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Seller_U9n1auY5EuAx3

Indentifizierung der ausweisenden Vorsteuer für das Finanzamt

Hintergrund: In den Statements die auf Monatsbasis ausgewiesen werden, weist Amazon die USt Abzüge wie folgt aus:

Umsätze (netto) + Prodoukt UST ./. Verkaufsgebühren ./. Versndtgebühren = Auszahlungsbetrag

z.B. Produktpreis Netto = 11,76 EUR + (UST) 2,23 EUR ./.(Gebühren) 2,10 EUR ./. (Versandt) 3,40 EUR = 8,49 EUR (ausgewiesener Preis)

JETZT DIE SPANNENDE FRAGE DAZU

Welche UST wird von den 8,49 abgezogen, da AMAZON in den PDF Monatsrechnungen, leider die Verkaufsgebühren summiert über einen Tag in NETTO ausweist und die USt auf 0 setzt. Genauso verhält es sich mit den Versandgebühren.

STEUERLICH NACHVOLLZIEHBAR nach HGB ist aber ein Ausweis der Anteiligen UST als Vorsteuer für die Abführung der eingenommen Umsatzsteuer anteilig auf Kontoebene.

D.h. Wo finde ich einen Bericht, wo die monatl. Kosten von Amazon zu Werbung, Versandt und Verkaufsgebühren mit ihren jeweiligen UST aufgeführt sind, damit ich die an das Finanzamt in Deutschland abzuführende UST ausrechnen kann aus dem Bruttoertrag meines Verkaufs.

Annahme ist, das ich die 19% von den 8,49 EUR nach Abzug der Kosten Anteilig subtrahiere. Dann hätte ich einen Nettogewinn pro Produkt von 7,13 und eine UST von 1,36 EUR pro Produkt für das Finanzamt.

IST DAS SO bzw. wo finde ich hier wirklich tragfähige Berichte, die diese steuerlichen Sachverhalten (am BESTEN IN PDF UND NICHT IN CSV) ausweisen.

Vielen Dank.

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Tags:Steuern, Zahlungen
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Seller_U9n1auY5EuAx3

Indentifizierung der ausweisenden Vorsteuer für das Finanzamt

Hintergrund: In den Statements die auf Monatsbasis ausgewiesen werden, weist Amazon die USt Abzüge wie folgt aus:

Umsätze (netto) + Prodoukt UST ./. Verkaufsgebühren ./. Versndtgebühren = Auszahlungsbetrag

z.B. Produktpreis Netto = 11,76 EUR + (UST) 2,23 EUR ./.(Gebühren) 2,10 EUR ./. (Versandt) 3,40 EUR = 8,49 EUR (ausgewiesener Preis)

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Welche UST wird von den 8,49 abgezogen, da AMAZON in den PDF Monatsrechnungen, leider die Verkaufsgebühren summiert über einen Tag in NETTO ausweist und die USt auf 0 setzt. Genauso verhält es sich mit den Versandgebühren.

STEUERLICH NACHVOLLZIEHBAR nach HGB ist aber ein Ausweis der Anteiligen UST als Vorsteuer für die Abführung der eingenommen Umsatzsteuer anteilig auf Kontoebene.

D.h. Wo finde ich einen Bericht, wo die monatl. Kosten von Amazon zu Werbung, Versandt und Verkaufsgebühren mit ihren jeweiligen UST aufgeführt sind, damit ich die an das Finanzamt in Deutschland abzuführende UST ausrechnen kann aus dem Bruttoertrag meines Verkaufs.

Annahme ist, das ich die 19% von den 8,49 EUR nach Abzug der Kosten Anteilig subtrahiere. Dann hätte ich einen Nettogewinn pro Produkt von 7,13 und eine UST von 1,36 EUR pro Produkt für das Finanzamt.

IST DAS SO bzw. wo finde ich hier wirklich tragfähige Berichte, die diese steuerlichen Sachverhalten (am BESTEN IN PDF UND NICHT IN CSV) ausweisen.

Vielen Dank.

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Seller_DSWBo4XxxHXz4
In Antwort auf: Post von: Seller_U9n1auY5EuAx3

Die Umsatzsteuer ist auf den Verkaufspreis bei Amazon abzuführen! Nicht auf den Auszahlungsbetrag! Im übrigen steht der Mwst. Bertrag der abzuführen ist auf jeder von euch oder Amazon erstellten Rechnung an den Kunden drauf! Dieser Betrag ist abzuführen!

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Seller_DSWBo4XxxHXz4
In Antwort auf: Post von: Seller_U9n1auY5EuAx3

Um hier mal bei eurem Beispiel zu bleiben:
Die Ust.: 2,23€ müsst Ihr an das Finanzamt abführen!
Ansonsten sind:
11,76€ -2.1€ -3,4€ = 6,26€ euer Rohertrag! Nicht der Nettogewinn. Hiervon müssen ja auch eure Produkte bezahlt werden.
Amazon stellt euch Nettorechnungen über 2,1€ und 3,4€ aus. Für diese müsst Ihr Mwst. abführen und dürft diese natürlich wieder als Vst. abziehen. Also ein Nullsummenspiel.

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Seller_vnrMJ7b3nUMEW
In Antwort auf: Post von: Seller_U9n1auY5EuAx3

Tada, also anhand Deiner erstellten Rechnungen.
Natürlich musst Du anhand der Transaktionsberichte prüfen, welche Rechnungen denn überhaupt bezahlt wurden, wenn Du IST-Versteuerung hast.

Amazon stellt für Verkaufsgebühren ect. auch Rechnungen aus. Diese darfst Du dann im Reverse-Charge Verfahren abrechnen. Also ein Nullsummenspiel.

Alles darfst Du eigenständig erfassen und berechnen. Amazon stellt kein Dokument bereit das Du einfach nur abgeben musst. Um am Ende auf die richtigen Summen zu kommen, musst Du schon etwas rechnen. Ansonsten Steuerberater fragen …

10
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Seller_U9n1auY5EuAx3
In Antwort auf: Post von: Seller_U9n1auY5EuAx3

Hi, also erst mal vielen Dank für die Hilfe. Es geht mir hier nicht um Mutmaßung sondern um eine Erklärung. Dadurch dass die ausgewiesene Rechung von Amazon Tagesverkäufe summiert und das Statement dazu nicht tagesaktuell mappt (hier aber höhere Beträge ausgewiesen sind in der XML), wollte ich das einfach nur verstehen.

Danke auch für den Hinweis Steuerberatung. Die habe ich, lässt sich am Wochenende nur schwer erreichen. Daher wollte ich das mal für mich klären.

Ich freue mich das ich mit BWL Studium und 15 Jahren Erfahrung in der Praxis auch mal wieder was dazulernen kann und nicht alles weiß. Auch wenn das ja absolute Basics sind. Danke sehr.

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Seller_U9n1auY5EuAx3

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Umsätze (netto) + Prodoukt UST ./. Verkaufsgebühren ./. Versndtgebühren = Auszahlungsbetrag

z.B. Produktpreis Netto = 11,76 EUR + (UST) 2,23 EUR ./.(Gebühren) 2,10 EUR ./. (Versandt) 3,40 EUR = 8,49 EUR (ausgewiesener Preis)

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Welche UST wird von den 8,49 abgezogen, da AMAZON in den PDF Monatsrechnungen, leider die Verkaufsgebühren summiert über einen Tag in NETTO ausweist und die USt auf 0 setzt. Genauso verhält es sich mit den Versandgebühren.

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D.h. Wo finde ich einen Bericht, wo die monatl. Kosten von Amazon zu Werbung, Versandt und Verkaufsgebühren mit ihren jeweiligen UST aufgeführt sind, damit ich die an das Finanzamt in Deutschland abzuführende UST ausrechnen kann aus dem Bruttoertrag meines Verkaufs.

Annahme ist, das ich die 19% von den 8,49 EUR nach Abzug der Kosten Anteilig subtrahiere. Dann hätte ich einen Nettogewinn pro Produkt von 7,13 und eine UST von 1,36 EUR pro Produkt für das Finanzamt.

IST DAS SO bzw. wo finde ich hier wirklich tragfähige Berichte, die diese steuerlichen Sachverhalten (am BESTEN IN PDF UND NICHT IN CSV) ausweisen.

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z.B. Produktpreis Netto = 11,76 EUR + (UST) 2,23 EUR ./.(Gebühren) 2,10 EUR ./. (Versandt) 3,40 EUR = 8,49 EUR (ausgewiesener Preis)

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Welche UST wird von den 8,49 abgezogen, da AMAZON in den PDF Monatsrechnungen, leider die Verkaufsgebühren summiert über einen Tag in NETTO ausweist und die USt auf 0 setzt. Genauso verhält es sich mit den Versandgebühren.

STEUERLICH NACHVOLLZIEHBAR nach HGB ist aber ein Ausweis der Anteiligen UST als Vorsteuer für die Abführung der eingenommen Umsatzsteuer anteilig auf Kontoebene.

D.h. Wo finde ich einen Bericht, wo die monatl. Kosten von Amazon zu Werbung, Versandt und Verkaufsgebühren mit ihren jeweiligen UST aufgeführt sind, damit ich die an das Finanzamt in Deutschland abzuführende UST ausrechnen kann aus dem Bruttoertrag meines Verkaufs.

Annahme ist, das ich die 19% von den 8,49 EUR nach Abzug der Kosten Anteilig subtrahiere. Dann hätte ich einen Nettogewinn pro Produkt von 7,13 und eine UST von 1,36 EUR pro Produkt für das Finanzamt.

IST DAS SO bzw. wo finde ich hier wirklich tragfähige Berichte, die diese steuerlichen Sachverhalten (am BESTEN IN PDF UND NICHT IN CSV) ausweisen.

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Umsätze (netto) + Prodoukt UST ./. Verkaufsgebühren ./. Versndtgebühren = Auszahlungsbetrag

z.B. Produktpreis Netto = 11,76 EUR + (UST) 2,23 EUR ./.(Gebühren) 2,10 EUR ./. (Versandt) 3,40 EUR = 8,49 EUR (ausgewiesener Preis)

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Welche UST wird von den 8,49 abgezogen, da AMAZON in den PDF Monatsrechnungen, leider die Verkaufsgebühren summiert über einen Tag in NETTO ausweist und die USt auf 0 setzt. Genauso verhält es sich mit den Versandgebühren.

STEUERLICH NACHVOLLZIEHBAR nach HGB ist aber ein Ausweis der Anteiligen UST als Vorsteuer für die Abführung der eingenommen Umsatzsteuer anteilig auf Kontoebene.

D.h. Wo finde ich einen Bericht, wo die monatl. Kosten von Amazon zu Werbung, Versandt und Verkaufsgebühren mit ihren jeweiligen UST aufgeführt sind, damit ich die an das Finanzamt in Deutschland abzuführende UST ausrechnen kann aus dem Bruttoertrag meines Verkaufs.

Annahme ist, das ich die 19% von den 8,49 EUR nach Abzug der Kosten Anteilig subtrahiere. Dann hätte ich einen Nettogewinn pro Produkt von 7,13 und eine UST von 1,36 EUR pro Produkt für das Finanzamt.

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Seller_DSWBo4XxxHXz4
In Antwort auf: Post von: Seller_U9n1auY5EuAx3

Die Umsatzsteuer ist auf den Verkaufspreis bei Amazon abzuführen! Nicht auf den Auszahlungsbetrag! Im übrigen steht der Mwst. Bertrag der abzuführen ist auf jeder von euch oder Amazon erstellten Rechnung an den Kunden drauf! Dieser Betrag ist abzuführen!

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Seller_DSWBo4XxxHXz4
In Antwort auf: Post von: Seller_U9n1auY5EuAx3

Um hier mal bei eurem Beispiel zu bleiben:
Die Ust.: 2,23€ müsst Ihr an das Finanzamt abführen!
Ansonsten sind:
11,76€ -2.1€ -3,4€ = 6,26€ euer Rohertrag! Nicht der Nettogewinn. Hiervon müssen ja auch eure Produkte bezahlt werden.
Amazon stellt euch Nettorechnungen über 2,1€ und 3,4€ aus. Für diese müsst Ihr Mwst. abführen und dürft diese natürlich wieder als Vst. abziehen. Also ein Nullsummenspiel.

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Seller_vnrMJ7b3nUMEW
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Tada, also anhand Deiner erstellten Rechnungen.
Natürlich musst Du anhand der Transaktionsberichte prüfen, welche Rechnungen denn überhaupt bezahlt wurden, wenn Du IST-Versteuerung hast.

Amazon stellt für Verkaufsgebühren ect. auch Rechnungen aus. Diese darfst Du dann im Reverse-Charge Verfahren abrechnen. Also ein Nullsummenspiel.

Alles darfst Du eigenständig erfassen und berechnen. Amazon stellt kein Dokument bereit das Du einfach nur abgeben musst. Um am Ende auf die richtigen Summen zu kommen, musst Du schon etwas rechnen. Ansonsten Steuerberater fragen …

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Seller_U9n1auY5EuAx3
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Hi, also erst mal vielen Dank für die Hilfe. Es geht mir hier nicht um Mutmaßung sondern um eine Erklärung. Dadurch dass die ausgewiesene Rechung von Amazon Tagesverkäufe summiert und das Statement dazu nicht tagesaktuell mappt (hier aber höhere Beträge ausgewiesen sind in der XML), wollte ich das einfach nur verstehen.

Danke auch für den Hinweis Steuerberatung. Die habe ich, lässt sich am Wochenende nur schwer erreichen. Daher wollte ich das mal für mich klären.

Ich freue mich das ich mit BWL Studium und 15 Jahren Erfahrung in der Praxis auch mal wieder was dazulernen kann und nicht alles weiß. Auch wenn das ja absolute Basics sind. Danke sehr.

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Die Umsatzsteuer ist auf den Verkaufspreis bei Amazon abzuführen! Nicht auf den Auszahlungsbetrag! Im übrigen steht der Mwst. Bertrag der abzuführen ist auf jeder von euch oder Amazon erstellten Rechnung an den Kunden drauf! Dieser Betrag ist abzuführen!

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Um hier mal bei eurem Beispiel zu bleiben:
Die Ust.: 2,23€ müsst Ihr an das Finanzamt abführen!
Ansonsten sind:
11,76€ -2.1€ -3,4€ = 6,26€ euer Rohertrag! Nicht der Nettogewinn. Hiervon müssen ja auch eure Produkte bezahlt werden.
Amazon stellt euch Nettorechnungen über 2,1€ und 3,4€ aus. Für diese müsst Ihr Mwst. abführen und dürft diese natürlich wieder als Vst. abziehen. Also ein Nullsummenspiel.

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Um hier mal bei eurem Beispiel zu bleiben:
Die Ust.: 2,23€ müsst Ihr an das Finanzamt abführen!
Ansonsten sind:
11,76€ -2.1€ -3,4€ = 6,26€ euer Rohertrag! Nicht der Nettogewinn. Hiervon müssen ja auch eure Produkte bezahlt werden.
Amazon stellt euch Nettorechnungen über 2,1€ und 3,4€ aus. Für diese müsst Ihr Mwst. abführen und dürft diese natürlich wieder als Vst. abziehen. Also ein Nullsummenspiel.

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Tada, also anhand Deiner erstellten Rechnungen.
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Amazon stellt für Verkaufsgebühren ect. auch Rechnungen aus. Diese darfst Du dann im Reverse-Charge Verfahren abrechnen. Also ein Nullsummenspiel.

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Amazon stellt für Verkaufsgebühren ect. auch Rechnungen aus. Diese darfst Du dann im Reverse-Charge Verfahren abrechnen. Also ein Nullsummenspiel.

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Seller_U9n1auY5EuAx3
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Hi, also erst mal vielen Dank für die Hilfe. Es geht mir hier nicht um Mutmaßung sondern um eine Erklärung. Dadurch dass die ausgewiesene Rechung von Amazon Tagesverkäufe summiert und das Statement dazu nicht tagesaktuell mappt (hier aber höhere Beträge ausgewiesen sind in der XML), wollte ich das einfach nur verstehen.

Danke auch für den Hinweis Steuerberatung. Die habe ich, lässt sich am Wochenende nur schwer erreichen. Daher wollte ich das mal für mich klären.

Ich freue mich das ich mit BWL Studium und 15 Jahren Erfahrung in der Praxis auch mal wieder was dazulernen kann und nicht alles weiß. Auch wenn das ja absolute Basics sind. Danke sehr.

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Danke auch für den Hinweis Steuerberatung. Die habe ich, lässt sich am Wochenende nur schwer erreichen. Daher wollte ich das mal für mich klären.

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