-ID bei Amazon ändern sich eure monatlichen Abrechnungen. Das hat Auswirkungen auf eure Buchhaltung, Stichwort: reverse charge. Also aufgepasst.
Seller_g5D9QYjClEYuC
Hallo,
vor einer Weile habe ich mich über das Thema Reverse Charge + Steuern im Ausland mit Kleinunternehmerregelung informiert. Bitte schau doch in meinen Thread. Das Thema bringt einiges mit sich.
Ich selbst besitze eine Ust ID + in Verbindung die Kleinunternehmer Regelung. Doch nur aus einem Grund um mich vor Missbrauch zu schützen. Eingetragen ist meine Ust ID bei Amazon nicht zumindest nicht in dem Sinn.
Nur weil du unter 17500 Euro bist heißt es nicht das du automatisch die Kleinunternehmer Regelung anwenden kannst.
So bald du in einen laufenden Jahr deine Firma gegründet hast, wird der max Betrag auf die Monate runter gerechnet.
Informiere dich gut bzw. lass alles checken von einem Steuerberater deines Vertrauens.
Ja das kostet Geld aber im Zweifelsfalls können grobe Fehler böse Folgen haben in Form von Ärger mit dem Finanzamt und hohe Rückzahlungen.
Außerdem muss in deiner Rechnung stehen, dass du die Kleinunternehmer Regelung anwendest.
Seller_dKGV7iFkpPRAH
Für die Dienstleistung elektronischer Marktplätze fällt seit Anfang 2015 die ges. MwSt. in Höhe von 19% an. Du zahlst lediglich keine MwSt. auf diese Leistungen, wenn du eine USt-Ident,Nr. hinterlegt hast. Das ist aber mit anderen Verpflichtungen verbunden, über die du dich sorgfältig vorher informieren solltest.
Seller_cil8ZPWu8wa9T
Da Amazon deine Gesamtumsätze nicht kennen kann und in Zukunft für nicht abgeführte Umsatzsteuer der auf Amazon tätigen Händler haftet, ist es rational das Amazon Kleinunternehmer ausschließt. Wenn eine Kleinunternehmer-Regelung auf Amazon möglich wäre, dann würden sich alle Chinesen als umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer registrieren und wieder keine Umsatzsteuer abführen.
Martin