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Seller_AmehGWQBsRZJc

Was muss ins Paket?

Servus

Habe ein Frage wie ihr das mit den Rechnungen und Lieferscheinen macht.
Ich habe mal gelesen das in jedes Paket sowohl eine Rechnung und separat ein Lieferschein beigelegt werden muss.
Wir legen beides im din a 4 Format bei.
Was mich aber wundert ist das ich bei den letzten 10 Bestellungen die ich getätigt habe nur 2x eine Rechnung mitgeliefert bekommen habe.
Machen die das falsch oder verschwende ich Papier?
Was sagt das Gesetz?

Gruß Michael

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Seller_AmehGWQBsRZJc

Was muss ins Paket?

Servus

Habe ein Frage wie ihr das mit den Rechnungen und Lieferscheinen macht.
Ich habe mal gelesen das in jedes Paket sowohl eine Rechnung und separat ein Lieferschein beigelegt werden muss.
Wir legen beides im din a 4 Format bei.
Was mich aber wundert ist das ich bei den letzten 10 Bestellungen die ich getätigt habe nur 2x eine Rechnung mitgeliefert bekommen habe.
Machen die das falsch oder verschwende ich Papier?
Was sagt das Gesetz?

Gruß Michael

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Seller_NVMsdMqLuh0Yx
In Antwort auf: Post von: Seller_AmehGWQBsRZJc

Echt jetzt?
Google mal :wink:

Seit Inkrafttreten des Steuervereinfachungsgesetzes im Jahre 2011 können Rechnungen einfach elektronisch versendet werden. Die bis dahin geltende Pflicht zur Verwendung einer qualifizierten Signatur oder des sog. EDI-Verfahrens ist entfallen. Unternehmer müssen nach § 14 Abs. 1 UStG nur „die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit“ zu gewährleisten. Das kann auch elektronisch erfolgen. Echtheit der Herkunft bedeutet die Sicherheit der Identität des Rechnungsausstellers. Unversehrtheit des Inhalts bedeutet, dass die nach diesem Gesetz erforderlichen Angaben nicht geändert wurden. Durch die Versendung einer Rechnung im pdf-Format, per Fax oder der Bereitstellung eines Downloadlinks können diese Anforderungen ebenso erfüllt werden wie bei einer ausgedruckten Papierrechnung.

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Seller_Poo9GORlCjZT7
In Antwort auf: Post von: Seller_AmehGWQBsRZJc

Hi

Hast Du schon mal etwas von Amazon gekauft?
(Das solltet Ihr alle mal öfter machen!)

Es liegt oft nichts anbei, manchmal ein DIN A4 Lieferschein. Manchmal auch eine Miniaturausgabe vom Lieferschein auf so einer Art Kassenzettel gedruckt.
Warum solltet Ihr also etwas beilegen?
Ausser ihr wollt das.

Grüsse
Die Moirdwurst

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Seller_8pk7nyTrxMOJD
In Antwort auf: Post von: Seller_AmehGWQBsRZJc

Was muss ins Paket?
Die Ware, Herr Kollege, die Ware.

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Servus

Habe ein Frage wie ihr das mit den Rechnungen und Lieferscheinen macht.
Ich habe mal gelesen das in jedes Paket sowohl eine Rechnung und separat ein Lieferschein beigelegt werden muss.
Wir legen beides im din a 4 Format bei.
Was mich aber wundert ist das ich bei den letzten 10 Bestellungen die ich getätigt habe nur 2x eine Rechnung mitgeliefert bekommen habe.
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Habe ein Frage wie ihr das mit den Rechnungen und Lieferscheinen macht.
Ich habe mal gelesen das in jedes Paket sowohl eine Rechnung und separat ein Lieferschein beigelegt werden muss.
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Was mich aber wundert ist das ich bei den letzten 10 Bestellungen die ich getätigt habe nur 2x eine Rechnung mitgeliefert bekommen habe.
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Was muss ins Paket?

von Seller_AmehGWQBsRZJc

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Habe ein Frage wie ihr das mit den Rechnungen und Lieferscheinen macht.
Ich habe mal gelesen das in jedes Paket sowohl eine Rechnung und separat ein Lieferschein beigelegt werden muss.
Wir legen beides im din a 4 Format bei.
Was mich aber wundert ist das ich bei den letzten 10 Bestellungen die ich getätigt habe nur 2x eine Rechnung mitgeliefert bekommen habe.
Machen die das falsch oder verschwende ich Papier?
Was sagt das Gesetz?

Gruß Michael

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Seller_NVMsdMqLuh0Yx
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Seit Inkrafttreten des Steuervereinfachungsgesetzes im Jahre 2011 können Rechnungen einfach elektronisch versendet werden. Die bis dahin geltende Pflicht zur Verwendung einer qualifizierten Signatur oder des sog. EDI-Verfahrens ist entfallen. Unternehmer müssen nach § 14 Abs. 1 UStG nur „die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit“ zu gewährleisten. Das kann auch elektronisch erfolgen. Echtheit der Herkunft bedeutet die Sicherheit der Identität des Rechnungsausstellers. Unversehrtheit des Inhalts bedeutet, dass die nach diesem Gesetz erforderlichen Angaben nicht geändert wurden. Durch die Versendung einer Rechnung im pdf-Format, per Fax oder der Bereitstellung eines Downloadlinks können diese Anforderungen ebenso erfüllt werden wie bei einer ausgedruckten Papierrechnung.

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Seller_Poo9GORlCjZT7
In Antwort auf: Post von: Seller_AmehGWQBsRZJc

Hi

Hast Du schon mal etwas von Amazon gekauft?
(Das solltet Ihr alle mal öfter machen!)

Es liegt oft nichts anbei, manchmal ein DIN A4 Lieferschein. Manchmal auch eine Miniaturausgabe vom Lieferschein auf so einer Art Kassenzettel gedruckt.
Warum solltet Ihr also etwas beilegen?
Ausser ihr wollt das.

Grüsse
Die Moirdwurst

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Die Ware, Herr Kollege, die Ware.

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Seit Inkrafttreten des Steuervereinfachungsgesetzes im Jahre 2011 können Rechnungen einfach elektronisch versendet werden. Die bis dahin geltende Pflicht zur Verwendung einer qualifizierten Signatur oder des sog. EDI-Verfahrens ist entfallen. Unternehmer müssen nach § 14 Abs. 1 UStG nur „die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit“ zu gewährleisten. Das kann auch elektronisch erfolgen. Echtheit der Herkunft bedeutet die Sicherheit der Identität des Rechnungsausstellers. Unversehrtheit des Inhalts bedeutet, dass die nach diesem Gesetz erforderlichen Angaben nicht geändert wurden. Durch die Versendung einer Rechnung im pdf-Format, per Fax oder der Bereitstellung eines Downloadlinks können diese Anforderungen ebenso erfüllt werden wie bei einer ausgedruckten Papierrechnung.

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Seit Inkrafttreten des Steuervereinfachungsgesetzes im Jahre 2011 können Rechnungen einfach elektronisch versendet werden. Die bis dahin geltende Pflicht zur Verwendung einer qualifizierten Signatur oder des sog. EDI-Verfahrens ist entfallen. Unternehmer müssen nach § 14 Abs. 1 UStG nur „die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit“ zu gewährleisten. Das kann auch elektronisch erfolgen. Echtheit der Herkunft bedeutet die Sicherheit der Identität des Rechnungsausstellers. Unversehrtheit des Inhalts bedeutet, dass die nach diesem Gesetz erforderlichen Angaben nicht geändert wurden. Durch die Versendung einer Rechnung im pdf-Format, per Fax oder der Bereitstellung eines Downloadlinks können diese Anforderungen ebenso erfüllt werden wie bei einer ausgedruckten Papierrechnung.

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Es liegt oft nichts anbei, manchmal ein DIN A4 Lieferschein. Manchmal auch eine Miniaturausgabe vom Lieferschein auf so einer Art Kassenzettel gedruckt.
Warum solltet Ihr also etwas beilegen?
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