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OSS bzw One Stop Shop mit PAN EU - Hat Amazon Änderungen geplant?

by Seller_ymuxmA9urTcoh

Moin,

der 1.7.2021 ist ja bald und die EU-Ust-Änderungen nehmen langsam Gestalt an. Wenn der OSS so umgesetzt wird, wie er zur Zeit kommuniziert wird, muss ich für uns das Amazon PAN EU abschalten. Das will ich eigentlich nicht…

Stichwort: Innergemeinschaftliche Verbringungen und Innergemeinschaftliche Erwerbe

Außer Amazon ändert etwas um diese “Pferdefüße” des OSS zu beseitigen…

Hat jemand von Euch etwas gehört, dass Amazon Veränderung im PAN EU dahingehend plant?

Gruss
Juppi

Tags: Fees
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Seller_fUC1S5MsJDWYk
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Warum?

Da bleibt’s doch genauso wie es bisher war: Du musst es im Start- und Zielland melden.

PS: Schon beim OSS registriert?

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Seller_zRgqsyqrhpAxJ
In reply to: Seller_ymuxmA9urTcoh’s post

PanEU ist kein Problem, nur kann man imho für die umsatzsteuerliche Betreuung nicht mehr auf Amazons VCS setzen, da dessen Logik den OSS nicht mitberücksichtigt.

Herzliche Grüße

Detlef

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Seller_pjmICAM8dOZL0
In reply to: Seller_ymuxmA9urTcoh’s post

Lange Rede, kurzer Sinn:

  1. Wer nur in DE lagert, aber in PAN EU verkauft, der spart sich in Zukunft die umsatzsteuerlichen Registrierungen im EU Ausland.

  2. Wer in PAN EU lagert & verkauft (z.B. durch das Amazon PAN EU Programm), der muss sich weiterhin steuerlich in jedem Land registrieren, da die Lagerung über den OSS nicht abgedeckt ist.

Korrekt?

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Seller_FmWbQ5hsdDylu
In reply to: Seller_ymuxmA9urTcoh’s post

Also ich habe mal eine Mail nach Österreich geschickt, bin mal gespannt was die antworten. Mein STB hat heute für mich die OSS Registrierung gemacht (am Ende ist das nur ein 2-seitiger Wisch, den man als Bestätigung nach Registrierung bekommt, keine extra Nummer und Zugangsdaten usw. richtig?), aber nicht ohne vorher bei mir anzurufen und mir die Meinung darzulegen, ich könne gar kein OSS nutzen, da ich in Österreich bereits registriert sei. Das ginge nur - und so hatte ich das irgendwann auch mal in einem Taxdoo Blog gelesen - wenn man ALLES in OSS macht oder NICHTS. Auch wenn du (@antigrav) mir das plausibel anders dargestellt hast, machen mich solche Diskussionen nicht ganz glücklich, denn am Ende zieht sich jeder STB den Schuh an, es besser zu wissen, und das macht es dann schwierig, anders zu entscheiden. Und Quellen (sofern es eine gute dazu gibt) sind auch immer interpretierbar…

Also fahre ich jetzt mal so: bin registriert. Abwarten und Kaffee trinken. AmaInvoice hat sich noch nicht geäußert, Amazon hat noch nichts gemacht; im schlimmsten Fall schalte ich Mitte Juni alle Marktplätze und Exporteinstellungen aus, bis sicher ist, was zu tun ist und wie.

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Seller_lUjCjVvdwpA0r
In reply to: Seller_ymuxmA9urTcoh’s post

Ich hätte eine angrenzende Anfängerfrage zum OSS - hier werden Änderungen bei grenzüberschreitenden B2C-Lieferungen besprochen, ändert sich aber irgendwas für B2B-Verkäufe?

Stelle ich für einen AT-Verkauf eine Rechnung mit meiner DE UStId, aber 20% AT MwSt?

Kann der Käufer die Vorsteuer vom AT-Finanzamt erstattet bekommen?

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Seller_M5OVqAfLzFo7z
In reply to: Seller_ymuxmA9urTcoh’s post

Weiß jemand ob Amazon bei aktivem VCS eine OSS Registrierung entsprechend berücksichtigt. Wenn man auf die 10.000€ Lieferschwelle verzichtet, wäre dies ja eigentlich auch für VCS ohne Probleme umsetzbar. Ansonsten müssten wir VCS nämlich deaktivieren.
Weiß jemand mehr ob Amazon hier etwas plant bis zum 01.07.?

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Seller_OJR70QXSpxMkK
In reply to: Seller_ymuxmA9urTcoh’s post

Moin zusammen.
Das Datum rückt ja “langsam” näher und da habe ich schon noch ein paar Themen, die ich noch nicht ganz rund bekommen habe:

  1. Wenn ich OSS registriere und dann USt in die entsprechenden Länder abgeführt werden, müssen dann auf den Rechnungen auch die UST-Sätze der Länder angegeben werden?
    Im Moment machen wir das ja in den Ländern, in denen wir registriert sind, auch so (z.B. 23% in Polen, …)
    Also konkret: Muss ich in meinem ERP-System jetzt auch einpflegen, dass Rechnungen nach Österreich mit 23% UST ausgestellt werden? Oder führt der Deutsche Staat die 19% nach Österreich ab?
    Bisher waren es ja einfach die 19%, die ganz normal in Deutschland abgeführt wurden…

  2. Wenn ich mich in Deutschland für OSS registriere, was passiert in Zukunft mit den Umsätzen via FBA aus z.B. Polen, wenn diese die 10.000 € überschreiten (oder ich als Firma insgesamt)? Beispiel: Amazon verschickt aus Polen nach Österreich (wo wir nicht registriert sind) Ware an Privat, dann stehen auf den Rechnungen aktuell die polnische UST (Quell-Land). Was aber, wenn (damit) die 10.000 € geknackt werden? Muss ich mich dann in Polen auch für OSS registrieren? Und wie geht Amazon (Avalara) damit um? Machen die dann die Meldung für mich automatisch mit?

  3. Und ist das sicher, dass die Lieferschwelle insgesamt bei 10.000 € liegt? Bisher waren diese ja je nach Land durchaus 25.000 - 35.000 € (pro Land)…

Für mich sind da noch einige Dinge unklar, mal ganz davon abgesehen, dass ich (wenn es tatsächlich so ist, wie ich glaube verstanden zu haben) dann zukünftig eine Schnittstelle zwischen dem Amazon UST-Service (Avalara) und meinem Steuerberater brauche
Bisher war das noch “recht einfach”: Deutsche UST gibt der Steuerberater ab, ausländische in den registrierten Ländern habe ich alle über Amazon mitgemeldet.
Und da wir Bilanzpflichtig sind (GmbH) war schon das Verbuchen der Zahlungen an die Länder in der Landeswährung (PLN oder CZK) ne Katastrophe, jetzt wirds komplett besch…

Danke für die Antworten und die Hilfe, ich habe hier tatsächlich das erste Mal das Gefühl, dass es Menschen gibt, die da tatsächlich durchblicken

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