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Seller_g5D9QYjClEYuC

Reverse Charge und Amazon Gebühren / Steuererklärung

Hallo,

mir ist bekannt ihr seid keine Steuerexperten und könnt nur eure eigenen Erfahrungen und Meinungen beitragen.
Ich habe mich heute mit dem Thema Amazon Gebühren, Steuererklärung, Reverse Charge beschäftigt und dabei sind einige Fragen aufgetaucht, welche noch offen sind.

Ich verwende die Kleinunternehmer Regel und besitze eine Umsatzsteuer ID Nummer, welche nicht verwendet wird außer auf meinen Rechnungen um Missbrauch zu vermeiden.

Amazon hat mir Rechnungen für die jeweiligen Monate der Amazon Gebühren ausgestellt mit 19% Mehrwertsteuer. Wie ich früher gelesen habe waren es 15% Steuern ( Luxemburg )?
Dies hat sich nun in 19% deutsche Steuer geändert ist das richtig ?

Ich habe mir noch diese Seite angeschaut Taxdoo Reverse Charge

Nun möchte ich natürlich nicht doppelt Steuern bezahlen, wie es dort beschrieben ist.
Wie genau handhabt ihr das mit der Verwendung der Kleinunternehmer Regel und den Amazon Gebühren / Reverse Charge ?

Weitere Frage und anderes Thema: Steuererklärung Einnahmen und Amazon Gebühren:

In den Transaktionsberichten sehe ich wie hoch meine Erlöse aus den Verkäufen sind.
So wie ich das gelesen habe müssen die Amazon Gebühren und die Einnahmen klar getrennt werden. Sie ergeben natürlich am Ende meine Summe der Rechnungen.

Ist es möglich als nicht Steuerberater diese Transaktionsberichte sauber in die verschiedenen Posten aufzutrennen ?
Von mir aus auch mit einem Programm?
Damit meine ich eine Vorbereitung für die Steuerberaterin.

@hexxe_lilli
Ich hatte Ihren Namen schon öfters in solchen Themen gelesen und wäre sehr dankbar über eine Antwort.

Vielen Dank

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Tags:Steuern, Transaktionen, Zahlungen
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Seller_g5D9QYjClEYuC

Reverse Charge und Amazon Gebühren / Steuererklärung

Hallo,

mir ist bekannt ihr seid keine Steuerexperten und könnt nur eure eigenen Erfahrungen und Meinungen beitragen.
Ich habe mich heute mit dem Thema Amazon Gebühren, Steuererklärung, Reverse Charge beschäftigt und dabei sind einige Fragen aufgetaucht, welche noch offen sind.

Ich verwende die Kleinunternehmer Regel und besitze eine Umsatzsteuer ID Nummer, welche nicht verwendet wird außer auf meinen Rechnungen um Missbrauch zu vermeiden.

Amazon hat mir Rechnungen für die jeweiligen Monate der Amazon Gebühren ausgestellt mit 19% Mehrwertsteuer. Wie ich früher gelesen habe waren es 15% Steuern ( Luxemburg )?
Dies hat sich nun in 19% deutsche Steuer geändert ist das richtig ?

Ich habe mir noch diese Seite angeschaut Taxdoo Reverse Charge

Nun möchte ich natürlich nicht doppelt Steuern bezahlen, wie es dort beschrieben ist.
Wie genau handhabt ihr das mit der Verwendung der Kleinunternehmer Regel und den Amazon Gebühren / Reverse Charge ?

Weitere Frage und anderes Thema: Steuererklärung Einnahmen und Amazon Gebühren:

In den Transaktionsberichten sehe ich wie hoch meine Erlöse aus den Verkäufen sind.
So wie ich das gelesen habe müssen die Amazon Gebühren und die Einnahmen klar getrennt werden. Sie ergeben natürlich am Ende meine Summe der Rechnungen.

Ist es möglich als nicht Steuerberater diese Transaktionsberichte sauber in die verschiedenen Posten aufzutrennen ?
Von mir aus auch mit einem Programm?
Damit meine ich eine Vorbereitung für die Steuerberaterin.

@hexxe_lilli
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Seller_AsWPy5XyGliWx
In Antwort auf: Post von: Seller_g5D9QYjClEYuC

Hallo,
wenn du deine Umsatz Steuer ID nicht eingetragen hast bei Amazon warum soll dir dann Amazon die Umsatzsteuer für die Dienstleistung nicht berechnen die jetzt 19% Deutsche Steuer beträgt.
Die müssen doch davon ausgehen das du keine hast bzw. die Steuern nicht abführst bzw. es kann auch nicht nachgeprüft werden. Wenn du die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nimmst, wird das dann mit einer Umsatzsteuer Nr. ziemlich heikel (würde ich nicht bei Amazon Eintragen!) und ich kann mir nicht vorstellen das dir das Finanzamt Ware ohne MWST Abzuführen und dabei dann Dienstleistungen Netto mit Umsatz Steuer Id nee da bist du sicher auf dem Holzweg. Lass dich dringend beraten wenn es schon kein Geld kosten soll geh zum Finanzamt die geben da in einem gewissen Umfang gerne Auskunft!
Wenn du da einen Fehler machst wird das irgend wann sehr teuer für dich!
Das mit “Taxdoo Reverse Charge” kannst du sicher knicken! Wir hatten hier schon einige die was ähnliches wollten und mit irgend welchen aus dem Internet zusammen getragenen Weisheiten da ankamen diese aber ganz aus dem Zusammenhang gerissen waren. Sowas ist wirklich gefährlich da das liebe Finanzamt da kein pardon kennt.
Keine Rechtsberatung nur so meine Meinung!
MFG Meinzigner

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Seller_rSMdD4nHEYOMC
In Antwort auf: Post von: Seller_g5D9QYjClEYuC

Als Kleinunternehmer hast du zwei Möglichkeiten.

  1. Nutzt “Reverse Charge” und zahlst 19% deutsche Umsatzsteuer, ohne Vorsteuerabzug.
  2. Zahlst ganz regulär die 15% luxemburgische Umsatzsteuer, ohne Vorsteuerabzug.
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Seller_WrR0xBY5MgVuU
In Antwort auf: Post von: Seller_g5D9QYjClEYuC

Ab dem Zeitpunkt deiner Unternehmensgründung bist du eigentlich in den ersten 2 Jahren zur Abgabe einer monatlichen USt Voranmeldung verpflichtet bist (die Fristigkeit kann je nach FA auch abweichen). In der USt Voranmeldung kommt dein Fall zur Geltung, Reverse Charge. Auf den Nettobetrag deiner Gebühren-Rechnung gehen dann 19 % an den deutschen Fiskus. Also auch wenn du nicht zur USt optiert hast, musst du eine Ust Voranmeldung ausfüllen.

Trage deine USt.-ID bei Amazon ein und lass im besten Falle deine Rechnung nachträglich korrigieren, sodass dir die 19 % wieder erstattet werden.

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Seller_qktlWIRdjADzx
In Antwort auf: Post von: Seller_g5D9QYjClEYuC

Hallo.
Mein Tipp an dich wäre das du die Unterlagen (zumindest ein Blatt davon) nimmst und zu dem zuständigen Finanzamt gehst. Dort findest du Fachleute zu allen steuerlichen Themen und sicher auch zu deinen Fragen. Lass dich nicht abspeisen die müssen auf Fragen antworten und zwar so das man es versteht.
Schöne Arbeitswoche.

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Seller_g5D9QYjClEYuC
In Antwort auf: Post von: Seller_g5D9QYjClEYuC

Vielen Dank für die vielen Ratschläge.
Habe heute mit dem Finanzamt gesprochen und mit meiner Steuerberaterin.
Jetzt sind alle Fragen geklärt :).

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Ich verwende die Kleinunternehmer Regel und besitze eine Umsatzsteuer ID Nummer, welche nicht verwendet wird außer auf meinen Rechnungen um Missbrauch zu vermeiden.

Amazon hat mir Rechnungen für die jeweiligen Monate der Amazon Gebühren ausgestellt mit 19% Mehrwertsteuer. Wie ich früher gelesen habe waren es 15% Steuern ( Luxemburg )?
Dies hat sich nun in 19% deutsche Steuer geändert ist das richtig ?

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Wie genau handhabt ihr das mit der Verwendung der Kleinunternehmer Regel und den Amazon Gebühren / Reverse Charge ?

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In den Transaktionsberichten sehe ich wie hoch meine Erlöse aus den Verkäufen sind.
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Ich habe mich heute mit dem Thema Amazon Gebühren, Steuererklärung, Reverse Charge beschäftigt und dabei sind einige Fragen aufgetaucht, welche noch offen sind.

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Wie genau handhabt ihr das mit der Verwendung der Kleinunternehmer Regel und den Amazon Gebühren / Reverse Charge ?

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In den Transaktionsberichten sehe ich wie hoch meine Erlöse aus den Verkäufen sind.
So wie ich das gelesen habe müssen die Amazon Gebühren und die Einnahmen klar getrennt werden. Sie ergeben natürlich am Ende meine Summe der Rechnungen.

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mir ist bekannt ihr seid keine Steuerexperten und könnt nur eure eigenen Erfahrungen und Meinungen beitragen.
Ich habe mich heute mit dem Thema Amazon Gebühren, Steuererklärung, Reverse Charge beschäftigt und dabei sind einige Fragen aufgetaucht, welche noch offen sind.

Ich verwende die Kleinunternehmer Regel und besitze eine Umsatzsteuer ID Nummer, welche nicht verwendet wird außer auf meinen Rechnungen um Missbrauch zu vermeiden.

Amazon hat mir Rechnungen für die jeweiligen Monate der Amazon Gebühren ausgestellt mit 19% Mehrwertsteuer. Wie ich früher gelesen habe waren es 15% Steuern ( Luxemburg )?
Dies hat sich nun in 19% deutsche Steuer geändert ist das richtig ?

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Nun möchte ich natürlich nicht doppelt Steuern bezahlen, wie es dort beschrieben ist.
Wie genau handhabt ihr das mit der Verwendung der Kleinunternehmer Regel und den Amazon Gebühren / Reverse Charge ?

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In den Transaktionsberichten sehe ich wie hoch meine Erlöse aus den Verkäufen sind.
So wie ich das gelesen habe müssen die Amazon Gebühren und die Einnahmen klar getrennt werden. Sie ergeben natürlich am Ende meine Summe der Rechnungen.

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In Antwort auf: Post von: Seller_g5D9QYjClEYuC

Hallo,
wenn du deine Umsatz Steuer ID nicht eingetragen hast bei Amazon warum soll dir dann Amazon die Umsatzsteuer für die Dienstleistung nicht berechnen die jetzt 19% Deutsche Steuer beträgt.
Die müssen doch davon ausgehen das du keine hast bzw. die Steuern nicht abführst bzw. es kann auch nicht nachgeprüft werden. Wenn du die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nimmst, wird das dann mit einer Umsatzsteuer Nr. ziemlich heikel (würde ich nicht bei Amazon Eintragen!) und ich kann mir nicht vorstellen das dir das Finanzamt Ware ohne MWST Abzuführen und dabei dann Dienstleistungen Netto mit Umsatz Steuer Id nee da bist du sicher auf dem Holzweg. Lass dich dringend beraten wenn es schon kein Geld kosten soll geh zum Finanzamt die geben da in einem gewissen Umfang gerne Auskunft!
Wenn du da einen Fehler machst wird das irgend wann sehr teuer für dich!
Das mit “Taxdoo Reverse Charge” kannst du sicher knicken! Wir hatten hier schon einige die was ähnliches wollten und mit irgend welchen aus dem Internet zusammen getragenen Weisheiten da ankamen diese aber ganz aus dem Zusammenhang gerissen waren. Sowas ist wirklich gefährlich da das liebe Finanzamt da kein pardon kennt.
Keine Rechtsberatung nur so meine Meinung!
MFG Meinzigner

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Als Kleinunternehmer hast du zwei Möglichkeiten.

  1. Nutzt “Reverse Charge” und zahlst 19% deutsche Umsatzsteuer, ohne Vorsteuerabzug.
  2. Zahlst ganz regulär die 15% luxemburgische Umsatzsteuer, ohne Vorsteuerabzug.
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Seller_WrR0xBY5MgVuU
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Ab dem Zeitpunkt deiner Unternehmensgründung bist du eigentlich in den ersten 2 Jahren zur Abgabe einer monatlichen USt Voranmeldung verpflichtet bist (die Fristigkeit kann je nach FA auch abweichen). In der USt Voranmeldung kommt dein Fall zur Geltung, Reverse Charge. Auf den Nettobetrag deiner Gebühren-Rechnung gehen dann 19 % an den deutschen Fiskus. Also auch wenn du nicht zur USt optiert hast, musst du eine Ust Voranmeldung ausfüllen.

Trage deine USt.-ID bei Amazon ein und lass im besten Falle deine Rechnung nachträglich korrigieren, sodass dir die 19 % wieder erstattet werden.

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Hallo.
Mein Tipp an dich wäre das du die Unterlagen (zumindest ein Blatt davon) nimmst und zu dem zuständigen Finanzamt gehst. Dort findest du Fachleute zu allen steuerlichen Themen und sicher auch zu deinen Fragen. Lass dich nicht abspeisen die müssen auf Fragen antworten und zwar so das man es versteht.
Schöne Arbeitswoche.

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Vielen Dank für die vielen Ratschläge.
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Die müssen doch davon ausgehen das du keine hast bzw. die Steuern nicht abführst bzw. es kann auch nicht nachgeprüft werden. Wenn du die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nimmst, wird das dann mit einer Umsatzsteuer Nr. ziemlich heikel (würde ich nicht bei Amazon Eintragen!) und ich kann mir nicht vorstellen das dir das Finanzamt Ware ohne MWST Abzuführen und dabei dann Dienstleistungen Netto mit Umsatz Steuer Id nee da bist du sicher auf dem Holzweg. Lass dich dringend beraten wenn es schon kein Geld kosten soll geh zum Finanzamt die geben da in einem gewissen Umfang gerne Auskunft!
Wenn du da einen Fehler machst wird das irgend wann sehr teuer für dich!
Das mit “Taxdoo Reverse Charge” kannst du sicher knicken! Wir hatten hier schon einige die was ähnliches wollten und mit irgend welchen aus dem Internet zusammen getragenen Weisheiten da ankamen diese aber ganz aus dem Zusammenhang gerissen waren. Sowas ist wirklich gefährlich da das liebe Finanzamt da kein pardon kennt.
Keine Rechtsberatung nur so meine Meinung!
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Hallo,
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Die müssen doch davon ausgehen das du keine hast bzw. die Steuern nicht abführst bzw. es kann auch nicht nachgeprüft werden. Wenn du die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nimmst, wird das dann mit einer Umsatzsteuer Nr. ziemlich heikel (würde ich nicht bei Amazon Eintragen!) und ich kann mir nicht vorstellen das dir das Finanzamt Ware ohne MWST Abzuführen und dabei dann Dienstleistungen Netto mit Umsatz Steuer Id nee da bist du sicher auf dem Holzweg. Lass dich dringend beraten wenn es schon kein Geld kosten soll geh zum Finanzamt die geben da in einem gewissen Umfang gerne Auskunft!
Wenn du da einen Fehler machst wird das irgend wann sehr teuer für dich!
Das mit “Taxdoo Reverse Charge” kannst du sicher knicken! Wir hatten hier schon einige die was ähnliches wollten und mit irgend welchen aus dem Internet zusammen getragenen Weisheiten da ankamen diese aber ganz aus dem Zusammenhang gerissen waren. Sowas ist wirklich gefährlich da das liebe Finanzamt da kein pardon kennt.
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Ab dem Zeitpunkt deiner Unternehmensgründung bist du eigentlich in den ersten 2 Jahren zur Abgabe einer monatlichen USt Voranmeldung verpflichtet bist (die Fristigkeit kann je nach FA auch abweichen). In der USt Voranmeldung kommt dein Fall zur Geltung, Reverse Charge. Auf den Nettobetrag deiner Gebühren-Rechnung gehen dann 19 % an den deutschen Fiskus. Also auch wenn du nicht zur USt optiert hast, musst du eine Ust Voranmeldung ausfüllen.

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Ab dem Zeitpunkt deiner Unternehmensgründung bist du eigentlich in den ersten 2 Jahren zur Abgabe einer monatlichen USt Voranmeldung verpflichtet bist (die Fristigkeit kann je nach FA auch abweichen). In der USt Voranmeldung kommt dein Fall zur Geltung, Reverse Charge. Auf den Nettobetrag deiner Gebühren-Rechnung gehen dann 19 % an den deutschen Fiskus. Also auch wenn du nicht zur USt optiert hast, musst du eine Ust Voranmeldung ausfüllen.

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Hallo.
Mein Tipp an dich wäre das du die Unterlagen (zumindest ein Blatt davon) nimmst und zu dem zuständigen Finanzamt gehst. Dort findest du Fachleute zu allen steuerlichen Themen und sicher auch zu deinen Fragen. Lass dich nicht abspeisen die müssen auf Fragen antworten und zwar so das man es versteht.
Schöne Arbeitswoche.

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Hallo.
Mein Tipp an dich wäre das du die Unterlagen (zumindest ein Blatt davon) nimmst und zu dem zuständigen Finanzamt gehst. Dort findest du Fachleute zu allen steuerlichen Themen und sicher auch zu deinen Fragen. Lass dich nicht abspeisen die müssen auf Fragen antworten und zwar so das man es versteht.
Schöne Arbeitswoche.

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Vielen Dank für die vielen Ratschläge.
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