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Seller_5RJfSpSRuE2dM

Von Europas Nr.1 für gebrauchte Bücher und Medien. Medienartikel in gutem Zustand, kann Gebrauchsspuren

"Von Europas Nr.1 für gebrauchte Bücher und Medien. Medienartikel in gutem Zustand, kann Gebrauchsspuren… "- darf man überhaupt als Mitbewerber solche Aussage treffen?

Mit freundlichen Grüssen,
Jan

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Seller_5RJfSpSRuE2dM

Von Europas Nr.1 für gebrauchte Bücher und Medien. Medienartikel in gutem Zustand, kann Gebrauchsspuren

"Von Europas Nr.1 für gebrauchte Bücher und Medien. Medienartikel in gutem Zustand, kann Gebrauchsspuren… "- darf man überhaupt als Mitbewerber solche Aussage treffen?

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Seller_kZOhCKCZgYXWO
In Antwort auf: Post von: Seller_5RJfSpSRuE2dM

wenn es stimmt, ja.

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Seller_5RJfSpSRuE2dM
In Antwort auf: Post von: Seller_5RJfSpSRuE2dM
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Seller_dEZxQMAReenmy
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Seller_lWULhnXk2YqER
In Antwort auf: Post von: Seller_5RJfSpSRuE2dM

Klar darf der das, der ist nämlich kurz davor Amazon zu übernehmen und reBuy verkauft dann bei ihm und macht ihm auch noch den Sack voll.
Der Mops hat nicht nur die Vorherrschaft im Einkaufswagenfeld, die dürfen sogar die Rücksendungen ganz anders handhaben.

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Seller_HKKJ2OhukABSh
In Antwort auf: Post von: Seller_5RJfSpSRuE2dM

Gib bei Guggel einfach “Europas Nr.1” ein. MM ist nicht allein.

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Seller_rQHMilhNnItFu
In Antwort auf: Post von: Seller_5RJfSpSRuE2dM

Ich denke die Aussage “Europas Nr.1 für gebrauchte Bücher und Medien” ist durchaus abmahnfähig. Da der genauere Bezug fehlt.

Es ist wie bei der Werbung mit einer “Garantie”, da schreibt der Gesetzgeber auch vor das man dazu schreiben muss um welche Art Garantie es sich handelt.

Wenn jemand einfach schreibt er wäre die Nummer 1 dürfte das nicht reichen.
Er kann ja die Nummer 1 in allem möglichen sein, z.b. die Nummer eins für den schlechtesten Service. oder die Nummer 1 der die niedrigsten Löhne zahlt usw…

Könnte ja auch sein:
“Europas Nr.1 für gebrauchte Bücher und Medien sind wir der Anbieter in dessem Betrieb die meiste Arbeitsunfälle binnen eines Jahres passieren”.

So lange nicht angegeben wird in was genau er die Nummer 1 ist, ist die Aussage Verbrauchertäuschung.

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Seller_XJV8qz8ct9Tja
In Antwort auf: Post von: Seller_5RJfSpSRuE2dM

Meinst du jetzt
a) die ‘Nr. 1’ oder
b) ‘’… kann Gebrauchsspuren …’’?

wenn man beides wg. notorisch unangemessener Luftpolster-Schlabberumschlagverpackung verbindet: auf jeden Fall!
Wer sich jetzt noch angesprochen fühlt: nennt euch einfach Nr. 2[hoch’n’] (entsprechend der Verkaufsquote).

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Seller_EIaGZMlu9fDfA
In Antwort auf: Post von: Seller_5RJfSpSRuE2dM

sehe ich unkritisch, was bedeutet denn nummer 1 genau? nichts. schlimmer sind aussagen, wie " europas größter" oder “der größte europas” oder “niemand ist größer in europa” weil das klare aussagen sind. nummer1 kannst du auch sein, das definiert aus meiner sicht nichts

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Janina_Amazon
In Antwort auf: Post von: Seller_5RJfSpSRuE2dM

Hallo zusammen,

auf Wunsch des Erstellers werde ich den Thread hier schließen.

Danke für die Teilnahme und allen einen guten (wenn auch eisig kalten :cold_face: ) Start in die Woche.

Beste Grüße
Janina

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Seller_5RJfSpSRuE2dM

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Seller_kZOhCKCZgYXWO
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wenn es stimmt, ja.

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Seller_dEZxQMAReenmy
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Seller_lWULhnXk2YqER
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Klar darf der das, der ist nämlich kurz davor Amazon zu übernehmen und reBuy verkauft dann bei ihm und macht ihm auch noch den Sack voll.
Der Mops hat nicht nur die Vorherrschaft im Einkaufswagenfeld, die dürfen sogar die Rücksendungen ganz anders handhaben.

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Seller_HKKJ2OhukABSh
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Gib bei Guggel einfach “Europas Nr.1” ein. MM ist nicht allein.

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Seller_rQHMilhNnItFu
In Antwort auf: Post von: Seller_5RJfSpSRuE2dM

Ich denke die Aussage “Europas Nr.1 für gebrauchte Bücher und Medien” ist durchaus abmahnfähig. Da der genauere Bezug fehlt.

Es ist wie bei der Werbung mit einer “Garantie”, da schreibt der Gesetzgeber auch vor das man dazu schreiben muss um welche Art Garantie es sich handelt.

Wenn jemand einfach schreibt er wäre die Nummer 1 dürfte das nicht reichen.
Er kann ja die Nummer 1 in allem möglichen sein, z.b. die Nummer eins für den schlechtesten Service. oder die Nummer 1 der die niedrigsten Löhne zahlt usw…

Könnte ja auch sein:
“Europas Nr.1 für gebrauchte Bücher und Medien sind wir der Anbieter in dessem Betrieb die meiste Arbeitsunfälle binnen eines Jahres passieren”.

So lange nicht angegeben wird in was genau er die Nummer 1 ist, ist die Aussage Verbrauchertäuschung.

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Seller_XJV8qz8ct9Tja
In Antwort auf: Post von: Seller_5RJfSpSRuE2dM

Meinst du jetzt
a) die ‘Nr. 1’ oder
b) ‘’… kann Gebrauchsspuren …’’?

wenn man beides wg. notorisch unangemessener Luftpolster-Schlabberumschlagverpackung verbindet: auf jeden Fall!
Wer sich jetzt noch angesprochen fühlt: nennt euch einfach Nr. 2[hoch’n’] (entsprechend der Verkaufsquote).

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Seller_EIaGZMlu9fDfA
In Antwort auf: Post von: Seller_5RJfSpSRuE2dM

sehe ich unkritisch, was bedeutet denn nummer 1 genau? nichts. schlimmer sind aussagen, wie " europas größter" oder “der größte europas” oder “niemand ist größer in europa” weil das klare aussagen sind. nummer1 kannst du auch sein, das definiert aus meiner sicht nichts

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Janina_Amazon
In Antwort auf: Post von: Seller_5RJfSpSRuE2dM

Hallo zusammen,

auf Wunsch des Erstellers werde ich den Thread hier schließen.

Danke für die Teilnahme und allen einen guten (wenn auch eisig kalten :cold_face: ) Start in die Woche.

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Janina

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Seller_lWULhnXk2YqER
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Klar darf der das, der ist nämlich kurz davor Amazon zu übernehmen und reBuy verkauft dann bei ihm und macht ihm auch noch den Sack voll.
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Wenn jemand einfach schreibt er wäre die Nummer 1 dürfte das nicht reichen.
Er kann ja die Nummer 1 in allem möglichen sein, z.b. die Nummer eins für den schlechtesten Service. oder die Nummer 1 der die niedrigsten Löhne zahlt usw…

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“Europas Nr.1 für gebrauchte Bücher und Medien sind wir der Anbieter in dessem Betrieb die meiste Arbeitsunfälle binnen eines Jahres passieren”.

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Seller_EIaGZMlu9fDfA
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