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Seller_4b5WhtAhkBQal

Kunde behauptet, das Paket nicht erhalten zu haben, trotz Zustellnachweis

Liebes Amazon-Forum,

wir haben aktuell einen Fall, wo ein Kunde von uns behauptet, das Paket nicht erhalten zu haben. Wir haben dann eine Nachforschung bei UPS beantragt. Inzwischen hat der Kunde aber seine Bank beauftragt, den Kaufbetrag bei Amazon zurückzuziehen. Wir haben innerhalb der Frist (5 Tagen) auf Amazons Schreiben reagiert. Wir haben auch Bescheid gegeben, dass wir auf den Zustellnachweis von UPS warten. Dann haben wir auch den Zustellnachweis von UPS erhalten und an Amazon weitergeleitet. Jetzt behauptet Amazon, dass wir in diesen 5 Tagen uns nicht zurückgemeldet haben und somit der Fall abgeschlossen wäre, trotz dem Zustellnachweis.

Wie sollten wir jetzt vorgehen? Eine Anzeige bei der Polizei gegen den Kunden einreichen und eine Klage gegen Amazon? Amazons Kundenbetreuung reagiert nicht mehr. Ist für uns super ärgerlich, da unser Produkt 899 Euro kostet und es ist offensichtlich, dass der Kunde hier einen Betrug begeht.

Vielen Dank für Eure konstruktive Rückmeldung in Voraus!

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Seller_4b5WhtAhkBQal

Kunde behauptet, das Paket nicht erhalten zu haben, trotz Zustellnachweis

Liebes Amazon-Forum,

wir haben aktuell einen Fall, wo ein Kunde von uns behauptet, das Paket nicht erhalten zu haben. Wir haben dann eine Nachforschung bei UPS beantragt. Inzwischen hat der Kunde aber seine Bank beauftragt, den Kaufbetrag bei Amazon zurückzuziehen. Wir haben innerhalb der Frist (5 Tagen) auf Amazons Schreiben reagiert. Wir haben auch Bescheid gegeben, dass wir auf den Zustellnachweis von UPS warten. Dann haben wir auch den Zustellnachweis von UPS erhalten und an Amazon weitergeleitet. Jetzt behauptet Amazon, dass wir in diesen 5 Tagen uns nicht zurückgemeldet haben und somit der Fall abgeschlossen wäre, trotz dem Zustellnachweis.

Wie sollten wir jetzt vorgehen? Eine Anzeige bei der Polizei gegen den Kunden einreichen und eine Klage gegen Amazon? Amazons Kundenbetreuung reagiert nicht mehr. Ist für uns super ärgerlich, da unser Produkt 899 Euro kostet und es ist offensichtlich, dass der Kunde hier einen Betrug begeht.

Vielen Dank für Eure konstruktive Rückmeldung in Voraus!

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Seller_2PCvihr2aUFj2
In Antwort auf: Post von: Seller_4b5WhtAhkBQal

Den Kunden eine Eidesstattliche Erklärung / Empfängererklärug unterschreiben lassen, Geld zurückerstatten.
Mit der Erklärung sollte man beim Paketdienst eine Nachforschung mit Anzweiflung der Zustllung anstoßen können.

Wenn er es nicht unterschreiben will Geld über Ama erstatten, Mahnung an Kunden, kann ggf. bis Inkasso gehen, wenn es dir das wert ist.

Nicht KUNDEN anzeigen, da kein Beweis vorliegt, dass er es gestohlen hat, Anzeige gegen unbekannt, wenn es vom Warenwert und Aufwand her wirklich lohnt.

Bei einer kleineren Summe lohnt weder Inkasso noch Anzeige gegen unbekannt, da muss man einfach Zähne zusammenbeisen und weitermachen. Wirtschaftlich denken, Kosten-Nutzen Verhältnis.

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Seller_lHM5K6tPrOGQh
In Antwort auf: Post von: Seller_4b5WhtAhkBQal

Hallo,
Diskussionen um solche und ähnliche Fälle findest du hier im Forum so einige.
z.B. unter diesen Threads hier:
https://sellercentral.amazon.de/forums/search?q=sendung%20nicht%20erhalten%20order%3Alatest_topic
Vielleicht hilft es bei eurer Entscheidungsfindung, da mal etwas “rumzustöbern”.
Viel Erfolg!
Hier würden sich bestimmt auch so einige freuen, wenn ihr über den weiteren Fortgang berichtet.

20
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Seller_AIgYLmwUrRx8X
In Antwort auf: Post von: Seller_4b5WhtAhkBQal

Ich würde dem Kunden höflichst schreiben, dass der Fall einem Anwalt übergeben wurde zur weiteren Nachverfolgung. Meist bekommen solche Kunden weiche Knie und plötzlich ist die Ware da. :wink:

10
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Seller_tM6PJEw68MnYF
In Antwort auf: Post von: Seller_4b5WhtAhkBQal

Die Frage müsste eigentlich von einem durchschnittlichen Kaufmann beantwortet werden können.

Was macht man, wenn nicht bezahlt wird? Mahnen! Danach Gerichtliches Mahnverfahren oder Inkasso.

In diesem Fall auch Strafanzeige erstatten (gegen den “Kunden”).

AAAAABER: Derzeit lassen einige Paketdienstleister nicht unterschreiben, da müsste im Falle eines Falles der Zusteller aussagen.

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Seller_HF48SS7BuFuh8
In Antwort auf: Post von: Seller_4b5WhtAhkBQal
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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_4b5WhtAhkBQal

Aus Deiner Sicht ist absolut nicht nachzuvollziehen ob der Kunde/sein Sohn oder ggf. ein UPS-Bote die Ware beiseite geschafft hat.
Bei DHL gibt es für solche Fälle ein Formular einer Nachforschung wg. Nicht-Erhalt trotz Zustellnachweis (oder so ähnlich). Das muss der Kunde dann unterschreiben. Ich hatte einen solchen Fall und da hat DHL dann erstattet - da ging es aber einen deutlich kleineren Betrag. Wenn Du so eine Aussage vom Kunden schriftlich hast, dann ist meinem Meinung nach UPS in der Beweislast (bzw. Shipcloud) und die solltest Du damit konfrontieren, inkl. Erklärung des Kunden und Erwähnung der Möglichkeit einer Klage (gegen unbekannt).
siehe hierzu auch die Info von IT-Recht-Kanzlei (ohne Gewähr auf juristische Richtigkeit):
https://www.it-recht-kanzlei.de/paketzustellung-corona-online-haendler.html#abschnitt_37

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Seller_tM6PJEw68MnYF
In Antwort auf: Post von: Seller_4b5WhtAhkBQal

Hatte mal ein super Erlebnis mit Hermes.

Elektrogerät versendet (vor Corona), dieses wurde im Freien einfach abgestellt. Der Empfänger hat die Sendung aufgrund von Abwesenheit nass (durch Regen) erhalten.

Sofort reklamiert. Die fragten mich, wie die Sendung verpackt sei, was völlig irrelevant ist, da dies kein klassischer Transportschaden ist, sondern eine mangelhafte Leistung von Hermes. Es muss nicht wasserdicht versendet werden. Wurde abgelehnt, danach habe ich denen einen gerichtlichen Mahnbescheid senden lassen und plötzlich wurde das Geld doch überwiesen.

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Seller_NVMsdMqLuh0Yx
In Antwort auf: Post von: Seller_4b5WhtAhkBQal

UPS ist generell sehr korrekt da die hauptsächlich Businesskontakte beliefern.
Bei 899 Euro würde ich mich zumindest mal von einem Anwalt beraten lassen.
Das kostet jetzt auch nicht so mega viel.
Selbst wenn es nichts in dem Fall bringt, hast Du für das nächste mal das rechtssichere Wissen im Kopf, wie Du damit umzugehen hast.

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Seller_4b5WhtAhkBQal

Kunde behauptet, das Paket nicht erhalten zu haben, trotz Zustellnachweis

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Wie sollten wir jetzt vorgehen? Eine Anzeige bei der Polizei gegen den Kunden einreichen und eine Klage gegen Amazon? Amazons Kundenbetreuung reagiert nicht mehr. Ist für uns super ärgerlich, da unser Produkt 899 Euro kostet und es ist offensichtlich, dass der Kunde hier einen Betrug begeht.

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Seller_4b5WhtAhkBQal

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Wie sollten wir jetzt vorgehen? Eine Anzeige bei der Polizei gegen den Kunden einreichen und eine Klage gegen Amazon? Amazons Kundenbetreuung reagiert nicht mehr. Ist für uns super ärgerlich, da unser Produkt 899 Euro kostet und es ist offensichtlich, dass der Kunde hier einen Betrug begeht.

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Kunde behauptet, das Paket nicht erhalten zu haben, trotz Zustellnachweis

von Seller_4b5WhtAhkBQal

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Wie sollten wir jetzt vorgehen? Eine Anzeige bei der Polizei gegen den Kunden einreichen und eine Klage gegen Amazon? Amazons Kundenbetreuung reagiert nicht mehr. Ist für uns super ärgerlich, da unser Produkt 899 Euro kostet und es ist offensichtlich, dass der Kunde hier einen Betrug begeht.

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Seller_2PCvihr2aUFj2
In Antwort auf: Post von: Seller_4b5WhtAhkBQal

Den Kunden eine Eidesstattliche Erklärung / Empfängererklärug unterschreiben lassen, Geld zurückerstatten.
Mit der Erklärung sollte man beim Paketdienst eine Nachforschung mit Anzweiflung der Zustllung anstoßen können.

Wenn er es nicht unterschreiben will Geld über Ama erstatten, Mahnung an Kunden, kann ggf. bis Inkasso gehen, wenn es dir das wert ist.

Nicht KUNDEN anzeigen, da kein Beweis vorliegt, dass er es gestohlen hat, Anzeige gegen unbekannt, wenn es vom Warenwert und Aufwand her wirklich lohnt.

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Hallo,
Diskussionen um solche und ähnliche Fälle findest du hier im Forum so einige.
z.B. unter diesen Threads hier:
https://sellercentral.amazon.de/forums/search?q=sendung%20nicht%20erhalten%20order%3Alatest_topic
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Bei DHL gibt es für solche Fälle ein Formular einer Nachforschung wg. Nicht-Erhalt trotz Zustellnachweis (oder so ähnlich). Das muss der Kunde dann unterschreiben. Ich hatte einen solchen Fall und da hat DHL dann erstattet - da ging es aber einen deutlich kleineren Betrag. Wenn Du so eine Aussage vom Kunden schriftlich hast, dann ist meinem Meinung nach UPS in der Beweislast (bzw. Shipcloud) und die solltest Du damit konfrontieren, inkl. Erklärung des Kunden und Erwähnung der Möglichkeit einer Klage (gegen unbekannt).
siehe hierzu auch die Info von IT-Recht-Kanzlei (ohne Gewähr auf juristische Richtigkeit):
https://www.it-recht-kanzlei.de/paketzustellung-corona-online-haendler.html#abschnitt_37

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Nicht KUNDEN anzeigen, da kein Beweis vorliegt, dass er es gestohlen hat, Anzeige gegen unbekannt, wenn es vom Warenwert und Aufwand her wirklich lohnt.

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Wenn er es nicht unterschreiben will Geld über Ama erstatten, Mahnung an Kunden, kann ggf. bis Inkasso gehen, wenn es dir das wert ist.

Nicht KUNDEN anzeigen, da kein Beweis vorliegt, dass er es gestohlen hat, Anzeige gegen unbekannt, wenn es vom Warenwert und Aufwand her wirklich lohnt.

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Aus Deiner Sicht ist absolut nicht nachzuvollziehen ob der Kunde/sein Sohn oder ggf. ein UPS-Bote die Ware beiseite geschafft hat.
Bei DHL gibt es für solche Fälle ein Formular einer Nachforschung wg. Nicht-Erhalt trotz Zustellnachweis (oder so ähnlich). Das muss der Kunde dann unterschreiben. Ich hatte einen solchen Fall und da hat DHL dann erstattet - da ging es aber einen deutlich kleineren Betrag. Wenn Du so eine Aussage vom Kunden schriftlich hast, dann ist meinem Meinung nach UPS in der Beweislast (bzw. Shipcloud) und die solltest Du damit konfrontieren, inkl. Erklärung des Kunden und Erwähnung der Möglichkeit einer Klage (gegen unbekannt).
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Bei DHL gibt es für solche Fälle ein Formular einer Nachforschung wg. Nicht-Erhalt trotz Zustellnachweis (oder so ähnlich). Das muss der Kunde dann unterschreiben. Ich hatte einen solchen Fall und da hat DHL dann erstattet - da ging es aber einen deutlich kleineren Betrag. Wenn Du so eine Aussage vom Kunden schriftlich hast, dann ist meinem Meinung nach UPS in der Beweislast (bzw. Shipcloud) und die solltest Du damit konfrontieren, inkl. Erklärung des Kunden und Erwähnung der Möglichkeit einer Klage (gegen unbekannt).
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Hatte mal ein super Erlebnis mit Hermes.

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Sofort reklamiert. Die fragten mich, wie die Sendung verpackt sei, was völlig irrelevant ist, da dies kein klassischer Transportschaden ist, sondern eine mangelhafte Leistung von Hermes. Es muss nicht wasserdicht versendet werden. Wurde abgelehnt, danach habe ich denen einen gerichtlichen Mahnbescheid senden lassen und plötzlich wurde das Geld doch überwiesen.

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UPS ist generell sehr korrekt da die hauptsächlich Businesskontakte beliefern.
Bei 899 Euro würde ich mich zumindest mal von einem Anwalt beraten lassen.
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