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Seller_rxdyHjggcEuDA

Kleinunternehmerregelung

Hallo zusammen,

ich bin als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG tätig und schreibe selbst Rechnungen. Nun habe ich festgestellt, dass Amazon anscheinend Umsatzsteuer auf meine Verkäufe abzieht, was für mich fatal ist, da ich von der Umsatzsteuer befreit bin. Allerdings habe ich den Eindruck, dass ich in meinem Amazon-Verkäuferkonto nicht als Kleinunternehmer registriert bin.

Weiß jemand, wie man Amazon darüber informiert, dass man die Kleinunternehmerregelung anwendet, damit keine Umsatzsteuer auf die Verkäufe erhoben wird? Muss ich meine Statusänderung irgendwo explizit angeben, oder zieht Amazon die Umsatzsteuer trotzdem ab, weil ich diese Regelung nicht hinterlegt habe?

Ich habe jetzt schon einige Produkte verkauft, wie problematisch ist das ganze jetzt?

Ich freue mich über jeden Hinweis!

Danke im Voraus!

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Seller_rxdyHjggcEuDA

Kleinunternehmerregelung

Hallo zusammen,

ich bin als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG tätig und schreibe selbst Rechnungen. Nun habe ich festgestellt, dass Amazon anscheinend Umsatzsteuer auf meine Verkäufe abzieht, was für mich fatal ist, da ich von der Umsatzsteuer befreit bin. Allerdings habe ich den Eindruck, dass ich in meinem Amazon-Verkäuferkonto nicht als Kleinunternehmer registriert bin.

Weiß jemand, wie man Amazon darüber informiert, dass man die Kleinunternehmerregelung anwendet, damit keine Umsatzsteuer auf die Verkäufe erhoben wird? Muss ich meine Statusänderung irgendwo explizit angeben, oder zieht Amazon die Umsatzsteuer trotzdem ab, weil ich diese Regelung nicht hinterlegt habe?

Ich habe jetzt schon einige Produkte verkauft, wie problematisch ist das ganze jetzt?

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_rxdyHjggcEuDA

Amazon ist nicht wirklich für die Kleinunternehmerregelung geeignet, da Du bestimmte rechtliche Vorgaben (z.B. Preisangaben) nicht korrekt darstellen kannst. Eine "Registrierung" als Kleinunternehmer ist auch nicht möglich. Die steuerliche Umsetzung erfolgt nur über das Finanzamt.

Leider wird nicht wirklich klar was Du mit

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Seller_rxdyHjggcEuDA
Nun habe ich festgestellt, dass Amazon anscheinend Umsatzsteuer auf meine Verkäufe abzieht,
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genau meinst. Zudem wären zusätzliche Hinweise nützlich. Z.B.: Hast Du Deine USt-ID bei Amazon hinterlegt? Verkaufst Du aus Deutschland oder dem Ausland, hast Du irgendwelche Services bei Amazon gebucht? Es hört sich ein wenig so an, als hättest Du den Rechnungsservice beauftragt - aber Du schreibst, dass Du Rechnungen selbst ausstellst.

Normalerweise zieht Amazon von Deinen Verkaufserlösen keine Umsatzsteuer ab. Für das Abführen (bzw. Nicht-Abführen) der Ust. auf Deine Umsätze bist i.d.R. Du allein verantwortlich. Daher braucht man hier etwas konkretere Informationen.

60
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Seller_tAkzLJN79WMnA
In Antwort auf: Post von: Seller_rxdyHjggcEuDA

Amazon zieht von Deinen Umsätzen die Gebühren ab.

Da Du "anscheinend" schreibt, hast Du die tatsächlich abgezogenen Prozente vermutlich nur grob überschlagen. Und die Amazongebühren + MwSt. (15% + 2,85% MwSt. = 17,85 %) wirken dann wie 19% MwSt.

Wie Miro schon schrieb, lässt sich die Kleinunternehmerregelung bei Amazon nicht anwenden.

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_rxdyHjggcEuDA

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Seller_rxdyHjggcEuDA

genau, ich habe die Ust-ID bei Amazon hinterlegt und schreibe die Rechnungen selber mit dem hinweis laut Paragraph 19 Kleinunternehmerregelung auf meinen eigenen Rechnungen.

ich verkaufe aus Deutschland nach Deutschland. Wenn Amazon die Rechnungen für mich schreibt wäre das meines erachtens ein Problem.

Beitrag anzeigen

Das siehst Du exakt richtig! Bezüglich Deines Screenshots, hat @Seller_3wgjJadjFACP6 Dich wohl auf die richtige Spur gebracht. Du musst nur checken, was Du auf der von ihm verlinkten Seite siehst.

Die Aussage des VKS

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Seller_rxdyHjggcEuDA
"Da Sie für den deutschen Marktplatz eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hinterlegt haben, werden die Steuerdokumente ohne Umsatzsteuer erstellt."
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ist hanebüchener Unsinn. Das war bis Juli 2024 so- da kamen die Rechnungen von Amazon aus Luxemburg. Seit August 2024 kommen die Rechnungen aus Deutschland. Und in diesen Rechnungen berechnet Amazon auf die Gebühren Umsatzsteuer und führt diese auch ab. Das betrifft die Gebühren von Amazon und nicht Deine Umsätze mit Kunden. Diese Rechnungen findest Du unter "Steuerdokumente" hier:

Steuerdokumente

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Seller_6XKdT6xpxZaza
In Antwort auf: Post von: Seller_rxdyHjggcEuDA

Seit August kommen die Gebührenrechnungen von Amazon aus Deutschland, enthalten also 19% MWSt. Da du Kleinunternehmer bist, bekommst du ganz korrekt auch die Gebührenrechnungen mit 19% MWSt. Kleinunternehmerregelung heißt nicht, dass alle Rechnungen von der MWSt befreit sind, sondern nur dass du keine MWSt ausweisen kannst und somit auch keine Vorsteuer gegenrechnen kannst. Die Rechnungen von Amazon enthalten korrekterweise für dich auch MWST.

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Seller_evbnhhlcG46kV
In Antwort auf: Post von: Seller_rxdyHjggcEuDA

Die abgezogene Umsatzsteuer ist schon richtig. Diese erkennst Du in Deinen Auszahlungsberichten. Es gibt bei Amazon KEINE Option für Kleinunternehmer. Aus Sicht von Amazon bist Du ein normaler Verkäufer, der seine UST-ID nicht hinterlegt hat oder ein Steuerbetrüger. Daher zieht Amazon bei Dir im Rahmen der Marktplatzhaftung die 19% Steuer ein. Diese darfst Du in Deinen Rechnungen aber nicht ausweisen, da Du nicht registriert bist. Zusätzlich zu Deinen Gebühren fallen also 19% Extra "Kosten" an. Lösung: USt.-ID beantragen und hinterlegen.

02
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Seller_mRPms1cUN8Sg2
In Antwort auf: Post von: Seller_rxdyHjggcEuDA

Du musst bei deinen Angeboten die Steuerziffer A_GEN_NOTAX eintragen, dann wird auf die Angebote keine Ust ausgwiesen.

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Seller_rxdyHjggcEuDA

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Weiß jemand, wie man Amazon darüber informiert, dass man die Kleinunternehmerregelung anwendet, damit keine Umsatzsteuer auf die Verkäufe erhoben wird? Muss ich meine Statusänderung irgendwo explizit angeben, oder zieht Amazon die Umsatzsteuer trotzdem ab, weil ich diese Regelung nicht hinterlegt habe?

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ich bin als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG tätig und schreibe selbst Rechnungen. Nun habe ich festgestellt, dass Amazon anscheinend Umsatzsteuer auf meine Verkäufe abzieht, was für mich fatal ist, da ich von der Umsatzsteuer befreit bin. Allerdings habe ich den Eindruck, dass ich in meinem Amazon-Verkäuferkonto nicht als Kleinunternehmer registriert bin.

Weiß jemand, wie man Amazon darüber informiert, dass man die Kleinunternehmerregelung anwendet, damit keine Umsatzsteuer auf die Verkäufe erhoben wird? Muss ich meine Statusänderung irgendwo explizit angeben, oder zieht Amazon die Umsatzsteuer trotzdem ab, weil ich diese Regelung nicht hinterlegt habe?

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Kleinunternehmerregelung

von Seller_rxdyHjggcEuDA

Hallo zusammen,

ich bin als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG tätig und schreibe selbst Rechnungen. Nun habe ich festgestellt, dass Amazon anscheinend Umsatzsteuer auf meine Verkäufe abzieht, was für mich fatal ist, da ich von der Umsatzsteuer befreit bin. Allerdings habe ich den Eindruck, dass ich in meinem Amazon-Verkäuferkonto nicht als Kleinunternehmer registriert bin.

Weiß jemand, wie man Amazon darüber informiert, dass man die Kleinunternehmerregelung anwendet, damit keine Umsatzsteuer auf die Verkäufe erhoben wird? Muss ich meine Statusänderung irgendwo explizit angeben, oder zieht Amazon die Umsatzsteuer trotzdem ab, weil ich diese Regelung nicht hinterlegt habe?

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_rxdyHjggcEuDA

Amazon ist nicht wirklich für die Kleinunternehmerregelung geeignet, da Du bestimmte rechtliche Vorgaben (z.B. Preisangaben) nicht korrekt darstellen kannst. Eine "Registrierung" als Kleinunternehmer ist auch nicht möglich. Die steuerliche Umsetzung erfolgt nur über das Finanzamt.

Leider wird nicht wirklich klar was Du mit

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Seller_rxdyHjggcEuDA
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genau meinst. Zudem wären zusätzliche Hinweise nützlich. Z.B.: Hast Du Deine USt-ID bei Amazon hinterlegt? Verkaufst Du aus Deutschland oder dem Ausland, hast Du irgendwelche Services bei Amazon gebucht? Es hört sich ein wenig so an, als hättest Du den Rechnungsservice beauftragt - aber Du schreibst, dass Du Rechnungen selbst ausstellst.

Normalerweise zieht Amazon von Deinen Verkaufserlösen keine Umsatzsteuer ab. Für das Abführen (bzw. Nicht-Abführen) der Ust. auf Deine Umsätze bist i.d.R. Du allein verantwortlich. Daher braucht man hier etwas konkretere Informationen.

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Seller_tAkzLJN79WMnA
In Antwort auf: Post von: Seller_rxdyHjggcEuDA

Amazon zieht von Deinen Umsätzen die Gebühren ab.

Da Du "anscheinend" schreibt, hast Du die tatsächlich abgezogenen Prozente vermutlich nur grob überschlagen. Und die Amazongebühren + MwSt. (15% + 2,85% MwSt. = 17,85 %) wirken dann wie 19% MwSt.

Wie Miro schon schrieb, lässt sich die Kleinunternehmerregelung bei Amazon nicht anwenden.

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Seller_FJChsitX8Vq0L
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Seller_rxdyHjggcEuDA

genau, ich habe die Ust-ID bei Amazon hinterlegt und schreibe die Rechnungen selber mit dem hinweis laut Paragraph 19 Kleinunternehmerregelung auf meinen eigenen Rechnungen.

ich verkaufe aus Deutschland nach Deutschland. Wenn Amazon die Rechnungen für mich schreibt wäre das meines erachtens ein Problem.

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Das siehst Du exakt richtig! Bezüglich Deines Screenshots, hat @Seller_3wgjJadjFACP6 Dich wohl auf die richtige Spur gebracht. Du musst nur checken, was Du auf der von ihm verlinkten Seite siehst.

Die Aussage des VKS

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"Da Sie für den deutschen Marktplatz eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hinterlegt haben, werden die Steuerdokumente ohne Umsatzsteuer erstellt."
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ist hanebüchener Unsinn. Das war bis Juli 2024 so- da kamen die Rechnungen von Amazon aus Luxemburg. Seit August 2024 kommen die Rechnungen aus Deutschland. Und in diesen Rechnungen berechnet Amazon auf die Gebühren Umsatzsteuer und führt diese auch ab. Das betrifft die Gebühren von Amazon und nicht Deine Umsätze mit Kunden. Diese Rechnungen findest Du unter "Steuerdokumente" hier:

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Seller_6XKdT6xpxZaza
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Seit August kommen die Gebührenrechnungen von Amazon aus Deutschland, enthalten also 19% MWSt. Da du Kleinunternehmer bist, bekommst du ganz korrekt auch die Gebührenrechnungen mit 19% MWSt. Kleinunternehmerregelung heißt nicht, dass alle Rechnungen von der MWSt befreit sind, sondern nur dass du keine MWSt ausweisen kannst und somit auch keine Vorsteuer gegenrechnen kannst. Die Rechnungen von Amazon enthalten korrekterweise für dich auch MWST.

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Die abgezogene Umsatzsteuer ist schon richtig. Diese erkennst Du in Deinen Auszahlungsberichten. Es gibt bei Amazon KEINE Option für Kleinunternehmer. Aus Sicht von Amazon bist Du ein normaler Verkäufer, der seine UST-ID nicht hinterlegt hat oder ein Steuerbetrüger. Daher zieht Amazon bei Dir im Rahmen der Marktplatzhaftung die 19% Steuer ein. Diese darfst Du in Deinen Rechnungen aber nicht ausweisen, da Du nicht registriert bist. Zusätzlich zu Deinen Gebühren fallen also 19% Extra "Kosten" an. Lösung: USt.-ID beantragen und hinterlegen.

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Normalerweise zieht Amazon von Deinen Verkaufserlösen keine Umsatzsteuer ab. Für das Abführen (bzw. Nicht-Abführen) der Ust. auf Deine Umsätze bist i.d.R. Du allein verantwortlich. Daher braucht man hier etwas konkretere Informationen.

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Amazon zieht von Deinen Umsätzen die Gebühren ab.

Da Du "anscheinend" schreibt, hast Du die tatsächlich abgezogenen Prozente vermutlich nur grob überschlagen. Und die Amazongebühren + MwSt. (15% + 2,85% MwSt. = 17,85 %) wirken dann wie 19% MwSt.

Wie Miro schon schrieb, lässt sich die Kleinunternehmerregelung bei Amazon nicht anwenden.

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Seller_tAkzLJN79WMnA
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Amazon zieht von Deinen Umsätzen die Gebühren ab.

Da Du "anscheinend" schreibt, hast Du die tatsächlich abgezogenen Prozente vermutlich nur grob überschlagen. Und die Amazongebühren + MwSt. (15% + 2,85% MwSt. = 17,85 %) wirken dann wie 19% MwSt.

Wie Miro schon schrieb, lässt sich die Kleinunternehmerregelung bei Amazon nicht anwenden.

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genau, ich habe die Ust-ID bei Amazon hinterlegt und schreibe die Rechnungen selber mit dem hinweis laut Paragraph 19 Kleinunternehmerregelung auf meinen eigenen Rechnungen.

ich verkaufe aus Deutschland nach Deutschland. Wenn Amazon die Rechnungen für mich schreibt wäre das meines erachtens ein Problem.

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"Da Sie für den deutschen Marktplatz eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hinterlegt haben, werden die Steuerdokumente ohne Umsatzsteuer erstellt."
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ist hanebüchener Unsinn. Das war bis Juli 2024 so- da kamen die Rechnungen von Amazon aus Luxemburg. Seit August 2024 kommen die Rechnungen aus Deutschland. Und in diesen Rechnungen berechnet Amazon auf die Gebühren Umsatzsteuer und führt diese auch ab. Das betrifft die Gebühren von Amazon und nicht Deine Umsätze mit Kunden. Diese Rechnungen findest Du unter "Steuerdokumente" hier:

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ich verkaufe aus Deutschland nach Deutschland. Wenn Amazon die Rechnungen für mich schreibt wäre das meines erachtens ein Problem.

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Seit August kommen die Gebührenrechnungen von Amazon aus Deutschland, enthalten also 19% MWSt. Da du Kleinunternehmer bist, bekommst du ganz korrekt auch die Gebührenrechnungen mit 19% MWSt. Kleinunternehmerregelung heißt nicht, dass alle Rechnungen von der MWSt befreit sind, sondern nur dass du keine MWSt ausweisen kannst und somit auch keine Vorsteuer gegenrechnen kannst. Die Rechnungen von Amazon enthalten korrekterweise für dich auch MWST.

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Seit August kommen die Gebührenrechnungen von Amazon aus Deutschland, enthalten also 19% MWSt. Da du Kleinunternehmer bist, bekommst du ganz korrekt auch die Gebührenrechnungen mit 19% MWSt. Kleinunternehmerregelung heißt nicht, dass alle Rechnungen von der MWSt befreit sind, sondern nur dass du keine MWSt ausweisen kannst und somit auch keine Vorsteuer gegenrechnen kannst. Die Rechnungen von Amazon enthalten korrekterweise für dich auch MWST.

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Die abgezogene Umsatzsteuer ist schon richtig. Diese erkennst Du in Deinen Auszahlungsberichten. Es gibt bei Amazon KEINE Option für Kleinunternehmer. Aus Sicht von Amazon bist Du ein normaler Verkäufer, der seine UST-ID nicht hinterlegt hat oder ein Steuerbetrüger. Daher zieht Amazon bei Dir im Rahmen der Marktplatzhaftung die 19% Steuer ein. Diese darfst Du in Deinen Rechnungen aber nicht ausweisen, da Du nicht registriert bist. Zusätzlich zu Deinen Gebühren fallen also 19% Extra "Kosten" an. Lösung: USt.-ID beantragen und hinterlegen.

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Die abgezogene Umsatzsteuer ist schon richtig. Diese erkennst Du in Deinen Auszahlungsberichten. Es gibt bei Amazon KEINE Option für Kleinunternehmer. Aus Sicht von Amazon bist Du ein normaler Verkäufer, der seine UST-ID nicht hinterlegt hat oder ein Steuerbetrüger. Daher zieht Amazon bei Dir im Rahmen der Marktplatzhaftung die 19% Steuer ein. Diese darfst Du in Deinen Rechnungen aber nicht ausweisen, da Du nicht registriert bist. Zusätzlich zu Deinen Gebühren fallen also 19% Extra "Kosten" an. Lösung: USt.-ID beantragen und hinterlegen.

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Seller_mRPms1cUN8Sg2
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