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Seller_yvS3JitrAueDh

Rücksendung unvollständig

Hallo bin recht neu hier.
Habe von einem Käufer eine unaufgeforderte Rücksendung erhalten.
Es handelt sich um ein 30 Tag Geschirr.
In dem Paket sind aber nur 24 Teile zurück gekommen.
Der Käufer behauptet der Rest wäre zerbrochen und hat es entsorgt.
Muss ich das Erstatten?

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Tags:Warenrücksendungen
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Seller_yvS3JitrAueDh

Rücksendung unvollständig

Hallo bin recht neu hier.
Habe von einem Käufer eine unaufgeforderte Rücksendung erhalten.
Es handelt sich um ein 30 Tag Geschirr.
In dem Paket sind aber nur 24 Teile zurück gekommen.
Der Käufer behauptet der Rest wäre zerbrochen und hat es entsorgt.
Muss ich das Erstatten?

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Seller_pV9Qet2o46pq3
In Antwort auf: Post von: Seller_yvS3JitrAueDh

Geschirr versenden? Chapeau:_:roll_eyes: Da war der Ärger ja vorprogrammiert. Mir scheint, da sind zwei Ahnungslose aufeinandergetroffen. Hat er einen Rücksendeantrag gestellt? Wenn nicht, mußt Du natürlich nicht erstatten. Hat er ein Bild von dem zerdepperten Geschirr geschickt? Wahrscheinlich hat er es bei einem Polterabend verballert:slight_smile: Das nächste was kommt ist garantiert ein A - Z Garantieantrag, der natürlich zugunsten des Käufers entschieden wird, da das Geschirr ja defekt war. Also doch erstatten um keinen A - Z einzufangen? Hier ist dem Zufall Tür und Tor geöffnet.
LG
Groundhopper

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Seller_jWWockardD22W
In Antwort auf: Post von: Seller_yvS3JitrAueDh

Willkommen im Haifischbecken…:sunglasses:

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Seller_V9jcJCf0eBnvm
In Antwort auf: Post von: Seller_yvS3JitrAueDh

Wenn er es beweisen kann, dass es zerbrochen war bei Ankunft, dann ja, musst Du erstatten, aber die Ware gleich wegzuwerfen, ohne den Verkäufer darauf hinzuweisen, hat schon was, hätte er nicht tun dürfen. Du bist aber auf Amazon, da darf er alles.

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Seller_TdlkFMJ1URtbJ
In Antwort auf: Post von: Seller_yvS3JitrAueDh

Ja musst Du. Nach der Erfahrung der letzten Wochen die wir hatten musst du auch erstatten wenn du gar nichts außer Müll im Karton findest. Das Vorletzte Mal bekamen wir ein 15 Jahre altes DVD Rom in Einzelteilen, das Letzte Mal nur die Verpackungsreste und Labels eines Kostümsets.

Packshots, Sendenachweise, Gewicht, das Pochen auf das Recht etc… bringt alles nichts. Du wirst wenn Du nicht zahlst sofort einen AZ bekommen und der wird sozusagen niemals (bei uns niemals) für Dich entschieden. Der Performanceeinbruch ist dann so massiv dass der Verlust der Ware banal wirkt.

Zähle nicht auf Justitia. Nicht auf Gerechtigkeit an anderer Stelle und schon gar nicht auf Hilfe durch den Plattformbetreiber. Wir haben inzwischen resigniert nachdem wir von der AZ Abteilung hart angegangen wurden auf die Frage was man in solchen Fällen machen soll (auch bei Betrug erstatten?) und der Verkäuferservice beförderte uns in eine Ping Pong Schleife zwischen immer mehr Leuten die am Ende nicht mal mehr wussten worum es ging.

Solange Du (noch) Gewinn (ich rede nicht von Umsatz) machst ist es ratsam den mit Reisszähnen versehenen staubtrockenen Drops herunter zu würgen und weiter zu machen. Es ist aber Tatsache dass dies immer mehr zunimmt und keinerlei Reaktion oder Gegenwehr aufkommt durch die Betreiber. Das geht irgendwann für keine mehr gut aus.

Sorry. Es widert einen an einem Dieb auch noch zu erstatten aber es bleibt kaum was anderes übrig. Klage? Keine Chance, unerheblich und zeitintensiv und hier hilft Dir keiner. Und ja aus diesen Worten spricht der Frust. Aber man muss eben die Konsequenzen ziehen dass hier ein Publikum heran gezüchtet wird das überall sonst mit einem Bein im Gefängnis stehen würde…

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Seller_dKGV7iFkpPRAH
In Antwort auf: Post von: Seller_yvS3JitrAueDh

Als erstes würde ich Fotos machen und diese auch dem Käufer über das Käufer/Verkäufer Postfach zur Verfügung stellen. Dann dokumentieren, welche 6 Teile fehlen und diese bei der Erstattung je nach Gesamtwert und Seltenheit des Geschirrs mehr oder weniger großzügig abziehen.
Schreib dem Kunden ruhig, dass er die fehlenden Teile auch kaputt hätte zurücksenden müssen, um den vollen Kaufpreis erstattet zu bekommen. Wenn du ihm das sachlich und in einem freundlichen Ton erklärst, sollte es keinen Ärger geben. Eine Teilerstattung ist immer noch besser als A-Z.

Die heil bei dir angekommenen Teile würde ich je nach Zustand als gebrauchte Ersatzteile einlagern bzw. anbieten.

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Seller_8pk7nyTrxMOJD
In Antwort auf: Post von: Seller_yvS3JitrAueDh

Liebe Forumsmitglieder,

müssen wir hier wirklich jedem Deppen den Urschleim erklären?

Der einsame Rufer aus dem Wald

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Seller_yvS3JitrAueDh

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Seller_yvS3JitrAueDh

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Rücksendung unvollständig

von Seller_yvS3JitrAueDh

Hallo bin recht neu hier.
Habe von einem Käufer eine unaufgeforderte Rücksendung erhalten.
Es handelt sich um ein 30 Tag Geschirr.
In dem Paket sind aber nur 24 Teile zurück gekommen.
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Seller_pV9Qet2o46pq3
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Geschirr versenden? Chapeau:_:roll_eyes: Da war der Ärger ja vorprogrammiert. Mir scheint, da sind zwei Ahnungslose aufeinandergetroffen. Hat er einen Rücksendeantrag gestellt? Wenn nicht, mußt Du natürlich nicht erstatten. Hat er ein Bild von dem zerdepperten Geschirr geschickt? Wahrscheinlich hat er es bei einem Polterabend verballert:slight_smile: Das nächste was kommt ist garantiert ein A - Z Garantieantrag, der natürlich zugunsten des Käufers entschieden wird, da das Geschirr ja defekt war. Also doch erstatten um keinen A - Z einzufangen? Hier ist dem Zufall Tür und Tor geöffnet.
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Groundhopper

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Seller_jWWockardD22W
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Willkommen im Haifischbecken…:sunglasses:

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Wenn er es beweisen kann, dass es zerbrochen war bei Ankunft, dann ja, musst Du erstatten, aber die Ware gleich wegzuwerfen, ohne den Verkäufer darauf hinzuweisen, hat schon was, hätte er nicht tun dürfen. Du bist aber auf Amazon, da darf er alles.

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Ja musst Du. Nach der Erfahrung der letzten Wochen die wir hatten musst du auch erstatten wenn du gar nichts außer Müll im Karton findest. Das Vorletzte Mal bekamen wir ein 15 Jahre altes DVD Rom in Einzelteilen, das Letzte Mal nur die Verpackungsreste und Labels eines Kostümsets.

Packshots, Sendenachweise, Gewicht, das Pochen auf das Recht etc… bringt alles nichts. Du wirst wenn Du nicht zahlst sofort einen AZ bekommen und der wird sozusagen niemals (bei uns niemals) für Dich entschieden. Der Performanceeinbruch ist dann so massiv dass der Verlust der Ware banal wirkt.

Zähle nicht auf Justitia. Nicht auf Gerechtigkeit an anderer Stelle und schon gar nicht auf Hilfe durch den Plattformbetreiber. Wir haben inzwischen resigniert nachdem wir von der AZ Abteilung hart angegangen wurden auf die Frage was man in solchen Fällen machen soll (auch bei Betrug erstatten?) und der Verkäuferservice beförderte uns in eine Ping Pong Schleife zwischen immer mehr Leuten die am Ende nicht mal mehr wussten worum es ging.

Solange Du (noch) Gewinn (ich rede nicht von Umsatz) machst ist es ratsam den mit Reisszähnen versehenen staubtrockenen Drops herunter zu würgen und weiter zu machen. Es ist aber Tatsache dass dies immer mehr zunimmt und keinerlei Reaktion oder Gegenwehr aufkommt durch die Betreiber. Das geht irgendwann für keine mehr gut aus.

Sorry. Es widert einen an einem Dieb auch noch zu erstatten aber es bleibt kaum was anderes übrig. Klage? Keine Chance, unerheblich und zeitintensiv und hier hilft Dir keiner. Und ja aus diesen Worten spricht der Frust. Aber man muss eben die Konsequenzen ziehen dass hier ein Publikum heran gezüchtet wird das überall sonst mit einem Bein im Gefängnis stehen würde…

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Als erstes würde ich Fotos machen und diese auch dem Käufer über das Käufer/Verkäufer Postfach zur Verfügung stellen. Dann dokumentieren, welche 6 Teile fehlen und diese bei der Erstattung je nach Gesamtwert und Seltenheit des Geschirrs mehr oder weniger großzügig abziehen.
Schreib dem Kunden ruhig, dass er die fehlenden Teile auch kaputt hätte zurücksenden müssen, um den vollen Kaufpreis erstattet zu bekommen. Wenn du ihm das sachlich und in einem freundlichen Ton erklärst, sollte es keinen Ärger geben. Eine Teilerstattung ist immer noch besser als A-Z.

Die heil bei dir angekommenen Teile würde ich je nach Zustand als gebrauchte Ersatzteile einlagern bzw. anbieten.

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Ja musst Du. Nach der Erfahrung der letzten Wochen die wir hatten musst du auch erstatten wenn du gar nichts außer Müll im Karton findest. Das Vorletzte Mal bekamen wir ein 15 Jahre altes DVD Rom in Einzelteilen, das Letzte Mal nur die Verpackungsreste und Labels eines Kostümsets.

Packshots, Sendenachweise, Gewicht, das Pochen auf das Recht etc… bringt alles nichts. Du wirst wenn Du nicht zahlst sofort einen AZ bekommen und der wird sozusagen niemals (bei uns niemals) für Dich entschieden. Der Performanceeinbruch ist dann so massiv dass der Verlust der Ware banal wirkt.

Zähle nicht auf Justitia. Nicht auf Gerechtigkeit an anderer Stelle und schon gar nicht auf Hilfe durch den Plattformbetreiber. Wir haben inzwischen resigniert nachdem wir von der AZ Abteilung hart angegangen wurden auf die Frage was man in solchen Fällen machen soll (auch bei Betrug erstatten?) und der Verkäuferservice beförderte uns in eine Ping Pong Schleife zwischen immer mehr Leuten die am Ende nicht mal mehr wussten worum es ging.

Solange Du (noch) Gewinn (ich rede nicht von Umsatz) machst ist es ratsam den mit Reisszähnen versehenen staubtrockenen Drops herunter zu würgen und weiter zu machen. Es ist aber Tatsache dass dies immer mehr zunimmt und keinerlei Reaktion oder Gegenwehr aufkommt durch die Betreiber. Das geht irgendwann für keine mehr gut aus.

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Schreib dem Kunden ruhig, dass er die fehlenden Teile auch kaputt hätte zurücksenden müssen, um den vollen Kaufpreis erstattet zu bekommen. Wenn du ihm das sachlich und in einem freundlichen Ton erklärst, sollte es keinen Ärger geben. Eine Teilerstattung ist immer noch besser als A-Z.

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