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Seller_VwfsmooHm9S9B

A-Z-Garantieantrag, Kundin schickt defekte Ware - Amazon fordert zur Rückzahlung auf

Hallo Leute,

es liegt folgender Fall vor:

Kundin kauft ein Monitor (ca. 300 Euro) und meldet, dass dieser gebrochen ist. Wir holen den Monitor zurück und stellen fest, dass der Bruch auf Eigenverschulden zurückzuführen ist. Kundin stellt Garantieantrag. Amazon prüft diesen und schreibt uns, dass wir innerhalb von 3 Tage eine Erstattung vornehmen sollen, da die Kundin den Monitor zurückgeschickt und wir diesen nachweislich erhalten haben. Nun gibt es aus Erfahrung die folgenden Möglichkeiten:

A - komplett erstatten und die Sache ist gegessen
B - die Hälfte des Betrages erstatten und die Sache ist in Bezug auf Amazon gegessen, die Kundin wird aber vielleicht weiter Ärger machen. Laut Amazon darf ja bei einer Rücksendung bis zu 50% des Betrages einbehalten werden, als Wertminderungsersatz. (Bitte korrigieren, falls ich falsch liege)
C - Weniger als die Hälfte erstatten, vermutlich wird Amazon dann den vollen Betrag erstatten. (Wir haben das schonmal ausprobiert und symbolisch 1 Euro erstattet.)
D - Amazon schreiben und erklären, dass die Kundin den Monitor selbst kaputt gemacht hat. Höchstwahrscheinlich wird Amazon dann uns ignorieren und voll erstatten.

Wir bewegen uns zwishen A und B fragen uns aber ob es vielleicht doch eine elegantere Lösung gibt. Wie ist eure Erfahrung? Was würdet ihr machen?

VG,
Raza12

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Tags:Erstattungen, Kunde
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Seller_VwfsmooHm9S9B

A-Z-Garantieantrag, Kundin schickt defekte Ware - Amazon fordert zur Rückzahlung auf

Hallo Leute,

es liegt folgender Fall vor:

Kundin kauft ein Monitor (ca. 300 Euro) und meldet, dass dieser gebrochen ist. Wir holen den Monitor zurück und stellen fest, dass der Bruch auf Eigenverschulden zurückzuführen ist. Kundin stellt Garantieantrag. Amazon prüft diesen und schreibt uns, dass wir innerhalb von 3 Tage eine Erstattung vornehmen sollen, da die Kundin den Monitor zurückgeschickt und wir diesen nachweislich erhalten haben. Nun gibt es aus Erfahrung die folgenden Möglichkeiten:

A - komplett erstatten und die Sache ist gegessen
B - die Hälfte des Betrages erstatten und die Sache ist in Bezug auf Amazon gegessen, die Kundin wird aber vielleicht weiter Ärger machen. Laut Amazon darf ja bei einer Rücksendung bis zu 50% des Betrages einbehalten werden, als Wertminderungsersatz. (Bitte korrigieren, falls ich falsch liege)
C - Weniger als die Hälfte erstatten, vermutlich wird Amazon dann den vollen Betrag erstatten. (Wir haben das schonmal ausprobiert und symbolisch 1 Euro erstattet.)
D - Amazon schreiben und erklären, dass die Kundin den Monitor selbst kaputt gemacht hat. Höchstwahrscheinlich wird Amazon dann uns ignorieren und voll erstatten.

Wir bewegen uns zwishen A und B fragen uns aber ob es vielleicht doch eine elegantere Lösung gibt. Wie ist eure Erfahrung? Was würdet ihr machen?

VG,
Raza12

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Seller_FSOs2jxpsmmhK
In Antwort auf: Post von: Seller_VwfsmooHm9S9B

wie stellt man soetwas fest! Wodurch unterscheidet sich ein Bruch durch Eigenverschulden durch einen (zum Beispiel) Transportschaden?
Bevor man B-C in Erwägung zieht, sollte die Begründung für einen Wertersatz schon hieb- und stichfest sein.

30
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Seller_VwfsmooHm9S9B
In Antwort auf: Post von: Seller_VwfsmooHm9S9B

Vielen Dank für eure Rückmeldung. Ihr könnte ja ruhig Gegenfragen stellen, aber ich hätte mich schon gefreut, wenn ihr meine Frage/n beantwortet hättet, denn darum geht es ja auch in erster Linie.

VG,
Raza12

10
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Seller_gHGFQOVGF0B8g
In Antwort auf: Post von: Seller_VwfsmooHm9S9B

Erstatten, Mund abputzen und weiter machen. Man kann das aber auch versicherungstechnisch regeln wenn man eine entsprechende Versicherung hat.

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_VwfsmooHm9S9B

Wenn Du ggf. auch vor Gericht 100%ig beweisen kannst, dass der Monitor durch Verschulden der Kundin gebrochen ist, dann kannst Du zwischen Varianten 2-4 wählen, je nachdem welchen Aufwand Du bereit bist zu betreiben (Schriftverkehr Amazon/Kundin/Rechtsanwalt/Gericht).
Wenn Du das nicht rechtsicher beweisen kannst, dann bleibt Dir nur Variante A.

Das kannst nur Du entscheiden, weil wir alle hier im Forum nicht wissen, wie beweissicher Deine Annahme ist und wieviel Zeit und Mühe Du investieren möchtest.
Ich weiß, dass das sehr ärgerlich ist - aber beim Verkauf über Amazon müssen wir als Marketplace-Verkäufer leider mit diesem Ärger leben

00
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Seller_H6SoUkqhRNVg0
In Antwort auf: Post von: Seller_VwfsmooHm9S9B

Sieht aus, als brauchst du mehr Mailvorlagen bei Reklamationen:

“…Ein Widerruf unterliegt laut BGB einem Wertersatz bis zur Wiederverkaufsfähigkeit…
…Das bedeutet, wenn der Artikel unverkäuflich ist liegt der Wertersatz an den Händler bei 100% und der Erstattungsbetrag an den Kunden bei 0%…
…Es ist sicher ärgerlich, wenn Ihnen da ein Malheur passiert ist, aber für Handhabung kann nicht der Händler einspringen…
…Sie können davon ausgehen, unsere Produkte unterliegen einer manuellen Endkontrolle.
Beschädigte Artikel zu versenden ist somit ausgeschlossen. …ein Artikel in Verpackungschips gelagert kann auch nicht so beschädigen…Einen Transportschaden des Paketdienstes hatten Sie uns auch nicht genannt…
…Um uns ein Bild von der Beschädigung machen zu können,
wäre es nett uns ein paar -gut erkennbare- Fotos per Email zu senden um ggf auf eine Rücksendung zu verzichten…
Dies ist für eine Reklamationsbearbeitung erst einmal der schnellere Weg.
Im Zweifelsfall können wir diese Fotos auch schnell zum Lieferanten weiterleiten.
Besonders in Ihrem Interesse möchten wir natürlich falsche Handhabung ausschließen können…”

Das werden jetzt sicher die vielen Mäuler hier zerreden, aber es geht nicht um rechtlich haltbar, sondern um probieren und Reaktion abwarten. So manche dieser Textpassagen haben bei mir schon geholfen.
Wenn der Kunde glaubt, nicht retour senden zu müssen sendet er auch Fotos.

Solange er noch nicht retour gesendet hat, kann vor allem Amzon nicht verlangen die Ware zu erstatten. So hast du erst mal die bessere Argumentationsposition, als das die Retoure schon wieder beim Händler ist.

Amazon macht ja auch was sie wollen und nicht was rechtlich bindend ist.

Güße

80
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Seller_8mWzHx99tvOAo
In Antwort auf: Post von: Seller_VwfsmooHm9S9B

Das mit den A-Z Garantieanträgen häuft sich unheimlich.
Sollte sich da nicht etwas pro Verkäufer ändern ?
Jeder Mist wird jetzt dem Kunden gutgeschrieben.

Leitet ihr dann wirklich ein Mahnverfahren ein ?

00
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Seller_3eGZWC0craLt0
In Antwort auf: Post von: Seller_VwfsmooHm9S9B

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass der Kunde den Artikel beschädigt hat und du das zur Not auch Beweisen kannst.
Dann wähle Variante D: Lass Amazon erstatten. Dann schickst du dem Kunden ein nettes Einschreiben in dem du ihm mitteilst dass du die Regulierung aufgrund “Selbstverschulden” ablehnst. Da Amazon schon erstattet hat schickst du ihm eine Rechnung mit dem nun noch offenem Betrag mit Zahlungsziel 14 Tage. Bei Verzug Mahnung hinterher mit neuem Zahlungsziel +10 Tage. Bei nochmaligem Verzug 2. Mahnung mit nochmal 10 Tage. Hat der Kunde immer noch nicht gezahlt gerichtlichen Mahnbescheid einreichen.

20
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Seller_pV9Qet2o46pq3
In Antwort auf: Post von: Seller_VwfsmooHm9S9B

Erstatten, die Kröte schlucken und keine Dinge mehr bei ama verkaufen die ein Kabel haben
LG
Groundhopper

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Seller_sguS0WxEpq9aa
In Antwort auf: Post von: Seller_VwfsmooHm9S9B

Hello,

We suggest you could write to the customer to withdraw the A to Z claim firstly and promise that you will refund him.

Then you could full refund him the rest money after the case closed. That won’t influence your account. And also you solve the problem for the customer.

Hope can help you.

Lucy

00
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Seller_ScMkK66KbKyAO
In Antwort auf: Post von: Seller_VwfsmooHm9S9B

hallo,

ja das hatte ich mal auch gehabt, Amazon hat 250 Euro sofort nach der A-Z Garantiesantrag Stellung die Erstattung an Kundin veranlasst. Dann habe ich Sie angeschrieben auf BGH Gerichtsurteile hingewissen etc.
Sie hat die Schuhe an uns auf eigene Kosten zurück geschickt. Falls das nicht hilft über Anwalt oder Inkasso Geld zurückholen, wenigstens sich beraten lassen.

Viel Erfolg.

MfG

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Seller_VwfsmooHm9S9B

A-Z-Garantieantrag, Kundin schickt defekte Ware - Amazon fordert zur Rückzahlung auf

Hallo Leute,

es liegt folgender Fall vor:

Kundin kauft ein Monitor (ca. 300 Euro) und meldet, dass dieser gebrochen ist. Wir holen den Monitor zurück und stellen fest, dass der Bruch auf Eigenverschulden zurückzuführen ist. Kundin stellt Garantieantrag. Amazon prüft diesen und schreibt uns, dass wir innerhalb von 3 Tage eine Erstattung vornehmen sollen, da die Kundin den Monitor zurückgeschickt und wir diesen nachweislich erhalten haben. Nun gibt es aus Erfahrung die folgenden Möglichkeiten:

A - komplett erstatten und die Sache ist gegessen
B - die Hälfte des Betrages erstatten und die Sache ist in Bezug auf Amazon gegessen, die Kundin wird aber vielleicht weiter Ärger machen. Laut Amazon darf ja bei einer Rücksendung bis zu 50% des Betrages einbehalten werden, als Wertminderungsersatz. (Bitte korrigieren, falls ich falsch liege)
C - Weniger als die Hälfte erstatten, vermutlich wird Amazon dann den vollen Betrag erstatten. (Wir haben das schonmal ausprobiert und symbolisch 1 Euro erstattet.)
D - Amazon schreiben und erklären, dass die Kundin den Monitor selbst kaputt gemacht hat. Höchstwahrscheinlich wird Amazon dann uns ignorieren und voll erstatten.

Wir bewegen uns zwishen A und B fragen uns aber ob es vielleicht doch eine elegantere Lösung gibt. Wie ist eure Erfahrung? Was würdet ihr machen?

VG,
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A-Z-Garantieantrag, Kundin schickt defekte Ware - Amazon fordert zur Rückzahlung auf

Hallo Leute,

es liegt folgender Fall vor:

Kundin kauft ein Monitor (ca. 300 Euro) und meldet, dass dieser gebrochen ist. Wir holen den Monitor zurück und stellen fest, dass der Bruch auf Eigenverschulden zurückzuführen ist. Kundin stellt Garantieantrag. Amazon prüft diesen und schreibt uns, dass wir innerhalb von 3 Tage eine Erstattung vornehmen sollen, da die Kundin den Monitor zurückgeschickt und wir diesen nachweislich erhalten haben. Nun gibt es aus Erfahrung die folgenden Möglichkeiten:

A - komplett erstatten und die Sache ist gegessen
B - die Hälfte des Betrages erstatten und die Sache ist in Bezug auf Amazon gegessen, die Kundin wird aber vielleicht weiter Ärger machen. Laut Amazon darf ja bei einer Rücksendung bis zu 50% des Betrages einbehalten werden, als Wertminderungsersatz. (Bitte korrigieren, falls ich falsch liege)
C - Weniger als die Hälfte erstatten, vermutlich wird Amazon dann den vollen Betrag erstatten. (Wir haben das schonmal ausprobiert und symbolisch 1 Euro erstattet.)
D - Amazon schreiben und erklären, dass die Kundin den Monitor selbst kaputt gemacht hat. Höchstwahrscheinlich wird Amazon dann uns ignorieren und voll erstatten.

Wir bewegen uns zwishen A und B fragen uns aber ob es vielleicht doch eine elegantere Lösung gibt. Wie ist eure Erfahrung? Was würdet ihr machen?

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A-Z-Garantieantrag, Kundin schickt defekte Ware - Amazon fordert zur Rückzahlung auf

von Seller_VwfsmooHm9S9B

Hallo Leute,

es liegt folgender Fall vor:

Kundin kauft ein Monitor (ca. 300 Euro) und meldet, dass dieser gebrochen ist. Wir holen den Monitor zurück und stellen fest, dass der Bruch auf Eigenverschulden zurückzuführen ist. Kundin stellt Garantieantrag. Amazon prüft diesen und schreibt uns, dass wir innerhalb von 3 Tage eine Erstattung vornehmen sollen, da die Kundin den Monitor zurückgeschickt und wir diesen nachweislich erhalten haben. Nun gibt es aus Erfahrung die folgenden Möglichkeiten:

A - komplett erstatten und die Sache ist gegessen
B - die Hälfte des Betrages erstatten und die Sache ist in Bezug auf Amazon gegessen, die Kundin wird aber vielleicht weiter Ärger machen. Laut Amazon darf ja bei einer Rücksendung bis zu 50% des Betrages einbehalten werden, als Wertminderungsersatz. (Bitte korrigieren, falls ich falsch liege)
C - Weniger als die Hälfte erstatten, vermutlich wird Amazon dann den vollen Betrag erstatten. (Wir haben das schonmal ausprobiert und symbolisch 1 Euro erstattet.)
D - Amazon schreiben und erklären, dass die Kundin den Monitor selbst kaputt gemacht hat. Höchstwahrscheinlich wird Amazon dann uns ignorieren und voll erstatten.

Wir bewegen uns zwishen A und B fragen uns aber ob es vielleicht doch eine elegantere Lösung gibt. Wie ist eure Erfahrung? Was würdet ihr machen?

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Seller_FSOs2jxpsmmhK
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wie stellt man soetwas fest! Wodurch unterscheidet sich ein Bruch durch Eigenverschulden durch einen (zum Beispiel) Transportschaden?
Bevor man B-C in Erwägung zieht, sollte die Begründung für einen Wertersatz schon hieb- und stichfest sein.

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Vielen Dank für eure Rückmeldung. Ihr könnte ja ruhig Gegenfragen stellen, aber ich hätte mich schon gefreut, wenn ihr meine Frage/n beantwortet hättet, denn darum geht es ja auch in erster Linie.

VG,
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Seller_gHGFQOVGF0B8g
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Erstatten, Mund abputzen und weiter machen. Man kann das aber auch versicherungstechnisch regeln wenn man eine entsprechende Versicherung hat.

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Seller_FJChsitX8Vq0L
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Wenn Du ggf. auch vor Gericht 100%ig beweisen kannst, dass der Monitor durch Verschulden der Kundin gebrochen ist, dann kannst Du zwischen Varianten 2-4 wählen, je nachdem welchen Aufwand Du bereit bist zu betreiben (Schriftverkehr Amazon/Kundin/Rechtsanwalt/Gericht).
Wenn Du das nicht rechtsicher beweisen kannst, dann bleibt Dir nur Variante A.

Das kannst nur Du entscheiden, weil wir alle hier im Forum nicht wissen, wie beweissicher Deine Annahme ist und wieviel Zeit und Mühe Du investieren möchtest.
Ich weiß, dass das sehr ärgerlich ist - aber beim Verkauf über Amazon müssen wir als Marketplace-Verkäufer leider mit diesem Ärger leben

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Sieht aus, als brauchst du mehr Mailvorlagen bei Reklamationen:

“…Ein Widerruf unterliegt laut BGB einem Wertersatz bis zur Wiederverkaufsfähigkeit…
…Das bedeutet, wenn der Artikel unverkäuflich ist liegt der Wertersatz an den Händler bei 100% und der Erstattungsbetrag an den Kunden bei 0%…
…Es ist sicher ärgerlich, wenn Ihnen da ein Malheur passiert ist, aber für Handhabung kann nicht der Händler einspringen…
…Sie können davon ausgehen, unsere Produkte unterliegen einer manuellen Endkontrolle.
Beschädigte Artikel zu versenden ist somit ausgeschlossen. …ein Artikel in Verpackungschips gelagert kann auch nicht so beschädigen…Einen Transportschaden des Paketdienstes hatten Sie uns auch nicht genannt…
…Um uns ein Bild von der Beschädigung machen zu können,
wäre es nett uns ein paar -gut erkennbare- Fotos per Email zu senden um ggf auf eine Rücksendung zu verzichten…
Dies ist für eine Reklamationsbearbeitung erst einmal der schnellere Weg.
Im Zweifelsfall können wir diese Fotos auch schnell zum Lieferanten weiterleiten.
Besonders in Ihrem Interesse möchten wir natürlich falsche Handhabung ausschließen können…”

Das werden jetzt sicher die vielen Mäuler hier zerreden, aber es geht nicht um rechtlich haltbar, sondern um probieren und Reaktion abwarten. So manche dieser Textpassagen haben bei mir schon geholfen.
Wenn der Kunde glaubt, nicht retour senden zu müssen sendet er auch Fotos.

Solange er noch nicht retour gesendet hat, kann vor allem Amzon nicht verlangen die Ware zu erstatten. So hast du erst mal die bessere Argumentationsposition, als das die Retoure schon wieder beim Händler ist.

Amazon macht ja auch was sie wollen und nicht was rechtlich bindend ist.

Güße

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Das mit den A-Z Garantieanträgen häuft sich unheimlich.
Sollte sich da nicht etwas pro Verkäufer ändern ?
Jeder Mist wird jetzt dem Kunden gutgeschrieben.

Leitet ihr dann wirklich ein Mahnverfahren ein ?

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Ich gehe jetzt mal davon aus, dass der Kunde den Artikel beschädigt hat und du das zur Not auch Beweisen kannst.
Dann wähle Variante D: Lass Amazon erstatten. Dann schickst du dem Kunden ein nettes Einschreiben in dem du ihm mitteilst dass du die Regulierung aufgrund “Selbstverschulden” ablehnst. Da Amazon schon erstattet hat schickst du ihm eine Rechnung mit dem nun noch offenem Betrag mit Zahlungsziel 14 Tage. Bei Verzug Mahnung hinterher mit neuem Zahlungsziel +10 Tage. Bei nochmaligem Verzug 2. Mahnung mit nochmal 10 Tage. Hat der Kunde immer noch nicht gezahlt gerichtlichen Mahnbescheid einreichen.

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Then you could full refund him the rest money after the case closed. That won’t influence your account. And also you solve the problem for the customer.

Hope can help you.

Lucy

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hallo,

ja das hatte ich mal auch gehabt, Amazon hat 250 Euro sofort nach der A-Z Garantiesantrag Stellung die Erstattung an Kundin veranlasst. Dann habe ich Sie angeschrieben auf BGH Gerichtsurteile hingewissen etc.
Sie hat die Schuhe an uns auf eigene Kosten zurück geschickt. Falls das nicht hilft über Anwalt oder Inkasso Geld zurückholen, wenigstens sich beraten lassen.

Viel Erfolg.

MfG

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wie stellt man soetwas fest! Wodurch unterscheidet sich ein Bruch durch Eigenverschulden durch einen (zum Beispiel) Transportschaden?
Bevor man B-C in Erwägung zieht, sollte die Begründung für einen Wertersatz schon hieb- und stichfest sein.

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wie stellt man soetwas fest! Wodurch unterscheidet sich ein Bruch durch Eigenverschulden durch einen (zum Beispiel) Transportschaden?
Bevor man B-C in Erwägung zieht, sollte die Begründung für einen Wertersatz schon hieb- und stichfest sein.

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Vielen Dank für eure Rückmeldung. Ihr könnte ja ruhig Gegenfragen stellen, aber ich hätte mich schon gefreut, wenn ihr meine Frage/n beantwortet hättet, denn darum geht es ja auch in erster Linie.

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Vielen Dank für eure Rückmeldung. Ihr könnte ja ruhig Gegenfragen stellen, aber ich hätte mich schon gefreut, wenn ihr meine Frage/n beantwortet hättet, denn darum geht es ja auch in erster Linie.

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Erstatten, Mund abputzen und weiter machen. Man kann das aber auch versicherungstechnisch regeln wenn man eine entsprechende Versicherung hat.

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Erstatten, Mund abputzen und weiter machen. Man kann das aber auch versicherungstechnisch regeln wenn man eine entsprechende Versicherung hat.

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Wenn Du ggf. auch vor Gericht 100%ig beweisen kannst, dass der Monitor durch Verschulden der Kundin gebrochen ist, dann kannst Du zwischen Varianten 2-4 wählen, je nachdem welchen Aufwand Du bereit bist zu betreiben (Schriftverkehr Amazon/Kundin/Rechtsanwalt/Gericht).
Wenn Du das nicht rechtsicher beweisen kannst, dann bleibt Dir nur Variante A.

Das kannst nur Du entscheiden, weil wir alle hier im Forum nicht wissen, wie beweissicher Deine Annahme ist und wieviel Zeit und Mühe Du investieren möchtest.
Ich weiß, dass das sehr ärgerlich ist - aber beim Verkauf über Amazon müssen wir als Marketplace-Verkäufer leider mit diesem Ärger leben

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Wenn Du ggf. auch vor Gericht 100%ig beweisen kannst, dass der Monitor durch Verschulden der Kundin gebrochen ist, dann kannst Du zwischen Varianten 2-4 wählen, je nachdem welchen Aufwand Du bereit bist zu betreiben (Schriftverkehr Amazon/Kundin/Rechtsanwalt/Gericht).
Wenn Du das nicht rechtsicher beweisen kannst, dann bleibt Dir nur Variante A.

Das kannst nur Du entscheiden, weil wir alle hier im Forum nicht wissen, wie beweissicher Deine Annahme ist und wieviel Zeit und Mühe Du investieren möchtest.
Ich weiß, dass das sehr ärgerlich ist - aber beim Verkauf über Amazon müssen wir als Marketplace-Verkäufer leider mit diesem Ärger leben

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Seller_H6SoUkqhRNVg0
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Sieht aus, als brauchst du mehr Mailvorlagen bei Reklamationen:

“…Ein Widerruf unterliegt laut BGB einem Wertersatz bis zur Wiederverkaufsfähigkeit…
…Das bedeutet, wenn der Artikel unverkäuflich ist liegt der Wertersatz an den Händler bei 100% und der Erstattungsbetrag an den Kunden bei 0%…
…Es ist sicher ärgerlich, wenn Ihnen da ein Malheur passiert ist, aber für Handhabung kann nicht der Händler einspringen…
…Sie können davon ausgehen, unsere Produkte unterliegen einer manuellen Endkontrolle.
Beschädigte Artikel zu versenden ist somit ausgeschlossen. …ein Artikel in Verpackungschips gelagert kann auch nicht so beschädigen…Einen Transportschaden des Paketdienstes hatten Sie uns auch nicht genannt…
…Um uns ein Bild von der Beschädigung machen zu können,
wäre es nett uns ein paar -gut erkennbare- Fotos per Email zu senden um ggf auf eine Rücksendung zu verzichten…
Dies ist für eine Reklamationsbearbeitung erst einmal der schnellere Weg.
Im Zweifelsfall können wir diese Fotos auch schnell zum Lieferanten weiterleiten.
Besonders in Ihrem Interesse möchten wir natürlich falsche Handhabung ausschließen können…”

Das werden jetzt sicher die vielen Mäuler hier zerreden, aber es geht nicht um rechtlich haltbar, sondern um probieren und Reaktion abwarten. So manche dieser Textpassagen haben bei mir schon geholfen.
Wenn der Kunde glaubt, nicht retour senden zu müssen sendet er auch Fotos.

Solange er noch nicht retour gesendet hat, kann vor allem Amzon nicht verlangen die Ware zu erstatten. So hast du erst mal die bessere Argumentationsposition, als das die Retoure schon wieder beim Händler ist.

Amazon macht ja auch was sie wollen und nicht was rechtlich bindend ist.

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…Das bedeutet, wenn der Artikel unverkäuflich ist liegt der Wertersatz an den Händler bei 100% und der Erstattungsbetrag an den Kunden bei 0%…
…Es ist sicher ärgerlich, wenn Ihnen da ein Malheur passiert ist, aber für Handhabung kann nicht der Händler einspringen…
…Sie können davon ausgehen, unsere Produkte unterliegen einer manuellen Endkontrolle.
Beschädigte Artikel zu versenden ist somit ausgeschlossen. …ein Artikel in Verpackungschips gelagert kann auch nicht so beschädigen…Einen Transportschaden des Paketdienstes hatten Sie uns auch nicht genannt…
…Um uns ein Bild von der Beschädigung machen zu können,
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Dies ist für eine Reklamationsbearbeitung erst einmal der schnellere Weg.
Im Zweifelsfall können wir diese Fotos auch schnell zum Lieferanten weiterleiten.
Besonders in Ihrem Interesse möchten wir natürlich falsche Handhabung ausschließen können…”

Das werden jetzt sicher die vielen Mäuler hier zerreden, aber es geht nicht um rechtlich haltbar, sondern um probieren und Reaktion abwarten. So manche dieser Textpassagen haben bei mir schon geholfen.
Wenn der Kunde glaubt, nicht retour senden zu müssen sendet er auch Fotos.

Solange er noch nicht retour gesendet hat, kann vor allem Amzon nicht verlangen die Ware zu erstatten. So hast du erst mal die bessere Argumentationsposition, als das die Retoure schon wieder beim Händler ist.

Amazon macht ja auch was sie wollen und nicht was rechtlich bindend ist.

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Das mit den A-Z Garantieanträgen häuft sich unheimlich.
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Sollte sich da nicht etwas pro Verkäufer ändern ?
Jeder Mist wird jetzt dem Kunden gutgeschrieben.

Leitet ihr dann wirklich ein Mahnverfahren ein ?

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Ich gehe jetzt mal davon aus, dass der Kunde den Artikel beschädigt hat und du das zur Not auch Beweisen kannst.
Dann wähle Variante D: Lass Amazon erstatten. Dann schickst du dem Kunden ein nettes Einschreiben in dem du ihm mitteilst dass du die Regulierung aufgrund “Selbstverschulden” ablehnst. Da Amazon schon erstattet hat schickst du ihm eine Rechnung mit dem nun noch offenem Betrag mit Zahlungsziel 14 Tage. Bei Verzug Mahnung hinterher mit neuem Zahlungsziel +10 Tage. Bei nochmaligem Verzug 2. Mahnung mit nochmal 10 Tage. Hat der Kunde immer noch nicht gezahlt gerichtlichen Mahnbescheid einreichen.

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Ich gehe jetzt mal davon aus, dass der Kunde den Artikel beschädigt hat und du das zur Not auch Beweisen kannst.
Dann wähle Variante D: Lass Amazon erstatten. Dann schickst du dem Kunden ein nettes Einschreiben in dem du ihm mitteilst dass du die Regulierung aufgrund “Selbstverschulden” ablehnst. Da Amazon schon erstattet hat schickst du ihm eine Rechnung mit dem nun noch offenem Betrag mit Zahlungsziel 14 Tage. Bei Verzug Mahnung hinterher mit neuem Zahlungsziel +10 Tage. Bei nochmaligem Verzug 2. Mahnung mit nochmal 10 Tage. Hat der Kunde immer noch nicht gezahlt gerichtlichen Mahnbescheid einreichen.

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Hope can help you.

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ja das hatte ich mal auch gehabt, Amazon hat 250 Euro sofort nach der A-Z Garantiesantrag Stellung die Erstattung an Kundin veranlasst. Dann habe ich Sie angeschrieben auf BGH Gerichtsurteile hingewissen etc.
Sie hat die Schuhe an uns auf eigene Kosten zurück geschickt. Falls das nicht hilft über Anwalt oder Inkasso Geld zurückholen, wenigstens sich beraten lassen.

Viel Erfolg.

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ja das hatte ich mal auch gehabt, Amazon hat 250 Euro sofort nach der A-Z Garantiesantrag Stellung die Erstattung an Kundin veranlasst. Dann habe ich Sie angeschrieben auf BGH Gerichtsurteile hingewissen etc.
Sie hat die Schuhe an uns auf eigene Kosten zurück geschickt. Falls das nicht hilft über Anwalt oder Inkasso Geld zurückholen, wenigstens sich beraten lassen.

Viel Erfolg.

MfG

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