Bewertung entfernen lassen - welche Möglichkeit habe ich?
Folgender Fall:
Kunde bestellt am Freitag Abend, am Samstag morgen bewertet er negativ (1 Stern, angeblich Hülle defekt), am Montag versende ich diese DVD erst.
Antrag auf Löschung bei Amazon wurde abgelehnt. Kunde reagiert nicht auf email.
Was sind meine (rechtlichen) Möglichkeiten? Evtl. Kunde per Einschreiben eine Frist setzen und dann Anwalt einschalten auf seine Kosten? Oder gilt sowas als freie Meinungsäußerung (es ist ja zweifelsfrei beweisbar, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Verfassens nicht vorlag).
Danke für Euer Schwarmwissen
Bewertung entfernen lassen - welche Möglichkeit habe ich?
Folgender Fall:
Kunde bestellt am Freitag Abend, am Samstag morgen bewertet er negativ (1 Stern, angeblich Hülle defekt), am Montag versende ich diese DVD erst.
Antrag auf Löschung bei Amazon wurde abgelehnt. Kunde reagiert nicht auf email.
Was sind meine (rechtlichen) Möglichkeiten? Evtl. Kunde per Einschreiben eine Frist setzen und dann Anwalt einschalten auf seine Kosten? Oder gilt sowas als freie Meinungsäußerung (es ist ja zweifelsfrei beweisbar, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Verfassens nicht vorlag).
Danke für Euer Schwarmwissen
14 Antworten
Seller_FJChsitX8Vq0L
In dem Fall kann es sich beim Kunden gut um eine Verwechslung gehandelt haben (mit einem anderen DVD-Kauf) Ich würde versuchen, das freundlich telefonisch zu klären, wenn der Kunde nicht auf Nachrichten antwortet.
Die Möglichkeit danach per Einschreiben mit Fristsetzung hast Du sicherlich. Das könnte Wirkung zeigen - muss aber nicht. Der Gang zum Anwalt ist sicher die nächste Option. Allerdings nicht auf seine Kosten. Das ginge m.E. nur über den Klageweg. Aber das kann Dir ein Anwalt sicher besser erklären als ich.
Janina_Amazon
Hallo @Seller_HSbrFzHRtBQCF,
willkommen im Verkäuferforum.
Wenn ich es richtig verstehe, hast du bereits versucht über den Feedbackmanager die Bewertung entfernen zu lassen, dies wurde jedoch abgelehnt?
Wenn dem so ist, solltest du eine Fallnummer hierzu erhalten haben. Könntest du mir diese Fallnummer einmal hier posten, sodass ich mir das Ganze etwas genauer ansehen kann?
Beste Grüße
Janina