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Seller_82DJ43bW3u2Qj

Produkt als Biozid eingestuft, ist aber keins. Was tun?

Hallo zusammen,

Amazon hat fast alle unsere Artikel zum Jahresende gesperrt. Grund für die Sperre ist, dass wir Wörter wie antibakteriell etc. benutzen und dies bei Amazon wohl dazu führen kann, dass das entsprechende Produkt als Biozidprodukt eingestuft wird. Und diese unterliegen natürlich bestimmte Regeln, wie unter anderem eine offizielle Registrierungsnummer.

Bei unseren Produkten handelt es sich jedoch keineswegs um Biozidprodukte, auch wenn wir Biozide in unseren Produkten verwenden. Allerdings gibt es eben auch „behandelte Waren“ und hierunter fallen unsere Produkte. Dies haben wir sogar schriftlich von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin vorlegen.

Nun kann man bei Amazon natürlich Widerruf einlegen, wenn die Produkte aus falschen Gründen gesperrt wurden, was wir natürlich auch getan haben. Jedoch hat Amazon den Widerruf abgelehnt. Auf unsere Begründung und das Schreiben der Biozidbehörde wurde dabei überhaupt nicht eingegangen. Wir haben insgesamt 5-mal Widerspruch gegen den abgelehnten Widerspruch eingelegt und darum gebeten, uns an einen Vorgesetzten weiterzureichen (welche*r sich evtl. etwas besser mit der Materie auskennt). Es half alles nichts. Die Produkte sind nach wie vor gesperrt und Amazon schaltet sie nur frei, wenn wir alle Biozid-Hinweis entfernen.

Letzteres ist unsinnig, da wir dann den Kunden nicht mitteilen können, dass die Produkte Biozide enthält.

Hat jemand von euch eine Idee oder hat/hatte ein ähnliches Problem?

Danke!

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Tags:Adresse, Registrierung
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Seller_82DJ43bW3u2Qj

Produkt als Biozid eingestuft, ist aber keins. Was tun?

Hallo zusammen,

Amazon hat fast alle unsere Artikel zum Jahresende gesperrt. Grund für die Sperre ist, dass wir Wörter wie antibakteriell etc. benutzen und dies bei Amazon wohl dazu führen kann, dass das entsprechende Produkt als Biozidprodukt eingestuft wird. Und diese unterliegen natürlich bestimmte Regeln, wie unter anderem eine offizielle Registrierungsnummer.

Bei unseren Produkten handelt es sich jedoch keineswegs um Biozidprodukte, auch wenn wir Biozide in unseren Produkten verwenden. Allerdings gibt es eben auch „behandelte Waren“ und hierunter fallen unsere Produkte. Dies haben wir sogar schriftlich von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin vorlegen.

Nun kann man bei Amazon natürlich Widerruf einlegen, wenn die Produkte aus falschen Gründen gesperrt wurden, was wir natürlich auch getan haben. Jedoch hat Amazon den Widerruf abgelehnt. Auf unsere Begründung und das Schreiben der Biozidbehörde wurde dabei überhaupt nicht eingegangen. Wir haben insgesamt 5-mal Widerspruch gegen den abgelehnten Widerspruch eingelegt und darum gebeten, uns an einen Vorgesetzten weiterzureichen (welche*r sich evtl. etwas besser mit der Materie auskennt). Es half alles nichts. Die Produkte sind nach wie vor gesperrt und Amazon schaltet sie nur frei, wenn wir alle Biozid-Hinweis entfernen.

Letzteres ist unsinnig, da wir dann den Kunden nicht mitteilen können, dass die Produkte Biozide enthält.

Hat jemand von euch eine Idee oder hat/hatte ein ähnliches Problem?

Danke!

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Seller_7VgWRYaf6d7yh
In Antwort auf: Post von: Seller_82DJ43bW3u2Qj
Hilfreichste Antwort

Hallo @Marcad!

Wie @Eiskoenigin selber schreibt ist es tatsächlich möglich, dass das Produkt deaktiviert bleibt auch wenn es an sich kein Biozid Produkt ist und dementsprechen für den Handel zugelassen sein sollte.

Wie sie bereits angemerkt hat, auch wenn es sich um eine so genannte “behandelte Ware” handelt kann es sein das Amazon von sich aus entscheidet, dass das Produkt nicht verkauft werden soll (da es eben etwas biozid enthält).

@SevenWays eigentlich sollte das Produkt wieder reaktiviert werden nachdem bewiesen wird, dass es kein Biozid enthält.

Könntest du uns hier im Forum bitte erklären, wie und wo du die Dokumente eingereicht hast?

Eigentlich sollten die Dokumente nicht nach so kurzer zeit abgelehnt werden, was mich vermuten lässt, dass die Dokumente möglicherweise nicht auf dem richtigen Weg eingereicht wurden.

In dem Fall würde ich also sehr wertschetzen, wenn du uns diese Info hier im Forum bereitstellen könntest!

Gruß,
Jonah.

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Seller_Q8CWPyI0feUOc
In Antwort auf: Post von: Seller_82DJ43bW3u2Qj

Wenn ein Produkt ein oder mehrere biozide Wirkstoffe enthält und/oder mit einem oder mehreren bioziden Wirkstoffen behandelt wurde enthält IST ein Biozid.
Bisschen Biozid gibt es nicht.
Und als Biozid muss das Produkt dementsprechend angemeldet und gekennzeichnet werden.
Dann- und nur dann darf man mit biozider Wirkung wie “antibakteriell” werben.

Wenn ich das richtig sehe, wollt ihr die biozide Wirkung zwar mitteilen und damit werben, das Produkt aber nicht als Biozid anmelden.

Das wäre gesetzlich nicht in Ordnung und amazon handelt hier vollkommen richtig.

Selbst wenn Euer Produkt tatsächlich gar nichts biozides enthalten würde/mit keinem bioziden Wirkstoff behandelt wäre, würde amazon bei Werbung mit biozider Wirkung anspringen und ihr müsstet nachweisen, dass es kein Biozid ist.

Fazit: selbst wenn ihr im Recht wärt - amazon will bei biozider Wirkung die Kennzeichnung als Biozid oder den Verzicht auf Biozidhinweis und Werbung mit biozider Wirkung.

Was habt ihr da vorliegen? Dass die Produkte keinen bioziden Inhaltsstoff enthalten, aber damit behandelt wurden? Damit fallen sie auch unter die Biozidverordnung.
Außer: die verwendeten Stoffe fallen NICHT unter die Biozidverordnung, keine Kennzeichnungs- und Warnhinweispflicht - dann dürft ihr wiederum nicht mit einer bioziden Wirkung werben.

Oder doch Biozid?

20
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Seller_AsWPy5XyGliWx
In Antwort auf: Post von: Seller_82DJ43bW3u2Qj

Ist halt: Ich will in´s Wasser, aber mach mich nicht nass.
Du musst dich entscheiden, ein bisschen biozid gibt es nicht, oder du suchst dir ne Plattform wo das alles keine Rolle spielt.

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Seller_2e9rMzsVZUnag
In Antwort auf: Post von: Seller_82DJ43bW3u2Qj

Also falls es hier um Silikon oder ähnliches geht.
Ändere einfach das Wording und umschiffe Wörter wie “fungizide” und “bakterizide” usw…

Wir haben das fast über ein Jahr probiert.
Inkl. aller REACH Dokumente und Bestätigungen von einem Chemielabor in Rosenheim.

Ohne Erfolg!

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Seller_l2xnhrIYlcy5k
In Antwort auf: Post von: Seller_82DJ43bW3u2Qj

Auch wir haben Hoppe-Türgriffe die als antibakteriell eingestuft werden. Die Oberfläche ist mit Silberionen behandelt. Das ist nur antibakteriell und nicht biozid.
Gut, wir verkaufen dann halt bei Ebay und im Shop unsere Kisten. Ich mache mir da keinen Kopp mehr.

00
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Serena_Amazon
In Antwort auf: Post von: Seller_82DJ43bW3u2Qj

Hallo @Marcad

Hier ist Serena von Amazon und ich möchte dir gerne helfen, dein Problem zu lösen

Herzlichen Dank für deinen Beitrag hier im Forum.

Wenn es bei dem Biozidprodukt handelt . Bitte beachte, dass der Verkauf von Biozidprodukten in Deutschland streng geregelt ist.

Der Verkauf von Biozidprodukten 1) die in Deutschland nicht zugelassen sind, oder
2) deren Verkehrsfähigkeit abgelaufen ist, oder
3) die nicht in deutscher Sprache gekennzeichnet sind, oder
4) die nicht alle notwendigen Kennzeichnungsvorschriften einhalten, oder
5) die vorgeschriebenen Warnhinweise nicht angeben, oder
6) die irreführenden Werbeaussagen auf der Detailseite bzw. auf dem Etikett machen, oder
7) die verbotene bzw. nicht zugelassene Inhaltsstoffe enthalten, oder
8) die die Registriernummer auf der Produktseite nicht angeben ist auf Amazon.de nicht gestattet.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://echa.europa.eu/de/regulations/biocidal-products-regulation/authorisation-of-biocidal-products https://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/Einstufung-und-Kennzeichnung/Biozid-Produkte/Biozid-Produkte.html https://sellercentral.amazon.de/gp/help/external/202164630

Sollte es sich bei dem Produkt um ein zugelassenes Biozidprodukt handelt, wende dich bitte an den Verkäuferservice und gebe für jede ASIN einzeln die BAuA Registriernummer (beginnend mit N-XXXX) oder die ECHA Zulassungsnummer (DE-XXXXX-XXXX oder EU-XXXXXX) an.

Stell dich sicher, dass die folgenden Informationen auch auf der Produktseite angegeben sind:

  1. die BAuA Registriernummer (beginnend mit N-XXXX) oder eine ECHA Zulassungsnummer (DE-XXXXX-XXXX oder EU-XXXXXX) unter der das Biozidprodukt zugelassen ist sowie
  2. der folgende Verwendungshinweis “Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.

Ich hoffe, dass diese Information hilft.

Liebe Grüße,

Serena

10
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Seller_7VgWRYaf6d7yh
In Antwort auf: Post von: Seller_82DJ43bW3u2Qj

Hallo @Marcad!

Hier Jonah von Amazon.

Wäre es in diesem Fall denn für dich möglich ein offizielles Dokument von zum Beispiel REACH einzureichen auf dem erkennbar ist, dass es sich bei deinem Produkt nicht um ein Biozidprodukt handelt?

Andernfalls würde ich dir tatsächlich raten dich an den Support für die Verkäuferleistung zu wenden, da man dir dort bessere Hilfe mit detaillierteren informationen anbieten kann.

Den Support kannst du über deine Verkäuferleistung mittels des “Jetzt Anrufen” Knopf erreichen. Dieser ist von Montag bis Sontag und Feiertagen von 09:00h bis 17:00h erreichbar.

Ich hoffe dir etwas weitergeholfen zu haben!

Gruß,
Jonah.

10
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Seller_82DJ43bW3u2Qj
In Antwort auf: Post von: Seller_82DJ43bW3u2Qj

Hallo @Jonah_Amazon, vielen Dank für Deine Nachricht.

Wir haben das folgende PDF als E-Mail erhalten, hierbei handelt es sich um eine allgemeine Aussage auf unsere Anfrage an das Helpdesk in Bezug auf all unsere Produkte (Kleidung).

Wir haben ja mehrere Produkte im Bereich Kleidung, die mit Bioziden ausgestattet sind, um sie beispielsweise länger frisch zu halten (antibakterielle Ausrüstung). Der primäre Nutzen ist natürlich erstmal, dass es sich um ein Kleidungsstück handelt, mit dem Zusatznutzen, dass das Kleidungsstück länger frisch bleibt. Somit ist es eine behandelte Ware.
Anders wäre es, wenn unsere Kleidung eine primäre Methode wäre, um Bakterien abzutöten, mit dem Zusatznutzen dabei nicht nackt sein zu müssen. :slight_smile: Dann wäre es ein Biozidprodukt.
Dieser kleiner aber feine Unterschied bestimmt eben ob unsere Produkte ein BP oder eine BW sind.
Wir haben natürlich das folgende PDF (ungeschwärzt) eingereicht, aber es wurde leider ignoriert bzw. als scheinbar als nicht ausreichend angesehen.

Kannst Du helfen? Danke Dir!

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Seller_7VgWRYaf6d7yh
In Antwort auf: Post von: Seller_82DJ43bW3u2Qj

Hallo @Marcad!

In diesem Fall habe ich dein Anliegen soeben an den Support für die Verkäuferleistung weitergeleitet, sodass dich ein Agent telefonisch erreichen kann.
Das Abteil für die Verkäuferleistung hat mehr informationen diesbezüglich und wird dir ausführlichen Support anbieten können.

Sollte dich der zuständige Agent nicht erreichen können, rufe bitte selber bei dem Abteil zurück.
Eine Anleitung wie du den Support erreichen kannst findest du in meinem letzten Post!

Gruß,
Jonah.

00
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Seller_4pPNW6ydDSGy5
In Antwort auf: Post von: Seller_82DJ43bW3u2Qj

Hallo @Marcad , ist das Problem mittlerweile gelöst? Und wenn ja, wie?

Ich habe nun das selbe Problem. Ein Produkt, was kein Biozid ist und vom AMAZON Support kommt nur die gleiche Antwort mit der Bitte die Baua Nummer zu nennen, und die Produktseite zu ergänzen mit dem Biozid Hinweis.

Unsere Hinweise, dass dies kein Biozid Produkt sei, werden garnicht mehr beantwortet…

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Seller_82DJ43bW3u2Qj

Produkt als Biozid eingestuft, ist aber keins. Was tun?

Hallo zusammen,

Amazon hat fast alle unsere Artikel zum Jahresende gesperrt. Grund für die Sperre ist, dass wir Wörter wie antibakteriell etc. benutzen und dies bei Amazon wohl dazu führen kann, dass das entsprechende Produkt als Biozidprodukt eingestuft wird. Und diese unterliegen natürlich bestimmte Regeln, wie unter anderem eine offizielle Registrierungsnummer.

Bei unseren Produkten handelt es sich jedoch keineswegs um Biozidprodukte, auch wenn wir Biozide in unseren Produkten verwenden. Allerdings gibt es eben auch „behandelte Waren“ und hierunter fallen unsere Produkte. Dies haben wir sogar schriftlich von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin vorlegen.

Nun kann man bei Amazon natürlich Widerruf einlegen, wenn die Produkte aus falschen Gründen gesperrt wurden, was wir natürlich auch getan haben. Jedoch hat Amazon den Widerruf abgelehnt. Auf unsere Begründung und das Schreiben der Biozidbehörde wurde dabei überhaupt nicht eingegangen. Wir haben insgesamt 5-mal Widerspruch gegen den abgelehnten Widerspruch eingelegt und darum gebeten, uns an einen Vorgesetzten weiterzureichen (welche*r sich evtl. etwas besser mit der Materie auskennt). Es half alles nichts. Die Produkte sind nach wie vor gesperrt und Amazon schaltet sie nur frei, wenn wir alle Biozid-Hinweis entfernen.

Letzteres ist unsinnig, da wir dann den Kunden nicht mitteilen können, dass die Produkte Biozide enthält.

Hat jemand von euch eine Idee oder hat/hatte ein ähnliches Problem?

Danke!

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Seller_82DJ43bW3u2Qj

Produkt als Biozid eingestuft, ist aber keins. Was tun?

Hallo zusammen,

Amazon hat fast alle unsere Artikel zum Jahresende gesperrt. Grund für die Sperre ist, dass wir Wörter wie antibakteriell etc. benutzen und dies bei Amazon wohl dazu führen kann, dass das entsprechende Produkt als Biozidprodukt eingestuft wird. Und diese unterliegen natürlich bestimmte Regeln, wie unter anderem eine offizielle Registrierungsnummer.

Bei unseren Produkten handelt es sich jedoch keineswegs um Biozidprodukte, auch wenn wir Biozide in unseren Produkten verwenden. Allerdings gibt es eben auch „behandelte Waren“ und hierunter fallen unsere Produkte. Dies haben wir sogar schriftlich von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin vorlegen.

Nun kann man bei Amazon natürlich Widerruf einlegen, wenn die Produkte aus falschen Gründen gesperrt wurden, was wir natürlich auch getan haben. Jedoch hat Amazon den Widerruf abgelehnt. Auf unsere Begründung und das Schreiben der Biozidbehörde wurde dabei überhaupt nicht eingegangen. Wir haben insgesamt 5-mal Widerspruch gegen den abgelehnten Widerspruch eingelegt und darum gebeten, uns an einen Vorgesetzten weiterzureichen (welche*r sich evtl. etwas besser mit der Materie auskennt). Es half alles nichts. Die Produkte sind nach wie vor gesperrt und Amazon schaltet sie nur frei, wenn wir alle Biozid-Hinweis entfernen.

Letzteres ist unsinnig, da wir dann den Kunden nicht mitteilen können, dass die Produkte Biozide enthält.

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Produkt als Biozid eingestuft, ist aber keins. Was tun?

von Seller_82DJ43bW3u2Qj

Hallo zusammen,

Amazon hat fast alle unsere Artikel zum Jahresende gesperrt. Grund für die Sperre ist, dass wir Wörter wie antibakteriell etc. benutzen und dies bei Amazon wohl dazu führen kann, dass das entsprechende Produkt als Biozidprodukt eingestuft wird. Und diese unterliegen natürlich bestimmte Regeln, wie unter anderem eine offizielle Registrierungsnummer.

Bei unseren Produkten handelt es sich jedoch keineswegs um Biozidprodukte, auch wenn wir Biozide in unseren Produkten verwenden. Allerdings gibt es eben auch „behandelte Waren“ und hierunter fallen unsere Produkte. Dies haben wir sogar schriftlich von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin vorlegen.

Nun kann man bei Amazon natürlich Widerruf einlegen, wenn die Produkte aus falschen Gründen gesperrt wurden, was wir natürlich auch getan haben. Jedoch hat Amazon den Widerruf abgelehnt. Auf unsere Begründung und das Schreiben der Biozidbehörde wurde dabei überhaupt nicht eingegangen. Wir haben insgesamt 5-mal Widerspruch gegen den abgelehnten Widerspruch eingelegt und darum gebeten, uns an einen Vorgesetzten weiterzureichen (welche*r sich evtl. etwas besser mit der Materie auskennt). Es half alles nichts. Die Produkte sind nach wie vor gesperrt und Amazon schaltet sie nur frei, wenn wir alle Biozid-Hinweis entfernen.

Letzteres ist unsinnig, da wir dann den Kunden nicht mitteilen können, dass die Produkte Biozide enthält.

Hat jemand von euch eine Idee oder hat/hatte ein ähnliches Problem?

Danke!

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Seller_7VgWRYaf6d7yh
In Antwort auf: Post von: Seller_82DJ43bW3u2Qj
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Hallo @Marcad!

Wie @Eiskoenigin selber schreibt ist es tatsächlich möglich, dass das Produkt deaktiviert bleibt auch wenn es an sich kein Biozid Produkt ist und dementsprechen für den Handel zugelassen sein sollte.

Wie sie bereits angemerkt hat, auch wenn es sich um eine so genannte “behandelte Ware” handelt kann es sein das Amazon von sich aus entscheidet, dass das Produkt nicht verkauft werden soll (da es eben etwas biozid enthält).

@SevenWays eigentlich sollte das Produkt wieder reaktiviert werden nachdem bewiesen wird, dass es kein Biozid enthält.

Könntest du uns hier im Forum bitte erklären, wie und wo du die Dokumente eingereicht hast?

Eigentlich sollten die Dokumente nicht nach so kurzer zeit abgelehnt werden, was mich vermuten lässt, dass die Dokumente möglicherweise nicht auf dem richtigen Weg eingereicht wurden.

In dem Fall würde ich also sehr wertschetzen, wenn du uns diese Info hier im Forum bereitstellen könntest!

Gruß,
Jonah.

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Seller_7VgWRYaf6d7yh
In Antwort auf: Post von: Seller_82DJ43bW3u2Qj
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Hallo @Marcad!

Wie @Eiskoenigin selber schreibt ist es tatsächlich möglich, dass das Produkt deaktiviert bleibt auch wenn es an sich kein Biozid Produkt ist und dementsprechen für den Handel zugelassen sein sollte.

Wie sie bereits angemerkt hat, auch wenn es sich um eine so genannte “behandelte Ware” handelt kann es sein das Amazon von sich aus entscheidet, dass das Produkt nicht verkauft werden soll (da es eben etwas biozid enthält).

@SevenWays eigentlich sollte das Produkt wieder reaktiviert werden nachdem bewiesen wird, dass es kein Biozid enthält.

Könntest du uns hier im Forum bitte erklären, wie und wo du die Dokumente eingereicht hast?

Eigentlich sollten die Dokumente nicht nach so kurzer zeit abgelehnt werden, was mich vermuten lässt, dass die Dokumente möglicherweise nicht auf dem richtigen Weg eingereicht wurden.

In dem Fall würde ich also sehr wertschetzen, wenn du uns diese Info hier im Forum bereitstellen könntest!

Gruß,
Jonah.

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Seller_7VgWRYaf6d7yh
In Antwort auf: Post von: Seller_82DJ43bW3u2Qj
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Hallo @Marcad!

Wie @Eiskoenigin selber schreibt ist es tatsächlich möglich, dass das Produkt deaktiviert bleibt auch wenn es an sich kein Biozid Produkt ist und dementsprechen für den Handel zugelassen sein sollte.

Wie sie bereits angemerkt hat, auch wenn es sich um eine so genannte “behandelte Ware” handelt kann es sein das Amazon von sich aus entscheidet, dass das Produkt nicht verkauft werden soll (da es eben etwas biozid enthält).

@SevenWays eigentlich sollte das Produkt wieder reaktiviert werden nachdem bewiesen wird, dass es kein Biozid enthält.

Könntest du uns hier im Forum bitte erklären, wie und wo du die Dokumente eingereicht hast?

Eigentlich sollten die Dokumente nicht nach so kurzer zeit abgelehnt werden, was mich vermuten lässt, dass die Dokumente möglicherweise nicht auf dem richtigen Weg eingereicht wurden.

In dem Fall würde ich also sehr wertschetzen, wenn du uns diese Info hier im Forum bereitstellen könntest!

Gruß,
Jonah.

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Seller_Q8CWPyI0feUOc
In Antwort auf: Post von: Seller_82DJ43bW3u2Qj

Wenn ein Produkt ein oder mehrere biozide Wirkstoffe enthält und/oder mit einem oder mehreren bioziden Wirkstoffen behandelt wurde enthält IST ein Biozid.
Bisschen Biozid gibt es nicht.
Und als Biozid muss das Produkt dementsprechend angemeldet und gekennzeichnet werden.
Dann- und nur dann darf man mit biozider Wirkung wie “antibakteriell” werben.

Wenn ich das richtig sehe, wollt ihr die biozide Wirkung zwar mitteilen und damit werben, das Produkt aber nicht als Biozid anmelden.

Das wäre gesetzlich nicht in Ordnung und amazon handelt hier vollkommen richtig.

Selbst wenn Euer Produkt tatsächlich gar nichts biozides enthalten würde/mit keinem bioziden Wirkstoff behandelt wäre, würde amazon bei Werbung mit biozider Wirkung anspringen und ihr müsstet nachweisen, dass es kein Biozid ist.

Fazit: selbst wenn ihr im Recht wärt - amazon will bei biozider Wirkung die Kennzeichnung als Biozid oder den Verzicht auf Biozidhinweis und Werbung mit biozider Wirkung.

Was habt ihr da vorliegen? Dass die Produkte keinen bioziden Inhaltsstoff enthalten, aber damit behandelt wurden? Damit fallen sie auch unter die Biozidverordnung.
Außer: die verwendeten Stoffe fallen NICHT unter die Biozidverordnung, keine Kennzeichnungs- und Warnhinweispflicht - dann dürft ihr wiederum nicht mit einer bioziden Wirkung werben.

Oder doch Biozid?

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Seller_AsWPy5XyGliWx
In Antwort auf: Post von: Seller_82DJ43bW3u2Qj

Ist halt: Ich will in´s Wasser, aber mach mich nicht nass.
Du musst dich entscheiden, ein bisschen biozid gibt es nicht, oder du suchst dir ne Plattform wo das alles keine Rolle spielt.

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Seller_2e9rMzsVZUnag
In Antwort auf: Post von: Seller_82DJ43bW3u2Qj

Also falls es hier um Silikon oder ähnliches geht.
Ändere einfach das Wording und umschiffe Wörter wie “fungizide” und “bakterizide” usw…

Wir haben das fast über ein Jahr probiert.
Inkl. aller REACH Dokumente und Bestätigungen von einem Chemielabor in Rosenheim.

Ohne Erfolg!

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Seller_l2xnhrIYlcy5k
In Antwort auf: Post von: Seller_82DJ43bW3u2Qj

Auch wir haben Hoppe-Türgriffe die als antibakteriell eingestuft werden. Die Oberfläche ist mit Silberionen behandelt. Das ist nur antibakteriell und nicht biozid.
Gut, wir verkaufen dann halt bei Ebay und im Shop unsere Kisten. Ich mache mir da keinen Kopp mehr.

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Serena_Amazon
In Antwort auf: Post von: Seller_82DJ43bW3u2Qj

Hallo @Marcad

Hier ist Serena von Amazon und ich möchte dir gerne helfen, dein Problem zu lösen

Herzlichen Dank für deinen Beitrag hier im Forum.

Wenn es bei dem Biozidprodukt handelt . Bitte beachte, dass der Verkauf von Biozidprodukten in Deutschland streng geregelt ist.

Der Verkauf von Biozidprodukten 1) die in Deutschland nicht zugelassen sind, oder
2) deren Verkehrsfähigkeit abgelaufen ist, oder
3) die nicht in deutscher Sprache gekennzeichnet sind, oder
4) die nicht alle notwendigen Kennzeichnungsvorschriften einhalten, oder
5) die vorgeschriebenen Warnhinweise nicht angeben, oder
6) die irreführenden Werbeaussagen auf der Detailseite bzw. auf dem Etikett machen, oder
7) die verbotene bzw. nicht zugelassene Inhaltsstoffe enthalten, oder
8) die die Registriernummer auf der Produktseite nicht angeben ist auf Amazon.de nicht gestattet.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://echa.europa.eu/de/regulations/biocidal-products-regulation/authorisation-of-biocidal-products https://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/Einstufung-und-Kennzeichnung/Biozid-Produkte/Biozid-Produkte.html https://sellercentral.amazon.de/gp/help/external/202164630

Sollte es sich bei dem Produkt um ein zugelassenes Biozidprodukt handelt, wende dich bitte an den Verkäuferservice und gebe für jede ASIN einzeln die BAuA Registriernummer (beginnend mit N-XXXX) oder die ECHA Zulassungsnummer (DE-XXXXX-XXXX oder EU-XXXXXX) an.

Stell dich sicher, dass die folgenden Informationen auch auf der Produktseite angegeben sind:

  1. die BAuA Registriernummer (beginnend mit N-XXXX) oder eine ECHA Zulassungsnummer (DE-XXXXX-XXXX oder EU-XXXXXX) unter der das Biozidprodukt zugelassen ist sowie
  2. der folgende Verwendungshinweis “Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.

Ich hoffe, dass diese Information hilft.

Liebe Grüße,

Serena

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Hallo @Marcad!

Hier Jonah von Amazon.

Wäre es in diesem Fall denn für dich möglich ein offizielles Dokument von zum Beispiel REACH einzureichen auf dem erkennbar ist, dass es sich bei deinem Produkt nicht um ein Biozidprodukt handelt?

Andernfalls würde ich dir tatsächlich raten dich an den Support für die Verkäuferleistung zu wenden, da man dir dort bessere Hilfe mit detaillierteren informationen anbieten kann.

Den Support kannst du über deine Verkäuferleistung mittels des “Jetzt Anrufen” Knopf erreichen. Dieser ist von Montag bis Sontag und Feiertagen von 09:00h bis 17:00h erreichbar.

Ich hoffe dir etwas weitergeholfen zu haben!

Gruß,
Jonah.

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In Antwort auf: Post von: Seller_82DJ43bW3u2Qj

Hallo @Jonah_Amazon, vielen Dank für Deine Nachricht.

Wir haben das folgende PDF als E-Mail erhalten, hierbei handelt es sich um eine allgemeine Aussage auf unsere Anfrage an das Helpdesk in Bezug auf all unsere Produkte (Kleidung).

Wir haben ja mehrere Produkte im Bereich Kleidung, die mit Bioziden ausgestattet sind, um sie beispielsweise länger frisch zu halten (antibakterielle Ausrüstung). Der primäre Nutzen ist natürlich erstmal, dass es sich um ein Kleidungsstück handelt, mit dem Zusatznutzen, dass das Kleidungsstück länger frisch bleibt. Somit ist es eine behandelte Ware.
Anders wäre es, wenn unsere Kleidung eine primäre Methode wäre, um Bakterien abzutöten, mit dem Zusatznutzen dabei nicht nackt sein zu müssen. :slight_smile: Dann wäre es ein Biozidprodukt.
Dieser kleiner aber feine Unterschied bestimmt eben ob unsere Produkte ein BP oder eine BW sind.
Wir haben natürlich das folgende PDF (ungeschwärzt) eingereicht, aber es wurde leider ignoriert bzw. als scheinbar als nicht ausreichend angesehen.

Kannst Du helfen? Danke Dir!

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In Antwort auf: Post von: Seller_82DJ43bW3u2Qj

Hallo @Marcad!

In diesem Fall habe ich dein Anliegen soeben an den Support für die Verkäuferleistung weitergeleitet, sodass dich ein Agent telefonisch erreichen kann.
Das Abteil für die Verkäuferleistung hat mehr informationen diesbezüglich und wird dir ausführlichen Support anbieten können.

Sollte dich der zuständige Agent nicht erreichen können, rufe bitte selber bei dem Abteil zurück.
Eine Anleitung wie du den Support erreichen kannst findest du in meinem letzten Post!

Gruß,
Jonah.

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In Antwort auf: Post von: Seller_82DJ43bW3u2Qj

Hallo @Marcad , ist das Problem mittlerweile gelöst? Und wenn ja, wie?

Ich habe nun das selbe Problem. Ein Produkt, was kein Biozid ist und vom AMAZON Support kommt nur die gleiche Antwort mit der Bitte die Baua Nummer zu nennen, und die Produktseite zu ergänzen mit dem Biozid Hinweis.

Unsere Hinweise, dass dies kein Biozid Produkt sei, werden garnicht mehr beantwortet…

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Wenn ein Produkt ein oder mehrere biozide Wirkstoffe enthält und/oder mit einem oder mehreren bioziden Wirkstoffen behandelt wurde enthält IST ein Biozid.
Bisschen Biozid gibt es nicht.
Und als Biozid muss das Produkt dementsprechend angemeldet und gekennzeichnet werden.
Dann- und nur dann darf man mit biozider Wirkung wie “antibakteriell” werben.

Wenn ich das richtig sehe, wollt ihr die biozide Wirkung zwar mitteilen und damit werben, das Produkt aber nicht als Biozid anmelden.

Das wäre gesetzlich nicht in Ordnung und amazon handelt hier vollkommen richtig.

Selbst wenn Euer Produkt tatsächlich gar nichts biozides enthalten würde/mit keinem bioziden Wirkstoff behandelt wäre, würde amazon bei Werbung mit biozider Wirkung anspringen und ihr müsstet nachweisen, dass es kein Biozid ist.

Fazit: selbst wenn ihr im Recht wärt - amazon will bei biozider Wirkung die Kennzeichnung als Biozid oder den Verzicht auf Biozidhinweis und Werbung mit biozider Wirkung.

Was habt ihr da vorliegen? Dass die Produkte keinen bioziden Inhaltsstoff enthalten, aber damit behandelt wurden? Damit fallen sie auch unter die Biozidverordnung.
Außer: die verwendeten Stoffe fallen NICHT unter die Biozidverordnung, keine Kennzeichnungs- und Warnhinweispflicht - dann dürft ihr wiederum nicht mit einer bioziden Wirkung werben.

Oder doch Biozid?

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Wenn ein Produkt ein oder mehrere biozide Wirkstoffe enthält und/oder mit einem oder mehreren bioziden Wirkstoffen behandelt wurde enthält IST ein Biozid.
Bisschen Biozid gibt es nicht.
Und als Biozid muss das Produkt dementsprechend angemeldet und gekennzeichnet werden.
Dann- und nur dann darf man mit biozider Wirkung wie “antibakteriell” werben.

Wenn ich das richtig sehe, wollt ihr die biozide Wirkung zwar mitteilen und damit werben, das Produkt aber nicht als Biozid anmelden.

Das wäre gesetzlich nicht in Ordnung und amazon handelt hier vollkommen richtig.

Selbst wenn Euer Produkt tatsächlich gar nichts biozides enthalten würde/mit keinem bioziden Wirkstoff behandelt wäre, würde amazon bei Werbung mit biozider Wirkung anspringen und ihr müsstet nachweisen, dass es kein Biozid ist.

Fazit: selbst wenn ihr im Recht wärt - amazon will bei biozider Wirkung die Kennzeichnung als Biozid oder den Verzicht auf Biozidhinweis und Werbung mit biozider Wirkung.

Was habt ihr da vorliegen? Dass die Produkte keinen bioziden Inhaltsstoff enthalten, aber damit behandelt wurden? Damit fallen sie auch unter die Biozidverordnung.
Außer: die verwendeten Stoffe fallen NICHT unter die Biozidverordnung, keine Kennzeichnungs- und Warnhinweispflicht - dann dürft ihr wiederum nicht mit einer bioziden Wirkung werben.

Oder doch Biozid?

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In Antwort auf: Post von: Seller_82DJ43bW3u2Qj

Ist halt: Ich will in´s Wasser, aber mach mich nicht nass.
Du musst dich entscheiden, ein bisschen biozid gibt es nicht, oder du suchst dir ne Plattform wo das alles keine Rolle spielt.

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Ist halt: Ich will in´s Wasser, aber mach mich nicht nass.
Du musst dich entscheiden, ein bisschen biozid gibt es nicht, oder du suchst dir ne Plattform wo das alles keine Rolle spielt.

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Seller_7aUxUKuUkhSK6
In Antwort auf: Post von: Seller_82DJ43bW3u2Qj

Habt ihr die Amazon Richtlinien zu Biozidprodukte ebenfalls geprüft, da Amazon und EU Richtlinien nicht 100% übereinstimmen? Meist sind die Vorgabe von Amazon sogar noch strenger.
https://sellercentral.amazon.de/help/hub/reference/G202145260

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Seller_7aUxUKuUkhSK6
In Antwort auf: Post von: Seller_82DJ43bW3u2Qj

Habt ihr die Amazon Richtlinien zu Biozidprodukte ebenfalls geprüft, da Amazon und EU Richtlinien nicht 100% übereinstimmen? Meist sind die Vorgabe von Amazon sogar noch strenger.
https://sellercentral.amazon.de/help/hub/reference/G202145260

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Seller_2e9rMzsVZUnag
In Antwort auf: Post von: Seller_82DJ43bW3u2Qj

Also falls es hier um Silikon oder ähnliches geht.
Ändere einfach das Wording und umschiffe Wörter wie “fungizide” und “bakterizide” usw…

Wir haben das fast über ein Jahr probiert.
Inkl. aller REACH Dokumente und Bestätigungen von einem Chemielabor in Rosenheim.

Ohne Erfolg!

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Seller_2e9rMzsVZUnag
In Antwort auf: Post von: Seller_82DJ43bW3u2Qj

Also falls es hier um Silikon oder ähnliches geht.
Ändere einfach das Wording und umschiffe Wörter wie “fungizide” und “bakterizide” usw…

Wir haben das fast über ein Jahr probiert.
Inkl. aller REACH Dokumente und Bestätigungen von einem Chemielabor in Rosenheim.

Ohne Erfolg!

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Seller_l2xnhrIYlcy5k
In Antwort auf: Post von: Seller_82DJ43bW3u2Qj

Auch wir haben Hoppe-Türgriffe die als antibakteriell eingestuft werden. Die Oberfläche ist mit Silberionen behandelt. Das ist nur antibakteriell und nicht biozid.
Gut, wir verkaufen dann halt bei Ebay und im Shop unsere Kisten. Ich mache mir da keinen Kopp mehr.

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Seller_l2xnhrIYlcy5k
In Antwort auf: Post von: Seller_82DJ43bW3u2Qj

Auch wir haben Hoppe-Türgriffe die als antibakteriell eingestuft werden. Die Oberfläche ist mit Silberionen behandelt. Das ist nur antibakteriell und nicht biozid.
Gut, wir verkaufen dann halt bei Ebay und im Shop unsere Kisten. Ich mache mir da keinen Kopp mehr.

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Serena_Amazon
In Antwort auf: Post von: Seller_82DJ43bW3u2Qj

Hallo @Marcad

Hier ist Serena von Amazon und ich möchte dir gerne helfen, dein Problem zu lösen

Herzlichen Dank für deinen Beitrag hier im Forum.

Wenn es bei dem Biozidprodukt handelt . Bitte beachte, dass der Verkauf von Biozidprodukten in Deutschland streng geregelt ist.

Der Verkauf von Biozidprodukten 1) die in Deutschland nicht zugelassen sind, oder
2) deren Verkehrsfähigkeit abgelaufen ist, oder
3) die nicht in deutscher Sprache gekennzeichnet sind, oder
4) die nicht alle notwendigen Kennzeichnungsvorschriften einhalten, oder
5) die vorgeschriebenen Warnhinweise nicht angeben, oder
6) die irreführenden Werbeaussagen auf der Detailseite bzw. auf dem Etikett machen, oder
7) die verbotene bzw. nicht zugelassene Inhaltsstoffe enthalten, oder
8) die die Registriernummer auf der Produktseite nicht angeben ist auf Amazon.de nicht gestattet.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://echa.europa.eu/de/regulations/biocidal-products-regulation/authorisation-of-biocidal-products https://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/Einstufung-und-Kennzeichnung/Biozid-Produkte/Biozid-Produkte.html https://sellercentral.amazon.de/gp/help/external/202164630

Sollte es sich bei dem Produkt um ein zugelassenes Biozidprodukt handelt, wende dich bitte an den Verkäuferservice und gebe für jede ASIN einzeln die BAuA Registriernummer (beginnend mit N-XXXX) oder die ECHA Zulassungsnummer (DE-XXXXX-XXXX oder EU-XXXXXX) an.

Stell dich sicher, dass die folgenden Informationen auch auf der Produktseite angegeben sind:

  1. die BAuA Registriernummer (beginnend mit N-XXXX) oder eine ECHA Zulassungsnummer (DE-XXXXX-XXXX oder EU-XXXXXX) unter der das Biozidprodukt zugelassen ist sowie
  2. der folgende Verwendungshinweis “Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.

Ich hoffe, dass diese Information hilft.

Liebe Grüße,

Serena

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Serena_Amazon
In Antwort auf: Post von: Seller_82DJ43bW3u2Qj

Hallo @Marcad

Hier ist Serena von Amazon und ich möchte dir gerne helfen, dein Problem zu lösen

Herzlichen Dank für deinen Beitrag hier im Forum.

Wenn es bei dem Biozidprodukt handelt . Bitte beachte, dass der Verkauf von Biozidprodukten in Deutschland streng geregelt ist.

Der Verkauf von Biozidprodukten 1) die in Deutschland nicht zugelassen sind, oder
2) deren Verkehrsfähigkeit abgelaufen ist, oder
3) die nicht in deutscher Sprache gekennzeichnet sind, oder
4) die nicht alle notwendigen Kennzeichnungsvorschriften einhalten, oder
5) die vorgeschriebenen Warnhinweise nicht angeben, oder
6) die irreführenden Werbeaussagen auf der Detailseite bzw. auf dem Etikett machen, oder
7) die verbotene bzw. nicht zugelassene Inhaltsstoffe enthalten, oder
8) die die Registriernummer auf der Produktseite nicht angeben ist auf Amazon.de nicht gestattet.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://echa.europa.eu/de/regulations/biocidal-products-regulation/authorisation-of-biocidal-products https://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/Einstufung-und-Kennzeichnung/Biozid-Produkte/Biozid-Produkte.html https://sellercentral.amazon.de/gp/help/external/202164630

Sollte es sich bei dem Produkt um ein zugelassenes Biozidprodukt handelt, wende dich bitte an den Verkäuferservice und gebe für jede ASIN einzeln die BAuA Registriernummer (beginnend mit N-XXXX) oder die ECHA Zulassungsnummer (DE-XXXXX-XXXX oder EU-XXXXXX) an.

Stell dich sicher, dass die folgenden Informationen auch auf der Produktseite angegeben sind:

  1. die BAuA Registriernummer (beginnend mit N-XXXX) oder eine ECHA Zulassungsnummer (DE-XXXXX-XXXX oder EU-XXXXXX) unter der das Biozidprodukt zugelassen ist sowie
  2. der folgende Verwendungshinweis “Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.

Ich hoffe, dass diese Information hilft.

Liebe Grüße,

Serena

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Seller_7VgWRYaf6d7yh
In Antwort auf: Post von: Seller_82DJ43bW3u2Qj

Hallo @Marcad!

Hier Jonah von Amazon.

Wäre es in diesem Fall denn für dich möglich ein offizielles Dokument von zum Beispiel REACH einzureichen auf dem erkennbar ist, dass es sich bei deinem Produkt nicht um ein Biozidprodukt handelt?

Andernfalls würde ich dir tatsächlich raten dich an den Support für die Verkäuferleistung zu wenden, da man dir dort bessere Hilfe mit detaillierteren informationen anbieten kann.

Den Support kannst du über deine Verkäuferleistung mittels des “Jetzt Anrufen” Knopf erreichen. Dieser ist von Montag bis Sontag und Feiertagen von 09:00h bis 17:00h erreichbar.

Ich hoffe dir etwas weitergeholfen zu haben!

Gruß,
Jonah.

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Seller_7VgWRYaf6d7yh
In Antwort auf: Post von: Seller_82DJ43bW3u2Qj

Hallo @Marcad!

Hier Jonah von Amazon.

Wäre es in diesem Fall denn für dich möglich ein offizielles Dokument von zum Beispiel REACH einzureichen auf dem erkennbar ist, dass es sich bei deinem Produkt nicht um ein Biozidprodukt handelt?

Andernfalls würde ich dir tatsächlich raten dich an den Support für die Verkäuferleistung zu wenden, da man dir dort bessere Hilfe mit detaillierteren informationen anbieten kann.

Den Support kannst du über deine Verkäuferleistung mittels des “Jetzt Anrufen” Knopf erreichen. Dieser ist von Montag bis Sontag und Feiertagen von 09:00h bis 17:00h erreichbar.

Ich hoffe dir etwas weitergeholfen zu haben!

Gruß,
Jonah.

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Seller_82DJ43bW3u2Qj
In Antwort auf: Post von: Seller_82DJ43bW3u2Qj

Hallo @Jonah_Amazon, vielen Dank für Deine Nachricht.

Wir haben das folgende PDF als E-Mail erhalten, hierbei handelt es sich um eine allgemeine Aussage auf unsere Anfrage an das Helpdesk in Bezug auf all unsere Produkte (Kleidung).

Wir haben ja mehrere Produkte im Bereich Kleidung, die mit Bioziden ausgestattet sind, um sie beispielsweise länger frisch zu halten (antibakterielle Ausrüstung). Der primäre Nutzen ist natürlich erstmal, dass es sich um ein Kleidungsstück handelt, mit dem Zusatznutzen, dass das Kleidungsstück länger frisch bleibt. Somit ist es eine behandelte Ware.
Anders wäre es, wenn unsere Kleidung eine primäre Methode wäre, um Bakterien abzutöten, mit dem Zusatznutzen dabei nicht nackt sein zu müssen. :slight_smile: Dann wäre es ein Biozidprodukt.
Dieser kleiner aber feine Unterschied bestimmt eben ob unsere Produkte ein BP oder eine BW sind.
Wir haben natürlich das folgende PDF (ungeschwärzt) eingereicht, aber es wurde leider ignoriert bzw. als scheinbar als nicht ausreichend angesehen.

Kannst Du helfen? Danke Dir!

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Seller_82DJ43bW3u2Qj
In Antwort auf: Post von: Seller_82DJ43bW3u2Qj

Hallo @Jonah_Amazon, vielen Dank für Deine Nachricht.

Wir haben das folgende PDF als E-Mail erhalten, hierbei handelt es sich um eine allgemeine Aussage auf unsere Anfrage an das Helpdesk in Bezug auf all unsere Produkte (Kleidung).

Wir haben ja mehrere Produkte im Bereich Kleidung, die mit Bioziden ausgestattet sind, um sie beispielsweise länger frisch zu halten (antibakterielle Ausrüstung). Der primäre Nutzen ist natürlich erstmal, dass es sich um ein Kleidungsstück handelt, mit dem Zusatznutzen, dass das Kleidungsstück länger frisch bleibt. Somit ist es eine behandelte Ware.
Anders wäre es, wenn unsere Kleidung eine primäre Methode wäre, um Bakterien abzutöten, mit dem Zusatznutzen dabei nicht nackt sein zu müssen. :slight_smile: Dann wäre es ein Biozidprodukt.
Dieser kleiner aber feine Unterschied bestimmt eben ob unsere Produkte ein BP oder eine BW sind.
Wir haben natürlich das folgende PDF (ungeschwärzt) eingereicht, aber es wurde leider ignoriert bzw. als scheinbar als nicht ausreichend angesehen.

Kannst Du helfen? Danke Dir!

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Seller_7VgWRYaf6d7yh
In Antwort auf: Post von: Seller_82DJ43bW3u2Qj

Hallo @Marcad!

In diesem Fall habe ich dein Anliegen soeben an den Support für die Verkäuferleistung weitergeleitet, sodass dich ein Agent telefonisch erreichen kann.
Das Abteil für die Verkäuferleistung hat mehr informationen diesbezüglich und wird dir ausführlichen Support anbieten können.

Sollte dich der zuständige Agent nicht erreichen können, rufe bitte selber bei dem Abteil zurück.
Eine Anleitung wie du den Support erreichen kannst findest du in meinem letzten Post!

Gruß,
Jonah.

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Seller_7VgWRYaf6d7yh
In Antwort auf: Post von: Seller_82DJ43bW3u2Qj

Hallo @Marcad!

In diesem Fall habe ich dein Anliegen soeben an den Support für die Verkäuferleistung weitergeleitet, sodass dich ein Agent telefonisch erreichen kann.
Das Abteil für die Verkäuferleistung hat mehr informationen diesbezüglich und wird dir ausführlichen Support anbieten können.

Sollte dich der zuständige Agent nicht erreichen können, rufe bitte selber bei dem Abteil zurück.
Eine Anleitung wie du den Support erreichen kannst findest du in meinem letzten Post!

Gruß,
Jonah.

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Seller_4pPNW6ydDSGy5
In Antwort auf: Post von: Seller_82DJ43bW3u2Qj

Hallo @Marcad , ist das Problem mittlerweile gelöst? Und wenn ja, wie?

Ich habe nun das selbe Problem. Ein Produkt, was kein Biozid ist und vom AMAZON Support kommt nur die gleiche Antwort mit der Bitte die Baua Nummer zu nennen, und die Produktseite zu ergänzen mit dem Biozid Hinweis.

Unsere Hinweise, dass dies kein Biozid Produkt sei, werden garnicht mehr beantwortet…

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Seller_4pPNW6ydDSGy5
In Antwort auf: Post von: Seller_82DJ43bW3u2Qj

Hallo @Marcad , ist das Problem mittlerweile gelöst? Und wenn ja, wie?

Ich habe nun das selbe Problem. Ein Produkt, was kein Biozid ist und vom AMAZON Support kommt nur die gleiche Antwort mit der Bitte die Baua Nummer zu nennen, und die Produktseite zu ergänzen mit dem Biozid Hinweis.

Unsere Hinweise, dass dies kein Biozid Produkt sei, werden garnicht mehr beantwortet…

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