Verkäuferforen
Anmelden
Anmelden
imgAnmelden
user profile
Seller_BsAFSkHlnQZBg

Vielleicht drohende Insolvenz

Hallo.

Durch meine Scheidung entstehen Kosten und Zugewinnausgleiche im Raum die ich, sollte es denn eine Gericht so entscheiden, zahlen muss. Da ich für diesen Fall kein Geld beiseite gelegt habe, habe ich mich mal schalu gemacht ob eine Insolvenz in Frage käme.

Dort wurde mir gesagt das es sein kann das der Insolvenzverwalter den Amazon Lagerbestand (FBA) in Beschlag nimmt und sich dazu bei Amazon melden wird. Gibt es hier dann evtl eine Vertragskündigung von seitens Amazon oder ist es dennen egal? Hatt da jemand Erfahrungen oder Beispiele?

1805 Aufrufe
44 Antworten
Tags:Zahlungen
00
Antworten
user profile
Seller_BsAFSkHlnQZBg

Vielleicht drohende Insolvenz

Hallo.

Durch meine Scheidung entstehen Kosten und Zugewinnausgleiche im Raum die ich, sollte es denn eine Gericht so entscheiden, zahlen muss. Da ich für diesen Fall kein Geld beiseite gelegt habe, habe ich mich mal schalu gemacht ob eine Insolvenz in Frage käme.

Dort wurde mir gesagt das es sein kann das der Insolvenzverwalter den Amazon Lagerbestand (FBA) in Beschlag nimmt und sich dazu bei Amazon melden wird. Gibt es hier dann evtl eine Vertragskündigung von seitens Amazon oder ist es dennen egal? Hatt da jemand Erfahrungen oder Beispiele?

Tags:Zahlungen
00
1805 Aufrufe
44 Antworten
Antworten
44 Antworten
user profile
Seller_oklsYH1tpz4sH
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Ich habe keine Beispiele/Erfahrungen. Aber es wird vor allem an deiner Gesellschaftsform liegen. Bist du eine GmbH, kann diese ja auch durch den Insolvenzverwalter geführt werden. Als Einzelunternehmer wird das wahrscheinlich nicht möglich sein, dann könnte man aber den Warenbestand zurücksenden.

00
user profile
Seller_pAnC5eA9FBjjL
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Ich wuerde tunlichst vermeiden den Amazon Account in sowas reinzuziehen.

Wenn Amazon irgendwelche Informationen zukommen, sperren die als erstes die Auszahlungen (“Ruecklage fuer Erstattungen” 90 Tage plus), dann den Verkauf und im Zweifel den Account.

Je nach Konstellation kommst du nicht mal per Remission an deine FBA Ware, a weil geblockt, b weil Remission bezahlt werden muss.

Das wird je nach deinem Amazon Volumen eine echter Grund fuer Insolvenz.

30
user profile
Seller_mHID6veTaX82J
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Um eine Insolvenz zu vermeiden, würde ich zunächst versuchen, für die Kosten und Zugewinnausgleiche eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Sollte sich eine Insolvenz trotzdem nicht vermeiden lassen, bleibt dir die Wahl zwischen einer Privatinsolvenz und einer Regelinsolvenz. Im letzteren Fall kannst du das Geschäft ohne Unterbrechung weiterführen. Der Verwalter wird das Gewerbe sowie den Warenbestand ziemlich rasch wieder freigeben, da er kein Interesse daran hat, dass du in die Erwerbslosigkeit gehst. Den Warenbestand musst du dann anschließend selber aus der Insolvenzmasse vom Verwalter herauskaufen. Über die Freigabe deines Gewerbes sowie den Kauf des Warenbestandes erhälst du eine schriftliche Bestätigung vom Verwalter. Mit Einreichen der Bescheinigung sollte die Angelegenheit dann geklärt sein. Eventuell bekommt Amazon auch gar nichts mit davon, das weiß ich aber nicht genau.

Je nach Wert des Warenbestandes würde ich überlegen, ob ein Fachanwalt für Insolvenzrecht in Anspruch genommen wird. Zum einen sind die Formulare für das Insolvenzgericht etwas tricky, zum anderen kann sich der Anwalt bei der Aushandlung des Preises für den Warenbestand sehr hilfreich sein. Im schlechtesten Fall verweigert das Gericht nach Abschluss der “Wohlverhaltensperiode” wegen Fehlern in den Unterlagen die Restschuldbefreiung. Zudem würde ich bei einem höheren Warenwert nichts riskieren.

Zudem solltest du dir eine geheime Kasse anlegen, um damit 2-3 Monate damit bestreiten zu können. Geheim heißt in dem Fall, dass die Gläubiger keinen Zugriff darauf bekommen.

Viel Erfolg!

100
user profile
Seller_Bet9CSktT8aDC
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Das ist ein sehr komplexes Thema - bei dem Du sogar gut fahren kannst wenn du es richtig machst… Dazu fehlen die Infos ob es sich um Einzelunternehmer oder Gesellschaft handelt - ob der Zugewinn zB in einer Immobilie besteht die du abgegben kannst etc. Wenn der “einzige” Zugewinn in dem FBA Bestand liegt hast du wohl keine anderen Verwertbaren Werte - das könnte dann zum Problem werden. Würde für dich aber einen Härtefall mit Entzug der Lebensgrundlage bedeuten - was bei dem Richterspruchh auch wieder berücksichtigt werden müsste. Zugewinnausgleich muss ja auch irgendwo begründet sein - zieh es in die Länge - lege was zur Seite - nimmt Kredite auf etc. Du hast 1 Mio Optionen :smiley:

10
user profile
Seller_PQ0vW4B0uG97C
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Dazu nur 2 Tipps:

  1. Du brauchst wahrscheinlich einen Anwalt, und muss auch Dienstleister wie Steuerberater weiter zahlen.

  2. Dafür brauchst du Geld auf der Seite, mit der du diese Dienstleister unabhängig von der Firma bezahlen kannst (etwa vom Privatvermögen, das mit der Firma überhaupt nichts zu tun hat, oder so). Denn sobald du eine Insolvenz anmeldest kannst du nicht mehr einfach Dienstleister bezahlen, weil Insolvenzmasse. Eventuell darfst du Dienstleister gar nicht bezahlen (weil ja ein Gläubiger bevorzugt werden würde…), und die wollen daher eventuell nicht mehr für dich arbeiten.

Daher: 10k+ EUR von der Firmenunabhängigen Kasse nehmen, damit zu einem Anwalt gehen der sich auskennt, und dann den Anweisungen des Anwalts folgen (“ab Tag X keine Lieferanten / Dienstleister etc. mehr bezahlen…”).

Geld über das man frei verfügen kann ist immer hilfreich, aber das muss 100% legal sein, sonst verstößt man gegen Gesetze/macht sich strafbar. Man kann nicht beliebig mit dem Firmenvermögen hantieren, sobald man weiß, dass eine Insolvenz droht. Daher -> Anwalt fragen was man tun darf/soll.

00
user profile
Seller_XJV8qz8ct9Tja
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Hast du für Deine Scheidung auch Amazon zu Rate gezogen statt einen Rechtsanwalt - oder Madame höchstselbst? Bei Deiner fragwürdigen formal-juristischen - und nach durchaus anfänglicher Kompetenz - auch stark nachlassenden orthographischen Intuition sieht es insgesamt nicht gut für Dich aus - egal, was Dir die Hobbyjuristen - wohl ohne jede entsprechende Autorität - hier antworten. Eine seriöse juristische Erstberatung wäre wohl eine sinnvolle(re) Investition …

20
user profile
Seller_BX3FOYou3m66V
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Rechtlich kann ich dir nichts sagen, aus (aus meiner Sicht positiven) Beobachtung kann ich dir sagen, dass du dein Leben lang dann bei Amazon vermutlich weg bist vom Fenster … bereits bei zweien beobachtet: Insolvenz … irgendein Familienangehöriger übernimmt das Geschäft/kauft auf/was auch immer … nie wieder auf Amazon gesehen … über Ecken dann zumindest auch gehört: Die wollen - Geht aber nicht - Amazon will nicht. Zumindest in einem Fall war das Ganze sogar reines FBM und trotzdem ist da irgendwas gewesen, was Amazon gewarnt hat … ggf. ne blöde Anfrage vom Insolvenzverwalter etc.
Du solltest dir also sehr gut überlegen ob das allein schon aus diesen Gründen überhaupt eine Option ist.

00
user profile
Seller_AsWPy5XyGliWx
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Hallo,
ich würde die Ware auf FBA in jeden Fall noch Abverkaufen bzw. zurückholen bevor du irgend was in der Richtung Insolvenz unternimmst. Wenn erst mal ein Insolvenzverwalter da ist, wird der als erstes schauen was an Masse so da ist, die wenigsten haben da Ahnung was sie bei Amazon anrichten, wenn die da anfragen. Wenn du den aber gleich mal nachweisen kannst, das kein Lagerbestand mehr da ist bzw. das es jetzt Geld ist, da und dort. Und er möglichst Firmen schädigendes Verhalten sonst unterlassen soll. Denke ich fährst du am besten. Alles andere mit einem RA der sich da auskennt.

00
user profile
Seller_DhOYjThI60Sm2
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Es ist eine Frage des Timings.
Wenn es “früh” genug vor passiert, kannst du den Warenbestand abverkaufen und eine GmbH gründen lassen. Sprich Mutter etc. Ist Gesellschafter und du bist Geschäftsführer. Du bist dort normal angestellt und beziehst Lohn, die Firma gehört dir nicht. Normal kannst du es parallel bei AMA laufen lassen, da du in der GmbH als Fremdgeschäftsführer nicht wirtschaftlich Berechtigter bist.
Die neue GmbH kauft ab jetzt ein und so wandert das Geschäft langsam von der einen in die andere Firma.
Insolvenzrechtlich ist der GmbH Warenbestand sicher, da du nur Angestellter bist. Nur hast du in der Insolvenz auch Pflichten, sprich du mußt Lohn verdienen und etwas an die Gläubiger abgeben. Vergleichbar mit der Qualifikation die du hast. Sonst kann dir das Gericht die Reschuldbefreiung verwähren.
Mit der Insolvenz “kann” man gut fahren und auch gut verdienen. Man sollte aber die Gesetze und Urteile kennen. Es ist allerdings nicht so schwer es zu verstehen.
Die GmbH sollte allerdings nicht irgendwann in die Insolvenz gehen, da dort der GF bei Verschleppung haftet, was bei einer Einzellfirma nicht so ist. Sprich eine Bilanz sollte man schon lesen können.
Kurzfristig schnell von der einen in die andere Firma rüberbringen kann gefährlich sein, weil du die Gläubiger betrügst.
Wenn du es langfristig machst, brauchst du keine Insolvenz, du machst die alte Firma zu oder lässt sie im Nebenerwerb mit wenig Umsatz laufen. Die Gewinne generiert ja dann die GmbH.

10
user profile
Seller_cc6X23AjKaK9A
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Wenn du dein Einzelunternehmen in eine GmbH umwandelst gibt es eine Haltefrist/Sperrfrist von 7 Jahren. Sonst kommt das Finanzamt und kannst die nächste Insolvenz einplanen :sweat_smile:

Ich würde zu einem Spezialisten gehen…

00
user profile
Seller_BsAFSkHlnQZBg

Vielleicht drohende Insolvenz

Hallo.

Durch meine Scheidung entstehen Kosten und Zugewinnausgleiche im Raum die ich, sollte es denn eine Gericht so entscheiden, zahlen muss. Da ich für diesen Fall kein Geld beiseite gelegt habe, habe ich mich mal schalu gemacht ob eine Insolvenz in Frage käme.

Dort wurde mir gesagt das es sein kann das der Insolvenzverwalter den Amazon Lagerbestand (FBA) in Beschlag nimmt und sich dazu bei Amazon melden wird. Gibt es hier dann evtl eine Vertragskündigung von seitens Amazon oder ist es dennen egal? Hatt da jemand Erfahrungen oder Beispiele?

1805 Aufrufe
44 Antworten
Tags:Zahlungen
00
Antworten
user profile
Seller_BsAFSkHlnQZBg

Vielleicht drohende Insolvenz

Hallo.

Durch meine Scheidung entstehen Kosten und Zugewinnausgleiche im Raum die ich, sollte es denn eine Gericht so entscheiden, zahlen muss. Da ich für diesen Fall kein Geld beiseite gelegt habe, habe ich mich mal schalu gemacht ob eine Insolvenz in Frage käme.

Dort wurde mir gesagt das es sein kann das der Insolvenzverwalter den Amazon Lagerbestand (FBA) in Beschlag nimmt und sich dazu bei Amazon melden wird. Gibt es hier dann evtl eine Vertragskündigung von seitens Amazon oder ist es dennen egal? Hatt da jemand Erfahrungen oder Beispiele?

Tags:Zahlungen
00
1805 Aufrufe
44 Antworten
Antworten
user profile

Vielleicht drohende Insolvenz

von Seller_BsAFSkHlnQZBg

Hallo.

Durch meine Scheidung entstehen Kosten und Zugewinnausgleiche im Raum die ich, sollte es denn eine Gericht so entscheiden, zahlen muss. Da ich für diesen Fall kein Geld beiseite gelegt habe, habe ich mich mal schalu gemacht ob eine Insolvenz in Frage käme.

Dort wurde mir gesagt das es sein kann das der Insolvenzverwalter den Amazon Lagerbestand (FBA) in Beschlag nimmt und sich dazu bei Amazon melden wird. Gibt es hier dann evtl eine Vertragskündigung von seitens Amazon oder ist es dennen egal? Hatt da jemand Erfahrungen oder Beispiele?

Tags:Zahlungen
00
1805 Aufrufe
44 Antworten
Antworten
44 Antworten
44 Antworten
Schnellfilter
Sortieren nach
user profile
Seller_oklsYH1tpz4sH
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Ich habe keine Beispiele/Erfahrungen. Aber es wird vor allem an deiner Gesellschaftsform liegen. Bist du eine GmbH, kann diese ja auch durch den Insolvenzverwalter geführt werden. Als Einzelunternehmer wird das wahrscheinlich nicht möglich sein, dann könnte man aber den Warenbestand zurücksenden.

00
user profile
Seller_pAnC5eA9FBjjL
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Ich wuerde tunlichst vermeiden den Amazon Account in sowas reinzuziehen.

Wenn Amazon irgendwelche Informationen zukommen, sperren die als erstes die Auszahlungen (“Ruecklage fuer Erstattungen” 90 Tage plus), dann den Verkauf und im Zweifel den Account.

Je nach Konstellation kommst du nicht mal per Remission an deine FBA Ware, a weil geblockt, b weil Remission bezahlt werden muss.

Das wird je nach deinem Amazon Volumen eine echter Grund fuer Insolvenz.

30
user profile
Seller_mHID6veTaX82J
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Um eine Insolvenz zu vermeiden, würde ich zunächst versuchen, für die Kosten und Zugewinnausgleiche eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Sollte sich eine Insolvenz trotzdem nicht vermeiden lassen, bleibt dir die Wahl zwischen einer Privatinsolvenz und einer Regelinsolvenz. Im letzteren Fall kannst du das Geschäft ohne Unterbrechung weiterführen. Der Verwalter wird das Gewerbe sowie den Warenbestand ziemlich rasch wieder freigeben, da er kein Interesse daran hat, dass du in die Erwerbslosigkeit gehst. Den Warenbestand musst du dann anschließend selber aus der Insolvenzmasse vom Verwalter herauskaufen. Über die Freigabe deines Gewerbes sowie den Kauf des Warenbestandes erhälst du eine schriftliche Bestätigung vom Verwalter. Mit Einreichen der Bescheinigung sollte die Angelegenheit dann geklärt sein. Eventuell bekommt Amazon auch gar nichts mit davon, das weiß ich aber nicht genau.

Je nach Wert des Warenbestandes würde ich überlegen, ob ein Fachanwalt für Insolvenzrecht in Anspruch genommen wird. Zum einen sind die Formulare für das Insolvenzgericht etwas tricky, zum anderen kann sich der Anwalt bei der Aushandlung des Preises für den Warenbestand sehr hilfreich sein. Im schlechtesten Fall verweigert das Gericht nach Abschluss der “Wohlverhaltensperiode” wegen Fehlern in den Unterlagen die Restschuldbefreiung. Zudem würde ich bei einem höheren Warenwert nichts riskieren.

Zudem solltest du dir eine geheime Kasse anlegen, um damit 2-3 Monate damit bestreiten zu können. Geheim heißt in dem Fall, dass die Gläubiger keinen Zugriff darauf bekommen.

Viel Erfolg!

100
user profile
Seller_Bet9CSktT8aDC
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Das ist ein sehr komplexes Thema - bei dem Du sogar gut fahren kannst wenn du es richtig machst… Dazu fehlen die Infos ob es sich um Einzelunternehmer oder Gesellschaft handelt - ob der Zugewinn zB in einer Immobilie besteht die du abgegben kannst etc. Wenn der “einzige” Zugewinn in dem FBA Bestand liegt hast du wohl keine anderen Verwertbaren Werte - das könnte dann zum Problem werden. Würde für dich aber einen Härtefall mit Entzug der Lebensgrundlage bedeuten - was bei dem Richterspruchh auch wieder berücksichtigt werden müsste. Zugewinnausgleich muss ja auch irgendwo begründet sein - zieh es in die Länge - lege was zur Seite - nimmt Kredite auf etc. Du hast 1 Mio Optionen :smiley:

10
user profile
Seller_PQ0vW4B0uG97C
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Dazu nur 2 Tipps:

  1. Du brauchst wahrscheinlich einen Anwalt, und muss auch Dienstleister wie Steuerberater weiter zahlen.

  2. Dafür brauchst du Geld auf der Seite, mit der du diese Dienstleister unabhängig von der Firma bezahlen kannst (etwa vom Privatvermögen, das mit der Firma überhaupt nichts zu tun hat, oder so). Denn sobald du eine Insolvenz anmeldest kannst du nicht mehr einfach Dienstleister bezahlen, weil Insolvenzmasse. Eventuell darfst du Dienstleister gar nicht bezahlen (weil ja ein Gläubiger bevorzugt werden würde…), und die wollen daher eventuell nicht mehr für dich arbeiten.

Daher: 10k+ EUR von der Firmenunabhängigen Kasse nehmen, damit zu einem Anwalt gehen der sich auskennt, und dann den Anweisungen des Anwalts folgen (“ab Tag X keine Lieferanten / Dienstleister etc. mehr bezahlen…”).

Geld über das man frei verfügen kann ist immer hilfreich, aber das muss 100% legal sein, sonst verstößt man gegen Gesetze/macht sich strafbar. Man kann nicht beliebig mit dem Firmenvermögen hantieren, sobald man weiß, dass eine Insolvenz droht. Daher -> Anwalt fragen was man tun darf/soll.

00
user profile
Seller_XJV8qz8ct9Tja
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Hast du für Deine Scheidung auch Amazon zu Rate gezogen statt einen Rechtsanwalt - oder Madame höchstselbst? Bei Deiner fragwürdigen formal-juristischen - und nach durchaus anfänglicher Kompetenz - auch stark nachlassenden orthographischen Intuition sieht es insgesamt nicht gut für Dich aus - egal, was Dir die Hobbyjuristen - wohl ohne jede entsprechende Autorität - hier antworten. Eine seriöse juristische Erstberatung wäre wohl eine sinnvolle(re) Investition …

20
user profile
Seller_BX3FOYou3m66V
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Rechtlich kann ich dir nichts sagen, aus (aus meiner Sicht positiven) Beobachtung kann ich dir sagen, dass du dein Leben lang dann bei Amazon vermutlich weg bist vom Fenster … bereits bei zweien beobachtet: Insolvenz … irgendein Familienangehöriger übernimmt das Geschäft/kauft auf/was auch immer … nie wieder auf Amazon gesehen … über Ecken dann zumindest auch gehört: Die wollen - Geht aber nicht - Amazon will nicht. Zumindest in einem Fall war das Ganze sogar reines FBM und trotzdem ist da irgendwas gewesen, was Amazon gewarnt hat … ggf. ne blöde Anfrage vom Insolvenzverwalter etc.
Du solltest dir also sehr gut überlegen ob das allein schon aus diesen Gründen überhaupt eine Option ist.

00
user profile
Seller_AsWPy5XyGliWx
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Hallo,
ich würde die Ware auf FBA in jeden Fall noch Abverkaufen bzw. zurückholen bevor du irgend was in der Richtung Insolvenz unternimmst. Wenn erst mal ein Insolvenzverwalter da ist, wird der als erstes schauen was an Masse so da ist, die wenigsten haben da Ahnung was sie bei Amazon anrichten, wenn die da anfragen. Wenn du den aber gleich mal nachweisen kannst, das kein Lagerbestand mehr da ist bzw. das es jetzt Geld ist, da und dort. Und er möglichst Firmen schädigendes Verhalten sonst unterlassen soll. Denke ich fährst du am besten. Alles andere mit einem RA der sich da auskennt.

00
user profile
Seller_DhOYjThI60Sm2
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Es ist eine Frage des Timings.
Wenn es “früh” genug vor passiert, kannst du den Warenbestand abverkaufen und eine GmbH gründen lassen. Sprich Mutter etc. Ist Gesellschafter und du bist Geschäftsführer. Du bist dort normal angestellt und beziehst Lohn, die Firma gehört dir nicht. Normal kannst du es parallel bei AMA laufen lassen, da du in der GmbH als Fremdgeschäftsführer nicht wirtschaftlich Berechtigter bist.
Die neue GmbH kauft ab jetzt ein und so wandert das Geschäft langsam von der einen in die andere Firma.
Insolvenzrechtlich ist der GmbH Warenbestand sicher, da du nur Angestellter bist. Nur hast du in der Insolvenz auch Pflichten, sprich du mußt Lohn verdienen und etwas an die Gläubiger abgeben. Vergleichbar mit der Qualifikation die du hast. Sonst kann dir das Gericht die Reschuldbefreiung verwähren.
Mit der Insolvenz “kann” man gut fahren und auch gut verdienen. Man sollte aber die Gesetze und Urteile kennen. Es ist allerdings nicht so schwer es zu verstehen.
Die GmbH sollte allerdings nicht irgendwann in die Insolvenz gehen, da dort der GF bei Verschleppung haftet, was bei einer Einzellfirma nicht so ist. Sprich eine Bilanz sollte man schon lesen können.
Kurzfristig schnell von der einen in die andere Firma rüberbringen kann gefährlich sein, weil du die Gläubiger betrügst.
Wenn du es langfristig machst, brauchst du keine Insolvenz, du machst die alte Firma zu oder lässt sie im Nebenerwerb mit wenig Umsatz laufen. Die Gewinne generiert ja dann die GmbH.

10
user profile
Seller_cc6X23AjKaK9A
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Wenn du dein Einzelunternehmen in eine GmbH umwandelst gibt es eine Haltefrist/Sperrfrist von 7 Jahren. Sonst kommt das Finanzamt und kannst die nächste Insolvenz einplanen :sweat_smile:

Ich würde zu einem Spezialisten gehen…

00
user profile
Seller_oklsYH1tpz4sH
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Ich habe keine Beispiele/Erfahrungen. Aber es wird vor allem an deiner Gesellschaftsform liegen. Bist du eine GmbH, kann diese ja auch durch den Insolvenzverwalter geführt werden. Als Einzelunternehmer wird das wahrscheinlich nicht möglich sein, dann könnte man aber den Warenbestand zurücksenden.

00
user profile
Seller_oklsYH1tpz4sH
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Ich habe keine Beispiele/Erfahrungen. Aber es wird vor allem an deiner Gesellschaftsform liegen. Bist du eine GmbH, kann diese ja auch durch den Insolvenzverwalter geführt werden. Als Einzelunternehmer wird das wahrscheinlich nicht möglich sein, dann könnte man aber den Warenbestand zurücksenden.

00
Antworten
user profile
Seller_pAnC5eA9FBjjL
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Ich wuerde tunlichst vermeiden den Amazon Account in sowas reinzuziehen.

Wenn Amazon irgendwelche Informationen zukommen, sperren die als erstes die Auszahlungen (“Ruecklage fuer Erstattungen” 90 Tage plus), dann den Verkauf und im Zweifel den Account.

Je nach Konstellation kommst du nicht mal per Remission an deine FBA Ware, a weil geblockt, b weil Remission bezahlt werden muss.

Das wird je nach deinem Amazon Volumen eine echter Grund fuer Insolvenz.

30
user profile
Seller_pAnC5eA9FBjjL
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Ich wuerde tunlichst vermeiden den Amazon Account in sowas reinzuziehen.

Wenn Amazon irgendwelche Informationen zukommen, sperren die als erstes die Auszahlungen (“Ruecklage fuer Erstattungen” 90 Tage plus), dann den Verkauf und im Zweifel den Account.

Je nach Konstellation kommst du nicht mal per Remission an deine FBA Ware, a weil geblockt, b weil Remission bezahlt werden muss.

Das wird je nach deinem Amazon Volumen eine echter Grund fuer Insolvenz.

30
Antworten
user profile
Seller_mHID6veTaX82J
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Um eine Insolvenz zu vermeiden, würde ich zunächst versuchen, für die Kosten und Zugewinnausgleiche eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Sollte sich eine Insolvenz trotzdem nicht vermeiden lassen, bleibt dir die Wahl zwischen einer Privatinsolvenz und einer Regelinsolvenz. Im letzteren Fall kannst du das Geschäft ohne Unterbrechung weiterführen. Der Verwalter wird das Gewerbe sowie den Warenbestand ziemlich rasch wieder freigeben, da er kein Interesse daran hat, dass du in die Erwerbslosigkeit gehst. Den Warenbestand musst du dann anschließend selber aus der Insolvenzmasse vom Verwalter herauskaufen. Über die Freigabe deines Gewerbes sowie den Kauf des Warenbestandes erhälst du eine schriftliche Bestätigung vom Verwalter. Mit Einreichen der Bescheinigung sollte die Angelegenheit dann geklärt sein. Eventuell bekommt Amazon auch gar nichts mit davon, das weiß ich aber nicht genau.

Je nach Wert des Warenbestandes würde ich überlegen, ob ein Fachanwalt für Insolvenzrecht in Anspruch genommen wird. Zum einen sind die Formulare für das Insolvenzgericht etwas tricky, zum anderen kann sich der Anwalt bei der Aushandlung des Preises für den Warenbestand sehr hilfreich sein. Im schlechtesten Fall verweigert das Gericht nach Abschluss der “Wohlverhaltensperiode” wegen Fehlern in den Unterlagen die Restschuldbefreiung. Zudem würde ich bei einem höheren Warenwert nichts riskieren.

Zudem solltest du dir eine geheime Kasse anlegen, um damit 2-3 Monate damit bestreiten zu können. Geheim heißt in dem Fall, dass die Gläubiger keinen Zugriff darauf bekommen.

Viel Erfolg!

100
user profile
Seller_mHID6veTaX82J
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Um eine Insolvenz zu vermeiden, würde ich zunächst versuchen, für die Kosten und Zugewinnausgleiche eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Sollte sich eine Insolvenz trotzdem nicht vermeiden lassen, bleibt dir die Wahl zwischen einer Privatinsolvenz und einer Regelinsolvenz. Im letzteren Fall kannst du das Geschäft ohne Unterbrechung weiterführen. Der Verwalter wird das Gewerbe sowie den Warenbestand ziemlich rasch wieder freigeben, da er kein Interesse daran hat, dass du in die Erwerbslosigkeit gehst. Den Warenbestand musst du dann anschließend selber aus der Insolvenzmasse vom Verwalter herauskaufen. Über die Freigabe deines Gewerbes sowie den Kauf des Warenbestandes erhälst du eine schriftliche Bestätigung vom Verwalter. Mit Einreichen der Bescheinigung sollte die Angelegenheit dann geklärt sein. Eventuell bekommt Amazon auch gar nichts mit davon, das weiß ich aber nicht genau.

Je nach Wert des Warenbestandes würde ich überlegen, ob ein Fachanwalt für Insolvenzrecht in Anspruch genommen wird. Zum einen sind die Formulare für das Insolvenzgericht etwas tricky, zum anderen kann sich der Anwalt bei der Aushandlung des Preises für den Warenbestand sehr hilfreich sein. Im schlechtesten Fall verweigert das Gericht nach Abschluss der “Wohlverhaltensperiode” wegen Fehlern in den Unterlagen die Restschuldbefreiung. Zudem würde ich bei einem höheren Warenwert nichts riskieren.

Zudem solltest du dir eine geheime Kasse anlegen, um damit 2-3 Monate damit bestreiten zu können. Geheim heißt in dem Fall, dass die Gläubiger keinen Zugriff darauf bekommen.

Viel Erfolg!

100
Antworten
user profile
Seller_Bet9CSktT8aDC
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Das ist ein sehr komplexes Thema - bei dem Du sogar gut fahren kannst wenn du es richtig machst… Dazu fehlen die Infos ob es sich um Einzelunternehmer oder Gesellschaft handelt - ob der Zugewinn zB in einer Immobilie besteht die du abgegben kannst etc. Wenn der “einzige” Zugewinn in dem FBA Bestand liegt hast du wohl keine anderen Verwertbaren Werte - das könnte dann zum Problem werden. Würde für dich aber einen Härtefall mit Entzug der Lebensgrundlage bedeuten - was bei dem Richterspruchh auch wieder berücksichtigt werden müsste. Zugewinnausgleich muss ja auch irgendwo begründet sein - zieh es in die Länge - lege was zur Seite - nimmt Kredite auf etc. Du hast 1 Mio Optionen :smiley:

10
user profile
Seller_Bet9CSktT8aDC
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Das ist ein sehr komplexes Thema - bei dem Du sogar gut fahren kannst wenn du es richtig machst… Dazu fehlen die Infos ob es sich um Einzelunternehmer oder Gesellschaft handelt - ob der Zugewinn zB in einer Immobilie besteht die du abgegben kannst etc. Wenn der “einzige” Zugewinn in dem FBA Bestand liegt hast du wohl keine anderen Verwertbaren Werte - das könnte dann zum Problem werden. Würde für dich aber einen Härtefall mit Entzug der Lebensgrundlage bedeuten - was bei dem Richterspruchh auch wieder berücksichtigt werden müsste. Zugewinnausgleich muss ja auch irgendwo begründet sein - zieh es in die Länge - lege was zur Seite - nimmt Kredite auf etc. Du hast 1 Mio Optionen :smiley:

10
Antworten
user profile
Seller_PQ0vW4B0uG97C
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Dazu nur 2 Tipps:

  1. Du brauchst wahrscheinlich einen Anwalt, und muss auch Dienstleister wie Steuerberater weiter zahlen.

  2. Dafür brauchst du Geld auf der Seite, mit der du diese Dienstleister unabhängig von der Firma bezahlen kannst (etwa vom Privatvermögen, das mit der Firma überhaupt nichts zu tun hat, oder so). Denn sobald du eine Insolvenz anmeldest kannst du nicht mehr einfach Dienstleister bezahlen, weil Insolvenzmasse. Eventuell darfst du Dienstleister gar nicht bezahlen (weil ja ein Gläubiger bevorzugt werden würde…), und die wollen daher eventuell nicht mehr für dich arbeiten.

Daher: 10k+ EUR von der Firmenunabhängigen Kasse nehmen, damit zu einem Anwalt gehen der sich auskennt, und dann den Anweisungen des Anwalts folgen (“ab Tag X keine Lieferanten / Dienstleister etc. mehr bezahlen…”).

Geld über das man frei verfügen kann ist immer hilfreich, aber das muss 100% legal sein, sonst verstößt man gegen Gesetze/macht sich strafbar. Man kann nicht beliebig mit dem Firmenvermögen hantieren, sobald man weiß, dass eine Insolvenz droht. Daher -> Anwalt fragen was man tun darf/soll.

00
user profile
Seller_PQ0vW4B0uG97C
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Dazu nur 2 Tipps:

  1. Du brauchst wahrscheinlich einen Anwalt, und muss auch Dienstleister wie Steuerberater weiter zahlen.

  2. Dafür brauchst du Geld auf der Seite, mit der du diese Dienstleister unabhängig von der Firma bezahlen kannst (etwa vom Privatvermögen, das mit der Firma überhaupt nichts zu tun hat, oder so). Denn sobald du eine Insolvenz anmeldest kannst du nicht mehr einfach Dienstleister bezahlen, weil Insolvenzmasse. Eventuell darfst du Dienstleister gar nicht bezahlen (weil ja ein Gläubiger bevorzugt werden würde…), und die wollen daher eventuell nicht mehr für dich arbeiten.

Daher: 10k+ EUR von der Firmenunabhängigen Kasse nehmen, damit zu einem Anwalt gehen der sich auskennt, und dann den Anweisungen des Anwalts folgen (“ab Tag X keine Lieferanten / Dienstleister etc. mehr bezahlen…”).

Geld über das man frei verfügen kann ist immer hilfreich, aber das muss 100% legal sein, sonst verstößt man gegen Gesetze/macht sich strafbar. Man kann nicht beliebig mit dem Firmenvermögen hantieren, sobald man weiß, dass eine Insolvenz droht. Daher -> Anwalt fragen was man tun darf/soll.

00
Antworten
user profile
Seller_XJV8qz8ct9Tja
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Hast du für Deine Scheidung auch Amazon zu Rate gezogen statt einen Rechtsanwalt - oder Madame höchstselbst? Bei Deiner fragwürdigen formal-juristischen - und nach durchaus anfänglicher Kompetenz - auch stark nachlassenden orthographischen Intuition sieht es insgesamt nicht gut für Dich aus - egal, was Dir die Hobbyjuristen - wohl ohne jede entsprechende Autorität - hier antworten. Eine seriöse juristische Erstberatung wäre wohl eine sinnvolle(re) Investition …

20
user profile
Seller_XJV8qz8ct9Tja
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Hast du für Deine Scheidung auch Amazon zu Rate gezogen statt einen Rechtsanwalt - oder Madame höchstselbst? Bei Deiner fragwürdigen formal-juristischen - und nach durchaus anfänglicher Kompetenz - auch stark nachlassenden orthographischen Intuition sieht es insgesamt nicht gut für Dich aus - egal, was Dir die Hobbyjuristen - wohl ohne jede entsprechende Autorität - hier antworten. Eine seriöse juristische Erstberatung wäre wohl eine sinnvolle(re) Investition …

20
Antworten
user profile
Seller_BX3FOYou3m66V
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Rechtlich kann ich dir nichts sagen, aus (aus meiner Sicht positiven) Beobachtung kann ich dir sagen, dass du dein Leben lang dann bei Amazon vermutlich weg bist vom Fenster … bereits bei zweien beobachtet: Insolvenz … irgendein Familienangehöriger übernimmt das Geschäft/kauft auf/was auch immer … nie wieder auf Amazon gesehen … über Ecken dann zumindest auch gehört: Die wollen - Geht aber nicht - Amazon will nicht. Zumindest in einem Fall war das Ganze sogar reines FBM und trotzdem ist da irgendwas gewesen, was Amazon gewarnt hat … ggf. ne blöde Anfrage vom Insolvenzverwalter etc.
Du solltest dir also sehr gut überlegen ob das allein schon aus diesen Gründen überhaupt eine Option ist.

00
user profile
Seller_BX3FOYou3m66V
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Rechtlich kann ich dir nichts sagen, aus (aus meiner Sicht positiven) Beobachtung kann ich dir sagen, dass du dein Leben lang dann bei Amazon vermutlich weg bist vom Fenster … bereits bei zweien beobachtet: Insolvenz … irgendein Familienangehöriger übernimmt das Geschäft/kauft auf/was auch immer … nie wieder auf Amazon gesehen … über Ecken dann zumindest auch gehört: Die wollen - Geht aber nicht - Amazon will nicht. Zumindest in einem Fall war das Ganze sogar reines FBM und trotzdem ist da irgendwas gewesen, was Amazon gewarnt hat … ggf. ne blöde Anfrage vom Insolvenzverwalter etc.
Du solltest dir also sehr gut überlegen ob das allein schon aus diesen Gründen überhaupt eine Option ist.

00
Antworten
user profile
Seller_AsWPy5XyGliWx
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Hallo,
ich würde die Ware auf FBA in jeden Fall noch Abverkaufen bzw. zurückholen bevor du irgend was in der Richtung Insolvenz unternimmst. Wenn erst mal ein Insolvenzverwalter da ist, wird der als erstes schauen was an Masse so da ist, die wenigsten haben da Ahnung was sie bei Amazon anrichten, wenn die da anfragen. Wenn du den aber gleich mal nachweisen kannst, das kein Lagerbestand mehr da ist bzw. das es jetzt Geld ist, da und dort. Und er möglichst Firmen schädigendes Verhalten sonst unterlassen soll. Denke ich fährst du am besten. Alles andere mit einem RA der sich da auskennt.

00
user profile
Seller_AsWPy5XyGliWx
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Hallo,
ich würde die Ware auf FBA in jeden Fall noch Abverkaufen bzw. zurückholen bevor du irgend was in der Richtung Insolvenz unternimmst. Wenn erst mal ein Insolvenzverwalter da ist, wird der als erstes schauen was an Masse so da ist, die wenigsten haben da Ahnung was sie bei Amazon anrichten, wenn die da anfragen. Wenn du den aber gleich mal nachweisen kannst, das kein Lagerbestand mehr da ist bzw. das es jetzt Geld ist, da und dort. Und er möglichst Firmen schädigendes Verhalten sonst unterlassen soll. Denke ich fährst du am besten. Alles andere mit einem RA der sich da auskennt.

00
Antworten
user profile
Seller_DhOYjThI60Sm2
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Es ist eine Frage des Timings.
Wenn es “früh” genug vor passiert, kannst du den Warenbestand abverkaufen und eine GmbH gründen lassen. Sprich Mutter etc. Ist Gesellschafter und du bist Geschäftsführer. Du bist dort normal angestellt und beziehst Lohn, die Firma gehört dir nicht. Normal kannst du es parallel bei AMA laufen lassen, da du in der GmbH als Fremdgeschäftsführer nicht wirtschaftlich Berechtigter bist.
Die neue GmbH kauft ab jetzt ein und so wandert das Geschäft langsam von der einen in die andere Firma.
Insolvenzrechtlich ist der GmbH Warenbestand sicher, da du nur Angestellter bist. Nur hast du in der Insolvenz auch Pflichten, sprich du mußt Lohn verdienen und etwas an die Gläubiger abgeben. Vergleichbar mit der Qualifikation die du hast. Sonst kann dir das Gericht die Reschuldbefreiung verwähren.
Mit der Insolvenz “kann” man gut fahren und auch gut verdienen. Man sollte aber die Gesetze und Urteile kennen. Es ist allerdings nicht so schwer es zu verstehen.
Die GmbH sollte allerdings nicht irgendwann in die Insolvenz gehen, da dort der GF bei Verschleppung haftet, was bei einer Einzellfirma nicht so ist. Sprich eine Bilanz sollte man schon lesen können.
Kurzfristig schnell von der einen in die andere Firma rüberbringen kann gefährlich sein, weil du die Gläubiger betrügst.
Wenn du es langfristig machst, brauchst du keine Insolvenz, du machst die alte Firma zu oder lässt sie im Nebenerwerb mit wenig Umsatz laufen. Die Gewinne generiert ja dann die GmbH.

10
user profile
Seller_DhOYjThI60Sm2
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Es ist eine Frage des Timings.
Wenn es “früh” genug vor passiert, kannst du den Warenbestand abverkaufen und eine GmbH gründen lassen. Sprich Mutter etc. Ist Gesellschafter und du bist Geschäftsführer. Du bist dort normal angestellt und beziehst Lohn, die Firma gehört dir nicht. Normal kannst du es parallel bei AMA laufen lassen, da du in der GmbH als Fremdgeschäftsführer nicht wirtschaftlich Berechtigter bist.
Die neue GmbH kauft ab jetzt ein und so wandert das Geschäft langsam von der einen in die andere Firma.
Insolvenzrechtlich ist der GmbH Warenbestand sicher, da du nur Angestellter bist. Nur hast du in der Insolvenz auch Pflichten, sprich du mußt Lohn verdienen und etwas an die Gläubiger abgeben. Vergleichbar mit der Qualifikation die du hast. Sonst kann dir das Gericht die Reschuldbefreiung verwähren.
Mit der Insolvenz “kann” man gut fahren und auch gut verdienen. Man sollte aber die Gesetze und Urteile kennen. Es ist allerdings nicht so schwer es zu verstehen.
Die GmbH sollte allerdings nicht irgendwann in die Insolvenz gehen, da dort der GF bei Verschleppung haftet, was bei einer Einzellfirma nicht so ist. Sprich eine Bilanz sollte man schon lesen können.
Kurzfristig schnell von der einen in die andere Firma rüberbringen kann gefährlich sein, weil du die Gläubiger betrügst.
Wenn du es langfristig machst, brauchst du keine Insolvenz, du machst die alte Firma zu oder lässt sie im Nebenerwerb mit wenig Umsatz laufen. Die Gewinne generiert ja dann die GmbH.

10
Antworten
user profile
Seller_cc6X23AjKaK9A
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Wenn du dein Einzelunternehmen in eine GmbH umwandelst gibt es eine Haltefrist/Sperrfrist von 7 Jahren. Sonst kommt das Finanzamt und kannst die nächste Insolvenz einplanen :sweat_smile:

Ich würde zu einem Spezialisten gehen…

00
user profile
Seller_cc6X23AjKaK9A
In Antwort auf: Post von: Seller_BsAFSkHlnQZBg

Wenn du dein Einzelunternehmen in eine GmbH umwandelst gibt es eine Haltefrist/Sperrfrist von 7 Jahren. Sonst kommt das Finanzamt und kannst die nächste Insolvenz einplanen :sweat_smile:

Ich würde zu einem Spezialisten gehen…

00
Antworten